V/0529/2024
Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster
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Anlage_Glossar
8746 Zeichen
Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) Alo = Arbeitslose Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlung sbemühungen zur Verfügung stehen und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen und den mithelfenden Familienangehörigen. Asu = Arbeitsuchende Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der Begriff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und ent hält zusätzlich auch die nicht arbeitslosen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Besc häftigung suchen, auch wenn sie beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. BG = Bedarfsgemeinschaft Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehegatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfsgemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs- Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften. BM = Berichtsmonat Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. gE = gemeinsame Einrichtung Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des kommunalen Trägers. IAB = Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Das IAB ist eine Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit. IAB-Arbeitsmarkt- barometer Ein seit 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. Er besteht aus zwei Komponenten. Die Komponente A prognostiziert die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen der nächsten drei Monate und die Komponente B ist eine Vorhersage der Beschäftigung. Der Mittelwert aus beiden Komponenten bildet den Gesamtwert und gibt einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarktes. Die Skala reicht von 90 Punkten (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 Punkten (sehr gute Entwicklung). ifo Institut = Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. Eine Forschungseinrichtung, die sich mit der Analyse der Wirtschaftspolitik beschäftigt. ifw Kiel = Kiel Institut für Weltwirtschaft Forschungsinstitut für Globalisierungsfragen in Deutschland. Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Integrationsquote (K2) Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). JDW = Jahresdurchschnittswert Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. JFW = Jahresfortschrittswert Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. Jugendarbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils al s Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). Kontinuierliche Beschäftigung nach Integration (neue K2E3) Eine kontinuierliche Beschäftigung nach Integration liegt vor, wenn an allen Stichtagen 6 Monate nach Integration eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Quote der kontinuierlichen Beschäftigung Quotient aus der Summe der kontinuierlichen Beschäftigungen nach Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). LB = Leistungsberechtigte Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberechtigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsberechtigten. LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten). LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushalt senergie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt). LZA = Langzeitarbeitslose Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. LZB = Langzeitleistungsbeziehende Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person am Stichtag zwölf Monate nach Integration sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Nachhaltigkeitsquote (bisherige K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. RLB = Regelleistungs-Berechtigte Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe eitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Heizung. RWI =RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaft (vormals Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung) Zentrum für wissenschaftliche Forschung und evidenzbasierte Politikberatung. Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtve rletzungen oder Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gültigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Stichtag (Nenner). Veränderungsrate des Bestands der Langzeitleistungsbeziehe nden (K3) Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Beric htsmonat des Vorjahres (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Verä nderungsrate jewei ls als Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). zkT = zugelassener kommunaler Träger Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Optionskommune) – z. B. Jobcenter Münster
Berichtsvorlage
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V/0529/2024
V/0529/2024
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster
Beratungsfolge
18.09.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung
Bericht
25.09.2024 Integrationsrat Bericht
Bericht:
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Grundsicherungsdaten nach dem SGB 2 grundsätz-
lich nach dem so genannten Wartezeitkonzept, da es sich um dynamische Daten handelt. Dies
bedeutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges Zeitfenster für Nacherfassungen (zum Beispiel
nachträglich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügung steht. Erst nach dieser War-
tezeit gelten die Daten als festgeschrieben und werden als öffentliche Statistik zur Verfügung
gestellt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Basisinformationen liegen festgeschriebene Grundsiche-
rungsdaten für den Berichtsmonat April 2024 vor. Um aktuellere Daten zur Verfügung stellen zu
können, werden die Daten für die Monate Mai bis Juli 2024 - sofern möglich - entsprechend
hochgerechnet und als Prognose ausgewiesen. Dies betrifft neben Strukturdaten und Kennzah-
len auch die Daten zur Zielerreichung.
Die durch das Jobcenter Münster eigenständig errechneten Prognosewerte können von den Da-
ten der öffentlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die sukzessive in den nächsten Mona-
ten veröffentlicht werden, abweichen.
Arbeitsmarktdaten (zum Beispiel D aten zu Arbeitslosen) werden ohne Wartezeit veröffentlicht.
Aktueller Datenstand ist hier der Monat Juli 2024.
