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V/0529/2024

Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster

Vorlagen 04.09.2024

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Anlage_Glossar

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Anlage_Glossar

8746 Zeichen

Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster  
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik  (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen)  
  
 
Alo  = Arbeitslose  
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis  stehen, eine versicherungspflichtige 
zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlung sbemühungen zur Verfügung stehen 
und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.  
 
Arbeitslosenquote  Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl 
der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen 
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen 
und den mithelfenden Familienangehörigen.   
 
Asu  = Arbeitsuchende  
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der Begriff 
ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und ent hält zusätzlich auch die nicht arbeitslosen 
Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Besc häftigung suchen, auch wenn sie 
beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich 
in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden.  
 
BG  
 
= Bedarfsgemeinschaft 
 
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft 
miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen 
(Ehegatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. 
Bedarfsgemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-
Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften.  
 
BM   
= Berichtsmonat 
 
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem 
statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten 
statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats).  
 
 
ELB 
 
 
= Erwerbsfähige Leistungsberechtigte  
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, 
die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben.  
 
 
gE 
 
 
 
= gemeinsame Einrichtung 
 
Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie 
Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des 
kommunalen Trägers.   
 
 
IAB 
 
 
= Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 
Das IAB ist eine Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit. 
 
 
IAB-Arbeitsmarkt- 
barometer 
 
 
Ein seit 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der 
Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. 
Er besteht aus zwei Komponenten. Die Komponente A prognostiziert die Entwicklung der 
saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen der nächsten drei Monate und die Komponente B ist eine 
Vorhersage der Beschäftigung. Der Mittelwert aus beiden Komponenten bildet den 
Gesamtwert und gibt einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarktes.  
Die Skala reicht von 90 Punkten (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 Punkten (sehr gute 
Entwicklung). 
 
 
ifo Institut 
 
 
= Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. 
Eine Forschungseinrichtung, die sich mit der Analyse der Wirtschaftspolitik beschäftigt. 
 
 
ifw Kiel 
 
= Kiel Institut für Weltwirtschaft 
Forschungsinstitut für Globalisierungsfragen in Deutschland.

Integration  Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen 
Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.  
 
Integrationsquote  
(K2)  
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf 
Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der 
Basisinformation  
des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend 
der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung).  
 
JDW  = Jahresdurchschnittswert   
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat.  
 
JFW  = Jahresfortschrittswert   
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat.  
 
 
Jugendarbeitslosenquote  Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag 
(Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag 
(Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote 
jeweils al s Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land 
Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung).  
 
Kontinuierliche 
Beschäftigung nach 
Integration 
(neue K2E3) 
Eine kontinuierliche Beschäftigung nach Integration liegt vor, wenn an allen Stichtagen 6 
Monate nach Integration eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. 
Quote der 
kontinuierlichen 
Beschäftigung 
Quotient aus der Summe der kontinuierlichen Beschäftigungen nach Integrationen in den 
vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in 
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). 
 
LB   = Leistungsberechtigte  
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem 
Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. 
Leistungsberechtigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und 
sonstigen Leistungsberechtigten.  
  
LfU  = Leistungen für Unterkunft und Heizung  
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, 
Neben- und Heizkosten).   
 
LLU  = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes  
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, 
Haushalt senergie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt).  
 
 
LZA  = Langzeitarbeitslose  
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind.  
 
LZB  = Langzeitleistungsbeziehende  
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21  
Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung 
des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in 
denen die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand.  
 
Nachhaltigkeit  Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person  am Stichtag zwölf Monate nach 
Integration sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.

Nachhaltigkeitsquote 
(bisherige K2E3)  
Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf 
Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige 
Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner).  
 
NEF  = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte  
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen 
Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder 
evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich 
unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie 
erhalten Sozialgeld.  
 
RLB  = Regelleistungs-Berechtigte  
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe 
eitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für 
Unterkunft und Heizung.  
 
RWI 
 
=RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaft (vormals Rheinisch-Westfälisches Institut für 
Wirtschaftsforschung) 
Zentrum für wissenschaftliche Forschung und evidenzbasierte Politikberatung. 
 
Sanktionen  Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtve rletzungen oder 
Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.   
 
Sanktionsquote  Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer 
gültigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
zum Stichtag (Nenner).   
 
