2014/0202
Planungsprozess Schulkinderbetreuung – Ergebnisse des Planungsprozesses
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Abschlussdokumentation Planung Schulkinder-Betreuung Darmstadt - Waldkolonie – Käthe-Kollwitz-Schule
© Johannes Schnurr 08/2012 Seite 1 von 11
Planung Schulkinderbetreuung
Darmstadt/Modellregion Waldkolonie
/Käthe-Kollwitz-Schule
Abschlussdokumentation
August 2012
Abschlussdokumentation Planung Schulkinder-Betreuung Darmstadt - Waldkolonie – Käthe-Kollwitz-Schule
© Johannes Schnurr 08/2012 Seite 2 von 11
Inhalt
1 Ausgangslage ................................................................................................................................... 3
2 Projektstruktur ................................................................................................................................ 3
3 Projektverlauf .................................................................................................................................. 4
4 Bestandserhebung ........................................................................................................................... 5
5 Bedarfsermittlung ........................................................................................................................... 6
6 Erstellung der Konzeption ............................................................................................................... 6
7 Eckpunkte für die Kostenberechnung ............................................................................................. 8
8 Konzeptionsentwurf ........................................................................................................................ 9
8.1 Grundsätze .............................................................................................................................. 9
8.2 Zeitlicher Rahmen.................................................................................................................... 9
8.3 Personalkonzept ...................................................................................................................... 9
8.4 Raumkonzept ........................................................................................................................... 9
8.5 Finanzierung ............................................................................................................................ 9
8.6 Zusammenarbeit in der Schule ................................................................................................ 9
8.7 Betreuung von Kindern mit besonderen Bedarfen (Intensivbetreuung) .............................. 10
8.7.1 Grundsätze .................................................................................................................... 10
8.7.2 Bedarf für Intensivbetreuung ........................................................................................ 10
8.7.3 Finanzierung der Intensivbetreuung ............................................................................. 10
8.7.4 Pädagogisches Konzept der Intensivbetreuung ............................................................ 10
8.7.5 Personal für Intensivangebote ...................................................................................... 10
8.7.6 Räume für Intensivangebote ......................................................................................... 11
8.7.7 Umsetzung der Betreuung von Kindern mit besonderen Bedarfen .............................. 11
Abschlussdokumentation Planung Schulkinder-Betreuung Darmstadt - Waldkolonie – Käthe-Kollwitz-Schule
© Johannes Schnurr 08/2012 Seite 3 von 11
1 Ausgangslage
Im Mai 2011 beauftragte die Stadt Darmstadt mich mit der Planung der Schulkinderbetreuung. Die
Planungskonzeption sah vor, dass an der Käthe-Kollwitz-Schule modellhaft eine Konzeption für die
Schulkinderbetreuung erarbeitet werden soll. Diese sollte in Kooperation zwischen der Schule, den
Eltern, den Kindertageseinrichtungen vor Ort, dem Jugendamt und dem Schulamt entwickelt werden
und als Grundlage für die Betreuungsangebote an allen Grundschulen der Stadt dienen. Ausgangs-
punkt war ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 21.01.2011. Darin werden folgende maß-
geblichen Aspekte für den Planungsprozess genannt:
„Es ist eine strategische Entscheidung zur künftigen Ausrichtung der Schulkinderbetreuung in
Darmstadt im Hinblick auf das Verhältnis „Betreuende Grundschule“, „Familienfreundliche
Schule“, „Ganztagesschule“ und „Hortbetreuung“ zu treffen.
Ziel ist eine integrierte Betreuung von Schulkindern am Ort der Schule unter Beachtung der
personellen und räumlichen Anforderungen für unterschiedliche Bedarfe der Kinder. Fami-
lien und Kinder brauchen unterschiedliche Betreuungsqualitäten. Diese müssen auch zukünf-
tig verfügbar sein (modulares System).
Der vorgesehene Planungsprozess hat die Vorgaben des hessischen Bildungs- und Erzie-
hungsplans umzusetzen.
Zu Beginn des Planungsprozesses ist eine detaillierte Bestandserhebung vorzulegen, die we-
nigstens nach Sozialräumen, Angebotsformen, Zielgruppen, Anbietern, Räumlichkeiten diffe-
renziert ist.
Bei der Planung sollen sowohl die Institutionen als auch die betroffenen Eltern und Kinder
angemessen beteiligt werden.
Die Beteiligung des staatlichen Schulamtes ist zu sichern.
Alle Betrachtungen und Planungen folgen dem sozialräumlichen Ansatz.
Neben den quantitativen Bedarfen sind insbesondere qualitative Aspekte (z. B. Standards in
Bezug auf Personal, Konzept etc.) bei der Planung zu berücksichtigen.
Bei der Platzvergabe ist den Eltern eine frühzeitige Planungssicherheit zu ermöglichen.
Insbesondere der Betreuungsbedarf in Ferienzeiten ist in Abstimmung mit den Ferienspiel-
angeboten zu beachten.
Der Planungsprozess soll in einem Sozialraum modellhaft starten. Dies soll die Waldkolonie
sein“.
