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0393/2023

Anfrage des JAEB zu Kita-Betreuungszeiten

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 30.01.2023

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 31.01.2023

Anfrage JHA Januar 2023

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Anfrage JHA Januar 2023

3148 Zeichen

www.jaeb.koeln info@jaeb.koeln
Köln, 19. Januar 2023
Anfrage des JAEB Köln für den Jugendhilfeausschuss
In den Anfragen, die den JAEB Köln erreichen, sind Personalmangel in Kombination mitBetreuungszeitkürzungen die vorherrschenden Themen. Immer wieder machen unsElternvertretungen darauf aufmerksam, dass dauerhaft kein Betreuungsumfang von 45Stunden angeboten werden können und Stellen über lange Zeit unbesetzt bleiben. Darüberhinaus werden Eltern gebeten, trotz vermindertem Betreuungsumfang keine Änderung desBetreuungsvertrags zu veranlassen.Demgegenüber stehen steigende Entgelte für Mahlzeiten, die bei vielen Trägern nebenBetriebskosten auch regelhaft Personalkosten enthalten. NachErlass des Ministeriums
1
fürKinder, Jugend, Flucht, Gleichstellung und Integration (MKJFGI) des Landes NRW vom12.11.2020 gilt jedoch Folgendes:“Das Entgeltdarfnur die tatsächlichan  fallenden Kostender Mahlzeiten abdecken; die Kalkulation ist durch den Trägertransparentdarzulegen.”Präzisiert wurde dies in einer E-Mail an den LEB NRW im August 2022, in der ausgewiesenwurde, dass lediglich Personalkosten in das Entgelt für Mahlzeiten einfließen dürfen, wenndeutlich belegt und ausgewiesen wird, dass diese nicht über die Kindpauschalen getragenwerden können.Naturgemäß sind Anfragen von Elternvertretungen zu gekürzten Betreuungsumfängenhäufig gepaart mit der Nachfrage nach Beitragserstattungen, versteckten Personalkosten inVerpflegungspauschalen oder Nachfragen nach der dauerhaften Finanzierung vonUnterstützungs- bzw. Hauswirtschaftskräften.
Der JAEB Köln möchte gerne Bezug auf die vermehrten Anfragen nehmen und dieVerwaltung um Auskunft zu folgenden Fragen bitten.
1. Wie viele Kindertageseinrichtungen bieten lediglich einen gekürztenBetreuungsumfang (> einen Monat) an und um wie viele Stunden wurde dasBetreuungsangebot reduziert?
1
Erhebung zusätzlicher Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung,Ministerium für Kinder, Familie,Flüchtlingeund Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf, 12. November 2020
JAEB Köln,die gesetzlich verankerte Vertretung allerKölner Eltern mit Kindern inKindertageseinrichtungen und der KindertagespflegeVorstandvorsitz: Ronja Zbik und Mira Talke

2. Wie verteilen sich die Betreuungszeitkürzungen über die einzelnen StadtgebieteKölns?3. Wie verfährt die Verwaltung bei einer dauerhaften Kürzung des Betreuungsumfangs?Werden Elternbeiträge neu berechnet und veranschlagt?4. Wie geht die Verwaltung vor, wenn Eltern bei gekürztem Betreuungsumfang einenMehrbedarf gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe geltend macht?5. Wie hoch sind die im Verwendungsnachweis ausgewiesenen Rücklagen(Betriebskosten- und Investitionskostenrücklagen nach §40 KiBiz) derKindertageseinrichtungen, idealerweise mit Unterscheidung nach KiTa-Trägern, inKöln?
Der JAEB bedankt sich vorab für die Beantwortung der Fragen und steht sehr gerne fürRückfragen zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Ronja Zbik und Heike Riedmann(JAEB Köln)
JAEB Köln,die gesetzlich verankerte Vertretung allerKölner Eltern mit Kindern inKindertageseinrichtungen und der KindertagespflegeVorstandvorsitz: Ronja Zbik und Mira Talke

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

5154 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/513 
 
Vorlagen-Nummer 30.01.2023 
 0393/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 31.01.2023 
 
Anfrage des JAEB zu Kita-Betreuungszeiten 
Der JAEB kündigt im Vorfeld der Sitzung des JHA am 31.01.2023 mündliche Nachfragen an, 
die im Vorfeld der Verwaltung zur Verfügung gestellt wurden. Die Verwaltung nimmt zu den 
Fragen wie folgt Stellung: 
 
 
1. Wie viele Kindertageseinrichtungen bieten lediglich einen gekürzten 
Betreuungsumfang (> einen Monat) an und um wie viele Stunden wurde das 
Betreuungsangebot reduziert? 
 