Jobcenter
04.09.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Jürgensmeier
Telefon: 492-9003
Juergensmeier@stadt-
muenster.de
V/0529/2024
1. Strukturdaten, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen
Im aktuellen Berichtsmonat Juli 2024 haben in Münster hochgerechnet 20.891 Personen in 10.718
Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB 2 bezogen (siehe Abbildung 1). Das ist ein Zu-
wachs um 260 Bedarfsgemeinschaften und 140 Personen im Vergleich zum Vorjahresmonat. Der
Bestand der Personen im Bürgergeldbezug unterteilt sich in 14.497 erwerbsfähige und 5.503 nicht
erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit verbleibt
im Juli 2024 insgesamt bei 44 Prozent. Bei der geschlechterdifferenzierten Betrachtung zeigt sich,
dass der Anteil der Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit an allen erwerbsfähigen leistungs-
berechtigten Frauen mit 48,3 Prozent weiterhin deutlich über dem Anteil der Männer mit ausländi-
scher Staatsangehörigkeit liegt (39,5 Prozent). Dies ist überwiegend auf den großen Anteil an Frauen
bei den ukrainischen Leistungsberechtigten zurückzuführen.
Die Zahl der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden, die Bürgergeld ergänzend zu einem Erwerbsein-
kommen beziehen, hat sich weiter auf nun 3.524 Leistungsbeziehende erhöht; dies ist ein Anstieg um
6,4 Prozent gegenüber Juli 2023.
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V/0529/2024
Strukturdaten
- Prognose
Mai 2024 Juni 2024 Juli 2024
Veränderung
Mai 24 zu Jul
24 Juli 2023
Veränderung
Jul 23 zu Jul
24
Durchschnitt
2023
Bedarfsgemeinschaften (BG) 10.570 10.622 10.718 1,4% 10.458 2,5% 10.455
Personen in Bedarfsgemeinschaften 20.604 20.704 20.891 1,4% 20.751 0,7% 20.673
Männer 10.365 10.416 10.510 1,4% 10.341 1,6% 10.308
Frauen 10.238 10.288 10.381 1,4% 10.410 -0,3% 10.365
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 5.428 5.454 5.503 1,4% 5.738 -4,1% 5.688
Männer 2.798 2.812 2.837 1,4% 3.002 -5,5% 2.977
Frauen 2.629 2.642 2.666 1,4% 2.736 -2,6% 2.711
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) gesamt 14.297 14.367 14.497 1,4% 14.075 3,0% 14.039
15 bis 24 Jahre 2.808 2.816 2.846 1,3% 2.660 7,0% 2.616
25 bis 54 Jahre 8.899 8.932 8.984 1,0% 8.835 1,7% 8.844
55 Jahre und älter 2.590 2.618 2.666 2,9% 2.580 3,3% 2.580
Deutsche 8.018 8.053 8.118 1,2% 7.860 3,3% 7.870
Ausländer*innen 6.277 6.312 6.378 1,6% 6.215 2,6% 6.170
Menschen mit Schwerbehinderung 988 990 987 -0,1% 937 5,3% 946
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 3.493 3.507 3.524 0,9% 3.313 6,4% 3.354
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Männer 7.039 7.059 7.101 0,9% 6.772 4,9% 6.767
15 bis 24 Jahre 1.434 1.430 1.434 0,0% 1.341 6,9% 1.302
25 bis 54 Jahre 4.251 4.258 4.270 0,5% 4.096 4,3% 4.120
55 Jahre und älter 1.353 1.371 1.396 3,2% 1.335 4,6% 1.345
Deutsche 4.274 4.275 4.294 0,4% 4.120 4,2% 4.128
Ausländer 2.763 2.783 2.807 1,6% 2.652 5,8% 2.639
Menschen mit Schwerbehinderung 557 551 550 -1,3% 525 4,8% 531
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 1.774 1.786 1.779 0,2% 1.717 3,6% 1.728
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Frauen 7.259 7.308 7.396 1,9% 7.303 1,3% 7.272
15 bis 24 Jahre 1.375 1.386 1.412 2,7% 1.319 7,0% 1.314
25 bis 54 Jahre 4.647 4.674 4.714 1,4% 4.739 -0,5% 4.724
55 Jahre und älter 1.237 1.247 1.270 2,7% 1.245 2,0% 1.235
Deutsche 3.744 3.778 3.824 2,1% 3.740 2,2% 3.741
Ausländerinnen 3.514 3.529 3.571 1,6% 3.563 0,2% 3.531
Menschen mit Schwerbehinderung 431 439 437 1,4% 412 6,1% 414
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 1.718 1.721 1.745 1,6% 1.596 9,3% 1.625
Abbildung 1: Strukturdaten - Prognose Jobcenter Münster
Bis einschließlich Juli 2024 hat das Jobcenter der Stadt Münster 44,49 Millionen Euro für die Leistun-
gen zum Lebensunterhalt verausgabt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist dies ein Zuwachs um
15,1 Prozent (siehe Abbildung 2). Bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung haben sich die
Ausgaben um 6,2 Prozent auf 39,31 Millionen erhöht. Die erhöhten Ausgaben liegen im Wesentlichen
in der Regelsatzerhöhung des Bürgergeldes ab dem 01.01.2024 begründet. Aber auch die erhöhte
Anzahl von leistungsberechtigten Personen und die allgemein erhöhte Kostensituation am Woh-
nungs- und Energiemarkt spiegeln sich hier wider.
