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Beantwortung einer Einwohneranfrage gem. § 39 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen, betr.: Durchfahrtssperre Ottostraße

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV) 3399/2025 vom 27.11.2025

Stand: Am 01.12.2025 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle I/02/02-4 Vorlagen-Nummer 3399/2025 Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 01.12.2025 Beantwortung einer Einwohneranfrage gem. § 39 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen, betr.: Durchfahrtssperre Ottostraße Frage / Unterfragen: Wann erfolgt die Instandsetzung oder Neuerrichtung der Durchfahrtsperre auf der Ottostraße? a. Mit welchen Maßnahmen wird künftig die erforderliche Verkehrssicherheit der Sperre, ins- besondere eine ausreichende Wahrnehmbarkeit der Sperre bei Dämmerung und Dunkelheit, gewährleistet? b. Welche Maßnahmen werden im Zuge der Instandsetzung bzw. Neuerrichtung getroffen, um künftig die dauerhafte Passierbarkeit der Sperre mit dem Fahrrad, einschließlich einem Las- tenrad, zu gewährleisten (Unterbinden des Abstellens von Fahrzeugen auf der Fahrbahn)? c. Welche weiteren Maßnahmen sind in dem kurzen Abschnitt der Fahrradstraße vorgesehen, um die Aufenthalts- und Nutzungsqualität für den Fuß- und Radverkehr zu verbessern Antwort der Verwaltung: Eine Neuplanung der Durchfahrtsperre in der Fahrradstraße Ottostraße wurde bereits erstellt. Der aktuelle Entwurfsstand der Planung sieht vor, die Durchfahrtsperre mit der Aufstellung von Beschilderung, Barken und die Aufbringung von Markierungen kenntlich zu machen. Des Weiteren soll das vorhandene Baumbeet erweitert werden, um dem Wurzelbereich mehr Platz zu geben und gleichzeitig den Querschnitt zu verringern. Das Durchfahrtsverbot für den Kfz- Verkehr soll aktuell im Abschnitt zwischen Eichendorffstraße und der Durchfahrtssperre etwas nach Süden verschoben werden. Somit kann dann der Parkplatz bezüglich einer bedarfsge- rechten Umnutzung zu Fahrradparken überprüft werden. Der Plan wurde zur Anordnung der Straßenverkehrsbehörde übergeben. Durch das Anordnungsverfahren können sich in Bezug auf die erstellte Planung noch Ände- rungen ergeben. Wann eine Umsetzung der Planung erfolgt, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwor- tet werden.

Beratungsverlauf

  1. 01.12.2025

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 2.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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