0954/2022
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines oder mehrerer Investor*innen mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gymnasiums im Stadtbezirk Porz
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Anlage 1 - Suchradius Gymnasium Porz
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Mittelpunkt: 362143, 5640453 1:20000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 03.03.2022Seite 1 / 1 Anlage 1
Anlage 2 - Auszug aus der Niederschrift Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 30.05.2022 TOP 5.9 und 5.9.1
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Geschäftsführung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Herr Bernecker Telefon: (0221) 221-20164 Fax : (0221) 221-20863 E-Mail: hans-michael.bernecker@stadt-koeln.de Datum: 03.06.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 30.05.2022 öffentlich 5.9 Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines oder mehrerer Investor*innen mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gymnasiums im Stadtbezirk Porz 0954/2022 5.9.1 Änderungsantrag zu 13.1 Durchführung eines europaweiten Ausschrei- bungsverfahrens zur Suche eines oder mehrerer Investor*innen mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gymnasiums im Stadt- bezirk Porz AN/1038/2022 Die Ausschussvorsitzende Frau Ruffen weist darauf hin, dass es zu dieser Vorlage noch Klärungsbedarf und den vorliegenden Änderungsantrag der SPD-Fraktion gibt. Frau Hölzing, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, bestätigt, dass ihre Fraktion darum bittet, die Vorlage ohne eigenes Votum in den weiteren Sitzungslauf zu geben. Der Beigeordnete Herr Greitemann hat Herrn Pfeuffer als sachkundige Vertretung des Dezernates IV – Bildung, Jugend und Sport mit in die Sitzung eingeladen, um zusammen mit ihm zu begründen, warum man an dieser Stelle ein Gymnasium benötigt. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln richte sich grundsätzlich nach der Schulentwicklungsplanung und nach der abgestimmten Prioritätenliste. Zusätzlich wurden ein Stärkungspaket Gesamtschulen und ein Stärkungspaket Gymnasien aufgelegt mit dem Ziel, bis zum Schuljahr 2025/2026 ausreichend Plätze in den Ein- gangsklassen anzubieten. Zudem muss eine Mehrklassenbildung an bestehenden Gymnasien verhindert werden, weil 2026/2027 der erste Jahrgang nach G9 nicht nach der 12. Klasse die Gymnasien verlässt, sondern in die 13 übergeht. Diese konkrete Ausschreibung werde für die hinreichende Ausstattung der Stadt Köln mit gymnasialen Plätzen zur Deckung des stadtweiten Bedarfes und des Bedarfes in Porz benötigt. Herr Pfeuffer, Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung, erinnert daran, dass sowohl im Bereich der Gesamtschulen als auch im Bereich der Gymnasien ein Bedarf besteht, der in gleicher Priorität und Stärke umgesetzt werden soll. Mit der Schulentwicklungsplanung 2020 wurde eine Vorschlagsliste der Verwaltung vorge- legt, wo mögliche Gesamtschulen und an welcher Stelle Gymnasien eingerichtet werden könnten. Diese wurde auf Vorschlag der Politik nachgebessert, sodass man nun in Rondorf Nord-West ein Gymnasium an Stelle einer Gesamtschule errichtet. Schon damals wurde für den Bereich Schubertstraße / Falkenhorst in Porz ein Gym- nasium vorgeschlagen. Die vom Dezernenten angesprochenen Stärkungspakete zie- len darauf an, kurzfristig mit Hilfe von Interims und Beschleunigungsmaßnahmen je 6 neue Gymnasien und 6 neue Gesamtschulen zu errichten. Neben dem mit der Vor- lage zu beschließenden Gymnasium in Porz ist das Gymnasium in Rondorf Nord- West (Vorlagen-Nummer 0600/2022) ein weiterer Bestandteil des Stärkungspaketes für die Gymnasien. Weiterhin