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V/0797/2017

Erläuterungsbericht zum Arbeitsprogramm des Amtes für Immobilienmanagement für das Haushaltsjahr 2018

Vorlagen 11.09.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 17.10.2017, TOP 6.1

Berichtsvorlage

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Energiebericht_MS_2016

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Berichtsvorlage

27084 Zeichen

V/0797/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erläuterungsbericht zum Arbeitsprogramm des Amtes für Immobilienmanagement für das 
Haushaltsjahr 2018 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.10.2017 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches 
 Flächenmanagement Bericht 
17.10.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Einleitung 
 
Das Arbeitsprogramm des Amtes für Immobilienmanagement ist entsprechend der Produktgru p-
pe wie folgt gegliedert: 
 
1. Erwerb, Entwicklung und Verkauf von Immobilien, 
2. Vermietung und Verpachtung sowie Anmietung und Anpachtung von Immobilien,  
3. Bereitstellung von Immobilien zur städtischen Aufgabenerfüllung. 
 
Zu den Aufgaben des Immobilienmanagement s gehören die bedarfs -, zeit- und kostengerechte 
Bereitstellung geeigneter Grundstücke und Gebäude im Rahmen der finanziellen Handlungsmög-
lichkeiten der Stadt. Dies erfolgt nach wie vor auf der Grundlage einer kontinuierlichen Portf o-
liooptimierung im immobilen Vermögensbestand zur Anpassung des Vermögens an aktuelle B e-
darfsverhältnisse. Dazu gehören die Vorbereitungen und Umsetzunge n von Investitions - und 
Desinvestitionsentscheidungen als auch ein effektives Immobiliencontrolling vor allem unter B e-
rücksichtigung von Stadtentwicklungs- und Wirtschaftlichkeitszielen. 
 
Der vorliegende Erläuterungsbericht des Amtes für Immobilienmanageme nt gibt einen Ausblick 
auf die für das Jahr 2018 geplanten immobilienwirtschaftlichen Aktivitäten der Stadt Münster. Die 
dargestellten Inhalte stehen unter dem Vorbehalt ggf. noch erforderlicher (Verfahrens -) Be-
schlüsse des jeweiligen Fachausschusses oder des Rates. 
 
 
1. Produkt „Entwicklung und Bereitstellung von Immobilien“ 
 
1.1  Grundstücksbeschaffungen 2018 
 
Die Wachstumsprognosen der Stadt Münster erfordern auch in 2018 eine intensive Akquise und 
Ankäufe von Wohnbaupotentialflächen, die nach planerisch er Entwicklung und technischer E r-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0797/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Heitmann 
Ruf: 
492-2304 
E-Mail: 
HeitmannA@stadt-muenster.de 
Datum: 
19.09.2017 
Öffentliche Berichtsvorlage

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schließung dem Immobilienmarkt zur Deckung der hohen Bedarfe zugeführt werden kö nnen. Ziel 
der Stadt ist dabei ein möglichst 100%iger Ankauf, um größtmöglichen Einfluss auf die neg ativen 
Effekte des Immobilienmarktes (steigende Bodenpreise und Mieten) nehmen zu können. Oftmals 
wird jedoch nur ein anteiliger Ankauf (mindestens 50 %) vom Eigentümer möglich sein. 
Aus dem Prozess der Planungswerkstatt werden neue Potentialflächen einfließen. Diese Vielzahl 
ist für die Erreichung  der wohnungspolitischen Ziele notwendig, um in Verhandlungen die erfo r-
derliche Flexibilität nutzen zu können.  
 
Als Dienstleister für die Fachämter stellt das Amt für Immobilienmanagement die Deckung der 
notwendigen und angemeldeten Flächenbedarfe sicher.  Die Bedarfe umfassen dabei u.a. Str a-
ßenflächen, Flächen für Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen genauso wie Flächen für Kindert a-
geseinrichtungen, Flüchtlingseinrichtungen oder Feuerwehrgerätehäuser. 
 
1.2 Grundstücksabgaben 2018 
 
Die Ergebnisse des Prozesses a us dem oben beschreibenden Ankauf von Wohnbaupotentialfl ä-
chen und der nachfolgenden planerischen Entwicklung beeinflussen zunehmend das Arbeitspr o-
gramm des Amtes für Immobilienmanagement im Bereich der Grundstücksabgaben. So wird die 
Stadt Münster auch in 2018 attraktive Baugrundstücke in mehreren Baugebieten veräußern kö n-
nen. Die Anzahl der städtischen Baugrundstücke wird zudem in den Folgejahren deutlich steigen. 
 
Die städtischen Vergaberichtlinien für Einfamilienhausgrundstücke gewährleisten dabei, dass 
breite Bevölkerungsschichten in Abhängigkeit von ihrer Einkommenssituation und ihren persönl i-
chen Lebensverhältnissen den Wunsch nach Eigentumsbildung erfüllen können. Bei einem 
durchschnittlichen Preisgefüge von 80  % des Bodenrichtwertes dämpfen die städt ischen Grund-
stücke die Gesamtkosten der privaten Bauvorhaben. 
 
Durch die Festschreibung des Kaufpreises auf den Verkehrswert wird auch im Bereich der Meh r-
familienhäuser die Bodenpreisspirale von Seiten der Stadt nicht weiter beschleunigt. Mit ko n-
zeptorientierten Verfahren und dem Gebot auf die Startmiete kann sowohl eine nachhaltige Quar-
tiersentwicklung beeinflusst als auch preisdämpfende Effekte für den Mieter erzielt werden. Im 
Zusammenspiel mit der besonderen kommunalen Selbstverpflichtung zum Anteil des  öffentlich 
geförderten Wohnraums werden auch in 2018 die Zielsetzungen des Handlungsprogramms 
Wohnen verfolgt. 
 
Parallel zu den klassischen Ein - und Mehrfamilienhausgrundstücken werden für die Interesse n-
ten für gemeinschaftsorientiertes Wohnen gezielt Gru ndstücke vorgehalten und zum Verkauf 
angeboten. Die Förderung dieser Wohnform ist erklärtes Ziel der Stadt Münster. 
 
Eine hohe städtebauliche Qualität und ein nachhaltiger Nutzungsmix werden durch die bewäh r-
ten, oft mehrstufigen Investorenauswahlverfahren für städtische Grundstücke in besonderen L a-
gen erreicht. 
 
Auch in 2018 wird die Deckung der Bedarfe im Bereich der Kindertagesbetreuung einen hohen 
Stellenwert im Arbeitsprogramm des Amtes für Immobilienmanagement darstellen. 
 
1.3 Anmerkung 
 
Aufgrund der e rforderlichen Nichtöffentlichkeit werden die konkreten geplanten Aktivitäten des 
Amtes für Immobilienmanagement in einer gesonderten Vorlage dargestellt. 
 
 
2.  An- und Vermietungen sowie An- und Verpachtungen von Immobilien  
 
Ein Schwerpunkt im Arbeitsprog ramm Jahr 2017 / 2018 liegt neben verschiedenen Einzelproje k-
ten erneut im Bereich der Flüchtlingsunterbringung. Nachdem die Flüchtlingszahlen ihren Zenit

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im zweiten Halbjahr 2015 erreicht hatten, sinkt die Zahl schutzsuchender Migranten und damit 
einhergehend die Bedarfe zur Unterbringung.  Im liegenschaftlichen Aufgabenfokus liegen nu n-
mehr die Rückabwicklung von interimsweise angemieteten Objekten und die weitere Sicherung 
und Optimierung der Unterbringungssituation.  
 
Aktuell sind 754 der 3.226 vorhandenen Plätze dauerhafte Plätze (Stand Mitte August). Dies ent-
spricht einer Quote von 23,4 %.  Im Vorjahresvergleich konnte der Anteil an dauerhaften Plä tzen 
damit bereits um 9 Prozentpunkte erhöht werden (2016: 14,5 %). Gleichwohl sind die Bestrebun-
gen zur Verbesserung der Quote fortzusetzen.  
 
Ein wesentlicher Anteil der für die Flüchtlinge angemieteten Objekte konnte nur zeitlich befristet 
angemietet werden. Diverse Wohngebäude, die überwiegend von der Bundesanstalt für Immob i-
lienaufgaben angemietet worden sind, wurden im ersten Halbjahr 2017 freigezogen und zurüc k-
gegeben. Hier sind und werden miettechnisch Rückabwicklungen und entsprechende Ersatzu n-
terkünfte erforderlich. Die ses Verfahren wird in 2017 fortgesetzt und voraussichtlich – auch bei 
gleichbleibenden  Flüchtlingszahlen – in 2018 noch nicht abgeschlossen sein.  
 
