3884/2021
Herstellung einer Hundefreilauffläche in Merkenich
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/671/10 Vorlagen-Nummer 3884/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Herstellung einer Hundefreilauffläche in Merkenich Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler stimmt der Einrichtung einer Hundewiese auf dem gekennzeichne- ten Gelände in Merkenich zu. Sie ist grundsätzlich bereit, sich an den Kosten zur Herrichtung der Flä- che im Rahmen der Stadtverschönerung zu beteiligen. Alternative Die Bezirksvertretung Chorweiler stimmt der Errichtung einer Hundewiese nicht zu. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 09.12.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In Zusammenhang mit dem Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler zum Pflege- und Entwick- lungsplan (PEPL) N1N4 (Überarbeitung) aus der Sitzung vom 17.09.2015 hat die BV 6 u.a. die Ein- richtung von Hundefreilaufflächen in den Rheindörfern des Bezirks gefordert. Der betreffende Teil des Beschlusses lautet: „Des Weiteren ist zu prüfen, wo ortsnah (Worringen, Langel, Merkenich) Hunde- freilaufwiesen außerhalb von Naturschutzgebieten im Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen und eingerichtet werden können. Dabei sollte jeder Ort berücksichtigt werden.“ Der Ausschuss für Umwelt und Grün ist dem Beschluss der BV 6 gefolgt (Beschluss AUG 16.04.2016). Die Ausweisung von Hundewiesen kommt dem vielfach an die Stadt herangetragenen Wunsch der Bevölkerung nach ortsnahen Auslaufmöglichkeiten für ihre Vierbeiner entgegen und dient gleichzeitig der dringend erforderlichen Beruhigung der Naturschutzgebiete am Rheinufer. Derzeit wird gemäß dem PEPL eine Hundewiese auf einer ehemaligen Ackerfläche nahe der Fähranlegestelle in Langel neu angelegt. Darüber hinaus konnte dieser Beschluss trotz entsprechender Bemühungen der Ver- waltung in Worringen und Merkenich bisher nicht weiter umgesetzt werden, weil es an geeigneten, verfügbaren Flächen in städtischer Hand mangelt. Entsprechende Mitteilungen zu Worringen sind an die BV 6 ergangen (Mitteilungen in den Sitzungen am 14.12.2017 und 19.09.2019). Mittlerweile hat jedoch sich in Zusammenarbeit mit dem Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster die Möglichkeit eröffnet, eine Fläche in Merkenich als Hundewiese zu nutzen. Die Fläche umfasst ca. 4,5 ha und bietet aufgrund dieser Größe und ihrer Lage neben der Nutzung eines Teils als Hundefreilauffläche das Potenzial, als Quartierspark genutzt zu werden und damit mittelfristig auch der breiten Bevölkerung zur Verfügung zu stehen. Sie befindet sich an der Ecke Schlettstadter Straße/Kolmarer Straße unmittelbar nördlich der Leverkusener Autobahnbrücke (siehe Abbildungen der Anlage 1). Der südliche Teil der Fläche gehört zum Landschaftsschutzgebiet L 6 (Fühlinger See und Freiraum östlich Fühlingen), ca. 2/3 der Fläche sind im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen. Eine derartige Nutzung ist jedoch aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet nicht mehr aktuell. Gleichwohl würde das Areal als begrünte Fläche gesichert und trägt damit zur Durchlüftung des Umfeldes und zur Kaltluftentstehung weiterhin bei. Die Fläche ist derzeit verpachtet, der Pachtvertrag würde, sofern die Bezirksvertretung den unten stehenden Beschluss fasst, fristgerecht aufgelöst werden. Sobald die Fläche der Stadt zur Verfügung steht, kann - unter Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Bestimmungen - mit der Herrichtung als Hundefreilauffläche begonnen werden. Aufgrund der bisherigen, durch extensive Tierhaltung gepräg- ten Nutzung und mangelnder Pflege der Flächen sind vor der Inanspruchnahme als Hundewiese eini- ge Pflege-Maßnahmen durchzuführen. Diese Maßnahmen verursachen Kosten, die die beteiligten Ämter nicht vollständig aufbringen können. Daher ist die Beteiligung des Bezirks Chorweiler an den Kosten, z.B. aus Mitteln zur Stadtverschönerung, erforderlich. Die Kosten sind noch nicht beziffert, derzeit wird eine Kostenschätzung vorbereitet. Es ist geplant, sich auf die unbedingt erforderlichen Maßnahmen für die künftige Nutzung zu beschränken. Dazu gehören im Wesentlichen die Schaffung eines Zugangs, Entfernung von Aufbauten (Schuppen), Pfle- ge der offenen Flächen sowie Hecken- und Baumpflegemaßnahmen. Dabei soll ökologischen Ge- 3 sichtspunkten Rechnung getragen und einer möglichst naturnahen Gestaltung und Entwicklung Raum gelassen werden. Der Anteil der Kostenübernahme durch die BV 6 wird zu einem späteren Zeitpunkt auf der Basis der Kostenschätzung und der verfügbaren Mittel vereinbart. Zur Einrichtung der Hundefreilaufflächen und der Umsetzung dieser Maßnahmen fasst die Bezirks- vertretung Chorweiler den oben formulierten Beschluss.
Anlage_2_Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) Information Anhörung / Beratung Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) Information Anhörung / Beratung Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 3 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung Dringlichkeitsentscheidung Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlage 1 Hundewiese Merkenich
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Anlage 1 Potenzielle Hundefreilauffläche und Quartierspark in Merkenich
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Schlettstadter Straße
- Kolmarer Straße
- Am Rheinufer
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3884/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 15.11.2021
- Erstellt
- 04.11.2021 14:44