AN/0675/2026
Erarbeitung eines modernen, naturschutzverträglichen Beleuchtungskonzepts für die Parkanlage Lindweiler – Aktenzeichen 184/25
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Antrag nach § 3 (SPD BV6)
5280 Zeichen
SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorw eiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler) SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorw eiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler) Gleichlautend Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Herrn Bezirksbürgermeister Daniel Kastenholz Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0675/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.05.2026 Erarbeitung eines modernen, naturschutzverträglichen Beleuchtungskonzepts für die Parkanlage Lindweiler – Aktenzeichen 184/25 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Beschlussentwurf: Die Bezirksvertretung nimmt Bezug auf die Bürgereingabe vom 16.12.2025 (Az. 184/25) sowie die Stellungnahme der Verwaltung vom 09.03.2026. Entgegen der pauschalen Ablehnung durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen beauftragt die Bezirksvertretung die Verwaltung, eine differenzierte und politisch tragfähige Lösung für eine bedarfsgerechte, naturschutzverträgliche Beleuchtung des Hauptweges und des Sportparcours zu erarbeiten. Dabei sind insbesondere die Funktion des Areals als Sportstätte, die Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer sowie die Belange des Arten- und Naturschutzes gleichrangig zu berücksichtigen. Es sollen ausdrücklich auch alternative bzw. ergänzende Maßnahmen geprüft werden, die eine Minimierung von Lichtemissionen ermöglichen. Begründung: Die Mitteilung der Verwaltung (Az. 184/25), wonach Park- und Grünanlagen grundsätzlich beleuchtungsfrei zu bleiben haben, wird der spezifischen Situation in Lindweiler nicht gerecht. Der Antrag stützt sich auf folgende Punkte: SPD Fraktion Stadtbezirk Köln-Chorweiler 24. April 2026 0221/221 96303 0221/221 96304 spd-bv6@stadt-koeln.de SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorweiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler 2 1. Sportparcours als eigenständige Nutzungseinheit Der integrierte Trimm-Dich-Pfad ist funktional als Sportstätte zu bewerten. Eine Nutzung in den Wintermonaten ist ohne Beleuchtung bereits am frühen Abend nicht mehr möglich. Dies steht im Widerspruch zu einer zeitgemäßen, gesundheitsfördernden Stadtentwicklung. Eine differenzierte Betrachtung einzelner Funktionsbereiche innerhalb von Grünanlagen ist daher erforderlich, anstatt eines pauschalen Beleuchtungsverbots. 2. Sicherheit und Vermeidung von Angsträumen Die Bürgereingabe vom 16.12.2025 macht deutlich, dass die Anlage in der Dunkelheit als unsicher wahrgenommen wird. Unbeleuchtete oder schlecht einsehbare Bereiche fördern subjektive Unsicherheit und führen faktisch zu Nutzungsausschlüssen – insbesondere für Frauen, ältere Menschen und Jugendliche. Die Schaffung gleichberechtigter Zugänge zu öffentlichen Räumen umfasst auch die Reduzierung von Angsträumen. Dies ist Teil kommunaler Daseinsvorsorge. 3. Fehlende funktionale Alternativen Der Verweis der Verwaltung auf alternative Wege greift zu kurz. Für sportliche Nutzung sowie Hundeauslauf existieren keine gleichwertigen Alternativen im Umfeld. Straßenräume können diese Funktionen weder sicher noch zweckgerecht ersetzen. Die spezifische Nutzung der Fläche erfordert ihre tatsächliche Zugänglichkeit – auch in den Abendstunden. 4. Vereinbarkeit von Beleuchtung und Naturschutz durch moderne Technik Die bisherige Argumentation stützt sich auf einen Beschluss aus dem Jahr 2004 und berücksichtigt nicht den aktuellen Stand der Technik. Heute stehen zahlreiche Lösungen zur Verfügung, die eine deutliche Reduktion von Lichtemissionen und ökologischen Auswirkungen ermöglichen. Dazu zählen insbesondere: - Bedarfsgesteuerte Beleuchtungssysteme (Bewegungsmelder): Licht wird nur bei tatsächlicher Nutzung aktiviert und bleibt ansonsten ausgeschaltet. - Adaptive Lichtsteuerung: Reduzierung der Lichtintensität in Randzeiten (z. B. Nachtabsenkung). - Insektenfreundliche LED-Technik: Warmweißes Licht mit reduziertem Blauanteil zur Minimierung von Auswirkungen auf Insekten. - Abgeschirmte Leuchten: Zielgerichtete Ausleuchtung ohne Streulicht in angrenzende Vegetationsflächen. - Niedrige Lichtpunkthöhen: Minimierung der Fernwirkung. - Reflektierende Leitsysteme: Passive Maßnahmen wie reflektierende Markierungen, Bodenreflektoren oder helle Wegebeläge, die Orientierung ermöglichen, ohne zusätzliche Lichtquellen zu erzeugen. Diese Maßnahmen können auch kombiniert eingesetzt werden, um sowohl Sicherheits- als auch Naturschutzbelange angemessen zu berücksichtigen. 5. Chance für ein Modellprojekt Die Parkanlage Lindweiler bietet die Möglichkeit, ein innovatives und übertragbares Beleuchtungskonzept zu entwickeln, das als Modell für andere Anlagen dienen kann. SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorweiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler 3 Ein solcher Ansatz würde sowohl den Anforderungen moderner Stadtentwicklung als auch den Zielen des Umwelt- und Artenschutzes gerecht werden. Mit freundlichen Grüßen Für die SPD-Fraktion Julian Meyer Helga Wagner Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0675/2026
- Typ
- Antrag nach § 3 BV6 (SPD)
- Datum
- 24.04.2026
- Erstellt
- 23.04.2026 16:02