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Sicherung der Gleisanlagen an der Haltestelle Röttgensweg in Köln-Rath/Heumar vor unberechtigtem Betreten

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 2140/2017 vom 31.07.2017

Stand: Am 07.09.2017 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663 Vorlagen-Nummer 2140/2017 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.09.2017 Sicherung der Gleisanlagen an der Haltestelle Röttgensweg in Köln-Rath/Heumar vor unberechtigtem Betreten hier: Antrag der CDU-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 22.06.2017, TOP 7.11 Beschluss: „Die Verwaltung wird gebeten der Bezirksvertretung Kalk für den Fußweg zwischen Röttgensweg und Mathias-Müller-Straße einen Vorschlag zur dauerhaften Sicherung zu unterbreiten.“ Stellungnahme der Verwaltung: Eine Verpflichtung zur Sicherung der Gleisanlagen kann – schon aufgrund der Tatsache, dass das unbefugte Betreten nach §§ 62, 63 EBO untersagt ist – nur in besonderen Ausnahmefällen, etwa auf- grund einer Auflage in der Planfeststellung oder aufgrund eines Vertrages (z. B. mit einem Anlieger) dann bestehen, wenn an Bahnübergängen verhindert werden soll, dass geschlossene Schranken umgangen werden oder auf Bahnhöfen, wenn mit Fehlverhalten von Kindern zu rechnen ist und un- befugtes Betreten nur durch eine Absperrung verhindert werden kann. Demnach kann nach den Umständen des Einzelfalls, bei Vorliegen einer besonderen Gefährdungssi- tuation, ausnahmsweise eine Verpflichtung zur Einfriedung von Bahnanlagen bestehen. Aus derzeitiger Sicht besteht somit keine Verpflichtung zur Sicherung der Gleisanlagen an dem Fuß- weg zwischen Röttgensweg und Mathias-Müller-Straße. Die Stadt Köln wird jedoch die Kölner Verkehrsbetriebe AG bitten zu prüfen, ob Absperrungen entlang der Bahnanlage vorgenommen werden können.

Beratungsverlauf

  1. 07.09.2017

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 10.2.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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