V/0797/2017
Erläuterungsbericht zum Arbeitsprogramm des Amtes für Immobilienmanagement für das Haushaltsjahr 2018
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Berichtsvorlage
27084 Zeichen
V/0797/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Immobilienmanagement
Betrifft
Erläuterungsbericht zum Arbeitsprogramm des Amtes für Immobilienmanagement für das
Haushaltsjahr 2018
Beratungsfolge
11.10.2017 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches
Flächenmanagement Bericht
17.10.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht
Bericht:
Einleitung
Das Arbeitsprogramm des Amtes für Immobilienmanagement ist entsprechend der Produktgru p-
pe wie folgt gegliedert:
1. Erwerb, Entwicklung und Verkauf von Immobilien,
2. Vermietung und Verpachtung sowie Anmietung und Anpachtung von Immobilien,
3. Bereitstellung von Immobilien zur städtischen Aufgabenerfüllung.
Zu den Aufgaben des Immobilienmanagement s gehören die bedarfs -, zeit- und kostengerechte
Bereitstellung geeigneter Grundstücke und Gebäude im Rahmen der finanziellen Handlungsmög-
lichkeiten der Stadt. Dies erfolgt nach wie vor auf der Grundlage einer kontinuierlichen Portf o-
liooptimierung im immobilen Vermögensbestand zur Anpassung des Vermögens an aktuelle B e-
darfsverhältnisse. Dazu gehören die Vorbereitungen und Umsetzunge n von Investitions - und
Desinvestitionsentscheidungen als auch ein effektives Immobiliencontrolling vor allem unter B e-
rücksichtigung von Stadtentwicklungs- und Wirtschaftlichkeitszielen.
Der vorliegende Erläuterungsbericht des Amtes für Immobilienmanageme nt gibt einen Ausblick
auf die für das Jahr 2018 geplanten immobilienwirtschaftlichen Aktivitäten der Stadt Münster. Die
dargestellten Inhalte stehen unter dem Vorbehalt ggf. noch erforderlicher (Verfahrens -) Be-
schlüsse des jeweiligen Fachausschusses oder des Rates.
1. Produkt „Entwicklung und Bereitstellung von Immobilien“
1.1 Grundstücksbeschaffungen 2018
Die Wachstumsprognosen der Stadt Münster erfordern auch in 2018 eine intensive Akquise und
Ankäufe von Wohnbaupotentialflächen, die nach planerisch er Entwicklung und technischer E r-
Vorlagen-Nr.:
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Auskunft erteilt:
Herr Heitmann
Ruf:
492-2304
E-Mail:
HeitmannA@stadt-muenster.de
Datum:
19.09.2017
Öffentliche Berichtsvorlage
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schließung dem Immobilienmarkt zur Deckung der hohen Bedarfe zugeführt werden kö nnen. Ziel
der Stadt ist dabei ein möglichst 100%iger Ankauf, um größtmöglichen Einfluss auf die neg ativen
Effekte des Immobilienmarktes (steigende Bodenpreise und Mieten) nehmen zu können. Oftmals
wird jedoch nur ein anteiliger Ankauf (mindestens 50 %) vom Eigentümer möglich sein.
Aus dem Prozess der Planungswerkstatt werden neue Potentialflächen einfließen. Diese Vielzahl
ist für die Erreichung der wohnungspolitischen Ziele notwendig, um in Verhandlungen die erfo r-
derliche Flexibilität nutzen zu können.
Als Dienstleister für die Fachämter stellt das Amt für Immobilienmanagement die Deckung der
notwendigen und angemeldeten Flächenbedarfe sicher. Die Bedarfe umfassen dabei u.a. Str a-
ßenflächen, Flächen für Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen genauso wie Flächen für Kindert a-
geseinrichtungen, Flüchtlingseinrichtungen oder Feuerwehrgerätehäuser.
1.2 Grundstücksabgaben 2018
Die Ergebnisse des Prozesses a us dem oben beschreibenden Ankauf von Wohnbaupotentialfl ä-
chen und der nachfolgenden planerischen Entwicklung beeinflussen zunehmend das Arbeitspr o-
gramm des Amtes für Immobilienmanagement im Bereich der Grundstücksabgaben. So wird die
Stadt Münster auch in 2018 attraktive Baugrundstücke in mehreren Baugebieten veräußern kö n-
nen. Die Anzahl der städtischen Baugrundstücke wird zudem in den Folgejahren deutlich steigen.
Die städtischen Vergaberichtlinien für Einfamilienhausgrundstücke gewährleisten dabei, dass
breite Bevölkerungsschichten in Abhängigkeit von ihrer Einkommenssituation und ihren persönl i-
chen Lebensverhältnissen den Wunsch nach Eigentumsbildung erfüllen können. Bei einem
durchschnittlichen Preisgefüge von 80 % des Bodenrichtwertes dämpfen die städt ischen Grund-
stücke die Gesamtkosten der privaten Bauvorhaben.
Durch die Festschreibung des Kaufpreises auf den Verkehrswert wird auch im Bereich der Meh r-
familienhäuser die Bodenpreisspirale von Seiten der Stadt nicht weiter beschleunigt. Mit ko n-
zeptorientierten Verfahren und dem Gebot auf die Startmiete kann sowohl eine nachhaltige Quar-
tiersentwicklung beeinflusst als auch preisdämpfende Effekte für den Mieter erzielt werden. Im
Zusammenspiel mit der besonderen kommunalen Selbstverpflichtung zum Anteil des öffentlich
geförderten Wohnraums werden auch in 2018 die Zielsetzungen des Handlungsprogramms
Wohnen verfolgt.
Parallel zu den klassischen Ein - und Mehrfamilienhausgrundstücken werden für die Interesse n-
ten für gemeinschaftsorientiertes Wohnen gezielt Gru ndstücke vorgehalten und zum Verkauf
angeboten. Die Förderung dieser Wohnform ist erklärtes Ziel der Stadt Münster.
Eine hohe städtebauliche Qualität und ein nachhaltiger Nutzungsmix werden durch die bewäh r-
ten, oft mehrstufigen Investorenauswahlverfahren für städtische Grundstücke in besonderen L a-
gen erreicht.
Auch in 2018 wird die Deckung der Bedarfe im Bereich der Kindertagesbetreuung einen hohen
Stellenwert im Arbeitsprogramm des Amtes für Immobilienmanagement darstellen.
1.3 Anmerkung
Aufgrund der e rforderlichen Nichtöffentlichkeit werden die konkreten geplanten Aktivitäten des
Amtes für Immobilienmanagement in einer gesonderten Vorlage dargestellt.
2. An- und Vermietungen sowie An- und Verpachtungen von Immobilien
Ein Schwerpunkt im Arbeitsprog ramm Jahr 2017 / 2018 liegt neben verschiedenen Einzelproje k-
ten erneut im Bereich der Flüchtlingsunterbringung. Nachdem die Flüchtlingszahlen ihren Zenit
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im zweiten Halbjahr 2015 erreicht hatten, sinkt die Zahl schutzsuchender Migranten und damit
einhergehend die Bedarfe zur Unterbringung. Im liegenschaftlichen Aufgabenfokus liegen nu n-
mehr die Rückabwicklung von interimsweise angemieteten Objekten und die weitere Sicherung
und Optimierung der Unterbringungssituation.
Aktuell sind 754 der 3.226 vorhandenen Plätze dauerhafte Plätze (Stand Mitte August). Dies ent-
spricht einer Quote von 23,4 %. Im Vorjahresvergleich konnte der Anteil an dauerhaften Plä tzen
damit bereits um 9 Prozentpunkte erhöht werden (2016: 14,5 %). Gleichwohl sind die Bestrebun-
gen zur Verbesserung der Quote fortzusetzen.
Ein wesentlicher Anteil der für die Flüchtlinge angemieteten Objekte konnte nur zeitlich befristet
angemietet werden. Diverse Wohngebäude, die überwiegend von der Bundesanstalt für Immob i-
lienaufgaben angemietet worden sind, wurden im ersten Halbjahr 2017 freigezogen und zurüc k-
gegeben. Hier sind und werden miettechnisch Rückabwicklungen und entsprechende Ersatzu n-
terkünfte erforderlich. Die ses Verfahren wird in 2017 fortgesetzt und voraussichtlich – auch bei
gleichbleibenden Flüchtlingszahlen – in 2018 noch nicht abgeschlossen sein.
