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V/1047/2016

Vergünstigte Bereitstellung von Immobilien durch Mietverträge

Vorlagen 10.11.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement, Sitzung am 30.11.2016, TOP 4.4

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

20869 Zeichen

V/1047/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vergünstigte Bereitstellung von Immobilien durch Mietverträge 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.11.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
 Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die SPD-Ratsfraktion hat am 25.11.2015 beantragt: 
„Die Verwaltung wird gebeten, in ein er Berichtsvorlage darzustellen, inwieweit bestehende 
Mietvergünstigungen der Stadt Münster an Dritte aus heutiger Sicht noch sinnvoll sind. Zu pr ü-
fen ist, welche Vergünstigungen beibehalten werden sollen oder gegebenenfalls aufgeg eben 
werden können.“ 
 
Die FDP-Ratsfraktion hat am 25.11.2015 beantragt: 
„Rechtzeitig im ersten Halbjahr 2016, jedenfalls aber vor einem Fristablauf, werden durch die 
Verwaltung alle Mietverträge geprüft, die ab dem 01.01.2017 anpassungsfähig sind. Dabei soll 
geprüft werden, ob die  Notwendigkeit einer weiteren Bezuschussung durch vergünstigte Mie t-
verträge noch besteht oder ob eine Reduzierung dieser Bezuschussung erfolgen kann. Die 
Mietverträge, die in den folgenden Jahren anpassungsfähig werden, soll die Verwaltung unau f-
gefordert jeweils auch dieser Prüfung unterziehen.“ 
 
 
Mit Vorlage V0313/2012 hat der Rat beschlossen, dass die indirekten Förderungen durch Mie t-
vergünstigungen nicht in Frage gestellt werden. Weiterhin hat der Rat die Verwaltung beauftragt, 
bei auslaufenden Verträgen  und /oder Vertragsanpassungen Änderungsmöglichkeiten zu übe r-
prüfen und den zuständigen Gremien darüber zu berichten. Das wird seit dem auch so umg e-
setzt. 
 
Die Mietvergünstigungen werden im Zuschussbericht als Anlage zum Haushaltsplan dargestellt. 
Bei den Mietvergünstigungen handelt es sich nicht Zuschüsse im klassischen Sinne. Mittel fli e-
ßen hierbei nicht. Zur Ermittlung der Mietvergünstigung werden die kalkulatorischen Aufwendu n-
gen des jeweiligen Objektes (Abschreibung, Bauunterhaltung und Verwaltungskost enpauschale) 
zuzüglich der Nebenkosten den Erträgen aus der Vermietung gegenübergestellt.  
 
Die Einschätzung bzw. Bewertung, ob die Bezuschussung einzelner Vereine, Vereinigungen etc. 
durch die indirekte Förderung durch die vergünstigte Bereitstellung von Immobilien noch sinnvoll 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1047/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Kemper 
Ruf: 
492-2330 
E-Mail: 
KemperJ@stadt-muenster.de 
Datum: 
10.11.2016 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/1047/2016 
 
ist, kann nur in den entsprechenden Fachämtern (Kulturamt, Sozialamt, Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien, Sportamt und im Einzelfall von den Bezirksvertretungen) erfolgen. 
 
Vor diesem Hintergrund wurde der Ausschuss für Liege nschaften, Wirtschaft und strategisches 
Flächenmanagement mit öffentlicher Berichtsvorlage V/0278/2016 am 27.04.2016 darüber info r-
miert, dass die Fachämter aufgefordert werden, entsprechende Stellungnahmen abzugeben.  
 
Auf der Basis der vorliegenden Stellungnahmen der Fachämter wird der Ausschuss unter-
richtet und das weitere Vorgehen/Verfahren im  Einzelfall wie folgt vorgeschlagen: 
 
 
1. Heumannsweg 127; Jugendverkehrsschule: 
 
Kurzinfo: 
Stadt Münster vermietet seit 1987 der Verkehrswacht Münster eine Teilfl äche aus dem Grun d-
stück Heumannsweg 127. Die Mietfläche im Gebäude beträgt rd. 272 qm. Der Vertrag kann mit 
einer Frist von 12 Monaten jeweils zum Ende eines Monats gekündigt werden. In 2015 betrug die 
Mietvergünstigung im Ergebnis 9.024 € ( kalkulatorische Kaltmiete zzgl. NK:  9.024 € abzüglich 
Mieterträge 0,00 €).  Das erforderliche Inventar sowie die notwendigen technischen und schul i-
schen Einrichtungen stellt die Stadt. Die Stadt trägt die Unterhaltung des Gebäudes einschlie ß-
lich der Schönheitsreparaturen , die Kosten der Pflege der Außenanlage einschließlich der Ei n-
friedigung und die Betriebskosten der Jugendverkehrsschule einschließlich der Wartungskosten. 
Die Verkehrswacht trägt die Personalkosten, die Wartungskosten für die Fahrzeuge, die Verwa l-
tungsausgaben einschließlich der Fahrkosten, Porto, Fracht sowie die Kosten für Lehr - und Prü-
fungsmaterial.  
 
