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SV-2009/0041

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Alternative DA und UFFBASSE vom 20. August 2009 betr. Prüfung Centralstation

Antrag 24.08.2009

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SV-2009/0041

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SV-2009/0041

6391 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2009/0041 
 
 
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Alternative DA und UFFBASSE vom 20. August 
2009 betr. Prüfung Centralstation 
 
 
 
 
ALTERNATIVE DARMSTADT 
Kompetent - Kritisch - Konstruktiv 
Liebigstr. 46,  64293 Darmstadt 
  Tel. & Fax  06151 / 8606067 
            www.uffbasse-darmstadt.de 
Grafenstrasse 27, 3.OG   64283 Darmstadt 
Tel 06151-9713 284, Fax  06151- 9713 287 
Alternative-Darmstadt@web.de 
 
Darmstadt 20. August 2009 
 
Antrag - Prüfung Centralstation durch städt. Rechnungsprüfungsamt 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,  
 
Das Rechnungsprüfungsamt wird gemäß HGO §130 (2) beauftragt,  
1. zu dokumentieren, wieviel öffentl. Zuwendungen insgesamt bisher an die Centralstation geflossen sind; direkt 
(Zuschüsse) und indirekt (z.B. Niederschlagung von Forderungen, Übernahme von Kosten etc.) aus dem 
Kernhaushalt der Stadt, von städt. Eigenbetrieben, Tochtergesellschaften, Stiftungen oder sonstigen Institu-
tionen, in denen die Stadt Darmstadt Entscheidungs- bzw. Mitspracherechte hat. 
2. aufzuzeigen, wieviel Mittel seit 2001 aus Überschüssen der Gaststation GmbH an die Centralstation Kultur 
GmbH geflossen sind und wieviel dazu nicht-kulturelle Tagesveranstaltungen beigetragen haben.    
3. zu prüfen, ob diese (direkten und indirekten) Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln an die Centralstation 
gemäß § 92 und § 93 HGO (Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit) sowie dem § 266 StGB (Pflicht zur 
ordnungsgemäßen Haushaltsführung) verwendet wurden. 
4. dabei u.a. zu prüfen, welche Vereinbarungen über Leistungen, Lieferungen usw. bestehen zwischen der 
Centralstation Kultur GmbH und den anderen Firmen ihrer Geschäftsführer/Gesellschafter, zu welchen 
Konditionen und in welchem Umfang. 
5. dabei u.a. zu prüfen, ob z.B. Lohn- bzw. Gehaltszahlungen korrekt abgerechnet  wurden für diejenigen 
Mitarbeiter/innen, die sowohl in der Centralstation Kultur GmbH als auch in anderen Firmen der gleichen 
Eigentümer beschäftigt sind; auch die Abrechnung der Kosten für die gemeinsamen Büros usw. all dieser 
Firmen soll geprüft werden. 
6. dabei u.a. zu prüfen, ob städt. Zuwendungen direkt oder indirekt (z.B. Mitarbeiter, Material) auch für 
Veranstaltungen außerhalb Darmstadts verwendet wurden. 
7. dabei auch zu prüfen, ob die auf Vorschlag des Magistrats ernannten Aufsichtsräte ihre in der Begründung 
zur Magistrats-Vorlage 2006/0799 sowie im § 9 des Gesellschaftsvertrages der Centralstation Kultur GmbH 
festgelegten Rechte, Pflichten und Aufgaben wahrgenommen und ihre Kontrollfunktion ausgeübt haben. 
8. Der Bericht soll rechtzeitig zu den Beratungen des Nachtragshaushaltes 2009 im Kulturausschuss (1.Dez 09) 
bzw. im HFA (10.Dez 09) vorliegen. 
 
