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2014/0202

Planungsprozess Schulkinderbetreuung – Ergebnisse des Planungsprozesses

Magistratsvorlage 24.07.2014

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Abschlussdokumentation Planung Schulkinder-Betreuung Darmstadt -  Waldkolonie – Käthe-Kollwitz-Schule  
© Johannes Schnurr 08/2012                                                                                                                     Seite 1 von 11 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Planung Schulkinderbetreuung  
Darmstadt/Modellregion Waldkolonie  
/Käthe-Kollwitz-Schule 
Abschlussdokumentation  
August 2012

Abschlussdokumentation Planung Schulkinder-Betreuung Darmstadt -  Waldkolonie – Käthe-Kollwitz-Schule  
© Johannes Schnurr 08/2012                                                                                                                     Seite 2 von 11 
 
 
Inhalt 
1 Ausgangslage ................................................................................................................................... 3 
2 Projektstruktur ................................................................................................................................ 3 
3 Projektverlauf .................................................................................................................................. 4 
4 Bestandserhebung ........................................................................................................................... 5 
5 Bedarfsermittlung ........................................................................................................................... 6 
6 Erstellung der Konzeption ............................................................................................................... 6 
7 Eckpunkte für die Kostenberechnung ............................................................................................. 8 
8 Konzeptionsentwurf ........................................................................................................................ 9 
8.1 Grundsätze .............................................................................................................................. 9 
8.2 Zeitlicher Rahmen.................................................................................................................... 9 
8.3 Personalkonzept ...................................................................................................................... 9 
8.4 Raumkonzept ........................................................................................................................... 9 
8.5 Finanzierung ............................................................................................................................ 9 
8.6 Zusammenarbeit in der Schule ................................................................................................ 9 
8.7 Betreuung von Kindern mit besonderen Bedarfen (Intensivbetreuung) .............................. 10 
8.7.1 Grundsätze .................................................................................................................... 10 
8.7.2 Bedarf für Intensivbetreuung ........................................................................................ 10 
8.7.3 Finanzierung der Intensivbetreuung ............................................................................. 10 
8.7.4 Pädagogisches Konzept der Intensivbetreuung ............................................................ 10 
8.7.5 Personal für Intensivangebote ...................................................................................... 10 
8.7.6 Räume für Intensivangebote ......................................................................................... 11 
8.7.7 Umsetzung der Betreuung von Kindern mit besonderen Bedarfen .............................. 11

Abschlussdokumentation Planung Schulkinder-Betreuung Darmstadt -  Waldkolonie – Käthe-Kollwitz-Schule  
© Johannes Schnurr 08/2012                                                                                                                     Seite 3 von 11 
 
 
1 Ausgangslage  
Im Mai 2011 beauftragte die Stadt Darmstadt mich mit der Planung der Schulkinderbetreuung. Die 
Planungskonzeption sah vor, dass an der Käthe-Kollwitz-Schule modellhaft eine Konzeption für die 
Schulkinderbetreuung erarbeitet werden soll. Diese sollte in Kooperation zwischen der Schule, den 
Eltern, den Kindertageseinrichtungen vor Ort, dem Jugendamt und dem Schulamt entwickelt werden 
und als Grundlage für die Betreuungsangebote an allen Grundschulen der Stadt dienen. Ausgangs-
punkt war ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 21.01.2011. Darin werden folgende maß-
geblichen Aspekte für den Planungsprozess genannt:  
 „Es ist eine strategische Entscheidung zur künftigen Ausrichtung der Schulkinderbetreuung in 
Darmstadt im Hinblick auf das Verhältnis „Betreuende Grundschule“, „Familienfreundliche 
Schule“, „Ganztagesschule“ und „Hortbetreuung“ zu treffen. 
 Ziel ist eine integrierte Betreuung von Schulkindern am Ort der Schule unter Beachtung der 
personellen und räumlichen Anforderungen für unterschiedliche Bedarfe der Kinder. Fami-
lien und Kinder brauchen unterschiedliche Betreuungsqualitäten. Diese müssen auch zukünf-
tig verfügbar sein (modulares System). 
 Der vorgesehene Planungsprozess hat die Vorgaben des hessischen Bildungs- und Erzie-
hungsplans umzusetzen.  
 Zu Beginn des Planungsprozesses ist eine detaillierte Bestandserhebung vorzulegen, die we-
nigstens nach Sozialräumen, Angebotsformen, Zielgruppen, Anbietern, Räumlichkeiten diffe-
renziert ist. 
 Bei der Planung sollen sowohl die Institutionen als auch die betroffenen Eltern und Kinder 
angemessen beteiligt werden. 
 Die Beteiligung des staatlichen Schulamtes ist zu sichern. 
 Alle Betrachtungen und Planungen folgen dem sozialräumlichen Ansatz. 
 Neben den quantitativen Bedarfen sind insbesondere qualitative Aspekte (z. B. Standards in 
Bezug auf Personal, Konzept etc.) bei der Planung zu berücksichtigen. 
 Bei der Platzvergabe ist den Eltern eine frühzeitige Planungssicherheit zu ermöglichen. 
 Insbesondere der Betreuungsbedarf in Ferienzeiten ist in Abstimmung mit den Ferienspiel-
angeboten zu beachten. 
 Der Planungsprozess soll in einem Sozialraum modellhaft starten. Dies soll die Waldkolonie 
sein“.  
Die Auftragsvergabe erfolgte außerdem auf der Basis meines Angebotes vom 10.06.2010. Die dort 
konkretisierte Planungskonzeption beinhaltet unter anderem folgenden Eckpunkte: 
 Die Bestands und Bedarfsermittlung berücksichtigt in erster Linie qualitative Aspekte.  
 Die Konzeptentwicklung erfolgt in enger und kontinuierlicher Kooperation mit den Akteuren 
vor Ort. 
 Die Konzeptentwicklung basiert auf den vorhandenen Strukturen und der aktuellen Praxis 
der Betreuung.  
 Für die Konzeptentwicklung werden Praxisbeispiele aus anderen Bundesländern herangezo-
gen.  
2 Projektstruktur  
Die Arbeitsformen des Projektes sollten sicherstellen, dass die teilweise sehr unterschiedlichen Inte-
ressen der Akteure angemessen Berücksichtigung finden und so ein Konzept entstehen kann, das in 
der Umsetzung auch tragfähig ist. Die Diskussionen über die Inhalte aber auch über die institutionelle 
Umsetzung der Konzeption wurden stets mit dem Blick auf ihre praktische Realisierbarkeit im Umfeld 
der Käthe-Kollwitz-Schule geführt. Dies wurde dadurch erreicht, dass alle Akteure vor Ort in die Erar-

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© Johannes Schnurr 08/2012                                                                                                                     Seite 4 von 11 
 