Stellungnahme des Fachamtes (Schulamt): 
Die Stadt zahlt der Verkehrswacht seit 01.01.1990 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 75  % 
der von ihr zu tragen den jährlichen Betriebskosten der Jugendverkehrsschule, höch stens jedoch 
7.860 € (ergänzende Vereinbarung). 
 
Laut Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 14.12.2009 „Verkehrserzie-
hung und Mobilitätsbildung in der Schule “ bildet das Rad fahrtraining im Schonraum n eben der 
eigenständigen Bewältigung des Schulweges einen weiteren Schwerpunkt in der Schuleingang s-
phase. Es soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, Fertigkeiten im Umgang mit dem Fahrrad 
zu entwickeln und ihr Umfeld bewusst wahrzunehmen, um sich sicher darin zu bewegen.  Das 
Radfahrtraining wird als Bestandteil einer umfassenden psychomot orischen Erziehung in Form 
einer systematischen Radfahrausbildung in den Klassen 3 und 4 fortgesetzt und soll zu einer 
Verbesserung des Verke hrsverhaltens der Schülerinnen und Schüler im öffentlichen Verkehr s-
raum beitragen.  
Die Jugendverkehrsschulen sollten - wo möglich und zweckmäßig - als außerschulischer Lernort 
für die verkehrspraktischen Übungen genutzt werden. Die pädagogische Arbeit in der Jugendver-
kehrsschule ist integrierter Bestandteil der Verkehrserziehung und Mobilitäts-bildung in der Schu-
len.“ 
 
Die Verkehrswacht Münster sieht die Aufgabe der Jugendverkehrsschule Münster vorrangig in 
der gefahrlosen und praxisnahen Radfahrausbildung  von Grundschülern. Zur Einübung erster 
Sicherheit im Straßenverkehr stehen ein Verkehrsparcours und ein Schulungsraum zur Verf ü-
gung. Die Kinder können 86 Fahrräder aller Größen, Tretroller und Kettcars nutzen. 
 
Die Jugendverkehrsschule wurde laut Geschäftsbericht der Verkehrswacht Münster im Jahr 2015 
von Kindern aus 218 Schulklassen der 3. und 4. Jahrgänge besucht, die dort unter Anleitung von 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verkehrswacht ein Radfahrtraining absolviert haben. Hinzu 
kamen die Kinder aus Förderschulen und Kitas, so dass mehr als 5.000 Kinder im sicheren U m-
feld der Jugendverkehrsschule an den Straßenverkehr herangeführt wurden.

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Darüber hinaus werden nachmittags Angebote für Flüchtlinge vorgehalten, um diese auf die Tei l-
nahme am Straßenverkehr vorzubereiten. 
 
Der Radfahrausbildung sollte nach Einschätzung des Amtes für Schule und Weiterbildung gerade 
in der fahrradfreundlichen Stadt Münster eine besondere Bedeutung zukommen, weil der Ra d-
verkehr mit einem umfangreichen Radwegnetz einen gr oßen Anteil am Gesamtverkehr hat. Es 
wird daher vorgeschlagen, die Arbeit der Jugendverkehrsschule im bisherigen Maße weiter zu 
unterstützen und zu fördern. 
 
Verfahrensvorschlag auf Basis der Stellungnahme: 
Die Verwaltung empfiehlt, die indirekte Förderung durch Mietvergünstigung beizubehalten. 
 
 
2. Gartenstraße 123; Filmwerkstatt Münster 
 
Kurzinfo: 
Seit dem 01.11.1981 nutzt die Filmgruppe Münster e.V. am o.g. Standort Räume mit einer G e-
samtgröße von ca. 168 qm als Filmbüro. Der Vertrag kann jeweils mit ein er Frist von 3 Monaten 
bis zum Ende eines Monats gekündigt werden. In 2015 betrug die Mietvergünstigung im Ergebnis 
4.110 € (kalkulatorische Kaltmiete zzgl. NK:5.461 € abzüglich Mieterträge 1.350 €). 
 
