2006/0497
Kinderbetreuung Selbsthilfe e. V., Kinderhaus 'Die Wilde 13', Frankfurter Str. 23 hier: Teilerlass der städt. Überzahlung aus dem Rechnungsjahr 2003
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2006/0497
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 10.08.2006 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat V Dezernat II Dezernat V Amt: Schulamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Tagesordnung: I II Verteiler: Vorlage-Nr. 2006/0497 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Kinderbetre uung Selbsthilfe e. V., Kinderhaus "Die Wilde 13", Frankfurter Str. 23 hier: Teilerlass der städt. Überzahlung aus dem Rechnungsjahr 2003 Vorlage vom: 25.07.2006 Beschlussvorschlag: Der Magistrat stimmt einem Teilerlass in Höhe von 5.000,00 Euro der aus dem Rechnungsjahr 2003 verbliebenen Überzahlung des städt. Betriebskostenzuschusses an die Kinderbetreuung Selbsthilfe e. V. für das Kinderhaus "Die Wilde 13“ in Höhe von 19.454,00 Euro zu. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung: Der Verein Kinderbetreuung Selbsthilfe e. V. hat in 2001 in dem angemieteten Gebäude Frankfurter Straße 23 das Kinderhaus „Die Wilde 13“ eingerichtet. Hier werden zwischenzeitlich bis zu 39 Kinder im Alter von 1 bis 12 Jahren betreut. Auf die veranschlagten Umbaukosten hatte die Wissenschaftsstadt Darmstadt einen Investitionszuschuss in Höhe von 77.000,00 Euro bewilligt. Der Eigenanteil wurde in Form von Sponsorengeldern, einem vom Verein aufgenommenen Kredit sowie durch Eigenleistung von Vereinsmitgliedern erbracht. In der damaligen Kostenplanung beinhaltet waren unter anderem auch so genannte „Überbrückungskosten“, d. h. ausfallende Elternbeiträge im ersten Betriebsjahr des Kinderhauses, da die Belegung nach weitestgehendem Abschluss der notwendigen Umbaumaßnahmen erst nach und nach erfolgen konnte. Die ursprünglich veranschlagten Gesamtinvestitionskosten sind insbesondere durch zunächst nicht absehbare zusätzliche Brandschutzauflagen etc. im Nachhinein deutlich gestiegen. Insofern hatte sich der kreditfinanzierte Eigenanteil des Vereins unerwartet erhöht. In Folge der geschilderten Umstände ergaben sich beim Verein in 2003 gravierende Liquiditätsprobleme, sodass seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt als Soforthilfe eine weitere Abschlagszahlung auf den regulären städt. Betriebskostenzuschuss in Höhe von 20.000,00 Euro geleistet wurde, um den weiteren Betrieb der Einrichtung nicht zu gefährden. Nach abschließender Prüfung des Verwendungsnachweises für das Rechnungsjahr 2003 ergab sich auf Grundlage der geltenden städt. Betriebskostenförderung eine Überzahlung seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt von letztendlich 68.804,13 Euro. Hiervon ist ein Teilbetrag in Höhe von 24.350,13 Euro mit den Abschlagszahlungen im Rechnungsjahr 2004 verrechnet worden. Im darauf folgendem Rechnungsjahr 2005 konnte ein weiterer Teilbetrag von 25.000,00 Euro verrechnet werden, sodass nunmehr noch eine Überzahlung von 19.454,00 Euro verblieben ist. Aufgrund der beschriebenen Verfahrensweise sind zum Jahresende der vergangenen Jahre jeweils Liquiditätsprobleme beim Verein entstanden. Die Kinderbetreuung Selbsthilfe e. V. beantragt daher einen 70%igen Teilerlass der Restschuld, analog der geltenden städt. Betriebskostenförderung freier Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen in Darmstadt, um diese „Altlasten“ abschließend auflösen zu können und insbesondere auch um Planungssicherheit für die beabsichtigte Erweiterung des Kinderhauses um eine zusätzliche Krabbelgruppe für 1 bis 3-jährige sowie die Platzerweiterung im Hortbereich zu erreichen. Die Erweiterung des Betreuungsangebots, für die in Verhandlungen mit dem städt. Liegenschaftsamt bereits das Gebäude Kahlertstraße 1 A in Aussicht gestellt worden ist, wird im Zuge der noch zu beschließenden Ausbauplanung der Betreuungsplätze für Kinder im Alter unter 3 Jahren durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt seitens der Fachverwaltung nachhaltig befürwortet. Die Restschuld aus dem Rechnungsjahr 2003 beträgt noch 19.454,00 Euro. 70% hiervon wären rund 13.618,00 Euro. 3 ... Abweichend von dem beantragten Teilerlass der Kinderbetreuung Selbsthilfe e. V. sollten lediglich 5.000,00 Euro erlassen werden und die danach verbleibende Restforderung von 14.454,00 Euro in 2 Raten mit den Zuschüssen im laufenden Rechnungsjahr 2006 und im kommenden Rechnungsjahr 2007 verrechnet werden. Darmstadt, den 25. Juli 2006 401-02-351 uh-ge Dezernat II Dezernat V Wolfgang Glenz Daniela Wagner Bürgermeister Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Frankfurter Straße 23
- Kahlertstraße 1a
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0497
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 25.07.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00