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V/0529/2024
Kennzahlen
- Prognose
Mai 2024 Juni 2024 Juli 2024
Veränderung
Mai 24 zu Jul
24 Juli 2023
Veränderung
Jul 23 zu Jul
24
Durchschnitt
2023
K1 - Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund)
Monatswert (in Mio. €) 6,31 6,19 6,40 1,4% 5,57 15,0% 5,51
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 31,90 38,09 44,49 38,66 15,1%
K1E1 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Stadt)
Monatswert (in Mio. €) 5,55 5,45 5,73 3,3% 5,40 6,2% 5,39
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 28,13 33,58 39,31 37,03 6,2%
Abbildung 2: Kennzahlen - Prognose Jobcenter Münster
Aufgrund der saisonalen Sommerpause ist die Arbeitslosenquote in Münster im Juli 2024 rechtskreis-
übergreifend leicht auf 5,1 Prozent gestiegen (siehe Abbildung 3). Im Vergleich zu den Quoten des
Bundes (6,0 Prozent) und Landes (7, 6 Prozent) liegt Münster weiterhin auf einem niedrigen Niveau.
Im Rechtskreis SGB 2 beträgt die Arbeitslosenquote aktuell 3, 4 Prozent, ein Zuwachs um 0,1 Pro-
zentpunkte im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Überdurchschnittlich stark ausgeprägt ist der Anstieg der Arbeitslosigkeit bei den Jugendlichen und
jungen Erwachsenen unter 25 Jahren . Der saisontypische Zuwachs resultiert aus den kurzzeitigen
Arbeitslosmeldungen nach der Beendigung einer schulischen oder betrieblichen Ausbildung und vor
dem Beginn einer Anschlussbeschäftigung. Mit einer rechtskreisübergreifenden Quote von 3,4 Pro-
zent liegt die Jugendarbeitslosigkeit in Münster auch im Juli 2024 weiterhin deutlich unterhalb der
Quoten des Landes (6,5 Prozent) und des Bundes (5,6 Prozent).
Arbeitsmarkt - Arbeitslosenquote
- keine Prognose
Mai 2024 Juni 2024 Juli 2024
Veränderung
Mai 24 zu
Jul 24
Juli 2023
Veränderung
Jul 23 zu Jul
24
Durchschnitt
2023
Arbeitslosenquote Münster (in Prozent) 5,0 5,0 5,1 2,0% 5,0 2,0% 4,9
Männer 5,4 5,4 5,6 3,7% 5,4 3,7% 5,3
Frauen 4,5 4,5 4,7 4,4% 4,7 0,0% 4,5
unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 2,9 3,0 3,4 17,2% 3,0 13,3% 2,8
davon: Rechtskreis SGB 3 (Arbeitsagentur) 1,7 1,7 1,8 5,9% 1,7 5,9% 1,6
Männer 1,9 1,9 2,0 5,3% 2,0 0,0% 1,9
Frauen 1,4 1,4 1,5 7,1% 1,5 0,0% 1,4
unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 0,9 1,0 1,3 44,4% 1,2 8,3% 1,0
davon: Rechtskreis SGB 2 (Jobcenter) 3,3 3,3 3,4 3,0% 3,3 3,0% 3,3
Männer 3,5 3,5 3,5 0,0% 3,4 2,9% 3,4
Frauen 3,1 3,1 3,2 3,2% 3,2 0,0% 3,1
unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 2,0 2,0 2,1 5,0% 1,8 16,7% 1,8
Abbildung 3: Arbeitsmarkt (Arbeitslosenquote) - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Der Bestand der im Jobcenter der Stadt Münster arbeitslos gemeldeten Personen beläuft sich im Juli
2024 auf 6.076, das ist ein Zuwachs um 185 Arbeitslose bzw. 3,1 Prozent im Vergleich zum Vorjah-
resmonat (siehe Abbildung 4). Neben den Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind auch Ältere
Leistungsbeziehende ab 55 Jahren überdurchschnittlich von der steigenden Arbeitslosigkeit betroffen.