Veränderungsrate des 
Bestands der 
Langzeitleistungsbeziehe 
nden (K3) 
 
 
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und 
der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Beric htsmonat des Vorjahres (Nenner). 
In der Basisinformation des Jobcenters wird die Verä nderungsrate jewei ls als 
Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen 
getroffenen Zielvereinbarung).  
 
zkT  
 
= zugelassener kommunaler Träger  
 
Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung 
(Optionskommune) – z. B. Jobcenter Münster

Berichtsvorlage

29212 Zeichen

V/0529/2024 
V/0529/2024 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.09.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und  
Arbeitsförderung 
Bericht 
   25.09.2024 Integrationsrat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Grundsicherungsdaten nach dem SGB 2 grundsätz-
lich nach dem so genannten Wartezeitkonzept, da es sich um dynamische Daten handelt. Dies 
bedeutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges Zeitfenster für Nacherfassungen (zum Beispiel 
nachträglich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügung steht. Erst nach dieser War-
tezeit gelten die Daten als festgeschrieben und werden als öffentliche Statistik zur Verfügung 
gestellt. 
 
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Basisinformationen liegen festgeschriebene Grundsiche-
rungsdaten für den Berichtsmonat April 2024 vor. Um aktuellere Daten zur Verfügung stellen zu 
können, werden die Daten für die Monate Mai bis Juli 2024 - sofern möglich - entsprechend 
hochgerechnet und als Prognose ausgewiesen. Dies betrifft neben Strukturdaten und Kennzah-
len auch die Daten zur Zielerreichung.  
 
Die durch das Jobcenter Münster eigenständig errechneten Prognosewerte können von den Da-
ten der öffentlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die sukzessive in den nächsten Mona-
ten veröffentlicht werden, abweichen. 
 
Arbeitsmarktdaten (zum Beispiel D aten zu Arbeitslosen) werden ohne Wartezeit veröffentlicht. 
Aktueller Datenstand ist hier der Monat Juli 2024. 
 
Jobcenter 
 
04.09.2024  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Jürgensmeier 
Telefon: 492-9003 
Juergensmeier@stadt-
muenster.de

V/0529/2024 
1. Strukturdaten, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen 
 
Im aktuellen Berichtsmonat Juli 2024 haben in Münster hochgerechnet 20.891 Personen in 10.718 
Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB 2 bezogen (siehe Abbildung 1). Das ist ein Zu-
wachs um 260 Bedarfsgemeinschaften und 140 Personen im Vergleich zum Vorjahresmonat.  Der 
Bestand der Personen im Bürgergeldbezug unterteilt sich in 14.497 erwerbsfähige und 5.503 nicht 
erwerbsfähige Leistungsberechtigte.  
 
Der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit verbleibt 
im Juli 2024 insgesamt bei 44 Prozent. Bei der geschlechterdifferenzierten Betrachtung zeigt sich, 
dass der Anteil der Frauen mit ausländischer  Staatsangehörigkeit an allen erwerbsfähigen leistungs-
berechtigten Frauen mit 48,3 Prozent weiterhin deutlich über dem Anteil der Männer mit ausländi-
scher Staatsangehörigkeit liegt (39,5 Prozent). Dies ist überwiegend auf den großen Anteil an Frauen 
bei den ukrainischen Leistungsberechtigten zurückzuführen.  
 
Die Zahl der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden, die Bürgergeld ergänzend zu einem Erwerbsein-
kommen beziehen, hat sich weiter auf nun 3.524 Leistungsbeziehende erhöht; dies ist ein Anstieg um 
6,4 Prozent gegenüber Juli 2023.

- 3 - 
V/0529/2024 
Strukturdaten
- Prognose
Mai 2024 Juni 2024 Juli 2024
Veränderung 
Mai 24 zu Jul 
24 Juli 2023
Veränderung 
Jul 23 zu Jul 
24
Durchschnitt 
2023
Bedarfsgemeinschaften (BG) 10.570     10.622     10.718     1,4% 10.458     2,5% 10.455       
Personen in Bedarfsgemeinschaften 20.604     20.704     20.891     1,4% 20.751     0,7% 20.673       
Männer 10.365     10.416     10.510     1,4% 10.341     1,6% 10.308       
Frauen 10.238     10.288     10.381     1,4% 10.410     -0,3% 10.365       
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 5.428       5.454       5.503       1,4% 5.738       -4,1% 5.688         
Männer 2.798       2.812       2.837       1,4% 3.002       -5,5% 2.977         
Frauen 2.629       2.642       2.666       1,4% 2.736       -2,6% 2.711         
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) gesamt 14.297     14.367     14.497     1,4% 14.075     3,0% 14.039       
15 bis 24 Jahre 2.808       2.816       2.846       1,3% 2.660       7,0% 2.616         
25 bis 54 Jahre 8.899       8.932       8.984       1,0% 8.835       1,7% 8.844         
55 Jahre und älter 2.590       2.618       2.666       2,9% 2.580       3,3% 2.580         
Deutsche 8.018       8.053       8.118       1,2% 7.860       3,3% 7.870         
Ausländer*innen 6.277       6.312       6.378       1,6% 6.215       2,6% 6.170         
Menschen mit Schwerbehinderung 988         990         987         -0,1% 937         5,3% 946           
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 3.493       3.507       3.524       0,9% 3.313       6,4% 3.354         
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Männer 7.039       7.059       7.101       0,9% 6.772       4,9% 6.767         
15 bis 24 Jahre 1.434       1.430       1.434       0,0% 1.341       6,9% 1.302         
25 bis 54 Jahre 4.251       4.258       4.270       0,5% 4.096       4,3% 4.120         
55 Jahre und älter 1.353       1.371       1.396       3,2% 1.335       4,6% 1.345         
Deutsche 4.274       4.275       4.294       0,4% 4.120       4,2% 4.128         
Ausländer 2.763       2.783       2.807       1,6% 2.652       5,8% 2.639         
Menschen mit Schwerbehinderung 557         551         550         -1,3% 525         4,8% 531           
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 1.774       1.786       1.779       0,2% 1.717       3,6% 1.728         
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Frauen 7.259       7.308       7.396       1,9% 7.303       1,3% 7.272         
15 bis 24 Jahre 1.375       1.386       1.412       2,7% 1.319       7,0% 1.314         
25 bis 54 Jahre 4.647       4.674       4.714       1,4% 4.739       -0,5% 4.724         
55 Jahre und älter 1.237       1.247       1.270       2,7% 1.245       2,0% 1.235         
Deutsche 3.744       3.778       3.824       2,1% 3.740       2,2% 3.741         
Ausländerinnen 3.514       3.529       3.571       1,6% 3.563       0,2% 3.531         
Menschen mit Schwerbehinderung 431         439         437         1,4% 412         6,1% 414           
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 1.718       1.721       1.745       1,6% 1.596       9,3% 1.625         
 