Als flankierende Maßnahme wird die Integration der Flüchtlinge auf dem Wohnungsmarkt durch 
die Unterbringung in stadteigenen Objekten  – sofern es die liegenschaftlichen Möglichkeiten 
hergeben – weiterhin unterstützt. Auf Grund der relativ geringen Zahl der Wohnobjekte in städt i-
scher Verwaltung sind hier jedoch keine spürbaren Effekte zu erzielen.  
 
Im zweiten wesentlichen Handlungsfeld, der Raumbedarfsdeckung für die Kinderbetreuung, sind 
auch in 2017/2018 weitere Anstrengungen erforderlich. Die noch bestehenden Interimsformen 
(Pavillonlösungen) und die nur temporär angemieteten Objekte (z.B. Yorkkaserne / Oxfordkase r-
ne) sind auf Sicht zu beenden und in dauerhafte Einrichtungen umzuwandeln. Dar über hinaus 
sind weitere ergänzende Dauerstandorte nach wie vor erforderlich. Auch Standorte für die Gro ß-
tagespflege sind weiterhin nicht in ausreichender Zahl in allen Stadtbezirken vorhanden.  
 
Ein bestehender größerer Büroflächenbedarf konnte aktuell du rch Anmietung eines Objektes an 
der Friedrich-Ebert-Straße gedeckt werden. Die Flächen werden durch den Vermieter noch he r-
gerichtet und stehen voraussichtlich im 4. Quartal 2017 für rd. 105 Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern 
aus 3 Fachämtern zur Verfügung. Ausg elöst wurde dieser Bedarf durch die insgesamt gewac h-
sene Stadt ,  durch die Sanierung des Stadt hauses 1 und durch die Personalsteigerungen im 
Flüchtlingsbereich. 
 
Ergänzend unternimmt das Amt für Immobilienmanagement weitere Anstrengungen um den 
Ausnutzungsgrad der bestehenden angemieteten Flächen zu erhöhen. So werden bspw. Lage r-
flächen und Besprechungsräume im Einvernehmen mit den Vermietern als Bürofläche aus - bzw. 
umgebaut. Auch werden Abtrennungen von Fluren und Raumteilungen zur Gewinnung weiterer 
Büroflächen vorgenommen.  
 
Durch die tendenziell steigenden Personalzahlen werden auch diese Maßnahmen jedoch v o-
raussichtlich auf Sicht nicht ausreichen, die wachsenden Raumbedarfe zu decken.  
 
Bereits bei der aktuellen Anmietung zeigte sich, dass sich die Bed arfsdeckung durch Anmietun-
gen von Büroflächen als zunehmend schwieriger gestaltet. Das Mietflächenangebot in Bestand s-
objekten ist inzwischen stark ausgedünnt. Die Leerstandsquote in Büroobjekten ist im Stadtgebiet 
der Stadt Münster auf ein historisches Tie f von 2 % gesunken. Die se Rahmenbedingungen wer-
den insbesondere in den von der Stadt Münster benötigten zentralen Innenstadtlagen zu einem 
weiteren Anstieg der Büromieten führen. 
 
Vor diesem Hintergrund ist im Rahmen der mittelfristigen Büroflächenplanung aus wirtschaftlicher 
und liegenschaftlicher Sicht zu prüfen, ob die zukünftigen Raumbedarfe weiterhin durch Anmi e-
tungen oder nicht besser durch die Errichtung eines eigenen Bürogebäudes sichergestellt we r-
den sollen. Dies stellt ein wichtiges Handlungsfeld in 2017 / 2018 und der Folgejahre dar.

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Neben der kontinuierlichen Vertragsbetreuung liegt das Hauptaugenmerk nach wie vor auf der  
Optimierung des städtischen Immobilienbestandes. Ziel ist es weiterhin, nur noch die Immobilien 
im städt. Bestand zu erhalten, die zur Aufgabenerfüllung notwendig sind. Die nicht für die Aufg a-
benerfüllung notwendigen Immobilien werden veräußert bzw. bei angemieteten Objekten der 
Mietvertrag beendet, oder einer anderweitigen Nutzung zugeführt.  
 
Die Stadt Münster ist mit rd. 1.025 ha einer der größten Anbieter landwirtschaftlicher Nutzflächen 
im Stadtgebiet. Bei der Vergabe von landwirtschaftlichen Flächen werden zurzeit die Rahmenb e-
dingungen für die Vergabe der Flächen  gemeinsam mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit hinterfragt. So wird derzeit auch aufgrund verschiedener politischer Anträge g e-
prüft, wie die Belange des Naturschutzes bei der Verpachtung der Flächen noch stärker als bi s-
her berücksichtigt werden können (u.a. Erhöhung des Gewässerschutzes durch Ausw eitung der 
Uferrandstreifen, Ausweisung von Blühstreifen). Über die Ergebnisse werden die Fachämter in 
einer gemeinsamen Vorlage die politischen Gremien informieren.  
 
3. Bereitstellung von Gebäuden zur städtischen Aufgabenerfüllung 
 
Im Rahmen dieses Teilp roduktes obliegen dem Amt für Immobilienmanagement der Bau, die 
Instandhaltung und die Bewirtschaftung (insbesondere die technische Bewirtschaftung, Rein i-
gung, Wachdienst, Hausverwaltung  und Energiemanagement) von rd. 500 betriebsnotwendigen 
städtischen St andorten. Hierzu zählen Verwaltungsgebäude, Schulgebäude, Kulturgebäude, 
Sportgebäude, Gebäude der Jugendpflege , Feuerwehrgebäude , Sozialunterkünfte, Betriebsg e-
bäude und Gebäude des Gesundheitsdienstes sowie sonstige Liegenschaften  des allgemeinen 
Grundvermögens mit einer Gesamtsumme Nettogrundfläche von über 1,0 Mio. qm. Unter  3.2 
werden die Aufwendungen zum Betrieb/Unterhaltung der Gebäude und in 3.3 die Investition s-
maßnahmen als Zusammenfassung in Gesamtsumme dargestellt.  
Die Investitionen sind im HH-Plan bei den jeweiligen Bedarfsämtern im Finanzplan einzeln aufge-
führt. 
 
3.1 Rückblick 2016 
 
Auch im Jahr 2016 wurden neben Investitionsprogrammen in Kitas und Schulen mehrere Einrich-
tungen neu errichtet bzw. erweitert und konnten in Betrieb gehen. Hier sind u. a. zu nennen: Fer-
tigstellung FWGH Kinderhaus, Gesamtschule Münster Mitte Fertigstellung 1. BA , Rückbau OFD, 
mehrere Flüchtlingsunterkünfte in Holzrahmenbauweise , Fertigstellung Fass a-
den/Fenstersanierung Schillergymnasium 
 
3.2 Aufwendungen zum Betrieb/Unterhaltung der Gebäude 2018  
 
Im NKF- Haushalt werden die Aufwendungen für die Instandhaltung, den Betrieb und bauliche 
Anpassungen an die betrieblichen Erfordernisse der Nutzer-/ Bedarfsämter beim Amt für Immobi-
lienmanagement gebündelt wie folgt veranschlagt.  
 
In der für das Immobilienmanagement in 2018 veranschlagten Produktgruppe 0111 werden unter 
anderem grundsätzlich alle gebäudebezogenen Aufwendungen für  
 
        in Höhe von 
Unterhaltung bebauter Grundstücke, einschl. Qualitätssicherung  16.750.000 Euro, 
Stromkosten (einschl. Lichtsignalanlagen und Abwasserbeseitigung aus Bereich Amt 66) 7.040.000 Euro, 
Wärmekosten 7.200.000 Euro, 
Reinigung 7.200.000 Euro, 
Bewirtschaftungskosten (Steuern, Versicherung, Gebühren  etc.)  5.130.000 Euro, 
Wasserkosten  850.000 Euro 
 
ausgewiesen.

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Die Summe für Instandhaltung bebauter Grundstücke einschl. Qualitätssicherung gliedert sich 
wie nachfolgend dargestellt auf. Neben der klassischen Instandsetzung (Pos. 1 -3) sind weitere 
Aufwendungen für gebäudebezogene Maßnahmen enthalten (Pos. 4-12), die in der Produktgrup-
pe des Amtes für Immobilienmanagement veranschlagt werden.  
 