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V/0529/2024
Arbeitsmarkt - Arbeitslose SGB 2
- keine Prognose
Mai 2024 Juni 2024 Juli 2024
Veränderung
Mai 24 zu
Jul 24
Juli 2023
Veränderung
Jul 23 zu Jul
24
Durchschnitt
2023
Bestand Arbeitslose SGB 2 - gesamt 5.977 5.986 6.076 1,7% 5.891 3,1% 5.803
15 bis 24 Jahre 519 520 548 5,6% 467 17,3% 455
25 bis 54 Jahre 4.183 4.177 4.228 1,1% 4.234 -0,1% 4.198
55 Jahre und älter 1.275 1.289 1.300 2,0% 1.190 9,2% 1.150
Menschen mit Schwerbehinderung 460 459 455 -1,1% 431 5,6% 426
Deutsche 3.502 3.480 3.565 1,8% 3.465 2,9% 3.400
Ausländer*innen 2.475 2.506 2.511 1,5% 2.426 3,5% 2.403
Langzeitarbeitslose 3.591 3.603 3.611 0,6% 3.383 6,7% 3.310
Bestand Arbeitslose SGB 2 - Männer 3.180 3.165 3.187 0,2% 3.072 3,7% 3.029
15 bis 24 Jahre 276 287 292 5,8% 258 13,2% 241
25 bis 54 Jahre 2.214 2.191 2.192 -1,0% 2.170 1,0% 2.171
55 Jahre und älter 690 687 703 1,9% 644 9,2% 617
Menschen mit Schwerbehinderung 289 282 284 -1,7% 254 11,8% 259
Deutsche 2.061 2.044 2.056 -0,2% 2.018 1,9% 1.973
Ausländer 1.119 1.121 1.131 1,1% 1.054 7,3% 1.056
Langzeitarbeitslose 1.985 1.951 1.942 -2,2% 1.843 5,4% 1.821
Bestand Arbeitslose SGB 2 - Frauen 2.797 2.821 2.889 3,3% 2.819 2,5% 2.774
15 bis 24 Jahre 224 232 228 1,8% 209 9,1% 214
25 bis 54 Jahre 1.971 2.001 2.075 5,3% 2.064 0,5% 2.027
55 Jahre und älter 602 588 586 -2,7% 546 7,3% 533
Menschen mit Schwerbehinderung 179 178 175 -2,2% 177 -1,1% 167
Deutsche 1.410 1.467 1.514 7,4% 1.447 4,6% 1.427
Ausländerinnen 1.387 1.354 1.375 -0,9% 1.372 0,2% 1.347
Langzeitarbeitslose 1.649 1.640 1.661 0,7% 1.540 7,9% 1.489
Abbildung 4: Arbeitsmarkt (Arbeitslose SGB II) - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Seit der Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 greifen bei Pflichtverletzungen neue Rege-
lungen. Es gilt ein dreistufiges System: Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld
für einen Monat um zehn Prozent, bei der zweiten für zwei Monate um 20 Prozent und bei der dritten
für drei Monate um 30 Prozent. Eine Leistungsminderung darf nicht erfolgen, sollte sie im konkreten
Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen.
Von Februar bis April 2024 waren durchschnittlich 124 Personen von mindestens einer Leistungsmin-
derung betroffen (siehe Abbildung 5). Die Mehrzahl der festgestellten Leistungsminderungen (94 Pro-
zent) beruht auf einem Meldeversäumnis. Der Anteil der leistungsgeminderten erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten beträgt im April 1,0 Prozent, ein Zuwachs um 0,9 Prozentpunkte gegenüber dem
Vorjahresmonat. Damit entspricht die Quote in etwa dem Niveau der Leistungsminderungen vor dem
Beginn des sogenannten Sanktionsmoratoriums zum 01.07.2022 (Elftes Gesetz zur Änderung des
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch). Zum Vergleich: im April 2022 betrug der Anteil der Personen mit
mindestens einer Leistungsminderung 1,1 Prozent.
