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0950/2019

Neuer Fußgänger-Überweg Vogelsangerstr./Höhe Goldammerweg, Vogelsang

Mitteilung BV 15.03.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 18.03.2019, TOP 12.12

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2586 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66 
 
Vorlagen-Nummer 
 0950/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 18.03.2019 
 
Neuer Fußgänger-Überweg Vogelsangerstr./Höhe Goldammerweg, Vogelsang 
hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.05.2018, TOP 8.3 
Beschlusstext: 
 
„Die Bezirksvertretung Köln Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung der Stadt Köln, zu prüfen, unter wel-
chen Voraussetzungen es möglich ist, auf der Vogelsangerstraße in Höhe der Kreuzung Stieglitzweg, 
Goldammerweg und hinter dem Stieglitzweg Fußgänger-Überwege einzurichten.“ 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Die Stichstraße der Vogelsanger Straße, sowie der Stieglitzweg sind in eine Tempo-30-Zone inte-
griert. Die einschlägigen Vorschriften sprechen sich gegen die Anlage von Fußgängerüberwegen in 
Tempo-30-Zonen aus, da durch die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer dem 
erhöhten Querungsbedarf in Tempo-30-Zonen bereits Rechnung getragen wird. Auch ist im weiteren 
Verlauf der Vogelsanger Straße stadteinwärts eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung 
auf 30 Stundenkilometer ausgewiesen, sodass auch hier das Queren im gesamten Streckenabschnitt 
der Vogelsanger Straße bis zur Unterführung an der Wilhelm-Mauser Straße deutlich erleichtert wird. 
Daher stellt sich auch in dem gesamten Streckenabschnitt kein gebündelter Querungsbedarf heraus, 
welcher bei der Anlage von Fußgängerüberwegen grundsätzlich vorauszusetzen ist. 
 
Durch die installierten Poller wird der Bereich der Vogelsanger Straße in Fahrtrichtung stadteinwärts 
an der Kreuzung zum Goldammernweg/Stieglitzweg bereits jetzt von parkenden Fahrzeugen freige-
halten, hierdurch werden sowohl die Sichtbeziehungen als auch die Querungsmöglichkeiten für die zu 
Fuß Gehenden in dem Bereich verbessert, so dass an der Stelle das queren sicher möglich ist. Auch 
ist der Bereich zum queren der Vogelsanger Straße stadtauswärts an der Kreuzung Goldammernweg 
durch die geringe Verkehrsbelastung vollkommen unproblematisch. Darüber hinaus trägt die beste-
hende Vorfahrtsregelung mit zur Verkehrsberuhigung des Kreuzungsbereichs bei, so dass durch die 
Entschleunigung des Knotenpunktes sich auch die Bedingungen zum queren der Vogelsanger Straße 
verbessern.  
 
Durch die Linienbusführung auf der Vogelsanger Straße wird  die Möglichkeit erschwert, durch bauli-
che Elemente das Queren auf der Vogelsanger Straße zu unterstützen. 
 
Die Verwaltung spricht sich daher gegen die Einrichtung von Fußgängerüberwegen in dem Bereich 
aus.

Beratungsverlauf (1)

18.03.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0950/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
15.03.2019
Erstellt
11.03.2019 07:42