2924/2024
Neubau für die Heliosschulen - Grund- und Gesamtschule mit einer Ein- und einer Dreifeldsporthalle – Zweiter Kostenfortschreibungsbeschluss
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
7875 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 2924/2024 Freigabedatum 24.03.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubau für die Heliosschulen - Grund- und Gesamtschule mit einer Ein- und einer Drei- feldsporthalle – Zweiter Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs 4 Satz 2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln und der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft nehmen die er- warteten Mehrausgaben in Höhe von rund 52 Mio. Euro brutto für die Erstellung eines Neubaus für die Heliosschulen - Grund- und Gesamtschule mit einer Ein- und einer Dreifeldsporthalle als inklusive Universitätsschule der Stadt Köln an der Vogelsanger Straße in Köln-Ehrenfeld zur Kenntnis und stimmen einer Fortführung der Baumaß- nahme zu. Die Gesamtkosten für den Neubau der Heliosschulen betragen nunmehr rund 156,5 Mio. Euro statt 104,5 Mio. Euro brutto. 2. Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum gültigen Flächenverrechnungspreis. Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 24.03.2025 Finanzausschuss 31.03.2025 Rat 03.04.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe jährliche Folgeaufwendungen Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigungs- und sonstige Nebenkosten) für die Grundschule siehe Begründung für die Gesamtschule siehe Begründung c) bilanzielle Abschreibungen (investive Einrichtungen) € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die Bauaktivität und der Betrieb des Gebäudes führen zu einem Ressourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung: Ausgangslage: Aufgrund der erheblichen Nachfrage nach Schulplätzen hat der Rat in seiner Sitzung am 8. April 2014 (Vorlagen-Nummer 0525/2014) die Errichtung einer neuen zweizügigen Grund- schule und vierzügigen Gesamtschule in Köln-Ehrenfeld beschlossen. In der gleichen Sitzung beschloss der Rat die Erstellung eines Neubaus mit einer Ein- und ei- ner Dreifeldsporthalle auf dem Schulgrundstück Vogelsanger Straße (ehemaliges Helios-Ge- lände) und beauftragte die Verwaltung, die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 16. Dezember 2014 (Vorlagen-Nummer 3 2953/2014) den Start der Helios Gesamtschule mit Interimslösungen an den beiden Standor- ten Overbeckstraße und Borsigstraße beschlossen. Damit die räumliche Trennung für die neugegründete Gesamtschule möglichst kurz gehalten werden kann, sollte zum Schuljahr 2024/2025 die Heliosschule betriebsfähig fertiggestellt sein. In seiner Sitzung am 14. Februar 2019 hat der Rat der Stadt Köln den Baubeschluss mit Ge- samtkosten in Höhe von rund 91,7 Mio. Euro brutto (einschließlich Ausstattung und Einrich- tung) gefasst (Vorlagen-Nummer 3635/2018). In der Sitzung des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft am 31.08.2020 wurde ein ers- ter Kostenfortschreibungsbeschluss gefasst über weitere 12,75 Mio. Euro brutto. Die Gesamt- kosten im ersten Kostenfortschreibungsbeschluss wurden in der Vorlage-Nummer 0795/2020 auf 104,47 Mio. Euro brutto festgelegt. Entwicklung der Gesamtkosten: Im Baubeschluss wurden rund 91,7 Mio. Euro (einschließlich Ausstattung und Einrichtung ge- mäß Kostenberechnung August 2018) beschlossen. Nach dem ersten Kostenfortschreibungsbeschluss erhöhen sich mit diesem zweiten Kosten- fortschreibungsbeschluss die Brutto-Gesamtkosten von 104,5 Mio. Euro brutto auf rund 156,5 Mio. Euro. Dies bedeutet eine Projekt-Budget-Erhöhung von 52 Mio. Euro mit 50 %. Mit der Budget-Erhöhung ist bereits eine Baupreissteigerung zur geplanten Fertigstellung in 2026 berücksichtigt. Die tatsächlich benötigten Mittel können von den prognostizierten Kosten