Änderungsantrag zum Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: "Brück-Rather Steinweg" in Köln-Rath/Heumar
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 AN/0582/2022 vom 10.03.2022
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Linke Änderungsantrag nach § 13
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Frau Sabine Pakulat Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/0582/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss Änderungsantrag zum Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: "Brück-Rather Steinweg" in Köln-Rath/Heumar Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Ausschussvo rsitzende, DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses am 10.03.2022 zu nehmen: Beschluss: 1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit Flächennummer 8 -808-006 wird eingeschränkt auf die Fläche südlich der Rösrather Straße („Auf der Senge“). (Diese ist derzeit wegen Extremhochwassergefahr (HQextrem nach Hochwassergefahrenkarte) im aktuellen Regionalplanentwurf nicht mehr enthalten) 2. Die Fläche nördlich der Rösrather S traße, die im Strategiekonzept (Anlage 5) Schule sowie Variante 2 für Sport beinhaltet wird als Alternative vorgehalten. 3. Die Verwaltung bereitet eine Stellungnahme des Rates der Stadt Köln zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln vor, die derzeit angen ommene Extremhochwassergefahr realistisch einzuschätzen und die Fläche südlich der Rösrather Straße („Auf der Senge“) wieder in den Regionalplanentwurf aufzunehmen. 4. Die Fläche südlich der Rösrather Straße ist prioritär zu beplanen und die nördliche als Alternative vorzuhalten. 5. Die Beplanung hat hochwassersicher zu erfolgen, zum Beispiel durch Anhebung der Topografie oder angehobene Bebauung. 6. Die Planung ist auf „Allgemeinen Siedlungsbereich“ mit Flächen für den Gemeinbedarf (Sport - und Schulflächen) zu b eschränken. Begründung: Es ist zweifellos, dass im Stadtteil eine Alternative für die bisher genutzten Sportflächen geboten werden muss. Ebenso zweifellos ist der große städtische Bedarf an Schulstandorten. Die zu priorisierende Fläche südlich der Rö srather Straße („Auf der Senge“) befindet sich im Nachtschutzbereich des Flughafens Köln/Bonn und steht demzufolge für eine Wohnbebauung nicht zur Verfügung, wäre aber aufgrund der Lage und direkten ÖPNV - Erschließung sehr gut für eine Schul - und Sportnutzu ng geeignet. Außerdem besteht hier keine Flächeninanspruchnahme von Flächen mit sehr hoher klimaökologischer Bedeutung, wie bei der Alternativfläche nördlich der Rösrather Straße, die im Strategiekonzept (Anlage 5) Schule sowie zwei Varianten für Sport beinhaltet. Die dringend notwendige Planungssicherheit für die Sportvereine und das Schuldezernat könnte auf der Teilfläche hergestellt werden. Eine späterer Beschluss zur Beplanung des jetzt nicht berücksichtigten Bereichs auf der Flächennummer 8 -808-006, ist nicht dringlich und kann auch nach Beschluss des neuen Regionalplans getroffen werden. Die von der Regionalbehörde angenommene Extremhochwassergefahr (HQextrem nach Hochwassergefahrenkarte) ist rein theoretischer Natur und wird zum einen einer genaueren Überprüfung nicht standhalten und zum anderen durch relativ einfache bauliche Mittel zu beseitigen sein. Selbst im extremsten anzunehmenden Extremfall wäre die Überflutung von offenen Sportflächen nicht kritisch, während das Schulgebäude erhöht und ho chwassersicher gebaut werden kann. gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln
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