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0954/2022

Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines oder mehrerer Investor*innen mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gymnasiums im Stadtbezirk Porz

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 10.06.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.06.2022, TOP 10.29

Anlage 1 - Suchradius Gymnasium Porz

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Anlage 2 - Auszug aus der Niederschrift Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 30.05.2022 TOP 5.9 und 5.9.1

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Anlage 5 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Bezirksvertretung Porz vom 09.06.2022

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Anlage 6 - Zusätzliche Anlage zu den Vorlagen 0600/2022 (TOP 10.27), 0797/2022 (TOP 10.28) und 0954/2022 (TOP 10.29)

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3 - (Vorab-) Auszug aus der Niederschift des ASW vom 16.05.2022 zu TOP 13.1

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Anlage 4, Auszug Sportausschuss 02.06.2022

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Anlage 1 - Suchradius Gymnasium Porz

130 Zeichen

Mittelpunkt: 362143, 5640453
1:20000
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 03.03.2022Seite 1 / 1
Anlage 1

Anlage 2 - Auszug aus der Niederschrift Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 30.05.2022 TOP 5.9 und 5.9.1

7649 Zeichen

Geschäftsführung  
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
Herr Bernecker 
Telefon:  (0221) 221-20164  
Fax       :  (0221) 221-20863 
E-Mail:  hans-michael.bernecker@stadt-koeln.de  
Datum: 03.06.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft  vom 30.05.2022  
öffentlich 
5.9 Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur  
Suche eines oder mehrerer Investor*innen mit Grundstück zur Planung 
und Errichtung eines Gymnasiums im Stadtbezirk Porz 
0954/2022 
5.9.1 Änderungsantrag zu 13.1 Durchführung eines europaweiten Ausschrei-
bungsverfahrens zur Suche eines oder mehrerer Investor*innen mit 
Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gymnasiums im Stadt-
bezirk Porz 
AN/1038/2022 
Die Ausschussvorsitzende Frau Ruffen weist darauf hin, dass es zu dieser Vorlage 
noch Klärungsbedarf und den vorliegenden Änderungsantrag der SPD-Fraktion gibt. 
Frau Hölzing, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, bestätigt, dass ihre Fraktion darum 
bittet, die Vorlage ohne eigenes Votum in den weiteren Sitzungslauf zu geben. 
Der Beigeordnete Herr Greitemann hat Herrn Pfeuffer als sachkundige Vertretung 
des Dezernates IV – Bildung, Jugend und Sport mit in die Sitzung eingeladen, um 
zusammen mit ihm zu begründen, warum man an dieser Stelle ein Gymnasium  
benötigt. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln richte sich grundsätzlich nach der 
Schulentwicklungsplanung und nach der abgestimmten Prioritätenliste. Zusätzlich 
wurden ein Stärkungspaket Gesamtschulen und ein Stärkungspaket Gymnasien  
aufgelegt mit dem Ziel, bis zum Schuljahr 2025/2026 ausreichend Plätze in den Ein-
gangsklassen anzubieten. Zudem muss eine Mehrklassenbildung an bestehenden 
Gymnasien verhindert werden, weil 2026/2027 der erste Jahrgang nach G9 nicht 
nach der 12. Klasse die Gymnasien verlässt, sondern in die 13 übergeht. Diese  
konkrete Ausschreibung werde für die hinreichende Ausstattung der Stadt Köln mit 
gymnasialen Plätzen zur Deckung des stadtweiten Bedarfes und des Bedarfes in 
Porz benötigt. 
Herr Pfeuffer, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung, erinnert daran, 
dass sowohl im Bereich der Gesamtschulen als auch im Bereich der Gymnasien ein 
Bedarf besteht, der in gleicher Priorität und Stärke umgesetzt werden soll. Mit der

