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0935/2022

Beantwortung einer mündlichen Anfrage zu „Corona-Spaziergängen“

Mitteilung Hauptausschuss 21.03.2022

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 21.03.2022, TOP 2.1.8

Mitteilung Hauptausschuss

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Mitteilung Hauptausschuss

1707 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/32/0 
 
Vorlagen-Nummer  21.03.2022 
 0935/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 21.03.2022 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage zu „Corona-Spaziergängen“ 
In der 10. Sitzung des Hauptausschusses am 10. Januar 2022 fragte Ratsmitglied Nicolin Gabrysch 
(KLIME FREUNDE) unter Tagesordnungspunkt 7.2 nach dem Umgang mit den derzeit stattfindenden 
„Corona-Spaziergängen“. 
 
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Wie von Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker in der Sitzung dargestellt, handelt es sich bei den 
sogenannten „Corona-Spaziergängen“ um Versammlungen nach dem Versammlungsrecht.  
 
Die Versammlungsfreiheit ist verfassungsrechtlich garantiert (Artikel 8 Grundgesetz) und genießt als 
Grundrecht besonderen Schutz. Daher müssen Versammlungen nicht genehmigt werden. Das Bun-
desverfassungsgericht stuft die Versammlungsfreiheit als "konstitutiv für den demokratischen Rechts-
staat" ein.  
 
Nach § 10 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Versammlungsge-
setz NRW - VersG NRW) muss eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel spätestens 48 
Stunden vor der Einladung zu der Versammlung bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. 
Ausnahmen bestehen für Eil- und Spontanveranstaltungen (§ 10, Abs. 3 u. 4 VersG NRW). 
 
Zuständig ist in NRW die Kreispolizeibehörde, in deren Bezirk die Versammlung stattfindet (§ 32 
VersG NRW), also für Versammlungen im Kölner Stadtgebiet das Polizeipräsidium Köln. 
 
Die Stadt Köln kann im Rahmen ihrer Zuständigkeit die „Corona-Spaziergänge“ weder untersagen, 
noch Beschränkungen bzw. Auflagen erteilen. 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

21.03.2022 Hauptausschuss
TOP 2.1.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0935/2022
Typ
Mitteilung Hauptausschuss
Datum
21.03.2022
Erstellt
16.03.2022 15:12