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0105/2018

3-D-Zebrastreifen in Köln testen?

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 22.01.2018

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 23.01.2018, TOP 6.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2149 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/663 
 
Vorlagen-Nummer  22.01.2018 
 0105/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 23.01.2018 
 
3-D-Zebrastreifen in Köln testen? 
hier: Anfrage der Ratsgruppe BUNT in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, 
TOP 1.5 
Die Ratsgruppe BUNT bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
„1. Ist aus Sicht der Verwaltung die Einrichtung eines solchen Zebrastreifens mit den gesetzlichen 
Vorgaben in Einklang zu bringen, ggf. in der Form eines genehmigten Versuchs?  
 
2. Welche Standorte eignen sich dafür?  
 
3. Welche Kosten sind dafür zu veranschlagen?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
1.  Eine solche Markierung entspricht nicht den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu 
Verkehrszeichen 293 in Verbindung mit der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgän-
gerüberwegen (FGÜ-R) und der Richtlinie für die Markierung von Straßen (RMS). Entsprechende 
abweichende Verkehrsregelungen, auch als Verkehrsversuche, bedürfen der Genehmigung der 
Oberen Straßenbehörde. 
Die Straßenverkehrsbehörde in Hannover hat in jüngster Vergangenheit geprüft, ob ein solches 
Modell im dortigen Stadtgebiet getestet werden kann. Aufgrund der fehlenden Ausnahmegenehmi-
gung und der Sicherheitsbedenken ist der Modellversuch nicht zur Ausführung gekommen. 
 
2. Eine unterschiedliche Handhabung von Fußgängerüberwegen im Stadtgebiet ist wegen der Ein-
heitlichkeit nicht anzustreben, da die Übertragbarkeit für das gesamte Stadtgebiet später gewähr-
leistet sein muss. Insofern sind mit einem Verkehrsversuch durch einen Gutachter für unterschied-
liche Verkehrssituationen repräsentative Überwege erst zu ermitteln. Vor Auslösung eines ent-
sprechenden Auftrages würde die Verwaltung erst bei der Oberen Straßenverkehrsbehörde anfra-
gen, ob ein solcher Antrag überhaupt Aussicht auf Genehmigung hat. 
 
3. Aufgrund des noch nicht bestimmten Umfangs einer solchen Untersuchung und der dafür erforder-
lichen Anwendungsfälle kann derzeit keine seriöse Kostenschätzung vorgenommen werden. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

23.01.2018 Verkehrsausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0105/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
22.01.2018
Erstellt
10.01.2018 08:20