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AN/0768/2023

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Sondernutzungen für Bänke vor Ladenlokalen

Antrag nach § 3 BV4 (Grüne) 02.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 15.05.2023, TOP 8.6

Antrag nach § 3 (Grüne BV4)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (Grüne BV4)

2516 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister  
Volker Spelthann 
Im Hause 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0768/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.05.2023 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Sondernutzungen für Bänke vor 
Ladenlokalen 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt folgenden Antrag für die Sitzung der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld am 15. Mai 2023: 
 
Beschluss 
Der Rat der Stadt Köln möge beschließen, dass Bänke/Sitzgelegenheiten 
während der Öffnungszeiten vor Ladenlokalen unter Gewährleistung der 
Barrierefreiheit analog zu §4.3 der Sondernutzungssatzung für öffentliche 
Straßen ausdrücklich in den bereits bestehenden Katalog erlaubnisf reier 
Sondernutzungen aufgenommen werden.  
 
Begründung 
Bänke/Sitzgelegenheiten vor Ladenlokalen z.B. in den Seitenstraßen der Venloer 
(z.B. Geisselstraße) oder in den Veedelszentren wie z.B. der Landmannstraße 
prägen die Aufenthalts - und Lebensqualität unserer Stadt entscheidend mit. Gerade 
für ältere Menschen und Menschen mit Gehbehinderung sind sie eine ansonsten 
sehr rare Gelegenheit, ohne jegliche Konsumverpflichtung eine Pause einzulegen.  
 
Viele Händler*innen möchten damit einen Beitrag leisten, ihre V eedel attraktiver zu 
machen und mit den Bänken ungezwungene Treffpunkte für Anwohner*innen und 
Besucher*innen gleichermaßen zu bieten.  Damit leisten Sie bei einer ansonsten 
meist autodominierten Nutzung des öffentlichen Raumes 
einen wichtigen Beitrag für die Teilhabe aller Menschen 
am öffentlichen Leben. Die Sondernutzungssatzung sollte 
daher entsprechend angepasst werden und das Aufstellen 
 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
 
Bezirksvertretung Köln-Ehrenfeld 
Ehrenfeld - Neuehrenfeld - Bickendorf/ 
Ossendorf - Bocklemünd-Mengenich - 
Vogelsang 
Bezirksrathaus Ehrenfeld 
Venloer Str. 419-421 
50825 Köln 
Tel./Fax: 0221/22194-309 
Email: gruene-bv4@stadt-koeln.de 
www.gruenekoeln.de/Bezirk4 
  clasen@netcologne.de

- 2 - 
von Bänken vor Ladenlokalen ausdrücklich erlaubnisfrei ermöglichen.   
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
                 
                                                                     
 
Esther Kings             Volker Spelthann                                                                             
Fraktionsvorsitzende         Bezirksbürgermeister

Sachstandsbericht BV

2101 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0768/2023
Stand: 14.12.2023 
Sachstandsbericht  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Sondernutzungen für Bänke vor 
Ladenlokalen 
Beschluss 
Der Rat der Stadt Köln möge beschließen, dass Bänke/Sitzgelegenheiten während der Öff-
nungszeiten vor Ladenlokalen unter Gewährleistung der Barrierefreiheit analog zu §4.3 der 
Sondernutzungssatzung für öffentliche Straßen ausdrücklich in den bereits bestehenden Kata-
log erlaubnisfreier Sondernutzungen aufgenommen werden. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
   X erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 07.12.2023 die Änderung der Sondernut-
zungssatzung beschlossen.  
„1. Ergänzung § 4 Ziffer 3 Sondernutzungssatzung 
Der AVR hat am 25.09.2023 Beschlüsse zu den Anregungen der Bezirksvertretungen Ro-
denkirchen und Ehrenfeld mit den Vorlagen-Nrn. 1671/2023 und 1709/2023 gefasst. Der AVR 
befürwortet die Anregungen der Bezirksvertretungen mit folgendem Wortlaut:  
Bänke/Sitzgelegenheiten sollen während der Öffnungszeiten vor Ladenlokalen unter Gewähr-
leistung der Barrierefreiheit analog zu § 4.3 der Sondernutzungssatzung für öffentliche Stra-
ßen ausdrücklich in den bereits bestehenden Katalog erlaubnisfreier Sondernutzungen aufge-
nommen werden. Er bittet die Verwaltung, einen aktualisierten Beschlussvorschlag zur Ände-
rung der Sondernutzungssatzung vorzulegen und verweist die Angelegenheit damit zur Bera-
tung in den Verkehrsausschuss sowie in die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, da-
mit der Rat auf der Grundlage des Votums dieser Gremien über die Änderung der Satzung 
entscheiden kann. Aufgrund der notwendigen und bereits in Bearbeitung befindlichen Sat-
zungsänderung wird die Genehmigungsfreiheit für Bänke/Sitzgelegenheiten vor Ladenlokalen 
bereits unmittelbar in das vorliegende Satzungsänderungsverfahren aufgenommen, in das die 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und der Verkehrsausschuss eingebunden sind.“ 
Nächste Schritte: 
keine 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
entfällt

Beratungsverlauf (1)

15.05.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0768/2023
Typ
Antrag nach § 3 BV4 (Grüne)
Datum
02.05.2023
Erstellt
02.05.2023 11:24