V/0618/2019
Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden
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Anlage A
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Anlage A zur V/0618/2019 Kurzüberblick Im Zusammenhang mit dem vom Rat mit der Vorlage V/0705/2018/2 beschlossenen Schulbau- programm und der Einsetzung einer externen programmbezogenen Projektsteuerung werden mit dieser Vorlage die Maßgaben für eine Beauftragung der Projektsteuerung und die Auswir- kungen auf die zum Stellenplan 2019 angemeldeten Stellen im Amt für Immobilienmanagement konkretisiert. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Produkt 0301 – Leistungen für Schulen Mit der Einschaltung einer externen Projektsteuerung soll sichergestellte werden, dass die Ein- zelmaßnahmen des Schulbauprogramms hinsichtlich der Termin- Kosten- und Qualitätsvorga- ben erfolgreich umgesetzt werden Finanzierung Produktgrup- pe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthal- ten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter- richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik Und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beschlussvorlage
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V/0618/2019 V/0618/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden Maßgaben für die Beauftragung einer externen übergeordneten Projektsteuerung Beratungsfolge 02.07.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung 1. Die vom Rat mit der Vorlage V/0705/2018/2 beschlossene Einsetzung einer externen pr o- grammbezogenen Projektsteuerung (Multiprojektmanagement) zur Unterstützung der Verwa l- tung bei der Planung und Realisierung aller Bauvorhaben des Schulbauprogramms orientiert sich an den, aus dem Leis tungsbild „Multiprojektmanagement“ (Schriftenreihe AHO - Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement Stand Januar 2018) ausgewählten (Teil-)Leistungen zzgl. ggf. noch erforderlicher besonderer Leistungen (Anlage 1). 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Ausschreibung der Leistungen die Durchführung eines europaweit zu veröffentlichen VgV-Verfahrens erforderlich ist. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass beabsichtigt ist, für einzelne große, bedeutende und/oder komplexe Baumaßnahmen des Schulbauprogramms separate einzelprojektbezoge- ne Projektsteuerungsleistungen zu gegebener Zeit auszuschreiben und zu beauftragen. 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Bearbeitung der jeweiligen Einzelprojekte parallel zu einer übergeordneten programmb ezogenen Projektsteuerung erfolgt und der seitens des Amtes für Immobilienmanagement für 2019 hierfür angemeldete Personalbedarf zur Umse t- zung des Schulbauprogramms grundsätzlich erforderlich bleibt. Von den vorgesehenen 14,5 Stellen werden zunächst 12 Stellen ausgeschrieben. Ob und wie viele von den verbleibenden 2,5 Stellen noch benötigt werden, wird im Abgleich mit den Aufgaben der externen Projek t- steuerung entschieden. Die Freigabe erfolgt durch den Ausschuss. Amt für Immobilienmanagement 21.06.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Michel Telefon: 492-2302 MichelJA@stadt- muenster.de - 2 - V/0618/2019 II Finanzielle Auswirkungen Die zur Fi nanzierung von 12 Stellen erforderlichen Personalaufwendungen sind im Haushaltsplan 2019 ff wie folgt veranschlagt: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 11 Personalaufwendungen 2019 228.450 2020 ff. 913.800 Begründung Zu 1. Bei dem vom Rat beschlossenen Schulbauprogramm handelt es sich um ein umfassendes, an ve r- schiedensten Standorten in unterschiedlichen Baumaßnahmen zu realisierendes