 Bezeichnung Ansatz in Eu-
ro 
Pos. Gebäudeunterhaltung                                                                              
rd. 
16.750.000 
 aufgeteilt in u. a.  
1 Geplante Instandsetzungsmaßnahmen (Bauteilerneuerungen) einschl. 
Mittel Qualitätssicherung Bauunterhaltung 
6.335.000 
2 Ungeplante Instandsetzungen, Grundbedarf für unabweisbare Reparat u-
ren, Störmeldungen, Instandsetzungen an BIMA -Gebäuden für Flüchtlin-
ge (ohne Wartungen, wiederkehrende Prüfungen) 
5.497.000 
3 Wiederkehrende Prüfungen, Wartungen (gesetzlich, technisch erforde r-
lich) 
800.000 
4 Kleine Baumaßnahmen in Schulen, verschiedene Maßnahmen 105.000 
5 Grafitti Beseitigung 100.000 
6 Instandsetzung Theater Münster 676.940 
7 Instandsetzungen für das Sportamt (Bäder) 186.700 
8 Prüfgebühren 550.000 
9 Herrichtung strategischer Liegenschaften 512.000 
10 Brandschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen  183.100 
11 Hausgelder für verschiedene Objekte (aus Eigentumsanteilen) 168.000 
12 Instandhaltung MCC – Halle Münsterland 500.000 
13 Verschiedene Bauprogramme wie z.B. kleinere Um - und Ausbauten in 
städt. Kindertages- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten, Feuerwehrge-
rätehäuser, Sozialunterkünften, Dienstgebäuden sowie Dichtheitsprüfung 
1.136.260 
Stand Drucklegung 
 
3.3 Investitionsmaßnahmen (Zusammenstellung der Investitionsmaßnahmen aus HH -
Plan) 
 
Die Investitionen sind im HH-Plan bei den jeweiligen Bedarfsämtern im Finanzplan einzeln aufge-
führt. 
 
Investitionen 
 Nr.  Bezeichnung  HH-Jahr  Betrag  
Euro 
Bemerkungen  
  Versch. Bedarfsämter  2018 79.815.900 Summe aus den versch. 
Investitionen aus HH-Plan 
 
Als herausragende Investitionsmaßnahmen für 2018 sind hier beispielhaft u. a. zu nennen: 
- Fortsetzung Errichtung der Gesamtschule Münster Mitte 
- Fortsetzung Innensanierung Stadthaus 1 (2.BA) 
- Energetisch Sanierung Bürgerhaus Kinderhaus, einschl. Umstrukturierungen im Bestand 
5.BA) 
- Fortsetzung Neubau Kita Hermannschule 
- Baubeginn: 
  -  Grundschule Wolbeck 
  -  Kita Wolbeck 
  -  Dreifaltigkeitsschule (Erweiterung/Umbau) 
  -  Energetische Sanierung Gymnasium Paulinum

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- Planung: 
 - Kita Alt Angelmodde 
  - Kita Eichendorf 
- Wettbewerbe: 
 - Sporthalle Pascalgymnasium 
   - Erweiterung SZ Kinderhaus 
 
Aus dem Sonderprogramm der NRW-Bank – Gute Schule 2020 -  werden auch in 2018 zusät z-
lich 2,325 Mio. € für Instandsetzungsmaßnahmen in Schulen verwendet. 
 
Besondere gebäudewirtschaftliche Serviceleistungen 
Bei den besonderen gebäudewirtschaftlichen Serviceleistungen hand elt es sich um Lei stungen 
auf Einzelanforderung der Gebäudenutzer/innen (Mieter/innen). Zu den Leistungen gehören u n-
ter anderem Planungsstudien, Gebäudeanpassungen, nutzerbedingte Umzüge, Sonderrein i-
gungs-, Sonderentsorgungsleistungen sowie Instandhaltung nicht städtisch genutzter Gebäude. 
 
Jährlich werden z. B. für das Amt für Schule und Weiterbildung ca. 40 - 60 Anfragen zu kleinen 
Baumaßnahmen in Schulen bearbeitet. Hierbei werden den Anregungen und Wünschen der 
Schulen entsprechende Umbauplanungen erstellt und Kosten ermittelt. Nach Auswahl durch das 
Bedarfsamt werden die Maßnahmen dann umgesetzt. Ebenso verhält es sich bei Anfragen aus 
anderen Bedarfsämtern wie z. B. dem Sportamt und dem Amt für Kinder Jugendliche und Fam i-
lien.   
 
Weiterhin berät das Am t für Immobilienmanagement die Halle Münsterland GmbH baufac hlich 
und führt für die Halle Münsterland Planungs- und Bauleitungen aus.  
 
Serviceleistungen werden nach Bedarf abgerufen und lassen sich daher nicht vorausschauend 
planen und darstellen. 
 
4. Energiemanagement 
Ein Schwerpunkt des Amtes für Immobilienmanagement ist die Überwachung und Optimierung 
der Energiebezüge der Stadt Münster. Die Energiebezugsentwicklung ist im nachfolgenden Di a-
gramm dargestellt

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Von 2006 bis 2014 ist eine Reduzierung der Energiebezüge zu verzeichnen. Selbst in den Jahren 
2011 – 2013 liegt keine Steigerung der Energiebezüge vor, obwohl durch einen deutlich gesti e-
genen EDV -Einsatz in den Schulen und de m Wechsel zu Ganztagsschulen mit Kantinen etc. 
zunächst eine deutliche Steigerung zu erwarten gewesen wäre. 
 
In den Jahren 2015/2016 ist bei den Wärmebezügen eine Steigerung zu verzeichnen. Diese ist 
auf die Vielzahl neu hinzugekommener Gebäude für die Flüchtlingsunterbringung zurückzufü h-
ren. Auch auf der Stromseite fallen hier zusätzliche Bezüge an. Diese sind in der nachfolgenden 
Grafik allerdings nicht erkennbar, da durch den Bau eines mit Klärgas betriebenen neuen Bloc k-
heizkraftwerkes ein Großteil des Strombedarfs der Hauptkläranlage nunmehr selbst p roduziert 
wird und somit an dieser Stelle eine Reduzierung des Strombedarfs vorliegt.   
 
Neben der Betrachtung der absoluten Energiebezugsentwicklung ist der flächenbezogene Ene r-
giebedarf (kWh/m²) von besonderer Bedeutung. Es ist allerdings nicht aussagekr äftig, den G e-
samtenergiebezug auf die Gesamtnettogeschossflächen der Stadt Münster zu beziehen, da der 
Gesamtenergiebezug auch Pumpwerke etc. beinhaltete, die wiederum keine realistisch zuzuor d-
nende Fläche besitzen. Die wesentlichsten Gebäudegruppen der St adt Münster, für die eine fl ä-
chenbezogene Darstellung sinnvoll ist, sind die Schulen und Verwaltungsgebäude. Für diese 
beiden Gruppen ist nachfolgend die Entwicklung der spezifischen Energiebezüge dargestellt.

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V/0797/2017 
 
 
 
Bei den Verwaltungen sind die Strom- und Wärmebezüge klar erkennbar gesunken. Dieser Trend 
ist bei den Schulen im Wärmebereich ebenfalls sichtbar, beim Strom allerdings nicht zu erke n-
nen. Ursächlich hierfür sind, wie bereits angesprochen, der in den letzten Jahren deut lich verlän-
gerte Nutzungszeitraum in den Schulen (offener Ganztag in Verbindung mit Essensdarreichung) 
sowie die Digitalisierung (Informatik - Unterricht etc.). 
 
Die voraussichtlichen Energiekosten 201 8 sind mit ca. 14.500.000 € prognostiziert worden. In 
dieser Prognose sind die Entwicklungen bei den Umlagen (EEG Umlage, § 19 EnWG Umlage 
etc.) sowie die Preisentwicklung an der Strombörse eingeflossen. Bei den Energiekosten 2017 ist 
keine Budgetüberschreitung zu erwarten. 
 