Abbildung 1: Strukturdaten - Prognose Jobcenter Münster 
 
 
Bis einschließlich Juli 2024 hat das Jobcenter der Stadt Münster 44,49 Millionen Euro für die Leistun-
gen zum Lebensunterhalt verausgabt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist dies ein Zuwachs um 
15,1 Prozent (siehe Abbildung 2). Bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung haben sich die 
Ausgaben um 6,2 Prozent auf 39,31 Millionen erhöht. Die erhöhten Ausgaben liegen im Wesentlichen 
in der Regelsatzerhöhung des Bürgergeldes ab dem 01.01.2024 begründet. Aber auch die erhöhte 
Anzahl von leistungsberechtigten Personen und die allgemein erhöhte Kostensituation am Woh-
nungs- und Energiemarkt spiegeln sich hier wider.

- 4 - 
V/0529/2024 
Kennzahlen
- Prognose
Mai 2024 Juni 2024 Juli 2024
Veränderung 
Mai 24 zu Jul 
24 Juli 2023
Veränderung 
Jul 23 zu Jul 
24
Durchschnitt 
2023
K1 - Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund)
Monatswert (in Mio. €) 6,31        6,19        6,40        1,4% 5,57        15,0% 5,51          
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 31,90       38,09       44,49       38,66       15,1%
K1E1 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Stadt)
Monatswert (in Mio. €) 5,55        5,45        5,73        3,3% 5,40        6,2% 5,39          
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 28,13       33,58       39,31       37,03       6,2%
 
Abbildung 2: Kennzahlen - Prognose Jobcenter Münster 
 
 
Aufgrund der saisonalen Sommerpause ist die Arbeitslosenquote in Münster im Juli 2024 rechtskreis-
übergreifend leicht auf 5,1 Prozent gestiegen (siehe Abbildung 3). Im Vergleich zu den Quoten des 
Bundes (6,0 Prozent) und Landes (7, 6 Prozent) liegt Münster weiterhin auf einem niedrigen Niveau. 
Im Rechtskreis SGB 2 beträgt die Arbeitslosenquote aktuell 3, 4 Prozent, ein Zuwachs um 0,1 Pro-
zentpunkte im Vergleich zum Vorjahresmonat.   
 
Überdurchschnittlich stark ausgeprägt ist der Anstieg der Arbeitslosigkeit bei den Jugendlichen und 
jungen Erwachsenen unter 25 Jahren . Der saisontypische Zuwachs resultiert aus den kurzzeitigen 
Arbeitslosmeldungen nach der Beendigung einer schulischen oder betrieblichen Ausbildung und vor 
dem Beginn einer Anschlussbeschäftigung. Mit einer rechtskreisübergreifenden Quote von 3,4 Pro-
zent liegt die Jugendarbeitslosigkeit in Münster auch im Juli 2024 weiterhin deutlich unterhalb der 
Quoten des Landes (6,5 Prozent) und des Bundes (5,6 Prozent).  
    
