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4075/2022

Beantwortung der Anfrage Chlorung des Trinkwassers am Wasserwerk Höhenhaus

Beantwortung einer Anfrage (BV) 25.11.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 28.11.2022, TOP 7.2.10.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

6543 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-9/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 4075/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 28.11.2022 
 
Beantwortung der Anfrage Chlorung des Trinkwassers am Wasserwerk Höhenhaus 
Die gemeinsame Anfrage der SPD -Fraktion, der CDU -Fraktion und des Einzelmandatsträgers Tücks 
(FDP) in der Bezirksvertretung Mülheim wird durch die Rheinenergie AG nachfolgend beantwortet: 
 
1. Wie stellt sich dieser Vorgang im Detail dar – wann fand die von der RheinEnergie erwähnte 
routinemäßige Untersuchung statt, im Rahmen derer die coliformen Bakterien entdeckt worden 
sind, wann begann daraufhin die Chlorung des Trinkwassers, in welchem Umfang findet diese 
Chlorung statt und ist inzwischen absehbar, wie lange sie noch anhalten wird?  
 
Zu 1:  
Die Probenahme zur erwähnten Routineuntersuchung erfolgte am 02.11.22 an zwei unserer festen Un-
tersuchungsstellen im Versorgungsnetz. Das Ergebnis dieser Probenahme lag am 04.11.22 vor und 
wurde dem Gesundheitsamt am gleichen Tag vormittags mitgeteilt. (Erläuterung: Bakteriologische Pro-
ben benötigen stets 48 Stunden Wartezeit, bis die Ergebnisse vorliegen.)  
Gemäß den Leitlinien des Umweltbundesamtes zum Umgang mit solchen Fällen war zunächst eine 
Wiederholungsprobe zur sicheren Verifizierung des Befundes erforderlich. Erst nach einer sicheren Veri-
fizierung erfolgen die weiteren Schritte. 
 
Dies war der Fall, und man hat das Untersuchungsgebiet im Netz ausgedehnt und den Wasserwerks-
ausgang Höhenhaus ebenfalls miterfasst. Da an einzelnen Standorten coliforme Bakterien nachgewie-
sen wurden (Ergebnis lag am 09.11.22 vor) erfolgte nach Rücksprache und in Abstimmung mit dem Ge-
sundheitsamt Köln (zuständig für die Trinkwasserhygiene) die Chlorung des entsprechenden Versor-
gungsgebietes ab dem Werksausgang des primär einspeisenden Wasserwerkes Höhenhaus ab etwa 17 
Uhr des 09.11.22, wenige Stunden nach Anordnung des Gesundheitsamtes.  
 
Chlor ist nach Trinkwasserverordnung zur Dauerbehandlung von Trinkwasser zugelassen, die Rhein-
Energie bleibt unter dem nach dieser Verordnung erlaubten Grenzwert.  
 
Die Chlorung wird in Absprache  mit dem Gesundheitsamt nur so lange wie nötig aufrechterhalten. Ein 
konkreter Zeitraum ist noch nicht absehbar. Auch nach Beendigung der Chlorung wird noch einige Tage 
Chlor im Wasser wahrnehmbar sein. Dies ist unter anderem abhängig von den spezifischen Abnahme-
mengen in einzelnen Netzbereichen. Es kann daher keine konkrete Aussage getroffen werden.  
 
 
2. Laut Pressebericht des Kölner Stadt -Anzeigers vom 15.11.2022 gibt Herr Christoph Preuß, 
Sprecher der RheinEnergie, an, dass die Herkunft der coliformen B akterien möglicherweise nie 
ermittelt werden könnte. Finden derzeit dennoch Ermittlungen statt, die dem Ursprung der Bakte-
rien auf den Grund gehen?