Stellungnahme des Fachamtes (Kulturamtes): 
Die Filmgruppe Münster e.V. als Träger der Filmwerkstatt hat 1981 zusammen mit der damaligen 
Theaterinitiative Münster das ehemalige Pumpenhaus an der Gartenstraße 123 von der Stadt 
Münster übernommen. Gemeinsam wurden die Räume in Eigenleistung von beiden Gruppen 
instand gesetzt. Die Gruppen erhielten neben Betriebskostenförderungen eine Mietfreistellung als 
Förderung. Die Mietfreiheit für die Filmgruppe besteht nach wie vor. 
Aus Sicht des Kulturamtes ist es notwendig, diesen Teil der Förderung unbedingt aufrecht zu 
erhalten. Die Filmwerkstatt leistet einen kontinuierlichen Beitrag zum Kulturgeschehen insbeso n-
dere zur Filmarbeit in Münster, der gerade in den letzten Jahren zunehmend wichtiger und u n-
verzichtbarer geworden ist. Die Filmwerkstatt Münster ist als regionale s Zentrum für den Film in 
Münster, in NRW und über diese Grenzen hinaus aktiv und bekannt. Die Mitglieder des Vereins 
(Filmemacher, Produzenten etc. sorgen für ein breites Angebot im gesamten Bereich des Fil m-
schaffens: Produktionen, Seminare, Filmfestival Münster, Halbtotale, Medien - und Filmprojekte 
sowie der Filmclub Münster und neuerdings der „Zebra -Film-Festival“ als größte Filmwerkstatt 
Münster erfolgt projektbezogen und durch einen festgeschriebenen Betriebskostenzuschuss. 
Einen Anlass zur Kündigung d es bestehenden Vertrages gibt es nicht. Die Mietfreiheit sollte u n-
bedingt beibehalten werden. 
 
Verfahrensvorschlag auf Basis der Stellungnahme: 
Die Verwaltung empfiehlt, die indirekte Förderung durch Mietvergünstigung beizubehalten. 
 
 
3. Angelmodder Weg 97; Heimatfreunde Angelmodde e.V. 
 
Kurzinfo: 
Die Heimatfreunde Angelmodde e.V. nutzen am o.g. Standort das Gallitzin -Haus als Bege g-
nungsstätte. Die Nutzfläche beträgt ca. 136 qm. Das Mietverhältnis hat am 01.02.1992 begonnen 
endet am 31.08.2018, wenn eine de r Parteien bis zum 31.01.2017 kündigt.  In 2015 betrug die 
Mietvergünstigung im Ergebnis 5.257 € ( kalkulatorische Kaltmiete zzgl. NK: 5.687 € abzüglich 
Mieterträge 430 €).

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Stellungnahme des Fachamtes (Bezirksverwaltung): 
(Auszug) In dem gemeinnützigen und eingetragenen Verein „Heimatfreunde Angelmodde“ haben 
sich über 1 50 Bürgerinnen und Bürger und alle Vereine aus dem Stadtteil Angelmodde zusa m-
mengefunden, um Heimat und Kultur in dieser bis 1975 selbständig gewesenen Gemeinde zu 
pflegen. 
 
Der Verein „Heimatfreunde Angelmodde“ ist seit 26 Jahren für den Stadtteil eine wichtige Einrich-
tung der Heimat - und Kulturpflege und der Begegnung. Durch seine Aktivitäten hält er die G e-
schichte des Ortes lebendig und erinnert an seine wohl bekannteste Einwohnerin, die Gräfin von 
Gallitzin. Daneben fördert er die Kommunikation und Bege gnung im Stadtteil durch die offene 
Begegnungsstätte im Haus. 
 
Das Haus zeigt permanent eine Ausstellung über das Leben und Wirken der von Gallitzin. V o-
rübergehende Ausstellungen sind der Ortsgeschichte und der Kunst gewidmet. Die Bezirksvertre-
tung Südost unterstützt seit langem die Aktivitäten des Vereins, die unmittelbar mit dem Gallitzin-
haus verbunden sind. Eine Kündigung des Mietverhältnisses würde dem Verein die Existen z-
grundlage entziehen und dem Stadtteil eine Begegnungsstätte nehmen. 
 