 
beitung der Konzeption kontinuierlich eingebunden waren. Insgesamt waren 37 Personen aktiv an 
dem Planungsprozess beteiligt.  
 6 Fach- bzw. Leitungskräfte aus den bestehenden Betreuungsangeboten an der Schule, 
 4 Leitungskräfte aus den Horteinrichtungen im Umfeld der Schule, 
 8 Lehrkräfte der Schule bzw. VertreterInnen des staatlichen Schulamtes, 
 4 VertreterInnen aus dem Schulverwaltungsamt und dem Jugendamt, 
 15 VertreterInnen der Elternschaft, von denen 9 an jeweils einem, 6 an mehreren Workshops 
teilgenommen haben.  
Die Projektstruktur bestand aus folgenden Gremien: 
 Projektgruppe (feste Zusammensetzung): Schule, Eltern, Schulbetreuung, Kita, Schulamt, Ju-
gendamt,  
 Workshop-Veranstaltungen (wechselnde Zusammensetzung) ElternvertreterInnen, Fachkräf-
te aus Schule und Jugendhilfe, VertreterInnen von Einrichtungen, 
 Informationsveranstaltung (offen für alle ) Schule, Eltern, Fachkräfte, Politik, Verwaltung, 
BürgerInnen. 
3 Projektverlauf  
Die ersten vorbereitenden Gespräche zu dem Planungsprojekt fanden bereits im Mai 2010 statt, ein 
Angebot wurde im Juni 2010 erstellt. Die Auftragsvergabe und damit der Beginn des Projektes verzö-
gerten sich dann noch aufgrund von internen Abstimmungsprozessen in der Stadtverwaltung. Der 
Auftrag wurde im Mai 2011 erteilt. Das Projekt startete im August 2011 mit ersten internen Abstim-
mungsgesprächen. Im Folgenden sind die wichtigen Stationen im Projektverlauf aufgeführt:  
Datum Gremium Inhalt 
14.09.2011 1. Sitzung Pro-
jektgruppe  
Abstimmung der Projektziele, der Projektstruktur (Arbeitsformen, 
Gremien) und des Zeitplanes 
24.10.2011 Öffentliche In-
formations-
veranstaltung 
Vorstellung des Planungsprojektes und der Planungsstruktur, 
Stellungnahme der politisch Verantwortlichen, Statements und 
Fragen von Eltern, Schule und Betreuungseinrichtungen  
04.11.2011 1. Workshop Bestandserhebung: Aktuelle Angebotsstruktur und Inanspruch-
nahme der Betreuungseinrichtung 
05.12.2011 2. Workshop Bedarfserhebung: Ausgehend von dem aktuellen Betreuungsan-
gebot werden Entwicklungsperspektiven vor dem Hintergrund 
der von den Eltern geäußerten Bedarfe, der tatsächlichen Inan-
spruchnahme und der institutionellen Kooperation der unter-
schiedlichen Angebotsträger erarbeitet.  
15.12.2011 2. Sitzung Pro-
jektgruppe 
Diskussion und Verabschiedung von Zielen, an denen sich eine 
künftige Konzeption der Betreuung an der Schule orientiert.  
26.01.2012 3 Workshop Vorstellungen von Konzeptionen der Offenen Ganztags-
Grundschule (OGS) in NRW; Festlegung relevanten Themen für 
die Konzeption  
09.02.2012 4. Workshop Erarbeitung der inhaltlichen Konzeption der Betreuung

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© Johannes Schnurr 08/2012                                                                                                                     Seite 5 von 11 
 
 
08.03.2012 5. Workshop Erarbeitung der inhaltlichen Konzeption und eines Vorschlages 
zur Ermittlung der Kosten des Betreuungsangebotes  
29.03.2012 3. Sitzung Pro-
jektgruppe  
Vorstellung, Diskussion und Verabschiedung des Konzeptentwur-
fes und des Vorschlages zur Ermittlung der Kosten und der Finan-
zierung 
24.04.2012 Erweiterte Pro-
jektgruppe 
Diskussion des Konzeptentwurfes mit der Sozialdezernentin und 
dem Bürgermeister; Konkretisierung des Planungsauftrages im 
Hinblick auf die Differenzierung und Intensivierung des Be-
treuungsangebotes an der Schule unter Einbeziehung der Hortka-
pazitäten  
24.05.2012 4. Sitzung der 
Projektgruppe 
Umsetzung des erweiterten Planungsauftrages: Ergänzung der 
Konzeption um die Beschreibung zusätzlicher Angebotselemente 
zur Betreuung von Kindern mit besonderen Bedarfen  
27.06.2012 5. Sitzung der 
Projektgruppe 
Umsetzung des erweiterten Planungsauftrages: Diskussion und 
Verabschiedung der Aussagen zu der Erweiterung des Be-
treuungsangebotes; Sammlung von Aspekten, die bei der institu-
tionellen Zusammenführung der Hortangebote in die Betreuung 
an der Schule zu beachten sind  
4 Bestandserhebung 
Im Rahmen einer Workshopveranstaltung am 04.11.2011wurde der Bestand an Betreuungsangebo-
ten für die Schülerinnen und Schüler der Käthe-Kollwitz-Schule in der Schule selbst und in ihrem Um-
feld erhoben. Die Angaben stammen von den beteiligten Fachkräften.  
Die wesentlichen Erkenntnisse der Bestandserhebung lassen sich wie folgt zusammenfassen  
 Von den rd. 260 Kindern, die an der Schule unterrichtet werden, werden ca. 65 Kinder (25%)  
außerhalb der Schule in Horten betreut 
 Innerhalb der Schule werden ca. 75 Kinder (30%) in unterschiedlichen Settings betreut 
 Knapp die Hälfte der Kinder nehmen keine Betreuung in Anspruch 
 Die Angebote sind stark differenziert bezüglich  
o Qualität von Dauer, Intensität und Verlässlichkeit der Betreuung  
o Höhe der Kostenbeiträge 
o Zugangswege für Eltern zu Informationen über Inhalt und Auslastung sowie zur An-
meldung  
 Die Inanspruchnahme der Angebote zeigt, dass Bedarfe von Eltern und Kindern sehr unter-
schiedlich sind. 
 Das Nachfrageverhalten zeigt, dass der Bedarf an verlässlicher und intensiver Betreuung  
derzeit nicht befriedigt werden kann. 
 Die Erfahrung der Fachkräfte zeigt, dass es für Eltern relativ schwierig, das richtige Angebot 
auszusuchen und es zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung zu haben.  
Es ist also davon auszugehen, dass mindestens die Hälfte der Kinder einen Betreuungsplatz in An-
spruch nimmt. Dabei ist zu beachten, dass die Ansprüche bezüglich Dauer und Intensität der Betreu-
ung stark variieren.

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© Johannes Schnurr 08/2012                                                                                                                     Seite 6 von 11 
 
 
Aus der Bestandserhebung ergaben sich keine eindeutigen Erkenntnisse dazu, wie Eltern und Kinder 
den Standort der Betreuung (an der Schule oder im Umfeld der Schule) bewerten. Hierzu gab es bei 
den VertreterInnen der Interessengruppen unterschiedliche Auffassungen.  
5 Bedarfsermittlung  
Ausgangspunkt für die Bedarfsermittlung war das im November 2011 vorhandene Betreuungsange-
bot für die Grundschulkinder. Es wurde in einem Workshop aus der Sicht der der Kinder, der Eltern, 
der Schule und der Betreuungseinrichtungen bewertet und aus dieser Analyse wurden dann Perspek-
tiven für eine künftige Gestaltung abgeleitet. Diese Perspektiven lassen sich wie folgt zusammenfas-
sen: 
Die Betreuungsangebote sind gegenwärtig nicht bedarfsgerecht, weder im Hinblick auf die Zahl der 
Plätze noch im Hinblick auf die Qualität der Betreuung. Sowohl die Hortangebote als auch die Be-
treuung an der Schule kann nicht alle Betreuungsnachfragen befriedigen. Auch die Betreuung in den 
Randzeiten und in den Ferien wird stärker nachgefragt als vorgehalten. Es ist davon auszugehen, dass 
auch künftig mindestens die Hälfte, perspektivisch eher zwei Drittel der Grundschulkinder eine Be-
treuung in Anspruch nehmen werden. Die Ansprüche an Dauer und Intensität der Betreuung werden 
stark variieren.  
Ein besonderes Problem stellt der Zugang zu den Betreuungsangeboten dar. Da es von mehreren 
Trägern in sehr unterschiedlichen Settings vorgehalten wird, ist es für die interessierten Familien 
nahezu unmöglich, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, das für sie passende Angebot aus-
zuwählen und dann zeitnah eine verlässliche Zusage über den Umfang und die Intensität der Betreu-
ung zu bekommen. Künftig sollte das Angebot also transparenter dargestellt und der Zugang verläss-
lich gestaltet werden.  
Ein künftiges Betreuungsangebot muss nach Ansicht der Planungsbeteiligten auch deutlich besser mit 
dem Schulbetrieb verzahnt werden, insbesondere wenn es um die Begleitung bei der Erledigung der 
Hausaufgaben und die Koppelung der Betreuungsangebote mit dem erweiterten Bildungsangebot 
der Schule geht.  
6 Erstellung der Konzeption 
Nach der Bestands-  und Bedarfserhebung wurden die Ziele der Konzeptionserarbeitung wie folgt 
beschrieben:  
 Das Betreuungsangebot am Ort der Schule wird intensiviert: Es werden mehr Kinder als bisher 
betreut, die verlässlichen Betreuungszeiten werden ausgedehnt und nach Zeiten und Be-
treuungsintensität weiter differenziert. 
 Die Betreuungsangebote am Ort der Schule werden zentral koordiniert, dies betrifft die Planung, 
konzeptionelle Abstimmung und Weiterentwicklung, die Personal- und Ressourcenverwaltung 
und das Anmeldeverfahren. 
 Das Betreuungsangebot wird mehr mit dem Schulbetrieb verknüpft und darin integriert; dazu 
sind Absprachen über die Aufgabenteilung bzw. die Abgrenzung der Verantwortungsbereiche, 
eine gemeinsame Planung und die Koppelung des erweiterten Bildungsangebotes und der Be-
treuungsangebote erforderlich.  
Aus diesen Zielsetzungen folgte unmittelbar, dass die organisatorische Struktur des Betreuungsange-
botes an der Schule neu gefasst werden musste. Die Schule selbst formulierte das Ziel, dass alle Be-
treuungsangebote unter einer Trägerschaft zusammengefasst und somit eine einheitliche und trans-
parente Kooperation und Steuerung ermöglicht wird. Es folgten Gespräche der beiden Träger unter 
der Vermittlung des Schulverwaltungsamtes über die Gestaltung der Zusammenfassung beider An-
gebote unter dem Dach des SKA. Im Ergebnis konnten sich die Beteiligten einigen, dass die Betreuung