Die Reduzierung des Energiebedarfes ist zum Teil auf die durchgeführten Modernisierungen u n-
ter Berücksichtigung der Standards der Gebäudeleitlinien der Stadt Münster zurückzuführen .  
Weitere wesentliche Punkte, der zu dieser Energiebezugsentwicklung beigetragen hat, sind die 
ständige Überwac hung der Energiebezüge sowie das schnelle Eingreifen bei Störungen. Die 
Gebäudeleittechnik der Stadt Münster und die damit verbundene Fernüberwachung tragen e r-
heblich zur Optimierung der Energiebezüge bei.   
 
Durch den Einbau neuer Messtechniken wird zukün ftig die Energieverbrauchsanalyse und damit 
verbunden die Möglichkeit der Optimierung weiter voranschreiten. Bislang werden von den Ve r-
sorgungsunternehmen bei den meisten Liegenschaften nur jährlich oder monatlich Zählerstände 
zur Verfügung gestellt. Ledig lich bei Abnahmestellen mit Strombezügen größer 100.000 kWh/a 
werden sogenannte Lastgänge gespeichert, die am Jahresende beim Versorger angefordert 
werden können. Bei den Lastgängen wir ganzjährig jeweils im Abstand von 15 Minuten der Ve r-
brauch festgehalten. Durch die Vorlage der Lastgänge sind deutlich exaktere Analysen und da r-
aus resu ltierend weitere Optimierungen der Energiebezüge und Energiekosten möglich. Eine 
einmalige Vorlage der Lastgänge im Folgejahr ist allerdings im Zusammenhang mit Optimi e-
rungsuntersuchungen viel zu spät. 
 
Die Stadt Münster installiert aktuell zusammen mit den Stadtwerken Münster in den Schulen und 
Kindertagesstätten im Rahmen eines Pilotprojektes nicht nur Lastgangzähler für Strom, sondern 
für alle Medien (Strom, Wärme und Wasser). Bis Ende 2017 werden ca. 100 Liegenschaften ent-

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sprechend technisch umgerüstet. Die Lastgänge werden dann nicht erst am Ende eines Abrec h-
nungsjahres für einige wenige Liegenschaften, sondern direkt am Folgetag zur Verfügung st e-
hen. Somit besteht die Möglichkeit, bei der Vorlage zu hoher Energiebezüge kurzfristig einzugrei-
fen.   
 
Bislang stehen folgende Daten zur Verfügung 
 
Schule 1 - Monat Mai:   8372 kWh Strombedarf 
Schule 2 - Monat Mai:   5315 kWh Strombedarf 
 
Im nachfolgenden Diagramm ist ersichtlich, dass die Analysemöglichkeiten durch die neue Mess-
technik erheblich verbessert werden.  
 
 
    Schule 1 Lastgang 0-24 Uhr              Schule 2 Lastgang 0-24 Uhr 
 
 
Das Beispiel zeigt, dass durch die Lastganganalyse Einsparpotential zeitnah aufgedeckt werde n 
können. Es liegen 96 Verbrauchswerte für jeden Tag vor. In dem Diagramm sind die Strombez ü-
ge von 0 bis 24 Uhr eines Tages von zwei gleichgroßen Grundschulen nebeneinander darg e-
stellt. Der Unterschied ist deutlich sichtbar. Es ist schnell zu erkennen, das s der Mehrverbrauch 
der linken Liegenschaft im Wesentlichen auf die Essensversorgung in den Mittagsstunden z u-
rückzuführen ist. Hier ist also der Ansatzpunkt für eine Optimierung. Zukünftig kann für die Ene r-
gien Strom, Wärme sowie für Wasser die Lastgänge d es Vortages abfragen und analysieren. 
Das Beispiel verdeutlicht, welcher enorme Fortschritt in der Fernauslesung gegenüber den bi s-
lang vorli egenden Monatsverbrauchswerten liegt. Auch den Hausmeistern stehen diese Daten 
zukünftig zur Verfügung. 
 
In den Jahr en 2015/2016  sowie im aktuellen Jahr 2017 sind in etlichen Einrichtungen Leuch t-
stoffröhren gegen LED-Leuchtmittel ausgetauscht, bzw. komplette LED -Leuchtensysteme einge-
baut worden.  Der Austausch von kompletten Leuchten wird vom BMUB mit bis zu 40 % der I n-
vestition gefördert. Aktuell sind förderfähige Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen für B e-
leuchtungserneuerung in Höhe von 370.000 € in Bearbeitung. Hieraus ergibt sich eine Förde r-
summe von 140.000 €. Im laufenden Jahr werden noch weiter Förderanträge für Maßnahmen, 
die 2018 umgesetzt werden sollen, gestellt. 
 
Der Austausch von reinen Leuchtmitteln ohne Leuchten wird nicht gefördert. Die LED Leuchtmi t-
telpreise sind in den letzten Jahren deutlich gesunken, sodass sich mittlerweile bei etlichen A n-
wendungsfällen Amortisationszeiten ergeben, die in der Größenordnung von 3 -5 Jahren liegen. 
Dementsprechend werden beim Leuchtmitteltausch, sofern technisch möglich und wirtschaftlich

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V/0797/2017 
 
sinnvoll, LED Leuchtmittel eingesetzt. Bei etlichen Gebäuden ist bereits nahezu ein Komplettaus-
tausch der alten Leuchtmittel erfolgt. 
 
Die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Photovoltaikanlagen haben sich in den letzten Jah-
ren deutlich geändert, wodurch der Einsatz von Photovoltaikanklagen auf städtischen Gebäuden 
durchaus wieder w irtschaftlich sein kann. Hierzu wird zu dieser Thematik eine Wirtschaftlic h-
keitsanalyse erstellt und eine anschließende Empfehlung ausgesprochen. 
 
Ein detaillierter Energiebericht, in dem auch an Beispielen die erfolgten Optimierungsmaßna h-
men vom Amt 23 da rstellt werden, befindet sich aktuell in der Umsetzungsphase und wird im 4 
Quartal 2017 vorliegen. Ein Kurzbericht ist als Vorabinfo dieser Vorlage beigefügt.  
 
5. Flächenmanagement 
 
Strategisches Flächenmanagement  
 
Rückschau 2017  
 
Neben der weiteren inhaltlichen Umsetzung der Handlungsfelder der Vorlage V/0236/2010 „Str a-
tegisches Flächenmanagement der Stadt Münster: Bildung eines optimierten Immobilienbesta n-
des und dessen Erhalt durch nachhaltige Bewirtschaftung“ bestehen die vorrangigen Aktivitäten 
in der Auswertung der Empfehlungen der Organisationsuntersuchung (siehe hierzu auch die Vor-
lage V/0311/2016: Organisationsuntersuchung im Amt für Immobilienmanagement / Umsetzung 
der Ergebnisse) und deren Umsetzung in Form einer organisatorischen Neuausrichtung. 
 
Ein amtsweites Zielsystem wurde konzeptionell erarbeitet und mit entsprechenden Kennzahlen 
hinterlegt. 
  
Zudem wurde die Themenstellung „Portfoliomanagement“ konzeptionell erarbeitet und die Bere i-
che operatives und strategisches Portfoliomanagement in das Gesamtkonzept Strategisches 
Flächenmanagement integriert.  
 
Vorschau 2018  
 
Bei der weiteren Umsetzung der Handlungsfelder der o.g. Vorlage V/0236/2010 werden in 2018 – 
insbesondere unter Berücksichtigung der Empfehlungen der o.g. Organisationsuntersuchung und 
der Fortentwicklung des amtsinternen Zielsystems (Zielvereinbarung, Dokumentation) - die The-
menbereiche Portfoliomanagement und Controlling vorrangig bearbeitet.  
 
 
Daneben werden weiterhin abteilungsübergreifende Aufgabenstellungen zur Innensanie rung 
Stadthaus 1, der mittelfristigen Büroflächenplanung und der Machbarkeitsstudie Bürgerhalle 
Hiltrup / Johannes-Gutenberg-Realschule koordiniert bzw. bearbeitet. 
 
 
6.  Schlussbemerkung 
 
Ergänzend zum „üblichen“ Arbeitsumfang ergeben sich für 2018 zudem nachfolgende zusätzliche 
Aufgaben: 
 
Die Stadt Münster beteiligt sich seit 2009 an einem Vergleichsring der KGST zur Auswertung und 
zum Vergleich von Gebäudebetriebskosten. Hierbei werden Kostendaten zu verschiedenen Au f-
wandsbereichen zwischen 6 vergleichbaren NRW Kommunen gegenübergestellt.