Aus Sicht der Bezirksverwaltung Südost muss der Mietvertrag und die Förderung weitergeführt 
werden, damit der Verein „Heimatfreunde Angelmodde“ weiterhin aktiv Heimat in Angelmodde 
pflegen kann und eine Begegnungsstätte für alle erhalten bleibt. 
 
Verfahrensvorschlag auf Basis der Stellungnahme: 
Die Verwaltung empfiehlt, die indirekte Förderung durch Mietvergünstigung beizubehalten. 
 
 
4. Am Hohen Ufer 111 a; Kleiderkammer 
 
Kurzinfo: 
Der katholischen Kirchengemeinde St. Ida wurden im Jahr 2001 sechs Container mit einer Nut z-
fläche von rd. 99 qm für die Einrichtung einer Kleiderkammer auf dem Sportgelände des SCG 
kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Stadt Münster trägt die Bauunterhaltung für die bei der Auf-
stellung bereits gebrauchten Container. Der Vertrag ist mit einer F rist von 6 Monaten zum Ende 
eines Monats kün dbar. Auf Grund der aktuell flüchtlingsbedingt hohen Bedarfe wurden von der 
Kirche zwei weitere Container erworben und an die bestehende Anlage der Stadt angeschlossen. 
Die neuen Container im Eigentum der Kirche wurden durch Spenden fina nziert. In 2015 betrug 
die Mietvergünstigung im Ergebnis 5.349 € ( kalkulatorische Kaltmiete zzgl. NK:5.899 € abzüglich 
Mieterträge 550 €). 
 
Stellungnahme des Fachamtes (Sozialamt): 
Der Bedarf an der Anlage (einschließlich der inzwischen durchgeführten Erweiterung) wird bestä-
tigt. Die Kleiderkammer Südost unterstützt die Aufgabenwahrnehmung des Sozialamtes bei der 
Versorgung von Menschen mit geringem Einkommen. 
 
Verfahrensvorschlag auf Basis der Stellungnahme: 
Auf Grund der Bauweise einer Containeranlage und des Standortes handelt es sich um eine Inte-
rimsnutzung. Die unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse einer zusammenhängenden Conta i-
neranlage führen auf Sicht zu Problemstellungen in der Kostenverantwortung und machen eine 
Neuregelung erforderlich. Die Verwaltung steht zurzeit in Verhandlung mit der Kirchengemeinde. 
Ziel ist es, die Container in das Eigentum der Kirchengemeinde zu übertragen. Die Kircheng e-
meinde kann so über den Bestand der Anlage an diesem Interimsstandort in eigene r Verantwor-
tung entscheiden.  
Unabhängig von diesem Verhandlungsergebnis wird die Verwaltung die indirekte Förderung für 
die kostenfreie Zurverfügungstellung des Grundstückes beibehalten.

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5. Zum Häpper 5, Wasserverband Hiltrup-Amelsbüren 
 
Kurzinfo: 
Der Wasserverband nutzt seit dem 11.01.1984 zwei Büroräume mit einer Größe von ca. 50 qm 
im o.g. Gebäude. Der Vertrag kann bis zum 31.12.2016 zum 01.04.2017 gekündigt werden. In 
2015 betrug die Mietvergünstigung im Ergebnis 1.558 € ( kalkulatorische Kaltmiete zz gl. NK:   
2.325 € abzüglich Mieterträge 767 €). 
  
Stellungnahme des Fachamtes (Tiefbauamt): 
Der Wasserverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Daher ist eine indirekte Förde-
rung weiterhin sinnvoll. 
Anmerkung des Amtes für Immobilienmanagement:  Die Unterhaltung der Gewässer ist durch 
eine Satzung der Stadt Münster geregelt. Die Unterhaltungsverbände legen den ihnen aus der 
Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung entstehenden Aufwand innerhalb ihres Gebietes auf 
die Erschwerer (z. B. Abwassereinleiter) und die Gemeinden im seitlichen Einzugsgebiet im Ve r-
hältnis ihrer Gebietsteile im Einzugsgebiet durch Gebührenerhebung um.  Auch Mietaufwendun-
gen werden durch die Gebühren refinanziert.  Eine Bezuschussung ist insofern nicht erforderlich.  
 
Verfahrensvorschlag auf Basis der Stellungnahme: 
Die Verwaltung prüft zurzeit die Möglichkeiten einer Mietanpassung und wird den Ausschuss in 
der nächsten Berichtsvorlage zu diesem Thema informieren. 
 
