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AN/0788/2019

Gut und sicher zur Schule - „Schulstraßen“ ermöglichen!

SPD Antrag nach § 3 05.06.2019

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 18.06.2019, TOP 1.3

SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3

3301 Zeichen

An den Vorsitzenden des 
Verkehrsausschusses 
Herrn BM Andreas Wolter 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 05.06.2019 
 
AN/0788/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 18.06.2019 
 
Gut und sicher zur Schule - „Schulstraßen„ ermöglichen! 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des 
Verkehrsausschusses am 18.06.2019 zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung von „Schulstraßen“ in Köln zu 
ermöglichen und Schulen sowie Elternvertretungen aktiv auf diese Möglichkeit 
hinweisen. Hierzu sollen Kriterien und Rahmenbedingungen beschrieben und ein 
konkretes Verfahren zur Einrichtung von „Schulstraßen“ festgelegt werden.  
 
Begründung: 
 
Vor vielen Schulen spielen sich allmorgendlich chaotische Szenen ab und führen 
zu gefährlichen Situationen für die Schulkinder: Autos halten, parken in zweiter 
Spur, fahren abrupt wieder an oder wenden hektisch. Dazwischen laufen Schüle-
rinnen und Schüler zur Schule. Um die Sicherheit von Schulkindern zu verbes-
sern und Gefährdungen durch sog. „Elterntaxis“ einzudämmen, soll in Köln die 
Möglichkeit der temporären Sperrung von Straßen für eine halbe Stunde vor 
Schulbeginn geschaffen werden. 
 
Mit der Einrichtung von Schulstraßen gibt es überaus positive Erfahrungen in 
Wien, wo das Modell nach einem erfolgreichen Pilotversuch fortgeführt und aus-
geweitet wurde.

- 2 - 
 
 
Eine Schulstraße nach Wiener Vorbild bedeutet:  
 In der Schulstraße gilt ein temporäres Fahrverbot für 30 Minuten vor 
Schulbeginn.  
 Das Fahrverbot gilt für alle Kraftfahrzeuge, das Radfahren ist weiterhin 
möglich.  
 Auch für Anrainer*innen sind Zu- und Ausfahren in diesem Zeitfenster 
nicht möglich.  
 Neben einer Fahrverbotstafel wird eine physische Absperrung, etwa ein 
Scherengitter, eingerichtet.  
 
Nähere Information zum Wiener Modell „Schulstraße“ finden sich hier: 
https://www.wienzufuss.at/2018/12/21/wie-wird-eine-strasse-zur-schulstrasse/ 
 
Für eine erfolgreiche Umsetzung ist es dabei unverzichtbar, dass die Maßnahme 
jeweils von Schule, Elternpflegschaft und der Bezirksvertretung unterstützt und 
getragen wird. Bei der Entwicklung eines Verfahrens zur Umsetzung in Köln ist 
dies daher unbedingt zu berücksichtigen. 
 
Ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor ist eine frühzeitige Einbindung und Informati-
on der Anwohner*innen, um eine praktikable, vor Ort akzeptierte Lösung zu er-
reichen. Dort, wo die Einrichtung von Schulstraßen in der beschriebenen Ausprä-
gung zwar zur Verbesserung der Schulwegsicherheit beitragen könnte, sich je-
doch aus verkehrlichen oder praktischen Gründen nicht realisieren lässt, sollen 
andere Lösungsansätze entwickelt und angeboten werden, die in geeigneter 
Form die unbefriedigende und gefährliche Situation des morgendlichen Verkehrs 
vor Schulen entschärfen und verbessern.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Dr. Barbara Lübbecke   
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

18.06.2019 Verkehrsausschuss
TOP 1.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Schulstraße

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Details

Aktenzeichen
AN/0788/2019
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
05.06.2019
Erstellt
05.06.2019 11:00