0736/2023
Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2023 im Stadtbezirk Nippes - Bäume, Brunnen, Blumen und Gewässer
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 0736/2023 Freigabedatum 08.03.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2023 im Stadtbezirk Nippes - Bäume, Brunnen, Blumen und Gewässer Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Mittel in Höhe von insgesamt 75.000,-- EUR im Teilergebnisplan 1301 – Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungs- anlagen, in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für die von der Bezirksvertretung Nippes am 02.02.2023 beschlossenen Maßnahmen. 2. Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nimmt die Beschlussfassungen der Bezirks- vertretung Nippes zur Kenntnis. Finanzausschuss 15.05.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.05.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 75.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat hat für das Haushaltsjahr 2023 für jeden Stadtbezirk Mittel in Höhe von 150.000 EUR für Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas und Stadtverschönerung beschlossen. Die einzelnen Maßnahmen werden dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün mitgeteilt. Die Mittelfreigabe und die abschließende Beschlussfassung für die Programme erfolgt durch den Finanzausschuss. Die zur Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Teilergebnis- plan 1301 – Öffentliches Grün, Wald und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Über die verbleibenden Stadtverschönerungsmittel wird zu einem späteren Zeitpunkt ent- schieden. Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die von der Bezirksvertretung Nippes im Rahmen des Stadtklima- und Stadtverschönerungs- programms beschlossenen Maßnahmen dienen der Verbesserung des Klimaschutzes. Anlagen 3 Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung (UmweltA + VA) Anlage 2: Beschluss BV Nippes 02.02.2023
Anlage 2: Beschluss BV Nippes vom 02.02.2023
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax: (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 27.02.2023 Auszug aus der Niederschrift der 18. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 02.02.2023 öffentlich 8.1.4 75.000 EUR Stadtverschönerungsmittel für Bäume - Gemeinsamer Antrag der Grünen, Linke, FDP, Gut und Klimafreunde - AN/0075/2023 Herr Beckhaus begründet den Antrag. Herr Müller führt aus; der Antrag sehe nicht vor, klassische Weihnachtsbäume zu pflanzen und weist darauf hin, dass am Kriegerplatz schon Bäume stehen würden. Herr Schmitz begrüßt das Pflanzen von Bäume, er stelle er sich unter einem Weih- nachtsbaum aber ein Nadelgehölz vor. Diese würden aber schwerlich eine Hitzeperio- de überleben. Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert weist darauf hin, dass das Grünflächenamt große Probleme habe, Bäume zu pflanzen. Deswegen sei der Beschluss zuträglich und auch eine frühe Umsetzung möglich. Welche Baumart gepflanzt werde, sei dis- kussionsfähig. Der Antrag sei im Sinne der Umwelt, da ein lebender Baum sinnvoller sei als ein abgehackter. Herr Traud erklärt, Nadelgehölze seien schnellwachsend und würden flache Wurzeln austreiben. Sie seien daher sturmanfällig und würden eine Gefahr für die nähere Um- gebung bedeuten. Frau Vogel hält es nicht für verwerflich, wenn die Verwaltung Laubbäume pflanze und der Weihnachtsschmuck dann an entlaubte Bäume gehangen werde. Sie sei optimis- tisch, dass geeignete Orte für Bäume gefunden werden. Herr Urmetzer ergänzt, dass es auch heimische Nadelbäume gebe, die als Straßen- bäume geeignet sind. Beschluss: Es werden 75.000 Euro für das Pflanzen von Bäumen aus den Stadtverschönerungs- mitteln für den Stadtbezirk Nippes zu verwendet. Darin enthalten soll die Pflanzung von je einem Straßen-Baum in den sieben Stadttei- len an dafür geeigneten Plätzen oder anderen Orten sein, der von der Stadtteilgesell- schaft als lebender Weihnachtsbaum (https://de.wikipedia.org/wiki/Weihnachtsbaum#Nat%C3%BCrliche) genutzt werden kann. Die Bezirksvertretung fordert die Verwaltung auf, diese geeigneten Stellen zu benen- nen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen von SPD, CDU und AfD beschlossen.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 VARIANTE 2 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei. Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☒ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Über die vom Rat zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel entscheidet die Bezirksvertretung alleinverantwortlich. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0736/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 26.09.2023
- Erstellt
- 27.02.2023 15:57