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APS/090/2025

Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/029 - Berliner Allee 1 (P&C) - Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage 20.08.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung, Sitzung am 24.09.2025, TOP 8

Beschlussvorlage

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1. Bebauungsplanentwurf Geltungsbereich

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Beschlussvorlage

6746 Zeichen

APS/090/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/029 - Berliner Allee 1 (P&C) - 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
Fachbereich: 
61 - Stadtplanungsamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordnete Cornelia Zuschke      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 1 05.09.2025 Anhörung 
Ausschuss für Planung und 
Stadtentwicklung 24.09.2025 Entscheidung

Seite 2 
 
 
Sitzung des APS am 24.09.2025 Vorlage Nr. APS/090/2025 
 
Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/029 Öffentlichkeitsbeteiligung 
- Berliner Allee 1 (P&C) –

Seite 3 
Vorlage Nr. APS/90/2025 
 
 
 
Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/029 – Berliner Allee 1 (P&C) – 
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
 
 
 
Beschlussentwurf: 
 
BV   Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der 
Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/029 – Berliner 
Allee 1 (P&C) – angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und 
Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Ferner 
beauftragt sie die Verwaltung gem. § 3 Abs. 3 Nr. 18 der 
Bezirkssatzung, die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen 
Versammlung (Stadtplanung zur Diskussion) durchzuführen. 
 
APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von 
dem Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/029 – Berliner Allee 1 (P&C) –
und beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung auf 
dieser Grundlage durchzuführen.

Seite 4 
Sachdarstellung: 
 
Bebauungsplan Nr. 01/029 – Berliner Allee 1 (P&C) –  
 
 
 
Kurzbeschreibung des Projektes  
zum Verfahrensstand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB 
 
Anlass und Ziele des Bebauungsplanverfahrens 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans verfolgt die Stadt das Ziel, die 
städtebauliche Entwicklung an der markanten Innenstadtlage zu lenken und die 
besondere architektonische Bedeutung des bestehenden Gebäudes von Peek & 
Cloppenburg, entworfen von dem international renommierten Architekten Richard 
Meier, dauerhaft zu sichern. 
 
Das Gebäude stellt eine städtebauliche und architektonische Ikone dar. Durch die 
geplante Ergänzung um ein weiteres Geschoss an der prägnanten Ecklage wird die 
städtebauliche Wirkung gezielt verstärkt.  
 
Der städtebauliche Raum hat sich in den vergangenen Jahren maßgeblich verändert 
– insbesondere durch den Rückbau des „Tausendfüßlers“, die Realisierung des Kö-

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Bogens II sowie die Errichtung des neuen Hotels. Diese Entwicklungen erfordern eine 
Neubewertung und behutsame Weiterentwicklung der städtebaulichen 
Rahmenbedingungen an dieser prominenten Lage. 
 
Zugleich ist es Ziel des Bebauungsplans, im weiteren Verlauf des Baublocks eine 
Höhenentwicklung zu ermöglichen, die sich in das städtebauliche Umfeld einfügt, 
ohne die städtebaulich hervorgehobene Ecke zu konkurrieren. Zur Königsallee hin ist 
dabei eine besonders sensible Steuerung der Gebäudehöhen erforderlich, um die 
stadträumliche Qualität, die Wirkung des Boulevards und das Zusammenspiel mit 
den angrenzenden Gebäuden zu sichern. 
 
Planungsrechtlich wird diese Steuerung insbesondere durch Festsetzungen zu den 
maximal zulässigen Gebäudehöhen erreicht.  
 
Die geplante Aufstockung des P&C-Gebäudes steht im Zusammenhang mit einer 
Umstrukturierung zu einer zukunftsfähigen Mischnutzung. Angesichts veränderter 
Rahmenbedingungen für großflächigen Einzelhandel – insbesondere in zentralen 
Lagen – ist die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Warenhäusern nicht mehr 
selbstverständlich. Durch die geplante Integration von Büroflächen und einer 
Veranstaltungsfläche im oberen Geschoss wird eine nachhaltige Nutzungsperspektive 
geschaffen, während die Verkaufsflächen weiterhin erhalten bleiben. 
 
