2063/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE und der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT aus der Ratssitzung vom 27.06.2024 (AN/0970/2024) bezgl. "Aktueller Stand beim Strukturförderfonds für OGS und Kitas"
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Anlage 1: Beantwortung der mdl. Nachfragen der Fraktion Die Linke. zu 2063-2024 TOP 4.2 in der Ratssitzung am 27.06.2024
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Beantwortung der mündlichen Nachfragen der Fraktion Die Linke (RM Detjen) zur Antwort 2063/2024 auf die Anfrage AN/0970/2024 aus der Sitzung des Rates vom 27.06.2024 RM Detjen (Fraktion Die Linke) stellt in der Ratssitzung am 27.06.2024 folgende Nachfragen: Zu den Antworten unter Ziffer 1 und 2: 1. Gehe ich recht in der Annahme, dass die Stadt nicht vorhat, den freiwilligen kommunalen Anteil hier der OGS-Finanzierung abzuschmelzen? Antw ort der Verw altung: Der freiw illige kommunale Anteil der Ganztagsfinanzierung w ird nicht gesenkt. Die Mittel des Strukturförderfonds stehen vorrangig für die Träger freiw illiger Angebote aus der Jugendförderung zur Verfügung. Nur w enn nach Ablauf der Antragsfrist noch Restmittel in dem Fonds verbleiben, kommt eine Verw endung für die OGS-Finanzierung in Betracht. Zu den Antworten unter Ziffer 3 und 4: 2. Das neue Kitajahr beginnt am 1. August. Wird die Verwaltung bereits zu Beginn die Kindpauschalen bzw. die Förderung in der vorgeschriebenen Höhe auszahlen oder erst einmal Abschläge? Antw ort der Verw altung: Die Verw altung hat zu Beginn des neuen Kitajahres zum 01.08.2024 die regulären Kindpauschalen ausgezahlt und keine Abschlagszahlungen vorgenommen.
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Dezernat, Dienststelle IV/510/6 IV Vorlagen-Nummer 27.06.2024 2063/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 27.06.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE und der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT aus der Ratssitzung vom 27.06.2024 (AN/0970/2024) bezgl. "Aktueller Stand beim Strukturförderfonds für OGS und Kitas" Zu der Ratssitzung am 27.06.2024 stellt die Fraktion DIE LINKE sowie die Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT eine Anfrage zu dem Themenkreis Strukturförderfonds für OGS und Kitas (AN/0970/2024). 1. Wann will die Verwaltung die Mehrbedarfe der Träger der Offenen Ganztagsschu- len für das erste Schulhalbjahr 2024/25 begleichen? 2. Welche Finanzierung ist dafür vorgesehen? 3. Wie hoch ist der kommunale Kostenanteil für die Kompensationen der Tarifkosten- und Mietsteigerung in den nicht-städtischen Kitas? 4. Wann will die Verwaltung die zu zahlenden Mittel an die Kita-Träger überweisen? 5. Werden die gestiegenen Personalkosten im Bereich OGS und Kita auch im folgen- den Haushaltsplanentwurf voll umfänglich berücksichtigt? Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: Antwort zu Fragen 1 und 2: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befindet sich die Finanzierung in der verwaltungsinter- nen Klärung, sodass bis dato noch keine entsprechende Beschlussvorlage einge- bracht werden konnte. Die Auszahlung zusätzlicher Mittel an die Träger des Offenen Ganztags gemäß Be- schlusslage des Jugendhilfeausschusses vom 30.04.2024 kann vorgenommen wer- den, sobald hierfür eine Finanzierung sichergestellt ist. Die Klärung der Finanzierung vor Einbringung einer Beschlussvorlage wird notwendig, da der Beschluss des Rates vom 07.12.2023 zum Strukturförderfonds für die pflichti- gen Leistungen, wie z.B. Kita und OGS, die Prüfung einer finanziellen Kompensation durch die Verwaltung vorsah. Die Verwaltung wurde mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 30.04.2024 beauftragt, über den Strukturförderfonds zur Verfügung stehende Mittel vorrangig für 2 die Träger freiwilliger Angebote aus der Jugendförderung zu verwenden. Unter Be- rücksichtigung der beschlossenen Einmalzahlung an die OGS-Träger im zweiten Schulhalbjahr 2023/2024 stehen damit derzeit keine weiteren Mittel aus dem Struktur- förderfonds zur Verfügung. Je nach Inanspruchnahme des Förderprogramms in den kommenden Monaten kann sich dies noch einmal anders darstellen, sodass ggf. Rest- mittel zur Verwendung bereitstehen werden. Antwort zu den Fragen 3 und 4: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befindet sich Gesamtfinanzierung in Bezug auf die Kita- Träger in der verwaltungsinternen Klärung, sodass bis dato noch keine entsprechende Beschlussvorlage eingebracht werden konnte. Die ab dem Kindergartenjahr 2024/25 erhöhten Kindpauschalen wurden landesseitig so angepasst, dass damit dann auch die gestiegenen Personalkosten abgedeckt sind. Hiervon muss die Verwaltung den gesetzlich normierten Anteil aufbringen und wird diesen jeweils im Rahmen der üblichen Zahlungsmodalitäten an die Träger zur Aus- zahlung bringen. Die Steigerung der gesetzlichen Zuschüsse ab dem Kindergartenjahr 2024/25, die auch verwaltungsseitig mit einem steigenden kommunalen Anteil einen Mehraufwand auslöst, beläuft sich auf 9,65 % bei den Kindpauschalen (gemittelte Kostensteigerung Sach- und Personalkosten). Antwort zu Frage 5: Zum aktuellen Stand des Hpl.-Aufstellungsverfahrens 2025/2026 ff. wird auf die Mittei- lung mit Session-Nr. 1906/2024 verwiesen. Darüber hinaus gehende Aussagen sind derzeit nicht möglich. Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2063/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 27.06.2024
- Erstellt
- 26.06.2024 11:39