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ab dem Schuljahr 2012/2013 unter dem Dach des SKA angeboten wird. Den Eltern wurde zugesagt 
dass alle bestehenden Betreuungsverhältnisse weitergeführt werden und dass sie zeitnah über das 
Angebot nach den Ferien informiert werden. 
Parallel dazu wurde die Rahmenkonzeption erstellt. Da diese Konzeption die Basis für die Gestaltung 
der Betreuung an allen städtischen Grundschulen darstellen sollte, war es notwendig, sich bei der 
Formulierung auf die wesentlichen inhaltlichen und strukturellen Merkmale zu konzentrieren. Es 
sollte ein Rahmen beschrieben werden, der je nach den örtlichen Gegebenheiten unterschiedlich 
ausgestaltbar ist.  
Folgende zentralen Themen wurden definiert: 
 Grundsätze 
 Zeitlicher Rahmen 
 Personalkonzept 
 Raumkonzept 
 Finanzierung 
 Zusammenarbeit in der Schule 
Die grundsätzlichen Rahmenvorgaben sowie die Festlegung der Betreuungszeiten konnten in großer 
Übereinstimmung in den Arbeitsgruppen vereinbart werden. Hinsichtlich des Personal- und Raum-
konzeptes und der damit eng verknüpften Finanzierungsfragen wurden intensive Diskussionen ge-
führt. Insbesondere von Seiten der Träger und der Eltern wurde eine deutlich höhere Qualität der 
Betreuung eingefordert, als sie bisher an der Schule gewährleistet werden kann. Diese Forderungen 
fanden ihren Niederschlag in den Regelungen zum Fachkräfteanteil, zur Betreuungsintensität (Zeit-
abdeckung mit zwei Betreuungskräften) und zur Anzahl der verfügbaren Räume.  
In einem nächsten Schritt wurden Ziele für die weitere Entwicklung des Betreuungsangebotes formu-
liert. Dabei ging es vorrangig darum, die bisher an unterschiedlichen Orten und in unterschiedlichen 
Institutionen vorgehalten Betreuungsangebote für Kinder der Primarstufe am Ort der Schule zusam-
menzuführen. Damit soll erreicht werden, dass ein umfassendes und für unterschiedliche Bedarfe 
flexibel gestaltbares Angebot vorgehalten wird; es soll allen Kindern, auch denjenigen mit besonde-
ren Betreuungsbedarfen, gerecht werden. Dazu ist es notwendig, Schritt für Schritt die bislang in den 
Horten im Umfeld der Schule vorgehaltenen Kapazitäten in das Betreuungsangebot an der Schule zu 
integrieren. Ziel ist es, sowohl hinsichtlich der Intensität der Betreuung als auch hinsichtlich der Be-
treuungszeiten hohe Flexibilität zu erreichen und den erwartbaren quantitativen Betreuungsbedarf 
von 50-60% der Grundschulkinder zu befriedigen.  
Wenn Kinder mit besonderen Belastungen, Verhaltensauffälligkeiten und Behinderungen in der Be-
treuung adäquat begleitet werden sollen, so sind hierfür zusätzliche personelle und sachliche Res-
sourcen erforderlich. Aufgrund von Erfahrungswerten ging die Projektgruppe davon aus, dass für 
etwa 15% der zu betreuenden Kinder aufgrund ihrer besonderen Bedürfnisse die in der Basiskonzep-
tion vorgesehene personelle und sachliche Ausstattung nicht ausreichend ist. Eine Intensivbetreuung 
soll dabei grundsätzlich so realisiert werden, dass das einzelne Kind in dem Betreuungsverband 
(Gruppe) verbleibt und an seine speziellen Bedürfnisse angepasste zusätzliche Förderung erhält. Eine 
Segregation von besonders bedürftigen Kindern wird vermieden. Es gilt der Grundsatz der „inklusi-
ven“ Betreuung.  
Die Finanzierung der über das Basisangebot hinausgehenden Betreuung erfolgt über Leistungen der 
Jugendhilfe, die auf einzelne Kinder bezogen sind. Ein Verfahren zur Feststellung dieser Bedarfe im 
Einzelfall in Kooperation zwischen Schule, Jugendhilfe und Eltern, wird noch zu erarbeiten sein.  
Die Projektgruppe stellte einhellig fest, dass die erweiterte Konzeption, die unter Einschluss der 
Hortkapazitäten eine Betreuung sowohl der Hort-Kinder als auch der Kinder mit besonderen Bedar-
fen ermöglicht, erst dann umgesetzt werden kann, wenn zusätzlichen räumlichen Möglichkeiten an

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der Schule geschaffen sind und die notwendigen pädagogischen Fachkräfte in der Schulbetreuung 
verfügbar sind.  
7 Eckpunkte für die Kostenberechnung 
Die qualitativen Aspekte der Betreuung wurden im gesamten Verlauf der Planung immer wieder 
thematisiert. Dabei bestand in den Workshops und in der Projektgruppe hohe Übereinstimmung 
darin, dass die gegenwärtige Ausstattung des Angebotes eine befriedigende Qualität nicht sicherstel-
len kann. Letztendlich verdichtete sich die Diskussion der Qualitätsmerkmale in der Ermittlung des 
Kostenrahmens. Die Berechnung des Kosten erforderte eine Festlegung insbesondere der Personal-
kapazitäten hinsichtlich der Anzahl der Personalstellen und der Qualifizierung der Fachkräfte. Darü-
ber hinaus mussten die Betreuungszeiten, die Zeiten für Vor- und Nachbereitung sowie für Koopera-
tionskontakte innerhalb und außerhalb der Schule und letztlich auch der Personalschlüssel festgelegt 
werden.  
Die Berechnung der Personalkosten erfolgte auf der Basis der Angaben der KGST1 über die Arbeits-
platzkosten und der Verfügungszeit im kommunalen Diensten. Sie wurde so angelegt, dass sie eine 
größtmögliche Flexibilität in der Ausgestaltung durch den Träger je nach den Gegebenheiten vor Ort 
erlaubt.  
Die Projektgruppe einigte sich auf folgenden Grundlagen für die Kostenberechnung:  
Jährliche Arbeitgeber-Personalkosten für Fachkraft (nach KGST) 45.200 
Jährliche Arbeitgeber-Personalkosten für Ergänzungskraft (nach KGST) 37.100 
Jährliche Verfügungszeit für pädagogische Fachkräfte (nach KGST) (Anzahl der 
Arbeitsstunden, die am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen nach Abzug von Ab-
wesenheit aufgrund von Sonn- und Feiertagen, Urlaubstagen, durchschnittlichen 
Krankheits- und Fortbildungstagen.)  
1.575 
Anzahl Kinder pro Betreuungsgruppe 20 
Schulwochen im Jahr 39 
Betreuungstage in der Woche 5 
Betreuungsstunden am Tag  5 
Anteil der Fachkräfte an den Betreuungskräften (Fachkräfteanteil) 75% 
Abdeckung der Betreuungszeit mit zwei Betreuungskräften 60% 
Anteil der Arbeitszeit der Fachkräfte für Vorbereitung und Koordination  15% 
Anteil der Arbeitszeit der Ergänzungskräfte für Vorbereitung und Koordination  10% 
Anteil der Kosten für Sachmittel 15% 
                                                           
