Mandari Insight

2924/2024

Neubau für die Heliosschulen - Grund- und Gesamtschule mit einer Ein- und einer Dreifeldsporthalle – Zweiter Kostenfortschreibungsbeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 24.03.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.04.2025, TOP 10.26

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Erläuterung der Gründe für die Kostenfortschreibung.

· application/pdf

Ansehen

Anlagen 2-4 - Verteilung der Mehrkosten, Markteinfluss und Entwicklung der Projektlaufzeit

· application/pdf

Ansehen

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 Vorabauszug Finanzausschuss 31.03.2025

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

7875 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 2924/2024 
Freigabedatum 
24.03.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neubau für die Heliosschulen - Grund- und Gesamtschule mit einer Ein- und einer Drei-
feldsporthalle – Zweiter Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs 4 Satz 2 der 
Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln und der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft nehmen die er-
warteten Mehrausgaben in Höhe von rund 52 Mio. Euro brutto für die Erstellung eines 
Neubaus für die Heliosschulen - Grund- und Gesamtschule mit einer Ein- und einer 
Dreifeldsporthalle als inklusive Universitätsschule der Stadt Köln an der Vogelsanger 
Straße in Köln-Ehrenfeld zur Kenntnis und stimmen einer Fortführung der Baumaß-
nahme zu. Die Gesamtkosten für den Neubau der Heliosschulen betragen nunmehr 
rund 156,5 Mio. Euro statt 104,5 Mio. Euro brutto. 
2. Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt über 
Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum gültigen Flächenverrechnungspreis. 
 
 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 24.03.2025 
Finanzausschuss 31.03.2025 
Rat 03.04.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   
  siehe jährliche Folgeaufwendungen 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        0 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigungs- und sonstige Nebenkosten) 
für die Grundschule   siehe Begründung 
für die Gesamtschule    siehe Begründung 
c) bilanzielle Abschreibungen (investive Einrichtungen)        € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die Bauaktivität und der Betrieb des Gebäudes führen zu einem Ressourcenverbrauch, 
der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
 
Begründung: 
Ausgangslage: 
Aufgrund der erheblichen Nachfrage nach Schulplätzen hat der Rat in seiner Sitzung am 8. 
April 2014 (Vorlagen-Nummer 0525/2014) die Errichtung einer neuen zweizügigen Grund-
schule und vierzügigen Gesamtschule in Köln-Ehrenfeld beschlossen.  
 
In der gleichen Sitzung beschloss der Rat die Erstellung eines Neubaus mit einer Ein- und ei-
ner Dreifeldsporthalle auf dem Schulgrundstück Vogelsanger Straße (ehemaliges Helios-Ge-
lände) und beauftragte die Verwaltung, die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen.  
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 16. Dezember 2014 (Vorlagen-Nummer

3 
2953/2014) den Start der Helios Gesamtschule mit Interimslösungen an den beiden Standor-
ten Overbeckstraße und Borsigstraße beschlossen. Damit die räumliche Trennung für die 
neugegründete Gesamtschule möglichst kurz gehalten werden kann, sollte zum Schuljahr 
2024/2025 die Heliosschule betriebsfähig fertiggestellt sein.  
 
In seiner Sitzung am 14. Februar 2019 hat der Rat der Stadt Köln den Baubeschluss mit Ge-
samtkosten in Höhe von rund 91,7 Mio. Euro brutto (einschließlich Ausstattung und Einrich-
tung) gefasst (Vorlagen-Nummer 3635/2018).  
 
In der Sitzung des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft am 31.08.2020 wurde ein ers-
ter Kostenfortschreibungsbeschluss gefasst über weitere 12,75 Mio. Euro brutto. Die Gesamt-
kosten im ersten Kostenfortschreibungsbeschluss wurden in der Vorlage-Nummer 0795/2020 
auf 104,47 Mio. Euro brutto festgelegt. 
 
Entwicklung der Gesamtkosten:  
Im Baubeschluss wurden rund 91,7 Mio. Euro (einschließlich Ausstattung und Einrichtung ge-
mäß Kostenberechnung August 2018) beschlossen.  
 
Nach dem ersten Kostenfortschreibungsbeschluss erhöhen sich mit diesem zweiten Kosten-
fortschreibungsbeschluss die Brutto-Gesamtkosten von 104,5 Mio. Euro brutto auf rund 156,5 
Mio. Euro. Dies bedeutet eine Projekt-Budget-Erhöhung von 52 Mio. Euro mit 50 %.  
Mit der Budget-Erhöhung ist bereits eine Baupreissteigerung zur geplanten Fertigstellung in 
2026 berücksichtigt. 
Die tatsächlich benötigten Mittel können von den prognostizierten Kosten abweichen. 
 
