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0498/2021

Ausschreibung der Jahresabschlussprüfungen 2020 ff.

Mitteilung Ausschuss 22.02.2021

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 08.03.2021, TOP 7.3

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2234 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 22.02.2021 
 0498/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 08.03.2021 
 
Ausschreibung der Jahresabschlussprüfungen 2020 ff. 
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (GW) hat als eigenbetriebsähnliche Einrichtung einen Jahres-
abschluss und einen Lagebericht aufzustellen und nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und 
des Handelsgesetzbuches prüfen zu lassen. Zusätzlich ist vom bestellten Abschlussprüfer oder von 
der bestellten Abschlussprüferin die Konformität des sogenannten Kommunalabschlusses II mit den 
Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften der städtischen Gesamtabschlussrichtlinie zu  
bestätigen. 
 
Wie in den Vorjahren beabsichtigt die GW, die Jahresabschlussprüfung 2020 auszuschreiben.  
Da grundsätzlich eine längerfristige Zusammenarbeit mit der Abschlussprüferin oder dem Abschluss-
prüfer sinnvoll ist, ist vorgesehen, einen Dienstleistungsvertrag mit Optionsrecht abzuschließen.  
Auf der Grundlage eines solchen Vertrages hätte die GW das Recht, den*die Auftragnehmer*in zu 
gleichen Konditionen auch mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2021 - 2025 zu beauftragen.  
Aufgrund der Höhe des Honorars von rund 55.000 Euro netto jährlich und der – bei unterstellter  
Ausübung des Optionsrechtes - Laufzeit von sechs Jahren ist nach der Vergabeverordnung (VgV) 
europaweit auszuschreiben.  
 
Gemäß der der Ausschreibung zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung soll das wirtschaftlichste 
Angebot derjenigen Bieterin oder desjenigen Bieters den Zuschlag erhalten, die ihre*der seine  
Eignung nachgewiesen hat. Die Bewertung soll anhand nachfolgender Kriterien erfolgen: 
 
Kriterium Gewichtung 
 Prozent 
Preis / Honorar 60 
Qualität  40 
 100

2 
 
Beim Kriterium „Qualität“ werden neben der veranschlagten Prüfungszeit drei Qualifikationsstufen 
(vereinfacht: Wirtschaftsprüfer*in / Steuerberater*in / Prüfer*in oder Prüfungsassistent*innen)  
berücksichtigt.  
 
Die Auftragserteilung selbst erfolgt unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Beschlussfassung 
durch den Betriebsausschuss und der Genehmigung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW,  
Herne. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

08.03.2021 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0498/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.02.2021
Erstellt
11.02.2021 09:35