1765/2021
Gender Budgeting - Anfrage AN/0969/2021 gem. § 4 GeschO des Rates
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
11828 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II AN/0969/2021 Vorlagen-Nummer 27.05.2021 1765/2021 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 28.05.2021 Gender Budgeting - Anfrage AN/0969/2021 gem. § 4 GeschO des Rates Zu den Fragen „1. Wie stellt die Stadt Köln sicher, dass die Geschlechterperspektive im Haushalt so berücksich- tigt wird, dass Ungleichheiten und veralteten Rollenbildern entgegengewirkt wird? 2. Welche Verwaltungsroutinen und -vorgaben gibt es dafür in Köln?“ nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Gender Mainstreaming und Gender Budgeting: Sowohl der Gender Mainstreaming als auch der Gender Budgeting Prozess sind als Steuerungspro- zesse angelegt, um die Ziele der Gleichstellungsperspektive einer Organisation, eines Landes oder einer Kommune in reguläre Abläufe einzubringen. Während sich hinter dem Gender Mainstreaming der Ansatz für eine Strategie für die inhaltlichen Gleichstellungsziele verbirgt, wird über Gender Budgeting Verteilungsgerechtigkeit angestrebt. Dies ist wichtig zu unterscheiden, denn beim Gender Budgeting geht es nicht lediglich darum zu prü- fen, hinter welchen Erträgen und Aufwendungen eines kommunalen Haushaltes sich jeweils in wel- chem Umfang welches Geschlecht verbirgt. Es geht vielmehr um die Verwirklichung der kommunalen gleichstellungspolitischen Ziele in der Haushaltsplanaufstellung und messbar dann auch in den Jah- resabschlüssen einer Stadt. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass die gleichstellungspolitischen strategischen Ziele bereits im Haushalt explizit verankert sein müssen und die Fachdezernate diese durch operative Ziele, Maß- nahmen und Projekte hinterlegen müssen. Dies bedeutet, dass alle Ressorts im Rahmen ihrer Fach- aufgabe die Gleichstellungsperspektive berücksichtigen und quantifizieren. Damit verbinden sich Gender Mainstreaming und Gender Budgeting. Der Wirkungsorientierte und der Nachhaltigkeitshaushalt der Stadt Köln als Gerüst eines Gen- der Budgeting Die Stadt Köln hat mit Einführung des Wirkungsorientierten Haushaltes und in seiner integrierten Wei- terentwicklung, dem Nachhaltigkeitshaushalt jeweils als eine der ersten Kommunen Deutschlands, einen strukturellen Rahmen geschaffen, um strategische Ziele abzubilden, Indikatoren zu hinterlegen und Budgets zuordnen zu können. Dies gilt grundsätzlich für jede Art von strategischem Willen einer Stadt bis hin zu einer Zuordnung hin zu den Sustainable Development Goals (SDGs) der UN und in diesem Fall dem SDG 5: „Gleichstellung der Geschlechter – Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen.“ 2 Zunächst müssten für so ein Vorhaben jedoch die gesamtstrategischen Ziele des Gender Mainstreamings der Stadt Köln beschrieben und beschlossen werden, um im wesentlichen Finanz- planungsinstrument der Stadt– dem Haushalt mit seiner mittelfristigen Finanzplanung in Band 3 – abgebildet werden zu können. Ziele und Ressourcen müssten nachvollziehbar und messbar in der Planung dargestellt und verant- wortet werden. Der Wirkungsorientierte Haushalt ist in seiner Struktur darauf angelegt, die strategi- schen Festlegungen aufzunehmen und diese in produktbezogenen Zielen, Indikatoren und Kennzah- len widerzuspiegeln. Hierüber kann es den kommunalen Entscheidungsträgern ermöglicht werden, nicht länger allein über Budgets zu steuern, sondern über die zu erzielenden Wirkungen der finanzierten Maßnahmen und Programme zu priorisieren. Die Stadt Köln legt bereits seit dem Haushalt 2015 einen solchen Band 3 vor, der die Steuerungsele- mente eines Wirkungsorientierten Haushaltes beinhaltet. Ziele und Kennzahlen der Fachdezernate und Fachämter zum Gender Mainstreaming mit den dazugehörenden aggregierten Finanzinformatio- nen zu verknüpfen, wäre daher aus Sicht des Kölner Haushaltes grundsätzlich