Schulentwicklungsplanung 2020 wurde eine Vorschlagsliste der Verwaltung vorge-
legt, wo mögliche Gesamtschulen und an welcher Stelle Gymnasien eingerichtet 
werden könnten. Diese wurde auf Vorschlag der Politik nachgebessert, sodass man 
nun in Rondorf Nord-West ein Gymnasium an Stelle einer Gesamtschule errichtet. 
Schon damals wurde für den Bereich Schubertstraße / Falkenhorst in Porz ein Gym-
nasium vorgeschlagen. Die vom Dezernenten angesprochenen Stärkungspakete zie-
len darauf an, kurzfristig mit Hilfe von Interims und Beschleunigungsmaßnahmen je 6 
neue Gymnasien und 6 neue Gesamtschulen zu errichten. Neben dem mit der Vor-
lage zu beschließenden Gymnasium in Porz ist das Gymnasium in Rondorf Nord-
West (Vorlagen-Nummer 0600/2022) ein weiterer Bestandteil des Stärkungspaketes 
für die Gymnasien. Weiterhin gehören 2 Standorte im Stadtbezirk Innenstadt dazu, 
von denen einer im Rahmen eines Investorenverfahrens umgesetzt werden soll. Die 
Ausschreibung dazu ist erfolgt und die Schule wird bereits vorbereitet. Durch die 
langfristige Anmietung einer Immobilie soll ein weiterer Standort gesichert werden. 
Beim Stärkungspaket Gesamtschulen gebe es eine Reihe von möglichen Optionen. 
Dazu gehört ein Ausschreibungsverfahren für den Stadtbezirk Kalk, wo 2 Gesamt-
schulen zeitnah umgesetzt werden sollen. Weitere Standorte sollen durch  
Folgenutzungen bestehender Interimsgebäude gewonnen werden. So kann die  
Gesamtschule Wasseramselweg zum Schuljahr 2024/2025 in ihr abschließendes 
Schulgebäude umziehen und macht das als Interim genutzte Snake-Gebäude frei. 
Mit dem Vermieter ist abgestimmt, dass direkt im Anschluss in dem Gebäude eine 
weitere Gesamtschule starten kann. 
Frau Henk-Hollstein, CDU -Fraktion, bedankt sich für die Klärung. Sie versteht, dass 
das Gymnasium in Porz als Teil des Stärkungspaketes bereits beplant ist, sodass 
der Änderungsbeschluss der SPD-Fraktion eine Umplanung erforderlich machen 
würde. Das führe zu einer Verzögerung, sodass dann nicht sichergestellt ist, dass die 
Maßnahme im Rahmen des Stärkungspaketes umgesetzt werden kann. Wenn das 
richtig ist, dann werde die CDU-Fraktion den von der Verwaltung formulierten Be-
schluss unterstützen. 
Frau Hölzing bittet um eine genauere Auflistung der beiden Stärkungspakete. In der 
letzten Zeit sei viel für die Gymnasien unternommen worden. Genauso werden auch 
Gesamtschulen benötigt. Das müsse in der Fraktion nochmals geklärt werden, wes-
halb sie darum bittet, die Vorlage ohne eigenes Votum in den weiteren Sitzungslauf 
zu geben. 
Herr Kircher, SPD-Fraktion, schließt sich der Bitte für seine Fraktion an.  
Auch Herr Kockerbeck, Fraktion Die Linke, möchte die Vorlage ohne eigenes Votum 
in den weiteren Sitzungslauf geben und bittet darum, dass man nach den Sommerfe-
rien die zu den beiden Stärkungspaketen gehörenden Standorte genauer darzustel-
len. Seine Fraktion würde gegenwärtig den Änderungsantrag unterstützen, da es im 
Stadtbezirk Porz bisher nur eine Gesamtschule gebe. Die Erweiterung der bestehen-
den Gesamtschule in Porz auf 8 Züge könne Eltern davon abhalten, diese Schulform 
zu wählen. 
Der Beigeordnete Herr Greitemann stellt klar, dass es die Aufgabe und Absicht der 
Verwaltung ist, frei von Ideologien den bestehenden Bedarf an Schulplätzen sowohl 
für Gymnasien als auch für Gesamtschulen zu decken. Die Priorität des Schulminis-
teriums liege aktuell bei den Gymnasien, weil der Wechsel von G8 auf G9 erfolgt. 
Hierfür müssen mit Maßnahmen zur Beschleunigung zum Schuljahr 2025/2026 die 
Schulplätze bereitgestellt werden. Deshalb bittet der Dezernent um das Vertrauen in 
die Planung der Verwaltung. 
Frau Ruffen erklärt für ihre Fraktion, dass man die Erkenntnisse aus dem Schulent-
wicklungsplan akzeptieren werde. Sie warnt davor, durch eine erneute Diskussion 
über die Schulform in den nächsten Sitzungslauf zu geraten.