Die Aufstellung des Bebauungsplans ist somit erforderlich, um 
• die städtebaulich gewünschte Eckbetonung dauerhaft zu sichern, 
• eine angemessene Höhenentwicklung im Baublock zu gewährleisten, 
• die langfristige Nutzbarkeit und Wirtschaftlichkeit des bestehenden Gebäudes durch 
Ergänzung der Einzelhandelsnutzung durch alternative gewerbliche Nutzungen zu 
unterstützen und 
• die städtebauliche Qualität des Bereichs zu bewahren und weiterzuentwickeln.  
 
Plangebiet und Umgebung 
Um die städtebauliche Entwicklung in der Höhenausdehnung für die Zukunft steuern 
zu können wird der gesamte Gebäudeblock zwischen der Schadowstraße, der 
Berliner Allee, dem Martin-Luther-Platz und der Blumenstraße einbezogen. Das 
Plangebiet selbst und seine Umgebung sind wesentlich geprägt durch die intensive 
und hochwertige Einzelhandelsnutzung insbesondere in den Erdgeschossen und 
entsprechend qualitativen Büro- und Dienstleistungsnutzungen in den 
Obergeschossen.  
 
Bestehendes Planungsrecht 
Für die Art der Nutzung im Plangebiet ist bisher im Wesentlichen der 
Innenstadtbebauungsplan (Bebauungsplan Nr. 5576/078) maßgeblich. Dieser setzt 
hier ein Kerngebiet fest und erlaubt entsprechend Geschäfts-, Büro- und 
Verwaltungsgebäude, Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe sowie Hotel, 
bestimmte Vergnügungsstätten und sonstiges nicht störendes Gewerbe.  
Das Maß der Nutzung ist bisher danach zu beurteilen, inwieweit sich eine geplante 
Bebauung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

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Projekteckdaten 
Die Bebauung des „Weltstadthauses“, Peek & Cloppenburg, bleibt in der Fläche 
beibehalten. Geplant ist eine Aufstockung um ein Geschoss, wobei die heutige 
Haustechnik auf den obersten Dachflächen zukünftig in das Gebäudeinnere verlegt 
wird. Die veränderte Organisation des Gebäudes behält den Einzelhandel bis ins 
vierte Stockwerk bei und stellt darüber auf drei Ebenen Büroflächen zur Verfügung. 
Das zurückspringende oberste Staffelgeschoss soll einen Veranstaltungs- oder 
Konferenzraum („Event Space“) beinhalten und die vorgelagerte Terrassenfläche 
nutzen.  
Die Traufhöhe der an den Straßenraum angrenzenden Fassaden soll auf etwa 32,5 m 
über Grund (von bisher etwa 27,5 m) erhöht werden. Sie verbleibt damit noch 
unterhalb der Höhe des benachbarten Hotelneubaus mit etwa 34,5 m. Das 
zurückgesetzte Staffelgeschoss wird die Höhe des bisherigen Technikgeschosses von 
etwa 35,4 m mit etwa 35,8 m leicht überschreiten. Das neue zusätzliche Geschoss 
übersteigt mit etwa 40,7 m die Höhe des bisherigen Gesamtgebäudes samt aller 
technischen Aufbauten von etwa 37,9 m zukünftig um etwa 2,8 m. Lediglich ein 
Oberlicht, das soweit zurückversetzt ist, dass es aus den umliegenden 
Straßenräumen nicht sichtbar ist, wird punktuell noch einmal um bis zu 2,8 m 
darüber hinausragen.  
 
Abbildung: Gebäude im Schnitt 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
1. Bebauungsplanentwurf Geltungsbereich

Beratungsverlauf (2)

05.09.2025 Bezirksvertretung 1
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
24.09.2025 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
APS/090/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
20.08.2025
Erstellt
24.07.2025 10:06