V/0481/2018
Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2018
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Beschlussvorlage
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V/0481/2018 V/0481/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2018 Beratungsfolge 14.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost erhalten die aufgeführten Zuschüsse zu laufenden Aufwendun- gen, Einzelveranstaltungen oder Jubiläen. 2. Das Kuratorium der Mehrzweckhalle Gelmer erhält für die Anschaffung neuer Stühle einen einmaligen Zuschuss von 5.000,00 Euro. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen Zeile 15 Transferaufwendungen 26.000 Begründung: Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksvertretung Münster-Ost am 08.01.2001 beschlossenen Richtlinien (An- lage 2) bewilligt. Bezirksverwaltung Münster- Ost 22.05.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Groh Telefon: 492-1620 u. 02506/9319-160 GrohK@stadt-muenster.de - 2 - V/0481/2018 zu 1. Insgesamt gingen 37 Anträge termingerecht in der Bezirksverwaltung Ost ein. Sie sind in der Tabelle (Anlage 1) zusammengefasst. Alle Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien. Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit der Vereinigung. zu 2. Die Mehrzweckhalle Gelmer wird von einem Kuratorium getragen, das in einem formlosen Antrag darlegt, dass sich die Einnahmen in den letzten Jahren verringert haben. Bisher war die Kirche an der Finanzierung der Betriebskosten beteiligt. Dieser Zuschuss wurde seit 2017 um ca. 4.000 Euro redu- ziert; diese Einbuße könne nur durch die Erhöhung der Umlage auf die Gelmeraner Vereine kompe n- siert werden. Dadurch bedingt könnten nur noch geringe Rücklagen für Investitionen geschaffen werden, um z. B. das über 30 Jahre alte Mobiliar zu ersetzen. Aus diesem Grund beantragt das Kuratorium einen Z u- schuss zum Erhalt / Austausch von Mobiliar der Mehrzweckhalle. Durch fehlende Versammlungsstätten im Stadtbezirk Ost werde die Mehrzweckhalle Gelmer stärker frequentiert. Auch die Bezirksvertretung Ost tagt dort regelmäßig und häufiger als früher. Die Neua n- schaffung von Stühlen wird befürwortet; ein Zuschuss von 50,00 Euro pro Stuhl wird als angemessen gesehen. I.A. gez. Groh Anlagen: Anlage A Anlage 1 Zuschussliste / Übersicht über die eingegangenen Anträge Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost
Anlage_1
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Anlage 1 Nr. Verein Mit- glieder Lfd. Aufwdg. Jubi- läum Einzel- veranstaltg./ Projekt Zuschuss € 1 Betreuen und Bewegen Gruppe für demenziell erkrankter Menschen 10 X 100 2 Bürgerschützen Handorf e. V. 350 X 200 3 Bürgerschützenverein Sudmühle von 1920 e. V. 125 X 200 4 Carneval Club Turmuhlen 82 X 250 5 Constantia Gelmer von 1881 Chor- und Theatergemeinschaft 55 X X 100 6 Diakonie Münster, Handorfer Hof - X 2.000 7 Eintracht Münster e. V. (2 Einzelveranstaltun- gen) 250 X 400 8 Förderverein der Astrid Lindgren-Schule Gelmer e. V. 91 X 100 9 Förderverein der evangelischen Kirchenge- meinde Handorf e. V. 51 X 5.000 10 Förderverein der Kardinal-von-Galen Schule Handorf e. V. X 1.000 11 Förderverein der Kita Eichenaue Münster e. V. - X 500 12 Förderverein der Matthias-Claudius- Grundschule Handorf e. V. 77 X 770 13 Handorfer Kantorei e. V. 68 X 600 14 Handorfer Kaufmannsgilde e. V. 58 X 800 15 Handorfer Netzwerk Jugend e. V. X 1.500 16 Heimatgruppe „Leben in Gelmer“ Gruppe für Heimatpflege und Entwicklung der Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 165 X X 900 17 Heimatverein Handorf e. V. 604 X 300 18 Initiative „Älter werden in Mauritz-Ost“ 200 X 500 19 Initiative „Demenznetz Mauritz-Ost, Lokale Alli- anz für Menschen mit Demenz 20 X X 430 20 Initiative „Gutes Leben in Mauritz-Ost 20 X 800 21 Jagdhornbläser „Die Dorbaumer Jäger“ 14 X 100 22 Katholische Frauengemeinschaft St. Konrad 135 X 250 23 Katholische Frauengemeinschaft St. Margareta 90 X X 250 Anlage 1 Nr. Verein Mit- glieder Lfd. Aufwdg. Jubi- läum Einzel- veranstaltg./ Projekt Zuschuss € 24 Katholische Landjugendbewegung Handorf- Wolbeck, Sitz in Münster 64 X 200 25 Katholische Öffentliche Bücherei (KÖB) 17 X 200 26 kfd St. Josef Gelmer 105 X 200 27 kfd St. Petronilla 460 X 250 28 Landfrauen Handorf 52 X 100 29 MC „Liederhort“ Sudmühle 30 X 200 30 MGV „Cäcilia“ von 1887 Handorf 28 X 200 31 Schützenbruderschaft St. Hubertus Pötterhoek e. V. von 1857 152 X 200 32 Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 1965 e. V. 195 X 200 33 Schützenbruderschaft St. Vinzenz-Dorbaum e. V. von 1955 66 X 200 34 Sozialbüro Münster-Ost - X 500 35 Stabs- u. Unterstützungsbataillon I. Deutsch-Niederländisches Corps Lützow Kaserne - X 500 36 Tennisclub Handorf e. V. 409 X 200 37 TSV Handorf 1926/64 e. V. 1956 X 800
Anlage A
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Anlage A zur V/0481/2018 Kurzüberblick Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ Das Teilziel lautet: „Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereini- gungen und Initiativen im Stadtbezirk Ost.“ Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Im Jahr 2018 wurde ein Budget für Transfer- leistungen in Höhe von 71.320 € durch die Bezirksvertretung Münster-Ost zur Verfügung gestellt. Finanzierung Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel) Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, Ju- gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen.
Anlage_2
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Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost 1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubi- läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Verein i- gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, J u- gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n- dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Ve r- bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Ge sangvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u- gewiesen wird. 4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darübe r hinaus auch an örtliche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgerau s- schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfäl- len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berüc k- sichtigt werden. 6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k- sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unter- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Hau shaltsmittel. Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erfo rderlich. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung b e- reitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert in geeigneter Weise über die Möglichkeit der Antragstellung. 10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Eichenaue
- Pötterhoek
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0481/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.05.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37