V/0029/2024
Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur
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Anlage A
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Anlage A zur V/0029/2024 Kurzüberblick Vor dem Hintergrund des Antrags „Stadtsportbund Münster e.V. und Stadt entwickeln Sportstät- ten in gemeinsamer Verantwortung“ werden die neuen Maßnahmen des Jahres 2024 festgelegt. Um die öffentlichen Vergabezeiträume fristgerecht einhalten zu können, werden mit dieser Vorla- ge die bislang geplanten neuen Maßnahmen des Jahres 2024 behandelt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit breitem Freizeit- und Sportangebot Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beschlussvorlage
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V/0029/2024 V/0029/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie Großinvestitionen, z. B. Verlagerung von Sportanlagen), Maßnahmen 2024 Beratungsfolge 01.02.2024 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 01.02.2024 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 06.02.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 14.02.2024 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Sportausschuss beschließt für das Jahr 2024: a. Sanierung der Kunstrasenplätze 2 und 3 auf der Sportanlage Osttor, Osttor 85 b. Erneuerung der Ballfangzäune auf der Sportanlage Osttor, Osttor 85 c. Sanierung des Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Grevingstraße, Grevingstr. 32 d. Sanierung des Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Mauritz-Lindenweg, Mauritz-Lindenweg 93 e. Sanierung des Kunstrasenplatzes 2 sowie Einbau einer Beregnungsanlage auf der Sportan- lage Tillbecker Straße, Tillbecke Str. 34 2. Der Sportausschuss beschließt, Honorarkosten i. H. v. 360.000 € für die Beauftragung eines externen Planungsbüros für eine umfassende Planung am Standort der Sportanlage Tilbecker Straße, Tilbecker Str. 34 bereitzustellen. 3. Der Sportausschuss beschließt, für das Jahr 2024 ein Budget in Höhe von 65.000 € für die Ausstattung mit Betriebsvorrichtungen für diverse kommunale Sportanlagen bereitzustellen. 4. Der Sportausschuss beschließt, für das Jahr 2024 ein Budget für diverse Kleinreparaturen im Umfang von 75.000 € vorzuhalten. 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung die Inhalte dieser Vorlage mit dem Stadtsportbund Münster e. V. abgestimmt hat. Sportamt 19.01.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Guddorf Telefon: 492-5210 Guddorf@stadt-muenster.de - 2 - V/0029/2024 II. Finanzielle Auswirkungen: Die in den Punkten 1 - 4 dargestellten Maßnahmen sind wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Investitionsmaßnahme 0400 Baukosten städt. Sportanlagen Auszahlungen für Baumaßnahmen 2024 1.634.000 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Zeile 13 Aufwendung für Sach - und Dienstleistungen 2024 75.000 Die zur Finanzierung der Maßnahmen erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2024 bei der Pro- duktgruppe 0801 veranschlagt. Begründung: Mit dieser Vorlage soll ein erster Teil des Maßnahmenpakets für 2024 beschlossen werden. Zu Punkt 1 der Sachentscheidung a.) Sanierung der Kunstrasenplätze auf der Sportanlage Osttor (überlassen an TuS Hiltrup 1930 e.V.) Der vorhandene Kunstrasenbelag auf den Plätzen 2 und 3 der Sportanlage wurde vor 14 Jahren eingebaut. Die im Frühjahr 2023 durchgeführten Reparaturarbeiten haben dafür gesorgt, dass der Spielbetrieb bisher gewährleistet werden konnte. Altersbedingt und aufgrund großer Auslas- tung ist in vielen Bereichen ein hoher Verschleiß an den Kunstrasenfasern