Arbeitsmarkt - Arbeitslosenquote
- keine Prognose
Mai 2024 Juni 2024 Juli 2024
Veränderung 
Mai 24 zu 
Jul 24
Juli 2023
Veränderung 
Jul 23 zu Jul 
24
Durchschnitt 
2023
 Arbeitslosenquote Münster (in Prozent) 5,0    5,0    5,1    2,0% 5,0    2,0% 4,9            
 Männer 5,4    5,4    5,6    3,7% 5,4    3,7% 5,3            
 Frauen 4,5    4,5    4,7    4,4% 4,7    0,0% 4,5            
  unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 2,9    3,0    3,4    17,2% 3,0    13,3% 2,8            
davon: Rechtskreis SGB 3 (Arbeitsagentur) 1,7    1,7    1,8    5,9% 1,7    5,9% 1,6            
   Männer 1,9    1,9    2,0    5,3% 2,0    0,0% 1,9            
   Frauen 1,4    1,4    1,5    7,1% 1,5    0,0% 1,4            
  unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 0,9    1,0    1,3    44,4% 1,2    8,3% 1,0            
davon: Rechtskreis SGB 2 (Jobcenter) 3,3    3,3    3,4    3,0% 3,3    3,0% 3,3            
   Männer 3,5    3,5    3,5    0,0% 3,4    2,9% 3,4            
   Frauen 3,1    3,1    3,2    3,2% 3,2    0,0% 3,1            
  unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 2,0    2,0    2,1    5,0% 1,8    16,7% 1,8            
 
Abbildung 3: Arbeitsmarkt (Arbeitslosenquote) - Daten der Bundesagentur für Arbeit 
 
Der Bestand der im Jobcenter der Stadt Münster arbeitslos gemeldeten Personen beläuft sich im Juli 
2024 auf 6.076, das ist ein Zuwachs um 185 Arbeitslose bzw. 3,1 Prozent im Vergleich zum Vorjah-
resmonat (siehe Abbildung 4). Neben den Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind auch Ältere 
Leistungsbeziehende ab 55 Jahren überdurchschnittlich von der steigenden Arbeitslosigkeit betroffen.

- 5 - 
V/0529/2024 
Arbeitsmarkt - Arbeitslose SGB 2
- keine Prognose
Mai 2024 Juni 2024 Juli 2024
Veränderung 
Mai 24 zu 
Jul 24
Juli 2023
Veränderung 
Jul 23 zu Jul 
24
Durchschnitt 
2023
 Bestand Arbeitslose SGB 2 - gesamt 5.977       5.986       6.076       1,7% 5.891       3,1% 5.803         
    15 bis 24 Jahre 519         520         548         5,6% 467         17,3% 455           
 25 bis 54 Jahre 4.183       4.177       4.228       1,1% 4.234       -0,1% 4.198         
    55 Jahre und älter 1.275       1.289       1.300       2,0% 1.190       9,2% 1.150         
 Menschen mit Schwerbehinderung 460         459         455         -1,1% 431         5,6% 426           
 Deutsche 3.502       3.480       3.565       1,8% 3.465       2,9% 3.400         
    Ausländer*innen 2.475       2.506       2.511       1,5% 2.426       3,5% 2.403         
    Langzeitarbeitslose 3.591       3.603       3.611       0,6% 3.383       6,7% 3.310         
 Bestand Arbeitslose SGB 2 - Männer 3.180       3.165       3.187       0,2% 3.072       3,7% 3.029         
    15 bis 24 Jahre 276         287         292         5,8% 258         13,2% 241           
 25 bis 54 Jahre 2.214       2.191       2.192       -1,0% 2.170       1,0% 2.171         
    55 Jahre und älter 690         687         703         1,9% 644         9,2% 617           
 Menschen mit Schwerbehinderung 289         282         284         -1,7% 254         11,8% 259           
 Deutsche 2.061       2.044       2.056       -0,2% 2.018       1,9% 1.973         
    Ausländer 1.119       1.121       1.131       1,1% 1.054       7,3% 1.056         
    Langzeitarbeitslose 1.985       1.951       1.942       -2,2% 1.843       5,4% 1.821         
 Bestand Arbeitslose SGB 2 - Frauen 2.797       2.821       2.889       3,3% 2.819       2,5% 2.774         
    15 bis 24 Jahre 224         232         228         1,8% 209         9,1% 214           
 25 bis 54 Jahre 1.971       2.001       2.075       5,3% 2.064       0,5% 2.027         
    55 Jahre und älter 602         588         586         -2,7% 546         7,3% 533           
 Menschen mit Schwerbehinderung 179         178         175         -2,2% 177         -1,1% 167           
 Deutsche 1.410       1.467       1.514       7,4% 1.447       4,6% 1.427         
    Ausländerinnen 1.387       1.354       1.375       -0,9% 1.372       0,2% 1.347         
    Langzeitarbeitslose 1.649       1.640       1.661       0,7% 1.540       7,9% 1.489         
 
Abbildung 4: Arbeitsmarkt (Arbeitslose SGB II) - Daten der Bundesagentur für Arbeit 
 
 
Seit der Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 greifen bei Pflichtverletzungen neue Rege-
lungen. Es gilt ein dreistufiges System: Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld 
für einen Monat um zehn Prozent, bei der zweiten für zwei Monate um 20 Prozent und bei der dritten 
für drei Monate um 30 Prozent. Eine Leistungsminderung darf nicht erfolgen, sollte sie im konkreten 
Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen. 
 
