2459/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Mülheim vom 28.05.2025 (AN/0764/2025) betreffend warum verbessert die Stadt die Barrierefreiheit nicht mit Rampen?
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3750 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/69/692/2 Vorlagen-Nummer 2459/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.12.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Mülheim vom 28.05.2025 (AN/0764/2025) betreffend "Warum verbessert die Stadt die Barrierefreiheit nicht mit Rampen?" Anfrage: Warum verbessert die Stadt die Barrierefreiheit nicht mit Rampen? Immer noch finden sich an vielen Stellen im Stadtgebiet Treppen ohne Aufzüge oder Rampen, die Rollstuhlfahrenden, aber auch Menschen mit Kinderwagen oder Fahrrädern das Leben schwer machen. Andere Städte zeigen mit günstig zu montierenden doppelläufigen Rampen, wie es unkompliziert besser geht. 1. Gibt es solche Rampen in Köln an Bahnhöfen, Brücken oder anderen Treppen? 2. Falls nein, warum nicht? 3. Wie beurteilt die Stadt die gezeigten Rampen als kurzfristige, kostengünstige Lösung? 4. Mit welchen anderen Maßnahmen könnten bestehende Barrieren zumindest verringert wer- den? Stellungnahme der Verwaltung: Antwort zu Frage 1: Der Verwaltung ist in Köln keine Rampe mit doppelläufiger Schiene für Rollstühle und Kinder- wagen bekannt. Lediglich als Schiebeerleichterung für Fahrräder sind einläufige Schienen auf verschiedenen Treppen installiert. Antwort zu Frage 2: Aufgrund der Neigung von größer 6% sind diese Rampen nicht barrierefrei. Auch wenn dadurch kurzfristig Schiebeerleichterungen auf den Treppen geschaffen werden können, über- wiegen aus sicherheitstechnischer und betrieblicher Sicht die Nachteile deutlich. Antwort zu Frage 3: Aus Sicht der Verwaltung sind Rampen dieser Art nicht zu empfehlen. Folgende Aspekte sind 2 aus sicherheitstechnischer und betrieblicher Sicht besonders zu beachten: Rampen sind grundsätzlich nur bis zu einer maximalen Neigung von 6% barrierefrei. Steilere Rampen sind dementsprechend nicht barrierefrei und nicht eigenständig zu überwinden. Sie stellen insbesondere für Rollstuhlfahrende und Personen mit Kinder- wagen eine erhebliche Herausforderung dar Es besteht die Gefahr, dass Rollstühle oder Kinderwagen bei der Nutzung der Ram- pen nicht ausreichend kontrolliert werden können. Die steile Neigung birgt ein hohes Unfallrisiko. Entsprechend dürfen auch Fahrtreppen grundsätzlich nicht mit Rollstühlen oder Kinderwagen befahren werden. Nachträglich ergänzte Rampen dieser Bauart schränken die notwendige Treppenbreite für die Entfluchtung und Rettung von Stadtbahnhaltestellen im Brandfall ein. Die Umsetzung dieser Rampen in Stadtbahnanlagen würde eine Veränderung der Be- triebsanlagen bewirken und ist ohne die Zustimmung des Betriebsleiters der KVB AG sowie ohne die Genehmigung der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) nicht möglich. Aufgrund der zuvor genannten Sicherheitsbedenken wäre der genannte Vorschlag nicht genehmigungsfähig. Neben den sicherheitstechnischen Aspekten erhöhen die Schienen den Reinigungs- und Unterhaltungsaufwand der Treppen. Antwort zu Frage 4: Im Rahmen von Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen oder Ersatzbaumaßnahmen wird geprüft, ob durch den Ersatz durch Rampen vorhandene Barrieren verringert werden können. Für Stadtbahnanlagen sind aus genehmigungsrechtlicher Sicht keine kurzfristigen nicht voll- ständig barrierefreien Lösungen denkbar. Ein Umbau kann nur in Abhängigkeit der vorhande- nen Kapazitäten erfolgen. Über den Sachstand des barrierefreien Ausbaus durch Bahnsteiganhebungen und Aufzugs- nachrüstungen wird jährlich im Verkehrssauschuss im Zuge der Mitteilung „ÖPNV-Netzent- wicklung“ (siehe auch Vorlagen-Nr. 2763/2024) informiert.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2459/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 08.10.2025
- Erstellt
- 06.08.2025 11:04