Der Personalmangel betrifft alle Jugendhilfeträger und hat damit auch direkten Einfluss auf die 
Angebotsstrukturen / den Regelbetrieb einer Einrichtung. Längerfristige Veränderungen der 
Betreuungszeiten werden vom Träger gegenüber dem Landschaftsverband Rheinland ange-
zeigt. Die Stadt führt hierüber keine eigene Statistik. Auch die städtischen Einrichtungen ver-
suchen den Spagat zwischen Aufrechterhaltung des Regelbetriebs und der Sicherstellung 
reduzierter, jedoch verlässlicher Betreuungszeiten im Fall von Personalmangel. Hierbei ist 
individuell je Standort auf die Personalsituation zu schauen und abzuwägen, wann Nachbe-
setzungen oder eine Rückkehr aus Krankheit zu erwarten ist. Dies hat Auswirkungen auf die 
Gestaltung eines reduzierten Betreuungsangebots. Erneute Nachsteuerungen sind möglichst 
zu vermeiden, da sie nachvollziehbar zu noch größerem Unmut der Familien führen, insofern 
ist eine verantwortungsvolle Abwägungsentscheidung bei der Gestaltung reduzierter Betreu-
ungszeiten zu treffen.  
In den städtischen Kindertageseinrichtungen gab es im letzten Quartal 2022 über 750 Maß-
nahmen in allen 218 Häusern mit Auswirkungen auf den Regelbetrieb. Diese reichen von Re-
duzierung der Betreuungszeiten für alle Kinder, über Reduzierung der Kinderzahlen bis hin zu 
seltenen Einzelfällen von tageweisen Kita-Schließungen. Eine Reduzierung des Betreuungs-
umfangs von mehr als 4 Wochen war noch Anfang des Jahres 2022 noch der Einzelfall. Die 
fehlenden Möglichkeiten einer unmittelbaren Nachbesetzung frei werdender Stellen haben 
jedoch auch bei der Stadt zu einem Anstieg der betroffenen Kitas geführt. Derzeit wird die 
systematische Erhebung überarbeitet, so dass detailliertere Auswertungen für die Zukunft 
möglich sind. Die Stundenreduzierung richtet sich nicht nach dem Stufenmodell der Elternbei-
träge (25/35/45h), sondern nach dem leistbaren Betreuungsangebot.  
 
 
2. Wie verteilen sich die Betreuungszeitkürzungen über die einzelnen Stadtgebiete 
Kölns? 
 
Die Einschränkungen der Betreuungszeiten richten sich nicht nach geografischen Gegeben-
heiten, sondern ausschließlich nach dem zur Verfügung stehenden Personal. Es gibt keinen 
Stadtbezirk, der nicht von Einschränkungen des Kita-Betriebs betroffen ist.

2 
 
 
 
3. Wie verfährt die Verwaltung bei einer dauerhaften Kürzung des Betreuungsumfangs? 
Werden Elternbeiträge neu berechnet und veranschlagt? 
 
Dies ist abhängig vom Umfang der Kürzung des Betreuungsumfangs. Die Träger sind ange-
halten, bei dauerhaften Kürzungen die Stundenumfänge der Verträge anzupassen, so dass 
keine Überzahlung erfolgt und Rückerstattungen erforderlich werden. Letztlich versuchen alle 
Träger, eine Stundenreduzierung nicht nur einvernehmlich mit den Familien und dem Elternrat 
umzusetzen, sondern auch nur in dem Umfang, der aufgrund der jeweiligen Personalsituation 
erforderlich ist. Die Elternbeiträge richten sich ausschließlich nach den abgeschlossenen Be-
treuungsverträgen in Verknüpfung mit den gemäß Elternbeitragstabellen buchbaren Stunden-
umfängen (25/35/45). 
 
 
4. Wie geht die Verwaltung vor, wenn Eltern bei gekürztem Betreuungsumfang einen 
Mehrbedarf gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe geltend macht? 
 
Die Entscheidung zur Reduzierung des Betreuungsumfangs fällt jedem Träger schwer. Im 
Regelfall geht dieser Entscheidung eine gute Kommunikation über die aktuelle Personalsitua-
tion im Vorfeld voraus. In diesen Gesprächen wird auf individuelle Situationen der Familien 
eingegangen und nach Lösungen gesucht. Sollte ein Mehrbedarf an Betreuung über das re-
duzierte Angebot hinaus zwingend nötig sein, bleibt logischerweise nur die Möglichkeit des 
Kita-Wechsels, entweder innerhalb des Trägers oder zu einem anderen Träger. Letztlich be-
steht aber für die Familien keine Garantie, dass es in der neuen Kita perspektivisch nicht auch 
zu Personalausfällen und damit verbundenen Reduzierungen des Betreuungsumfangs kom-
men kann.  
 
 
5. Wie hoch sind die im Verwendungsnachweis ausgewiesenen Rücklagen 
(Betriebskosten- und Investitionskostenrücklagen nach §40 KiBiz) der 
Kindertageseinrichtungen, idealerweise mit Unterscheidung nach KiTa-Trägern, in 
Köln? 
 
Für Köln liegen leider nur Daten mit Stand zum 31.07.2015 vor. Für die folgenden Jahre müs-
sen die Abrechnungen zunächst noch mit dem Landschaftsverband Rheinland abgeschlossen 
werden, bevor die Verwendungsnachweise der Träger und damit die Entwicklung der Rückla-
gen angefordert werden können. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

31.01.2023 Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0393/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
30.01.2023
Erstellt
26.01.2023 12:20