1 Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement; Materialien Nr. 4/2011: „Kosten eines Ar-
beitsplatzes

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Anteil der Kosten für Verwaltung (Träger)  5% 
Die Projektgruppe orientierte sich bei der Kostenberechnung neben den qualitativen Aspekten an der 
Vorgabe, dass der Elternbeitrag für die Betreuung den gegenwärtigen Hortbeitrag nicht überschrei-
ten darf.  
8 Konzeptionsentwurf 
8.1 Grundsätze 
Kinder der Grundschule können auf Wunsch ihrer Eltern außerhalb des Unterrichts und außerhalb 
der unterrichtsergänzenden Angebote an der Grundschule betreut werden. Die Eltern melden ihre 
Kinder verbindlich für mindestens ein Schuljahr zur Betreuung an. Die Betreuung wird von einem 
anerkannten Träger der freien Jugendhilfe organisiert und verantwortet. Im Rahmen des Angebotes 
können Kinder eine warme Mittagsmahlzeit einnehmen, ihre Hausaufgaben erledigen und in den 
dafür vorgesehenen und ausgestatteten Räumen und Freiflächen der Schule in strukturierten und 
offenen Angebotsformen spielen, lernen und sich beschäftigen.  
8.2 Zeitlicher Rahmen  
Betreuung und Unterricht decken einen Zeitraum von 8 Stunden am Tag ab. Der Unterricht deckt 
mindestens 3 Stunden, die Betreuung mindestens 5 Stunden pro Tag ab. Die Zeitstruktur wird nach 
den Bedarfen vor Ort flexibel zwischen Eltern, Schule und Träger vereinbart. Nach Bedarf wird eine 
Betreuung ab 7:00 Uhr und bis 17:00 angeboten. In den Schulferien wird für 6 Wochen eine Betreu-
ung von 8 Stunden pro Tag angeboten.  
8.3 Personalkonzept 
Die Betreuung findet in jahrgangsübergreifenden Gruppen mit bis zu 20 Kindern statt. Für jede Grup-
pe steht eine feste Betreuungsperson und zur Verfügung. In der Schulzeit werden in jeder Gruppe 
70% der Betreuungszeit von zwei Betreuungskräften je Gruppe abgedeckt. Die Einrichtung wird von 
einer Fachkraft geleitet. Der Fachkräfteanteil beträgt 0,75 Fachkraftstellen auf eine Vollzeitstelle. Als 
Fachkräfte werden ErzieherInnen und SozialpädagogInnen eingesetzt.  
8.4 Raumkonzept 
Auf der Basis des Raumkonzeptes des Schulträgers für die Grundschulen wird für jede Gruppe ein 
Betreuungsraum zur Verfügung gestellt. Ein weiterer Raum steht für das Essen und die Ausgabe des 
Essens zur Verfügung. Die Räume werden vom Schulträger entsprechend der pädagogischen Konzep-
tion ausgestattet.  
8.5 Finanzierung  
Das Angebot wird finanziert durch Elternbeiträge und einen Förderzuschuss der Stadt. Die Elternbei-
träge für die Betreuung werden vom Träger für jeden Kalendermonat erhoben. Die Elternbeiträge für 
die Betreuung in den Ferien werden vom Träger einmalig erhoben. Die Höhe des monatlichen  El-
ternbeitrages für die Betreuung liegt unter dem Hortbeitrag.  
8.6 Zusammenarbeit in der Schule 
Der Träger arbeitet insbesondere im Rahmen der unterrichtsergänzenden Angebote eng mit der 
Schule zusammen. Die Eltern wirken in festen Beteiligungsstrukturen an der Gestaltung des Angebots 
mit. Die Zusammenarbeit der Beteiligten findet in zwei Gremien statt:

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1. Ein gewählter Elternbeirat mit VertreterInnen aus jeder Betreuungsgruppe berät über die 
Grundsätze und Rahmenbedingungen des Betreuungsangebotes.  
2. Eine Lenkungsgruppe bestehend aus VertreterInnen der Schule und des Trägers berät über 
die Ausgestaltung des Betreuungsangebotes.  
Das Engagement der Eltern in den Betreuungsangeboten wird von dem Träger gefördert.  
8.7 Betreuung von Kindern mit besonderen Bedarfen (Intensivbe-
treuung) 
8.7.1 Grundsätze 
Die Betreuung an der Schule steht allen Kindern offen, auch wenn sie aufgrund von besonderen Be-
lastungen, Verhaltensauffälligkeiten oder Behinderung besondere Betreuung benötigen. Für diese 
Kinder wird eine Intensivbetreuung angeboten. Besondere Betreuungsgruppen werden nicht gebil-
det. Die pädagogische Betreuung soll vielmehr je nach dem individuellen Bedarf der einzelnen Kinder 
intensiviert und differenziert werden. Ziel ist es eine „inklusive“ Betreuung im Sinne einer Integration 
von Kindern mit unterschiedlichen Betreuungsbedarfen und Belastungen zu verwirklichen.  
8.7.2 Bedarf für Intensivbetreuung 
Es ist davon auszugehen, dass 15% der Kinder eines Jahrgangs über das Basis-Angebot hinausgehen-
de Betreuung und Förderung benötigen. Dies gilt bezogen auf den Querschnitt der gesamten Stadt. 
Abhängig von der Sozialstruktur der Schulbezirke ist eine schulbezogene Bedarfsdifferenzierung zu 
erwarten. Der Bedarf an zusätzlicher Betreuung wird demnach für jede Schule in Abhängigkeit von 
Sozialstrukturindikatoren des Schulbezirkes zu ermittelt sein. Innerhalb der Schule entscheiden Lehr-
kräfte und Jugendhilfe (Jugendamt und Träger) gemeinsam mit den Eltern, welche Kinder besondere 
Betreuung und Förderung brauchen. Die Kindertageseinrichtungen werden dabei einbezogen. Für die 
Feststellung des besonderen Betreuungsbedarfes wird ein einheitliches Verfahren entwickelt.  
8.7.3 Finanzierung der Intensivbetreuung 
Die Finanzierung der über das Basisangebot hinausgehenden Intensiv-Angebote erfolgt über fallbe-
zogene Leistungen der Jugendhilfe (nach § 27 ff SGB VIII). Zusätzliche Elternbeiträge werden hierfür 
aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht erhoben.  
8.7.4 Pädagogisches Konzept der Intensivbetreuung  
Das pädagogische Konzept wird an der jeweiligen Schule entwickelt. Es enthält beispielsweise fol-
gende Bausteine 
 Intensive Elternarbeit 
 Soziales Training/Gewaltprävention  
 Krisenintervention  
 Einzelbetreuung, individuelle Förderung 
 Vermittlung von Alltagsfertigkeiten  
 Sprachförderung 
8.7.5 Personal für Intensivangebote 
Für 20 Kinder mit besonderen Bedarfen wird eine Personalkapazität von 1,5 Fachkraftstellen zur Ver-
fügung gestellt.

