SV-2009/0041
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Alternative DA und UFFBASSE vom 20. August 2009 betr. Prüfung Centralstation
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SV-2009/0041
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Vorlage-Nr. SV-2009/0041
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Alternative DA und UFFBASSE vom 20. August
2009 betr. Prüfung Centralstation
ALTERNATIVE DARMSTADT
Kompetent - Kritisch - Konstruktiv
Liebigstr. 46, 64293 Darmstadt
Tel. & Fax 06151 / 8606067
www.uffbasse-darmstadt.de
Grafenstrasse 27, 3.OG 64283 Darmstadt
Tel 06151-9713 284, Fax 06151- 9713 287
Alternative-Darmstadt@web.de
Darmstadt 20. August 2009
Antrag - Prüfung Centralstation durch städt. Rechnungsprüfungsamt
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,
Das Rechnungsprüfungsamt wird gemäß HGO §130 (2) beauftragt,
1. zu dokumentieren, wieviel öffentl. Zuwendungen insgesamt bisher an die Centralstation geflossen sind; direkt
(Zuschüsse) und indirekt (z.B. Niederschlagung von Forderungen, Übernahme von Kosten etc.) aus dem
Kernhaushalt der Stadt, von städt. Eigenbetrieben, Tochtergesellschaften, Stiftungen oder sonstigen Institu-
tionen, in denen die Stadt Darmstadt Entscheidungs- bzw. Mitspracherechte hat.
2. aufzuzeigen, wieviel Mittel seit 2001 aus Überschüssen der Gaststation GmbH an die Centralstation Kultur
GmbH geflossen sind und wieviel dazu nicht-kulturelle Tagesveranstaltungen beigetragen haben.
3. zu prüfen, ob diese (direkten und indirekten) Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln an die Centralstation
gemäß § 92 und § 93 HGO (Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit) sowie dem § 266 StGB (Pflicht zur
ordnungsgemäßen Haushaltsführung) verwendet wurden.
4. dabei u.a. zu prüfen, welche Vereinbarungen über Leistungen, Lieferungen usw. bestehen zwischen der
Centralstation Kultur GmbH und den anderen Firmen ihrer Geschäftsführer/Gesellschafter, zu welchen
Konditionen und in welchem Umfang.
5. dabei u.a. zu prüfen, ob z.B. Lohn- bzw. Gehaltszahlungen korrekt abgerechnet wurden für diejenigen
Mitarbeiter/innen, die sowohl in der Centralstation Kultur GmbH als auch in anderen Firmen der gleichen
Eigentümer beschäftigt sind; auch die Abrechnung der Kosten für die gemeinsamen Büros usw. all dieser
Firmen soll geprüft werden.
6. dabei u.a. zu prüfen, ob städt. Zuwendungen direkt oder indirekt (z.B. Mitarbeiter, Material) auch für
Veranstaltungen außerhalb Darmstadts verwendet wurden.
7. dabei auch zu prüfen, ob die auf Vorschlag des Magistrats ernannten Aufsichtsräte ihre in der Begründung
zur Magistrats-Vorlage 2006/0799 sowie im § 9 des Gesellschaftsvertrages der Centralstation Kultur GmbH
festgelegten Rechte, Pflichten und Aufgaben wahrgenommen und ihre Kontrollfunktion ausgeübt haben.
8. Der Bericht soll rechtzeitig zu den Beratungen des Nachtragshaushaltes 2009 im Kulturausschuss (1.Dez 09)
bzw. im HFA (10.Dez 09) vorliegen.
Die Fraktionsvorsitzenden
Jörg Dillmann, UFFBASSE Georg Hang, ALTERNATIVE DARMSTADT
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Begründung:
Im Rahmen der Haushaltsberatungen wird seit 10 Jahren über Zuschüsse an sowie Ausgaben im
Zusammenhang mit der Centralstation in beträchtlicher Höhe entschieden.
