0505/2026
Baubeschluss für die Instandsetzung des Bensberger Marktwegs zwischen Mielenforster Str. und In der Hardt sowie ein Teilstück der Hardthofstr. zwischen Bensberger Marktweg und Hardthofstr. 80.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/665/33 Vorlagen-Nummer 0505/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Instandsetzung des Bensberger Marktwegs zwischen Mielenforster Str. und In der Hardt sowie ein Teilstück der Hardthofstr. zwischen Bensberger Marktweg und Hardthofstr. 80. Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maß- nahme „Instandsetzung der Fahrbahn Bensberger Marktwegs zwischen Mielenforster Str. und In der Hardt sowie ein Teilstück der Hardthofstr. zwischen Bensberger Marktweg und Hardthofstr. 80 in Köln-Dellbrück“ mit Gesamtkosten in Höhe von 620.000, - €. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 620.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Bensberger Marktweg zwischen Mielenforster Str. und In der Hardt, sowie Teile der Hardthofstr. weisen erhebliche Fahrbahnschäden auf. Zur Wiederherstellung der Verkehrssi- cherheit wurden seitens des Bauhofes immer wieder punktuelle Reparaturarbeiten durchge- führt. Leider reichen die Maßnahmen nicht aus, um die Verkehrssicherheit über einen länge- ren Zeitraum aufrechtzuerhalten. Um weitere Schäden der Straßensubstanz, die kurzfristig eine kostenintensive Generalsanierung nach sich ziehen würde, zu vermeiden, ist es notwen- dig, nun dringend die Fahrbahndecke zu erneuern. Die Maßnahme sieht eine Sanierung der Fahrbahndecke inkl. der Asphaltbinderschicht vor. Nach einer Kostenschätzung liegen die Kosten bei circa 620.000, - € §8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG NRW) Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW besteht für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zu- ständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, ein Beitragserhe- bungsverbot. Stattdessen erstattet das Land Nordrhein-Westfalen nach § 8a KAG NRW in 3 Verbindung mit der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung vom 27.06.2024 den Ge- meinden die Beiträge. An den Sanierungsbereich grenzen jedoch keine baulich oder gewerblich nutzbaren Grund- stücke an. Die vorgesehenen Arbeiten werden damit keinen Erstattungsanspruch gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen auslösen. Finanzierung Die Durchführung der Maßnahmen ist zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich. Die Umsetzung ist für das dritte Quartal 2026 vorgesehen. Da die Stadt Köln als Straßenbaulastträger gesetzlich zur Aufrechterhaltung der Verkehrssi- cherheit verpflichtet ist, werden die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung von Dezernat II vom 18.12.2025 vollinhaltlich eingehalten. Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel in Höhe von rd. 620.000,00 EUR stehen im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwe- gebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, bedarfsgerecht zur Verfügung. Erläuterung zum Klimaschutz: Die Auswirkungen der Gesamtmaßnahme auf den Klimaschutz werden positiv eingeschätzt. Durch die Sanierung der Fahrbahn wird es zu erheblichen Verringerungen der Lärmemissio- nen kommen. Des Weiteren kommt es zur Reduzierung vom CO2 Ausstoß, weil durch die Sa- nierung, Brems- und Anfahrtsvorgänge vor Schlaglöchern, massiv reduziert werden. Anlagen
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Sanierung der Fahrbahndecke, um die Verkehrssicherheit für Verkehrsteilnehmer*innen wiederherzustellen. Eine Umgestaltung oder Veränderung des Straßenraumes ist seitens der Verwaltung nicht vorgesehen. Die Sanierungsfläche befindet sich im Waldbereich ohne angrenzende Bebauung. Die Maßnahme soll aufgrund der vorhandenen Schäden möglichst zeitnah erfolgen, um weitere aufwendige und teure Provisorien bzw. Zwischenzustände zu vermeiden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Mielenforster Straße
- Hardthofstraße 80
- Bensberger Marktweg
- In der Hardt
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0505/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 02.03.2026
- Erstellt
- 23.02.2026 12:12