Von Februar bis April 2024 waren durchschnittlich 124 Personen von mindestens einer Leistungsmin-
derung betroffen (siehe Abbildung 5). Die Mehrzahl der festgestellten Leistungsminderungen (94 Pro-
zent) beruht auf einem Meldeversäumnis. Der Anteil der leistungsgeminderten erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten beträgt im April 1,0 Prozent, ein Zuwachs um 0,9 Prozentpunkte gegenüber dem 
Vorjahresmonat. Damit entspricht die Quote in etwa dem Niveau der Leistungsminderungen vor dem 
Beginn des sogenannten Sanktionsmoratoriums zum 01.07.2022 (Elftes Gesetz zur Änderung des 
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch). Zum Vergleich: im April 2022 betrug der Anteil der Personen mit 
mindestens einer Leistungsminderung 1,1 Prozent.

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V/0529/2024 
Leistungsminderungen
-keine Prognose Februar 
2024 März 2024 April 2024
Veränderung 
Feb 24 zu 
Apr 24 April 2023
Veränderung 
Apr 23 zu 
Apr 24
Durchschnitt 
2023
 Anzahl der wirksamen Leistungsminderungen 141        150        165        17,0% 10           1550,0% 46                 
 Anzahl Personen mit mindestens einer  
 Leistungsminderung 110        118        143        30,0% 10           1330,0% 44                 
    Männer 68           80           92           35,3% 7             1214,3% 29                 
    Frauen 42           38           51           21,4% 3             1600,0% 14                 
 Deutsche 80           82           117        46,3% * * 34                 
 Ausländer*innen 30           36           26           -13,3% * * 10                 
 Anteil der ELB mit mindestens einer 
 Leistungsminderung an allen ELB 
 Münster 0,8          0,8          1,0          29,5% 0,1          1305,2% 0,3                
 Nordrhein-Westfalen 0,5          0,6          0,6          19,7% 0,5          39,3% 0,4                
 Deutschland 0,6          0,6          0,7          10,9% 0,5          35,9% 0,5                
 Durchschnittliche Höhe der Leistungsminderung 
 Münster 68,23 €    66,38 €    60,90 €    -10,7% 40,30 €    51,1% 50,63 €           
 Nordrhein-Westfalen 59,56 €    61,38 €    61,12 €    2,6% 52,60 €    16,2% 53,31 €           
 Deutschland 61,18 €    62,27 €    61,86 €    1,1% 52,30 €    18,3% 53,64 €           
 
* Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung w erden Zahlenw erte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rec hnerisch auf einen solchen Zahlenw ert 
geschlossen w erden kann, anony misiert. 
 
Abbildung 5: Leistungsminderungen - Daten der Bundesagentur für Arbeit 
 
 
Im zweiten Quartal 2024 wurden insgesamt 101 Verfahren zur Prüfung einer Ordnungswidrigkeit ein-
geleitet und 22 Bußgeldbescheide erlassen (siehe Abbildung 6). 13 Bescheide enthielten ein Bußgeld 
von mindestens 500 Euro. In fünf Fällen betrug das Bußgeld bis zu 200 Euro  und weitere vier Be-
scheide beliefen sich auf ein Bußgeld zwischen 200 und 500 Euro. Bei geringfügigen Ordnungswid-
rigkeiten kann das Jobcenter der Stadt Münster den Betroffenen verwarnen und ein Verwarngeld von 
fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. Eine Verwarnung kann auch ohne Verwarnungsgeld erteilt wer-
den. Im zweiten Quartal 2024 wurden insgesamt 19 Verwarnungen ausgesprochen, davon zwei mit 
und 17 ohne Verwarnungsgeld.  
 