 
6. Bennostraße 5, Ruderverein Münster 1882 
 
Kurzinfo: 
Der Ruderverein Münster 1882 nutzt das Objekt mit einer Fläche von 726 qm seit 1949 für spor t-
liche Zwecke. Für weitere Teilflächen besteht ein Erbbaurechtsvertrag. Für eine Teilfläche von rd. 
79 qm besteht seit 2012 eine gesonderte mietvertragliche Ve reinbarung. Be i der Festsetzung 
dieses Mietpreises wurde die Sportnutzung preismindernd berücksichtigt. Eine anderweitige 
Vermietung dieser Teilfläche an Dritte ist auf Grund der Einbindung in das Gesamtobjekt nicht 
möglich. In 2015 betrug die Mietvergünstigung für die genutzten 726 qm im Ergebnis 31.023 € 
(kalkulatorische Kaltmiete zzgl. NK:34.218 € abzüglich Mieterträge 3.195 €). 
 
Stellungnahme des Fachamtes: 
Auf Grund der vom Verein geplanten Verlagerung wurde zurzeit keine Stellungnahme des Fac h-
amtes eingeholt.  
 
Verfahrensvorschlag auf Basis der Stellungnahme: 
Sofern eine Verlagerung des Vereins auch bis Ende 2017 nicht absehbar ist, wird die Verwaltung 
in der darauf folgenden „Berichtsvorlage über v ergünstige Bereitstellung von Immobilien durch 
Mietverträge“ berichten.  
 
 
7.  Zur Alten Feuerwache, Hiltruper Museum 
 
Kurzinfo: 
Der Verein „Hiltruper Museum e.V.“ nutzt das Objekt mit einer Fläche von rd. 215 qm  seit 1997 
als Heimatmuseum. Der Vertrag ist mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines Monats 
kündbar. In 2015 betrug die Mietvergünstigung im Ergebnis 534 € (kalkulatorische Kaltmiete zzgl. 
NK: 5.492 € abzüglich Mieterträge 4.724 €).  
 
Stellungnahme des Fachamtes (Bezirksverwaltung Hiltrup): 
Das Hiltruper Museum ist ein einzigartiges westfälisches Heimatmuseum . Es wurde 1984 in E i-
geninitiative des Heimatvereins Heimatfreunde Hiltrup gegründet und hat aufgrund seiner Samm-

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lung und Darbietung von Exponaten Hiltruper Geschichte von der Industrialisierung und Eige n-
ständigkeit bis heute eine besondere Bedeutung - für den Bezirk und darüber hinaus. Die Exp o-
nate we rden in einer Dauerausstellung durch den Verein Hiltruper Museum e. V. unterhalten, 
vervollständigt und zu regelmäßigen Öffnungszeiten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 
Daneben werden auch Schulen gezie lt Führungen und die Auseinandersetzung mit der g e-
schichtlichen Entwicklung angeboten. 
Der Verein hat weiterhin große Bedeutung für Hiltrup als Veranstaltungsort und kulturelle Bege g-
nungsstätte. So werden hier seit vielen Jahren Ausstellungen von Künstlern  verschiedener Stil-
richtungen aus Hiltrup und der Region, kulturelle Projekte (in Kooperation mit bezirklichen Akte u-
ren und Schulen) und musikalische Veranstaltungen (Kulturreihe „Musik am Museum“ auf der 
städtischen Grünanlage am Museumsgebäude) zur Beleb ung des Zentrums durchgeführt. Der 
Verein selbst beteiligt sich aktiv an wichtigen öffentlichen Veranstaltungen (z. B. Volkstrauertag) 
sowie der Brauchtumspflege wie dem Martinssingen u. a.  
Der Veranstaltungsraum (für max. ca. 100 Besucher) wird auch ande ren Institutionen des Stadt-
bezirks für öffentliche Veranstaltungen zur Verfügung gestellt.  
Die weitere Unterhaltung des Museums ist für Hiltrup und den Stadtbezirk daher auch in den 
kommenden Jahren von großer Bedeutung.  
Die Bezuschussung durch die Bezir ksvertretung Hiltrup in Höhe der jährlichen Dauermiete von 
6.140 € steht somit auch in den kommenden Jahren nicht in Frage. Dies ist parteiübergreifender 
Konsens des Zuschussgebers Bezirksvertretung Hiltrup. 
 
