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0736/2023

Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2023 im Stadtbezirk Nippes - Bäume, Brunnen, Blumen und Gewässer

Beschlussvorlage Ausschuss 26.09.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 25.05.2023, TOP 7.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2: Beschluss BV Nippes vom 02.02.2023

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

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Beschlussvorlage Ausschuss

2787 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 0736/2023 
Freigabedatum 08.03.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2023 im Stadtbezirk Nippes - Bäume, 
Brunnen, Blumen und Gewässer  
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Mittel in Höhe von insgesamt 75.000,-- 
EUR im Teilergebnisplan 1301 – Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungs-
anlagen, in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für die von 
der Bezirksvertretung Nippes am 02.02.2023 beschlossenen Maßnahmen. 
 
2. Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nimmt die Beschlussfassungen der Bezirks-
vertretung Nippes zur Kenntnis. 
 
Finanzausschuss 15.05.2023 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.05.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  75.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat hat für das Haushaltsjahr 2023 für jeden Stadtbezirk Mittel in Höhe von 150.000 EUR 
für Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas und Stadtverschönerung beschlossen. Die 
einzelnen Maßnahmen werden dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün mitgeteilt. 
 
Die Mittelfreigabe und die abschließende Beschlussfassung für die Programme erfolgt durch 
den Finanzausschuss. 
 
Die zur Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Teilergebnis-
plan 1301 – Öffentliches Grün, Wald und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplanzeile 
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. 
 
Über die verbleibenden Stadtverschönerungsmittel wird zu einem späteren Zeitpunkt ent-
schieden. 
 
Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
 
Die von der Bezirksvertretung Nippes im Rahmen des Stadtklima- und Stadtverschönerungs-
programms beschlossenen Maßnahmen dienen der Verbesserung des Klimaschutzes. 
Anlagen

3 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung (UmweltA + VA) 
Anlage 2: Beschluss BV Nippes 02.02.2023

Anlage 2: Beschluss BV Nippes vom 02.02.2023

2280 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313 
Fax:   (0221) 221-95447 
E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 27.02.2023 
Auszug 
aus der Niederschrift der 18. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes 
vom 02.02.2023 
öffentlich 
8.1.4 75.000 EUR Stadtverschönerungsmittel für Bäume  
- Gemeinsamer Antrag der Grünen, Linke, FDP, Gut und Klimafreunde - 
AN/0075/2023 
Herr Beckhaus begründet den Antrag. 
 
Herr Müller führt aus; der Antrag sehe nicht vor, klassische Weihnachtsbäume zu 
pflanzen und weist darauf hin, dass am Kriegerplatz schon Bäume stehen würden. 
 
Herr Schmitz begrüßt das Pflanzen von Bäume, er stelle er sich unter einem Weih-
nachtsbaum aber ein Nadelgehölz vor. Diese würden aber schwerlich eine Hitzeperio-
de überleben. 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert weist darauf hin, dass das Grünflächenamt 
große Probleme habe, Bäume zu pflanzen. Deswegen sei der Beschluss zuträglich 
und auch eine frühe Umsetzung möglich. Welche Baumart gepflanzt werde, sei dis-
kussionsfähig. Der Antrag sei im Sinne der Umwelt, da ein lebender Baum sinnvoller 
sei als ein abgehackter. 
 
Herr Traud erklärt, Nadelgehölze seien schnellwachsend und würden flache Wurzeln 
austreiben. Sie seien daher sturmanfällig und würden eine Gefahr für die nähere Um-
gebung bedeuten. 
 
Frau Vogel hält es nicht für verwerflich, wenn die Verwaltung Laubbäume pflanze und 
der Weihnachtsschmuck dann an entlaubte Bäume gehangen werde. Sie sei optimis-
tisch, dass geeignete Orte für Bäume gefunden werden. 
 
Herr Urmetzer ergänzt, dass es auch heimische Nadelbäume gebe, die als Straßen-
bäume geeignet sind. 
 
Beschluss: 
 
Es werden 75.000 Euro für das Pflanzen von Bäumen aus den Stadtverschönerungs-
mitteln für den Stadtbezirk Nippes zu verwendet.

Darin enthalten soll die Pflanzung von je einem Straßen-Baum in den sieben Stadttei-
len an dafür geeigneten Plätzen oder anderen Orten sein, der von der Stadtteilgesell-
schaft als lebender Weihnachtsbaum 
(https://de.wikipedia.org/wiki/Weihnachtsbaum#Nat%C3%BCrliche) genutzt werden 
kann. 
 
Die Bezirksvertretung fordert die Verwaltung auf, diese geeigneten Stellen zu benen-
nen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimmen von SPD, CDU und AfD beschlossen.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

1587 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“
VARIANTE 1
VARIANTE 2
Beteiligungsstufe Ausgestaltung
(wesentliche Beteiligungsformate)
☐ Information
☐ Anhörung / Beratung
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsstufe Ausgestaltung
(wesentliche Beteiligungsformate)
☐ Information
☐ Anhörung / Beratung
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3
☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Grund Begründung
☐ Dringlichkeitsentscheidung
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat
bereits stattgefunden.
☒ Der Gestaltungsspielraum ist nicht
ausreichend.
Über die vom Rat zur Verfügung gestellten
Haushaltsmittel entscheidet die
Bezirksvertretung alleinverantwortlich.
☐ Eine Verfahrensverlängerung
erzeugt schwerwiegende
Nachteile.
☐ Sonstiges

Beratungsverlauf (2)

15.05.2023 Finanzausschuss
TOP 10.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.05.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0736/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
26.09.2023
Erstellt
27.02.2023 15:57