abweichen. Die für das Projekt identifizierten Mehrkosten wurden den 10 Risikokategorien zugeordnet und können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Erläuterungen zu den Mehrkosten sind der Anlage 1 zu entnehmen): Nr. Risikokategorie Mio. Euro (gerundet) % 1. Änderungen des regulatorischen Umfeldes 2. Außergewöhnliche Markteinflüsse 24,9 48 3. Besondere vertragliche Risiken 4. Besondere Genehmigungsrisiken 5. Besondere Bauumfeldrisiken 6. Baugrundrisiken 7. Spezielle "Bauen im Bestand" - Risiken 8. Nutzungsänderungen 9. Planung und Ausführung 16,5 32 10. Sonstige Risiken 10.6 20 Gesamtsumme 52 100 Es wird daher eine Erhöhung des Gesamtbudgets von rund 104,5 Mio. Euro brutto auf rund 156,5 Mio. Euro brutto empfohlen. Vorschläge zur Kostenreduzierung: Dem Gebäude liegen europaweite Ausschreibungen zugrunde. Einsparpotentiale wurden im Bereich der Planung und der Ausführung bereits berücksichtigt. Die vorliegende Planung wurde auf Basis der festgelegten Mindeststandards gemäß den Bau- und Qualitätsstandards (BQA) der Stadt Köln sowie den Schulbaurichtlinien erstellt. Auch aufgrund des aktuellen Baufortschritts und des hohen Fertigstellungsdrucks sind keine weiteren Einsparungen erkennbar und möglich. 4 Termine: Nachdem der Baubeginn im 4. Quartal 2019 stattgefunden hat wurde die Fertigstellung not- wendigerweise für das 3. Quartal 2026 terminiert. Finanzierung Baukosten Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft. Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem zwischen der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. Seit diesem Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene Mieten, sogenannte Flächenverrech- nungspreise. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifischen Aufwen- dungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Erträge) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallenden Fläche. Die umlagefähigen Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der Miete mit der Nutzer*innendienststelle abgerechnet. Gegenüber dem Kostenfortschreibungsbeschluss aus dem Jahr 2020 (Vorlagen Nr. 0795/2020) erhöht sich somit für den Neubau der Heliosschulen ab dem Zeitpunkt der Inbe- triebnahme die jährliche Spartenmiete um rund 2,6 Mio. Euro zuzüglich rund 802.000 Euro Reinigungs- und sonstige Nebenkosten, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2027 aus Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert werden. Die Mittel werden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027 ff. entsprechend berücksichtigt. Die Regelungen des § 82 GO NRW zur vorläufigen Haushaltsführung wurden beachtet. Anlagen: Anlage 1 – Erläuterung der Gründe für die Kostenfortschreibung. Anlage 2 – Verteilung der Mehrkosten Anlage 3 – Markteinfluss Anlage 4 – Entwicklung der Projektlaufzeit
Anlage 1 - Erläuterung der Gründe für die Kostenfortschreibung.
2544 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage 2924/2024 Neubau für die Heliosschulen, Vogelsanger Straße 200, Köln-Ehrenfeld, Kostenfortschreibungsbeschluss Erläuterung der Gründe für die Kostenfortschreibung 2. Außergewöhnliche Markteinflüsse rund 24,9 Mio. Euro (48 %) Durch die Corona-Pandemie und den Ukrainekrieg stiegen die Preise ganz erheblich an. Allein im Zeitraum vom Baubeschluss (3635/2018) bis heute sind die Baupreise um circa 37 % gestiegen. Vom Baubeschluss bis zum ursprünglich geplanten Fertigstellungstermin 3. Quartal 2024 ergibt sich eine Kostenerhöhung von circa 16,6 Mio. Euro. Durch die erforderliche Kündigung diverser Vertragspartner aufgrund von Schlechtleistung musste die geplante Fertigstellung um 2 Jahre verschoben werden. Hinzu kommen die Vergaben von Nachträgen und Ersatzleistungen, die aufgrund der Verschiebung des Fertigstellungstermins ebenfalls verschoben werden mussten. Hieraus ergeben sich weitere Preissteigerungen aufgrund der Baupreisindexierung von circa 8,3 Mio. Euro (Preissteigerung durch die verschobenen Vergaben von 2022 auf 2024). 