Die Fraktionsvorsitzenden 
Jörg Dillmann, UFFBASSE    Georg Hang,  ALTERNATIVE DARMSTADT

2 
 
Begründung: 
Im Rahmen der Haushaltsberatungen wird seit 10 Jahren über Zuschüsse an sowie Ausgaben im 
Zusammenhang mit der Centralstation in beträchtlicher Höhe entschieden.  
Wir halten die ursprüngliche Idee nach wie vor für gut, die kulturellen Veranstaltungen finanziell durch 
kommerzielle Angebote an den „kulturfreien“ Abenden und tagsüber zu unterstützen und somit den städtischen 
Zuschuss zur Kultur möglichst gering zu halten. 
Es muss dabei jedoch sichergestellt sein, dass diese öffentlichen Mittel zu 100% korrekt und zweckgemäß, d.h. 
nur für kulturelle Aktivitäten verwendet wurden und künftig auch werden.  
Dies wollen wir mit unserem Antrag erreichen - ergänzend zu dem lt. Presse von Schüllermann & Partner für die 
Stadt erstellten Prüfbericht zur aktuellen Lage der Centralstation. 
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Darmstadt darf gemäß § 15 Gesellschaftsvertrag der Centralstation Kultur 
GmbH „nach § 54 Abs. 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes Einsicht nehmen in Betrieb, Bücher und Schriften“ 
dieser gemeinnützigen GmbH.  
Die Kultur und die Gastronomie sind derzeit juristisch in zwei GmbHs getrennt, aber durch Personalunion liegt 
alles in einer Hand - Kulturprogramm, Betrieb der Halle, gewerbliche Nutzung durch Tagesgastronomie, 
Firmenveranstaltungen und kommerzielle Disco-Events.  
Wir glauben, in dieser Kombination gibt es zu viele unterschiedliche und z.T. gegenläufige Interessen; zumal die 
Betreiber mit ihren anderen Firmen, nämlich „diekulturwirtschaft/Ztix“ (Eintrittskarten) sowie Vinocentral (Haupt-
lieferant für die Gastronomie) noch weitere unmittelbare Geschäftsinteressen haben.  
Die Option, den Hallenbetrieb sowie Kulturprogramm und dazugehörige Gastronomie künftig in einer einzigen, 
nämlich der Kultur GmbH zusammenzufassen, würde diese Konstellation noch intransparenter machen – für uns 
nicht akzeptabel, wenn es um öffentliche Mittel geht. 
Wir denken, der (A) Betrieb der Halle, (B) kommerzielle Angebote tagsüber und an kulturfreien Abenden sowie 
(C) ein mit öffentlichen Mitten gefördertes Kulturprogramm müssen ganz sauber voneinander getrennt werden. 
Der technische Betrieb der Halle (Facility Management) sollte im Sinne eines Vermieter/Mieter Verhältnisses 
entkoppelt sein von der (gewerblichen) Nutzung. Dies muss prinzipiell bei einer langfristigen Tagesnutzung 
ebenso gelten wie für Einzelveranstaltungen tagsüber.  
Wir halten eine Tagesgastronomie zur Belebung der Innenstadt für wünschenswert, diese darf aber nicht durch 
öffentliche Mitteln (mit-)finanziert werden. Falls sich kein privater Betreiber dafür findet, muss von einem solchen 
Betrieb abgesehen werden. 
Per Ausschreibung sollte für die Gastronomie bei den Veranstaltungen (am Tag und abends) ein entsprechender 
Servicevertrag abgeschlossen werden - konzeptionell vergleichbar mit dem Arrangement im Darmstadtium.  
Die Halle B sollte verbindlich für 150-200 Kulturveranstaltungen reserviert sein. Dafür sollten  ein oder mehrere 
Veranstalter mit einem tragfähigen langfristigen Konzept per Ausschreibung gesucht werden sollten, in welcher 
vorab bereits klare Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Kulturprogrammes festgelegt werden.  
Die restlichen Termine können an alle möglichen Interessenten vermietet werden für kulturelle und nicht-kulturelle 
Veranstaltungen - Firmen, Vereine, Stadt Darmstadt, usw. 
Ziel muss es weiterhin sein, aus dieser gewerblichen Vermietung und über Gewinnbeteiligung bei der 
Gastronomie Überschüsse zu erwirtschaften, welche dann den städtischen Zuschuss für die 
Kulturveranstaltungen reduzieren.

Beratungsverlauf (2)

TOP 27.15
TOP 1.b

Orte (2)

  • Liebigstraße 46
  • Grafenstraße 27

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
SV-2009/0041
Typ
Antrag
Datum
24.08.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00