Als flankierende Maßnahme wird die Integration der Flüchtlinge auf dem Wohnungsmarkt durch
die Unterbringung in stadteigenen Objekten – sofern es die liegenschaftlichen Möglichkeiten
hergeben – weiterhin unterstützt. Auf Grund der relativ geringen Zahl der Wohnobjekte in städt i-
scher Verwaltung sind hier jedoch keine spürbaren Effekte zu erzielen.
Im zweiten wesentlichen Handlungsfeld, der Raumbedarfsdeckung für die Kinderbetreuung, sind
auch in 2017/2018 weitere Anstrengungen erforderlich. Die noch bestehenden Interimsformen
(Pavillonlösungen) und die nur temporär angemieteten Objekte (z.B. Yorkkaserne / Oxfordkase r-
ne) sind auf Sicht zu beenden und in dauerhafte Einrichtungen umzuwandeln. Dar über hinaus
sind weitere ergänzende Dauerstandorte nach wie vor erforderlich. Auch Standorte für die Gro ß-
tagespflege sind weiterhin nicht in ausreichender Zahl in allen Stadtbezirken vorhanden.
Ein bestehender größerer Büroflächenbedarf konnte aktuell du rch Anmietung eines Objektes an
der Friedrich-Ebert-Straße gedeckt werden. Die Flächen werden durch den Vermieter noch he r-
gerichtet und stehen voraussichtlich im 4. Quartal 2017 für rd. 105 Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern
aus 3 Fachämtern zur Verfügung. Ausg elöst wurde dieser Bedarf durch die insgesamt gewac h-
sene Stadt , durch die Sanierung des Stadt hauses 1 und durch die Personalsteigerungen im
Flüchtlingsbereich.
Ergänzend unternimmt das Amt für Immobilienmanagement weitere Anstrengungen um den
Ausnutzungsgrad der bestehenden angemieteten Flächen zu erhöhen. So werden bspw. Lage r-
flächen und Besprechungsräume im Einvernehmen mit den Vermietern als Bürofläche aus - bzw.
umgebaut. Auch werden Abtrennungen von Fluren und Raumteilungen zur Gewinnung weiterer
Büroflächen vorgenommen.
Durch die tendenziell steigenden Personalzahlen werden auch diese Maßnahmen jedoch v o-
raussichtlich auf Sicht nicht ausreichen, die wachsenden Raumbedarfe zu decken.
Bereits bei der aktuellen Anmietung zeigte sich, dass sich die Bed arfsdeckung durch Anmietun-
gen von Büroflächen als zunehmend schwieriger gestaltet. Das Mietflächenangebot in Bestand s-
objekten ist inzwischen stark ausgedünnt. Die Leerstandsquote in Büroobjekten ist im Stadtgebiet
der Stadt Münster auf ein historisches Tie f von 2 % gesunken. Die se Rahmenbedingungen wer-
den insbesondere in den von der Stadt Münster benötigten zentralen Innenstadtlagen zu einem
weiteren Anstieg der Büromieten führen.
Vor diesem Hintergrund ist im Rahmen der mittelfristigen Büroflächenplanung aus wirtschaftlicher
und liegenschaftlicher Sicht zu prüfen, ob die zukünftigen Raumbedarfe weiterhin durch Anmi e-
tungen oder nicht besser durch die Errichtung eines eigenen Bürogebäudes sichergestellt we r-
den sollen. Dies stellt ein wichtiges Handlungsfeld in 2017 / 2018 und der Folgejahre dar.
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Neben der kontinuierlichen Vertragsbetreuung liegt das Hauptaugenmerk nach wie vor auf der
Optimierung des städtischen Immobilienbestandes. Ziel ist es weiterhin, nur noch die Immobilien
im städt. Bestand zu erhalten, die zur Aufgabenerfüllung notwendig sind. Die nicht für die Aufg a-
benerfüllung notwendigen Immobilien werden veräußert bzw. bei angemieteten Objekten der
Mietvertrag beendet, oder einer anderweitigen Nutzung zugeführt.
Die Stadt Münster ist mit rd. 1.025 ha einer der größten Anbieter landwirtschaftlicher Nutzflächen
im Stadtgebiet. Bei der Vergabe von landwirtschaftlichen Flächen werden zurzeit die Rahmenb e-
dingungen für die Vergabe der Flächen gemeinsam mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und
Nachhaltigkeit hinterfragt. So wird derzeit auch aufgrund verschiedener politischer Anträge g e-
prüft, wie die Belange des Naturschutzes bei der Verpachtung der Flächen noch stärker als bi s-
her berücksichtigt werden können (u.a. Erhöhung des Gewässerschutzes durch Ausw eitung der
Uferrandstreifen, Ausweisung von Blühstreifen). Über die Ergebnisse werden die Fachämter in
einer gemeinsamen Vorlage die politischen Gremien informieren.
3. Bereitstellung von Gebäuden zur städtischen Aufgabenerfüllung
Im Rahmen dieses Teilp roduktes obliegen dem Amt für Immobilienmanagement der Bau, die
Instandhaltung und die Bewirtschaftung (insbesondere die technische Bewirtschaftung, Rein i-
gung, Wachdienst, Hausverwaltung und Energiemanagement) von rd. 500 betriebsnotwendigen
städtischen St andorten. Hierzu zählen Verwaltungsgebäude, Schulgebäude, Kulturgebäude,
Sportgebäude, Gebäude der Jugendpflege , Feuerwehrgebäude , Sozialunterkünfte, Betriebsg e-
bäude und Gebäude des Gesundheitsdienstes sowie sonstige Liegenschaften des allgemeinen
Grundvermögens mit einer Gesamtsumme Nettogrundfläche von über 1,0 Mio. qm. Unter 3.2
werden die Aufwendungen zum Betrieb/Unterhaltung der Gebäude und in 3.3 die Investition s-
maßnahmen als Zusammenfassung in Gesamtsumme dargestellt.
Die Investitionen sind im HH-Plan bei den jeweiligen Bedarfsämtern im Finanzplan einzeln aufge-
führt.
3.1 Rückblick 2016
Auch im Jahr 2016 wurden neben Investitionsprogrammen in Kitas und Schulen mehrere Einrich-
tungen neu errichtet bzw. erweitert und konnten in Betrieb gehen. Hier sind u. a. zu nennen: Fer-
tigstellung FWGH Kinderhaus, Gesamtschule Münster Mitte Fertigstellung 1. BA , Rückbau OFD,
mehrere Flüchtlingsunterkünfte in Holzrahmenbauweise , Fertigstellung Fass a-
den/Fenstersanierung Schillergymnasium
3.2 Aufwendungen zum Betrieb/Unterhaltung der Gebäude 2018
Im NKF- Haushalt werden die Aufwendungen für die Instandhaltung, den Betrieb und bauliche
Anpassungen an die betrieblichen Erfordernisse der Nutzer-/ Bedarfsämter beim Amt für Immobi-
lienmanagement gebündelt wie folgt veranschlagt.
In der für das Immobilienmanagement in 2018 veranschlagten Produktgruppe 0111 werden unter
anderem grundsätzlich alle gebäudebezogenen Aufwendungen für
in Höhe von
Unterhaltung bebauter Grundstücke, einschl. Qualitätssicherung 16.750.000 Euro,
Stromkosten (einschl. Lichtsignalanlagen und Abwasserbeseitigung aus Bereich Amt 66) 7.040.000 Euro,
Wärmekosten 7.200.000 Euro,
Reinigung 7.200.000 Euro,
Bewirtschaftungskosten (Steuern, Versicherung, Gebühren etc.) 5.130.000 Euro,
Wasserkosten 850.000 Euro
ausgewiesen.