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V/0529/2024
Leistungsminderungen
-keine Prognose Februar
2024 März 2024 April 2024
Veränderung
Feb 24 zu
Apr 24 April 2023
Veränderung
Apr 23 zu
Apr 24
Durchschnitt
2023
Anzahl der wirksamen Leistungsminderungen 141 150 165 17,0% 10 1550,0% 46
Anzahl Personen mit mindestens einer
Leistungsminderung 110 118 143 30,0% 10 1330,0% 44
Männer 68 80 92 35,3% 7 1214,3% 29
Frauen 42 38 51 21,4% 3 1600,0% 14
Deutsche 80 82 117 46,3% * * 34
Ausländer*innen 30 36 26 -13,3% * * 10
Anteil der ELB mit mindestens einer
Leistungsminderung an allen ELB
Münster 0,8 0,8 1,0 29,5% 0,1 1305,2% 0,3
Nordrhein-Westfalen 0,5 0,6 0,6 19,7% 0,5 39,3% 0,4
Deutschland 0,6 0,6 0,7 10,9% 0,5 35,9% 0,5
Durchschnittliche Höhe der Leistungsminderung
Münster 68,23 € 66,38 € 60,90 € -10,7% 40,30 € 51,1% 50,63 €
Nordrhein-Westfalen 59,56 € 61,38 € 61,12 € 2,6% 52,60 € 16,2% 53,31 €
Deutschland 61,18 € 62,27 € 61,86 € 1,1% 52,30 € 18,3% 53,64 €
* Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung w erden Zahlenw erte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rec hnerisch auf einen solchen Zahlenw ert
geschlossen w erden kann, anony misiert.
Abbildung 5: Leistungsminderungen - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Im zweiten Quartal 2024 wurden insgesamt 101 Verfahren zur Prüfung einer Ordnungswidrigkeit ein-
geleitet und 22 Bußgeldbescheide erlassen (siehe Abbildung 6). 13 Bescheide enthielten ein Bußgeld
von mindestens 500 Euro. In fünf Fällen betrug das Bußgeld bis zu 200 Euro und weitere vier Be-
scheide beliefen sich auf ein Bußgeld zwischen 200 und 500 Euro. Bei geringfügigen Ordnungswid-
rigkeiten kann das Jobcenter der Stadt Münster den Betroffenen verwarnen und ein Verwarngeld von
fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. Eine Verwarnung kann auch ohne Verwarnungsgeld erteilt wer-
den. Im zweiten Quartal 2024 wurden insgesamt 19 Verwarnungen ausgesprochen, davon zwei mit
und 17 ohne Verwarnungsgeld.
Ordnungswidrigkeiten
April 24 Mai 24 Juni 24 Summe Quartal
Anzahl Prüfverfahren 38 30 33 101
Anzahl erlassene Bußgeldbescheide 7 5 10 22
0,00 € bis 199,00 € 4 1 - 5
200,00 € bis 499,00 € 1 - 3 4
ab 500,00 € 3 4 6 13
Eingegangene Einsprüche 2 1 1 4
Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld 5 4 8 17
Verwarnungen mit Verwarnungsgeld 1 1 - 2
Abbildung 6: Ordnungsw idrigkeiten - Daten Jobcenter Münster
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V/0529/2024
Zum 01.03.2024 wurden die Beratungsleistungen des Perspektivzentrums 1 bedarfsorientiert neu
strukturiert. Dabei wurde die Maßnahme „Jetzt ich! – Impulse für Alleinerziehende“ in das Angebot
„Impulse für Erwerbsarbeit“ überführt.2 Neuzuweisungen in das erstgenannte Angebot erfolgen seit-
dem nicht mehr, die bis März eingemündeten Teilnehmenden verbleiben jedoch in der auslaufenden
Maßnahme.