gehören 2 Standorte im Stadtbezirk Innenstadt dazu, von denen einer im Rahmen eines Investorenverfahrens umgesetzt werden soll. Die Ausschreibung dazu ist erfolgt und die Schule wird bereits vorbereitet. Durch die langfristige Anmietung einer Immobilie soll ein weiterer Standort gesichert werden. Beim Stärkungspaket Gesamtschulen gebe es eine Reihe von möglichen Optionen. Dazu gehört ein Ausschreibungsverfahren für den Stadtbezirk Kalk, wo 2 Gesamt- schulen zeitnah umgesetzt werden sollen. Weitere Standorte sollen durch Folgenutzungen bestehender Interimsgebäude gewonnen werden. So kann die Gesamtschule Wasseramselweg zum Schuljahr 2024/2025 in ihr abschließendes Schulgebäude umziehen und macht das als Interim genutzte Snake-Gebäude frei. Mit dem Vermieter ist abgestimmt, dass direkt im Anschluss in dem Gebäude eine weitere Gesamtschule starten kann. Frau Henk-Hollstein, CDU -Fraktion, bedankt sich für die Klärung. Sie versteht, dass das Gymnasium in Porz als Teil des Stärkungspaketes bereits beplant ist, sodass der Änderungsbeschluss der SPD-Fraktion eine Umplanung erforderlich machen würde. Das führe zu einer Verzögerung, sodass dann nicht sichergestellt ist, dass die Maßnahme im Rahmen des Stärkungspaketes umgesetzt werden kann. Wenn das richtig ist, dann werde die CDU-Fraktion den von der Verwaltung formulierten Be- schluss unterstützen. Frau Hölzing bittet um eine genauere Auflistung der beiden Stärkungspakete. In der letzten Zeit sei viel für die Gymnasien unternommen worden. Genauso werden auch Gesamtschulen benötigt. Das müsse in der Fraktion nochmals geklärt werden, wes- halb sie darum bittet, die Vorlage ohne eigenes Votum in den weiteren Sitzungslauf zu geben. Herr Kircher, SPD-Fraktion, schließt sich der Bitte für seine Fraktion an. Auch Herr Kockerbeck, Fraktion Die Linke, möchte die Vorlage ohne eigenes Votum in den weiteren Sitzungslauf geben und bittet darum, dass man nach den Sommerfe- rien die zu den beiden Stärkungspaketen gehörenden Standorte genauer darzustel- len. Seine Fraktion würde gegenwärtig den Änderungsantrag unterstützen, da es im Stadtbezirk Porz bisher nur eine Gesamtschule gebe. Die Erweiterung der bestehen- den Gesamtschule in Porz auf 8 Züge könne Eltern davon abhalten, diese Schulform zu wählen. Der Beigeordnete Herr Greitemann stellt klar, dass es die Aufgabe und Absicht der Verwaltung ist, frei von Ideologien den bestehenden Bedarf an Schulplätzen sowohl für Gymnasien als auch für Gesamtschulen zu decken. Die Priorität des Schulminis- teriums liege aktuell bei den Gymnasien, weil der Wechsel von G8 auf G9 erfolgt. Hierfür müssen mit Maßnahmen zur Beschleunigung zum Schuljahr 2025/2026 die Schulplätze bereitgestellt werden. Deshalb bittet der Dezernent um das Vertrauen in die Planung der Verwaltung. Frau Ruffen erklärt für ihre Fraktion, dass man die Erkenntnisse aus dem Schulent- wicklungsplan akzeptieren werde. Sie warnt davor, durch eine erneute Diskussion über die Schulform in den nächsten Sitzungslauf zu geraten. Herr Kircher weist darauf hin, dass durch ein Weitergeben ohne eigenes Votum in den weiteren Sitzungslauf zur nächsten Ratssitzung keine Zeit verloren gehe. Seine Fraktion könnte zwar ein Votum abgeben, aber es seien noch nicht alle Fragen durchdiskutiert. Herr Kockerbeck stellt klar, dass er lediglich beantragt habe, dass das Stärkungspa- ket für die Gesamtschulen und für die Gymnasien nach der Sommerpause von der Verwaltung dargestellt wird. Auch er sei einverstanden, wenn die Vorlage ohne eige- nes Votum in die kommende Ratssitzung geschoben werde. Der Beigeordnete Herr Greitemann gibt zu bedenken, dass jede Strategieänderung einen immensen Aufwand verursacht: die funktionalen Leistungsbeschreibungen müssten neu formuliert werden und vieles mehr. Das wäre ein Verlust wertvoller Zeit. Auch Frau Hölzing, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, geht davon aus, dass ihre Frak- tion bis zum Rat entscheidungsfähig ist. Man wolle nichts verhindern oder verzögern. Frau Henk-Hollstein, CDU -Fraktion, bittet, dass die Verwaltung schon zum kommen- den Finanzausschuss und zur Ratssitzung eine Auflistung der je 6 Schulen aus den Stärkungspaketen zur Verfügung stellt. Herr Pfeuffer bittet um Nachsicht, dass aktuell an einigen Stellen noch nicht der konkrete Standort mit Straße und Hausnummer benannt werden könne. Beschluss: Die Vorlage wird ohne eigenes Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
Anlage 5 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Bezirksvertretung Porz vom 09.06.2022
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 10.06.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 09.06.2022 öffentlich 7.8 Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsv erfahrens zur Su- che eines oder mehrerer Investor*innen mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gymnasiums im Stadtbezirk Porz 0954/2022 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines oder mehrerer Inves- tor*innen mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gymnasiums im Stadtbezirk Porz" AN/1219/2022 Änderungsantrag der SPD-Ratsfraktion "Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines oder mehrerer Investor*innen mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gymnasiums im Stadtbezirk Porz" AN/1038/2022 I. Beschluss über den Änderungsantrag AN/1219/2022: Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Verwaltung zu beauftragen entsprechend dem Ratsbeschluss vom 18.06.2020 10.11 Fortschreibung der Schulentwicklungs- planung Köln 2020 0418/2020, die Vorlage wie folgt zu ändern: Im gesamten Vorlagetext wird das Wort „Gymnasium“ durch „einer weiterführende Schule in flexible Bauform, die nicht den engen Grenzen der Raumprogramme von Gymnasien und Gesamtschulen entspricht“ ersetzt (inkl. zugehöriger Artikel und Präpositionen, etc.). Abstimmungsergebnis: Einstimmig – bei Enthaltung der Stimmen der SPD-Fraktion, der Stimme der Fraktion DIE LINKE/Die Partei und der Stimme von Herrn Krasson (AfD) zugestimmt. II. Beschluss über den Änderungsantrag AN/1038/2022 : Die Verwaltungsvorlage (Vorl.-Nr.: 0954/2022) wird geändert und erhält folgenden Wortlaut: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau zweier weiter- führender Schulen im Stadtbezirk Porz ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein oder zwei geeignete Grundstücke im Stadt- bezirk Porz zu finden. Diese sollten sich bevorzugt in den Stadtteilen Westhoven, Gremberghoven, Ensen, Eil, Porz, Finkenberg oder Urbach befinden. Der komplette Suchradius umfasst den gesamten Stadtbezirk Porz. Das Grundstück muss für die Unterbringung einer Gesamtschule (6 Züge Sekundarstufe I und 4 Züge Sekundar- stufe II) und von fünf Sportübungseinheiten geeignet sein. Sollten im oben genann- ten Suchradius mehrere Grundstücke gefunden werden, so wäre es optimal, wenn darüber hinaus ein Gymnasium an einem zweiten Standort entstehen würde, da das Schulplatzangebot dann besser verteilt werden könnte. Dieses Grundstück müsste dann so groß sein, dass ein Gymnasium (mindestens 4 Züge Sekundarstufe I und 6 Züge Sekundarstufe II) und vier Sportübungseinheiten realisiert werden können. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschrei- bungsverfahrens zum Bau der beiden weiterführenden Schulen im Stadtbezirk Porz. Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauli- che Errichtung umfassen. Nach Fertigstellung sollen die Schulen langfristig angemie- tet werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen, bei Enthaltung der Stimme von Herrn Krasson (AfD), gegen die Stimmen der SPD- Fraktion und der Stimme der Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI abgelehnt . III. Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer weiterführende Schule in flexible Bauform, die nicht den engen Grenzen der Raumprogramme von Gymnasien und Gesamtschulen entspricht“ im Stadtbezirk Porz ein europa- weites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein oder zwei geeignete Grundstücke im Stadtbezirk Porz zu finden. Diese sollten sich in den Stadtteilen Westhoven, Gremberghoven, Ensen, Eil, Porz, Finkenberg oder Urbach befinden. Der Suchradius (Anlage) wird durch die A4 im Norden, die A59 und die A559 im Osten sowie die Achse Kaiserstraße/ Waldstraße/ Bahnhofstraße im Süden begrenzt. Das Grundstück muss für die Unterbringung einer weiterführende Schule in flexib- le Bauform, die nicht den engen Grenzen der Raumprogramme von Gymnasien und Gesamtschulen entspricht“ (6 Züge Sekundarstufe I und 8 Züge Sekundarstu- fe II) und von fünf Sportübungseinheiten geeignet sein. Sollten im oben genannten Suchradius mehrere Grundstücke gefunden werden, so wäre es optimal, wenn zwei weiterführende Schulen in flexible Bauform, die nicht den engen Grenzen der Raumprogramme von Gymnasien und Gesamtschulen entspricht“ an unter- schiedlichen Standorten entstehen würden, da das Schulplatzangebot dann besser verteilt werden könnte. Die Grundstücke müssten dann so groß sein, dass je ein e weiterführende Schule in flexible Bauform, die nicht den engen Grenzen der Raumprogramme von Gymnasien und Gesamtschulen entspricht“ (4 Züge Se- kundarstufe I und 6 Züge Sekundarstufe II) und vier Sportübungseinheiten und ein e weiterführende Schule in flexible Bauform, die nicht den engen Grenzen der Raumprogramme von Gymnasien und Gesamtschulen entspricht“ (3 Züge Se- kundarstufe I und 5 Züge Sekundarstufe II) und drei Sportübungseinheiten realisiert werden können. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Aus- schreibungsverfahrens zum Bau zweier weiterführende Schulen in flexible Bau- form, die nicht den engen Grenzen der Raumprogramme von Gymnasien und Gesamtschulen entspricht“ : einmal 4/6-zügig mit vier Sportübungseinheiten und einmal 3/5-zügig mit drei Sportübungseinheiten für den Stadtbezirk Porz oder alter- nativ mit einem 6/8-zügigen einer weiterführende Schule in flexible Bauform, die nicht den engen Grenzen der Raumprogramme von Gymnasien und Gesamt- schulen entspricht“ mit fünf Sportübungseinheiten für den Stadtbezirk Porz. Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauli- che Errichtung umfassen. Nach Fertigstellung sollen d ie weiterführende Schulen in flexible Bauform, die nicht den engen Grenzen der Raumprogramme von Gym- nasien und Gesamtschulen entspricht“ oder einer weiterführende Schule in fle- xible Bauform, die nicht den engen Grenzen der Raumprogramme von Gymna- sien und Gesamtschulen entspricht“ langfristig angemietet werden. Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Verwaltung zu beauftragen entspre- chend dem Ratsbeschluss vom 18.06.2020 10.11 Fortschreibung der Schulent- wicklungsplanung Köln 2020 0418/2020, die Vorlage wie folgt zu ändern: Im gesamten Vorlagetext wird das Wort „Gymnasium“ durch „einer weiterfüh- rende Schule in flexible Bauform, die nicht den engen Grenzen der Raumpro- gramme von Gymnasien und Gesamtschulen entspricht“ ersetzt (inkl. zugehö- riger Artikel und Präpositionen, etc.). Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt .
Anlage 6 - Zusätzliche Anlage zu den Vorlagen 0600/2022 (TOP 10.27), 0797/2022 (TOP 10.28) und 0954/2022 (TOP 10.29)
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Zusätzliche Anlage zu den Vorlagen 0600/2022 (TOP 10.27), 0797/2022 (TOP 10.28) und 0954/2022 (TOP 10.29): Sicherung der Nutzung für den Vereinssport bei Ausschreibungen zur Suche von Investor*innen zur Planung und Einrichtung von Schulen Der Sportausschuss hatte darum gebeten, dass zur Ratssitzung für die drei aufgeführten Beschlussvorlagen eine zusätzliche Anlage eingestellt wird mit einer Stellungnahme der Verwaltung, ob es möglich ist, statt einer Sporthalle mit zwei Übungseinheiten eine sogenannte ZweifachSporthalle Plus zur Nutzung durch den Vereinssport umzusetzen, unter der Voraussetzung, dass diese Änderung nicht zu einer zeitlichen Verzögerung des Ausschreibungsverfahrens führt. Stellungnahme der Verwaltung Die Einführung von „Sporthallen +“ zur Stärkung des Vereinssports wird grundsätzlich begrüßt und unterstützt. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass durch die zusätzlichen Nutzungszeiten Mehrkosten entstehen: - Die erhöhte Nutzung bedeutet auch eine erhöhte Abnutzung und dadurch kürzere Renovierungsintervalle. - Eine Nutzung der Gebäude nach 22 Uhr und an Feiertagen bedeutet erhöhte Anforderungen an den Schallschutz und an Lüftungsanlagen. - Der Personalbedarf erhöht sich deutlich, es müssen Stunden für Arbeiten außerhalb des üblichen Rahmens bezahlt werden, sowohl für Hausmeister- als auch Reinigungsleistungen, die entgegen der bisherigen Praxis auch während der Ferien und zu später Stunde erbracht werden müssen. Diese Mehrkosten – und gegebenenfalls weitere - werden zukünftig im Anmietbeschluss separat ausgewiesen. Da bei den Investor*innenausschreibungen der Standort der jeweiligen Sporthalle noch nicht fest steht, kann eine grundsätzliche Zusage zum Bau von „Sporthallen +“ nicht erteilt werden. Je nach Lage kann der An-und Abfahrtverkehr, das Türenschlagen, laute Gespräche auf der Straße etc. zu erheblichen Problemen mit der Nachbarschaft führen. Daher muss im Einzelfall entschieden werden, ob das Konzept „Sporthalle +“ am jeweiligen Standort vollumfänglich umgesetzt werden kann. Hierzu wird zukünftig im jeweiligen Anmietbeschluss Stellung genommen.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 0954/2022 Freigabedatum 05.04.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines oder mehrerer Investor*innen mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gymnasiums im Stadtbezirk Porz Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau eines Gymnasiums im Stadtbezirk Porz ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein oder zwei geeignete Grundstücke im Stadtbezirk Porz zu finden. Diese sollten sich in den Stadtteilen Westhoven, Gremberghoven, Ensen, Eil, Porz, Finkenberg oder Urbach befinden. Der Suchradius (Anlage) wird durch die A4 im Norden, die A59 und die A559 im Osten sowie die Achse Kaiserstraße/ Waldstraße/ Bahnhofstraße im Süden begrenzt. Das Grundstück muss für die Unterbringung eines Gymnasiums (6 Züge Sekundarstufe I und 8 Züge Sekundarstufe II) und von fünf Sportübungseinheiten geeignet sein. Sollten im oben genannten Such- radius mehrere Grundstücke gefunden werden, so wäre es optimal, wenn zwei Gymnasien an unter- schiedlichen Standorten entstehen würden, da das Schulplatzangebot dann besser verteilt werden könnte. Die Grundstücke müssten dann so groß sein, dass je ein Gymnasium (4 Züge Sekundarstufe I und 6 Züge Sekundarstufe II) und vier Sportübungseinheiten und ein Gymnasium (3 Züge Sekun- darstufe I und 5 Züge Sekundarstufe II) und drei Sportübungseinheiten realisiert werden können. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfah- rens zum Bau zweier Gymnasien: einmal 4/6-zügig mit vier Sportübungseinheiten und einmal 3/5- zügig mit drei Sportübungseinheiten für den Stadtbezirk Porz oder alternativ mit einem 6/8-zügigen Gymnasium mit fünf Sportübungseinheiten für den Stadtbezirk Porz. Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen. Nach Fertigstellung sollen das Gymnasium oder die Gymnasien langfristig angemietet werden. Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.05.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 30.05.2022 Sportausschuss 02.06.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.06.2022 Finanzausschuss 13.06.2022 Rat 20.06.2022 2 Begründung Die bestehenden Gymnasien müssen von zukünftigen Mehrklassenbildungen entlastet werden. Nur so ist es möglich, den erforderlichen Raumbedarf in der Sekundarstufe I und II schnellstmöglich zu decken. Dies gelingt nur, wenn ohnehin erforderliche neue Gymnasien schnellstmöglich ihren Betrieb aufnehmen können. Aufgrund des dringenden Bedarfs an Gymnasien soll folgendes Verfahren implementiert werden: Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines oder mehrerer Inves- tors*innen mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gymnasiums oder von zwei Gymnasien für den Stadtbezirk Porz. Das Grundstück oder die Grundstücke werden im Stadtbezirk Porz gesucht und sind von den Investor*innen zu stellen. Die Grundstückssuche beschränkt sich auf den beschriebenen Suchradius (siehe Anlage). Das vorgeschlagene Verfahren hat den Vorteil, dass Investor*innen, die gleichzeitig das Eigentum an dem Grundstück besitzen, die Errichtung des Schulbaus in einem voraussichtlich schnelleren Verfah- ren realisieren können. Die grundsätzliche vergaberechtliche Konformität wurde im Vorfeld durch das Vergabeamt geprüft. Der Neubau eines Gymnasiums im Stadtbezirk Porz ist Bestandteil der priorisierenden Schulbau- maßnahmenliste 2020 (Vorlagen-Nr. 0398/2021). Die Maßnahme befindet sich unter der laufenden Projektnummer 127, Auftragsnummer 118 in Prio A.
Anlage 3 - (Vorab-) Auszug aus der Niederschift des ASW vom 16.05.2022 zu TOP 13.1
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Geschäftsführung Ausschuss Schule und Weiterbildung Herr Krämer Telefon: (0221) 221-21064 Fax : (0221) 221-29241 E-Mail: Thomas.Kraemer@Stadt-koeln.de Datum: 07.06.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 11. Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 16.05.2022 nicht öffentlich 13.1 Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Su- che eines oder mehrerer Investor*innen mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gymnasiums im Stadtbezirk Porz 0954/2022 Ausschussvorsitzender RM Dr. Schlieben (CDU) teilt mit, dass hier von verschie- dener Seite Beratungsbedarf angemeldet wurde. Er empfiehlt dem Ausschuss die Vorlage und den Änderungsantrag der SPD, ohne Votum in die nachfolgenden Gre- mien zu verweisen. Der Ausschuss schließt sich diesem Vorschlag einheitlich an. Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen. Änderungsantrag zu 13.1 Durchführung eines europaweiten Ausschrei- bungsverfahrens zur Suche eines oder mehrerer Investor*innen mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gymnasiums im Stadt- bezirk Porz der SPD-Fraktion AN/1038/2022 Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.
