2548/2022
Beantwortung Nachfragen TOP 5.10 zu der Anfrage der CDU Fraktion zu 1299/2022 (Schulbudget für die Selbstverwaltung) vom 16.05.2022
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3073 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/400/6 Vorlagen-Nummer 22.08.2022 2548/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.08.2022 Beantwortung Nachfragen TOP 5.10 zu der Anfrage der CDU Fraktion zu 1299/2022 (Schulbudget für die Selbstverwaltung) vom 16.05.2022 Frau Anne Hauser (CDU) reicht bei der Schriftführung im Nachgang zu der Sitzung des Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 16.05.2022 zu der Beantwortung 1299/2022 (Schulbudget für die Selbstverwaltung) folgende Nachfragen ein. Zur Antwort auf die Frage Nr. 3: Schulbudget - Erhöhung der Pro-Kopf-Ansätze Seit 2013 sind die Pro-Kopf-Ansätze des Schulbudgets nur unwesentlich erhöht worden. In- zwischen hat sich aber die Budget-Situation der Schulen erheblich verändert durch Kosten- steigerungen wie z.B. durch digitale Beschaffungen (Apps für iPad-Klassen). Haben Sie als Schulträger frühzeitig die Notwendigkeit einer Erhöhung der Pro-Kopf-Ansätze auf der politischen Entscheidungsebene geltend gemacht? Zur Antwort auf die Frage Nr. 4 zu 0524/2022 Schulbudget – Bemessungsgrundlage für die Pro-Kopf-Ansätze Die Verwaltung kündigt an, dass die bisherige Bemessungsgrundlage für die Prokopf-Ansätze veränderten Bedarfen angepasst werden soll. Welche veränder ten Bedarfe sollen für die zukünftige Bemessung dieser Ansätze in Frage kommen? Zu beiden Fragestellungen verweist die Verwaltung auf ihre Stellungnahme in der Mitteilung 1299/2022 zu der Sitzung des Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 16.05.2022. Im Rahmen des Jahresabschlusses werden die Schulen durch das Amt für Schulentwicklung aufge- fordert, Auskunft über die verbliebenen Restmittel und deren geplante Verwendung zu machen. Die ausgewiesenen Restmittel konnten in Summe in den letzten Jahren reduziert werden – jedoch verfü- gen die Konten alle Schulformen betreffend, noch über erhebliche Reste. Ein Defizit kann daher ak- tuell nicht festgehalten werden. Die Notwendigkeit einer Erhöhung der Pro-Kopf-Ansätze konnte dahingehend bisher nicht festge- stellt werden. Die Bemessungsgrundlage der seinerzeit ermittelten Pro-Kopf-Ansätze beruhte auf den vorliegenden Ausgabewerten je Schulform ins Verhältnis gesetzt mit den jeweiligen Schülerzahlen pro Schulform. Diese rechnerische Größe hat entsprechend unterschiedliche Pro-Kopf-Ansätze ergeben, die jedoch auf den tatsächlichen Bedarfen der jeweiligen Schulform beruhen. Zukünftig anfallende Kostensteigerungen, die auf Digitalisierungsmaßnahmen zurück zu führen sind, 2 sollen Berücksichtigung finden: Eine Umschichtung der Schulbetriebsmittel wird geprüft, um den un- terschiedlichen Schulformen und deren geänderten digitalen Bedarfen gerecht zu werden. Das Amt für Schulentwicklung befindet sich aktuell im Prozess der Überarbeitung der bestehenden Grundlagen. Sobald konkrete Ergebnisse vorliegen, wird der Ausschuss Schule und Weiterbildung selbstverständlich informiert. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2548/2022
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 22.08.2022
- Erstellt
- 12.08.2022 13:34