Abschlussdokumentation Planung Schulkinder-Betreuung Darmstadt -  Waldkolonie – Käthe-Kollwitz-Schule  
© Johannes Schnurr 08/2012                                                                                                                     Seite 11 von 11 
 
 
8.7.6 Räume für Intensivangebote 
Zusätzlich zu den Betreuungsräumen werden kleinere Gruppen- und Ruheräume sowie Räume für 
Aktivitäten mit Eltern (Beratungszimmer, Elterncafé etc.) bereitgestellt.  
8.7.7 Umsetzung der Betreuung von Kindern mit besonderen Bedarfen  
Die Intensivierung des Betreuungsangebotes wird schrittweise umgesetzt. Zunächst werden die in-
frastrukturellen (Räumlichkeiten, Außengelände etc.) geschaffen und die personellen (Fachkräfte, 
Leitungskräfte, Team- und Trägerstrukturen) Voraussetzungen geschaffen. Nach Maßgabe der Wei-
terentwicklung von Infrastruktur und Personalstruktur wird das Betreuungsangebot quantitativ und 
qualitativ ausgeweitet. Ziel ist es, am Ort der Schule allen Kindern eine ihren Bedürfnissen entspre-
chende Betreuung anzubieten. Dazu ist es erforderlich, dass in der Schule stabile Organisationsstruk-
turen für die Fachkräfte der Jugendhilfe und tragfähige Kooperationsstrukturen mit der Schule ent-
stehen.

anlage 4

6140 Zeichen

Schule Plätze Zuschuss 651,83 Ferienbetreuung
1 Andersenschule 74 48.235,42 5.855,62
2 Astrid-Lindgren-Schule 122 79.523,26 9.653,86
3 Bessungerschule 159 103.640,97 12.581,67
4 Christian-Morgenstern-Schule 63 41.065,29 4.985,19
5 Elly-Heuss-Knapp-Schule 130 84.737,90 10.286,90
6 Erich-Kästner-Schule 100 65.183,00 7.913,00
7 Ernst-Elias-Niebergall-Schule 31 20.206,73 2.453,03
8 Frankensteinschule 95 61.923,85 7.517,35
9 Friedrich-Ebert-Schule 97 63.227,51 7.675,61
10 Georg-August-Zinn-Schule 90 58.664,70 7.121,70
11 Goetheschule 90 58.664,70 7.121,70
12 Heinrich-Heine-Schule 62 40.413,46 4.906,06
13 Heinrich-Hoffmann-Schule 53 34.546,99 4.193,89
14 Käthe-Kollwitz-Schule 65 42.368,95 5.143,45
15 Ludwig-Schwamb-Schule 75 48.887,25 5.934,75
16 Mornewegschule 77 50.190,91 6.093,01
17 Schillerschule 95 61.923,85 7.517,35
18 Wilhelm-Busch-Schule 72 46.931,76 5.697,36
19 Wilhelm-Hauff-Schule 40 26.073,20 3.165,20
1590 1.036.409,70 125.816,70
Gesamt Schuljahr 
2014/2015 1.162.226,40
1.166.000,00
543.459,39
484.261,00
1.027.720,39
138.279,61
Mittel für Ausbau Platzkapazitäten 189 123.195,87
Ferien 95 14.955,57
1.165.871,83
Auszahlungen im Haushaltsjahr 2014
1. Schulhalbjahr 2014/2015 (5 Monate inkl. Ferienbetreuung)
Verbleibende Mittel für Ausbau Platzkapazitäten
Schulkinderbetreuung - Planungsprozess Umsetzung
 
 Umsetzung zum Schuljahr 2014/2015
Zuschuss pro Platz / pro Schuljahr 651,83 €
Ferienbetreuung 6 Wochen 50 % der Plätze: pro Platz 158,26 €
Auswirkungen auf den Haushalt 2014
Haushaltsanmeldung 2014
0,75 % Fachkräfte-Anteil; Koordination Fachkraft 15%; Koordination Ergänzungskraft 10%
Kinder pro Gruppe: 30
2. Schulhalbjahr 2013/2014 (7 Monate)

AG-Personalkosten Fachkraft/Jahr (TVÖD S6) 45.200 €                           
AG-Personalkosten Ergänzungskraft/Jahr (TVÖD S2) 37.100 €                           
AG-Personalkosten Hauswirtschaftskraft (TVöD E 3) 32.800 €                           
Verfügungszeit im Jahr (Std.) 1.575
Anzahl der zu betreuuenden Schüler  an der Schule 75
Anzahl der Gruppen an der Schule 2,50
Schul Tage pro Jahr 192
Schul-Wochen Pro Jahr 38,4
Betreuungsstunden pro Schultag 5
Betreuungsstunden pro Schuljahr 960
Kinder pro Gruppe 30
Abdeckung der Betreuungszeit je Gruppe  mit 2 Personen 60%
Betreuungsstunden pro Schuljahr für Betreuungspersonal 3.840
Wochenstunden Hauswirtschaftskraft pro Gruppe 5
Arbeitszeit Hauswirtschaftskraft pro Schuljahr 480
Fachkräfteanteil Betreuung 0,75
Anteil Fachkraft an der Betreuungszeit 75%
Anteil Ergänzungskraft an der Betreuungszeit 25%
Betreuungsstunden Fachkraft pro Schuljahr 2.880
Betreuungsstunden Ergänzungskraft pro Schuljahr 960
zzgl. Arbeitszeitanteil Vorbereitung/Koordination Fachkraft 15%
zzgl. Arbeitszeitanteil Vorbereitung/Koordination Ergänzungskraft 10%
Arbeitszeit Fachkraft pro Schuljahr 3.312
Arbeitszeit Ergänzungskraft pro Schuljahr 1.056
Stellenanteil Fachkraft 2,10
Stellenanteil Ergänzungskraft 0,67
Stellenanteil Hauswirtschaftskraft 0,30
Personalkosten Fachkraft pro Schuljahr 95.049,14 €                       
Personalkosten Ergänzungskraft pro Schuljahr 24.874,67 €                       
Personalkosten Hauswirtschaftskraft pro Schuljahr 9.996,19 €                         
Personalkosten gesamt 129.920,00 €                    
zzgl. Sachkostenanteil 8,0%
zzgl. Verwaltungskostenanteil 5,0%
Gesamtkosten por Schuljahr 146.809,60 €                     
Gesamtkosten pro Betreuungsplatz pro Schuljahr 1.957,46 €                         
Gesamtkosten pro Betreuungsplatz im Kalendermonat 163,12 €                           
Kinder pro Vollzeitstelle (Personalschlüssel) 27
Städtischer Kostenanteil 33,3%
Städtischer Förderzuschuss pro Betreuungsplatz / Monat 54,32 €                              
Elternbeitrag pro Kalendermonat 108,80 €                            
Städtischer Zuschuss pro Platz/ pro Schuljahr 651,83 €                           
Personalkosten und Arbeitszeit
Kostenrechnung-Umsetzung Schuljahr 2014/2015

AG-Personalkosten Fachkraft/Jahr (TVÖD S6) 45.200 €                     
AG-Personalkosten Ergänzungskraft/Jahr (TVÖD S2) 37.100 €                      
AG-Personalkosten Hauswirtschaftskraft (TVöD E 3) 32.800 €                      
Verfügungszeit im Jahr (Std.) 1.575
Anzahl der zu betreuenden Schüler  an der Schule 75
Anzahl der Gruppen an der Schule 2,50
Schultage pro Jahr 30
Schulwochen pro Jahr 6
Betreuungsstunden pro Schultag 8
Betreuungsstunden pro Schuljahr 240
Kinder pro Gruppe 30
Abdeckung der Betreuungszeit je Gruppe  mit 2 Personen 60%
Betreuungsstunden pro Schuljahr für Betreuungspersonal 960
Wochenstunden Hauswirtschaftskraft pro Gruppe 5
Arbeitszeit Hauswirtschaftskraft pro Schuljahr 75
Fachkräfteanteil Betreuung 0,75
Anteil Fachkraft an der Betreuungszeit 75%
Anteil Ergänzungskraft an der Betreuungszeit 25%
Betreuungsstunden Fachkraft pro Schuljahr 720
Betreuungsstunden Ergänzungskraft pro Schuljahr 240
zzgl. Arbeitszeitanteil Vorbereitung/Koordination Fachkraft 15%
zzgl. Arbeitszeitanteil Vorbereitung/Koordination Ergänzungskraft 10%
Arbeitszeit Fachkraft pro Schuljahr 828
Arbeitszeit Ergänzungskraft pro Schuljahr 264
Stellenanteil Fachkraft 0,53
Stellenanteil Ergänzungskraft 0,17
Stellenanteil Hauswirtschaftskraft 0,05
Personalkosten Fachkraft pro Schuljahr 23.762,29 €                 
Personalkosten Ergänzungskraft pro Schuljahr 6.218,67 €                   
Personalkosten Hauswirtschaftskraft pro Schuljahr 1.561,90 €                   
Personalkosten gesamt 31.542,86 €                
zzgl. Sachkostenanteil 8,0%
zzgl. Verwaltungskostenanteil 5,0%
Gesamtkosten por Schuljahr 35.643,43 €                
Gesamtkosten pro Betreuungsplatz pro 6 Wochen Ferienbetr. 475,25 €                      
Gesamtkosten pro Ferien-Betreuungsplatz pro Woche 79,21 €                        
Kinder pro Vollzeitstelle (Personalschlüssel) 108
Städtischer Kostenanteil 33,3%
Städtischer Förderzuschuss pro Ferien-Betreuungsplatz/Woche 26,38 €                        
Elternbeitrag pro Ferienwoche 52,83 €                       
6 Ferienwochen - Zuschuss Stadt 158,26 €                     
Personalkosten und Arbeitszeit
Kostenberechnung Ferienbetreuung 
2014/2015

anlage 3

1686 Zeichen

Eltern stellen Antrag  auf Schulbegleitung 
mit vorhandenen ärztlichen Gutachten 
und ggf. Schulbericht  
 