Anlage 4, Auszug Sportausschuss 02.06.2022
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Geschäftsführung Sportausschuss Herr Willms Telefon: (0221) 221 31203 Fax : (0221) 221 31244 E-Mail: peter.willms@stadt-koeln.de Datum: 08.06.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Sportausschusses vom 02.06.2022 öffentlich 4.5 Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Su- che eines oder mehrerer Investor*innen mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gymnasiums im Stadtbezirk Porz 0954/2022 Änderungsantrag zur Durchführung eines europaweiten Ausschrei- bungsverfahrens zur Suche eines oder mehrerer Investor*innen mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gymnasiums im Stadtbe- zirk Porz AN/1038/2022 Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau eines Gymnasiums im Stadtbezirk Porz ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein oder zwei geeignete Grundstücke im Stadtbezirk Porz zu finden. Diese sollten sich in den Stadtteilen Westhoven, Gremberghoven, Ensen, Eil, Porz, Finkenberg oder Urbach befinden. Der Suchradius (Anlage) wird durch die A4 im Norden, die A59 und die A559 im Osten sowie die Achse Kaiserstraße/ Waldstraße/ Bahnhofstraße im Süden begrenzt. Das Grundstück muss für die Unterbringung eines Gymnasiums (6 Züge Sekundar- stufe I und 8 Züge Sekundarstufe II) und von fünf Sportübungseinheiten geeignet sein. Sollten im oben genannten Suchradius mehrere Grundstücke gefunden wer- den, so wäre es optimal, wenn zwei Gymnasien an unterschiedlichen Standorten ent- stehen würden, da das Schulplatzangebot dann besser verteilt werden könnte. Die Grundstücke müssten dann so groß sein, dass je ein Gymnasium (4 Züge Sekundar- stufe I und 6 Züge Sekundarstufe II) und vier Sportübungseinheiten und ein Gymna- sium (3 Züge Sekundarstufe I und 5 Züge Sekundarstufe II) und drei Sportübungs- einheiten realisiert werden können. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Aus- schreibungsverfahrens zum Bau zweier Gymnasien: einmal 4/6-zügig mit vier Spor- tübungseinheiten und einmal 3/5-zügig mit drei Sportübungseinheiten für den Stadt- bezirk Porz oder alternativ mit einem 6/8-zügigen Gymnasium mit fünf Sportübungs- einheiten für den Stadtbezirk Porz. Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauli- che Errichtung umfassen. Nach Fertigstellung sollen das Gymnasium oder die Gym- nasien langfristig angemietet werden. Abstimmungsergebnis: Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen. In die Vorlagebegründung sind die folgenden zwei Absätze aus der Vorlage 0797/2022 zu übernehmen: „Anzustreben ist, dass ganzjährig innerhalb der Wochen montags bis freitags außerhalb der Ferienzeiten von 16 Uhr bis 22 Uhr Nutzungszeiten für den Ver- einssport gesichert werden. Des Weiteren sollten an allen 52 Wochenenden pro Jahr und den feststehenden Feiertagen ganztägige Nutzungszeiten von 8 Uhr bis 22 Uhr möglich sein. In den Ferienzeiten ist ebenso die ganztägige Nutzung von 8 Uhr bis 22 Uhr zu ermöglichen sofern keine Grundreinigung, Wartungs- und Baumaßnahmen angesetzt sind. Angedachte und erwünschte Mitter- nachtsangebote sollten durch Ausweitung der Nutzungszeiten freitags und samstags bis 24 Uhr gestattungsfähig sein. Die Erfüllung der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten in den Sporthallen schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die moderne und offene Sportstadt Köln auf das sich permanent verändernde Sport- und Bewe- gungsverhalten im Wettkampfsport sowie im Breiten- und Freizeitsport flexibel reagieren kann.“
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0954/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 10.06.2022
- Erstellt
- 17.03.2022 15:39