festzustellen. Die durchschnittliche Lebensdauer von 13 Jahren wurde ebenfalls überschritten. Eine Sanierung von Teilbereichen ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr sinnvoll. Die Sanierung soll Ende April/ Anfang Mai 2024 mit einer Dauer von ca.6 Wochen durchgeführt werden. Die kalkulierten Kosten belaufen sich auf brutto 465.000 €. b.) Erneuerung von Ballfangzäunen auf der Sportanlage Osttor Altersbedingt muss der vorhandene Ballfangzaun mit einer Höhe von 7 m, welcher sich hinter der vorderen Stirnseite am Platz 3 befindet und gleichzeitig als Einfriedung der Sportanlage und Ab- grenzung zum angrenzenden Grundstück dient, ausgebaut und entsorgt werden. Im Zuge der v.g. geplanten Baumaßnahme kann der neue Ballfangzaun nun näher ans Spielfeld gerückt wer- den. Auf der gegenüberliegenden Stirnseite des Spielfeldes fehlt bislang ein Ballfangzaun. Er soll nun im Zuge dieser Baumaßnahme ebenfalls errichtet werden. Die voraussichtlichen Kosten liegen bei brutto 54.000 €. - 3 - V/0029/2024 c.) Sanierung des Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Grevingstraße (überlassen an DJK SV Borussia 07 Münster e.V.) Der vorhandene Kunstrasenbelag (Baujahr 2013) muss aufgrund der hohen Belastung saniert werden. Die bereits im Frühjahr 2023 durchgeführten Reparaturarbeiten im 16 -Meter-Raum ha- ben dafür gesorgt, dass der Spielbetrieb bisher gewährleistet werden konnte. De r Gesamtzu- stand des Kunstrasenbelags macht jedoch eine Sanierung notwendig. Die Sanierung soll Ende April/ Anfang Mai 2024 mit einer Dauer von ca. 4 Wochen durchgeführt werden. Die kalkulierten Kosten belaufen sich auf brutto 210.000 €. d.) Sanierung des Kuns trasenplatzes auf der Sportanlage Mauritz -Lindenweg (überlassen an SC Münster 08) Bei dem im Jahr 2015 verlegten Kunstrasenbelag wurden im Jahr 2018 Gewährleistungsmängel gegenüber dem ausführenden Unternehmen geltend gemacht, die in der Folge zu einem Rechts- streit geführt haben. In dem laufenden Verfahren zwischen der Stadt Münster und dem ausfüh- renden Unternehmen wird momentan davon ausgegangen, dass es zu einem Austausch des Kunstrasens durch das Unternehmen unter Kostenbeteiligung der Stadt Münster kommen könn- te. Der vorhandene Kunstrasenbelag ist in einem schlechten Zustand, so dass eine perspektivi- sche Sperrung des Platzes die Folge sein könnte. Kalkulierte erwartete Kosten von brutto 155.000 €. e.) Sanierung des Kunstrasenplatzes 2 sowie Einbau einer Beregnungsanlage auf der Sportanlage Tilbecker Straße Der vorhandene Kunstrasenbelag ist 14 Jahre alt, damit ist die durchschnittliche Lebensdauer überschritten. Im Bereich der Mittelachse und der 16 Meter-Räume ist der Belag bereits stark ab- gespielt. Aufgrund des Alters ist ein Belagsaustausch in Teilbereichen keine wirtschaftliche Alter- native. Ein Austausch des gesamten Belags ist notwendig. Im Zuge der Maßnahme soll auch die bisher fehlende Beregnungsanlage eingebaut werden. Durch den fehlenden Wasseranschluss (geplant im Jahr 2025 in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken) kann die Beregnungsanlage aber erst im Jahr 2025 in Betrieb genommen werden. Die voraussichtlichen Kosten liegen bei brutto 325.000 €. Zu Punkt 2 der Sachentscheidung Honorarkosten zur Beauftragung eines externen Planungsbüros Neben dem unter 1.e. genannten Kunstrasenplatz sind auch die Sanierung der über 30 Jahre al- ten 400 -Meter-Laufbahn und des Rasenspielfeldes mit der dazugehörigen Beregnungsanlage dringend notwendig. Diese Maßnahme muss jedoch in das Jahr 2025 verschoben werden, da ansonsten bei einer Sanierung des Rasenplatzes dieser für ca.1 Jahr nicht zur