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Die Summe für Instandhaltung bebauter Grundstücke einschl. Qualitätssicherung gliedert sich
wie nachfolgend dargestellt auf. Neben der klassischen Instandsetzung (Pos. 1 -3) sind weitere
Aufwendungen für gebäudebezogene Maßnahmen enthalten (Pos. 4-12), die in der Produktgrup-
pe des Amtes für Immobilienmanagement veranschlagt werden.
Bezeichnung Ansatz in Eu-
ro
Pos. Gebäudeunterhaltung
rd.
16.750.000
aufgeteilt in u. a.
1 Geplante Instandsetzungsmaßnahmen (Bauteilerneuerungen) einschl.
Mittel Qualitätssicherung Bauunterhaltung
6.335.000
2 Ungeplante Instandsetzungen, Grundbedarf für unabweisbare Reparat u-
ren, Störmeldungen, Instandsetzungen an BIMA -Gebäuden für Flüchtlin-
ge (ohne Wartungen, wiederkehrende Prüfungen)
5.497.000
3 Wiederkehrende Prüfungen, Wartungen (gesetzlich, technisch erforde r-
lich)
800.000
4 Kleine Baumaßnahmen in Schulen, verschiedene Maßnahmen 105.000
5 Grafitti Beseitigung 100.000
6 Instandsetzung Theater Münster 676.940
7 Instandsetzungen für das Sportamt (Bäder) 186.700
8 Prüfgebühren 550.000
9 Herrichtung strategischer Liegenschaften 512.000
10 Brandschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen 183.100
11 Hausgelder für verschiedene Objekte (aus Eigentumsanteilen) 168.000
12 Instandhaltung MCC – Halle Münsterland 500.000
13 Verschiedene Bauprogramme wie z.B. kleinere Um - und Ausbauten in
städt. Kindertages- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten, Feuerwehrge-
rätehäuser, Sozialunterkünften, Dienstgebäuden sowie Dichtheitsprüfung
1.136.260
Stand Drucklegung
3.3 Investitionsmaßnahmen (Zusammenstellung der Investitionsmaßnahmen aus HH -
Plan)
Die Investitionen sind im HH-Plan bei den jeweiligen Bedarfsämtern im Finanzplan einzeln aufge-
führt.
Investitionen
Nr. Bezeichnung HH-Jahr Betrag
Euro
Bemerkungen
Versch. Bedarfsämter 2018 79.815.900 Summe aus den versch.
Investitionen aus HH-Plan
Als herausragende Investitionsmaßnahmen für 2018 sind hier beispielhaft u. a. zu nennen:
- Fortsetzung Errichtung der Gesamtschule Münster Mitte
- Fortsetzung Innensanierung Stadthaus 1 (2.BA)
- Energetisch Sanierung Bürgerhaus Kinderhaus, einschl. Umstrukturierungen im Bestand
5.BA)
- Fortsetzung Neubau Kita Hermannschule
- Baubeginn:
- Grundschule Wolbeck
- Kita Wolbeck
- Dreifaltigkeitsschule (Erweiterung/Umbau)
- Energetische Sanierung Gymnasium Paulinum
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- Planung:
- Kita Alt Angelmodde
- Kita Eichendorf
- Wettbewerbe:
- Sporthalle Pascalgymnasium
- Erweiterung SZ Kinderhaus
Aus dem Sonderprogramm der NRW-Bank – Gute Schule 2020 - werden auch in 2018 zusät z-
lich 2,325 Mio. € für Instandsetzungsmaßnahmen in Schulen verwendet.
Besondere gebäudewirtschaftliche Serviceleistungen
Bei den besonderen gebäudewirtschaftlichen Serviceleistungen hand elt es sich um Lei stungen
auf Einzelanforderung der Gebäudenutzer/innen (Mieter/innen). Zu den Leistungen gehören u n-
ter anderem Planungsstudien, Gebäudeanpassungen, nutzerbedingte Umzüge, Sonderrein i-
gungs-, Sonderentsorgungsleistungen sowie Instandhaltung nicht städtisch genutzter Gebäude.
Jährlich werden z. B. für das Amt für Schule und Weiterbildung ca. 40 - 60 Anfragen zu kleinen
Baumaßnahmen in Schulen bearbeitet. Hierbei werden den Anregungen und Wünschen der
Schulen entsprechende Umbauplanungen erstellt und Kosten ermittelt. Nach Auswahl durch das
Bedarfsamt werden die Maßnahmen dann umgesetzt. Ebenso verhält es sich bei Anfragen aus
anderen Bedarfsämtern wie z. B. dem Sportamt und dem Amt für Kinder Jugendliche und Fam i-
lien.
Weiterhin berät das Am t für Immobilienmanagement die Halle Münsterland GmbH baufac hlich
und führt für die Halle Münsterland Planungs- und Bauleitungen aus.
Serviceleistungen werden nach Bedarf abgerufen und lassen sich daher nicht vorausschauend
planen und darstellen.
4. Energiemanagement
Ein Schwerpunkt des Amtes für Immobilienmanagement ist die Überwachung und Optimierung
der Energiebezüge der Stadt Münster. Die Energiebezugsentwicklung ist im nachfolgenden Di a-
gramm dargestellt
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Von 2006 bis 2014 ist eine Reduzierung der Energiebezüge zu verzeichnen. Selbst in den Jahren
2011 – 2013 liegt keine Steigerung der Energiebezüge vor, obwohl durch einen deutlich gesti e-
genen EDV -Einsatz in den Schulen und de m Wechsel zu Ganztagsschulen mit Kantinen etc.
zunächst eine deutliche Steigerung zu erwarten gewesen wäre.
In den Jahren 2015/2016 ist bei den Wärmebezügen eine Steigerung zu verzeichnen. Diese ist
auf die Vielzahl neu hinzugekommener Gebäude für die Flüchtlingsunterbringung zurückzufü h-
ren. Auch auf der Stromseite fallen hier zusätzliche Bezüge an. Diese sind in der nachfolgenden
Grafik allerdings nicht erkennbar, da durch den Bau eines mit Klärgas betriebenen neuen Bloc k-
heizkraftwerkes ein Großteil des Strombedarfs der Hauptkläranlage nunmehr selbst p roduziert
wird und somit an dieser Stelle eine Reduzierung des Strombedarfs vorliegt.
Neben der Betrachtung der absoluten Energiebezugsentwicklung ist der flächenbezogene Ene r-
giebedarf (kWh/m²) von besonderer Bedeutung. Es ist allerdings nicht aussagekr äftig, den G e-
samtenergiebezug auf die Gesamtnettogeschossflächen der Stadt Münster zu beziehen, da der
Gesamtenergiebezug auch Pumpwerke etc. beinhaltete, die wiederum keine realistisch zuzuor d-
nende Fläche besitzen. Die wesentlichsten Gebäudegruppen der St adt Münster, für die eine fl ä-
chenbezogene Darstellung sinnvoll ist, sind die Schulen und Verwaltungsgebäude. Für diese
beiden Gruppen ist nachfolgend die Entwicklung der spezifischen Energiebezüge dargestellt.
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Bei den Verwaltungen sind die Strom- und Wärmebezüge klar erkennbar gesunken. Dieser Trend
ist bei den Schulen im Wärmebereich ebenfalls sichtbar, beim Strom allerdings nicht zu erke n-
nen. Ursächlich hierfür sind, wie bereits angesprochen, der in den letzten Jahren deut lich verlän-
gerte Nutzungszeitraum in den Schulen (offener Ganztag in Verbindung mit Essensdarreichung)
sowie die Digitalisierung (Informatik - Unterricht etc.).
Die voraussichtlichen Energiekosten 201 8 sind mit ca. 14.500.000 € prognostiziert worden. In
dieser Prognose sind die Entwicklungen bei den Umlagen (EEG Umlage, § 19 EnWG Umlage
etc.) sowie die Preisentwicklung an der Strombörse eingeflossen. Bei den Energiekosten 2017 ist
keine Budgetüberschreitung zu erwarten.
Die Reduzierung des Energiebedarfes ist zum Teil auf die durchgeführten Modernisierungen u n-
ter Berücksichtigung der Standards der Gebäudeleitlinien der Stadt Münster zurückzuführen .
