V/0725/2006
Stand der Erstellung Gesamtkonzept Sprachförderung für Kinder
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Berichtsvorlage
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V/0725/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Stand der Erstellung eines Gesamtkonzeptes zur Weiterentwicklung der Sprachförderung für Kinder in Münster Beratungsfolge 24.10.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 25.10.2006 Ausländerbeirat Bericht 26.10.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht Bericht 1. Ausgangslage Mit seinem Beschluss v om 21.09.2005 hat der Rat der Stadt Münster die Verwaltung beauftragt, bereits bestehende Sprachförderungsmaßnahmen/-konzepte für Kinder im Elementarbereich auszuwerten, erfolgreiche Ansätze aufzugreifen und zum Kindergartenjahr 2006/2007 ein „Ge- samtkonzept zur Weiterentwicklung der Sprachförderung für Kinder“ vorzulegen (vgl. Vorlage 0609/2005, Beschlusspunkt 4). Das Konzept sollte dem Rat ursprünglich zu seiner Novembersitzung in diesem Jahr zur Ent- scheidung vorgelegt werden. Aus fachlicher Sicht ist die abschließende Erstellung eines fundier- ten Konzeptes aber nur möglich, wenn die vom Land im Sommer 2006 beschlossenen Änderun- gen des Schulrechts miteinbezogen werden – dies kann aber erst dann erfolgen, wenn dazu auch die entsprechenden Ausführungsbestimmungen vorliegen (vgl. Punkt 2). Das Gesamtkonzept wird zurzeit von Vertreterinnen und Vertretern von allen in Münster mit Sprachförderung befassten Institutionen erarbeitet: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Amt für Schule und Weiterbildung, Schulaufsicht, Sprachenzentrum der WWU Münster, Kontakt- stelle für interkulturelles Lernen und Menschenrechtserziehung in der Grundschule“ (KiM), Aus- länderbeirat der Stadt Münster, Familienbildungsstätten. Diese Arbeitsgruppe wird auch künftig die Weiterentwicklung voran bringen und die Umsetzung fachlich begleiten. Andere Fachorgani- sationen werden regelmäßig einbezogen. Auf diese Weise wird das abgestimmte Gesamtkonzept von einer breiten Fachbasis getragen. Das Gesamtkonzept stellt dar, wie sich die Sprachförderung für Kinder in der Stadt Münster auf der Basis bisheriger Aktivitäten und Erfahrungen weiterentwickelt, um möglichst jedem Kind Rahmenbedingungen zu bieten, in denen seine Sprachentwicklung optimal erfolgen kann. Vorlagen-Nr.: V/0725/2006 Auskunft erteilen: Herr Homann / Frau Czepok Ruf: 492 51 33 /40 42 E-Mail: HomannCl@stadt-muenster.de CzepokC@stadt-muenster.de Datum: 20.09.2006 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0725/2006 2. Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Im neuen Schulgeset z ist die vorschulische Sprachförderung wie folgt neu geregelt: § 36 (in Kraft ab 1. Januar 2007): „(2) Das Schulamt stellt zwei Jahre vor der Einschulung fest, ob die Sprachentwicklung der Kinder altersgemäß ist und ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. Ist dies nicht der Fall und wird ein Kind nicht in einer Tageseinrichtung für Kinder sprachlich gefördert, soll das Schulamt das Kind verpflichten, an einem vorschulischen Sprachför- derkurs teilzunehmen. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass jedes Kind vom Beginn des Schulbesuchs an dem Unterricht folgen und sich daran beteiligen kann. Die Schulen sind verpflichtet, das Schulamt bei der Durchführung der Sprachstandsfeststellung zu un- terstützen; hierbei ist auch eine Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten und der Ju- gendhilfe anzustreben.“ Es bleibt abzuwarten, was künftige Ausführungsbestimmungen des Landes zur Umsetzung die- ser neuen Regelungen bzgl. der Sprachstandsfeststellungen / Sprachfördermaßnahmen beinhal- ten. Die Universität Dortmund wurde vom Land beauftragt, einen Handlungsrahmen hierfür zu entwickeln. Dieser liegt jedoch zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht vor und wird erst nach den Herbstferien 2006 erwartet. Die Umsetzung ist für das Frühjahr 2007 vorgesehen. Das Gesamtkonzept Sprachförderung wird die Vorgaben des Landes aufgreifen und anschließend dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. 3. Überblick über das geplante Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung der Sprachförde- rung für Kinder in Münster In dem Konzept soll zunächst die grundlegende Schlüsselkompetenz Sprache unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung der Muttersprache, der Mehrsprachigkeit, des Erwerbs der deutschen Sprache als Zweitsprache sowie de r Zusammenhang interkultureller Kompetenz und Sprache dargestellt werden. In einem zweiten Schritt wird die Ausgangslage der Sprachförderung in Münster für Kinder bis 14 Jahre dargestellt. Hierbei wird insbesondere auf sozialräumlich bezogene Daten, die im Zuge der Schuleingangsuntersuchungen des Gesundheitsamtes erhoben wurden, zurückgegriffen. Im Mittelpunkt des Konzeptes steht die Entwi cklung von Modulen zur Unterstützung der Sprach- entwicklung und Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen, Schule und Weiterbildung: Modul 1 Unterstützung der Sprachentwicklung und Sprachförderung für Kinder, differenziert nach Alters- gruppen Modul 2 Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen für Eltern/Mütter Modul 3 Qualifizierung und Fortbildung der Fachkräfte in Schulen und Kindertageseinrichtungen für die Durchführung von Sprachfördermaßnahmen Modul 4 Vernetzung und Kooperation 3 V/0725/2006 4. Perspektiven Das Konzep t zielt darauf ab, die Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und Grundschu- len zu intensivieren. Es soll eine Plattform zum Austausch von Erfahrungen geschaffen sowie ein gemeinsames Fortbildungsangebot für Schule und Kindergarten entwickelt werden. Der Elemen- tar- und Primarbereich bilden einen gemeinsamen Arbeitskreis zur Weiterentwicklung von Kon- zepten und Qualitätsstandards. I. V. I. V. gez. gez. Dr. Klein Dr. Hanke
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0725/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 27.09.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37