möglich. Die Bestimmung von strategischen Zielen, operativen Zielen, Indikatoren, Kennzahlen…ein weiter Weg Strategische Ziele und Indikatoren sind integraler Bestandteil des kommunalen Haushalts. Wie beschrieben, böte Band 3 des Haushaltes ein modernes Instrument, auch gesellschaftliche Querschnittsthemen, wie das Gender Mainstreaming, als Gegenstand des öffentlichen Handelns in den politischen Steuerungsfokus zu rücken. Dies würde im Fall des Gender Mainstreamings jedoch nur über eine umfassende gesamtstädtische Entwicklung der auf die Ziele fokussierten Wirkungskennzahlen für jedes einzelne Produkt funktionie- ren, um dann idealerweise die Wirkung des Verwaltungshandelns auf das Gender Mainstreaming zu messen und hierüber zu steuern. Dazu müssten die kausalen direkten und indirekten Zusammenhän- ge zwischen der kommunalen Leistung und den Wirkungsergebnissen belastbar erfasst und abgebil- det werden, was aufgrund der sehr komplexen Mechanismen und des eingeschränkten Einflusses von Kommunalverwaltungen auf gesellschaftliche Entwicklungen eine Herausforderung an die Ent- wicklung von tragfähigen Indikatoren darstellt. Zudem ist zu berücksichtigen, dass Wirkungsresultate überwiegend nur langfristig erreichbar und im Mehrjahresvergleich bewertbar wären. Seit 2019 sind im Wirkungsorientierten Haushalt die ersten konzeptionellen Ergebnisse aus der Ein- führung des Nachhaltigkeitshaushalts der Stadt Köln implementiert und dienen der systemischen Fortentwicklung der wirkungsorientierten Betrachtungsweise des gesamtstädtischen Haushalts ziel- gerichtet auf die Nachhaltigkeitsziele von Land, Bund und UN. Auch eine kommunale Ebene ist mög- lich, soweit kommunale Nachhaltigkeitsziele vorhanden sind. Um die besondere Gender-Relevanz zu erfassen, hat das Dezernat Finanzen im Jahr 2020 im Rah- men der Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitshaushaltes den Ansatz verfolgt, das SDG 5, Gleich- stellung der Geschlechter, bereits im Nachhaltigkeitshaushalt entsprechend zu untersuchen und mit der Hinzunahme der Stadtbibliothek bereits entsprechende Verknüpfungen zwischen Budget, Indika- toren, und Kennzahlen zu hinterlegen und diese auch den Unterzielen des SDG 5 zuzuordnen: 5.1: Alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall auf der Welt beenden 5.2: Alle Formen von Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen im öffentlichen und im privaten Bereich ein- schließlich des Menschenhandels und sexueller und anderer Formen der Ausbeutung beseitigen 5.3: Alle schädlichen Praktiken wie Kinderheirat, Frühverheiratung und Zwangsheirat sowie die Genitalver- stümmelung bei Frauen und Mädchen beseitigen 5.4: Unbezahlte Pflege- und Hausarbeit durch die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen und Infrastruktu- ren, Sozialschutzmaßnahmen und die Förderung geteilter Verantwortung innerhalb des Haushalts und der Fa- milie entsprechend den nationalen Gegebenheiten anerkennen und wertschätzen 3 5.5: Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Füh- rungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen 5.6: Den allgemeinen Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und reproduktiven Rechten gewähr- leisten, wie im Einklang mit dem Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Ent- wicklung, der Aktionsplattform von Beijing und den Ergebnisdokumenten ihrer Überprüfungskonferenzen ver- einbart 5.a: Reformen durchführen, um Frauen die gleichen Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen sowie Zugang zu Grundeigentum und zur Verfügungsgewalt über Grund und Boden und sonstige Vermögensformen, zu Finanz- dienstleistungen, Erbschaften und natürlichen Ressourcen zu verschaffen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften 5.b: Die Nutzung von Grundlagentechnologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnolo- gien, verbessern, um die Selbstbestimmung der Frauen zu fördern 5.c: Eine solide Politik