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3035/2021

Öffentlichkeitsbeteiligung - ein Lernprozess

Beantwortung einer Anfrage (BV) 26.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 02.09.2021

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

6182 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/OB-2 
 
Vorlagen-Nummer  26.08.2021 
 3035/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 02.09.2021 
 
Öffentlichkeitsbeteiligung - ein Lernprozess 
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 17.08.2021 (AN/1613/2021) 
Die Fraktion DIE LINKE. bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
Frage 1: 
Die unterste Beteiligungsstufe laut Leitlinien ist die Stufe der Information bei welcher die Öffentlichkeit 
über Planungen und Entscheidungen informiert werden soll, ohne selbst darauf Einfluss nehmen zu 
können. Warum ist es für diese Form der Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig, ob es einen Gestal-
tungsspielraum gibt und die inhaltlichen Entscheidungen noch nicht getroffen wurden?  
 
Antwort der Verwaltung: 
Die erste Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung nach den Leitlinien lautet Information. Die Öffentlichkeit 
wird eingeladen, sich über Planungen oder Entscheidungen zu informieren. Da Informationsvermitt-
lung häufig am besten im Dialog gelingt, soll dies in der Regel auch so geschehen. Auch wenn die 
Kölner*innen keinen direkten Einfluss auf die Entscheidung nehmen können, ermöglicht die Kommu-
nikation den Austausch zu dem jeweiligen Vorhaben. 
Für das Ausfüllen der Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist es wichtig, dass sich die Verwaltung zu-
nächst darüber Gedanken macht, ob eine Beteiligung grundsätzlich möglich ist (dies umfasst neben 
rechtlichen Rahmenbedingungen auch den Gestaltungsspielraum). Anschließend sollte sie sich Ge-
danken darüber machen, ob eine Beteiligung sinnvoll erscheint. 
Es ist daher richtig, dass es für die erste Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht notwendig ist, dass 
es noch einen Gestaltungsspielraum gibt. Sofern eine Öffentlichkeitsbeteiligung aber sinnvoll er-
scheint, da Kölner*innen bspw. von dem Vorhaben betroffen sind oder ein Interesse daran zu haben 
scheinen, ist empfehlenswert, eine Beteiligung in Form der ersten Stufe (Information) zu planen und 
durchzuführen. Dialogorientierte Information bedeutet auch, dass die Bürger*innen Rückfragen stellen 
können. So kann das Verständnis für städtische Vorhaben gestärkt und die Hintergründe des Vorha-
bens (und ggf. der schon getroffenen Entscheidungen) konkret und verständlich dargestellt werden. 
Nur so kann Akzeptanz und Vertrauen erzielt werden.  
Um die Verwaltungsmitarbeitenden dafür zu sensibilisieren, thematisiert das Büro für Öffentlichkeits-
beteiligung genau das in der Basis-Schulung Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung, die bereits 
fünfmal durchgeführt wurde und für die weitere Termine anstehen. 
 
Frage 2: 
Welche Möglichkeiten hat ein repräsentatives Entscheidungsgremium, wenn die Vorlagen erstellende 
Stelle in der Verwaltung trotz Beschlusses keine Öffentlichkeitsbeteiligung durchführt, sondern so 
lange über eine Durchführung diskutiert bis es für eine solche keine zeitlichen Ressourcen mehr gibt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Einschätzung der Verwaltung, die sie auf der Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung darstellt, gilt ledig-
lich als Empfehlung. Die Politik kann dieser folgen oder aber anderer Meinung sein. Im Übrigen kön-

2 
 
nen auch Bürger*innen eine Öffentlichkeitsbeteiligung anregen, wenn die Verwaltung diese nicht 
empfiehlt. Die Entscheidung über das ob und wie einer Öffentlichkeitsbeteiligung obliegt dem reprä-
sentativen Entscheidungsgremium. Sofern dieses eine solche beschließt, gilt dies als Auftrag an die 
Verwaltung, der auszuführen ist. 
 
Frage 3: 
Wäre es, in der unter 2. geschilderten Situation nicht sinnvoll, wenn das Büro für Öffentlichkeitsarbeit 
oder eine andere Stelle als Vermittlerin angerufen werden könnte?  
 
Antwort der Verwaltung: 
Das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung prüft und controllt regelmäßig die Beschlussvorlagen der Gre-
mien, die sich verpflichtet haben, die Leitlinien umzusetzen, um einen Überblick über die Vorhaben 
mit und ohne Öffentlichkeitsbeteiligung zu haben. Damit geht auch die Prüfung der Anlage Öffentlich-
keitsbeteiligung einher, in der die Verwaltung begründet darstellt, ob sie eine Öffentlichkeitsbeteili-
gung empfiehlt oder nicht. Das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung unterstützt jederzeit bei Fragen und 
Anliegen zur Konzeption, Umsetzung und Evaluation von Öffentlichkeitsbeteiligung, nimmt jedoch 
keine Kontrollfunktion der Fachdienststellen wahr, da jene mit ihren inhaltlichen und beteiligungsbe-
zogenen Kompetenzen und Erfahrungen verantwortlich sind. Eine Kontrollfunktion durch das Büro für 
Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht beabsichtigt und daher auch nicht Gegenstand des Ratsbeschlus-
ses vom 18. Juni 2020 (1056/2020). 
 
Frage 4: 
Welche verwaltungsinternen (Schulungs- und Weiterbildungs-) Maßnahmen werden durchgeführt, um 
die Vorlagen erstellenden Stellen, dafür zu sensibilisieren sich offener für eine Öffentlichkeitsbeteili-
gung zu geben? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Wie oben erwähnt, führt das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung eine Basis-Schulung zur Systemati-
schen Öffentlichkeitsbeteiligung durch, in der der Sinn und Nutzen von Öffentlichkeitsbeteiligung, der 
Kölner Ansatz und Weg, die 7 Schritte der Öffentlichkeitsbeteiligung (von der Planung über die Um-
setzung zur Evaluation) sowie die Infrastruktur der Öffentlichkeitsbeteiligung (Büro für Öffentlichkeits-
beteiligung und Beteiligungsportal) thematisiert und anhand von Übungen näher gebracht werden. 
Bisher wurden bereits über 100 Verwaltungsmitarbeitende geschult, zwei Schulungstermine stehen 
im September an, weitere sind in Planung. Darüber hinaus wird derzeit eine Aufbauschulung Syste-
matische Öffentlichkeitsbeteiligung konzipiert, in der das Erlernte aus der Basis-Schulung praktisch 
angewandt und vertieft wird. 
 
Frage 5: 
Wer kontrolliert die Stellungnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Beschlussvorlagen eigentlich 
auf Sinnhaftigkeit und Logik?  
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Geschäftsführer*innen des jeweiligen Gremiums prüfen, ob die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
beigefügt ist und ausgefüllt wurde. Eine inhaltliche Prüfung findet jedoch nicht statt. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

02.09.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3035/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
26.08.2021
Erstellt
24.08.2021 08:52