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3-D-Zebrastreifen in Köln testen?

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0105/2018 vom 22.01.2018

Stand: Am 23.01.2018 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663 Vorlagen-Nummer 22.01.2018 0105/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 23.01.2018 3-D-Zebrastreifen in Köln testen? hier: Anfrage der Ratsgruppe BUNT in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TOP 1.5 Die Ratsgruppe BUNT bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „1. Ist aus Sicht der Verwaltung die Einrichtung eines solchen Zebrastreifens mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang zu bringen, ggf. in der Form eines genehmigten Versuchs? 2. Welche Standorte eignen sich dafür? 3. Welche Kosten sind dafür zu veranschlagen?“ Antwort der Verwaltung: 1. Eine solche Markierung entspricht nicht den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu Verkehrszeichen 293 in Verbindung mit der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgän- gerüberwegen (FGÜ-R) und der Richtlinie für die Markierung von Straßen (RMS). Entsprechende abweichende Verkehrsregelungen, auch als Verkehrsversuche, bedürfen der Genehmigung der Oberen Straßenbehörde. Die Straßenverkehrsbehörde in Hannover hat in jüngster Vergangenheit geprüft, ob ein solches Modell im dortigen Stadtgebiet getestet werden kann. Aufgrund der fehlenden Ausnahmegenehmi- gung und der Sicherheitsbedenken ist der Modellversuch nicht zur Ausführung gekommen. 2. Eine unterschiedliche Handhabung von Fußgängerüberwegen im Stadtgebiet ist wegen der Ein- heitlichkeit nicht anzustreben, da die Übertragbarkeit für das gesamte Stadtgebiet später gewähr- leistet sein muss. Insofern sind mit einem Verkehrsversuch durch einen Gutachter für unterschied- liche Verkehrssituationen repräsentative Überwege erst zu ermitteln. Vor Auslösung eines ent- sprechenden Auftrages würde die Verwaltung erst bei der Oberen Straßenverkehrsbehörde anfra- gen, ob ein solcher Antrag überhaupt Aussicht auf Genehmigung hat. 3. Aufgrund des noch nicht bestimmten Umfangs einer solchen Untersuchung und der dafür erforder- lichen Anwendungsfälle kann derzeit keine seriöse Kostenschätzung vorgenommen werden. Gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 23.01.2018

    Verkehrsausschuss

    TOP 6.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Sache ist erledigt

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