Überprüfung  der Zugehörigkeit zum 
Personenkreis anhand der ärztlichen 
Gutachten, evtl. Anforderung eines 
weiteren Fachgutachtens 
Zugehörigkeit zum  
SGB XII wird festgestellt 
Zugehörigkeit zum  
SGB XII ist nicht gegeben, evtl. in 
Absprache mit den Eltern 
Weiterleitung der Unterlagen an 
andere Stellen (StSD, Krankenkasse) 
 
Ablehnungsbescheid , 
ggf. 
Widerspruchsverfahren  
Einladung der Elt ern, Schule und 
ggf. anderer Beteiligter zum 
gemeinsamen Gespräch: 
Erörterung der Notwendigkeit, des 
Umfangs und der Ausgestaltung 
der Unterstützung im Rahmen der 
angemessenen Schulbildung 
 
Erstellung  
Bewilligungs-
bescheid und 
gleichzeitige 
Kontaktauf-
nahme mit 
Hilfeanbieter  
Überein -
stimmung  
 
Keine Überein -
stimmung , 
Bedarf wird 
vom 
Jugendamt 
nicht gesehen 
Keine Überein -
stimmung , Art und 
Umfang des 
Unterstützungs-
bedarfs sind strittig 
Erstellung  
Ablehnungs-
bescheid , ggf. 
Widerspruchs-
verfahren  
Entscheidung 
des Jugendamtes  
Beratungsangebot der 
Erziehungsberechtigten über weitere 
Unterstützungsmöglichkeiten 
im Rahmen der Eingliederungshilfe 
 
Verfahrensablauf bei Hilfen zur angemessenen Schulbildung 
(Schulbegleitung) 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bewilligungs - oder 
Ablehnungs-
bescheid, ggf. 
Widerspruchs-
verfahren

Gemeinsamer Bericht 
mit weiterer 
Bedarfsplanung der 
Schule und der 
Schulbegleitung 
halbjährlich an Eltern 
und Jugendamt 
Träger lädt Eltern, 
Jugendamt und sonstige 
Beteiligte zu jährlich 
stattfindenden 
Hilfeplangesprächen ein 
Berichtswesen

2014/0202

14611 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
06.08.2014 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II Dezernat V 
Dezernat IV 
Dezernat III 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Schulamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Be- 
schlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2014/0202 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:  211020 
Kostenstelle:  040-026-1000  Investitionsnummer:        
Kostenträger:  2110-21  Sachkonto:  7128620  
 
Betreff: Planungsprozess Schulkinderbetreuung – Ergebnisse des Planungsprozesses 
 
Vorlage vom: 24.07.2014 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1.  Der Abschlussbericht über den Planungsprozess Schulkinderbetreuung wird zur Kenntnis ge- 
nommen. 
 
2.  Umsetzung zum Schuljahr 2014/2015 – Haushaltsjahr 2014 
• Erhöhung des Fachkräfte-Anteils von 0,50 auf 0,75  
• Erhöhung des Arbeitszeitanteils Vorbereitung/Koordination Fachkraft 
von 10 % auf 15 % 
• Erhöhung des Arbeitszeitanteils Vorbereitung/Koordination Ergänzungskraft 
von 5 % auf 10 % 
• Bezuschussung von 6 Wochen Ferienbetreuung für 50 % der Betreuungsplätze 
Die Finanzierung erfolgt über die Kostenstelle 040-026-100, Sachkonto 7128620 Haushalts- 
jahr 2014.

- 2 - 
 
3.  Das von den hessischen Schulträgern erarbeitete Orientierungsprogramm für Grundschulen 
wird um angemessene Flächenanteile für ganztägig arbeitende Schulen ergänzt und perspek- 
tivisch im Rahmen von Neubauten, Erweiterungen sowie Sanierungen an Grundschulen suk- 
zessive umgesetzt. 
 
4.  Die Bereitstellung der ab dem Haushaltsjahr 2015 benötigten Finanzmittel für den besonderen 
pädagogischen Betreuungsbedarf in Höhe von insgesamt 1.370.000,- Euro erfolgt zu je 
685.000,- Euro über die Kostenstelle 051-002-1010, Sachkonto 7250100, KT 3634-30 (§ 35a 
SGB VIII) sowie die Kostenstelle 051-002-1020, Sachkonto 7230100, KT 3113-21 (§ 54 Abs. I 
Nr. 1 SGB XII). Die Mittel werden über die vom Fachamt gemeldeten Ansätze hinaus etatisiert.  
 
5.  Ab dem Haushaltsjahr 2014 werden im Wirtschaftsplan IDA jährlich 28.000.- € für die zusätz- 
lichen Betriebskosten während der Ferienbetreuung etatisiert. Die Umsetzung erfolgt im 
Nachtrags-Wirtschaftsplan 2014 und im Wirtschaftsplan 2015. 
 
6.  Der Ansatz des Sachkontos 6701750 (Mieten an IDA aus Vermieter-Mieter-Modell) wird bei 
der Kostenstelle 040-016-1000 entsprechend angepasst. 
 
 
Anlagen: Abschlussbericht Planungsprozess Schulkinderbetreuung 
Orientierungsleitlinie Schulbau, Grundschulbetreuung 
Verfahrensabläufe bei Hilfen zur angemessenen Schulbildung 
Umsetzung zum Schuljahr 2014 -2015 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.07.2014:
 
 
Der Abschlussbericht des Planungsprozesses Schulkinderbetreuung wurde am 4.10.2012 in 
einer öffentlichen Sitzung in der Käthe-Kollwitz-Schule vorgestellt. 
Bereits mit der Magistratsvorlage 2012/0180 „Betreuende Grundschulen/Neuer Verteiler- 
schlüssel“ hat die Stadtverordnetenversammlung eine ausgewogene Basisfinanzierung be- 
schlossen. Jetzt ist die weitere Umsetzung der Ergebnisse aus dem Abschlussbericht des 
Planungsprozesses Schulkinderbetreuung in den Blick zu nehmen. 
 
Basierend auf der Zielformulierung in der Magistratsvorlage 2012/0180 (Erreichen der Ver- 
sorgungsquote von 45 % bis 2016) wurde für die Haushalte 2014 + 2015 eine Kapazitätser- 
weiterung von jährlich 343 Betreuungsplätzen eingeplant. Dies wird in 2014 nicht umsetzbar 
sein, da an fast allen Grundschulstandorten die räumlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. 
Bei den in der Magistratsvorlage priorisierten Grundschulstandorten, die eine bauliche Erwei- 
terung erhalten, wird die Fertigstellung in 2014 nicht erfolgen. 
Zudem ist es erforderlich, aufgrund der Erfahrungen mit den seit dem Schuljahr 2011/2012 
erfolgten Kapazitätserweiterungen die inhaltliche Qualität (Fachkräfte–Anteil) zu verbessern. 
Wenn langfristig durch den Ausbau der Schulkinderbetreuung eine qualitative Vergleichbar- 
keit mit dem Hortangebot angestrebt wird, ist zum Wohle der Schülerinnen und Schüler so- 
wie der Beschäftigten über die pädagogische Qualität nachzudenken.  
 
