AN/0093/2021
Bereitstellung kostenloser Artikel zur Menstruationshygiene in öffentlichen Gebäuden in Köln
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Antrag_SPD_Grüne_CDU_Linke-AN-0093-2021-NEUFASSUNG-
3920 Zeichen
Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Bezirksvertretung Kalk Kalker Hauptstr. 247-273 51103 Köln-Kalk Christian Robyns Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion E-Mail: christian.robyns@gmail.com Manuela Grube Fraktionsvorsitzende der Fraktion B 90/Die Grünen E-Mail: manuela.grube@stadt-koeln.de Gero Fürstenberg Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion E-Mail: gero.fuerstenberg@cdu-kalk.de HP Fischer Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE. E-Mail: Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 14.01.2021 AN/0093/2021 (Neufassung) Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.03.2021, TOP 7.8 Bereitstellung kostenloser Artikel zur Menstruationshygiene in öffentlichen Gebäuden in Köln Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE. vom 14.01.2021 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antrag stellenden Fraktionen in der Bezirksvertretung Kalk bitten Sie um Auf- nahme des o.g. Antrags in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 28.01.2021 Hintergrund Tampons und Binden sind keine Luxusgüter, sondern für Frauen und Mädchen ein notwendiger Alltagsartikel. Der Zugang ist jedoch für viele Frauen und Mädchen aufgrund der eigenen oder auch der familiären Situation schwierig, insbesondere aufgrund fehlender finanzieller Mittel. 2 Der Bundestag beschloss 2019 eine Ermäßigung der Steuer auf Menstruationspro- dukte. Vorher gab es auf diese von Frauen und Mädchen zwangsläufig benötigten Produkte eine Luxussteuer von 19%. Damit befand sich Deutschland auf Platz 11 in der Statistik der höchsten Umsatzsteuern auf Menstruationshygiene europaweit. Damit Artikel zur Menstruationshygiene mit „angemessener Würde“ erreichbar sind, hat sich Schottland als erstes Land der Welt für einen kostenlosen Zugang zu diesen Hygieneartikeln ausgesprochen. Das im Parlament einstimmig beschlossene Gesetz geht sogar noch weiter und macht die kostenlose Bereitstellung dieser Artikel für Frauen und Mädchen in öffentlichen Gebäuden verpflichtend. Mit der Bereitstellung von Menstruationsprodukten in öffentlichen Gebäuden wird gegen die Periode als Tabuthema angekämpft. Mädchen und junge Frauen müssen sich nicht für ihre Periode schämen und diese als negativen Zyklus verstehen, son- dern als eine biologische und natürliche Sache. Dies sollte durch die Politik unter- stützt werden. Diese Unterstützung soll in der Stadt Köln und im Stadtbezirk Kalk durch eine Bereitstellung kostenloser Menstruationsartikel in öffentlichen Gebäuden geschehen. Dabei wären die antragstellenden Fraktionen ggfs. sogar bereit, nach Kostenermitt- lung durch die Verwaltung, bezirksorientierte Mittel in einer Erprobungsphase im Stadtbezirk Kalk für Sachkosten zur Verfügung zu stellen. Die Bezirksvertretung beschließt folgende Anregung für den Rat: Der Rat beschließt: - In den öffentlichen Verwaltungsgebäuden der Stadt Köln werden Artikel zur Menstruationshygiene für Frauen und Mädchen kostenlos zur Verfügung gestellt. - Die Verwaltung wird beauftragt, ein Pilotprojekt (Erprobungsphase) im Stadtbezirk Kalk durchzuführen. Dabei sollen die Menstruationsartikel in den öffentlichen Damen-WCs z.B. im Bezirksrathaus Kalk, im Verwaltungsgebäude Ottmar-Pohl-Platz sowie in geeigneten Jugendeinrichtungen und im Bürgerhaus Kalk kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Robyns Christian Robyns Manuela Grube SPD-Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Gero Fürstenberg HP Fischer Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion Der Fraktion DIE LINKE.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Kalker Hauptstraße 247
- Ottmar-Pohl-Platz
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0093/2021
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 02.03.2021
- Erstellt
- 14.01.2021 11:08