In der nachfolgenden Abbildung werden sowohl die Eintritte als auch die Anzahl der Teilnahmen in
den Angeboten des Perspektivzentrums von Januar bis Juli 2024 dargestellt. Insgesamt sind 52 Per-
sonen in eine der beiden Maßnahmen eingemündet, davon waren 46 Prozent Frauen (siehe Abbil-
dung 7). In Summe haben im Jahr 2024 bislang 111 Personen an einem Angebot des Perspektivzent-
rums teilgenommen, der Anteil der Frauen an allen Teilnehmenden liegt bei 52 Prozent.
Abbildung 7: Perspektivzentrum - Daten Jobcenter Münster
1 Das Perspektivzentrum ist seit 2015 ein hauseigener, nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifi-
zierter Bildungsträger im Jobcenter der Stadt Münster. Es bietet erw erbsfähigen Leistungsberechtigten ab 25 Jahren niedrigschw ellige
individuelle Beratungsangebote, überwiegend im Einzelcoaching.
2 Zw ischen den beiden Angeboten „Jetzt ich! – Impulse für Alleinerziehende“ und „Impulse für Erw erbsarbeit“ gibt es lediglich geringe in-
haltliche Unterschiede. Im Zuge der Zusammenlegung der beiden Angebote w urden w ir die aus dem Angebot „Jetzt ich! – Impulse für
Alleinerziehende“ bekannten optionalen Elemente „Begleitung zu stadtteilorientierten Angeboten“ und „Angebote für Kleingruppen“ in das
Angebot „Impulse für Erw erbsarbeit“ überführen.
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V/0529/2024
2. Arbeitsmarktpolitische Rahmenbedingungen des Jobcenters
Seit Jahresbeginn 2024 ist das arbeitsmarktpolitische Handeln im Jobcenter der Stadt Münster, wie in
allen anderen kommunalen Jobcentern in NRW, im Wesentlichen geprägt von der Weisung des Mi-
nisteriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) zur sogenannten
Vermittlungsoffensive des Landes NRW. Dort heißt es unter anderem: „Die Wirtschaft in Nordrhein -
Westfalen klagt über einen massiven Bedarf an Arbeits- und Fachkräften. Eine Vermittlungsoffensive
der kommunalen Jobcenter in NRW soll dazu beitragen, d ie inländischen Potenziale für den Arbeits-
markt noch besser zu erkennen und ihnen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen, um so dem
Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dazu gehören auch die Menschen, die aus der
Ukraine oder aus anderen Ländern geflüchtet sind. Jede und jeder wird in unserem Land gebraucht.
Deshalb stellen Regionaldirektion NRW und MAGS die Vermittlung, Ansprache und Aktivierung der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten noch stärker in den Vordergrund der Aktivitäten. Das soll mit
den Initiativen „Vermittlungsoffensive“ und „Job-Turbo“ gelingen. Während der Bund mit seinem Job-
Turbo verstärkt Geflüchtete in den Blick nimmt, stellt die Vermittlungsoffensive des Landes auf die
Arbeitsmarktnähe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ab. (…) Die verstärkte Ansprache und
Aktivierung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (…) ist der zentrale Aspekt der erfolgreichen
Integration in Arbeit und Ausbildung. In engem Austausch mit der Wirtschaft wie auch mit den kom-
munalen Jobcentern haben wir uns daher auf den Weg gemacht, um perspektivisch möglichst große
Potentiale in Nordrhein-Westfalen zu heben.“
Gemäß dieser Weisung ist mit allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bis zum 30.11.2024 ein
persönliches Beratungsgespräch zu führen und dabei unter Berücksichtigung der individuellen Fähig-
keiten ein Angebot zur Integration in Arbeit oder Ausbildung oder arbeitsmarktpolitischen Leistungen
zu unterbreiten. Weiterhin sollen die Jobcenter verstärkt Aktionen durchführen, bei denen arbeitsu-
chende Leistungsberechtigte und Arbeitgebende miteinander in Kontakt treten können, um auch hier-
über nach Möglichkeit Integrationen in Arbeit und Ausbildung zu generieren.
Durch Bund und Land ist bereits kommuniziert worden, dass sie auch für das Jahr 2025 und darüber
hinaus eine entsprechende Priorisierung vorgeben werden.