Umsetzung zum Schuljahr 2014/2015 
 
In einem ersten Umsetzungsschritt kann mit den für das Haushaltsjahr 2014 genehmigten 
Mitteln die inhaltliche Qualität in folgendem Umfang verbessert werden: 
 
• Erhöhung des Fachkräfte-Anteils von 0,50 auf 0,75 (bezogen auf 30 Kinder) 
• Erhöhung des Arbeitszeitanteils Vorbereitung/Koordination Fachkraft von 10 % auf 15 % 
• Erhöhung des Arbeitszeitanteils Vorbereitung/Koordination Ergänzungskraft  
von 5 % auf 10 % 
• Bezuschussung von 6 Wochen Ferienbetreuung für 50 % der Betreuungsplätze 
 
Darüber hinaus können im Schuljahr 2014/2015 mindestens 189 Betreuungsplätze zusätz- 
lich finanziert werden. 
 
Ferienbetreuung 
Zur guten Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist es unverzichtbar, verlässliche Betreuungs- 
angebote in einem Teil der insgesamt 12-wöchigen Schulferien vorzuhalten. 
Grundsätzlich stellt schon jetzt die Wissenschaftsstadt Darmstadt als Schulträger die Infra- 
struktur für 6 Wochen während der Schulferien kostenfrei zur Verfügung und übernimmt die 
zusätzlichen Energie- und Reinigungskosten. 
Da sich unter diesen Voraussetzungen dennoch keine bedarfsgerechten Ferienangebote etab- 
liert haben, gilt es hier nachzusteuern. 
Ein grundlegender Faktor scheint die sehr unterschiedliche Bedarfsnachfrage zur Ferien- 
betreuung zu sein. An einigen Standorten ist die Nachfrage eher gering und ein Angebot 
kommt nicht zu Stande, dennoch sind diese Familien auf eine zuverlässige Betreuung in den 
Ferien angewiesen. Dies betrifft vor allem kleine Grundschulen. Nicht immer finden Familien 
aufgrund der Betreuungszeiten und Kosten bei den Ferienspielangeboten passende Alternati- 
ven. 
 
…

- 4 - 
 
Es ist davon auszugehen, dass ca. 50 % der Betreuungsplätze an Grundschulen eine be- 
darfsgerechte Versorgung in der Hälfte der hessischen Schulferien ermöglichen. 
 
Rahmenbedingungen zur Bezuschussung der Ferienbetreuung werden künftig sein: 
 
• Die Grundschulen/Trägervereine kooperieren mit benachbarten Grundschu- 
len/Trägervereinen und Angeboten von Ferienspielen im Stadtteil (Planungsräume wer- 
den definiert, Kooperationsgespräche von Schulamt und Jugendamt mit den Beteiligten).  
• Maximal 6 Wochen Ferienbetreuung werden pro Planungsraum bezuschusst. 
• Die Mindestkapazität pro Standort mit Ferienbetreuung beträgt 50 Plätze/Kinder. 
• Jeder Standort erhält eine Berechtigungskarte/einen Ferienspielpass zur kostenfreien 
Nutzung der Darmstädter Schwimmbäder (außer Jugendstilbad) im Rahmen der Ferien- 
betreuung. Hierfür zahlt das Schulamt an das Sportamt pauschal 1.000.- € jährlich. 
 
Bereits mit der Magistratsvorlage 2012/0180 war die Übernahme der zusätzlichen Betriebs- 
kosten während der Ferienbetreuung grundsätzlich vereinbart worden. Dies ist konkreter zu 
definieren. 
Ab 2015 soll die Finanzierung der durch die Ferienbetreuung zusätzlich anfallenden Be- 
triebskosten (Reinigung, Wasser, Strom, Müll …) über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs 
Immobilienmanagement sichergestellt werden.  
Der Berechnung wird ein Kostenfaktor von 40.- € pro qm/Jahr/Betreuungsfläche zu Grunde 
gelegt (Berechnung: Kosten pro Kalenderjahr/52 Wochen x 6 Wochen). 
Damit erhöht sich der jährliche Zuschuss aus dem Kernhaushalt zur Abdeckung des Verlus- 
tes beim Eigenbetrieb Immobilienmanagement, da die Mehrkosten innerhalb des Etats des 
Eigenbetriebs Immobilienmanagement nicht finanziert werden können. 
 
Mögliche Kooperationen in den Stadtteilen/Planungsräumen könnten sein: 
 
1.  Darmstadt Nord :  
 Astrid-Lindgren-/Wilhelm-Busch-/Georg-August-Zinn-Schule 
2.  Innenstadt  
a)  Erich Kästner-/Christian-Morgenstern-/Ernst-Elias-Niebergall-Schule 
b)  Käthe-Kollwitz-/Goethe-/Friedrich-Ebert-Schule 
c)  Schiller-/Elly-Heuss-Knapp-Schule 
d)  Heinrich-Hoffmann-/Mornewegschule 
e)  Bessunger -/Heinrich-Heine-Schule 
3.  Darmstadt Süd 
 Frankenstein-/Andersen-/Ludwig-Schwamb-/Wilhelm-Hauff-Schule 
 
Die Finanzierung der Schulkinderbetreuung ab dem Schuljahr 2014/2015 inklusive Ferien- 
betreuung ist im Detail der Anlage zu entnehmen. 
 
Raumprogramm-Leitlinien Grundschule/Zusatzprogramm Betreuung 
 
 
Bei der Planung von Grundschulneubauten oder -erweiterungsbauten wird vom Schulträger 
ein als allgemeine Orientierungsleitlinie entwickeltes Raumprogramm zugrunde gelegt. Ab- 
hängig von der Zügigkeit und dem Profil der Schule ergibt sich hieraus eine bestimmte An- 
zahl von allgemeinen Unterrichtsräumen, Differenzierungsräumen, Fach- und Verwaltungs- 
räumen. 
…

- 5 - 
 
Die Programmfläche einer 3-zügigen Grundschule setzt sich z. B. aus folgenden Komponen- 
ten zusammen:  
 
• Allgemeine Unterrichtsräume (AUR): 12 Klassenräume (ca. 60 qm), 6 Differenzie- 
rungsräume (30 qm), für je 2 Klassen 1 Differenzierungsraum 
• Teilbarer Multifunktionsraum für Musik, Psychomotorik etc. (120 qm) + Nebenraum 
• weitere Fachunterrichtsräume (FUR): Kunst und Werken (75 qm) + Nebenraum, 
PC-Raum (75 qm) + Nebenraum, Forscherwerkstatt 
• Informationsbereich: Schülerbibliothek (75 qm) und pädagogisch nutzbare Aufent- 
haltsflächen in Foyer und Flurbereichen sowie 
• Lehr- und Lernmittelräume, Lehrer- und Verwaltungsbereich, Wirtschaftsflächen sowie 
möglichst abwechslungsreich gestaltete Sport- und Freiflächen 
 
Die angegebenen Raumgrößen sind Orientierungsgrößen und können je nach Schul- und 
Baukonzept durchaus innerhalb der Gesamtfläche von den genannten Größen abweichen. 
 
Ein weiterer Bestandteil des Raumprogramms für Grundschulen ist eine additive Fläche für 
Betreuungsangebote und ganztägig arbeitende Schulen. Hier wurde ein räumlicher Orientie- 
rungsrahmen entwickelt, der zukünftig als Leitlinie bei Neu- oder Erweiterungsbauten der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt dienen wird. Der Umfang der zusätzlichen Fläche basiert 
quantitativ auf einer angestrebten nachschulischen Betreuungsquote von bis zu 45 % der 
Schülerinnen und Schüler an Grundschulen. 
 
Rein rechnerisch bedeutet das am Beispiel einer 3-zügigen Grundschule eine Zuordnung von 
6 weiteren Räumen für Betreuungsangebote (pro Zug 2 Räume). Die Räume werden mit un- 
terschiedlichsten Funktionen belegt, so dass ein vielfältiges Nutzungsangebot entsteht, wel- 
ches sowohl von Betreuung als auch von Schule genutzt wird.  
 