Aufgaben - und Ar- beitsprogramm über mehrere Jahre. Dieses bedeutende Aufgaben – und Maßnahmenprogramm wird, wie bei vergleichbaren anderen herausragenden Projekten der Stadt (z.B. Errichtung der Mathilde - Anneke-Gesamtschule), durch eine Baukommission des Rates begleitet. Mit der Vorlage V/07 05/2018/2 hat der Rat beschlossen, zur Unterstützung der Verwaltung bei der Planung und Realisierung aller Bauvorhaben des Programms eine externe Projektsteuerung einz u- setzen und den Umfang der programmbezogenen Leistungen dem Grunde nach definiert. Hierbe i handelt es sich um übergeordnete, programmbezogene Leistungen. Die Verwaltung hat auf dieser Grundlage aus dem Leistungsbild „Multiprojektmanagement“ (Schriftenreihe AHO -Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement Stand Januar 2018) ausgewählte ( Teil-)Leistungen zzgl. ggf. noch erforderlicher besonderer Leistungen identifiziert, die Maßgabe einer extern zu beauftragenden übergeordneten Projektsteuerung sein sollen. Dieses Leistungsbild wird im weiteren Verfahren noch konkretisiert werden. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Programmleitung des Gesamtprojek- tes als nicht delegierbare Bauherrenleistung bei der Verwaltung verbleibt. Der Entwurf eines Lei s- tungsbildes mit ausgewählten (Teil -)Leistungen ist als Anlage 1 „Maßgabe zur Beauftragung einer übergeordneten programmbezogenen Projektsteuerung“ beigefügt. Die angestrebte Projektstruktur besteht aus einer übergeordneten externen Projektsteuerung und der Programmleitung im Amt für Immobilienmanagement, die von der Amts- bzw. den Abteilungsleitungen des Amtes für Immobilienmanagement begleitet wird. Die Programmleitung berichtet den Dezernat s- leitungen IV und VI sowie der Baukommission des Rates über die Programmumsetzung regelmäßig. Innerhalb der übergeordneten Projektsteuerung und der Programmlei tung erfolgt die Umsetzung der Einzelprojekte durch interne Projektleitungen im Amt für Immobilienmanagement, die ihrerseits der unterstützenden externen Projektsteuerung bzw. der Programmleitung über den Sachstand der Ei n- zelprojekte berichten. Die extern e Projektsteuerung führt die Ergebnisse zusammen, vergleicht die Ergebnisse mit den vereinbarten Programmzielen und greift steuernd in Abstimmung mit der Pr o- grammleitung ein. Zu 2. Die erwarteten Honorarkosten zur Beauftragung einer übergeordneten progra mmbezogenen Projekt- steuerung über mehrere Jahre überschreiten voraussichtlich um ein Vielfaches den Schwellenwert von 221.000,00 € (netto) sodass die Durchführung eines EU -weiten gestuften Verhandlungsverfa h- rens erforderlich ist. Ziel ist es, kurzfristig d ie weitere inhaltliche Vorbereitung des VgV-Verfahrens so zu bearbeiten, dass die 1. Stufe des VgV -Verfahrens im vierten Quartal des Jahres beginnen kann. Die Durchführung der zweiten Stufe des VgV -Verfahrens würde zum Jahresbeginn 2020 beginnen und mit einer Beschlussfassung zur Beauftragung im II. Quartal 2020 enden. - 3 - V/0618/2019 Zu 3. Für Projekte besonderer Größenordnung und/oder Komplexität ist beabsichtigt, im Einzelfall jeweils ergänzend zur programmbezogenen übergeordneten Projektsteuerung eine Einzel -Projektsteuerung zu beauftragen. Je nach zu erwartenden Honorarkosten und Überschreitung des Schwellenwertes von 221.000,00 € (netto) wäre auch hier voraussichtlich zum jeweiligen Zeitpunkt die Durchführung eines eigenständigen VgV-Verfahrens erforderlich. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Projekt- leitung der Einzelprojekte als nicht delegierbare Bauherrenleistung bei der Verwaltung verbleibt. Zu 4. Die Umsetzung des Schulbauprogramms erfolgt bereits. Für verschiedenste Maßnahmen wurden Machbarkeitsstudien erstellt und Errichtungsbeschlüsse gefasst sowie Wettbewerbs - und VgV - Verfahren zur Umsetzung durchgeführt. Einzelne Maßnahmen stehen bereits vor der Planungs - bzw. Bauumsetzung. Für die jetzt anstehende konkrete weitere Projektbearbeitung des Programms, d ie weitere Erstellung von Machbarkeitsstudien etc. hat das Amt für Immobilienmanagement für das Jahr 2019 den erforderlichen Stellenbedarf formuliert. Die Bearbeitung der jeweiligen Einzelprojekte erfolgt parallel zu einer übergeordneten programmb e- zogenen Projektsteuerung, die die Einzelmaßnahmen bündelt und Steuerungsaufgaben für das G e- samtprogramm wahrnimmt. Insofern bleibt der seitens des Amtes für Immobilienmanagement für 2019 hierfür angemeldete Personalbedarf zur Umsetzung des Schulbauprogramms gru ndsätzlich erforderlich. Die Verwaltung hatte mit der Beschlussvorlage V/0705/2018/2 insgesamt 14,5 Stellen im Amt für I m- mobilienmanagement beantragt. Der Rat beschloss, dass „die Einrichtung der 14,5 Stellen …. a b- hängig von der veränderten Aufgabenstellu ng inhaltlicher und quantitativer Art durch die Einsetzung einer externen Projektsteuerung“ erfolgen soll. Mit der externen Projektsteuerung soll die Einhaltung des Kosten - und Zeitbudgets sichergestellt werden und das Immobilienmanagement in der Pr o- grammumsetzung unterstützt werden. Synergieeffekte durch die Beauftragung einer übergeordneten programmbezogenen externen Projektsteuerung stehen einer Intensivierung des Berichtswesens und übergeordneter zusätzlicher Abstimmungstermine etc. gegenüber. Von den vorgesehenen 14,5 Ste l- len werden deshalb zunächst 12 Stellen ausgeschrieben. Ob und wie viele von den verbleibenden 2,5 Stellen noch benötigt werden, wird im Abgleich mit den Aufgaben der externen Projektsteuerung durch den Ausschuss für Personal, Org anisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government entschie- den. I.V. gez. Peck Stadtrat Anlage A Anlage 1: Maßgabe zur Beauftragung einer übergeordneten programmbezogenen Projektsteuerung - 4 - V/0618/2019
Anlage 1 - Leistungsbeschreibung
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Schulbauprogramm Maßgaben zur Beauftragung einer übergeordneten programmbezogenen Projektsteuerung Präambel Mit dem vom Rat beschlossenen Schulbauprogramm (V/0705/2018/2) werden umfassende Bau- maßnahmen an verschiedenen Schulstandorten der Stadt Münster zur Zukunftsfähigkeit der städ- tischen Schullandschaft umgesetzt. Das Programm umfasst eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen und ein Investitionsvolumen von ca. 200 Mio. €. Die Beauftragung einer externen Projektsteuerung für das Programm soll sicherstellen, dass die Einzelmaßnahmen hinsichtlich Termin- , Kosten- und Qualitäts vorgaben erfolgreich umgesetzt werden. Ziel ist es, alle Einzelmaßnahmen miteinander so abzustimmen, dass sie nach standard i- sierten Termin- Kosten- und Qualitätsmaßstäben koordiniert und gesteuert werden (Multiprojekt- management). Die externe Projektsteuerung stellt durch ein regelmäßiges (monatl iches) Reporting der Einzelpro- jekte unter Inan spruchnahme eines „Ampelsystems“ zu Termin- und Kostenkontrolle den Umset- zungsstand des Programms dar und erstattet Bericht an die Baukommission des Rates der Stadt. Für alle Einzelmaßnahmen wird ein übergeordnetes Controllingsystem vorgegeben, dass einhei t- lich zu benutzen ist. Das Controllingsystem kann sich dabei an dem für das Stadthaus 1 verwende- ten System orientieren. Leistungsbeschreibung Das Leistungsbild für die externe übergeordnete Projektsteuerung orientier t sich am Leistungsbild „Multiprojektmanagement“ der Schriftenreihe der AHO -Fachkommission „Projektsteu e- rung/Projektmanagement (Stand Januar 2018) und umfasst ausgewählte (Teil -)Leistungen der Projektstufen „Programm definieren und planen“, „Programm steuern“ und „Programm abschli e- ßen“. Hierzu gehören insbesondere (Teil-)Leistungsbilder zu Organisation, Information, Koordinati- on und Dokumentation, zu Qualitäten und Quantitäten, sowie zu Kosten und Terminen: Projektstufe 1: Programm definieren und planen a. Überprüfen der organisatorischen Grundlagen der Einzelprojekte des MPM zur Bildung einheitlicher Vorgaben. Erstellen und Abstimmen der Vorgaben für die organisatorischen Grundlagen des MPM b. Erstellen und Abstimmen der Programmziele c. Erstellen und Abstimmen der übergeordnet en Kommunikationsstruktur des Informations - und Protokollwesens d. Erstellen und Abstimmen des Entscheidungs- und Änderungsmanagements für übergeord- net erforderliche Grundsatzentscheidungen e. Erstellen und Abstimmen eines in allen Projekten des Programms anzuwendenden Pr o- jektkommunikationssystems sowie der standardmäßig anzuwendenden Grundlagen für di e Planung der Planung. f. Überprüfen der Qualitäts- und Quantitätsstandards aus der Bedarfsplanung der Einzelpr o- jekte zur Bildung einheitlicher Vorgaben. Erstellen und Abstimmen einheitlicher Qualitäts- und Quantitätsstandards. g. Erarbeitung einheitlicher Planungsstandards h. Überprüfen der Inhalte der projektspezifischen Kostenrahmen sowie Erstellen und Absti m- men der MPM-Strukturen und des MPM-Kostenrahmens i. Überprüfen der Termindaten aus den Einzelprojekten zur Bildung einheitlicher Vorgaben sowie Erstellen und A bstimmen der Vorgaben für die übergeordnete Terminplanung und – kontrolle. j. Erstellen und Abstimmen von Vorgaben zur standardisierten Darstellung von Vorgängen in den Projektterminplänen incl. Erstellen und Abstimmen des übergeordneten Terminplans auf Grundlage der Einzelprojekte Projektstufe 2: Programm steuern a. Fortschreiben und Abstimmen der organisatorischen Grundlagen zur übergreifenden Steu- erung des Programms, der Dokumentation der projektübergreifend getroffenen Entschei- dungen sowie des MPM-Berichtswesens und regelmäßiges Informieren und Abstimmen mit dem Auftraggeber b. Umsetzen des Entscheidungsmanagements für übergeordnete Grundsatzentscheidungen sowie Analysieren und Bewerten der Umsetzung des standardmäßig eingeführten Ände- rungsmanagements c. Analysieren und Bewerten der Umsetzung der übergeordnet eingeführten Grundlagen der Planung der Planung d. Analysieren und Bewerten der Umset zung der übergeordnet eingeführten Qualitäts- und Quantitätsstandards sowie Fortscheiben der einheitlichen Qualitäts - / Quantit äts- /Planungsstandards e. Durchführen von Koordinationsbesprechungen zur Qualitätssicherung und Kommunikation der übergeordneten Fragestellungen und Entscheidungen f. Analysieren und Bewerten der projektspezifischen Kostenverfolgung und –steuerung sowie Fortscheiben des übergeordneten Kostenrahmens g. Analysieren und Bewerten der projektspezifischen Terminplanung und –steuerung sowie Fortschreibung des übergeordneten Terminplans h. Analysieren und Bewerten der erforderlichen Gesamtkapazitäten Projektstufe 3: Programm abschließen a. Abschließen der programmbezogenen Kostenkontrolle/ -steuerung sowie der Terminsteue- rung b. Erstellung von Kosten-Kennwerten Besondere Leistungen a. Unterstützung bei der Vorbereitung politischer Beschlüsse und der Baukommission
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0618/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.06.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37