Verfahrensvorschlag auf Basis der Stellungnahme: 
Der Verein plant aktuell einen Anbau für eine barrierefreie Toilettenanlage an das bestehende 
Objekt. Die Finanzierung aus Drittmitteln ist gesichert. Da sich aus dem geplanten Erweiterung s-
bau eine Änderung der Vertragslage ergibt, wird dem Ausschuss eine separate Beschlussvorlage 
vorgelegt.    
Ergänzender Hinweis: Durch eine Anpassung der Daten - und Auswertungsgrundlage war dieser 
Standort in den Jahren 2013 und 2014 nicht im Zuschussbericht erfasst. Bei gleichbleibenden 
Mieterträgen und kalk. Aufwendungen wird dieses Objekt im nächsten Bericht wieder aufgeführt.   
 
 
8.  Am Hof Hesselmann 10, Begegnungszentrum 
 
Kurzinfo: 
Der „Bürgerverein Mecklenbeck“ nutzt das Objekt mit einer Fläche von rd.  592 qm seit 1994 als 
Begegnungszentrum. Der Vertrag ist mit ei ner Frist von 12 Monaten zum Ende eines Monats 
kündbar. In 2015 betrug die Mietvergünstigung im Ergebnis 40.783 € (kalkulatorische Kaltmiete 
zzgl. NK: 42.844 € abzüglich Mieterträge 2.061 €) 
 
Stellungnahme des Fachamtes (wurde aktuell nicht eingeholt): 
Der Verein plant bereits seit einiger Zeit, die Zukunft des Begegnungszentrums vertraglich auf 
sichere Beine zu stellen. Dazu soll vom Verein ein Gesamtkonzept erstellt werden. Auf Grund der 
vom Verein geplanten aber noch nicht definierten Neuausrichtung wurde zurzeit keine Stellun g-
nahme des Fachamtes eingeholt.  
 
Verfahrensvorschlag auf Basis der Stellungnahme: 
Sofern eine Veränderung auch in 2017 nicht absehbar ist, wird die Verwaltung in der nächsten 
„Berichtsvorlage über „v ergünstige Bereitstellung von Immobilien durch Mietverträge“ berichten. 
Bei vertraglichen Änderungen wird dem Ausschuss eine separate Beschlussvorlage vorgelegt.

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9. Vertrag  Coerdestraße 36, Altenbegegnungszentrum  „Altes Backhaus“ 
 
Nachrichtliche Kurzinfo: 
Der Verein Altenbegegnungszentrum „Altes Backhaus e.V.“ nutzt seit dem Jahr 1996 das o.g. 
Objekt mit einer Fläche von rd. 205 qm. Eine Kün digungsmöglichkeit besteht frühestens im Jahr 
2023 (der Vertrag wird hier nachrichtlich mit aufgeführt, da im Zuschussbericht durch einen 
Schreibfehler die Kündigungsmöglichkeit für das Jahr 2017 genannt wird). 
 
 
10. An der Clemenskirche 11,  Clemenskirche 
11. Salzstraße 10,   Dominikanerkirche 
 
Kurzinfo /Verfahrensweise: 
Zu beiden Kirchen bestehen Prüfaufträge des Rates. Das weitere Vorgehen zu den Objekten 
wird in gesonderten Vorlagen behandelt.  
 
 
 
Ergänzende Hinweise zur Unterrichtung des Ausschusses in  Fällen mit jährlicher Künd i-
gungsmöglichkeit: 
 
Bei einigen auch in dieser Vorlage aufgeführten Mietobjekten besteht – meist nach Ablauf einer 
vertraglichen Festlaufzeit - eine jährliche Kündbarkeit des Vertrages. Diese Fälle werden im Z u-
schussbericht der S tadt Münster entsprechend mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit ausgewi e-
sen. Die Verwaltung wird in diesen Fällen in zeitlich angemessenen Abständen von 5 Jahren eine 
erneute Überprüfung des Verfahrens durch das Einholen von Stellungnahmen vornehmen und 
dem Ausschuss über das Prüfergebnis erneut unterrichten. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Peck 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

30.11.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 4.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Gartenstraße 123
  • Bennostraße 5
  • Coerdestraße 36
  • Salzstraße 10
  • Heumannsweg 127
  • Angelmodder Weg 97
  • Am Hohen Ufer 111a
  • Zum Häpper 5
  • Zur Alten Feuerwache
  • Am Hof Hesselmann 10
  • An der Clemenskirche 11

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Details

Aktenzeichen
V/1047/2016
Typ
Vorlagen
Datum
10.11.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37