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Auf Grundlage von Vergleichsauswertungen konnten z. B. schon Kosten reduzierende Optimi e-
rungen im Fremdreinigungsbereich durchgeführt werden. Es sind weitere systematische Unte r-
suchungen zur Optimierung des städtischen Gebäudebestandes geplant. 
 
 
I. V. 
gez. 
Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Energiebericht - Kurzfassung

Energiebericht_MS_2016

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Energiebericht 2016

Inhaltsverzeichnis
Vorwort
1. Energiepreisentwicklung                                  Seite   2
2. Strombezüge und Stromkosten                       Seite   6
3. Wärmebezüge und Wärmekosten                    Seite   8
4. Wasserbezüge und Wasserkosten                   Seite 11
6. Gesamtentwicklung Energiebezüge                Seite 13
5. Schlusswort                                                       Seite 14

Vorwort
Mitte des letzten Jahrhunderts wurde dem Thema Energiebezüge wenig Aufmerksamkeit 
geschenkt.  Die erste Ölkrise 1973, verbunden mit Sonntagsfahrverboten, hat dazu geführt, dass 
das Thema an Bedeutung gewann.
Erste Verordnungen zur Verwendung von Dämmstoffen bei Neubauten wurden erarbeitet. Diese, 
sind im weiteren Verlauf bis heute ständig mit der Zielsetzung, den Energiebedarf von Gebäuden 
zu senken, modifiziert worden. Bei heutigen modernen Neubauten liegt der Heizenergiebedarf 
im Vergleich zu nicht energetisch ertüchtigten Bauten aus der Zeit von vor 1960 häufig um ca. 60 
- 80 % niedriger.
Bei den Gebäuden der Stadt Münster sind in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich energetische 
Sanierungen erfolgt. Das Energiemanagement im Amt für Immobilienmanagement ist als 
ständige Überwachung der Energiebezüge eingeführt worden. Zusammenfassend hat die 
Modernisierung der Anlagentechnik, Dämmmaßnahmen sowie das Energiemanagement bewirkt, 
dass die Energiebezüge deutlich optimiert werden konnten. 
Bereits im Zeitraum 1990 – 2000 lagen schon vergleichswei se sehr hohe Anforderungen an die 
Gebäudedämmung vor. In den letzten Jahren sind diese nochmals verschärft worden, was zu 
einer weiteren Reduzierung des Energiebedarfs geführt hat. Die Stadt Münster hat 
Gebäudeleitlienen eingeführt, in denen die Zielsetzung der Stadt bei baulichen Maßnahmen klar 
definiert ist und damit weitere Einsparungen erzielt. Mit zunehmender Anforderung sinken 
allerdings auch naturgemäß die noch realisierbare Einsparung. 
Auf der anderen Seite hat sich die Nutzung und Auslastung der Gebäude erheblich geändert. 
Ganztagsschulen mit Mensen und Übermittagsbetreuungen sind eingeführt worden, die EDV 
Ausstattung ist flächendeckend in den Schulen weiter ausgebaut worden, aus einfachen Bädern 
sind Bäder mit deutlich gestiegenen Freizeitwert geworden. Dieser Strukturwandel ist wiederum 
mit einer Verbrauchssteigerung verbunden. 
Durch den Bau, den Kauf sowie die Anmietung von Gebäuden zur Unterbringung der 
Flüchtlingen sind naturgemäß auch der Energie- und Wasserbezüge der Stadt Münster 
gestiegen. Auch diese Auswirkungen spiegeln sich in den Diagrammen im Energiebericht 
wieder.
Dieser Energiebericht dient dazu, sowohl die Energiepreisentwicklung, die Energieverbrauchs-
entwicklung als auch die Energiekostenentwicklung der letzten Jahre darzustellen.

1
1.Energiepreisentwicklung
Eine losgelöste Bewertung der Energiekosten ohne die Einbeziehung der Energiepreisentwicklung der verschiedenen Energien (Strom, Gas, 
Fernwärme, Heizöl, Wasser) ist nur bedingt aussagekräftig. Die Entwicklung der Energiepreise der letzten Jahre ist den nachfolgenden 
Diagrammen zu entnehmen.
Heizölpreisentwicklung / Gaspreisentwicklung
Da es sich bei den Heizölpreisen um Tagespreise handelt, gibt die
Angabe einzelner weniger Einkaufspreise nur bedingt einen Überblick 
über den Verlauf der Heizölpreisentwicklung. Als gute Datengrundlage
erweisen sich aber Veröffentlichungen des Statistischen Bundes-
amtes. Vom Statistischen Bundesamt werden die Heizölpreise für eine
fest vorgegebene Einkaufsmenge kontinuierlich für verschiedene
Berichtsorte erfasst.
Die Entwicklungen der Heizöl- und Gaspreise waren bis vor einigen 
Jahren über Preisanpassungsformeln eng aneinander gekoppelt. Gas 
ist zwischenzeitlich wie Strom zu einem Börsenprodukt geworden. 
Dadurch ist die Gaspreisentwicklung heute nicht mehr in der starren 
Form einer Preisanpassungsformel an den Heizölpreis gebunden. Die 
Gaspreisentwicklung an der Leipziger Energiebörse ist dem linken 
Diagramm zu entnehmen
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2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 201 2 2013 2014 2015 2016
Heizöl - Notierung [€/hl - brutto]
Zeitachse
Heizöl - Notierung Rheinschiene  - brutto 
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Jul 07
Okt 07
Jan 08
Apr 08
Aug 08
Nov 08
Feb 09
Mai 09
Sep 09
Dez 09
Mrz 10
Jul 10
Okt 10
Jan 11
Mai 11
Aug 11
Nov 11
Feb 12
Jun 12
Sep 12
Dez 12
Mrz 13
Jul 13
Okt 13
Jan 14
Mai 14
Aug 14
Nov 14
Mrz 15
Jun 15
Sep 15
Dez 15
Apr 16
Jul 16
Okt 16
Börsenpreis 
[ct/kWh]     
Datum
Entwicklung der reinen Gaseinkaufspreise an der EEX Energiebörse
(Futures, Terminmarkt)

2
Fernwärmepreisentwicklung
Die Fernwärmepreisentwicklung der Stadtwerke Münster ist
dem nebenstehenden Diagramm zu entnehmen. Bis 2013 war
der Fernwärmepreis an den Heizölpreis gekoppelt. 2014 ist
die Preisanpassung umgestellt worden. Der Fernwärmepreis 
ist nunmehr am Gasbörsenpreis gekoppelt.
Thermokonzept
Die überwiegende Mehrzahl der Liegenschaften der Stadt 
Münster sind seit 2008 im Thermokonzept der Stadtwerke
integriert. Beim Thermokonzept handelt es sich um  ein
Wärmelieferungscontracting. Die Stadtwerke betreiben die
Erzeugungsanlagen und veräußern der Stadt die reine
Wärmeenergie. In dem Thermokonzeptvertrag sind sowohl
fernwärmeversorgte Anlagen, als auch Anlagen, die die 
Wärme mittels Öl- oder Gaskessel produzieren, enthalten. Der Energiepreis des Thermokonzeptvertrages ist seit 2014 am Gasbörsenpreis 
gekoppelt. Auf die Kostenentwicklung des Thermokonzeptvertrages wird auf den Seiten 9 und 10 genauer eingegangen.
Strompreisentwicklung
Mit der Liberalisierung des Strommarktes im Jahre 1998 ist eine Trennung zwischen dem Netzbetreiber und dem Stromlieferant erfolgt. Der 
Gesetzgeber verpflichtet die Versorgungsunternehmen bzw. Netzbetreiber, ihre Netze allen Stromhändlern und Stromanbietern diskriminierungs-
frei für die Stromdurchleitung zur Verfügung zu stellen. Die Netzentgelte, die der Netzbetreiber den Lieferanten für die Nutzung seiner Netze in 
Rechnung stellt, sind im Internet zu veröffentlichen und für jeden Lieferanten gleich. 
Durch die Liberalisierung entfällt das frühere Monopol auf die Stromlieferung. Die Netzgesellschaften besitzen aber weiterhin ein Monopol auf die 
lokalen Stromnetze. Um einen Missbrauch dieser Monopolstellung zu verhindern, ist eine Anhebung der Netzentgelte nur dann möglich, wenn die 
Bundesnetzagentur nach Prüfung der Geschäftsunterlagen die Anhebung des Netzbetreibers für angemessen hält und ihr zustimmt. Die Höhe der 
Netzentgelte bedarf somit einer behördlichen Genehmigung.
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Jan 02
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Durchschnittspreis (100kW; 1.200 Vollbenutzungssunden)
[ct/kWh]
Datum
Fernwärmepreisentwicklung der Stadtwerke Münster
Fernwärmepreis brutto