9. Planungs- und Ausführung rund 16,5 Mio. Euro (32 %) Aufgrund der Schlechtleistung verschiedener Vertragspartner mussten Planungen wiederholt und Ersatzvornahmen vorgenommen werden. Zusammengefasst kommt der Projektsteuerer mit Stand 12/2024 zu Regressforderung über circa 4,5 Mio. Euro (überwiegend in der Kostengruppe 400). Diese wurden bereits den betroffenen Auftragnehmern gegenüber angemeldet und befinden sich teilweise in gerichtlicher Vorbereitung. Nach wie vor ist geplant, die Schule zum Schuljahr 2026/2027 in Betrieb zu nehmen. Der zum Zeitpunkt des Baubeschlusses im Projekt nicht vorgesehene Generalunternehmer (GU) hat in seinem Angebot einen marktüblichen GU-Zuschlag berücksichtigt. Dies entspricht einer Mehrbelastung des Budgets von circa 12 Mio. Euro. 10. Sonstige Risiken rund 10,6 Mio. Euro (20 %) Noch nicht vollständig geprüft sind die Bauleistungen (Kostengruppe 300). Hierzu gehören dem Grunde nach festgestellte Mängel - insbesondere Fassaden- und Schlosserarbeiten. Aktuell ist davon auszugehen, dass sich hier der Höhe nach Mängel in Höhe von 15 % der erbrachten Bauleistungen der Kostengruppe 300 ergeben. Das sind rund 6,3 Mio. Euro. Bisher schwer zu bewerten sind die verdeckten Mängel – also Mängel, die dem Grunde nach noch nicht bekannt, die aber zu erwarten sind. Hier wird ein pauschaler Risikoaufschlag von 4,3 Mio. Euro kalkuliert (10%). Summe der Kostenfortschreibung rund 52 Mio. Euro (100 %)
Anlagen 2-4 - Verteilung der Mehrkosten, Markteinfluss und Entwicklung der Projektlaufzeit
2117 Zeichen
Verteilung der Mehrkosten auf die 10 Mehrkosten-Kategorien Kostenfortschreibung II 2024 (KF II) bezogen auf Mio. € 2018 Kostenberechnung Baubeschluss: Mio. € 91,72 2024 Kostenfortschreibung II: Mio. € 156,47 rund 24,9 Mio. € Außergewöhnliche Markteinflüsse 48 % der Mehrkosten rund 10,6 Mio. € Sonstige Risiken 20% der Mehrkosten Neubau Helios Schulen, Vogelsanger Straße 200 in Köln-Ehrenfeld Anlage 2 rund 16,5 Mio. € Planung und Ausführung 32% der Mehrkosten 86,9 90,5 123,7 0 20 40 60 80 100 120 140 Jan 18 Jan 19 Jan 20 Jan 21 Jan 22 Jan 23 Jan 24 Jan 25 Jan 26 Baupreisindizes (2021=100), © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2024 Erklärung der Pandemie 03/2020 Δ =33,2 % Neubau Helios Schulen, Vogelsanger Straße 200 in Köln-Ehrenfeld Anlage 3 Indizes einschl. Umsatzsteuer Gebäudearten: Gewerbliche Betriebsgebäude Bauarbeiten: Hochbau Baubeschluss 91,7 Mio. €, brutto KB = Kostenberechnung KFB= Kostenfortschreibungsbeschluss Legende : geplante Fertigstellung zum Baubeschluss III.Q. 2024 KFB 11/2024 2924/2024 156 Mio. €, brutto Terminziel III.Q. 2026 Prognose steigend Darstellung Markteinfluss Russisch-Ukrainische Krieg ab 02/2022 Neubau Helios Schulen, Vogelsanger Straße 200 in Köln-Ehrenfeld Anlage 4 IV.Q. 2019 Baubeginn I.Q. 2019 Baubeschluss 3635/2018 SJ 2023/2024 Fertigstellung PLANDATEN SJ 2024/2025 Fertigstellung II.Q. 2022 Verzögerung im Rohbau Vergabeverlust Schlechtleistung TGA-Fachplaner mit anschl. Kündigung 06/2023 , neuer TGA-Fachplaner Ersatzbeschaffung, Planungsmehraufwand III.Q. 2020 Stellung des 1. KFB, 0795/2020 III.Q. 2026 Fertigstellung III.Q. 2024 Einbindung eines 2. GU Mehrkosten zur Vergabe Schlechtleistung Fassadenplaner mit anschl. Kündigung Ersatzbeschaffung Stellung des 2. KFB, 2924/2024 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Entwicklung der Projektlaufzeit zum zweiten Kostenfortschreibungsbeschluss 2024 Helios Erläuterung des Mehrkosten und zeitlichen Mehraufwand bei Eintritt von Risiken im Projektverlauf. Phasenplan 1 Phasenplan 2 Phasenplan 3
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
919 Zeichen