Verfügung stünde und gleichzeitig der vorhandene Kunstrasenplatz in 2024 saniert würde. Im Falle der Sanierung des Rasenspielfeldes und gleichzeitiger Sperrung des Kunstrasenplatzes wegen drohender Un- fallgefahr, hätte der Verein keine Spielstätte mehr. Di e zeitliche Verschiebung führt dazu, dass eine umfassende Planung des Standortes unter Berücksichtigung der zukünftigen Bedarfe u.a. der neuen Gesamtschule und des Vereins BSV Roxel, durchgeführt werden kann. Hierfür soll in 2024 ein externes Planungsbüro beauftragt werden. Die Honorarkosten beinhalten alle Leistungsphasen für die Sanierung und die Grundlagenermitt- lung sowie die Vorplanung für eine mögliche Erweiterung der Sportanlage auf einer von der Stadt angekauften Fläche, nördlich des vorhandenen Kunstrasenplatzes. Die voraussichtlichen Honorarkosten belaufen sich auf 360.000 €. - 4 - V/0029/2024 Zu Punkt 3 der Sachentscheidung Die Stadt Münster unterhält 31 Sportanlagen, davon 9 Bezirkssportanlagen und 22 an Vereine überlassene Sportanlagen. 6 dieser Außensportanlagen werden durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit gepflegt, die restlichen sind vertraglich an stä dtische Vereine durch sogenannte Überlassungsverträge überlassen. Als Eigentümerin der Sportanlagen hat die Stadt Sorge zu tragen, eine voll funktionsfähige Sportanlage zu betreiben oder in das Vertragsverhält- nis zu übergeben. Sicherheitsrelevante Geräte und Betriebsausstattungen müssen ggf. jedoch auch außerhalb der regelmäßigen Sanierungsmaßnahmen neu beschafft werden. Daher sollen zukünftig Geräte, die zum Erhalt des ordnungsgemäßen Zustandes der Sportanlagen beitragen, bspw. zur Kunstrasenpflege, durch dieses Budget in Höhe von 65.000 € gedeckt werden. Ansatz 2024 in € Verfügbare Mittel in € 1.746.500 1 a. Sanierung der Kunstrasenplätze auf der Sportanlage Osttor 465.000 1.281.500 1.b. Erneuerung von Ballfangzäunen auf der Sportanlage Osttor 54.000 1.227.500 1 c. Sanierung des Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Grevingstr. 210.000 1.017.500 1.d. Sanierung des Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Mauritz- Lindenweg 155.000 862.500 1.e. Sanierung des Kunstrasenplatzes 2 sowie Einbau einer Bereg- nungsanlage auf der Sportanlage Tilbecker Straße 325.000 537.500 2 Honorarkosten 360.000 177.500 3 Betriebs- und Geschäftsausstattung von Sportaußenanlagen 65.000 112.500 Restsumme 112.500 Zu Punkt 4 der Sachentscheidung Zur Aufrechterhaltung des Trainings- und Spielbetriebs sind jeweils kleine Reparaturmaßnahmen an Sportanlagen bei Vorliegen jeglicher Art von Schäden in der Regel kurzfristig notwendig. Es handelt sich um Reparaturmaßnahmen u. a. an Kunstrasenplätzen, Pflasterflächen, Zaunanlagen oder Beregnungsanlagen. Im Stadtgebiet Münster sind ca. 75 Großspielfelder, 50 Schulsportau- ßenanlagen sowie weitere Sportanlagen wie Tennisplätze und Beachanlagen vorhanden. Hierfür sind 75.000 € vorzuhalten. Zu Punkt 5 der Sachentscheidung Vor dem Hintergrund der Beschlussvorlage V/1064/2007 - „Stadtsportbund Münster e. V. und Stadt entwickeln Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung“ wurde der in dieser Vorlage ent- haltene Beschlussvorschlag im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Münst er e.V. abgestimmt, um die Interessenvertretung der Sportvereine sicherzustellen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Tilbecker Straße 34
- Mauritz-Lindenweg 93e
- Grevingstraße 32d
- Osttor 85b
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Details
- Aktenzeichen
- V/0029/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.01.2024
- Erstellt
- 11.01.2024 16:02