3
Seit dieser Liberalisierung hat es eine Vielzahl von Änderungen gegeben, die sich sowohl auf die Strombeschaffung, als auch auf die Stromkosten 
auswirken. Nachfolgend sind die wesentlichen Änderungen zusammengestellt: 
Die Stromsteuer ist im April 1999 eingeführt und im weiteren Verlauf schrittweise bis auf 2,05 ct/kWh angehoben worden.
Im April 2000 trat das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) in Kraft. Die Versorgungsunternehmen werden durch das EEG verpflichtet, Strom 
aus erneuerbaren Energien zu Konditionen aufzukaufen, die deutlich über dem Marktpreis liegen. Diese Mehrbelastungen werden in dem 
sogenannten EEG Zuschlag auf alle Endkunden umgelegt. Aktuell (2017) beträgt der EEG Zuschlag 6,88 ct/kWh (netto). 
Im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ist geregelt, mit welchen Preisen die Netzbetreiber Strom aus Kraftwärmekopplungsanlagen 
vergüten müssen. Auch hier werden die Mehrbelastungen auf die Endverbraucher umgelegt (KWKG Zuschlag). Dieser KWKG Zuschlag beläuft 
sich für Abnahmestellen mit einer Stromabnahme < 100.000 KWh/a auf 0,25 ct/kWh (netto).
Großkunden müssen zum Teil nur ein reduziertes Netzentgelt zahlen (§19 NEV). Die dadurch entgangenen Einnahmen der Netzbetreiber werden 
wiederum auf die Endverbraucher umgelegt. Für Kunden mit einer Abnahme unter 100.000 kWh/a steigt dadurch der Strompreis um 0,388 ct/kWh.
Sofern aus einer nicht fristgerechte Netzanbindung
von Offshore Windkraftanlagen Haftungs-
ansprüche (§17 EnWG) resultieren, können diese
auf die Endverbraucher umgelegt werden. Für
Kunden mit einer Abnahme < 100.000 kWh/a
beträgt diese Zulage 0,026 ct/kWh.
Im rechts stehenden Diagramm ist die Entwicklung
der vorstehend genannten Abgaben und Zuschläge
dargestellt. Es wird deutlich, dass ein erheblicher
Anteil der Strompreissteigerungen der letzten 
Jahre auf die zu zahlenden Zuschläge und Ab-
gaben zurückzuführen ist.
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Preis [ct/kWh]
Jahr
Preisentwicklung der Abgaben und Zuschläge
Stromsteuer brutto KWK Zuschlag brutto EEG brutto §19 StromNEV-Umlage brutto Offshore-Haftungsumlage brutto Abschaltungsumlage brutto
Prognose
2018 - 2020

4
. 
Als Folge der Liberalisierung ist im Jahr 2002 aus Strom ein börsengehandeltes Gut geworden. Seither ist der sogenannte reine Energiepreis 
(Strompreis ohne Netzkosten, EEG- und KWKG-Zuschläge, Offshore- und §19 NEV-Zulagen sowie ohne Stromsteuer)  maßgeblich vom 
Börsenpreis abhängig. Durch den Handel an der Börse besteht nunmehr die Möglichkeit, Strom für die Zukunft im Rahmen eines Waren-
termingeschäftes zu kaufen. So kann bereits jetzt für z.B. 2018 ff Strom an der Strombörse eingekauft und für diesen Strom ein Festpreis 
vereinbart werden. Sofern die Preise dann im weiteren Verlauf an der Strombörse steigen oder sinken, hat dieses auf den vom Kunden 
abgesicherten Strompreis keine Auswirkung mehr. Der Verlauf der an der Börse gehandelten Preise ist dem nachfolgenden Diagramm zu 
entnehmen. 
Bereits 2003 ist bei der Stadt Münster 
eine Umstellung von der Vollstrom-
versorgung (Netznutzung und 
Stromlieferung in einem Vertrag) 
zugunsten separater Verträge für 
Stromlieferung und Netznutzung erfolgt. 
Durch die Trennung von Netznutzung 
und Stromlieferung besteht für die 
Stromlieferanten nicht mehr die Not-
wendigkeit, im Vorfeld zu Angebotsab-
gabe die Netznutzungsentgelte der 
einzelnen Abnahmestellen zu berechnen. 
Dadurch kann deutlich einfacher und 
schneller auf Änderungen an der 
Strombörse reagiert werden.
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Juli.2002
Januar.2003
Juli.2003
Januar.2004
Juli.2004
Januar.2005
Juli.2005
Januar.2006
Juli.2006
Januar.2007
Juli.2007
Januar.2008
Juli.2008
Januar.2009
Juli.2009
Januar.2010
Juli.2010
Januar.2011
Juli.2011
Januar.2012
Juli.2012
Januar.2013
Juli.2013
Januar.2014
August.2014
Februar.2015
August.2015
Februar.2016
August.2016
Börsenpreis 
[ct/kWh]     
Datum
Entwicklung der reinen Stromeinkaufspreise an der Strombörse
(Futures, Terminmarkt)
Base
die jährliche durchschnittliche 
Preissteigerung für den reinen 
Energieeinkauf an der Strombörse beträgt 
von Juli 2002 bis Dez 2016 
1,084 %

5
Dem nachstehenden Diagramm ist zu entnehmen, wie sich die Gesamtstrompreise (inkl. Netzentgelt und Zuschläge) der Stadt Münster in den 
letzten Jahren entwickelt haben. Der reine Stromeinkaufspreis (grüner Balken) der Stadt Münster wird in den Jahren 2017 – 2019 weiter sinken. 
Durch die schon getätigten Einkäufe für 2018 bis 2019 (für 2020 sind Teilmengen gekauft) ist der reine Stromeinkaufspreis bereits festge-
schrieben. Gegenüber 2009 und 2010 sind die reinen Stromeinkaufspreis von ca. 10 ct/kWh auf ca. 4 ct/kWh  gesunken. Der Preisrückgang 
beträgt somit  ca. 6 ct/kWh.  Im gleichen Zeitraum ist der Gesamtstrompreis (Preis inklusive gesetzlicher Abgaben und Zuschläge) von ca. 19 
ct/kWh auf 23 ct/kWh gestiegen. Wie aus dem Diagramm zu entnehmen ist, ist diese gegenläufige Entwicklung maßgeblich auf die gesetzlichen 
Zuschläge und Abgaben ( roter Balken) sowie gestiegene Netznutzungsentgelte (blauer Balken) zurückzuführen.
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2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 201 9 2020
Preis brutto [ct/kWh]
Strompreise der Stadt Münster
Energiebeschaffung brutto Summe Zuschläge brutto Netzkosten brutto
Prognosewerte der Netzkosten und 
Zuschläge
- die Energiebeschaffungskosten 
sind bis einschließlich 2019 bereits 
bekannt

