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2548/2022

Beantwortung Nachfragen TOP 5.10 zu der Anfrage der CDU Fraktion zu 1299/2022 (Schulbudget für die Selbstverwaltung) vom 16.05.2022

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 22.08.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 22.08.2022, TOP 5.5

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3073 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/400/6 
 
Vorlagen-Nummer  22.08.2022 
 2548/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.08.2022 
 
Beantwortung Nachfragen TOP 5.10 zu der Anfrage der CDU Fraktion zu 1299/2022 
(Schulbudget für die Selbstverwaltung) vom 16.05.2022 
Frau Anne Hauser (CDU) reicht bei der Schriftführung im Nachgang zu der Sitzung des Ausschuss 
Schule und Weiterbildung vom 16.05.2022 zu der Beantwortung 1299/2022 (Schulbudget für die 
Selbstverwaltung) folgende Nachfragen ein. 
  
Zur Antwort auf die Frage Nr. 3: Schulbudget - Erhöhung der Pro-Kopf-Ansätze  
 
Seit 2013 sind die Pro-Kopf-Ansätze des Schulbudgets nur unwesentlich erhöht worden. In-
zwischen hat sich aber die Budget-Situation der Schulen erheblich verändert durch Kosten-
steigerungen wie z.B. durch digitale Beschaffungen (Apps für iPad-Klassen).  
Haben Sie als Schulträger frühzeitig die Notwendigkeit einer Erhöhung der Pro-Kopf-Ansätze 
auf der politischen Entscheidungsebene geltend gemacht?  
 
 
Zur Antwort auf die Frage Nr. 4 zu 0524/2022 Schulbudget – Bemessungsgrundlage für die 
Pro-Kopf-Ansätze  
 
Die Verwaltung kündigt an, dass die bisherige Bemessungsgrundlage für die Prokopf-Ansätze 
veränderten Bedarfen angepasst werden soll.  
Welche veränder ten Bedarfe sollen für die zukünftige Bemessung dieser Ansätze in Frage 
kommen? 
 
Zu beiden Fragestellungen verweist die Verwaltung auf ihre Stellungnahme in der Mitteilung 
1299/2022 zu der Sitzung des Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 16.05.2022. 
 
Im Rahmen des Jahresabschlusses werden die Schulen durch das Amt für Schulentwicklung aufge-
fordert, Auskunft über die verbliebenen Restmittel und deren geplante Verwendung zu machen. Die 
ausgewiesenen Restmittel konnten in Summe in den letzten Jahren reduziert werden – jedoch verfü-
gen die Konten alle Schulformen betreffend, noch über erhebliche Reste. Ein Defizit kann daher ak-
tuell nicht festgehalten werden. 
 
Die Notwendigkeit einer Erhöhung der Pro-Kopf-Ansätze konnte dahingehend bisher nicht festge-
stellt werden.   
 
Die Bemessungsgrundlage der seinerzeit ermittelten Pro-Kopf-Ansätze beruhte auf den vorliegenden 
Ausgabewerten je Schulform ins Verhältnis gesetzt mit den jeweiligen Schülerzahlen pro Schulform. 
Diese rechnerische Größe hat entsprechend unterschiedliche Pro-Kopf-Ansätze ergeben, die jedoch 
auf den tatsächlichen Bedarfen der jeweiligen Schulform beruhen.  
 
Zukünftig anfallende Kostensteigerungen, die auf Digitalisierungsmaßnahmen zurück zu führen sind,

2 
 
sollen Berücksichtigung finden: Eine Umschichtung der Schulbetriebsmittel wird geprüft, um den un-
terschiedlichen Schulformen und deren geänderten digitalen Bedarfen gerecht zu werden.   
 
Das Amt für Schulentwicklung befindet sich aktuell im Prozess der Überarbeitung der bestehenden 
Grundlagen. Sobald konkrete Ergebnisse vorliegen, wird der Ausschuss Schule und Weiterbildung 
selbstverständlich informiert. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

22.08.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2548/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
22.08.2022
Erstellt
12.08.2022 13:34