Ordnungswidrigkeiten
April 24 Mai 24 Juni 24 Summe Quartal
Anzahl Prüfverfahren 38                    30                    33                    101                   
Anzahl erlassene Bußgeldbescheide 7                      5                      10                    22                    
0,00 € bis  199,00 € 4                      1                      -                    5                      
200,00 € bis  499,00 € 1                      -                    3                      4                      
ab 500,00 € 3                      4                      6                      13                    
Eingegangene Einsprüche 2                      1                      1                      4                      
Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld 5                      4                      8                      17                    
Verwarnungen mit Verwarnungsgeld 1                      1                      -                    2                      
 
Abbildung 6: Ordnungsw idrigkeiten - Daten Jobcenter Münster

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V/0529/2024 
Zum 01.03.2024 wurden die Beratungsleistungen des Perspektivzentrums 1 bedarfsorientiert neu 
strukturiert. Dabei wurde die Maßnahme „Jetzt ich! – Impulse für Alleinerziehende“ in das Angebot 
„Impulse für Erwerbsarbeit“ überführt.2 Neuzuweisungen in das erstgenannte Angebot erfolgen seit-
dem nicht mehr, die bis März eingemündeten Teilnehmenden verbleiben jedoch in der auslaufenden 
Maßnahme.  
In der nachfolgenden Abbildung werden sowohl die Eintritte als auch die Anzahl der Teilnahmen in 
den Angeboten des Perspektivzentrums von Januar bis Juli 2024 dargestellt. Insgesamt sind 52 Per-
sonen in eine der beiden Maßnahmen eingemündet, davon waren 46 Prozent Frauen (siehe Abbil-
dung 7). In Summe haben im Jahr 2024 bislang 111 Personen an einem Angebot des Perspektivzent-
rums teilgenommen, der Anteil der Frauen an allen Teilnehmenden liegt bei 52 Prozent. 
  Abbildung 7: Perspektivzentrum - Daten Jobcenter Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                                 
1 Das Perspektivzentrum ist seit 2015 ein hauseigener, nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifi-
zierter Bildungsträger im Jobcenter der Stadt Münster. Es bietet erw erbsfähigen Leistungsberechtigten ab 25 Jahren niedrigschw ellige 
individuelle Beratungsangebote, überwiegend im Einzelcoaching. 
2 Zw ischen den beiden Angeboten „Jetzt ich! – Impulse für Alleinerziehende“ und „Impulse für Erw erbsarbeit“ gibt es lediglich geringe in-
haltliche Unterschiede. Im Zuge der Zusammenlegung der beiden Angebote w urden w ir die aus dem Angebot „Jetzt ich! – Impulse für 
Alleinerziehende“ bekannten optionalen Elemente „Begleitung zu stadtteilorientierten Angeboten“ und „Angebote für Kleingruppen“ in das 
Angebot „Impulse für Erw erbsarbeit“ überführen.

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V/0529/2024 
2. Arbeitsmarktpolitische Rahmenbedingungen des Jobcenters 
 
Seit Jahresbeginn 2024 ist das arbeitsmarktpolitische Handeln im Jobcenter der Stadt Münster, wie in 
allen anderen kommunalen Jobcentern in NRW, im Wesentlichen geprägt von der Weisung des Mi-
nisteriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) zur sogenannten 
Vermittlungsoffensive des Landes NRW. Dort heißt es unter anderem: „Die Wirtschaft in Nordrhein -
Westfalen klagt über einen massiven Bedarf an Arbeits- und Fachkräften. Eine Vermittlungsoffensive 
der kommunalen Jobcenter in NRW soll dazu beitragen, d ie inländischen Potenziale für den Arbeits-
markt noch besser zu erkennen und ihnen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen, um so dem 
Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dazu gehören auch die Menschen, die aus der 
Ukraine oder aus anderen Ländern geflüchtet sind. Jede und jeder wird in unserem Land gebraucht. 
Deshalb stellen Regionaldirektion NRW und MAGS die Vermittlung, Ansprache und Aktivierung der 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten noch stärker in den Vordergrund der Aktivitäten. Das soll mit 
den Initiativen „Vermittlungsoffensive“ und „Job-Turbo“ gelingen. Während der Bund mit seinem Job-
Turbo verstärkt Geflüchtete in den Blick nimmt, stellt die Vermittlungsoffensive des Landes auf die 
Arbeitsmarktnähe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ab. (…) Die verstärkte Ansprache und 
Aktivierung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (…) ist der zentrale Aspekt der erfolgreichen 
Integration in Arbeit und Ausbildung. In engem Austausch mit der Wirtschaft wie auch mit den kom-
munalen Jobcentern haben wir uns daher auf den Weg gemacht, um perspektivisch möglichst große 
Potentiale in Nordrhein-Westfalen zu heben.“ 
Gemäß dieser Weisung ist mit allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bis zum 30.11.2024 ein 
persönliches Beratungsgespräch zu führen und dabei unter Berücksichtigung der individuellen Fähig-
keiten ein Angebot zur Integration in Arbeit oder Ausbildung oder arbeitsmarktpolitischen Leistungen 
zu unterbreiten. Weiterhin sollen die Jobcenter verstärkt Aktionen durchführen, bei denen arbeitsu-
chende Leistungsberechtigte und Arbeitgebende miteinander in Kontakt treten können, um auch hier-
über nach Möglichkeit Integrationen in Arbeit und Ausbildung zu generieren. 
Durch Bund und Land ist bereits kommuniziert worden, dass sie auch für das Jahr 2025 und darüber 
hinaus eine entsprechende Priorisierung vorgeben werden. 
 