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Die Dringlichkeit der Entscheidung ist darin begründet, dass sowohl die Grundschule Helios, als auch die Gesamtschule an 3 verschiedenen Interimsstandorten untergebracht sind und alle Interimsstandorte zum Schuljahr 2026/27 frei gezogen werden müssen. Aufgrund von massiven Störungen im Projekt, siehe Anlage 1, mussten diverse Projektbeteiligte gekündigt und Ersatzvornahmen beauftragt werden. Bei einem Verzug des Gremienlaufes können Rechnungen nicht beglichen werden und es droht ein Baustopp, der den Fertigstellungstermin zum Schuljahr 2026/27 verhindert. Die Mietzahlungen für die angemieteten Interimsstandorte müssten verlängert werden, was zu einer weiteren Kostenerhöhung führt. Um unmittelbar und ohne weiteren Verzug den Neubau der Heliosschule fertig zu stellen, wird um Beratung der Vorlage und Entscheidung in der Ratssitzung am 03.04.2025 gebeten.
Anlage 5 Vorabauszug Finanzausschuss 31.03.2025
1281 Zeichen
Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax: (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt- koeln.de Datum: 31.03.2025 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses vom 31.03.2025 öffentlich 10.15 Neubau für die Heliosschulen - Grund- und Gesamtschule mit einer Ein- und einer Dreifeldsporthalle – Zweiter Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs 4 Satz 2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 2924/2024 RM Joisten übergibt der Verwaltung einen Fragenkatalog seiner Fraktion, der bis zur kommenden Ratssitzung beantwortet werden solle und bittet, die Vorlage ohne Votum zu behandeln. Der Ausschuss ist damit einverstanden. RM Klemm fragt nach dem Zeitplan: wann könne das neue Gebäude genutzt werden? Zudem sei unklar, ob mit den auf Seite vier dargestellten Kosten eine Erhöhung um oder auf 2,6 Mio.€ gemeint sei. Frau Stadtdirektorin Blome sagt eine schriftliche Beantwortung zu. Herr Beigeordneter Voigtsberger sagt, es werde eine Fertigstellung angestrebt, die den Schulbeginn am 01.08.2026 im neuen Gebäude ermögliche. Die Beschlussvorlage wurde ohne Votum behandelt. Die aufgekommenen Fragen sol- len bis zur Ratssitzung beantwortet werden.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1517 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
2924/2024
Stand: 06.11.2025
Sachstandsbericht
Neubau für die Heliosschulen - Grund- und Gesamtschule mit einer Ein- und einer
Dreifeldsporthalle – Zweiter Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs 4 Satz 2
der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln und der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft nehmen die er-
warteten Mehrausgaben in Höhe von rund 52 Mio. Euro brutto für die Erstellung eines
Neubaus für die Heliosschulen - Grund- und Gesamtschule mit einer Ein- und einer
Dreifeldsporthalle als inklusive Universitätsschule der Stadt Köln an der Vogelsanger
Straße in Köln-Ehrenfeld zur Kenntnis und stimmen einer Fortführung der Baumaß-
nahme zu. Die Gesamtkosten für den Neubau der Heliosschulen betragen nunmehr
rund 156,5 Mio. Euro statt 104,5 Mio. Euro brutto.
2. Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt über
Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum gültigen Flächenverrechnungspreis.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Baustelle befindet sich in der Ausführungsphase. Die Mängelverfolgung sowie die Bau-
kostenkontrolle erfolgen parallel.
Nächste Schritte:
Weiterführung der Bauüberwachung und Dokumentation und Nachverfolgung der Mängelbe-
seitigung.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
06.11.2026
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungOrte (4)
- Vogelsanger Straße 200
- Overbeckstraße
- Borsigstraße
- Straße 20
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2924/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 24.03.2025
- Erstellt
- 23.09.2024 11:24