Weitere wesentliche Punkte, der zu dieser Energiebezugsentwicklung beigetragen hat, sind die
ständige Überwac hung der Energiebezüge sowie das schnelle Eingreifen bei Störungen. Die
Gebäudeleittechnik der Stadt Münster und die damit verbundene Fernüberwachung tragen e r-
heblich zur Optimierung der Energiebezüge bei.
Durch den Einbau neuer Messtechniken wird zukün ftig die Energieverbrauchsanalyse und damit
verbunden die Möglichkeit der Optimierung weiter voranschreiten. Bislang werden von den Ve r-
sorgungsunternehmen bei den meisten Liegenschaften nur jährlich oder monatlich Zählerstände
zur Verfügung gestellt. Ledig lich bei Abnahmestellen mit Strombezügen größer 100.000 kWh/a
werden sogenannte Lastgänge gespeichert, die am Jahresende beim Versorger angefordert
werden können. Bei den Lastgängen wir ganzjährig jeweils im Abstand von 15 Minuten der Ve r-
brauch festgehalten. Durch die Vorlage der Lastgänge sind deutlich exaktere Analysen und da r-
aus resu ltierend weitere Optimierungen der Energiebezüge und Energiekosten möglich. Eine
einmalige Vorlage der Lastgänge im Folgejahr ist allerdings im Zusammenhang mit Optimi e-
rungsuntersuchungen viel zu spät.
Die Stadt Münster installiert aktuell zusammen mit den Stadtwerken Münster in den Schulen und
Kindertagesstätten im Rahmen eines Pilotprojektes nicht nur Lastgangzähler für Strom, sondern
für alle Medien (Strom, Wärme und Wasser). Bis Ende 2017 werden ca. 100 Liegenschaften ent-
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sprechend technisch umgerüstet. Die Lastgänge werden dann nicht erst am Ende eines Abrec h-
nungsjahres für einige wenige Liegenschaften, sondern direkt am Folgetag zur Verfügung st e-
hen. Somit besteht die Möglichkeit, bei der Vorlage zu hoher Energiebezüge kurzfristig einzugrei-
fen.
Bislang stehen folgende Daten zur Verfügung
Schule 1 - Monat Mai: 8372 kWh Strombedarf
Schule 2 - Monat Mai: 5315 kWh Strombedarf
Im nachfolgenden Diagramm ist ersichtlich, dass die Analysemöglichkeiten durch die neue Mess-
technik erheblich verbessert werden.
Schule 1 Lastgang 0-24 Uhr Schule 2 Lastgang 0-24 Uhr
Das Beispiel zeigt, dass durch die Lastganganalyse Einsparpotential zeitnah aufgedeckt werde n
können. Es liegen 96 Verbrauchswerte für jeden Tag vor. In dem Diagramm sind die Strombez ü-
ge von 0 bis 24 Uhr eines Tages von zwei gleichgroßen Grundschulen nebeneinander darg e-
stellt. Der Unterschied ist deutlich sichtbar. Es ist schnell zu erkennen, das s der Mehrverbrauch
der linken Liegenschaft im Wesentlichen auf die Essensversorgung in den Mittagsstunden z u-
rückzuführen ist. Hier ist also der Ansatzpunkt für eine Optimierung. Zukünftig kann für die Ene r-
gien Strom, Wärme sowie für Wasser die Lastgänge d es Vortages abfragen und analysieren.
Das Beispiel verdeutlicht, welcher enorme Fortschritt in der Fernauslesung gegenüber den bi s-
lang vorli egenden Monatsverbrauchswerten liegt. Auch den Hausmeistern stehen diese Daten
zukünftig zur Verfügung.
In den Jahr en 2015/2016 sowie im aktuellen Jahr 2017 sind in etlichen Einrichtungen Leuch t-
stoffröhren gegen LED-Leuchtmittel ausgetauscht, bzw. komplette LED -Leuchtensysteme einge-
baut worden. Der Austausch von kompletten Leuchten wird vom BMUB mit bis zu 40 % der I n-
vestition gefördert. Aktuell sind förderfähige Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen für B e-
leuchtungserneuerung in Höhe von 370.000 € in Bearbeitung. Hieraus ergibt sich eine Förde r-
summe von 140.000 €. Im laufenden Jahr werden noch weiter Förderanträge für Maßnahmen,
die 2018 umgesetzt werden sollen, gestellt.
Der Austausch von reinen Leuchtmitteln ohne Leuchten wird nicht gefördert. Die LED Leuchtmi t-
telpreise sind in den letzten Jahren deutlich gesunken, sodass sich mittlerweile bei etlichen A n-
wendungsfällen Amortisationszeiten ergeben, die in der Größenordnung von 3 -5 Jahren liegen.
Dementsprechend werden beim Leuchtmitteltausch, sofern technisch möglich und wirtschaftlich
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sinnvoll, LED Leuchtmittel eingesetzt. Bei etlichen Gebäuden ist bereits nahezu ein Komplettaus-
tausch der alten Leuchtmittel erfolgt.
Die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Photovoltaikanlagen haben sich in den letzten Jah-
ren deutlich geändert, wodurch der Einsatz von Photovoltaikanklagen auf städtischen Gebäuden
durchaus wieder w irtschaftlich sein kann. Hierzu wird zu dieser Thematik eine Wirtschaftlic h-
keitsanalyse erstellt und eine anschließende Empfehlung ausgesprochen.
Ein detaillierter Energiebericht, in dem auch an Beispielen die erfolgten Optimierungsmaßna h-
men vom Amt 23 da rstellt werden, befindet sich aktuell in der Umsetzungsphase und wird im 4
Quartal 2017 vorliegen. Ein Kurzbericht ist als Vorabinfo dieser Vorlage beigefügt.
5. Flächenmanagement
Strategisches Flächenmanagement
Rückschau 2017
Neben der weiteren inhaltlichen Umsetzung der Handlungsfelder der Vorlage V/0236/2010 „Str a-
tegisches Flächenmanagement der Stadt Münster: Bildung eines optimierten Immobilienbesta n-
des und dessen Erhalt durch nachhaltige Bewirtschaftung“ bestehen die vorrangigen Aktivitäten
in der Auswertung der Empfehlungen der Organisationsuntersuchung (siehe hierzu auch die Vor-
lage V/0311/2016: Organisationsuntersuchung im Amt für Immobilienmanagement / Umsetzung
der Ergebnisse) und deren Umsetzung in Form einer organisatorischen Neuausrichtung.
Ein amtsweites Zielsystem wurde konzeptionell erarbeitet und mit entsprechenden Kennzahlen
hinterlegt.
Zudem wurde die Themenstellung „Portfoliomanagement“ konzeptionell erarbeitet und die Bere i-
che operatives und strategisches Portfoliomanagement in das Gesamtkonzept Strategisches
Flächenmanagement integriert.
Vorschau 2018
Bei der weiteren Umsetzung der Handlungsfelder der o.g. Vorlage V/0236/2010 werden in 2018 –
insbesondere unter Berücksichtigung der Empfehlungen der o.g. Organisationsuntersuchung und
der Fortentwicklung des amtsinternen Zielsystems (Zielvereinbarung, Dokumentation) - die The-
menbereiche Portfoliomanagement und Controlling vorrangig bearbeitet.
Daneben werden weiterhin abteilungsübergreifende Aufgabenstellungen zur Innensanie rung
Stadthaus 1, der mittelfristigen Büroflächenplanung und der Machbarkeitsstudie Bürgerhalle
Hiltrup / Johannes-Gutenberg-Realschule koordiniert bzw. bearbeitet.
6. Schlussbemerkung
Ergänzend zum „üblichen“ Arbeitsumfang ergeben sich für 2018 zudem nachfolgende zusätzliche
Aufgaben:
Die Stadt Münster beteiligt sich seit 2009 an einem Vergleichsring der KGST zur Auswertung und
zum Vergleich von Gebäudebetriebskosten. Hierbei werden Kostendaten zu verschiedenen Au f-
wandsbereichen zwischen 6 vergleichbaren NRW Kommunen gegenübergestellt.
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Auf Grundlage von Vergleichsauswertungen konnten z. B. schon Kosten reduzierende Optimi e-
rungen im Fremdreinigungsbereich durchgeführt werden. Es sind weitere systematische Unte r-
suchungen zur Optimierung des städtischen Gebäudebestandes geplant.
