V/0435/2022
Jahresbericht zur Inanspruchnahme des Notfallfonds zur Versorgung von Menschen ohne geregelten Zugang zum Gesundheitssystem
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Anlage A
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Anlage A zur V/0435/2022 Kurzüberblick Seit 2017 stellt die Stadt Münster jährlich 25.000 € für einen Notfallfonds zur medizinischen Versorgung von Menschen ohne geregelten Zugang zum Gesundheitssystem zur Verfügung. Seit 2020 hat der Rat eine Erhöhung der finanziellen Mittel um 5.000 € auf 30.000 € beschlossen. Im Zeitraum von Mitte April 2021 bis Mitte April 2022 wurden Behandlungskosten von knapp 20.900 € für 36 verschiedene Ratsuchende (bei 66 Anträgen) erstattet (im letzten Berichtszeitraum knapp 9.900 €). Die starken Schwankungen der über den Notfallfonds getragenen Behandlungskosten in den vergangenen Berichtszeiträumen zeigen, dass das erforderliche Budget schwierig zu kalkulieren ist. Die Verwaltung erachtet die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel jedoch weiterhin als angemessen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dem Notfallfonds wird das ISM-Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln“ mit dem Fokus der „sozialen Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. Das T eilziellautet „Medizinische Versorgung von Menschen ohne Zugang zum gesundheitlichen Regelversorgungssystem“. Zielerreichung: Im Zeitraum von Mitte April 2021 bis Mitte April 2022 wurden Behandlungskosten von knapp 20.900 € für 36 verschiedene Ratsuchende (bei 66 Anträgen) erstattet. Der Notfallfonds ist unbefristet im konsumtiven Etat des Gesundheits- und Veterinäramtes mit einem Budget von 30.000 € pro Jahr ausgestattet. Aktuell ist davon auszugehen, dass dieser Betrag angemessen ist. Finanzierung Produktgruppe: 0701 Gesundheitsdienste Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Die Einführung und Umsetzung des Notfallfonds beruht auf mehreren Beschlüssen: - Grundsatzbeschluss des Rates vom 10.12.2014 zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen/ Asylbewerbern und Menschen ohne Papiere in Münster - Beschluss des ASSGVAf vom 23.11.2016 - Beschluss des Rates über den Haushalt 2017 vom 14.12.2016 - Beschluss des ASSGVAf vom 5.4.2017 (V/0145/2017) - Beschluss des Rates über den Haushalt 2020 vom 11.12.2019 - Beschluss des Rates über den Haushalt 2021 vom 17.03.2021. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) In der Vorlage wird differenziert aufgeführt, inwiefern die Gelder aus dem Notfallfonds für die Behandlung von Männern, Frauen und diversen Personen in Anspruch genommen wurden. Die Behandlungsanlässe der Ratsuchenden standen häufig in Zusammenhang mit einer Schwangerschaft (bei 15 von 36 Ratsuchenden bzw. 29 von 66 Anträgen). In der Vorlage wird das Thema Migration aufgegriffen. Der Notfallfonds richtet sich an Menschen ohne Zugang zum gesundheitlichen Regelversorgungssystem. Dabei handelt es sich in erster Linie um EU-Bürger/-innen, Drittstaatler/-innen, Geduldete und Papierlose. Der Aufenthaltsstatus der Patientinnen und Patienten bei Antragstellung auf Erstattung der Behandlungskosten aus dem Notfallfonds wird in der Vorlage differenziert dargestellt.