Die für das Projekt identifizierten Mehrkosten wurden den 10 Risikokategorien zugeordnet und 
können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Erläuterungen zu den Mehrkosten 
sind der Anlage 1 zu entnehmen): 
 
Nr. Risikokategorie Mio. Euro 
(gerundet) 
% 
1. Änderungen des regulatorischen Umfeldes 
 
  
2. Außergewöhnliche Markteinflüsse 24,9 48 
3. Besondere vertragliche Risiken  
  
4. Besondere Genehmigungsrisiken    
5. Besondere Bauumfeldrisiken   
6. Baugrundrisiken   
7. Spezielle "Bauen im Bestand" - Risiken  
  
8. Nutzungsänderungen 
  
9. Planung und Ausführung 16,5 32 
10. Sonstige Risiken 10.6 20 
 Gesamtsumme 52 100 
 
Es wird daher eine Erhöhung des Gesamtbudgets von rund 104,5 Mio. Euro brutto auf rund 
156,5 Mio. Euro brutto empfohlen. 
 
Vorschläge zur Kostenreduzierung:  
Dem Gebäude liegen europaweite Ausschreibungen zugrunde. Einsparpotentiale wurden im 
Bereich der Planung und der Ausführung bereits berücksichtigt.  
Die vorliegende Planung wurde auf Basis der festgelegten Mindeststandards gemäß den Bau- 
und Qualitätsstandards (BQA) der Stadt Köln sowie den Schulbaurichtlinien erstellt. 
Auch aufgrund des aktuellen Baufortschritts und des hohen Fertigstellungsdrucks sind keine 
weiteren Einsparungen erkennbar und möglich.

4 
Termine:  
Nachdem der Baubeginn im 4. Quartal 2019 stattgefunden hat wurde die Fertigstellung not-
wendigerweise für das 3. Quartal 2026 terminiert.  
 
Finanzierung 
Baukosten 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt über Mietzahlungen an 
die Gebäudewirtschaft.  
Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem zwischen 
der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. Seit diesem 
Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene Mieten, sogenannte Flächenverrech-
nungspreise.  
Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifischen Aufwen-
dungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen  
Erträge) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallenden Fläche. 
Die umlagefähigen Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der Miete 
mit der Nutzer*innendienststelle abgerechnet.   
Gegenüber dem Kostenfortschreibungsbeschluss aus dem Jahr 2020 (Vorlagen Nr. 
0795/2020) erhöht sich somit für den Neubau der Heliosschulen ab dem Zeitpunkt der Inbe-
triebnahme die jährliche Spartenmiete um rund 2,6 Mio. Euro zuzüglich rund 802.000 Euro 
Reinigungs- und sonstige Nebenkosten, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2027 aus 
Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, 
Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert werden. 
Die Mittel werden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027 ff. entsprechend 
berücksichtigt. 
 
Die Regelungen des § 82 GO NRW zur vorläufigen Haushaltsführung wurden beachtet. 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 – Erläuterung der Gründe für die Kostenfortschreibung. 
Anlage 2 – Verteilung der Mehrkosten  
Anlage 3 – Markteinfluss 
Anlage 4 – Entwicklung der Projektlaufzeit

Anlage 1 - Erläuterung der Gründe für die Kostenfortschreibung.

2544 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage 2924/2024 Neubau für die Heliosschulen,  
Vogelsanger Straße 200, Köln-Ehrenfeld, Kostenfortschreibungsbeschluss 
 
Erläuterung der Gründe für die Kostenfortschreibung 
 
2. Außergewöhnliche Markteinflüsse rund 24,9 Mio. Euro (48 %) 
Durch die Corona-Pandemie und den Ukrainekrieg stiegen die Preise ganz erheblich an. 
Allein im Zeitraum vom Baubeschluss (3635/2018) bis heute sind die Baupreise um circa  
37 % gestiegen. 
Vom Baubeschluss bis zum ursprünglich geplanten Fertigstellungstermin 3. Quartal 2024 
ergibt sich eine Kostenerhöhung von circa 16,6 Mio. Euro. 
Durch die erforderliche Kündigung diverser Vertragspartner aufgrund von Schlechtleistung 
musste die geplante Fertigstellung um 2 Jahre verschoben werden. Hinzu kommen die 
Vergaben von Nachträgen und Ersatzleistungen, die aufgrund der Verschiebung des 
Fertigstellungstermins ebenfalls verschoben werden mussten. Hieraus ergeben sich weitere 
Preissteigerungen aufgrund der Baupreisindexierung von circa 8,3 Mio. Euro 
(Preissteigerung durch die verschobenen Vergaben von 2022 auf 2024). 
 