Ebenso stehen Räume, die eigentlich dem Raumprogramm Grundschule zugeordnet sind (z. 
B. Kunst und Werken, PC-Raum, Forscherwerkstatt etc.) in den Nachmittagsstunden den 
Betreuungsangeboten zur Verfügung. Die Organisation und Ausstattung der Räume muss 
eine Mehrfachnutzung gewährleisten. 
Der Gemeinschaftsbereich des Zusatzprogramms Betreuung sieht eine Cafeteria/Mensa von 
ca. 60 qm, eine Ausgabeküche von 40 qm + Nebenraum von 25 qm vor. Die Mensa kann bei 
Neubauten evtl. mit dem Multifunktionsraum der Schule gekoppelt werden mit dem Ziel, 
einen großen Raum für Veranstaltungen zur Verfügung zu haben. 
Die bauliche, pädagogische und organisatorische Integration der Ganztagsbereiche ist eine 
planerische Herausforderung und darf nicht mit einer additiven Zuordnung monofunktionaler 
Nutzungen beantwortet werden. Im Zuge eines neu rhythmisierten Ganztagsangebotes geht 
das vorgesehene Raumprogramm von aktivitätsorientierten Funktionszuordnungen (Lernpha- 
sen, Erholung, Kommunikation, Bewegung, Essen etc.) und einer Mehrfachbelegung von 
Räumen für Schule und Betreuung aus. 
Ziel des Schulträgers ist, die Ganztagsbereiche nicht zu separieren, sondern sie in die Ler- 
norte mit zu integrieren, um dadurch größtmögliche Synergien zu fördern. 
 
 
 
 
 
...

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Besonderer pädagogischer Betreuungsbedarf  
 
Grundlage der Förderung sind die „Verfahrensabläufe bei Hilfen zur angemessenen Schulbil- 
dung“ – hier: Hortbetreuung, nachschulische Betreuung und Leistungen zur Teilhabe am Leben 
in der Gemeinschaft (familienentlastende Maßnahmen, Therapien, Hilfsmittel gemäß Vorstel- 
lung und Verabschiedung in der Trägerkonferenz Eingliederungshilfe am 05.09.2013 - siehe 
Anlage). 
Entsprechende Anträge werden nach § 35a SGB VIII oder § 54 Abs. I Nr. 1 SGB XII von den 
Eltern beim Jugendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt gestellt und entsprechend zwischen 
den freien Trägern und dem Jugendamt abgestimmten neuen Integrationsverfahren bearbeitet. 
Im Abschlussbericht zum Modellprojekt Waldkolonie werden die verschiedenen Fördermöglich- 
keiten benannt. Für Kinder der Stufe 1 wird eine Pauschale von 3 Stunden wöchentlicher Indi- 
vidualbetreuung gewährt, für Kinder der Stufe 2 wird ein individueller Förderbedarf festgelegt. 
 
Das Jugendamt geht unter Berücksichtigung der Ergebnisse des vorab benannten Modellpro- 
jektes von einem Hilfebedarf von 15 % aus, dies entspricht bei ca. 5007 Grundschulkindern, 
von denen 1779 (ab dem Schuljahr 2014/15) in der Schulkinderbetreuung sind, ca. 267 Kin- 
dern. 168 Kinder (Stand November 2013) erhalten bereits eine anderweitige Förderung seitens 
des Jugendamtes, somit dürfte bei ca. 99 Kindern ein zusätzlicher Bedarf bestehen.  
Eine vergleichende Berechnung zeigt auf, dass bei momentanen durchschnittlichen jährlichen 
Fallkosten in Höhe von 13.839,- Euro ein zusätzliches Ausgabenvolumen in Höhe von insge- 
samt rund 1.370.000,- Euro für die Umsetzung notwendig werden wird. 
Diese Mittel werden ab dem Haushaltsjahr 2015 jeweils hälftig auf der Kostenstelle 051-002-
1010, Sachkonto 7250100, KT 3634-30 (§ 35a SGB VIII) sowie die Kostenstelle 051-002-1020, 
Sachkonto 7230100, KT 3113-21 (§ 54 Abs. I Nr. 1 SGB XII) über den gemeldeten Etat des 
Fachamtes hinaus etatisiert.  
 
Notwendige Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2014 werden über das zur Verfügung ste- 
hende etatisierte Budget des Sozialdezernates zur Verfügung gestellt. 
 
Die Umsetzung der weiteren Ergebnisse aus dem Planungsprozess wird aufgrund aktueller 
Entwicklungen auf Landesebene – Betreuungsgarantie für Grundschulkinder/Pakt für den 
Nachmittag – wird einer Neubetrachtung unterzogen, sobald verlässliche Informationen hier- 
zu vorliegen. 
 
 
Darmstadt, 24.07.2014 
40 II kr 
 
Dezernat II  Dezernat III  Dezernat IV   Dezernat V  
      i. V.    i. V. 
 
 
 
Rafael Reißer  Cornelia Zuschke Jochen Partsch  Joc hen Partsch 
Bürgermeister  Stadträtin  Oberbürgermeister  Oberb ürgermeister

anlage 2

1845 Zeichen

Schulamt, Planungsreferat, Raumprogramme GS
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Orientierungsraumprogramm für Grundschulen bei Neu- und Erweiterungsbauten*
hier:  Zusatzprogramm, Schulkinderbetreuung und Ganztag
Ord. Nr. Bezeichnung der Räume Organisationsgröße
Anzahl qm HNF Anzahl qm HNF Anzahl qm HNF Anzahl qm HNF
in m² in m² in m² in m²
gibt es nicht in Darmstadt
1.0 Schulkinderbetreuung / Ganztag (Summen) 6 210 m² 9 375 m² 11 515 m² 13 675 m²
1.1 Funktionsraum (bedarfsabhängig) 2 60 120 4 60 240 6 60 360 8 60 480
kombiniert mit Schulangeboten wie Psychomotorik
Forscherwerkstatt, Mediothek…
1.2 Ruhe, Rückzug, Gespräch 1 20 20 1 20 20 1 20 20
1.3 Ausgabeküche 1 20 20 1 20 20 1 25 25 1 30 30
1.4 Lagerraum 1 10 10 1 15 15 1 15 15 1 20 20
1.5 Cafeteria/Speiseraum 1 40 40 1 60 60 1 75 75 1 100 100
1.6 Nebenraum, Besprechung, Verwaltung 1 20 20 1 20 20 1 20 20 1 25 25
Ord. Nr. Bezeichnung der Räume Organisationsgröße
Anzahl qm HNF Anzahl qm HNF
in m² in m²
1.0 Schulkinderbetreuung und Ganztag (Summen) 16 850 m² 19 1010 m²
1.1 Funktionsraum (bedarfsabhängig) 10 60 600 12 60 720
kombiniert mit Schulangeboten wie Psychomotorik
Forscherwerkstatt, Mediothek…
1.2 Ruhe, Rückzug, Gespräch 2 20 40 2 20 40
1.3 Ausgabeküche 1 40 40 1 40 40
1.4 Lagerraum 1 20 20 1 30 30
1.5 Cafeteria/S
peiseraum 1 125 125 1 150 150
1.6 Nebenraum, Besprechung, Verwaltung 1 25 25 2 15 30
* Bei Ausbau der Schulkinderbetreuung im Bestand findet dieses Orientierungsraumprogramm im Rahmen der örtlichen Möglichkeiten ebenfalls Anwendung.
in 20 Klassen) in 24 Klassen)
------ 5-zügig ------ ------ 6-zügig ------
(max. 500 Schüler (max. 600 Schüler
in 4 Klassen) in 8 Klassen) in 12 Klassen) in 16 Klassen)
(max. 100 Schüler (max. 200 Schüler (max. 300 Schüler (max. 400 Schüler
------ 1-zügig ------ ------ 2-zügig ------ ------ 3-zügig ------ ------ 4-zügig ------

Beratungsverlauf (5)

TOP 3
TOP 4
TOP 8
TOP 4
TOP 333

Details

Vorlagen-Nr.
2014/0202
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.07.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00