I. V.
gez.
Peck
Stadtrat
Anlagen:
Energiebericht - Kurzfassung
Energiebericht_MS_2016
27637 Zeichen
Energiebericht 2016 Inhaltsverzeichnis Vorwort 1. Energiepreisentwicklung Seite 2 2. Strombezüge und Stromkosten Seite 6 3. Wärmebezüge und Wärmekosten Seite 8 4. Wasserbezüge und Wasserkosten Seite 11 6. Gesamtentwicklung Energiebezüge Seite 13 5. Schlusswort Seite 14 Vorwort Mitte des letzten Jahrhunderts wurde dem Thema Energiebezüge wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Die erste Ölkrise 1973, verbunden mit Sonntagsfahrverboten, hat dazu geführt, dass das Thema an Bedeutung gewann. Erste Verordnungen zur Verwendung von Dämmstoffen bei Neubauten wurden erarbeitet. Diese, sind im weiteren Verlauf bis heute ständig mit der Zielsetzung, den Energiebedarf von Gebäuden zu senken, modifiziert worden. Bei heutigen modernen Neubauten liegt der Heizenergiebedarf im Vergleich zu nicht energetisch ertüchtigten Bauten aus der Zeit von vor 1960 häufig um ca. 60 - 80 % niedriger. Bei den Gebäuden der Stadt Münster sind in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich energetische Sanierungen erfolgt. Das Energiemanagement im Amt für Immobilienmanagement ist als ständige Überwachung der Energiebezüge eingeführt worden. Zusammenfassend hat die Modernisierung der Anlagentechnik, Dämmmaßnahmen sowie das Energiemanagement bewirkt, dass die Energiebezüge deutlich optimiert werden konnten. Bereits im Zeitraum 1990 – 2000 lagen schon vergleichswei se sehr hohe Anforderungen an die Gebäudedämmung vor. In den letzten Jahren sind diese nochmals verschärft worden, was zu einer weiteren Reduzierung des Energiebedarfs geführt hat. Die Stadt Münster hat Gebäudeleitlienen eingeführt, in denen die Zielsetzung der Stadt bei baulichen Maßnahmen klar definiert ist und damit weitere Einsparungen erzielt. Mit zunehmender Anforderung sinken allerdings auch naturgemäß die noch realisierbare Einsparung. Auf der anderen Seite hat sich die Nutzung und Auslastung der Gebäude erheblich geändert. Ganztagsschulen mit Mensen und Übermittagsbetreuungen sind eingeführt worden, die EDV Ausstattung ist flächendeckend in den Schulen weiter ausgebaut worden, aus einfachen Bädern sind Bäder mit deutlich gestiegenen Freizeitwert geworden. Dieser Strukturwandel ist wiederum mit einer Verbrauchssteigerung verbunden. Durch den Bau, den Kauf sowie die Anmietung von Gebäuden zur Unterbringung der Flüchtlingen sind naturgemäß auch der Energie- und Wasserbezüge der Stadt Münster gestiegen. Auch diese Auswirkungen spiegeln sich in den Diagrammen im Energiebericht wieder. Dieser Energiebericht dient dazu, sowohl die Energiepreisentwicklung, die Energieverbrauchs- entwicklung als auch die Energiekostenentwicklung der letzten Jahre darzustellen. 1 1.Energiepreisentwicklung Eine losgelöste Bewertung der Energiekosten ohne die Einbeziehung der Energiepreisentwicklung der verschiedenen Energien (Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Wasser) ist nur bedingt aussagekräftig. Die Entwicklung der Energiepreise der letzten Jahre ist den nachfolgenden Diagrammen zu entnehmen. Heizölpreisentwicklung / Gaspreisentwicklung Da es sich bei den Heizölpreisen um Tagespreise handelt, gibt die Angabe einzelner weniger Einkaufspreise nur bedingt einen Überblick über den Verlauf der Heizölpreisentwicklung. Als gute Datengrundlage erweisen sich aber Veröffentlichungen des Statistischen Bundes- amtes. Vom Statistischen Bundesamt werden die Heizölpreise für eine fest vorgegebene Einkaufsmenge kontinuierlich für verschiedene Berichtsorte erfasst. Die Entwicklungen der Heizöl- und Gaspreise waren bis vor einigen Jahren über Preisanpassungsformeln eng aneinander gekoppelt. Gas ist zwischenzeitlich wie Strom zu einem Börsenprodukt geworden. Dadurch ist die Gaspreisentwicklung heute nicht mehr in der starren Form einer Preisanpassungsformel an den Heizölpreis gebunden. Die Gaspreisentwicklung an der Leipziger Energiebörse ist dem linken Diagramm zu entnehmen 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 201 2 2013 2014 2015 2016 Heizöl - Notierung [€/hl - brutto] Zeitachse Heizöl - Notierung Rheinschiene - brutto 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 30 32 34 36 38 40 42 44 Jul 07 Okt 07 Jan 08 Apr 08 Aug 08 Nov 08 Feb 09 Mai 09 Sep 09 Dez 09 Mrz 10 Jul 10 Okt 10 Jan 11 Mai 11 Aug 11 Nov 11 Feb 12 Jun 12 Sep 12 Dez 12 Mrz 13 Jul 13 Okt 13 Jan 14 Mai 14 Aug 14 Nov 14 Mrz 15 Jun 15 Sep 15 Dez 15 Apr 16 Jul 16 Okt 16 Börsenpreis [ct/kWh] Datum Entwicklung der reinen Gaseinkaufspreise an der EEX Energiebörse (Futures, Terminmarkt) 2 Fernwärmepreisentwicklung Die Fernwärmepreisentwicklung der Stadtwerke Münster ist dem nebenstehenden Diagramm zu entnehmen. Bis 2013 war der Fernwärmepreis an den Heizölpreis gekoppelt. 2014 ist die Preisanpassung umgestellt worden. Der Fernwärmepreis ist nunmehr am Gasbörsenpreis gekoppelt. Thermokonzept Die überwiegende Mehrzahl der Liegenschaften der Stadt Münster sind seit 2008 im Thermokonzept der Stadtwerke integriert. Beim Thermokonzept handelt es sich um ein Wärmelieferungscontracting. Die Stadtwerke betreiben die Erzeugungsanlagen und veräußern der Stadt die reine Wärmeenergie. In dem Thermokonzeptvertrag sind sowohl fernwärmeversorgte Anlagen, als auch Anlagen, die die Wärme mittels Öl- oder Gaskessel produzieren, enthalten. Der Energiepreis des Thermokonzeptvertrages ist seit 2014 am Gasbörsenpreis gekoppelt. Auf die Kostenentwicklung des Thermokonzeptvertrages wird auf den Seiten 9 und 10 genauer eingegangen. Strompreisentwicklung Mit der Liberalisierung des Strommarktes im Jahre 1998 ist eine Trennung zwischen dem Netzbetreiber und dem Stromlieferant erfolgt. Der Gesetzgeber verpflichtet die Versorgungsunternehmen bzw. Netzbetreiber, ihre Netze allen Stromhändlern und Stromanbietern diskriminierungs- frei für die Stromdurchleitung zur Verfügung zu stellen. Die Netzentgelte, die der Netzbetreiber den Lieferanten für die Nutzung seiner Netze in Rechnung stellt, sind im Internet zu veröffentlichen und für jeden Lieferanten gleich. Durch die Liberalisierung entfällt das frühere Monopol auf die Stromlieferung. Die Netzgesellschaften besitzen aber weiterhin ein Monopol auf die lokalen Stromnetze. Um einen Missbrauch dieser Monopolstellung zu verhindern, ist eine Anhebung der Netzentgelte nur dann möglich, wenn die Bundesnetzagentur nach Prüfung der Geschäftsunterlagen die Anhebung des Netzbetreibers für angemessen hält und ihr zustimmt. Die Höhe der Netzentgelte bedarf somit einer behördlichen Genehmigung. 