2 
 
Zu 2:  
 
Die Aussage, dass die Ursache möglicherweise nicht gefunden werden kann, liegt darin begründet, dass 
infolge der Chlorung keine Bakterien mehr nachweisbar sind. Da sie durch das Chlor vernichtet werden, 
lässt sich nicht mehr aufspüren, wo sie ursprünglich herkamen. Das kam im erwähnten Zitat zum Aus-
druck. Die RheinEnergie untersucht dennoch Bauvorhaben und Reparaturmaßnahmen, die zeitlich und 
örtlich im Zusammenhang stehen könnten. Bei den nachgewiesenen Bakterien ist aus der Praxis be-
kannt, dass Verunreinigungen an Armaturen (z.B. Schieber, Klappen oder Dichtungen) eine Quelle dar-
stellen können. Es wird daher aktuell geprüft, ob dies möglicherweise der Fall war. Wann diese Prüfun-
gen abgeschlossen sind, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen.  
 
3. Gibt es Anlass dafür, dass Maßnahmen für eine bessere Prävention der zukünftigen Verunrei-
nigung des Trinkwassers durch coliforme Bakterien getroffen werden müssen?  
 
Zu 3:  
 
Die Tatsache, dass dieser eigentlich als Routine anzusehende Vorgang so hohes Interesse he rvorruft, 
belegt anschaulich die hohen Hygienestandards der Kölner Wasserversorgung. Dort muss seit Anfang 
der 1990er Jahre keine Desinfektion mehr erfolgen. Auch bei der Instandhaltung und Wartung der Was-
sergewinnungs- und Verteilsysteme gelten extrem hohe Standards, und in den vergangenen Jahrzehn-
ten ist der Einsatz von Chlor nicht erforderlich geworden.  
 
Andernorts wird unter Einhaltung der Trinkwasserverordnung das Trinkwasser rund ums Jahr gechlort, 
in Köln ist dies nicht erforderlich.  
 
Sogenannte „umweltcoliforme Bakterien“ können auch natürlich in der Umwelt und im Wasser vorkom-
men. Ihr Vorkommen stellt in der Regel für den Menschen keine akute Gesundheitsgefahr dar, sondern 
zeigt hygienische Auffälligkeiten in der Prozesskette der Trinkwasserversorgung.  
 
Das hygienische Überwachungskonzept des Versorgungsnetzes der RheinEnergie geht über die Forde-
rungen der Trinkwasserverordnung hinaus und ist seit vielen Jahren in der Praxis erprobt. Das Konzept 
wird regelmäßig gemeinsam mit dem Gesundheitsamt re-evaluiert.  
 
4. Mehrere Bürgerinnen und Bürger berichten, sie hätten erst nach einigen Tagen und aus den 
Medien von der Chlorung erfahren. Aus welchen Gründen hat sich die RheinEnergie für die 
Kommunikation dieser Maßnahmen per Pressemitteilung entschieden , bzw. warum erfolgte die 
Kommunikation per Pressemitteilung, anstatt per E-Mail oder sonstigen Maßnahmen, die sicher-
stellen könnten, dass die Kundinnen und Kunden diese Information erhalten?  
 
Zu 4:  
 
Die Kommunikation mit der Öffentlichkeit erfolgte in A bsprache mit dem Gesundheitsamt der Situation 
und Gefährdungslage entsprechend. Die Medien haben das Thema zügig und breit aufgegriffen, es gab 
Radiomeldungen, Online- und Printberichte, teils in großer Aufmachung.  Der gewählte Kommunikati-
onsweg ist für die Art der Auffälligkeit angemessen und bundesweit üblich. 
 
Chlorung ist ein nach Trinkwasserverordnung erlaubtes und weitverbreitetes Mittel zur Trinkwasserbe-
handlung, es lag kein außergewöhnlicher Tatbestand vor. 
 
5. Gibt es öffentlich zugängliche Informationen für Personen, die etwaige gesundheitlich negative 
Folgen infolge der Chlorung erleiden?  
 
Zu 5:  
 
Die Chlorung ist ein gemäß Trinkwasserverordnung zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von 
Trinkwasser und gehört in anderen Teilen Deutschlands zur  Routine in der Trinkwasseraufbereitung. 
Von der Chlorung selbst geht keine Gesundheitsgefahr aus. Verbraucherinnen und Verbraucher können 
sich mit gesundheitlichen Fragen speziell zur Chlorung an das Gesundheitsamt oder ihre Hausarztpra-
xen wenden.

Beratungsverlauf (1)

28.11.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
4075/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
25.11.2022
Erstellt
25.11.2022 18:25