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V/0481/2018

Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2018

Vorlagen 22.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 14.06.2018, TOP 3.3

Beschlussvorlage

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Anlage_1

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Anlage A

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Beschlussvorlage

2867 Zeichen

V/0481/2018 
V/0481/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2018 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
im Stadtbezirk Münster-Ost erhalten die aufgeführten Zuschüsse zu laufenden Aufwendun-
gen, Einzelveranstaltungen oder Jubiläen. 
 
2. Das Kuratorium der Mehrzweckhalle Gelmer erhält für die Anschaffung neuer Stühle einen 
einmaligen Zuschuss von 5.000,00 Euro. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen    
Zeile 15 Transferaufwendungen  26.000  
 
 
 
Begründung: 
 
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen werden auf der 
Grundlage der von der Bezirksvertretung Münster-Ost am 08.01.2001 beschlossenen Richtlinien (An-
lage 2) bewilligt. 
Bezirksverwaltung Münster-
Ost 
 
22.05.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Groh 
Telefon: 492-1620  u. 
02506/9319-160 
GrohK@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0481/2018 
 
zu 1. 
Insgesamt gingen 37 Anträge termingerecht in der Bezirksverwaltung Ost ein. Sie sind in der Tabelle 
(Anlage 1) zusammengefasst. 
 
Alle Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien. 
 
Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem 
Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit der Vereinigung. 
 
zu 2. 
Die Mehrzweckhalle Gelmer wird von einem Kuratorium getragen, das in einem formlosen Antrag 
darlegt, dass sich die Einnahmen in den letzten Jahren verringert haben. Bisher war die Kirche an der 
Finanzierung der Betriebskosten beteiligt.  Dieser Zuschuss wurde seit 2017 um ca. 4.000 Euro redu-
ziert; diese Einbuße könne nur durch die Erhöhung der Umlage auf die Gelmeraner Vereine kompe n-
siert werden.  
Dadurch bedingt könnten nur noch geringe Rücklagen für Investitionen geschaffen werden, um z. B. 
das über 30 Jahre alte Mobiliar zu ersetzen.  Aus diesem Grund beantragt das Kuratorium einen Z u-
schuss zum Erhalt / Austausch von Mobiliar der Mehrzweckhalle. 
Durch fehlende Versammlungsstätten im Stadtbezirk Ost werde die Mehrzweckhalle Gelmer stärker 
frequentiert. Auch die Bezirksvertretung Ost tagt dort regelmäßig und häufiger als früher. Die Neua n-
schaffung von Stühlen wird befürwortet; ein  Zuschuss von 50,00 Euro pro Stuhl wird als angemessen 
gesehen.   
 
 
I.A.  
 
 
 
gez. 
Groh 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1  Zuschussliste / Übersicht über die eingegangenen Anträge 
Anlage 2  Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost

Anlage_1

2441 Zeichen

Anlage 1 
 
 
Nr. 
 
Verein Mit-
glieder 
Lfd. 
Aufwdg. 
Jubi-
läum 
Einzel- 
veranstaltg./ 
Projekt 
Zuschuss € 
1 Betreuen und Bewegen Gruppe für demenziell 
erkrankter Menschen 10   X 100 
2 Bürgerschützen Handorf e. V. 350 X   200 
3 Bürgerschützenverein Sudmühle von 1920 e. V. 125   X 200 
4 Carneval Club Turmuhlen 82 X   250 
5 Constantia Gelmer von 1881 
Chor- und Theatergemeinschaft 55 X  X 100 
6 Diakonie Münster, Handorfer Hof -   X 2.000 
7 Eintracht Münster e. V. (2 Einzelveranstaltun-
gen) 250   X 400 
8 Förderverein der Astrid Lindgren-Schule Gelmer 
e. V. 91 X   100 
9 Förderverein der evangelischen Kirchenge-
meinde Handorf e. V. 51   X 5.000 
10 Förderverein der Kardinal-von-Galen Schule 
Handorf e. V.    X 1.000 
11 Förderverein der Kita Eichenaue Münster e. V. -   X 500 
12 Förderverein der Matthias-Claudius-
Grundschule Handorf e. V. 77   X 770 
13 Handorfer Kantorei e. V. 68 X   600 
14 Handorfer Kaufmannsgilde e. V. 58   X 800 
15 Handorfer Netzwerk Jugend e. V.   X  1.500 
16 
Heimatgruppe „Leben in Gelmer“ 
Gruppe für Heimatpflege und Entwicklung der 
Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 
165 X  X 900 
17 Heimatverein Handorf e. V. 604 X   300 
18 Initiative „Älter werden in Mauritz-Ost“ 200 X   500 
19 Initiative „Demenznetz Mauritz-Ost, Lokale Alli-
anz für Menschen mit Demenz 20 X  X 430 
20 Initiative „Gutes Leben in Mauritz-Ost 20   X 800 
21 Jagdhornbläser „Die Dorbaumer Jäger“ 14 X   100 
22 Katholische Frauengemeinschaft St. Konrad 135   X 250 
23 Katholische Frauengemeinschaft St. Margareta 90 X X  250

