2853/2025
Planungsstand zur Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts
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Mitteilung Hauptausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 29.09.2025 2853/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 29.09.2025 Planungsstand zur Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts Am 11.08.2025 hat der Hauptausschuss der Stadt Köln die Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts zur Kenntnis erhalten (2448/2025). Wesentliche Eckpunkte sind der Auf- bau von zwei linksrheinischen Suchthilfezentren und einem rechtsrheinischen Zentrum in der Nähe bestehender oder zeitnah in Betrieb gehender Drogenkonsumräume sowie einer Inte- rimslösung in der Nähe des Neumarkts. Die Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts baut auf dem vorhandenen Drogenhilfe- konzept auf (2360/2017; 3804/2019) und trägt den Veränderungen des Konsumverhaltens und den damit einhergehenden Herausforderungen Rechnung. Empfehlungen auf Struktur- ebene sind die gestaffelte örtliche Nähe zur Drogenszene und anderen Drogenhilfeeinrichtun- gen (max. 1000 m), genügend räumliche Kapazitäten und flexible Angebote, die durch ihre At- traktivität die intendierten Wirkungen entfalten können. In der Ratssitzung vom 04.09.2025 in Top 3.1.14 wurde die „Prüfung von zusätzlichen Stand- orten von Drogenkonsum- und Betreuungsräumen“ beschlossen. Hierzu teilt die Verwaltung folgendes mit: Der vorgelegte Entwurf zur Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzepts bildet die Grund- lage für die Weiterarbeit der Verwaltung an der Vorbereitung 1. des Betriebs einer Aufenthaltsfläche in Neumarktnähe („Interimslösung“) sowie 2. des Betriebs dreier Suchthilfezentren. Die auch schon im Konzept als offene Fragen thematisierten Themenfelder „Deckung, Finan- zierung“ und „Standorte“ sind weiterhin offen. Konzept- und Standortfragen sollen in zeitnah stattfindenden Workshops unter Mitwirkung Betroffener, der Polizei, überregional und auch international agierender Fachleute sowie gesundheitspolitischer Ratsmitglieder vorbereitet werden. Zu den beiden genannten Umsetzungsvorbereitungen sind folgende mittels cProject gesteu- erte Projekte aufgelegt worden, denen eine äußerst ehrgeizige zeitliche Planung zugrunde liegt: Projekt 1: Zeitnahe und interimistische Inbetriebnahme einer Aufenthaltsfläche in der Nähe des Drogenkonsumraums am Neumarkt Projektziel: Eine Aufenthaltsfläche in der Nähe des Drogenkonsumraums zumindest als Inte- rimslösung ist vor dem 31.03.2026 in Betrieb genommen worden. 2 Meilenstein 1, Zeitziel 15.10.2025: Mehrere Flächen oder Immobilien sind auf ihre Nutzbarkeit hin geprüft worden und eine Vorentscheidung ist getroffen worden. Die Auswahl der dann zu entwickelnden Fläche wird als laufendes Geschäft der Verwaltung betrachtet und dem Rat o- der seinen Ausschüssen nicht zur Entscheidung, aber zur Information vorgelegt. Meilenstein 2, Zeitziel 31.10.2025: Die rechtlichen Bedingungen einschließlich Baurecht, ver- kehrliche und Eigentumsfragen sind identifiziert und die Erfüllung weitgehend vorbereitet. Meilenstein 3, Zeitziel 31.10.2025: Auch hinsichtlich der Finanzierung bzw. aus dem laufen- den Deckungshaushalt sowie der Ausschreibung eines Förderprogramms und der Beauftra- gung der Bewachung bereitet die Verwaltung einen Bedarfsfeststellungsbeschluss des Rates vor. Meilenstein 4, Zeitziel 30.11.2025: Ein Förderprogramm zum Betrieb der Aufenthaltsfläche durch einen oder mehrere Träger liegt auf der Basis auslotender Abstimmungen mit Trägern vor, Anträge können eingereicht werden. Das Förderprogramm wird als laufendes Geschäft der Verwaltung auf der Grundlage des dann getroffenen Bedarfsfeststellungsbeschlusses be- trachtet. Meilenstein 5, Zeitziel 15.02.2026: Die baulichen und organisatorischen Vorbereitungen für die Inbetriebnahme sind abgeschlossen, die Aufenthaltsfläche ist betriebsbereit. Meilenstein 6, Zeitziel 01.03.2026: Die Aufenthaltsfläche wird zumindest mit solchen Öff- nungszeiten betrieben, die mit dem hierfür gewonnen Personal abbildbar sind. Projekt 2: Inbetriebnahme von drei Suchthilfezentren Projektziele: Linksrheinisch werden zwei Suchthilfezentren, rechtsrheinisch wird ein Suchthil- fezentrum betrieben. Organisatorisch und ggf. auch örtlich sind Drogenkonsumräume Teile dieser Suchthilfezentren. Meilenstein 1, Zeitziel 31.12.2025: Die Verwaltung legt einen auch mit Polizei und ggf. auch Staatsanwaltschaft abgestimmten Vorschlag zu den Orten der Suchthilfezentren vor. Meilenstein 2, Zeitziel 28.2.2026: Die Verwaltung legt dem Rat einen Bedarfsfeststellungsbe- schluss zur Errichtung und zum Betrieb der drei Suchthilfezentren einschließlich der Deckung bzw. Finanzierung vor. Meilenstein 3, Zeitziel 31.12.2026: Rechtsrheinisch, in der Nähe oder direkt bei dem durch Vi- sion e.V. zu betreibenden Drogenkonsumraum, wird das Suchthilfezentrum Kalk ggf. zunächst in einer temporären Version, in Betrieb genommen. Meilenstein 3: Eine Immobilie für den Betrieb des linksrheinischen zentralen Suchthilfezent- rums ist gefunden (Zeitziel 30.06.2026) und die baulichen Vorbereitungen für die Inbetrieb- nahme sind abgeschlossen (Zeitziel 31.12.2026). Meilenstein 4, Zeitziel 31.12.2026: Vorbereitungen für die organisatorische Inbetriebnahme einschließlich Vergaben, Förderprogramme, Kooperationsvereinbarungen gemäß §7 der Ver- ordnung für den Betrieb von Drogenkonsumräumen durch das NRW-Ministerium des Innern sind beendet. Meilenstein 5, Zeitziel 30.06.2027: Die Inbetriebnahme des linksrheinischen zentralen Sucht- hilfezentrums ist erfolgt, ggf zunächst mit personalbedingt noch eingeschränkten Öffnungszei- ten. Meilenstein 6, Zeitziel 01.01.2029: Mit ähnlichem Vorgehen ist das zweite eher dezentrale linksrheinische Suchthilfezentrum in Betrieb gegangen. 3 gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2853/2025
- Typ
- Mitteilung Hauptausschuss
- Datum
- 29.09.2025
- Erstellt
- 24.09.2025 13:21