und durchsetzbare Rechtsvorschriften zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Selbstbestimmung aller Frauen und Mädchen auf allen Ebenen beschließen und verstärken Um dieses SDG 5 im Wege eines Piloten abzubilden, wurden intensive Gespräche mit der Kölner Stadtbibliothek geführt, da diese in ihrem Datenbestand an Ausweisinhaber*innen zumindest bereits ein Geschlechtermerkmal hinterlegt hat, auf dem man gegebenenfalls hätte aufbauen können. Im Ergebnis war es jedoch nicht möglich, SDG-Gender-Ziele mit den Budgets der Stadtbibliothek zu verknüpfen, um mit dem vorhandenen Datenbestand auswertbare Indikatoren zur Zielerreichung bil- den zu können. Einen Grund hatte dies darin, dass mithilfe der hinterlegten Geschlechtermerkmale bezüglich der Ausweisinhaber*innen keine Aussage zur tatsächlichen Nutzung (hoher Anteil an Fami- lienausweisen, bzw. reale Nutzung ungleich Ausweisinhaberschaft) und damit wirkungsgenau mög- lich ist. Der Nachhaltigkeitshaushalt unterliegt im Jahr 2021 einer Evaluation, die auch die Frage nach den Grenzen und Möglichkeiten von Darstellungen strategischer steuerungsrelevanter Ziele zum Inhalt hat. Es lässt sich jedoch bereits aus den Erfahrungen der letzten Jahre abschließend feststellen: Um den Wirkungsorientierten Haushalt mit dem Nachhaltigkeitshaushalt zu einer Oberfläche auch für das Gender Budgeting zu machen, bräuchte es in einem Top-Down-Prozess die Formulierung kon- kreter strategischer Ziele mit einer Zuordnung in messbare Handlungsziele und in einem Bottom-Up- Prozess die umfassende gesamtstädtische Erarbeitung von Wirkungskennzahlen, die unmittelbar auf die Ziele fokussiert sind und diese messbar machen. Im Wirkungsorientierten Haushalt wäre dies für alle Produkte notwendig. Dieser Prozess, der aber schon auf vorhandenen „alten“ Produktkennzahlen aufsetzte, dauerte im Kern rund ein Jahr bis er abgeschlossen war, aber es ist bis heute stetige Auf- gabe der Dienststellen die Kennzahlen als echte Indikatoren in guter Qualität und Quantität zu entwi- ckeln und den jeweiligen Zielen anzupassen. Ein solcher Prozess müsste mit Blick auf die Implementierung stadtweiter Gender-Indikatoren je Amt und Produkt aufgesetzt werden, um letztendlich von einem Gender Budgeting-Haushalt sprechen zu können, der über die reine Erhebung von Kennzahlen hinausgeht, wie dies in Teilen der Republik unter dem Label des Gender Budgetings durchaus propagiert wird. Zur Frage: 3. In welchen Fachbereichen sieht die Verwaltung in Köln den dringlichsten Bedarf für die Be- rücksichtigung der Geschlechtergleichstellung im Haushalt, etwa durch Definition von Zielen und Kennzahlen? nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 4 Wie in der Beantwortung zu Frage 1 und 2 schon ausgeführt, bedürfte die Umsetzung von Gender Budgeting einer gendersensiblen Analyse, unter Einbindung der „Strategischen Gleichstellungspoliti- schen Zielsetzung“ der Stadt Köln. Es ist ein bereichsübergreifendes und komplexes Thema, das quer durch den wirkungsorientierten und den Nachhaltigkeitshaushalt verortet werden müsste. Zur Beantwortung der Frage bedürfte es im Vorfeld einer Datenanalyse unter Auswertung vorhande- ner Datenbestände. Der Kölner Lebenslagenbericht könnte z. B. entsprechend ausgewertet werden. Welche weiteren entsprechenden Daten bei der Stadt Köln noch vorhanden sind oder sein könnten, wäre zu erörtern. Je nachdem, welche Schwerpunktthemen sich herauskristallisieren, wären sukzes- sive Fachämter und ggfs. nicht-städtische Organisationen zu beteiligen, um passende Pilotämter und –projekte zu identifizieren. Zu klären wäre auch, in welchem Umfang weitergehende nutzungsspezifi- sche, steuerungsrelevante Daten erhoben und dauerhaft gespeichert werden könnten, um einen ent- sprechenden Datenbestand aufzubauen. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1765/2021
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 27.05.2021
- Erstellt
- 11.05.2021 10:27