Anlage 1 
 
 
Nr. 
 
Verein Mit-
glieder 
Lfd. 
Aufwdg. 
Jubi-
läum 
Einzel- 
veranstaltg./ 
Projekt 
Zuschuss € 
24 Katholische Landjugendbewegung Handorf-
Wolbeck, Sitz in Münster 64 X   200 
25  Katholische Öffentliche Bücherei (KÖB) 17   X 200 
26 kfd St. Josef Gelmer 105 X   200 
27 kfd St. Petronilla 460 X   250 
28 Landfrauen Handorf 52 X   100 
29 MC „Liederhort“ Sudmühle 30 X   200 
30 MGV „Cäcilia“ von 1887 Handorf 28 X   200 
31 Schützenbruderschaft St. Hubertus Pötterhoek 
e. V. von 1857 152 X   200 
32 Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 1965  
e. V. 195 X   200 
33 Schützenbruderschaft St. Vinzenz-Dorbaum  
e. V. von 1955 66   X 200 
34 Sozialbüro Münster-Ost -   X 500 
35 
Stabs- u. Unterstützungsbataillon 
I. Deutsch-Niederländisches Corps 
Lützow Kaserne 
-   X 500 
36 Tennisclub Handorf e. V. 409   X 200 
37 TSV Handorf 1926/64 e. V. 1956   X 800

Anlage A

1681 Zeichen

Anlage A zur V/0481/2018 
Kurzüberblick 
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im  
Stadtbezirk Münster-Ost 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: 
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ 
 
Das Teilziel lautet: „Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereini-
gungen und Initiativen im Stadtbezirk Ost.“ 
 
Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Im Jahr 2018 wurde ein Budget für Transfer- 
leistungen in Höhe von 71.320 € durch die Bezirksvertretung Münster-Ost zur Verfügung gestellt. 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel) 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung 
ist 
 vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, Ju-
gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen 
und Verbänden befassen.

Anlage_2

3781 Zeichen

Anlage 2 
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen 
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
im Stadtbezirk Münster-Ost 
 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen 
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die 
Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. 
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster.  
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubi-
läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Verein i-
gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. 
 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, J u-
gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern  in den Vereinen 
und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. 
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n-
dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen  können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Ve r-
bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks  (z. B Heimatvereine, Vereine der 
Brauchtumspflege, Ge sangvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen 
Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u-
gewiesen wird. 
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen  können auf Antrag darübe r hinaus auch an örtliche Einrichtungen 
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgerau s-
schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfäl-
len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 
 
5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass 
des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berüc k-
sichtigt werden. 
 
6. Haushaltsmittel: 
Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, 
in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k-
sichtigt werden. 
 
Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unter- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der 
Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Hau shaltsmittel. 
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erfo rderlich. 
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 
 
9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung b e-
reitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert in geeigneter Weise über die 
Möglichkeit der Antragstellung. 
 
10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden.  
 
11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.

Beratungsverlauf (1)

14.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Eichenaue
  • Pötterhoek

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Details

Aktenzeichen
V/0481/2018
Typ
Vorlagen
Datum
22.05.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37