0,00 2,00 4,00 6,00 8,00 10,00 12,00 Jan 02 Jan 03 Jan 04 Jan 05 Jan 06 Jan 07 Jan 08 Jan 09 Jan 10 Jan 11 Jan 12 Jan 13 Jan 14 Jan 15 Jan 16 Durchschnittspreis (100kW; 1.200 Vollbenutzungssunden) [ct/kWh] Datum Fernwärmepreisentwicklung der Stadtwerke Münster Fernwärmepreis brutto 3 Seit dieser Liberalisierung hat es eine Vielzahl von Änderungen gegeben, die sich sowohl auf die Strombeschaffung, als auch auf die Stromkosten auswirken. Nachfolgend sind die wesentlichen Änderungen zusammengestellt: Die Stromsteuer ist im April 1999 eingeführt und im weiteren Verlauf schrittweise bis auf 2,05 ct/kWh angehoben worden. Im April 2000 trat das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) in Kraft. Die Versorgungsunternehmen werden durch das EEG verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien zu Konditionen aufzukaufen, die deutlich über dem Marktpreis liegen. Diese Mehrbelastungen werden in dem sogenannten EEG Zuschlag auf alle Endkunden umgelegt. Aktuell (2017) beträgt der EEG Zuschlag 6,88 ct/kWh (netto). Im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ist geregelt, mit welchen Preisen die Netzbetreiber Strom aus Kraftwärmekopplungsanlagen vergüten müssen. Auch hier werden die Mehrbelastungen auf die Endverbraucher umgelegt (KWKG Zuschlag). Dieser KWKG Zuschlag beläuft sich für Abnahmestellen mit einer Stromabnahme < 100.000 KWh/a auf 0,25 ct/kWh (netto). Großkunden müssen zum Teil nur ein reduziertes Netzentgelt zahlen (§19 NEV). Die dadurch entgangenen Einnahmen der Netzbetreiber werden wiederum auf die Endverbraucher umgelegt. Für Kunden mit einer Abnahme unter 100.000 kWh/a steigt dadurch der Strompreis um 0,388 ct/kWh. Sofern aus einer nicht fristgerechte Netzanbindung von Offshore Windkraftanlagen Haftungs- ansprüche (§17 EnWG) resultieren, können diese auf die Endverbraucher umgelegt werden. Für Kunden mit einer Abnahme < 100.000 kWh/a beträgt diese Zulage 0,026 ct/kWh. Im rechts stehenden Diagramm ist die Entwicklung der vorstehend genannten Abgaben und Zuschläge dargestellt. Es wird deutlich, dass ein erheblicher Anteil der Strompreissteigerungen der letzten Jahre auf die zu zahlenden Zuschläge und Ab- gaben zurückzuführen ist. 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Preis [ct/kWh] Jahr Preisentwicklung der Abgaben und Zuschläge Stromsteuer brutto KWK Zuschlag brutto EEG brutto §19 StromNEV-Umlage brutto Offshore-Haftungsumlage brutto Abschaltungsumlage brutto Prognose 2018 - 2020 4 . Als Folge der Liberalisierung ist im Jahr 2002 aus Strom ein börsengehandeltes Gut geworden. Seither ist der sogenannte reine Energiepreis (Strompreis ohne Netzkosten, EEG- und KWKG-Zuschläge, Offshore- und §19 NEV-Zulagen sowie ohne Stromsteuer) maßgeblich vom Börsenpreis abhängig. Durch den Handel an der Börse besteht nunmehr die Möglichkeit, Strom für die Zukunft im Rahmen eines Waren- termingeschäftes zu kaufen. So kann bereits jetzt für z.B. 2018 ff Strom an der Strombörse eingekauft und für diesen Strom ein Festpreis vereinbart werden. Sofern die Preise dann im weiteren Verlauf an der Strombörse steigen oder sinken, hat dieses auf den vom Kunden abgesicherten Strompreis keine Auswirkung mehr. Der Verlauf der an der Börse gehandelten Preise ist dem nachfolgenden Diagramm zu entnehmen. Bereits 2003 ist bei der Stadt Münster eine Umstellung von der Vollstrom- versorgung (Netznutzung und Stromlieferung in einem Vertrag) zugunsten separater Verträge für Stromlieferung und Netznutzung erfolgt. Durch die Trennung von Netznutzung und Stromlieferung besteht für die Stromlieferanten nicht mehr die Not- wendigkeit, im Vorfeld zu Angebotsab- gabe die Netznutzungsentgelte der einzelnen Abnahmestellen zu berechnen. Dadurch kann deutlich einfacher und schneller auf Änderungen an der Strombörse reagiert werden. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Juli.2002 Januar.2003 Juli.2003 Januar.2004 Juli.2004 Januar.2005 Juli.2005 Januar.2006 Juli.2006 Januar.2007 Juli.2007 Januar.2008 Juli.2008 Januar.2009 Juli.2009 Januar.2010 Juli.2010 Januar.2011 Juli.2011 Januar.2012 Juli.2012 Januar.2013 Juli.2013 Januar.2014 August.2014 Februar.2015 August.2015 Februar.2016 August.2016 Börsenpreis [ct/kWh] Datum Entwicklung der reinen Stromeinkaufspreise an der Strombörse (Futures, Terminmarkt) Base die jährliche durchschnittliche Preissteigerung für den reinen Energieeinkauf an der Strombörse beträgt von Juli 2002 bis Dez 2016 1,084 % 5 Dem nachstehenden Diagramm ist zu entnehmen, wie sich die Gesamtstrompreise (inkl. Netzentgelt und Zuschläge) der Stadt Münster in den letzten Jahren entwickelt haben. Der reine Stromeinkaufspreis (grüner Balken) der Stadt Münster wird in den Jahren 2017 – 2019 weiter sinken. Durch die schon getätigten Einkäufe für 2018 bis 2019 (für 2020 sind Teilmengen gekauft) ist der reine Stromeinkaufspreis bereits festge- schrieben. Gegenüber 2009 und 2010 sind die reinen Stromeinkaufspreis von ca. 10 ct/kWh auf ca. 4 ct/kWh gesunken. Der Preisrückgang beträgt somit ca. 6 ct/kWh. Im gleichen Zeitraum ist der Gesamtstrompreis (Preis inklusive gesetzlicher Abgaben und Zuschläge) von ca. 19 ct/kWh auf 23 ct/kWh gestiegen. Wie aus dem Diagramm zu entnehmen ist, ist diese gegenläufige Entwicklung maßgeblich auf die gesetzlichen Zuschläge und Abgaben ( roter Balken) sowie gestiegene Netznutzungsentgelte (blauer Balken) zurückzuführen. 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 201 9 2020 Preis brutto [ct/kWh] Strompreise der Stadt Münster Energiebeschaffung brutto Summe Zuschläge brutto Netzkosten brutto Prognosewerte der Netzkosten und Zuschläge - die Energiebeschaffungskosten sind bis einschließlich 2019 bereits bekannt 6 2. Strombezüge und Stromkosten Im vorstehenden Kapitel „Energiepreise“ ist die allgemeine Preisentwicklung auf dem Energiemarkt erläutert worden. Interessant ist nunmehr die Frage, wie sich die Energiebezüge und Energiekosten der Stadt Münster entwickelt haben. Dieser Frage wird in den nachfolgenden Diagrammen und Erläuterungen nachgegangen. Wie bei den Energiepreisen erfolgt eine Differenzierung nach den Energiearten. Eine reine Kostenermittlung ohne Auswertung der dahinterstehenden Energiebezüge ist wenig hilfreich. Aus diesem Grunde ist neben der Kostenentwicklung auch die Verbrauchsentwicklung dargestellt worden. Zu Erhöhung der Aussagekraft ist bei dem Verbrauch zusätzlich noch eine Differenzierung nach verschiedenen Nutzergruppen erfolgt. Entwicklung der Strombezüge Dem Diagramm ist die erfreuliche Entwicklung, dass in vielen Bereichen in den letzten Jahren die Strombezüge reduziert werden konnten, zu entnehmen. Im Bereich Sportförderung inkl. Bäder ist diese Entwicklung erst ab 2012 erkennbar. In den Jahren davor ist der Bezug deutlich gestiegen. Diese Steigerungen sind im wesentlichen auf eine Ausdehnung der Nutzungszeiten sowie einen deut- lich höheren Standard bei den sanierten Bädern zurückzu- führen. Ferner führen höhere Anforderungen an die Schwimmbeckenwasserbehandlung (z.B. eine höhere Wasserumwälzungsrate) zu einer Stromverbrauchssteigerung. Bei den Schuleinrichtungen sind aus dem Diagramm nahezu gleichbleibende Bezüge zu erkennen. Diesen Sachverhalt positiv zu bewerten klingt zunächst befremdlich. Es muss allerdings berücksichtigt werden, dass in den letzten Jahren die Nutzungszeiten in den Schulen kontinuierlich ausgedehnt worden sind. Zusätzliche Einrichtungen wie Cafeterien und Mensen sind gebaut worden, der Grad der EDV Ausstattung ist erheblich gestiegen. Das die realen Bezüge dennoch nicht gestiegen sind, ist auf die kontinuierliche Verbesserung des technischen Standards wie z.B. Beleuchtungssanierungen, Optimierung von Heizungspumpen etc. zurückzuführen. 