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V/0435/2022

Jahresbericht zur Inanspruchnahme des Notfallfonds zur Versorgung von Menschen ohne geregelten Zugang zum Gesundheitssystem

Vorlagen 21.07.2022

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 31.08.2022, TOP 4.3

Anlage A

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Anlage A

3450 Zeichen

Anlage A zur V/0435/2022
Kurzüberblick
Seit 2017 stellt die Stadt Münster jährlich 25.000 € für einen Notfallfonds zur medizinischen
Versorgung von Menschen ohne geregelten Zugang zum Gesundheitssystem zur Verfügung. Seit
2020 hat der Rat eine Erhöhung der finanziellen Mittel um 5.000 € auf 30.000 € beschlossen. Im
Zeitraum von Mitte April 2021 bis Mitte April 2022 wurden Behandlungskosten von knapp 20.900
€ für 36 verschiedene Ratsuchende (bei 66 Anträgen) erstattet (im letzten Berichtszeitraum knapp
9.900 €).
Die starken Schwankungen der über den Notfallfonds getragenen Behandlungskosten in den
vergangenen Berichtszeiträumen zeigen, dass das erforderliche Budget schwierig zu kalkulieren
ist. Die Verwaltung erachtet die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel jedoch weiterhin als
angemessen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit dem Notfallfonds wird das ISM-Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens-
und Erlebnisqualität weiterentwickeln“ mit dem Fokus der „sozialen Balance in der
Stadtgesellschaft“ verfolgt.
Das T eilziellautet „Medizinische Versorgung von Menschen ohne Zugang zum gesundheitlichen
Regelversorgungssystem“. Zielerreichung: Im Zeitraum von Mitte April 2021 bis Mitte April 2022
wurden Behandlungskosten von knapp 20.900 € für 36 verschiedene Ratsuchende (bei 66
Anträgen) erstattet. Der Notfallfonds ist unbefristet im konsumtiven Etat des Gesundheits- und
Veterinäramtes mit einem Budget von 30.000 € pro Jahr ausgestattet. Aktuell ist davon
auszugehen, dass dieser Betrag angemessen ist.
Finanzierung
Produktgruppe: 0701 Gesundheitsdienste
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein
Bereits veranschlagt? x Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
x vollständig
freiwillig
Die Einführung und Umsetzung des Notfallfonds beruht auf mehreren Beschlüssen:
- Grundsatzbeschluss des Rates vom 10.12.2014 zur Verbesserung der gesundheitlichen
Versorgung von Flüchtlingen/ Asylbewerbern und Menschen ohne Papiere in Münster
- Beschluss des ASSGVAf vom 23.11.2016
- Beschluss des Rates über den Haushalt 2017 vom 14.12.2016
- Beschluss des ASSGVAf vom 5.4.2017 (V/0145/2017)
- Beschluss des Rates über den Haushalt 2020 vom 11.12.2019
- Beschluss des Rates über den Haushalt 2021 vom 17.03.2021.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

In der Vorlage wird differenziert aufgeführt, inwiefern die Gelder aus dem Notfallfonds für die
Behandlung von Männern, Frauen und diversen Personen in Anspruch genommen wurden. Die
Behandlungsanlässe der Ratsuchenden standen häufig in Zusammenhang mit einer
Schwangerschaft (bei 15 von 36 Ratsuchenden bzw. 29 von 66 Anträgen).
In der Vorlage wird das Thema Migration aufgegriffen. Der Notfallfonds richtet sich an Menschen
ohne Zugang zum gesundheitlichen Regelversorgungssystem. Dabei handelt es sich in erster
Linie um EU-Bürger/-innen, Drittstaatler/-innen, Geduldete und Papierlose. Der Aufenthaltsstatus
der Patientinnen und Patienten bei Antragstellung auf Erstattung der Behandlungskosten aus
dem Notfallfonds wird in der Vorlage differenziert dargestellt.