9. Planungs- und Ausführung rund 16,5 Mio. Euro (32 %) 
Aufgrund der Schlechtleistung verschiedener Vertragspartner mussten Planungen wiederholt 
und Ersatzvornahmen vorgenommen werden. Zusammengefasst kommt der Projektsteuerer 
mit Stand 12/2024 zu Regressforderung über circa 4,5 Mio. Euro (überwiegend in der 
Kostengruppe 400). Diese wurden bereits den betroffenen Auftragnehmern gegenüber 
angemeldet und befinden sich teilweise in gerichtlicher Vorbereitung. Nach wie vor ist 
geplant, die Schule zum Schuljahr 2026/2027 in Betrieb zu nehmen. 
Der zum Zeitpunkt des Baubeschlusses im Projekt nicht vorgesehene Generalunternehmer 
(GU) hat in seinem Angebot einen marktüblichen GU-Zuschlag berücksichtigt. Dies 
entspricht einer Mehrbelastung des Budgets von circa 12 Mio. Euro. 
 
 
10. Sonstige Risiken rund 10,6 Mio. Euro (20 %) 
Noch nicht vollständig geprüft sind die Bauleistungen (Kostengruppe 300). Hierzu gehören 
dem Grunde nach festgestellte Mängel - insbesondere Fassaden- und Schlosserarbeiten. 
Aktuell ist davon auszugehen, dass sich hier der Höhe nach Mängel in Höhe von 15 % der 
erbrachten Bauleistungen der Kostengruppe 300 ergeben. Das sind rund 6,3 Mio. Euro. 
Bisher schwer zu bewerten sind die verdeckten Mängel – also Mängel, die dem Grunde nach 
noch nicht bekannt, die aber zu erwarten sind. Hier wird ein pauschaler Risikoaufschlag von 
4,3 Mio. Euro kalkuliert (10%). 
 
Summe der Kostenfortschreibung rund 52 Mio. Euro (100 %)

Anlagen 2-4 - Verteilung der Mehrkosten, Markteinfluss und Entwicklung der Projektlaufzeit

2117 Zeichen

Verteilung der Mehrkosten auf die 10 Mehrkosten-Kategorien 
Kostenfortschreibung II 2024 (KF II) bezogen auf Mio. € 
2018 Kostenberechnung Baubeschluss: Mio. € 91,72 
2024 Kostenfortschreibung II: Mio. € 156,47 
rund 24,9 Mio. € 
Außergewöhnliche Markteinflüsse 
48 % der Mehrkosten 
rund 10,6 Mio. € 
Sonstige Risiken 
20% der Mehrkosten 
Neubau Helios Schulen, Vogelsanger Straße 200 in Köln-Ehrenfeld 
Anlage 2 
rund 16,5 Mio. € 
Planung und Ausführung 
32% der Mehrkosten

86,9 90,5 
123,7 
0
20 
40 
60 
80 
100 
120 
140 
Jan 18 Jan 19 Jan 20 Jan 21 Jan 22 Jan 23 Jan 24 Jan 25 Jan  26 
Baupreisindizes (2021=100), © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2024 
Erklärung der 
Pandemie 
03/2020 
Δ =33,2 % 
Neubau Helios Schulen, Vogelsanger Straße 200 in Köln-Ehrenfeld 
Anlage 3 
Indizes einschl. Umsatzsteuer 
Gebäudearten: Gewerbliche Betriebsgebäude 
Bauarbeiten: Hochbau 
Baubeschluss 
91,7 Mio. €, brutto 
KB = Kostenberechnung 
KFB= Kostenfortschreibungsbeschluss 
Legende : 
geplante 
Fertigstellung zum 
Baubeschluss III.Q. 
2024 
KFB 11/2024 
2924/2024 
156 Mio. €, brutto 
Terminziel 
III.Q. 2026 
Prognose 
steigend 
Darstellung Markteinfluss 
Russisch-Ukrainische 
Krieg ab 02/2022

Neubau Helios Schulen, Vogelsanger Straße 200 in Köln-Ehrenfeld 
Anlage 4 
IV.Q. 2019 
Baubeginn 
I.Q. 2019 
Baubeschluss 
3635/2018 
SJ 2023/2024 
Fertigstellung 
PLANDATEN 
SJ 2024/2025 
Fertigstellung 
II.Q. 2022 

Verzögerung im Rohbau  Vergabeverlust 
 Schlechtleistung TGA-Fachplaner 
mit anschl. Kündigung 
 06/2023 , neuer TGA-Fachplaner 
Ersatzbeschaffung, Planungsmehraufwand 
III.Q. 2020 
Stellung des 
1. KFB, 
0795/2020 
III.Q. 2026 
Fertigstellung 
III.Q. 2024 
 Einbindung eines 2. GU  Mehrkosten zur Vergabe 
 Schlechtleistung Fassadenplaner 
mit anschl. Kündigung  Ersatzbeschaffung 
Stellung des 
2. KFB, 
2924/2024 
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 
Entwicklung der Projektlaufzeit zum zweiten Kostenfortschreibungsbeschluss 2024 Helios 
Erläuterung des Mehrkosten und zeitlichen Mehraufwand bei Eintritt von Risiken im Projektverlauf. 
Phasenplan 1 
Phasenplan 2 
Phasenplan 3