6
2. Strombezüge und Stromkosten
Im vorstehenden Kapitel „Energiepreise“ ist die allgemeine Preisentwicklung auf dem Energiemarkt erläutert worden. Interessant ist nunmehr die
Frage, wie sich die Energiebezüge und Energiekosten der Stadt Münster entwickelt haben. Dieser Frage wird in den nachfolgenden Diagrammen 
und Erläuterungen nachgegangen. Wie bei den Energiepreisen erfolgt eine Differenzierung nach den Energiearten. Eine reine Kostenermittlung
ohne Auswertung der dahinterstehenden Energiebezüge ist wenig hilfreich. Aus diesem Grunde ist neben der Kostenentwicklung auch die 
Verbrauchsentwicklung dargestellt worden. Zu Erhöhung der Aussagekraft ist bei dem Verbrauch zusätzlich noch eine Differenzierung nach 
verschiedenen Nutzergruppen erfolgt.
Entwicklung der Strombezüge
Dem Diagramm ist die erfreuliche Entwicklung, dass in vielen
Bereichen in den letzten Jahren die Strombezüge
reduziert werden konnten, zu entnehmen. 
Im Bereich Sportförderung inkl. Bäder ist diese Entwicklung
erst ab 2012 erkennbar. In den Jahren davor ist der Bezug
deutlich gestiegen. Diese Steigerungen sind im wesentlichen
auf eine Ausdehnung der Nutzungszeiten sowie einen deut-
lich höheren Standard bei den sanierten Bädern zurückzu-
führen. Ferner führen höhere Anforderungen an die
Schwimmbeckenwasserbehandlung (z.B. eine höhere
Wasserumwälzungsrate) zu einer Stromverbrauchssteigerung.
Bei den Schuleinrichtungen sind aus dem Diagramm nahezu gleichbleibende Bezüge zu erkennen. Diesen Sachverhalt positiv zu bewerten klingt 
zunächst befremdlich. Es muss allerdings berücksichtigt werden, dass in den letzten Jahren die Nutzungszeiten in den Schulen kontinuierlich
ausgedehnt worden sind. Zusätzliche Einrichtungen wie Cafeterien und Mensen sind gebaut worden, der Grad der EDV Ausstattung ist erheblich
gestiegen. Das die realen Bezüge dennoch nicht gestiegen sind, ist auf die kontinuierliche Verbesserung des technischen Standards wie z.B. 
Beleuchtungssanierungen, Optimierung von Heizungspumpen etc. zurückzuführen. 
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16.000.000
Pumpwerke /
Kläranlagen
Schul-
einrichtungen
Kinder- Jugend-
und Familie
Sportförderung
inkl. Bäder
Verwaltung Lichtsignal-
anlagen
Kultur und
Wissenschaft
Soziale
Leistungen
sonstiges
Strombedarf [kWh/a]
Kategorien
Strombezüge nach Kategorien
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016

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Deutlich gestiegen sind die Energiekosten für soziale Leistungen. Ursächlich hierfür ist die Vielzahl neuer Gebäude für die Flüchtlings-
unterbringung.
Entwicklung der Stromkosten
Aus den Erläuterungen zu den Energiepreisen ist zu entnehmen, dass diese in der Vergangenheit deutlich gestiegen sind, wobei 
der Steigerung der durch gesetzliche Vorgaben festgelegten Abgaben (Stromsteuer, EEG Zuschlag, KWKG Zuschlag, Offshore 
Zuschlag und §19 NEV Zuschlag) hierbei ein maßgeblicher Anteil zukommt. Diese Preisentwicklung hat letztendlich zur Folge, dass 
trotz der Reduzierung der Strombezüge die Stromkosten im Betrachtungszeitraum 2005 – 2016 gestiegen sind. (siehe D iagramm). 
Trotz der zusätzlichen Strombezüge durch 
die Flüchtlingseinrichtungen konnte der 
Gesamtstrombedarf 2015/2016 reduziert 
werden. Der deutliche Rückgang des 
Strombezuges 2015/2016 ist auf das neue 
BHKW in der Hauptkläranlage zurückzu-
führen. Hier wird nunmehr ein Großteil des 
Strombedarfs über das  BHKW produziert.
Für 2018-2020 ist der Stromeinkauf bereits 
erfolgt. Dadurch sind für diese Jahre 
Steigerungen des Strompreises weitest-
gehend ausgeschlossen. 
(siehe hierzu das Diagramm auf Seite 5)
kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a
kWh/a
kWh/a kWh/a kWh/a
kWh/a kWh/a
kWh/a kWh/a
€/a €/a
€/a €/a
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€/a €/a
€/a
€/a €/a
€/a €/a
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8.000.000
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16.000.000
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10.000.000
15.000.000
20.000.000
25.000.000
30.000.000
35.000.000
40.000.000
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Stromkosten [€/a]
Strombezug [kWh/a]
Abrechnungsjahr
Gesamtentwicklung Strombezug / Stromkosten

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3. Wärmebezüge und Wärmekosten
Ein Vergleich der Wärmebezüge unterschiedlicher Jahre ohne die Berücksichtigung der meteorologischen Gegebenheiten der entsprechenden 
Jahre ist wenig aussagekräftig. Aus diesem Grunde haben wir die Wärmebezugsdaten witterungsbereinigt. Somit werden für alle Bezugsjahre die 
gleichen Witterungsbedingungen zugrunde gelegt.
Entwicklung der Wärmebezüge
Auch bei den Wärmebezügen spiegelt sich wie beim
Strom die positive Entwicklung wieder. Die Bezüge
sind für fast alle Bereiche in den letzten 10 Jahren
deutlich gesunken. Eine Ausnahme stellt erneut 
wiederum der Bereich soziale Leistungen dar. Der
Anstieg in dieser Rubrik ist auf die zusätzlichen
Gebäude für die Flüchtlinge zurückzuführen.
Die in vielen Rubriken vorliegende positive Ent-
wicklung ist auf die erfolgten Modernisierungen der
letzten Jahre zurückzuführen. Doch Modernisierungen
alleine führen nicht zu dieser Entwicklung, zumal die
Gebäudenutzungszeiten in den letzten Jahren in
einigen Bereichen deutlich ausgedehnt worden sind. 
Einen wesentlichen Anteil an der positiven Entwick-
lung der Wärmebezüge vieler Rubriken ist auf die
ständige Überwachung und Verbrauchskontrolle zu-
rückzuführen. Diese führt dazu, dass die Heizzeiten 
den tatsächlichen Nutzungszeiten angepasst werden 
und auftretende Defekte, die z.B. zu einem durch-
gängigen Betrieb der Heizungsanlagen etc. führen,
frühzeitig erkannt und behoben werden. 
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45.000.000
50.000.000
Pumpwerke /
Kläranlagen
Schul-
einrichtungen
Kinder- Jugend-
und Familie
Sportförderung
inkl. Bäder
Verwaltung Kultur und
Wissenschaft
Soziale
Leistungen
sonstiges
Wärmebezüge [kWh/a]
Kategorien
Wärmebezüge nach Kategorien (witterungsbereinigt)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016

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Entwicklung der Wärmekosten
Die Wärmebezüge sind bis 2014 insgesamt betrachtet zurückgegangen, der Anstieg 2015 und 2016 ist im wesentlichen auf die Flüchtlings-
thematik zurückzuführen. Ein entsprechender Verlauf bei den Kosten liegt allerdings nicht vor. Somit scheint zunächst der ökologische Vorteil des 
Bezugsrückganges nicht mit einem ökonomischen Vorteil verbunden zu sein. An dieser Stelle wiederum die Ursache nur in der Energiepreis-
steigerung zu sehen, führt allerdings nicht zu einer objektiven Aussage. Ende 2007 hat sich die Stadt Münster dazu entschlossen, die bislang in
Eigenregie betriebene Wärmeerzeugungs-
anlagen im Rahmen eines Thermo-
konzeptvertrages an die Tochtergesell-
schaft Stadtwerke Münster zu übergeben. 
Die Stadtwerke sind also seit 2008 für die 
Wartung, Instandsetzung und Erneuerung 
der Wärmeerzeugungsanlagen zuständig 
und trage somit auch die anfallenden  
Kosten. Die hierfür anfallenden Auf-
wendungen sind ab 2008 im Wärmepreis, 
der der Diagrammauswertung zugrunde 
liegt, bereits enthalten.
Daraus resultiert, dass bei einem fairen 
Vergleich der Entwicklung die Energie-
kosten in den Jahren 2005 – 2007 die 
angefallenen Wartungskosten sowie die 
Kosten für Anlagenerneuerungen jeweils 
hinzugerechnet werden müssen, da diese 
ab 2008 in den von den Stadtwerken in 
Rechnung gestellten Wärmepreis bereits 
enthalten sind. Die Kosten für die Wartung 
und Anlagenerneuerung aus den Jahren 
2005 – 2007 liegen aber nicht vor.
kWh/a
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2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Wärmekosten [€/a]
Wärmebezug [kWh/a]
Abrechnungsjahr
Gesamtentwicklung Wärmebezug / Wärme-
kosten (witterungsbereinigt)