Berichtsvorlage

7534 Zeichen

V/0435/2022
V/0435/2022
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
JahresberichtzurInanspruchnahmedesNotfallfondszurVersorgungvonMenschenohne
geregeltenZugangzumGesundheitssystem
Beratungsfolge
24.08.2022 AusschussfürSoziales,Gesundheit,Verbraucherschutzund
Arbeitsförderung
Bericht
25.08.2022 AusschussfürGleichstellung Bericht
31.08.2022 Integrationsrat Bericht
Bericht:
1. Einleitung
DerRatderStadtMünsterhatinderSitzungam14.12.2016beschlossen,dassab2017jährlich
25.000€alsNotfallfondsfürdieVersorgungvonMenschenohnegeregeltenZugangzum
Gesundheitssystembereitgestelltwerden.FürdasJahr2020hatderRatam11.12.2019eine
ErhöhungderMittelfürdenNotfallfondsum5.000€auf30.000€beschlossen.MitRatsbeschluss
vom17.03.2021giltdieseErhöhungindenFolgejahrenfortlaufend.
DieVerwaltunghatzurVerwendungderMitteleinUmsetzungskonzept(V/0145/2017)erarbeitet,das
am05.04.2017vomAusschussfürSoziales,Stiftungen,Gesundheit,Verbraucherschutzund
Arbeitsförderungbeschlossenwurde.DieVerwaltungkommtmitdiesemBericht,wiebereitsinden
vergangenenJahren(V/0252/2018;V/0664/2019; V/0320/2020;V/0509/2021),demAuftragnach,
denpolitischenGremienjährlichüberdieVerwendungderMittelausdemNotfallfondsundggf.
erfolgteKonzeptanpassungenzuberichten.
2. Verwendung der Mittel aus dem Notfallfonds
Die Zahl der Anträge und die Zahl der Ratsuchenden sind nach dem deutlichen Anstieg vom
vorletzten zum letzten Berichtszeitraum erneut leicht angestiegen. Die Behandlungskosten haben
inzwischenfastwiederdasNiveauvorderCorona-Pandemieerreicht.
Gesundheits-und
Veterinäramt
26.07.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
FrauHeitkötter
Telefon:492-5388
Heitkoetter@stadt-
muenster.de

-2-
V/0435/2022
Zeitraum 16.04.2021–
15.04.2022
16.04.2020–
15.04.2021
16.04.2019–
15.04.2020
Hilfesuchende 36 31 17
Anträge 66 51 27
Behandlungs-
kosten in € 20.900 9.900 22.500
Die erstatteten Beträge variieren von ca. 13 € bis ca. 4.000 €. Bei 55 Anträgen wurde der
Gesamtbetrag und bei 11 Anträgen lediglich ein Zuschuss übernommen. Grund dafür, dass nur ein
Teilbetragübernommen wurde, war, dass die Abrechnung nicht nach dem einfachen Satz nach der
GebührenordnungfürÄrzte(GOÄ)erfolgte.
Im aktuellen Berichtszeitraum waren 27 der Ratsuchenden bei der Malteser Medizin angebunden, 8
bei dem mobilen Dienst des Hauses der Wohnungslosenhilfe (HdW) und eine Person bei beiden
Diensten. Die Einbindung beider Dienste in das Verfahrenzum Notfallfonds hat sich demnach erneut
alssinnvollerwiesen.
Im Rahmen einer Konzeptanpassung im Jahr 2019 wurde festgehalten, dass das Kriterium
„bestätigter gewöhnlicher Aufenthalt in Münster seit mindestens 3 Monaten“ im Einzelfall geöffnet
werden kann. Diese Möglichkeit ist vor allem dann vorgesehen, wenn absehbar ist, dass der/ die
Ratsuchende in Zukunft in Münster bleiben wird (z.B. nachgewiesener Arbeitsvertrag als
Voraussetzung für die materielle Freizügigkeit; Schwangere, für die nach der Geburt des Kindes ein
Aufenthaltsrecht besteht und deren Partner in Münster lebt). In dem dieser Vorlage
zugrundeliegenden Berichtszeitraum wurde bei 6 Hilfesuchenden eine Öffnung des Kriteriums
vorgenommen.
Die Behandlungsanlässe der Ratsuchenden standen häufig in Zusammenhang mit einer
Schwangerschaft(ca.42%derRatsuchendenbzw.44%derAnträge).Weiteremehrfachauftretende
Anlässe waren Diabetes (5 Ratsuchende bzw. 8 Anträge), Bluthochdruck (4 Ratsuchende bzw. 7
Anträge),psychischeundSuchterkrankungen(4Ratsuchendebzw.5Anträge)sowieZahnschmerzen
(3 Ratsuchende bzw. 4 Anträge). Die übrigen Behandlungsanlässe waren: Epilepsie,
Nervenerkrankung, Schilddrüsenerkrankung, Herzerkrankung, Nierenbeckenentzündung,
Bindehautentzündung, Blasenentzündung, Gelenkschmerzen, Leistenbruch, Schwellung des Auges,
Hautentzündung,SchuppenflechteundKrätze.
ImFolgendensindweiterestatistischeAngabenzudenRatsuchendenaufgeführt:
Geschlecht(N=36)
Geschlecht männlich weiblich divers
Ratsuchende 12 24 0
AlterbeiersterAntragstellung(N=36)
Alter 0-4
Jahre
5-14
Jahre
15-17
Jahre
18-24
Jahre
25-39
Jahre
40-64
Jahre
65Jahre
undälter
Ratsuchende 2 0 0 4 18 10 2