Berichtsvorlage
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V/0435/2022 V/0435/2022 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft JahresberichtzurInanspruchnahmedesNotfallfondszurVersorgungvonMenschenohne geregeltenZugangzumGesundheitssystem Beratungsfolge 24.08.2022 AusschussfürSoziales,Gesundheit,Verbraucherschutzund Arbeitsförderung Bericht 25.08.2022 AusschussfürGleichstellung Bericht 31.08.2022 Integrationsrat Bericht Bericht: 1. Einleitung DerRatderStadtMünsterhatinderSitzungam14.12.2016beschlossen,dassab2017jährlich 25.000€alsNotfallfondsfürdieVersorgungvonMenschenohnegeregeltenZugangzum Gesundheitssystembereitgestelltwerden.FürdasJahr2020hatderRatam11.12.2019eine ErhöhungderMittelfürdenNotfallfondsum5.000€auf30.000€beschlossen.MitRatsbeschluss vom17.03.2021giltdieseErhöhungindenFolgejahrenfortlaufend. DieVerwaltunghatzurVerwendungderMitteleinUmsetzungskonzept(V/0145/2017)erarbeitet,das am05.04.2017vomAusschussfürSoziales,Stiftungen,Gesundheit,Verbraucherschutzund Arbeitsförderungbeschlossenwurde.DieVerwaltungkommtmitdiesemBericht,wiebereitsinden vergangenenJahren(V/0252/2018;V/0664/2019; V/0320/2020;V/0509/2021),demAuftragnach, denpolitischenGremienjährlichüberdieVerwendungderMittelausdemNotfallfondsundggf. erfolgteKonzeptanpassungenzuberichten. 2. Verwendung der Mittel aus dem Notfallfonds Die Zahl der Anträge und die Zahl der Ratsuchenden sind nach dem deutlichen Anstieg vom vorletzten zum letzten Berichtszeitraum erneut leicht angestiegen. Die Behandlungskosten haben inzwischenfastwiederdasNiveauvorderCorona-Pandemieerreicht. Gesundheits-und Veterinäramt 26.07.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: FrauHeitkötter Telefon:492-5388 Heitkoetter@stadt- muenster.de -2- V/0435/2022 Zeitraum 16.04.2021– 15.04.2022 16.04.2020– 15.04.2021 16.04.2019– 15.04.2020 Hilfesuchende 36 31 17 Anträge 66 51 27 Behandlungs- kosten in € 20.900 9.900 22.500 Die erstatteten Beträge variieren von ca. 13 € bis ca. 4.000 €. Bei 55 Anträgen wurde der Gesamtbetrag und bei 11 Anträgen lediglich ein Zuschuss übernommen. Grund dafür, dass nur ein Teilbetragübernommen wurde, war, dass die Abrechnung nicht nach dem einfachen Satz nach der GebührenordnungfürÄrzte(GOÄ)erfolgte. Im aktuellen Berichtszeitraum waren 27 der Ratsuchenden bei der Malteser Medizin angebunden, 8 bei dem mobilen Dienst des Hauses der Wohnungslosenhilfe (HdW) und eine Person bei beiden Diensten. Die Einbindung beider Dienste in das Verfahrenzum Notfallfonds hat sich demnach erneut alssinnvollerwiesen. Im Rahmen einer Konzeptanpassung im Jahr 2019 wurde festgehalten, dass das Kriterium „bestätigter gewöhnlicher Aufenthalt in Münster seit mindestens 3 Monaten“ im Einzelfall geöffnet werden kann. Diese Möglichkeit ist vor allem dann vorgesehen, wenn absehbar ist, dass der/ die Ratsuchende in Zukunft in Münster bleiben wird (z.B. nachgewiesener Arbeitsvertrag als Voraussetzung für die materielle Freizügigkeit; Schwangere, für die nach der Geburt des Kindes ein Aufenthaltsrecht besteht und deren Partner in Münster lebt). In dem dieser Vorlage zugrundeliegenden Berichtszeitraum wurde bei 6 Hilfesuchenden eine Öffnung des Kriteriums vorgenommen. Die Behandlungsanlässe der Ratsuchenden standen häufig in Zusammenhang mit einer Schwangerschaft(ca.42%derRatsuchendenbzw.44%derAnträge).Weiteremehrfachauftretende Anlässe waren Diabetes (5 Ratsuchende bzw. 8 Anträge), Bluthochdruck (4 Ratsuchende bzw. 7 Anträge),psychischeundSuchterkrankungen(4Ratsuchendebzw.5Anträge)sowieZahnschmerzen (3 Ratsuchende bzw. 4 Anträge). Die übrigen Behandlungsanlässe waren: Epilepsie, Nervenerkrankung, Schilddrüsenerkrankung, Herzerkrankung, Nierenbeckenentzündung, Bindehautentzündung, Blasenentzündung, Gelenkschmerzen, Leistenbruch, Schwellung des Auges, Hautentzündung,SchuppenflechteundKrätze. ImFolgendensindweiterestatistischeAngabenzudenRatsuchendenaufgeführt: Geschlecht(N=36) Geschlecht männlich weiblich divers Ratsuchende 12 24 0 AlterbeiersterAntragstellung(N=36) Alter 0-4 Jahre 5-14 Jahre 15-17 Jahre 18-24 Jahre 25-39 Jahre 40-64 Jahre 65Jahre undälter Ratsuchende 2 0 0 4 18 10 2 -3- V/0435/2022 AufenthaltsstatusbeiersterAntragstellung(N=36) Aufenthalts- status EU-Bürger/ -innen Papierlose Drittstaatler/ -innen Geduldete Ratsuchende 14 15 5 2 Eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Notfallfonds ist, dass kein Krankenversicherungsschutz bzw. keine Möglichkeit besteht, in einem medizinisch vertretbaren zeitlichen Rahmen einen Krankenversicherungsschutz zu erreichen. Dieses Kriterium prüft die Clearingstelle „Klar für Gesundheit“. Auch nach der Kostenerstattung durch den Notfallfonds versucht die Clearingstelle weiter, die Patientinnen und Patienten in eine Krankenversicherung zu vermitteln, u.a. damit für mögliche künftige Behandlungskosten ein Kostenträger des gesundheitlichen Regelversorgungssystemsaufkommt.DiefolgendeTabellezeigt,dassbeifastderHälftederFälledie Vermittlungerfolgreich war.Die eigentliche Vermittlungsquotedürfte vermutlich noch höher als in der Tabelledargestellt sein. Dies ist darin begründet, dass in mehreren Fällen alle Voraussetzungen für die erfolgreiche Vermittlung erfüllt waren und die Clearingstelle die entsprechenden notwendigen Schritte veranlasst hat, dann jedoch keine Rückmeldung mehr von den Ratsuchenden erfolgte. Es ist davon auszugehen, dass in diesen Fällen die Vermittlung erfolgreich verlaufen ist, aufgrund der fehlenden abschließenden Rückmeldung werden diese jedoch der Kategorie „nicht erfolgreich“ zugeordnet. Grund dafür, dass die Vermittlung tatsächlich gescheitert ist, ist in erster Linie der KontaktabbruchdurchdieRatsuchenden. Vermittlungsergebnis(N=36) Vermittlungsergebnis erfolgreich nichterfolgreich inBearbeitung Ratsuchende 16 17 3 3. Weiterentwicklung des Konzeptes zur Verwendung der Mittel aus dem Notfallfonds Positiv hervorzuheben ist weiterhin die Bedeutung der Arbeit der Clearingstelle „Klar für Gesundheit“. In den ersten gut fünf Projektjahren (01.10.2016 – 31.12.2021) konnte die Clearingstelle von 1.063 Ratsuchenden bereits 768 (72 %) in das gesundheitliche Regelversorgungssystem vermitteln, so dassderNotfallfondsindiesenFällennichtgenutztwerdenmusste/muss. Bei einem jährlichen Treffen aller am Verfahren Notfallfonds Beteiligten (Träger der Clearingstelle „Klar für Gesundheit“: Caritasverband für die Stadt Münster e.V., Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender, Gesundheits- und Veterinäramt; Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung, Haus der Wohnungslosenhilfe) sollen die Erfahrungen mit dem bestehenden Konzept reflektiert und mögliche Anpassungen des Konzeptes diskutiert werden. Zuletzt wurde das Konzept im Jahr 2021 angepasst (s. V/0509/2021). Das nächste Reflexionsgespräch ist für Herbst 2022vorgesehen. 4. Weiteres Vorgehen Trotz der Corona-Pandemie sind erneut mehr Anträge eingegangen und auch die Zahl der Ratsuchenden hat sich im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum erhöht. Das zeigt, dass der Notfallfonds etabliert ist. Der Notfallfonds ist unbefristet im konsumtiven Etat des Gesundheits- und Veterinäramtesmit einemBudgetvon30.000€ proJahrausgestattet.Die starkenSchwankungender über den Notfallfonds getragenen Behandlungskosten in den vergangenen Berichtszeiträumen zeigt, -4- V/0435/2022 dass das erforderliche Budget schwierig zu kalkulieren ist. Nach aktuellem Stand ist jedoch davon auszugehen,dassderobengenannteBetragausreichendist. Die Verwaltung wird den politischen Gremien weiterhin jährlich über die Verwendung der Mittel aus demNotfallfondsundggf.übererforderlicheÄnderungendesKonzeptesberichten. inVertretung gez. CorneliaWilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0435/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.07.2022
- Erstellt
- 21.07.2022 16:03