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3884/2021

Herstellung einer Hundefreilauffläche in Merkenich

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 15.11.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 09.12.2021, TOP 9.1.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage_2_Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 1 Hundewiese Merkenich

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4920 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/671/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 3884/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Herstellung einer Hundefreilauffläche in Merkenich 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler stimmt der Einrichtung einer Hundewiese auf dem gekennzeichne-
ten Gelände in Merkenich zu. Sie ist grundsätzlich bereit, sich an den Kosten zur Herrichtung der Flä-
che im Rahmen der Stadtverschönerung zu beteiligen. 
 
Alternative 
Die Bezirksvertretung Chorweiler stimmt der Errichtung einer Hundewiese nicht zu. 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 09.12.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In Zusammenhang mit dem Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler zum Pflege- und Entwick-
lungsplan (PEPL) N1N4 (Überarbeitung) aus der Sitzung vom 17.09.2015 hat die BV 6 u.a. die Ein-
richtung von Hundefreilaufflächen in den Rheindörfern des Bezirks gefordert. Der betreffende Teil des 
Beschlusses lautet: „Des Weiteren ist zu prüfen, wo ortsnah (Worringen, Langel, Merkenich) Hunde-
freilaufwiesen außerhalb von Naturschutzgebieten im Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen und 
eingerichtet werden können. Dabei sollte jeder Ort berücksichtigt werden.“ Der Ausschuss für Umwelt 
und Grün ist dem Beschluss der BV 6 gefolgt (Beschluss AUG 16.04.2016). 
 
Die Ausweisung von Hundewiesen kommt dem vielfach an die Stadt herangetragenen Wunsch der 
Bevölkerung nach ortsnahen Auslaufmöglichkeiten für ihre Vierbeiner entgegen und dient gleichzeitig 
der dringend erforderlichen Beruhigung der Naturschutzgebiete am Rheinufer. Derzeit wird gemäß 
dem PEPL eine Hundewiese auf einer ehemaligen Ackerfläche nahe der Fähranlegestelle in Langel 
neu angelegt. Darüber hinaus konnte dieser Beschluss trotz entsprechender Bemühungen der Ver-
waltung in Worringen und Merkenich bisher nicht weiter umgesetzt werden, weil es an geeigneten, 
verfügbaren Flächen in städtischer Hand mangelt. Entsprechende Mitteilungen zu Worringen sind an 
die BV 6 ergangen (Mitteilungen in den Sitzungen am 14.12.2017 und 19.09.2019). 
 
Mittlerweile hat jedoch sich in Zusammenarbeit mit dem Amt für Liegenschaften, Vermessung und 
Kataster die Möglichkeit eröffnet, eine Fläche in Merkenich als Hundewiese zu nutzen. Die Fläche 
umfasst ca. 4,5 ha und bietet aufgrund dieser Größe und ihrer Lage neben der Nutzung eines Teils 
als Hundefreilauffläche das Potenzial, als Quartierspark genutzt zu werden und damit mittelfristig 
auch der breiten Bevölkerung zur Verfügung zu stehen. Sie befindet sich an der Ecke Schlettstadter 
Straße/Kolmarer Straße unmittelbar nördlich der Leverkusener Autobahnbrücke (siehe Abbildungen 
der Anlage 1). Der südliche Teil der Fläche gehört zum Landschaftsschutzgebiet L 6 (Fühlinger See 
und Freiraum östlich Fühlingen), ca. 2/3 der Fläche sind im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche 
ausgewiesen. Eine derartige Nutzung ist jedoch aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet 
nicht mehr aktuell. Gleichwohl würde das Areal als begrünte Fläche gesichert und trägt damit zur 
Durchlüftung des Umfeldes und zur Kaltluftentstehung weiterhin bei. 
 
Die Fläche ist derzeit verpachtet, der Pachtvertrag würde, sofern die Bezirksvertretung den unten 
stehenden Beschluss fasst, fristgerecht aufgelöst werden. Sobald die Fläche der Stadt zur Verfügung 
steht, kann - unter Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Bestimmungen - mit der Herrichtung als 
Hundefreilauffläche begonnen werden. Aufgrund der bisherigen, durch extensive Tierhaltung gepräg-
ten Nutzung und mangelnder Pflege der Flächen sind vor der Inanspruchnahme als Hundewiese eini-
ge Pflege-Maßnahmen durchzuführen. Diese Maßnahmen verursachen Kosten, die die beteiligten 
Ämter nicht vollständig aufbringen können. Daher ist die Beteiligung des Bezirks Chorweiler an den 
Kosten, z.B. aus Mitteln zur Stadtverschönerung, erforderlich.  
 
Die Kosten sind noch nicht beziffert, derzeit wird eine Kostenschätzung vorbereitet. Es ist geplant, 
sich auf die unbedingt erforderlichen Maßnahmen für die künftige Nutzung zu beschränken. Dazu 
gehören im Wesentlichen die Schaffung eines Zugangs, Entfernung von Aufbauten (Schuppen), Pfle-
ge der offenen Flächen sowie Hecken- und Baumpflegemaßnahmen. Dabei soll ökologischen Ge-

3 
sichtspunkten Rechnung getragen und einer möglichst naturnahen Gestaltung und Entwicklung Raum 
gelassen werden. Der Anteil der Kostenübernahme durch die BV 6 wird zu einem späteren Zeitpunkt 
auf der Basis der Kostenschätzung und der verfügbaren Mittel vereinbart. 
 
Zur Einrichtung der Hundefreilaufflächen und der Umsetzung dieser Maßnahmen fasst die Bezirks-
vertretung Chorweiler den oben formulierten Beschluss.

Anlage_2_Öffentlichkeitsbeteiligung

1427 Zeichen

Anlage  „Öffentlichkeitsbeteiligung“  
VARIANTE 1  
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten 
Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung
(wesentliche Beteiligungsformate) 
Information 
Anhörung / Beratung 
Mitgestaltung / Mitverantwortung 
VARIANTE 2 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung
(wesentliche Beteiligungsformate) 
Information 
Anhörung / Beratung 
Mitgestaltung / Mitverantwortung

VARIANTE  3  
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
Dringlichkeitsentscheidung 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
Der Gestaltungsspielraum ist 
nicht ausreichend. 
Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
Sonstiges 
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Anlage 1 Hundewiese Merkenich

75 Zeichen

Anlage 1  
 
Potenzielle Hundefreilauffläche und Quartierspark in Merkenich

Beratungsverlauf (1)

09.12.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Schlettstadter Straße
  • Kolmarer Straße
  • Am Rheinufer

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Details

Aktenzeichen
3884/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
15.11.2021
Erstellt
04.11.2021 14:44