-3-
V/0435/2022
AufenthaltsstatusbeiersterAntragstellung(N=36)
Aufenthalts-
status
EU-Bürger/
-innen Papierlose Drittstaatler/
-innen Geduldete
Ratsuchende 14 15 5 2
Eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Notfallfonds ist, dass kein
Krankenversicherungsschutz bzw. keine Möglichkeit besteht, in einem medizinisch vertretbaren
zeitlichen Rahmen einen Krankenversicherungsschutz zu erreichen. Dieses Kriterium prüft die
Clearingstelle „Klar für Gesundheit“. Auch nach der Kostenerstattung durch den Notfallfonds versucht
die Clearingstelle weiter, die Patientinnen und Patienten in eine Krankenversicherung zu vermitteln,
u.a. damit für mögliche künftige Behandlungskosten ein Kostenträger des gesundheitlichen
Regelversorgungssystemsaufkommt.DiefolgendeTabellezeigt,dassbeifastderHälftederFälledie
Vermittlungerfolgreich war.Die eigentliche Vermittlungsquotedürfte vermutlich noch höher als in der
Tabelledargestellt sein. Dies ist darin begründet, dass in mehreren Fällen alle Voraussetzungen für
die erfolgreiche Vermittlung erfüllt waren und die Clearingstelle die entsprechenden notwendigen
Schritte veranlasst hat, dann jedoch keine Rückmeldung mehr von den Ratsuchenden erfolgte. Es ist
davon auszugehen, dass in diesen Fällen die Vermittlung erfolgreich verlaufen ist, aufgrund der
fehlenden abschließenden Rückmeldung werden diese jedoch der Kategorie „nicht erfolgreich“
zugeordnet. Grund dafür, dass die Vermittlung tatsächlich gescheitert ist, ist in erster Linie der
KontaktabbruchdurchdieRatsuchenden.
Vermittlungsergebnis(N=36)
Vermittlungsergebnis erfolgreich nichterfolgreich inBearbeitung
Ratsuchende 16 17 3
3. Weiterentwicklung des Konzeptes zur Verwendung der Mittel aus dem Notfallfonds
Positiv hervorzuheben ist weiterhin die Bedeutung der Arbeit der Clearingstelle „Klar für Gesundheit“.
In den ersten gut fünf Projektjahren (01.10.2016 – 31.12.2021) konnte die Clearingstelle von 1.063
Ratsuchenden bereits 768 (72 %) in das gesundheitliche Regelversorgungssystem vermitteln, so
dassderNotfallfondsindiesenFällennichtgenutztwerdenmusste/muss.
Bei einem jährlichen Treffen aller am Verfahren Notfallfonds Beteiligten (Träger der Clearingstelle
„Klar für Gesundheit“: Caritasverband für die Stadt Münster e.V., Gemeinnützige Gesellschaft zur
Unterstützung Asylsuchender, Gesundheits- und Veterinäramt; Malteser Medizin für Menschen ohne
Krankenversicherung, Haus der Wohnungslosenhilfe) sollen die Erfahrungen mit dem bestehenden
Konzept reflektiert und mögliche Anpassungen des Konzeptes diskutiert werden. Zuletzt wurde das
Konzept im Jahr 2021 angepasst (s. V/0509/2021). Das nächste Reflexionsgespräch ist für Herbst
2022vorgesehen.
4. Weiteres Vorgehen
Trotz der Corona-Pandemie sind erneut mehr Anträge eingegangen und auch die Zahl der
Ratsuchenden hat sich im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum erhöht. Das zeigt, dass der
Notfallfonds etabliert ist. Der Notfallfonds ist unbefristet im konsumtiven Etat des Gesundheits- und
Veterinäramtesmit einemBudgetvon30.000€ proJahrausgestattet.Die starkenSchwankungender
über den Notfallfonds getragenen Behandlungskosten in den vergangenen Berichtszeiträumen zeigt,

-4-
V/0435/2022
dass das erforderliche Budget schwierig zu kalkulieren ist. Nach aktuellem Stand ist jedoch davon
auszugehen,dassderobengenannteBetragausreichendist.
Die Verwaltung wird den politischen Gremien weiterhin jährlich über die Verwendung der Mittel aus
demNotfallfondsundggf.übererforderlicheÄnderungendesKonzeptesberichten.
inVertretung
gez.
CorneliaWilkens
Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

24.08.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.08.2022 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.08.2022 Integrationsrat
TOP 4.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0435/2022
Typ
Vorlagen
Datum
21.07.2022
Erstellt
21.07.2022 16:03