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Wenn man nunmehr den tatsächlichen Erfolg durch die Optimierung der Heizenergiebezüge beurteilen möchte, besteht alternativ zur Bewertung 
der nicht bekannten Wartungs- und Anlagenerneuerungskosten die Möglichkeit, dass die Heizenergiepreise des Ausgangsjahres (im vorliegenden 
Fall 2005) auch für die folgenden Jahre zugrunde gelegt werden. Bei gleichbleibenden Energiepreisen (ct/kWh) wären im Betrachtungszeitraum 
2005 – 2014 nicht nur die Energiebezüge, sondern auc h die Energiekosten gesunken.
In den Jahren 2011 und 2013 ist in sehr vielen Schulen die Nutzungszeit (Ganztag) verlängert worden. Durch entsprechende Sanierungen und 
Optimierungen ist es gelungen, den mit der Ausdehnung der Nutzungszeiten zu erwartenden Verbrauchsanstieg zu verhindern. Nicht verhindert 
werden konnte der deutliche Anstieg der Wärmebezüge in den Jahren 2015 und2016, der, wie bereits erwähnt, im wesentlichen auf die Vielzahl 
neuer Gebäude zurückzuführen ist.
kWh/a
kWh/a
kWh/a
kWh/a
kWh/a
kWh/a
kWh/a kWh/a kWh/a
kWh/a
kWh/a
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€/a €/a
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100.000.000
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Wärmekosten [€/a]
Wärmebezug [kWh/a]
Abrechnungsjahr
Gesamtentwicklung Wärmebezug / Wärme-
kosten (witterungsbereinigt)
kWh/a €/a €/a Preisstand 2005

11
4. Wasserbezüge und Wasserkosten
Im Vergleich zu den Strom- und Wärmebezügen spielen die Wasserbezüge eine untergeordnete Rolle. Abgesehen von den Bädern und 
Sporthallen ist der mit Abstand größte Anteil der Wasserbezüge den Sanitären Anlagen zuzuordnen.
Entwicklung der Wasserbezüge
Im Gegensatz zu den Strom- und Wärmebezügen ist bei den Wasserbezügen keine eindeutige Tendenz aus dem nebenstehenden Diagramm 
erkennbar. Der starke Abfall bei der Rubrik „sonstige“ ist darauf zurückzuführen, dass in der Vergangenheit die Zuordnung der Wasserbezüge zu 
einzelnen Rubriken noch nicht so differenziert erfolgt ist, wie es derzeit der Fall ist. Somit verteilt sich die anscheinend vorliegende Reduzierung 
bei den „sonstigen“ zum Teil auf die übrigen Rubriken und führt dort zu einer Steigerung. Erneut auffallend ist der starke Anstiege in der Rubrik 
„soziale Leistungen“. 
Auch wenn die Wasserbezüge im Vergleich zu den
Strom- und Wärmebezügen eine untergeordnete 
Rolle spielen, steht das Thema „Wasser sparen“
dennoch im Fokus der Gebäudebewirtschaftung. 
Neue wassersparende Techniken sofort flächen-
deckend einzusetzen, ist allerdings nicht immer 
erfolgversprechend. Vielmehr sollte zunächst ge-
prüft werden, ob diese Techniken speziell für die
Anwendungen bei den einzelnen Liegenschaften
geeignet sind und eine Umsetzung wirtschaftlich 
sinnvoll ist. Gerade beim Wasser dürfen die
hygienischen Anforderungen nicht außer acht
gelassen werden. So ist es nicht als sinnvoll, bei
Gebäuden mit alten überdimensionierten Wasser-
leitungen Wasserspartechniken einzubauen und
anschließend mehrfach im Jahr die Wasserleitungen
auf Grund des  geringen Durchsatzes zu spülen.
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
160.000
180.000
Pumpwerke /
Kläranlagen
Schul-
einrichtungen
Kinder- Jugend-
und Familie
Sportförderung
inkl. Bäder
Verwaltung Kultur und
Wissenschaft
Soziale
Leistungen
sonstiges
Wasserbedarf [m³/a]
Kategorien
Wasserbezüge nach Kategorien
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016

12
Entwicklung der Wasserkosten
Das nachfolgende Diagramm verdeutlicht, dass sich die Wasserkosten weitestgehend parallel zu den Wasserbezügen entwickelt haben. Somit ist 
hier die starke Entkopplung zwischen Abnahme und Kosten, wie sie bei Strom und Wärme zu verzeichnen ist, nicht vorhanden.
m³/a
m³/a
m³/a
m³/a
m³/a
m³/a m³/a m³/a m³/a m³/a
m³/a
m³/a
€/a
€/a
€/a
€/a
€/a
€/a €/a €/a €/a €/a
€/a
€/a
0
200.000
400.000
600.000
800.000
1.000.000
1.200.000
1.400.000
1.600.000
1.800.000
0
100.000
200.000
300.000
400.000
500.000
600.000
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Wasserkosten [€/a]
Wasserbezug [m³/a]
Abrechnungsjahr
Gesamtentwicklung Wasserbezug / Wasserkosten

13
5. Zusammenfassung der Entwicklung der Energiebezüge
Das nachfolgende Diagramm verdeutlicht, dass bis zum Jahr 2014 die Gesamtenergiebezüge gesunken sind. Die Steigerungen der Jahre 
2015 und 2016 sind im wesentlichen auf die erforderliche Unterbringung der Flüchtlinge zurückzuführen.
0
10.000.000
20.000.000
30.000.000
40.000.000
50.000.000
60.000.000
70.000.000
80.000.000
90.000.000
100.000.000
110.000.000
120.000.000
130.000.000
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Energiebedarf [kWh/a]
Jahr
Energiebezugsentwicklung der Stadt Münster
Energiebezüge (Strom und Wärme) Wärmebezüge (witterungsbereinigt) Strombezüge

14
6. Ausblick
Weitere Optimierungen wird es auch in Zukunft durch Modernisierungsmaßnahmen geben. Ob die hierdurch erzielten Verbrauchsreduzierungen 
sich auch in entsprechende Kostenreduzierungen wiederspiegeln werden, ist maßgeblich von der Energiepreisentwicklung abhängig. Durch 
steigende Energiepreise sind in der Vergangenheit oftmals die Kostenreduzierungen deutlich moderater im Vergleich zu den erzielten 
Energiebezugsreduzierungen ausgefallen. Hierbei darf aber nicht verkannt werden, dass ohne die bereits durchgeführten Modernisierungs-
maßnahmen und ohne dem ehrgeizigen Anspruch, auch in Zukunft immer bessere Kennwerte zu erreichen, deutliche Kostensteigerungen zu 
erwarten sind. Das gilt im besonderen Maß für die permanente Überwachung der Energiebezüge. Gerade hier hat die Erfahrung gelehrt, dass eine 
Vernachlässigung dieses Themas zu einem schleichenden Prozess steigender Energiebezüge und Energiekosten führt.
In ca. 100 Objekten wird aktuell eine automatische Zählerdatenübermittlung aller im Objekt vorhandenen Zähler (Strom, Gas, Wasser, 
Fernwärme) installiert. Diese Technik ermöglicht es, bei nicht erklärlichen Energiebezugsveränderungen Zählerstände im 15 bzw. 60 Minuten 
Rhythmus zu speichern und direkt an das Energiemanagement zu übertragen. Diese Daten werden als Energielastgänge bezeichnet. Mit Hilfe 
dieser Lastgänge lassen bislang nicht erkennbare Einsparpotentiale zukünftig aufdecken. 
Der Energiebedarf von zukünftigen Neubauten und sanierten Altbauten stellt eine dynamische Entwicklung dar. Die in den Gebäudeleitlinien der 
Stadt Münster selbst auferlegten Grenzwerte werden zu weiteren Verbesserungen führen. Vielversprechende neue Techniken wie z.B. LED 
Beleuchtung sind in ihrer Entwicklung so weit vorangeschritten, dass sie nunmehr flächendecken bei Sanierungen und Neuanlagen zum Einsatz 
kommen. Hinsichtlich der LED Technik ist anzumerken, dass diese bereits seit einigen Jahren dort eingesetzt worden ist, wo sich aufgrund der 
Nutzungsdauer eine Wirtschaftlichkeit dieser Technik nachweisen lies. Sinkende Preise haben dazu führen, dass der Einsatz der LED 
Beleuchtung nunmehr in sehr vielen Anwendungsfällen wirtschaftlich ist. 
Auch zukünftig werden weitere ökologische Verbesserungen durch Optimierungen bei den städtischen Gebäude erreicht werden. Inwieweit diese 
dann auch mit ökonomischen Verbesserungen in Form einer absoluten Energiekostenreduzierungen einhergehen, ist maßgeblich von der
zukünftigen Entwicklung der Energiepreise abhängig.

Beratungsverlauf (2)

11.10.2017 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.10.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Alt Angelmodde
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0797/2017
Typ
Vorlagen
Datum
11.09.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37