 
3. Zielerreichung des Jobcenters  
 
 
 
Die Zielerreichung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster wird am Jahresende auf 
Grundlage der Jahresfortschritts- bzw. Jahresdurchschnittswerte mit einer Wartezeit T -0 über-
prüft, das heißt, die Ergebnisse setzen sich wie folgt zusammen: 
 
 Dezember: Datenstand T-0 (= Daten ohne Wartezeit) 
 November: Datenstand T-1 (= Daten mit einem Monat Wartezeit) 
 Oktober: Datenstand T-2 (= Daten mit zwei Monaten Wartezeit) 
 Januar bis September: Datenstand T -3 (= Daten mit drei Monaten Wartezeit, die Daten 
sind damit festgeschrieben) 
 
Da Daten mit untererfasster Wartezeit (Datenstände T-0 bis T-2) jedoch nicht veröffentlicht wer-
den dürfen, werden diese Daten – wie eingangs erläutert – hochgerechnet und als Prognose 
ausgewiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Daten am Jahresende von der tatsächli-
chen Zielnachhaltung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster in geringem Maße ab-
weichen.

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V/0529/2024 
Mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS 
NRW) wurden Ende 2023 Gespräche im Rahmen des Zielplanungsprozesses für das Jahr 2024 ge-
führt. Anders als in den Vorjahren hat das Land für 2024 jedoch mit den kommunalen Jobcentern 
keine formelle Zielvereinbarung zu den Kennzahlen nach Paragraf 48a SGB 2 abgeschlossen. Vor 
dem Hintergrund der Weisung zur Vermittlungsoffensive für 2024 wurde stattdessen die Erwartungs-
haltung einer Steigerung der Integrationswerte des Vorjahres ausgesprochen. Alle nachfolgend ge-
nannten Sollwerte basieren somit auf den lediglich mündlich mit dem MAGS NRW vereinbarten Zie-
len.  
 
a) Integrationen 
In 2024 ist das Ziel erreicht, wenn die Anzahl der Integrationen um 5,2 Prozent im Vergleich zum Vor-
jahr gesteigert wird. Der daraus resultierende Jahressollwert beläuft sich auf 2.595 Integrationen (sie-
he Abbildung 8). Mit prognostizierten 1.374 erfolgreichen Integrationen konnte der unterjährige Soll-
wert um 142 Integrationen übertroffen werden (+11,5 Prozent). 
 
Abbildung 8: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt 
 
 
Die Integrationsquote soll im Jahr 2024 um 1,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden. 
Der Jahressollwert beläuft sich somit auf 17,8  Prozent. Die für den Monat Juli 2024 hochgerechnete 
Integrationsquote beläuft sich auf 9,6 Prozent und liegt damit um 1,1 Prozentpunkte über dem unter-
jährigen Zielwert.

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V/0529/2024 
 
Abbildung 9: Integrationsquote im Jahresfortschritt 
 
 
Die gleichberechtigte Förderung und Arbeitsmarktintegration von Frauen und Männern ist in den letz-
ten Jahren besonders in den Fokus gerückt und seit dem Jahr 2021 beinhaltet die mit dem Land 
Nordrhein-Westfalen vereinbarte Zielvereinbarung eine zusätzliche Kennzahl: der Abstand zwischen 
den Integrationsquoten von Frauen und Männern.  Das Ziel ist erreicht, wenn der Abstand zwischen 
den Integrationsquoten von Frauen und Männern in 202 4 gegenüber dem Vorjahr um 0,1 Prozent-
punkte verringert werden kann.  
Die prognostizierte Integrationsquote der Männer beläuft sich im Juli 2024 auf 12,3 Prozent, die der 
Frauen auf 7,0 Prozent. Beide Quoten konnten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gesteigert wer-
den. Da die Quote der Män ner aber etwas stärker gestiegen ist als die der Frauen, hat sich der Ab-
stand zwischen den Quoten im Vergleich zum Vorjahr erhöht und liegt im Juli um 1,1 Prozentpunkte 
über dem Sollwert.  
 
 
Abbildung 10:  Abstand der Integrationsquoten Männer und Frauen im Jahresfortschritt

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V/0529/2024 
b) Langzeitleistungsbezug 
 
Aufgrund des erwarteten Zugangs der ukrainischen Geflüchteten in den Langzeitleistungsbezug 3 
wurde mit dem Land NRW ein jahresdurchschnittlich um maximal 6,7 Prozent erhöhter Bestand ge-
genüber dem Vorjahr vereinbart . Der Zielwert zum Jahresende beträgt somit 9.023  Langzeitleis-
tungsbeziehende (siehe Abbildung 11). Bis Juli 2024 ist der durchschnittliche Bestand der Langzeit-
leistungsbeziehende auf 8.900 gestiegen. Der unterjährige Sollwert wird damit um 198 Personen un-
terschritten.  
 
