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AN/0969/2021

Gender Budgeting

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) 05.05.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 28.05.2021, TOP 1.2

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

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Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

2947 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion 
 
 
An die Vorsitzende des Ausschusses 
Ausschuss für Gleichstellung von Frauen und Männern 
Frau Theresa de Bellis-Olinger 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.04.2021 
 
AN/0969/2021 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 28.05.2021 
 
Gender Budgeting 
Sehr geehrter Frau Vorsitzende, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Stadt Köln hat am Köln hat am 08. August 2011 die „Europäische Charta der Gleichstel-
lung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ unterzeichnet und sich damit auf 6 
Grundsätze des eigenen Handelns verpflichtet, darunter „5. Die Einbeziehung der Ge-
schlechterperspektive in alle Aktivitäten von Lokal- und Regionalregierungen ist für die För-
derung der Gleichstellung von Frauen und Männern erforderlich. Die Geschlechterperspekti-
ve muss in der Gestaltung von Politiken, Methoden und Instrumenten berücksichtigt werden, 
die das tägliche Leben der Bevölkerung beeinflussen, etwa durch den Einsatz von Gender 
Mainstreaming und Gender Budgeting . Zu diesem Zweck müssen die Erfahrungen von 
Frauen auf lokaler Ebene unter Einbeziehung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen analy-
siert und berücksichtigt werden.“  
 
Gender Budgeting wird an dieser Stelle wie folgt definiert: „Gender Budgeting ist eine An-
wendung von Gender Mainstreaming im Haushaltsverfahren. Es ist eine geschlechterspezifi-
sche Bewertung der Haushaltspolitik, d.h. die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in 
alle Ebenen des Haushaltsverfahrens und die Umstrukturierung der Ausgaben und Einnah-

- 2 - 
 
men mit Blick auf die Förderung der Geschlechtergleichstellung“ 
(https://www.ccre.org/docs/charte_egalite_de.pdf S. 6 f.). 
Entsprechend zustimmend war die Stellungnahme der Verwaltung zum Vorschlag im Bür-
gerhaushalt 2011 ‚Sparen ja, aber gerecht‘. 
Im Sachstandseintrag von 07/2017 steht: „Derzeit finden verwaltungsinterne Abstimmungen 
zum Thema "Gender Budgeting" für das Haushaltsjahr 2019 statt.“ 
(https://buergerhaushalt.stadt-koeln.de/sachstaende/node/9838) 
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: 
 
1.  Wie stellt die Stadt Köln sicher, dass die Geschlechterperspektive im Haushalt so be-
rücksichtigt wird, dass Ungleichheiten und veralteten Rollenbildern entgegengewirkt 
wird? 
2.  Welche Verwaltungsroutinen und -vorgaben gibt es dafür in Köln? 
3. In welchen Fachbereichen sieht die Verwaltung in Köln den dringlichsten Bedarf für 
die Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung im Haushalt, etwa durch Definition 
von Zielen und Kennzahlen? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer   gez. Niklas Kienitz 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer    CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

28.05.2021 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0969/2021
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
Datum
05.05.2021
Erstellt
28.04.2021 11:57