AN/1993/2022
Änderungsantrag zu TOP 10.19 - Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für die Einrichtung eines Mikrodepots in Köln Deutz - 2316/2022
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)
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Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen CDU-Fraktion Volt-Fraktion An die Vorsitzende des Kölner Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.11.2022 AN/1993/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 10.11.2022 Änderungsantrag zu TOP 10.19 - Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für die Einrichtung eines Mikrodepots in Köln Deutz - 2316/2022 Sehr geehrte Frau Reker, bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag zu TOP 10.19 - Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss für die Einrichtung eines Mikrodepots in Köln Deutz 2316/2022 – auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 10.11.2022: Beschluss: Der Beschlusstext der Vorlage 2316/2022 - Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baube- schluss für die Einrichtung eines Mikrodepots in Köln Deutz, wird wie folgt ergänzt (Änderun- gen fett): 1. Der Rat bekräftigt seinen Beschluss AN/0945/2019 vom 09.07.2019, das Grund- stück am Deutzer Ottoplatz im Wege einer Konzeptvergabe, die eine gewerbli- che Nutzung sowie einen Mobilitäts-Hub vorsieht, zu vermarkten. 2. Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf zur Vergabe von Planungs- und Bauleistun- gen für die Errichtung eines Mikrodepots am Ottoplatz in Köln-Deutz mit Gesamtkos- ten i. H. v. 717.000 € fest und beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich des Ab- schlusses eines Vertrages über den Betrieb – mit der Umsetzung der Maßnahmen. 3. Das Pilotprojekt ist auf maximal 3 Jahre zu beschränken. 4. Der Gestaltungsbeirat ist in das Verfahren einzubeziehen. 5. Der Rat der Stadt Köln ermächtigt die Verwaltung, einen Vertrag über den Betrieb des Mikrodepots mit der Deutschen Bahn AG abzuschließen. 6. Zur Finanzierung beschließt der Rat die Bereitstellung und Freigabe einer außer- planmäßigen investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von rund 65.000 € brutto für das laufende Haushaltsjahr, einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 633.000 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 sowie einer außerplan- - 2 - mäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 7.000 € zu Lasten des Haushalts- jahres 2024 des Teilfinanzplans 1201, Straßen, Wege, Plätze,Teilplanzeile 8 – Aus- zahlung für Baumaßnahmen bei der neuen Finanzstelle 6800-1201-1-0002, Mikrode- pot Ottoplatz, für das Haushaltsjahr 2022. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen in gleicher Teilplanzeile im Teilfinanzplan 1201, Straßen, We- ge, Plätze, bei der Finanzstelle 6601-1201-5-1023 - Geestemünder Straße, Haus- haltsjahr 2022. Aufgrund einer Anpassung des Baubeginns im Rahmen der Zeit- Maßnahmen-Planung bei der Geestemünder Straße ist absehbar, dass die dort ver- anschlagten Mittel im Haushaltsjahr 2022 nicht, wie ursprünglich geplant, in voller Höhe im Haushaltsjahr 2022 abfließen werden. Die Deckung der Verpflichtungser- mächtigungen erfolgt durch veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungser- mächtigungen in gleicher Höhe im gleichen Teilfinanzplan bei Finanzstelle 6601- 1201-5-1023 - GeestemünderStraße, Haushaltsjahr 2022 Begründung: erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Geestemünder Straße
- Ottoplatz
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1993/2022
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (CDU)
- Datum
- 10.11.2022
- Erstellt
- 09.11.2022 15:09