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2853/2025

Planungsstand zur Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts

Mitteilung Hauptausschuss 29.09.2025

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 29.09.2025, TOP 2.1.6

Mitteilung Hauptausschuss

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Mitteilung Hauptausschuss

5744 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 29.09.2025 
 2853/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 29.09.2025 
 
Planungsstand zur Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts 
Am 11.08.2025 hat der Hauptausschuss der Stadt Köln die Weiterentwicklung des Kölner 
Suchthilfekonzepts zur Kenntnis erhalten (2448/2025). Wesentliche Eckpunkte sind der Auf-
bau von zwei linksrheinischen Suchthilfezentren und einem rechtsrheinischen Zentrum in der 
Nähe bestehender oder zeitnah in Betrieb gehender Drogenkonsumräume sowie einer Inte-
rimslösung in der Nähe des Neumarkts.  
Die Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts baut auf dem vorhandenen Drogenhilfe-
konzept auf (2360/2017; 3804/2019) und trägt den Veränderungen des Konsumverhaltens 
und den damit einhergehenden Herausforderungen Rechnung. Empfehlungen auf Struktur-
ebene sind die gestaffelte örtliche Nähe zur Drogenszene und anderen Drogenhilfeeinrichtun-
gen (max. 1000 m), genügend räumliche Kapazitäten und flexible Angebote, die durch ihre At-
traktivität die intendierten Wirkungen entfalten können. 
 
In der Ratssitzung vom 04.09.2025 in Top 3.1.14 wurde die „Prüfung von zusätzlichen Stand-
orten von Drogenkonsum- und Betreuungsräumen“ beschlossen.  
 
Hierzu teilt die Verwaltung folgendes mit: 
 
Der vorgelegte Entwurf zur Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts bildet die Grund-
lage für die Weiterarbeit der Verwaltung an der Vorbereitung  
1. des Betriebs einer Aufenthaltsfläche in Neumarktnähe („Interimslösung“) sowie  
2. des Betriebs dreier Suchthilfezentren. 
 
Die auch schon im Konzept als offene Fragen thematisierten Themenfelder „Deckung, Finan-
zierung“ und „Standorte“ sind weiterhin offen. Konzept- und Standortfragen sollen in zeitnah 
stattfindenden Workshops unter Mitwirkung Betroffener, der Polizei, überregional und auch 
international agierender Fachleute sowie gesundheitspolitischer Ratsmitglieder vorbereitet 
werden. 
 
 
Zu den beiden genannten Umsetzungsvorbereitungen sind folgende mittels cProject gesteu-
erte Projekte aufgelegt worden, denen eine äußerst ehrgeizige zeitliche Planung zugrunde 
liegt: 
 
Projekt 1: Zeitnahe und interimistische Inbetriebnahme einer Aufenthaltsfläche in der 
Nähe des Drogenkonsumraums am Neumarkt 
 
Projektziel: Eine Aufenthaltsfläche in der Nähe des Drogenkonsumraums zumindest als Inte-
rimslösung ist vor dem 31.03.2026 in Betrieb genommen worden.

2 
 
Meilenstein 1, Zeitziel 15.10.2025: Mehrere Flächen oder Immobilien sind auf ihre Nutzbarkeit 
hin geprüft worden und eine Vorentscheidung ist getroffen worden. Die Auswahl der dann zu 
entwickelnden Fläche wird als laufendes Geschäft der Verwaltung betrachtet und dem Rat o-
der seinen Ausschüssen nicht zur Entscheidung, aber zur Information vorgelegt.  
Meilenstein 2, Zeitziel 31.10.2025: Die rechtlichen Bedingungen einschließlich Baurecht, ver-
kehrliche und Eigentumsfragen sind identifiziert und die Erfüllung weitgehend vorbereitet.  
Meilenstein 3, Zeitziel 31.10.2025: Auch hinsichtlich der Finanzierung bzw. aus dem laufen-
den Deckungshaushalt sowie der Ausschreibung eines Förderprogramms und der Beauftra-
gung der Bewachung bereitet die Verwaltung einen Bedarfsfeststellungsbeschluss des Rates 
vor. 
Meilenstein 4, Zeitziel 30.11.2025: Ein Förderprogramm zum Betrieb der Aufenthaltsfläche 
durch einen oder mehrere Träger liegt auf der Basis auslotender Abstimmungen mit Trägern 
vor, Anträge können eingereicht werden. Das Förderprogramm wird als laufendes Geschäft 
der Verwaltung auf der Grundlage des dann getroffenen Bedarfsfeststellungsbeschlusses be-
trachtet.  
Meilenstein 5, Zeitziel 15.02.2026: Die baulichen und organisatorischen Vorbereitungen für 
die Inbetriebnahme sind abgeschlossen, die Aufenthaltsfläche ist betriebsbereit.  
Meilenstein 6, Zeitziel 01.03.2026: Die Aufenthaltsfläche wird zumindest mit solchen Öff-
nungszeiten betrieben, die mit dem hierfür gewonnen Personal abbildbar sind.  
 
Projekt 2: Inbetriebnahme von drei Suchthilfezentren 
Projektziele: Linksrheinisch werden zwei Suchthilfezentren, rechtsrheinisch wird ein Suchthil-
fezentrum betrieben. Organisatorisch und ggf. auch örtlich sind Drogenkonsumräume Teile 
dieser Suchthilfezentren. 
Meilenstein 1, Zeitziel 31.12.2025: Die Verwaltung legt einen auch mit Polizei und ggf. auch 
Staatsanwaltschaft abgestimmten Vorschlag zu den Orten der Suchthilfezentren vor. 
Meilenstein 2, Zeitziel 28.2.2026: Die Verwaltung legt dem Rat einen Bedarfsfeststellungsbe-
schluss zur Errichtung und zum Betrieb der drei Suchthilfezentren einschließlich der Deckung 
bzw. Finanzierung vor.  
Meilenstein 3, Zeitziel 31.12.2026: Rechtsrheinisch, in der Nähe oder direkt bei dem durch Vi-
sion e.V. zu betreibenden Drogenkonsumraum, wird das Suchthilfezentrum Kalk ggf. zunächst 
in einer temporären Version, in Betrieb genommen.  
Meilenstein 3: Eine Immobilie für den Betrieb des linksrheinischen zentralen Suchthilfezent-
rums ist gefunden (Zeitziel 30.06.2026) und die baulichen Vorbereitungen für die Inbetrieb-
nahme sind abgeschlossen (Zeitziel 31.12.2026). 
Meilenstein 4, Zeitziel 31.12.2026: Vorbereitungen für die organisatorische Inbetriebnahme 
einschließlich Vergaben, Förderprogramme, Kooperationsvereinbarungen gemäß §7 der Ver-
ordnung für den Betrieb von Drogenkonsumräumen durch das NRW-Ministerium des Innern 
sind beendet.  
Meilenstein 5, Zeitziel 30.06.2027: Die Inbetriebnahme des linksrheinischen zentralen Sucht-
hilfezentrums ist erfolgt, ggf zunächst mit personalbedingt noch eingeschränkten Öffnungszei-
ten. 
Meilenstein 6, Zeitziel 01.01.2029: Mit ähnlichem Vorgehen ist das zweite eher dezentrale 
linksrheinische Suchthilfezentrum in Betrieb gegangen.

3 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

29.09.2025 Hauptausschuss
TOP 2.1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2853/2025
Typ
Mitteilung Hauptausschuss
Datum
29.09.2025
Erstellt
24.09.2025 13:21