0042/2024
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 20.11.2023
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3163 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0042/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.01.2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 20.11.2023 zu TOP 8.19 Bildungsmonitoring: "Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen, Stand SJ 2022/23" (Session 3338/2023) Bärbel Hölzing (Bündnis 90 / Die Grünen) findet den Inklusionsbericht und das Bildungsmoni- toring sehr wichtig. Im Rahmen der Schulentwicklung fragt sie nach, welche Schlüsse die Ver- waltung aus der Erkenntnis zieht, dass weniger Wechsel an Förderschulen stattfinden und dass umgekehrt an anderen Schulen die Zahlen sinken und was es bedarf, um den Trend weiter zu befördern. Antwort der Verwaltung: Grundsätzlich kann diese Entwicklung als ein Hinweis auf die zuneh- mende Beachtung der von der Landesregierung gewünschten „Kultur des Behaltens“ im Ge- meinsamen Lernen gedeutet werden. Die Frage nach den konkreten Maßnahmen betrifft in erster Linie Maßnahmen in den Bereichen Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit, Personaleinsatz und –entwicklung sowie Lehreraus- und Fortbildung. Diese Bereiche betreffen Themen der inneren Schulangelegenheiten (§ 86 Absatz 3 SchulG NRW). Es handelt sich hierbei um Zuständigkeiten des Landes Nordrhein-Westfalen, weshalb eine Beantwortung durch die Verwaltung leider nicht erfolgen kann. Eine vergleichbare Anfrage wurde im Zusammenhang mit dem Rückgang der Schulformwech- sel von Gymnasien an Realschulen gestellt. Die Verwaltung hatte die Fragen zuständigkeits- halber an die Bezirksregierung Köln weitergeleitet und angekündigt, den ASW über die Rück- meldung der Bezirksregierung zu informieren (Session 3497/2023). Eine Antwort liegt noch nicht vor. Die Verwaltung wird auch die vorliegende Frage an die Bezirksregierung weiterleiten und dem ASW berichten. Neben den Maßnahmen, die zu den inneren Schulangelegenheiten zählen, bewirken grund- sätzlich alle kommunalen bzw. kommunal finanzierten Angebote, die auf eine Förderung der individuellen Entwicklung der Kinder- und Jugendlichen abzielen, auch eine Erhöhung der Bil- dungschancen; schulische Leistungen verbessern sich und Schulformwechsel werden vermie- den (Multiprofessionelle Förderung von Schülern*innen). Die Fortschreibung der Schulentwick- lungsplanung 2023 (Session 3033/2023) formuliert in diesem Zusammenhang „Leitgedanke des kommunalen Engagements in Sachen Schule und Bildung in Köln ist bzw. sind (die) ver- netzte, kommunale(n) Bildungslandschaft(en) vor Ort: gesamtstädtisch, stadtbezirklich und auf der Ebene der Stadtteile. Das bedeutet u.a., „Schule im Quartier“ zu denken und wechselseitig Räume und Vernetzungen zu eröffnen. Kinder- und Jugendarmut präventiv zu begegnen, be- deutet vor allem, Regelinstitutionen (Kindertageseinrichtungen, Schulen, Jugend- und Sportan- gebote), insbesondere in Stadtteilen mit hohen Armuts - und Bildungsrisiken zu stärken, z.B. durch Schulsozialarbeit und die Entwicklung von Familiengrundschulzentren.“
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0042/2024
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 10.01.2024
- Erstellt
- 03.01.2024 14:05