0 2.000.000 4.000.000 6.000.000 8.000.000 10.000.000 12.000.000 14.000.000 16.000.000 Pumpwerke / Kläranlagen Schul- einrichtungen Kinder- Jugend- und Familie Sportförderung inkl. Bäder Verwaltung Lichtsignal- anlagen Kultur und Wissenschaft Soziale Leistungen sonstiges Strombedarf [kWh/a] Kategorien Strombezüge nach Kategorien 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 7 Deutlich gestiegen sind die Energiekosten für soziale Leistungen. Ursächlich hierfür ist die Vielzahl neuer Gebäude für die Flüchtlings- unterbringung. Entwicklung der Stromkosten Aus den Erläuterungen zu den Energiepreisen ist zu entnehmen, dass diese in der Vergangenheit deutlich gestiegen sind, wobei der Steigerung der durch gesetzliche Vorgaben festgelegten Abgaben (Stromsteuer, EEG Zuschlag, KWKG Zuschlag, Offshore Zuschlag und §19 NEV Zuschlag) hierbei ein maßgeblicher Anteil zukommt. Diese Preisentwicklung hat letztendlich zur Folge, dass trotz der Reduzierung der Strombezüge die Stromkosten im Betrachtungszeitraum 2005 – 2016 gestiegen sind. (siehe D iagramm). Trotz der zusätzlichen Strombezüge durch die Flüchtlingseinrichtungen konnte der Gesamtstrombedarf 2015/2016 reduziert werden. Der deutliche Rückgang des Strombezuges 2015/2016 ist auf das neue BHKW in der Hauptkläranlage zurückzu- führen. Hier wird nunmehr ein Großteil des Strombedarfs über das BHKW produziert. Für 2018-2020 ist der Stromeinkauf bereits erfolgt. Dadurch sind für diese Jahre Steigerungen des Strompreises weitest- gehend ausgeschlossen. (siehe hierzu das Diagramm auf Seite 5) kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a 0 2.000.000 4.000.000 6.000.000 8.000.000 10.000.000 12.000.000 14.000.000 16.000.000 0 5.000.000 10.000.000 15.000.000 20.000.000 25.000.000 30.000.000 35.000.000 40.000.000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Stromkosten [€/a] Strombezug [kWh/a] Abrechnungsjahr Gesamtentwicklung Strombezug / Stromkosten 8 3. Wärmebezüge und Wärmekosten Ein Vergleich der Wärmebezüge unterschiedlicher Jahre ohne die Berücksichtigung der meteorologischen Gegebenheiten der entsprechenden Jahre ist wenig aussagekräftig. Aus diesem Grunde haben wir die Wärmebezugsdaten witterungsbereinigt. Somit werden für alle Bezugsjahre die gleichen Witterungsbedingungen zugrunde gelegt. Entwicklung der Wärmebezüge Auch bei den Wärmebezügen spiegelt sich wie beim Strom die positive Entwicklung wieder. Die Bezüge sind für fast alle Bereiche in den letzten 10 Jahren deutlich gesunken. Eine Ausnahme stellt erneut wiederum der Bereich soziale Leistungen dar. Der Anstieg in dieser Rubrik ist auf die zusätzlichen Gebäude für die Flüchtlinge zurückzuführen. Die in vielen Rubriken vorliegende positive Ent- wicklung ist auf die erfolgten Modernisierungen der letzten Jahre zurückzuführen. Doch Modernisierungen alleine führen nicht zu dieser Entwicklung, zumal die Gebäudenutzungszeiten in den letzten Jahren in einigen Bereichen deutlich ausgedehnt worden sind. Einen wesentlichen Anteil an der positiven Entwick- lung der Wärmebezüge vieler Rubriken ist auf die ständige Überwachung und Verbrauchskontrolle zu- rückzuführen. Diese führt dazu, dass die Heizzeiten den tatsächlichen Nutzungszeiten angepasst werden und auftretende Defekte, die z.B. zu einem durch- gängigen Betrieb der Heizungsanlagen etc. führen, frühzeitig erkannt und behoben werden. . 0 5.000.000 10.000.000 15.000.000 20.000.000 25.000.000 30.000.000 35.000.000 40.000.000 45.000.000 50.000.000 Pumpwerke / Kläranlagen Schul- einrichtungen Kinder- Jugend- und Familie Sportförderung inkl. Bäder Verwaltung Kultur und Wissenschaft Soziale Leistungen sonstiges Wärmebezüge [kWh/a] Kategorien Wärmebezüge nach Kategorien (witterungsbereinigt) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 9 Entwicklung der Wärmekosten Die Wärmebezüge sind bis 2014 insgesamt betrachtet zurückgegangen, der Anstieg 2015 und 2016 ist im wesentlichen auf die Flüchtlings- thematik zurückzuführen. Ein entsprechender Verlauf bei den Kosten liegt allerdings nicht vor. Somit scheint zunächst der ökologische Vorteil des Bezugsrückganges nicht mit einem ökonomischen Vorteil verbunden zu sein. An dieser Stelle wiederum die Ursache nur in der Energiepreis- steigerung zu sehen, führt allerdings nicht zu einer objektiven Aussage. Ende 2007 hat sich die Stadt Münster dazu entschlossen, die bislang in Eigenregie betriebene Wärmeerzeugungs- anlagen im Rahmen eines Thermo- konzeptvertrages an die Tochtergesell- schaft Stadtwerke Münster zu übergeben. Die Stadtwerke sind also seit 2008 für die Wartung, Instandsetzung und Erneuerung der Wärmeerzeugungsanlagen zuständig und trage somit auch die anfallenden Kosten. Die hierfür anfallenden Auf- wendungen sind ab 2008 im Wärmepreis, der der Diagrammauswertung zugrunde liegt, bereits enthalten. Daraus resultiert, dass bei einem fairen Vergleich der Entwicklung die Energie- kosten in den Jahren 2005 – 2007 die angefallenen Wartungskosten sowie die Kosten für Anlagenerneuerungen jeweils hinzugerechnet werden müssen, da diese ab 2008 in den von den Stadtwerken in Rechnung gestellten Wärmepreis bereits enthalten sind. Die Kosten für die Wartung und Anlagenerneuerung aus den Jahren 2005 – 2007 liegen aber nicht vor. kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a 0 2.000.000 4.000.000 6.000.000 8.000.000 10.000.000 12.000.000 14.000.000 16.000.000 18.000.000 20.000.000 0 10.000.000 20.000.000 30.000.000 40.000.000 50.000.000 60.000.000 70.000.000 80.000.000 90.000.000 100.000.000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Wärmekosten [€/a] Wärmebezug [kWh/a] Abrechnungsjahr Gesamtentwicklung Wärmebezug / Wärme- kosten (witterungsbereinigt) 10 Wenn man nunmehr den tatsächlichen Erfolg durch die Optimierung der Heizenergiebezüge beurteilen möchte, besteht alternativ zur Bewertung der nicht bekannten Wartungs- und Anlagenerneuerungskosten die Möglichkeit, dass die Heizenergiepreise des Ausgangsjahres (im vorliegenden Fall 2005) auch für die folgenden Jahre zugrunde gelegt werden. Bei gleichbleibenden Energiepreisen (ct/kWh) wären im Betrachtungszeitraum 2005 – 2014 nicht nur die Energiebezüge, sondern auc h die Energiekosten gesunken. In den Jahren 2011 und 2013 ist in sehr vielen Schulen die Nutzungszeit (Ganztag) verlängert worden. Durch entsprechende Sanierungen und Optimierungen ist es gelungen, den