Herr Kircher weist darauf hin, dass durch ein Weitergeben ohne eigenes Votum in 
den weiteren Sitzungslauf zur nächsten Ratssitzung keine Zeit verloren gehe.  
Seine Fraktion könnte zwar ein Votum abgeben, aber es seien noch nicht alle Fragen 
durchdiskutiert. 
Herr Kockerbeck stellt klar, dass er lediglich beantragt habe, dass das Stärkungspa-
ket für die Gesamtschulen und für die Gymnasien nach der Sommerpause von der 
Verwaltung dargestellt wird. Auch er sei einverstanden, wenn die Vorlage ohne eige-
nes Votum in die kommende Ratssitzung geschoben werde.  
Der Beigeordnete Herr Greitemann gibt zu bedenken, dass jede Strategieänderung 
einen immensen Aufwand verursacht: die funktionalen Leistungsbeschreibungen 
müssten neu formuliert werden und vieles mehr. Das wäre ein Verlust wertvoller Zeit. 
Auch Frau Hölzing, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, geht davon aus, dass ihre Frak-
tion bis zum Rat entscheidungsfähig ist. Man wolle nichts verhindern oder verzögern. 
Frau Henk-Hollstein, CDU -Fraktion, bittet, dass die Verwaltung schon zum kommen-
den Finanzausschuss und zur Ratssitzung eine Auflistung der je 6 Schulen aus den 
Stärkungspaketen zur Verfügung stellt. 
Herr Pfeuffer bittet um Nachsicht, dass aktuell an einigen Stellen noch nicht der  
konkrete Standort mit Straße und Hausnummer benannt werden könne.  
 
Beschluss: 
 
Die Vorlage wird ohne eigenes Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen.

Anlage 5 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Bezirksvertretung Porz vom 09.06.2022

6991 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 10.06.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 09.06.2022 
öffentlich 
7.8 Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsv erfahrens zur Su- 
che eines oder mehrerer Investor*innen mit Grundstück zur Planung 
und Errichtung eines Gymnasiums im Stadtbezirk Porz 
0954/2022 
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Durchführung eines 
europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines oder mehrerer Inves- 
tor*innen mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gymnasiums im 
Stadtbezirk Porz"  
AN/1219/2022 
 
Änderungsantrag der SPD-Ratsfraktion "Durchführung eines europaweiten 
Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines oder mehrerer Investor*innen mit 
Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gymnasiums im Stadtbezirk 
Porz" 
AN/1038/2022 
I. Beschluss über den Änderungsantrag AN/1219/2022:  
Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Verwaltung zu beauftragen entsprechend 
dem Ratsbeschluss vom 18.06.2020 10.11 Fortschreibung der Schulentwicklungs-
planung Köln 2020 0418/2020, die Vorlage wie folgt zu ändern: 
Im gesamten Vorlagetext wird das Wort „Gymnasium“ durch „einer weiterführende 
Schule in flexible Bauform, die nicht den engen Grenzen der Raumprogramme von 
Gymnasien und Gesamtschulen entspricht“ ersetzt (inkl. zugehöriger Artikel und 
Präpositionen, etc.). 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig – bei Enthaltung der Stimmen der SPD-Fraktion, der Stimme der Fraktion 
DIE LINKE/Die Partei und der Stimme von Herrn Krasson (AfD)  zugestimmt.

II. Beschluss über den Änderungsantrag AN/1038/2022 : 
Die Verwaltungsvorlage (Vorl.-Nr.: 0954/2022) wird geändert und erhält folgenden 
Wortlaut: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau zweier weiter- 
führender Schulen im Stadtbezirk Porz ein europaweites Ausschreibungsverfahren 
durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein oder zwei geeignete Grundstücke im Stadt- 
bezirk Porz zu finden. Diese sollten sich bevorzugt in den Stadtteilen Westhoven, 
Gremberghoven, Ensen, Eil, Porz, Finkenberg oder Urbach befinden. Der komplette 
Suchradius umfasst den gesamten Stadtbezirk Porz. Das Grundstück muss für die 
Unterbringung einer Gesamtschule (6 Züge Sekundarstufe I und 4 Züge Sekundar- 
stufe II) und von fünf Sportübungseinheiten geeignet sein. Sollten im oben genann- 
ten Suchradius mehrere Grundstücke gefunden werden, so wäre es optimal, wenn 
darüber hinaus ein Gymnasium an einem zweiten Standort entstehen würde, da das 
Schulplatzangebot dann besser verteilt werden könnte. Dieses Grundstück müsste 
dann so groß sein, dass ein Gymnasium (mindestens 4 Züge  Sekundarstufe I und 6 
Züge Sekundarstufe II) und vier Sportübungseinheiten realisiert werden können. Der 
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschrei- 
bungsverfahrens zum Bau der beiden weiterführenden Schulen im Stadtbezirk Porz. 
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauli- 
che Errichtung umfassen. Nach Fertigstellung sollen die Schulen langfristig angemie- 
tet werden. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen, bei 
Enthaltung der Stimme von Herrn Krasson (AfD), gegen die Stimmen der SPD-
Fraktion und der Stimme der Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI abgelehnt . 
 
III. Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage:  
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer weiterführende 
Schule in flexible Bauform, die nicht den engen Grenzen der Raumprogramme 
von Gymnasien und Gesamtschulen entspricht“  im Stadtbezirk Porz ein europa- 
weites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein oder zwei 
geeignete Grundstücke im Stadtbezirk Porz zu finden. Diese sollten sich in den 
Stadtteilen Westhoven, Gremberghoven, Ensen, Eil, Porz, Finkenberg oder Urbach 
befinden. Der Suchradius (Anlage) wird durch die A4 im Norden, die A59 und die 
A559 im Osten sowie die Achse Kaiserstraße/ Waldstraße/ Bahnhofstraße im Süden 
begrenzt. 
Das Grundstück muss für die Unterbringung einer weiterführende Schule in flexib- 
le Bauform, die nicht den engen Grenzen der Raumprogramme von Gymnasien 
und Gesamtschulen entspricht“  (6 Züge Sekundarstufe I und 8 Züge Sekundarstu- 
fe II) und von fünf Sportübungseinheiten geeignet sein. Sollten im oben genannten 
Suchradius mehrere Grundstücke gefunden werden, so wäre es optimal, wenn zwei 
weiterführende Schulen in flexible Bauform, die nicht den engen Grenzen der 
Raumprogramme von Gymnasien und Gesamtschulen entspricht“  an unter- 
schiedlichen Standorten entstehen würden, da das Schulplatzangebot dann besser 
verteilt werden könnte. Die Grundstücke müssten dann so groß sein, dass je ein e 
weiterführende Schule in flexible Bauform, die nicht den engen Grenzen der 
Raumprogramme von Gymnasien und Gesamtschulen entspricht“  (4 Züge Se- 
kundarstufe I und 6 Züge Sekundarstufe II) und vier Sportübungseinheiten und ein e 
weiterführende Schule in flexible Bauform, die nicht den engen Grenzen der 
Raumprogramme von Gymnasien und Gesamtschulen entspricht“  (3 Züge Se-

kundarstufe I und 5 Züge Sekundarstufe II) und drei Sportübungseinheiten realisiert 
werden können. 
 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Aus- 
schreibungsverfahrens zum Bau zweier weiterführende Schulen in flexible Bau- 
form, die nicht den engen Grenzen der Raumprogramme von Gymnasien und 
Gesamtschulen entspricht“ : einmal 4/6-zügig mit vier Sportübungseinheiten und 
einmal 3/5-zügig mit drei Sportübungseinheiten für den Stadtbezirk Porz oder alter- 
nativ mit einem 6/8-zügigen einer weiterführende Schule in flexible Bauform, die 
nicht den engen Grenzen der Raumprogramme von Gymnasien und Gesamt- 
schulen entspricht“  mit fünf Sportübungseinheiten für den Stadtbezirk Porz.  
 
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauli- 
che Errichtung umfassen. Nach Fertigstellung sollen d ie  weiterführende Schulen in 
flexible Bauform, die nicht den engen Grenzen der Raumprogramme von Gym- 
nasien und Gesamtschulen entspricht“ oder einer weiterführende Schule in fle- 
xible Bauform, die nicht den engen Grenzen der Raumprogramme von Gymna- 
sien und Gesamtschulen entspricht“  langfristig angemietet werden. 
 
Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Verwaltung zu beauftragen entspre- 
chend dem Ratsbeschluss vom 18.06.2020 10.11 Fortschreibung der Schulent- 
wicklungsplanung Köln 2020 0418/2020, die Vorlage wie folgt zu ändern: 
Im gesamten Vorlagetext wird das Wort „Gymnasium“ durch „einer weiterfüh- 
rende Schule in flexible Bauform, die nicht den engen Grenzen der Raumpro- 
gramme von Gymnasien und Gesamtschulen entspricht“ ersetzt (inkl. zugehö- 
riger Artikel und Präpositionen, etc.). 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt .

Anlage 6 - Zusätzliche Anlage zu den Vorlagen 0600/2022 (TOP 10.27), 0797/2022 (TOP 10.28) und 0954/2022 (TOP 10.29)

2141 Zeichen

Zusätzliche Anlage zu den Vorlagen 0600/2022 (TOP 10.27), 0797/2022 (TOP 10.28) und 
0954/2022 (TOP 10.29): 
Sicherung der Nutzung für den Vereinssport bei Ausschreibungen zur Suche von 
Investor*innen zur Planung und Einrichtung von Schulen 
 
Der Sportausschuss hatte darum gebeten, dass zur Ratssitzung für die drei aufgeführten 
Beschlussvorlagen eine zusätzliche Anlage eingestellt wird mit einer Stellungnahme der 
Verwaltung, ob es möglich ist, statt einer Sporthalle mit zwei Übungseinheiten eine 
sogenannte Zweifach­Sporthalle Plus zur Nutzung durch den Vereinssport umzusetzen, 
unter der Voraussetzung, dass diese Änderung nicht zu einer zeitlichen Verzögerung des 
Ausschreibungsverfahrens führt.  
Stellungnahme der Verwaltung  
Die Einführung von „Sporthallen +“ zur Stärkung des Vereinssports wird grundsätzlich 
begrüßt und unterstützt. 
Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass durch die zusätzlichen Nutzungszeiten Mehrkosten 
entstehen: 
- Die erhöhte Nutzung bedeutet auch eine erhöhte Abnutzung und dadurch kürzere 
Renovierungsintervalle. 
- Eine Nutzung der Gebäude nach 22 Uhr und an Feiertagen bedeutet erhöhte 
Anforderungen an den Schallschutz und an Lüftungsanlagen. 
- Der Personalbedarf erhöht sich deutlich, es müssen Stunden für Arbeiten außerhalb des 
üblichen Rahmens bezahlt werden, sowohl für Hausmeister- als auch Reinigungsleistungen, 
die entgegen der bisherigen Praxis auch während der Ferien und zu später Stunde erbracht 
werden müssen. 
Diese Mehrkosten – und gegebenenfalls weitere - werden zukünftig im Anmietbeschluss 
separat ausgewiesen. 
 
Da bei den Investor*innenausschreibungen der Standort der jeweiligen Sporthalle noch nicht 
fest steht, kann eine grundsätzliche Zusage zum Bau von „Sporthallen +“ nicht erteilt werden. 
Je nach Lage kann der An-und Abfahrtverkehr, das Türenschlagen, laute Gespräche auf der 
Straße etc. zu erheblichen Problemen mit der Nachbarschaft führen. Daher muss im 
Einzelfall entschieden werden, ob das Konzept „Sporthalle +“ am jeweiligen Standort 
vollumfänglich umgesetzt werden kann.  
Hierzu wird zukünftig im jeweiligen Anmietbeschluss Stellung genommen.

Beschlussvorlage Rat

3784 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 0954/2022 
Freigabedatum 
 05.04.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines oder mehrerer 
Investor*innen mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gymnasiums im Stadtbezirk 
Porz 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau eines Gymnasiums im Stadtbezirk Porz ein 
europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein oder zwei geeignete 
Grundstücke im Stadtbezirk Porz zu finden. Diese sollten sich in den Stadtteilen Westhoven,  
Gremberghoven, Ensen, Eil, Porz, Finkenberg oder Urbach befinden. Der Suchradius (Anlage) wird 
durch die A4 im Norden, die A59 und die A559 im Osten sowie die Achse Kaiserstraße/ Waldstraße/ 
Bahnhofstraße im Süden begrenzt.  
Das Grundstück muss für die Unterbringung eines Gymnasiums (6 Züge Sekundarstufe I und 8 Züge 
Sekundarstufe II) und von fünf Sportübungseinheiten geeignet sein. Sollten im oben genannten Such-
radius mehrere Grundstücke gefunden werden, so wäre es optimal, wenn zwei Gymnasien an unter-
schiedlichen Standorten entstehen würden, da das Schulplatzangebot dann besser verteilt werden 
könnte. Die Grundstücke müssten dann so groß sein, dass je ein Gymnasium (4 Züge Sekundarstufe 
I und 6 Züge Sekundarstufe II) und vier Sportübungseinheiten und ein Gymnasium (3 Züge Sekun-
darstufe I und 5 Züge Sekundarstufe II) und drei Sportübungseinheiten realisiert werden können. 
 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfah-
rens zum Bau zweier Gymnasien: einmal 4/6-zügig mit vier Sportübungseinheiten und einmal 3/5-
zügig mit drei Sportübungseinheiten für den Stadtbezirk Porz oder alternativ mit einem 6/8-zügigen 
Gymnasium mit fünf Sportübungseinheiten für den Stadtbezirk Porz. 
 