3. Zielerreichung des Jobcenters
Die Zielerreichung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster wird am Jahresende auf
Grundlage der Jahresfortschritts- bzw. Jahresdurchschnittswerte mit einer Wartezeit T -0 über-
prüft, das heißt, die Ergebnisse setzen sich wie folgt zusammen:
Dezember: Datenstand T-0 (= Daten ohne Wartezeit)
November: Datenstand T-1 (= Daten mit einem Monat Wartezeit)
Oktober: Datenstand T-2 (= Daten mit zwei Monaten Wartezeit)
Januar bis September: Datenstand T -3 (= Daten mit drei Monaten Wartezeit, die Daten
sind damit festgeschrieben)
Da Daten mit untererfasster Wartezeit (Datenstände T-0 bis T-2) jedoch nicht veröffentlicht wer-
den dürfen, werden diese Daten – wie eingangs erläutert – hochgerechnet und als Prognose
ausgewiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Daten am Jahresende von der tatsächli-
chen Zielnachhaltung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster in geringem Maße ab-
weichen.
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V/0529/2024
Mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS
NRW) wurden Ende 2023 Gespräche im Rahmen des Zielplanungsprozesses für das Jahr 2024 ge-
führt. Anders als in den Vorjahren hat das Land für 2024 jedoch mit den kommunalen Jobcentern
keine formelle Zielvereinbarung zu den Kennzahlen nach Paragraf 48a SGB 2 abgeschlossen. Vor
dem Hintergrund der Weisung zur Vermittlungsoffensive für 2024 wurde stattdessen die Erwartungs-
haltung einer Steigerung der Integrationswerte des Vorjahres ausgesprochen. Alle nachfolgend ge-
nannten Sollwerte basieren somit auf den lediglich mündlich mit dem MAGS NRW vereinbarten Zie-
len.
a) Integrationen
In 2024 ist das Ziel erreicht, wenn die Anzahl der Integrationen um 5,2 Prozent im Vergleich zum Vor-
jahr gesteigert wird. Der daraus resultierende Jahressollwert beläuft sich auf 2.595 Integrationen (sie-
he Abbildung 8). Mit prognostizierten 1.374 erfolgreichen Integrationen konnte der unterjährige Soll-
wert um 142 Integrationen übertroffen werden (+11,5 Prozent).
Abbildung 8: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt
Die Integrationsquote soll im Jahr 2024 um 1,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden.
Der Jahressollwert beläuft sich somit auf 17,8 Prozent. Die für den Monat Juli 2024 hochgerechnete
Integrationsquote beläuft sich auf 9,6 Prozent und liegt damit um 1,1 Prozentpunkte über dem unter-
jährigen Zielwert.
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V/0529/2024
Abbildung 9: Integrationsquote im Jahresfortschritt
Die gleichberechtigte Förderung und Arbeitsmarktintegration von Frauen und Männern ist in den letz-
ten Jahren besonders in den Fokus gerückt und seit dem Jahr 2021 beinhaltet die mit dem Land
Nordrhein-Westfalen vereinbarte Zielvereinbarung eine zusätzliche Kennzahl: der Abstand zwischen
den Integrationsquoten von Frauen und Männern. Das Ziel ist erreicht, wenn der Abstand zwischen
den Integrationsquoten von Frauen und Männern in 202 4 gegenüber dem Vorjahr um 0,1 Prozent-
punkte verringert werden kann.
Die prognostizierte Integrationsquote der Männer beläuft sich im Juli 2024 auf 12,3 Prozent, die der
Frauen auf 7,0 Prozent. Beide Quoten konnten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gesteigert wer-
den. Da die Quote der Män ner aber etwas stärker gestiegen ist als die der Frauen, hat sich der Ab-
stand zwischen den Quoten im Vergleich zum Vorjahr erhöht und liegt im Juli um 1,1 Prozentpunkte
über dem Sollwert.
Abbildung 10: Abstand der Integrationsquoten Männer und Frauen im Jahresfortschritt
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V/0529/2024
b) Langzeitleistungsbezug
Aufgrund des erwarteten Zugangs der ukrainischen Geflüchteten in den Langzeitleistungsbezug 3
wurde mit dem Land NRW ein jahresdurchschnittlich um maximal 6,7 Prozent erhöhter Bestand ge-
genüber dem Vorjahr vereinbart . Der Zielwert zum Jahresende beträgt somit 9.023 Langzeitleis-
tungsbeziehende (siehe Abbildung 11). Bis Juli 2024 ist der durchschnittliche Bestand der Langzeit-
leistungsbeziehende auf 8.900 gestiegen. Der unterjährige Sollwert wird damit um 198 Personen un-
terschritten.