mit der Ausdehnung der Nutzungszeiten zu erwartenden Verbrauchsanstieg zu verhindern. Nicht verhindert werden konnte der deutliche Anstieg der Wärmebezüge in den Jahren 2015 und2016, der, wie bereits erwähnt, im wesentlichen auf die Vielzahl neuer Gebäude zurückzuführen ist. kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a 0 2.000.000 4.000.000 6.000.000 8.000.000 10.000.000 12.000.000 14.000.000 16.000.000 18.000.000 20.000.000 0 10.000.000 20.000.000 30.000.000 40.000.000 50.000.000 60.000.000 70.000.000 80.000.000 90.000.000 100.000.000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Wärmekosten [€/a] Wärmebezug [kWh/a] Abrechnungsjahr Gesamtentwicklung Wärmebezug / Wärme- kosten (witterungsbereinigt) kWh/a €/a €/a Preisstand 2005 11 4. Wasserbezüge und Wasserkosten Im Vergleich zu den Strom- und Wärmebezügen spielen die Wasserbezüge eine untergeordnete Rolle. Abgesehen von den Bädern und Sporthallen ist der mit Abstand größte Anteil der Wasserbezüge den Sanitären Anlagen zuzuordnen. Entwicklung der Wasserbezüge Im Gegensatz zu den Strom- und Wärmebezügen ist bei den Wasserbezügen keine eindeutige Tendenz aus dem nebenstehenden Diagramm erkennbar. Der starke Abfall bei der Rubrik „sonstige“ ist darauf zurückzuführen, dass in der Vergangenheit die Zuordnung der Wasserbezüge zu einzelnen Rubriken noch nicht so differenziert erfolgt ist, wie es derzeit der Fall ist. Somit verteilt sich die anscheinend vorliegende Reduzierung bei den „sonstigen“ zum Teil auf die übrigen Rubriken und führt dort zu einer Steigerung. Erneut auffallend ist der starke Anstiege in der Rubrik „soziale Leistungen“. Auch wenn die Wasserbezüge im Vergleich zu den Strom- und Wärmebezügen eine untergeordnete Rolle spielen, steht das Thema „Wasser sparen“ dennoch im Fokus der Gebäudebewirtschaftung. Neue wassersparende Techniken sofort flächen- deckend einzusetzen, ist allerdings nicht immer erfolgversprechend. Vielmehr sollte zunächst ge- prüft werden, ob diese Techniken speziell für die Anwendungen bei den einzelnen Liegenschaften geeignet sind und eine Umsetzung wirtschaftlich sinnvoll ist. Gerade beim Wasser dürfen die hygienischen Anforderungen nicht außer acht gelassen werden. So ist es nicht als sinnvoll, bei Gebäuden mit alten überdimensionierten Wasser- leitungen Wasserspartechniken einzubauen und anschließend mehrfach im Jahr die Wasserleitungen auf Grund des geringen Durchsatzes zu spülen. 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 140.000 160.000 180.000 Pumpwerke / Kläranlagen Schul- einrichtungen Kinder- Jugend- und Familie Sportförderung inkl. Bäder Verwaltung Kultur und Wissenschaft Soziale Leistungen sonstiges Wasserbedarf [m³/a] Kategorien Wasserbezüge nach Kategorien 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 12 Entwicklung der Wasserkosten Das nachfolgende Diagramm verdeutlicht, dass sich die Wasserkosten weitestgehend parallel zu den Wasserbezügen entwickelt haben. Somit ist hier die starke Entkopplung zwischen Abnahme und Kosten, wie sie bei Strom und Wärme zu verzeichnen ist, nicht vorhanden. m³/a m³/a m³/a m³/a m³/a m³/a m³/a m³/a m³/a m³/a m³/a m³/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a €/a 0 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 1.400.000 1.600.000 1.800.000 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Wasserkosten [€/a] Wasserbezug [m³/a] Abrechnungsjahr Gesamtentwicklung Wasserbezug / Wasserkosten 13 5. Zusammenfassung der Entwicklung der Energiebezüge Das nachfolgende Diagramm verdeutlicht, dass bis zum Jahr 2014 die Gesamtenergiebezüge gesunken sind. Die Steigerungen der Jahre 2015 und 2016 sind im wesentlichen auf die erforderliche Unterbringung der Flüchtlinge zurückzuführen. 0 10.000.000 20.000.000 30.000.000 40.000.000 50.000.000 60.000.000 70.000.000 80.000.000 90.000.000 100.000.000 110.000.000 120.000.000 130.000.000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Energiebedarf [kWh/a] Jahr Energiebezugsentwicklung der Stadt Münster Energiebezüge (Strom und Wärme) Wärmebezüge (witterungsbereinigt) Strombezüge 14 6. Ausblick Weitere Optimierungen wird es auch in Zukunft durch Modernisierungsmaßnahmen geben. Ob die hierdurch erzielten Verbrauchsreduzierungen sich auch in entsprechende Kostenreduzierungen wiederspiegeln werden, ist maßgeblich von der Energiepreisentwicklung abhängig. Durch steigende Energiepreise sind in der Vergangenheit oftmals die Kostenreduzierungen deutlich moderater im Vergleich zu den erzielten Energiebezugsreduzierungen ausgefallen. Hierbei darf aber nicht verkannt werden, dass ohne die bereits durchgeführten Modernisierungs- maßnahmen und ohne dem ehrgeizigen Anspruch, auch in Zukunft immer bessere Kennwerte zu erreichen, deutliche Kostensteigerungen zu erwarten sind. Das gilt im besonderen Maß für die permanente Überwachung der Energiebezüge. Gerade hier hat die Erfahrung gelehrt, dass eine Vernachlässigung dieses Themas zu einem schleichenden Prozess steigender Energiebezüge und Energiekosten führt. In ca. 100 Objekten wird aktuell eine automatische Zählerdatenübermittlung aller im Objekt vorhandenen Zähler (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme) installiert. Diese Technik ermöglicht es, bei nicht erklärlichen Energiebezugsveränderungen Zählerstände im 15 bzw. 60 Minuten Rhythmus zu speichern und direkt an das Energiemanagement zu übertragen. Diese Daten werden als Energielastgänge bezeichnet. Mit Hilfe dieser Lastgänge lassen bislang nicht erkennbare Einsparpotentiale zukünftig aufdecken. Der Energiebedarf von zukünftigen Neubauten und sanierten Altbauten stellt eine dynamische Entwicklung dar. Die in den Gebäudeleitlinien der Stadt Münster selbst auferlegten Grenzwerte werden zu weiteren Verbesserungen führen. Vielversprechende neue Techniken wie z.B. LED Beleuchtung sind in ihrer Entwicklung so weit vorangeschritten, dass sie nunmehr flächendecken bei Sanierungen und Neuanlagen zum Einsatz kommen. Hinsichtlich der LED Technik ist anzumerken, dass diese bereits seit einigen Jahren dort eingesetzt worden ist, wo sich aufgrund der Nutzungsdauer eine Wirtschaftlichkeit dieser Technik nachweisen lies. Sinkende Preise haben dazu führen, dass der Einsatz der LED Beleuchtung nunmehr in sehr vielen Anwendungsfällen wirtschaftlich ist. Auch zukünftig werden weitere ökologische Verbesserungen durch Optimierungen bei den städtischen Gebäude erreicht werden. Inwieweit diese dann auch mit ökonomischen Verbesserungen in Form einer absoluten Energiekostenreduzierungen einhergehen, ist maßgeblich von der zukünftigen Entwicklung der Energiepreise abhängig.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Friedrich-Ebert-Straße
- Alt Angelmodde
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0797/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.09.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37