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2006/0497

Kinderbetreuung Selbsthilfe e. V., Kinderhaus 'Die Wilde 13', Frankfurter Str. 23 hier: Teilerlass der städt. Überzahlung aus dem Rechnungsjahr 2003

Magistratsvorlage 25.07.2006

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2006/0497

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2006/0497

4667 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
10.08.2006 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V Dezernat II 
Dezernat V 
 
Amt: Schulamt 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2006/0497 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Kinderbetre uung Selbsthilfe e. V., Kinderhaus "Die Wilde 13", Frankfurter Str. 23 
hier: Teilerlass der städt. Überzahlung aus dem Rechnungsjahr 2003 
 
Vorlage vom: 25.07.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Magistrat stimmt einem Teilerlass in Höhe von 5.000,00 Euro der aus dem Rechnungsjahr 2003 
verbliebenen Überzahlung des städt. Betriebskostenzuschusses an die Kinderbetreuung Selbsthilfe e. V. 
für das Kinderhaus "Die Wilde 13“ in Höhe von 19.454,00 Euro zu. 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründung: 
 
Der Verein Kinderbetreuung Selbsthilfe e. V. hat in 2001 in dem angemieteten Gebäude 
Frankfurter Straße 23 das Kinderhaus „Die Wilde 13“ eingerichtet. 
Hier werden zwischenzeitlich bis zu 39 Kinder im Alter von 1 bis 12 Jahren betreut. 
 
Auf die veranschlagten Umbaukosten hatte die Wissenschaftsstadt Darmstadt einen 
Investitionszuschuss in Höhe von 77.000,00 Euro bewilligt. 
Der Eigenanteil wurde in Form von Sponsorengeldern, einem vom Verein aufgenommenen 
Kredit sowie durch Eigenleistung von Vereinsmitgliedern erbracht. 
 
In der damaligen Kostenplanung beinhaltet waren unter anderem auch so genannte 
„Überbrückungskosten“, d. h. ausfallende Elternbeiträge im ersten Betriebsjahr des 
Kinderhauses, da die Belegung nach weitestgehendem Abschluss der notwendigen 
Umbaumaßnahmen erst nach und nach erfolgen konnte. 
 
Die ursprünglich veranschlagten Gesamtinvestitionskosten sind insbesondere durch 
zunächst nicht absehbare zusätzliche Brandschutzauflagen etc. im Nachhinein deutlich 
gestiegen. 
Insofern hatte sich der kreditfinanzierte Eigenanteil des Vereins unerwartet erhöht. 
 
In Folge der geschilderten Umstände ergaben sich beim Verein in 2003 gravierende 
Liquiditätsprobleme, sodass seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt als Soforthilfe eine 
weitere Abschlagszahlung auf den regulären städt. Betriebskostenzuschuss in Höhe von 
20.000,00 Euro geleistet wurde, um den weiteren Betrieb der Einrichtung nicht zu gefährden. 
 
Nach abschließender Prüfung des Verwendungsnachweises für das Rechnungsjahr 2003 
ergab sich auf Grundlage der geltenden städt. Betriebskostenförderung eine Überzahlung 
seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt von letztendlich 68.804,13 Euro. 
Hiervon ist ein Teilbetrag in Höhe von 24.350,13 Euro mit den Abschlagszahlungen im 
Rechnungsjahr 2004 verrechnet worden. 
Im darauf folgendem Rechnungsjahr 2005 konnte ein weiterer Teilbetrag von 25.000,00 Euro 
verrechnet werden, sodass nunmehr noch eine Überzahlung von 19.454,00 Euro verblieben 
ist. 
 
Aufgrund der beschriebenen Verfahrensweise sind zum Jahresende der vergangenen Jahre 
jeweils Liquiditätsprobleme beim Verein entstanden. 
 
Die Kinderbetreuung Selbsthilfe e. V. beantragt daher einen 70%igen Teilerlass der 
Restschuld, analog der geltenden städt. Betriebskostenförderung freier Träger von 
Kinderbetreuungseinrichtungen in Darmstadt, um diese „Altlasten“ abschließend auflösen zu 
können und insbesondere auch um Planungssicherheit für die beabsichtigte Erweiterung des 
Kinderhauses um eine zusätzliche Krabbelgruppe für 1 bis 3-jährige sowie die 
Platzerweiterung im Hortbereich zu erreichen. 
 
Die Erweiterung des Betreuungsangebots, für die in Verhandlungen mit dem städt. 
Liegenschaftsamt bereits das Gebäude Kahlertstraße 1 A in Aussicht gestellt worden ist, 
wird im Zuge der noch zu beschließenden Ausbauplanung der Betreuungsplätze für Kinder 
im Alter unter 3 Jahren durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt seitens der Fachverwaltung 
nachhaltig befürwortet. 
 
 
 
 
Die Restschuld aus dem Rechnungsjahr 2003 beträgt noch 19.454,00 Euro. 
70% hiervon wären rund 13.618,00 Euro.

3 
... 
Abweichend von dem beantragten Teilerlass der Kinderbetreuung Selbsthilfe e. V. sollten 
lediglich 5.000,00 Euro erlassen werden und die danach verbleibende Restforderung von 
14.454,00 Euro in 2 Raten mit den Zuschüssen im laufenden Rechnungsjahr 2006 und im 
kommenden Rechnungsjahr 2007 verrechnet werden. 
 
 
Darmstadt, den 25. Juli 2006 
401-02-351 uh-ge 
 
 
Dezernat II   Dezernat V 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz   Daniela Wagner 
Bürgermeister   Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

TOP 512 beschließend

Orte (2)

  • Frankfurter Straße 23
  • Kahlertstraße 1a

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0497
Typ
Magistratsvorlage
Datum
25.07.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00