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BV8/262/2025

Gehwegabsenkungen in Eller

Bezirksvertretung Informationsvorlage 27.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8, Sitzung am 27.11.2025, TOP 34

Informationsvorlage BV

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Informationsvorlage BV

2553 Zeichen

BV8/262/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Gehwegabsenkungen in Eller 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 8 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 8 27.11.2025 Kenntnisnahme 
 
Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 25.09.2025 folgenden Beschluss 
gefasst: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, an folgenden Stellen den Gehweg zur Fahrbahn 
hin abzusenken: 
 
1. Haigerweg, Südeingang S -Bahnhof Eller Süd, auf der gesamten Breite 
des Zugangs zum S-Bahnhof-Tunnel Eller Süd 
 
2. Heidelberger Straße, Nordseite, ggü. dem Abzweig Heidelberger Straße 
14-42 (unter Ergänzung von Kombistreuscheiben an der Fußgänger -LZA 
über die Schlossallee). 
 
Die Verwaltung teilt zu dieser Anregung mit: 
  
zu 1:  
Der benannte Bereich Haigerweg/Südeingang S -Bahnhof Eller Süd, Zugangsbereich 
zum S -Bahnhof Tunnel Eller Süd, befindet sich nicht auf Flächen des Amtes für 
Verkehrsmanagement bzw. der Landeshauptstadt Düsseldorf, sondern auf Flächen 
der Deutschen Bahn AG. 
 
Es ist bekannt, dass die Personenunterführung im Zuge des RRX -Projektes 
ausgebaut werden soll. Der Kontakt zur DB InfraGO AG wurde hergestellt und die 
Bitte um Gehwegabsenkung dorthin weitergeleitet.  
 
Allerdings empfiehlt die Verwaltung unter den aktuellen Bedingungen, die 
bestehende Situation beizubehalten, da der Tunnel nicht für die Nutzung von 
Radfahrenden ausgelegt ist. Die Führung des Radverkehrs an dieser Stelle ist

Seite 2 
historisch bedingt und wird lediglich geduldet. Zudem ist bereits ein Teilstück des 
Gehwegs abgesenkt, das von Radfahrenden genutzt werden kann.  
 
zu 2: 
Die Verwaltung lehnt den Vorschlag ab, am nördlichen Fahrbahnrand der 
Heidelberger Straße eine Bordsteinabsenkung herzustellen, die es dem Radverkehr 
aus dem südlichen Abzweig der Heidelberger Straße ermöglicht, in den 
gegenüberliegenden Seitenraum aufzufahren.  
Es besteht keine wirksame Möglichkeit zu verhindern, dass der Radverkehr die 
Absenkung auch in Gegenrichtun g nutzt. Aufgrund der umliegenden Bildungs - und 
Freizeiteinrichtungen muss davon ausgegangen werden, dass gerade auch jüngere 
Menschen die Absenkung nutzen, um vermeintlich ohne Wartezeit und komfortabel 
die mehrstreifige Heidelberger Straße zu überqueren.  
 
Im Sinne des städtischen Radnetzes wird die Verwaltung im Zuge des laufenden 
Geschäfts am östlichen Signalgeber der nördlichen Furt über die Schloßallee die 
vorhandene Schablone gegen eine Schablone mit kombiniertem Fuß -
/Radpiktogramm austauschen.

Beratungsverlauf (1)

27.11.2025 Bezirksvertretung 8
TOP 34 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV8/262/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
27.11.2025
Erstellt
27.11.2025 10:07