Wir halten die ursprüngliche Idee nach wie vor für gut, die kulturellen Veranstaltungen finanziell durch
kommerzielle Angebote an den „kulturfreien“ Abenden und tagsüber zu unterstützen und somit den städtischen
Zuschuss zur Kultur möglichst gering zu halten.
Es muss dabei jedoch sichergestellt sein, dass diese öffentlichen Mittel zu 100% korrekt und zweckgemäß, d.h.
nur für kulturelle Aktivitäten verwendet wurden und künftig auch werden.
Dies wollen wir mit unserem Antrag erreichen - ergänzend zu dem lt. Presse von Schüllermann & Partner für die
Stadt erstellten Prüfbericht zur aktuellen Lage der Centralstation.
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Darmstadt darf gemäß § 15 Gesellschaftsvertrag der Centralstation Kultur
GmbH „nach § 54 Abs. 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes Einsicht nehmen in Betrieb, Bücher und Schriften“
dieser gemeinnützigen GmbH.
Die Kultur und die Gastronomie sind derzeit juristisch in zwei GmbHs getrennt, aber durch Personalunion liegt
alles in einer Hand - Kulturprogramm, Betrieb der Halle, gewerbliche Nutzung durch Tagesgastronomie,
Firmenveranstaltungen und kommerzielle Disco-Events.
Wir glauben, in dieser Kombination gibt es zu viele unterschiedliche und z.T. gegenläufige Interessen; zumal die
Betreiber mit ihren anderen Firmen, nämlich „diekulturwirtschaft/Ztix“ (Eintrittskarten) sowie Vinocentral (Haupt-
lieferant für die Gastronomie) noch weitere unmittelbare Geschäftsinteressen haben.
Die Option, den Hallenbetrieb sowie Kulturprogramm und dazugehörige Gastronomie künftig in einer einzigen,
nämlich der Kultur GmbH zusammenzufassen, würde diese Konstellation noch intransparenter machen – für uns
nicht akzeptabel, wenn es um öffentliche Mittel geht.
Wir denken, der (A) Betrieb der Halle, (B) kommerzielle Angebote tagsüber und an kulturfreien Abenden sowie
(C) ein mit öffentlichen Mitten gefördertes Kulturprogramm müssen ganz sauber voneinander getrennt werden.
Der technische Betrieb der Halle (Facility Management) sollte im Sinne eines Vermieter/Mieter Verhältnisses
entkoppelt sein von der (gewerblichen) Nutzung. Dies muss prinzipiell bei einer langfristigen Tagesnutzung
ebenso gelten wie für Einzelveranstaltungen tagsüber.
Wir halten eine Tagesgastronomie zur Belebung der Innenstadt für wünschenswert, diese darf aber nicht durch
öffentliche Mitteln (mit-)finanziert werden. Falls sich kein privater Betreiber dafür findet, muss von einem solchen
Betrieb abgesehen werden.
Per Ausschreibung sollte für die Gastronomie bei den Veranstaltungen (am Tag und abends) ein entsprechender
Servicevertrag abgeschlossen werden - konzeptionell vergleichbar mit dem Arrangement im Darmstadtium.
Die Halle B sollte verbindlich für 150-200 Kulturveranstaltungen reserviert sein. Dafür sollten ein oder mehrere
Veranstalter mit einem tragfähigen langfristigen Konzept per Ausschreibung gesucht werden sollten, in welcher
vorab bereits klare Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Kulturprogrammes festgelegt werden.
Die restlichen Termine können an alle möglichen Interessenten vermietet werden für kulturelle und nicht-kulturelle
Veranstaltungen - Firmen, Vereine, Stadt Darmstadt, usw.
Ziel muss es weiterhin sein, aus dieser gewerblichen Vermietung und über Gewinnbeteiligung bei der
Gastronomie Überschüsse zu erwirtschaften, welche dann den städtischen Zuschuss für die
Kulturveranstaltungen reduzieren.
Beratungsverlauf (2)
Orte (2)
- Liebigstraße 46
- Grafenstraße 27
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2009/0041
- Typ
- Antrag
- Datum
- 24.08.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00