Abbildung 11: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt 
 
In Bezug auf die Anzahl der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden wurde mit dem Land 
eine Steigerung um 6,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr vereinbart.  Der Jahressollwert beträgt so-
mit 1.265 Integrationen. Bis einschließlich Juli sind hochgerechnet 549 Integrationen von Langzeitleis-
tungsbeziehenden erfolgt, zum Erreichen des Sollwerts fehlen 22 Integrationen (siehe Abbildung 12).  
 
Abbildung 12:  Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresfortschritt  
 
                                                 
3 Langzeitleistungsbezug liegt vor, w enn innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 21 Monate Leistungen nach dem SGB 2 bezogen 
w urden.

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V/0529/2024 
Fazit und Ausblick:  
 
Der Blick auf die erste Jahreshälfte 2024 zeigt für Deutschland eine anhaltend schwache Wirtschafts-
leistung. Die stark exportorientierte deutsche Industrie verzeichnete erneut Auftragsrückgänge, die 
Produktion ging zurück und der private Konsum stagnierte. Die Konjunkturflaute beeinträchtigte auch 
den Arbeitsmarkt. Dieser zeigt sich zwar weiterhin vergleichsweise robust, jedoch seit mehreren Mo-
naten stagnierend ohne belebende Impulse. Mit 100,4 Punkten liegt das Arbeitsmarktbarometer des 
Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) im Juli 2024 weiter 
im neutralen Bereich.  
Der Stellenindex der Bundesagentur für Arbeit (BA-X), ein saisonbereinigter Indikator für die Arbeits-
kräftenachfrage in Deutschland, ist im Juli 2024  im Vergleich zum Vormonat um 2 auf 107 Punkte 
gesunken. Im Vergleich zum Vorjahr hat der BA-X 12 Punkte verloren. In der Praxis zeigt sich weiter-
hin, dass Arbeitgebende zwar bestrebt sind, bestehendes Fachpersonal nach Möglichkeit zu halten, 
aber gleichzeitig zurückhaltend bei der Einstellung von neuen Mitarbeitenden sind. 
Trotz der Stagnation am Arbeitsmarkt hat das Jobcenter Münster in den ersten sieben Monaten des 
Jahres deutlich mehr Menschen in den Arbeitsmarkt integrieren können als im Vorjahreszeitr aum 
(+17,3 Prozent). Der mit dem Land NRW vereinbarte Sollwert wird um 11,5 Prozent überschritten. 
Auch bei den Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden konnte der Vorjahreswert bereits über-
troffen werden (+2,2 Prozent), lediglich zur Zielerreichung fehlen noch wenige Integrationen. Das 
Jobcenter erwartet aber auch hier eine Zielerreichung zum Jahresende.  
Der Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden ist durch den Wechsel vieler ukrainischer Geflüchte-
ter in den Langzeitleistungsbezug deutlich gestiegen. Aktuell liegt der jahresdurchschnittliche Bestand 
zwar noch deutlich unter dem Sollwert, in den kommenden Monaten wird sich der Jahresdurch-
schnittswert aber weiter der Solllinie annähern.  
Insgesamt zeigt die Umsetzung der Vermittlungsoffensive mit den verstärkten Aktivitäten zur Aktivie-
rung und Integration der Leistungsberechtigten im Jobcenter offenbar Wirkung. Bund und Land haben 
bereits kommuniziert, dass  sie eine Verstetigung dieser Priorisierung beabsichtigen. Inwieweit dies 
mit der Entwicklung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt in Einklang zu bringen sein wird, lässt sich der-
zeit nur schwer prognostizieren. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
 
Anlagen 
Anlage A  
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik

Anlage A

1457 Zeichen

Anlage A zur V/0529/2024 
 
Kurzüberblick 
Die Vorlage, die regelmäßig im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung erscheint, gibt einen Überblick über die Strukturdaten im Jobcenter sowie den ak-
tuellen Stand der Zielerreichung bezogen auf die mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und 
Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vereinbarten Ziele.  
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, dem zuständigen Gremium einen laufenden Überblick  
über den Stand der Zielerreichung sowie der Entwicklung der Strukturdaten im Jobcenter zu 
geben, um seitens des Jobcenters – gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Ausschuss –  
geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung zu planen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine unmittelbare Relevanz.

Beratungsverlauf (2)

18.09.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.09.2024 Integrationsrat
TOP 4.3 Bericht

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0529/2024
Typ
Vorlagen
Datum
04.09.2024
Erstellt
27.08.2024 15:01