0950/2019
Neuer Fußgänger-Überweg Vogelsangerstr./Höhe Goldammerweg, Vogelsang
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66 Vorlagen-Nummer 0950/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 18.03.2019 Neuer Fußgänger-Überweg Vogelsangerstr./Höhe Goldammerweg, Vogelsang hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.05.2018, TOP 8.3 Beschlusstext: „Die Bezirksvertretung Köln Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung der Stadt Köln, zu prüfen, unter wel- chen Voraussetzungen es möglich ist, auf der Vogelsangerstraße in Höhe der Kreuzung Stieglitzweg, Goldammerweg und hinter dem Stieglitzweg Fußgänger-Überwege einzurichten.“ Mitteilung der Verwaltung: Die Stichstraße der Vogelsanger Straße, sowie der Stieglitzweg sind in eine Tempo-30-Zone inte- griert. Die einschlägigen Vorschriften sprechen sich gegen die Anlage von Fußgängerüberwegen in Tempo-30-Zonen aus, da durch die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer dem erhöhten Querungsbedarf in Tempo-30-Zonen bereits Rechnung getragen wird. Auch ist im weiteren Verlauf der Vogelsanger Straße stadteinwärts eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer ausgewiesen, sodass auch hier das Queren im gesamten Streckenabschnitt der Vogelsanger Straße bis zur Unterführung an der Wilhelm-Mauser Straße deutlich erleichtert wird. Daher stellt sich auch in dem gesamten Streckenabschnitt kein gebündelter Querungsbedarf heraus, welcher bei der Anlage von Fußgängerüberwegen grundsätzlich vorauszusetzen ist. Durch die installierten Poller wird der Bereich der Vogelsanger Straße in Fahrtrichtung stadteinwärts an der Kreuzung zum Goldammernweg/Stieglitzweg bereits jetzt von parkenden Fahrzeugen freige- halten, hierdurch werden sowohl die Sichtbeziehungen als auch die Querungsmöglichkeiten für die zu Fuß Gehenden in dem Bereich verbessert, so dass an der Stelle das queren sicher möglich ist. Auch ist der Bereich zum queren der Vogelsanger Straße stadtauswärts an der Kreuzung Goldammernweg durch die geringe Verkehrsbelastung vollkommen unproblematisch. Darüber hinaus trägt die beste- hende Vorfahrtsregelung mit zur Verkehrsberuhigung des Kreuzungsbereichs bei, so dass durch die Entschleunigung des Knotenpunktes sich auch die Bedingungen zum queren der Vogelsanger Straße verbessern. Durch die Linienbusführung auf der Vogelsanger Straße wird die Möglichkeit erschwert, durch bauli- che Elemente das Queren auf der Vogelsanger Straße zu unterstützen. Die Verwaltung spricht sich daher gegen die Einrichtung von Fußgängerüberwegen in dem Bereich aus.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0950/2019
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 15.03.2019
- Erstellt
- 11.03.2019 07:42