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

919 Zeichen

Anlage 0 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Die Dringlichkeit der Entscheidung ist darin begründet, dass sowohl die Grundschule 
Helios, als auch die Gesamtschule an 3 verschiedenen Interimsstandorten 
untergebracht sind und alle Interimsstandorte zum Schuljahr 2026/27 frei gezogen 
werden müssen. 
Aufgrund von massiven Störungen im Projekt, siehe Anlage 1, mussten diverse 
Projektbeteiligte gekündigt und Ersatzvornahmen beauftragt werden. 
Bei einem Verzug des Gremienlaufes können Rechnungen nicht beglichen werden 
und es droht ein Baustopp, der den Fertigstellungstermin zum Schuljahr 2026/27 
verhindert. 
Die Mietzahlungen für die angemieteten Interimsstandorte müssten verlängert 
werden, was zu einer weiteren Kostenerhöhung führt. 
Um unmittelbar und ohne weiteren Verzug den Neubau der Heliosschule fertig zu 
stellen, wird um Beratung der Vorlage und Entscheidung in der Ratssitzung am 
03.04.2025 gebeten.

Anlage 5 Vorabauszug Finanzausschuss 31.03.2025

1281 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649 
Fax:   (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-
koeln.de 
Datum: 31.03.2025 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Finanzausschusses  vom 31.03.2025  
öffentlich 
10.15 Neubau für die Heliosschulen - Grund- und Gesamtschule mit einer Ein- 
und einer Dreifeldsporthalle – Zweiter Kostenfortschreibungsbeschluss 
gemäß § 13 Abs 4 Satz 2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln 
2924/2024 
RM Joisten übergibt der Verwaltung einen Fragenkatalog seiner Fraktion, der bis zur 
kommenden Ratssitzung beantwortet werden solle und bittet, die Vorlage ohne Votum 
zu behandeln. 
 
Der Ausschuss ist damit einverstanden. 
 
RM Klemm fragt nach dem Zeitplan: wann könne das neue Gebäude genutzt werden? 
Zudem sei unklar, ob mit den auf Seite vier dargestellten Kosten eine Erhöhung um 
oder auf 2,6 Mio.€ gemeint sei. 
 
Frau Stadtdirektorin Blome sagt eine schriftliche Beantwortung zu. 
 
Herr Beigeordneter Voigtsberger sagt, es werde eine Fertigstellung angestrebt, die 
den Schulbeginn am 01.08.2026 im neuen Gebäude ermögliche. 
 
Die Beschlussvorlage wurde ohne Votum behandelt. Die aufgekommenen Fragen sol-
len bis zur Ratssitzung beantwortet werden.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1517 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2924/2024
Stand: 06.11.2025 
Sachstandsbericht  
Neubau für die Heliosschulen - Grund- und Gesamtschule mit einer Ein- und einer 
Dreifeldsporthalle – Zweiter Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs 4 Satz 2 
der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln und der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft nehmen die er-
warteten Mehrausgaben in Höhe von rund 52 Mio. Euro brutto für die Erstellung eines 
Neubaus für die Heliosschulen - Grund- und Gesamtschule mit einer Ein- und einer 
Dreifeldsporthalle als inklusive Universitätsschule der Stadt Köln an der Vogelsanger 
Straße in Köln-Ehrenfeld zur Kenntnis und stimmen einer Fortführung der Baumaß-
nahme zu. Die Gesamtkosten für den Neubau der Heliosschulen betragen nunmehr 
rund 156,5 Mio. Euro statt 104,5 Mio. Euro brutto. 
2. Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt über 
Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum gültigen Flächenverrechnungspreis. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Baustelle befindet sich in der Ausführungsphase. Die Mängelverfolgung sowie die Bau-
kostenkontrolle erfolgen parallel.   
Nächste Schritte: 
Weiterführung der Bauüberwachung und Dokumentation und Nachverfolgung der Mängelbe-
seitigung.  
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
06.11.2026

Beratungsverlauf (3)

24.03.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
31.03.2025 Finanzausschuss
TOP 10.15 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
03.04.2025 Rat
TOP 10.26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Vogelsanger Straße 200
  • Overbeckstraße
  • Borsigstraße
  • Straße 20

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2924/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
24.03.2025
Erstellt
23.09.2024 11:24