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung 
umfassen. Nach Fertigstellung sollen das Gymnasium oder die Gymnasien langfristig angemietet 
werden. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.05.2022 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 30.05.2022 
Sportausschuss 02.06.2022 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.06.2022 
Finanzausschuss 13.06.2022 
Rat 20.06.2022

2 
Begründung 
Die bestehenden Gymnasien müssen von zukünftigen Mehrklassenbildungen entlastet werden.  
Nur so ist es möglich, den erforderlichen Raumbedarf in der Sekundarstufe I und II schnellstmöglich 
zu decken. Dies gelingt nur, wenn ohnehin erforderliche neue Gymnasien schnellstmöglich ihren  
Betrieb aufnehmen können. 
 
Aufgrund des dringenden Bedarfs an Gymnasien soll folgendes Verfahren implementiert werden:  
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines oder mehrerer Inves-
tors*innen mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gymnasiums oder von zwei Gymnasien 
für den Stadtbezirk Porz. 
Das Grundstück oder die Grundstücke werden im Stadtbezirk Porz gesucht und sind von den  
Investor*innen zu stellen. Die Grundstückssuche beschränkt sich auf den beschriebenen Suchradius 
(siehe Anlage). 
 
Das vorgeschlagene Verfahren hat den Vorteil, dass Investor*innen, die gleichzeitig das Eigentum an 
dem Grundstück besitzen, die Errichtung des Schulbaus in einem voraussichtlich schnelleren Verfah-
ren realisieren können.  
Die grundsätzliche vergaberechtliche Konformität wurde im Vorfeld durch das Vergabeamt geprüft. 
Der Neubau eines Gymnasiums im Stadtbezirk Porz ist Bestandteil der priorisierenden Schulbau-
maßnahmenliste 2020 (Vorlagen-Nr. 0398/2021). Die Maßnahme befindet sich unter der laufenden 
Projektnummer 127, Auftragsnummer 118 in Prio A.

Anlage 3 - (Vorab-) Auszug aus der Niederschift des ASW vom 16.05.2022 zu TOP 13.1

1193 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Schule und Weiterbildung 
Herr Krämer 
Telefon:  (0221) 221-21064  
Fax       :  (0221) 221-29241 
E-Mail:   Thomas.Kraemer@Stadt-koeln.de 
Datum:  07.06.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 11. Sitzung des 
Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 16.05.2022 
nicht öffentlich 
13.1 Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Su-
che eines oder mehrerer Investor*innen mit Grundstück zur Planung 
und Errichtung eines Gymnasiums im Stadtbezirk Porz 
0954/2022 
Ausschussvorsitzender RM Dr. Schlieben (CDU) teilt mit, dass hier von verschie-
dener Seite Beratungsbedarf angemeldet wurde. Er empfiehlt dem Ausschuss die 
Vorlage und den Änderungsantrag der SPD, ohne Votum in die nachfolgenden Gre-
mien zu verweisen. 
 
Der Ausschuss schließt sich diesem Vorschlag einheitlich an. 
 
Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen. 
 Änderungsantrag zu 13.1 Durchführung eines europaweiten Ausschrei-
bungsverfahrens zur Suche eines oder mehrerer Investor*innen mit 
Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gymnasiums im Stadt-
bezirk Porz der SPD-Fraktion 
AN/1038/2022 
 
Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.