Abbildung 11: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt
In Bezug auf die Anzahl der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden wurde mit dem Land
eine Steigerung um 6,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr vereinbart. Der Jahressollwert beträgt so-
mit 1.265 Integrationen. Bis einschließlich Juli sind hochgerechnet 549 Integrationen von Langzeitleis-
tungsbeziehenden erfolgt, zum Erreichen des Sollwerts fehlen 22 Integrationen (siehe Abbildung 12).
Abbildung 12: Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresfortschritt
3 Langzeitleistungsbezug liegt vor, w enn innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 21 Monate Leistungen nach dem SGB 2 bezogen
w urden.
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V/0529/2024
Fazit und Ausblick:
Der Blick auf die erste Jahreshälfte 2024 zeigt für Deutschland eine anhaltend schwache Wirtschafts-
leistung. Die stark exportorientierte deutsche Industrie verzeichnete erneut Auftragsrückgänge, die
Produktion ging zurück und der private Konsum stagnierte. Die Konjunkturflaute beeinträchtigte auch
den Arbeitsmarkt. Dieser zeigt sich zwar weiterhin vergleichsweise robust, jedoch seit mehreren Mo-
naten stagnierend ohne belebende Impulse. Mit 100,4 Punkten liegt das Arbeitsmarktbarometer des
Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) im Juli 2024 weiter
im neutralen Bereich.
Der Stellenindex der Bundesagentur für Arbeit (BA-X), ein saisonbereinigter Indikator für die Arbeits-
kräftenachfrage in Deutschland, ist im Juli 2024 im Vergleich zum Vormonat um 2 auf 107 Punkte
gesunken. Im Vergleich zum Vorjahr hat der BA-X 12 Punkte verloren. In der Praxis zeigt sich weiter-
hin, dass Arbeitgebende zwar bestrebt sind, bestehendes Fachpersonal nach Möglichkeit zu halten,
aber gleichzeitig zurückhaltend bei der Einstellung von neuen Mitarbeitenden sind.
Trotz der Stagnation am Arbeitsmarkt hat das Jobcenter Münster in den ersten sieben Monaten des
Jahres deutlich mehr Menschen in den Arbeitsmarkt integrieren können als im Vorjahreszeitr aum
(+17,3 Prozent). Der mit dem Land NRW vereinbarte Sollwert wird um 11,5 Prozent überschritten.
Auch bei den Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden konnte der Vorjahreswert bereits über-
troffen werden (+2,2 Prozent), lediglich zur Zielerreichung fehlen noch wenige Integrationen. Das
Jobcenter erwartet aber auch hier eine Zielerreichung zum Jahresende.
Der Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden ist durch den Wechsel vieler ukrainischer Geflüchte-
ter in den Langzeitleistungsbezug deutlich gestiegen. Aktuell liegt der jahresdurchschnittliche Bestand
zwar noch deutlich unter dem Sollwert, in den kommenden Monaten wird sich der Jahresdurch-
schnittswert aber weiter der Solllinie annähern.
Insgesamt zeigt die Umsetzung der Vermittlungsoffensive mit den verstärkten Aktivitäten zur Aktivie-
rung und Integration der Leistungsberechtigten im Jobcenter offenbar Wirkung. Bund und Land haben
bereits kommuniziert, dass sie eine Verstetigung dieser Priorisierung beabsichtigen. Inwieweit dies
mit der Entwicklung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt in Einklang zu bringen sein wird, lässt sich der-
zeit nur schwer prognostizieren.
In Vertretung
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen
Anlage A
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik
Anlage A
1457 Zeichen
Anlage A zur V/0529/2024 Kurzüberblick Die Vorlage, die regelmäßig im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar- beitsförderung erscheint, gibt einen Überblick über die Strukturdaten im Jobcenter sowie den ak- tuellen Stand der Zielerreichung bezogen auf die mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vereinbarten Ziele. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, dem zuständigen Gremium einen laufenden Überblick über den Stand der Zielerreichung sowie der Entwicklung der Strukturdaten im Jobcenter zu geben, um seitens des Jobcenters – gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Ausschuss – geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung zu planen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine unmittelbare Relevanz.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0529/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.09.2024
- Erstellt
- 27.08.2024 15:01