Anlage 4, Auszug Sportausschuss 02.06.2022

3616 Zeichen

Geschäftsführung  
Sportausschuss 
Herr Willms 
Telefon:  (0221) 221 31203  
Fax       :  (0221) 221 31244 
E-Mail:  peter.willms@stadt-koeln.de 
Datum: 08.06.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Sportausschusses  
vom 02.06.2022  
öffentlich 
4.5 Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Su-
che eines oder mehrerer Investor*innen mit Grundstück zur Planung 
und Errichtung eines Gymnasiums im Stadtbezirk Porz 
0954/2022 
 
Änderungsantrag zur Durchführung eines europaweiten Ausschrei-
bungsverfahrens zur Suche eines oder mehrerer Investor*innen mit 
Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gymnasiums im Stadtbe-
zirk Porz 
AN/1038/2022 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau eines Gymnasiums im 
Stadtbezirk Porz ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden 
soll. Ziel ist es, ein oder zwei geeignete Grundstücke im Stadtbezirk Porz zu finden. 
Diese sollten sich in den Stadtteilen Westhoven, Gremberghoven, Ensen, Eil, Porz, 
Finkenberg oder Urbach befinden. Der Suchradius (Anlage) wird durch die A4 im 
Norden, die A59 und die A559 im Osten sowie die Achse Kaiserstraße/ Waldstraße/ 
Bahnhofstraße im Süden begrenzt.  
Das Grundstück muss für die Unterbringung eines Gymnasiums (6 Züge Sekundar-
stufe I und 8 Züge Sekundarstufe II) und von fünf Sportübungseinheiten geeignet 
sein. Sollten im oben genannten Suchradius mehrere Grundstücke gefunden wer-
den, so wäre es optimal, wenn zwei Gymnasien an unterschiedlichen Standorten ent-
stehen würden, da das Schulplatzangebot dann besser verteilt werden könnte. Die 
Grundstücke müssten dann so groß sein, dass je ein Gymnasium (4 Züge Sekundar-
stufe I und 6 Züge Sekundarstufe II) und vier Sportübungseinheiten und ein Gymna-

sium (3 Züge Sekundarstufe I und 5 Züge Sekundarstufe II) und drei Sportübungs-
einheiten realisiert werden können. 
 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Aus-
schreibungsverfahrens zum Bau zweier Gymnasien: einmal 4/6-zügig mit vier Spor-
tübungseinheiten und einmal 3/5-zügig mit drei Sportübungseinheiten für den Stadt-
bezirk Porz oder alternativ mit einem 6/8-zügigen Gymnasium mit fünf Sportübungs-
einheiten für den Stadtbezirk Porz. 
 
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauli-
che Errichtung umfassen. Nach Fertigstellung sollen das Gymnasium oder die Gym-
nasien langfristig angemietet werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen. 
 
In die Vorlagebegründung sind die folgenden zwei Absätze aus der Vorlage 
0797/2022 zu übernehmen: 
 
„Anzustreben ist, dass ganzjährig innerhalb der Wochen montags bis freitags 
außerhalb der Ferienzeiten von 16 Uhr bis 22 Uhr Nutzungszeiten für den Ver-
einssport gesichert werden. Des Weiteren sollten an allen 52 Wochenenden pro 
Jahr und den feststehenden Feiertagen ganztägige Nutzungszeiten von 8 Uhr 
bis 22 Uhr möglich sein. In den Ferienzeiten ist ebenso die ganztägige Nutzung 
von 8 Uhr bis 22 Uhr zu ermöglichen sofern keine Grundreinigung, Wartungs- 
und Baumaßnahmen angesetzt sind. Angedachte und erwünschte Mitter-
nachtsangebote sollten durch Ausweitung der Nutzungszeiten freitags und 
samstags bis 24 Uhr gestattungsfähig sein.  
Die Erfüllung der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten in den 
Sporthallen schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die moderne und 
offene Sportstadt Köln auf das sich permanent verändernde Sport- und Bewe-
gungsverhalten im Wettkampfsport sowie im Breiten- und Freizeitsport flexibel 
reagieren kann.“

Beratungsverlauf (5)

30.05.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
02.06.2022 Sportausschuss
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

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09.06.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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13.06.2022 Finanzausschuss
TOP 10.27 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

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20.06.2022 Rat
TOP 10.29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0954/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
10.06.2022
Erstellt
17.03.2022 15:39