Die Auftragsvergabe erfolgte außerdem auf der Basis meines Angebotes vom 10.06.2010. Die dort
konkretisierte Planungskonzeption beinhaltet unter anderem folgenden Eckpunkte:
Die Bestands und Bedarfsermittlung berücksichtigt in erster Linie qualitative Aspekte.
Die Konzeptentwicklung erfolgt in enger und kontinuierlicher Kooperation mit den Akteuren
vor Ort.
Die Konzeptentwicklung basiert auf den vorhandenen Strukturen und der aktuellen Praxis
der Betreuung.
Für die Konzeptentwicklung werden Praxisbeispiele aus anderen Bundesländern herangezo-
gen.
2 Projektstruktur
Die Arbeitsformen des Projektes sollten sicherstellen, dass die teilweise sehr unterschiedlichen Inte-
ressen der Akteure angemessen Berücksichtigung finden und so ein Konzept entstehen kann, das in
der Umsetzung auch tragfähig ist. Die Diskussionen über die Inhalte aber auch über die institutionelle
Umsetzung der Konzeption wurden stets mit dem Blick auf ihre praktische Realisierbarkeit im Umfeld
der Käthe-Kollwitz-Schule geführt. Dies wurde dadurch erreicht, dass alle Akteure vor Ort in die Erar-
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© Johannes Schnurr 08/2012 Seite 4 von 11
beitung der Konzeption kontinuierlich eingebunden waren. Insgesamt waren 37 Personen aktiv an
dem Planungsprozess beteiligt.
6 Fach- bzw. Leitungskräfte aus den bestehenden Betreuungsangeboten an der Schule,
4 Leitungskräfte aus den Horteinrichtungen im Umfeld der Schule,
8 Lehrkräfte der Schule bzw. VertreterInnen des staatlichen Schulamtes,
4 VertreterInnen aus dem Schulverwaltungsamt und dem Jugendamt,
15 VertreterInnen der Elternschaft, von denen 9 an jeweils einem, 6 an mehreren Workshops
teilgenommen haben.
Die Projektstruktur bestand aus folgenden Gremien:
Projektgruppe (feste Zusammensetzung): Schule, Eltern, Schulbetreuung, Kita, Schulamt, Ju-
gendamt,
Workshop-Veranstaltungen (wechselnde Zusammensetzung) ElternvertreterInnen, Fachkräf-
te aus Schule und Jugendhilfe, VertreterInnen von Einrichtungen,
Informationsveranstaltung (offen für alle ) Schule, Eltern, Fachkräfte, Politik, Verwaltung,
BürgerInnen.
3 Projektverlauf
Die ersten vorbereitenden Gespräche zu dem Planungsprojekt fanden bereits im Mai 2010 statt, ein
Angebot wurde im Juni 2010 erstellt. Die Auftragsvergabe und damit der Beginn des Projektes verzö-
gerten sich dann noch aufgrund von internen Abstimmungsprozessen in der Stadtverwaltung. Der
Auftrag wurde im Mai 2011 erteilt. Das Projekt startete im August 2011 mit ersten internen Abstim-
mungsgesprächen. Im Folgenden sind die wichtigen Stationen im Projektverlauf aufgeführt:
Datum Gremium Inhalt
14.09.2011 1. Sitzung Pro-
jektgruppe
Abstimmung der Projektziele, der Projektstruktur (Arbeitsformen,
Gremien) und des Zeitplanes
24.10.2011 Öffentliche In-
formations-
veranstaltung
Vorstellung des Planungsprojektes und der Planungsstruktur,
Stellungnahme der politisch Verantwortlichen, Statements und
Fragen von Eltern, Schule und Betreuungseinrichtungen
04.11.2011 1. Workshop Bestandserhebung: Aktuelle Angebotsstruktur und Inanspruch-
nahme der Betreuungseinrichtung
05.12.2011 2. Workshop Bedarfserhebung: Ausgehend von dem aktuellen Betreuungsan-
gebot werden Entwicklungsperspektiven vor dem Hintergrund
der von den Eltern geäußerten Bedarfe, der tatsächlichen Inan-
spruchnahme und der institutionellen Kooperation der unter-
schiedlichen Angebotsträger erarbeitet.
15.12.2011 2. Sitzung Pro-
jektgruppe
Diskussion und Verabschiedung von Zielen, an denen sich eine
künftige Konzeption der Betreuung an der Schule orientiert.
26.01.2012 3 Workshop Vorstellungen von Konzeptionen der Offenen Ganztags-
Grundschule (OGS) in NRW; Festlegung relevanten Themen für
die Konzeption
09.02.2012 4. Workshop Erarbeitung der inhaltlichen Konzeption der Betreuung
Abschlussdokumentation Planung Schulkinder-Betreuung Darmstadt - Waldkolonie – Käthe-Kollwitz-Schule
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08.03.2012 5. Workshop Erarbeitung der inhaltlichen Konzeption und eines Vorschlages
zur Ermittlung der Kosten des Betreuungsangebotes
29.03.2012 3. Sitzung Pro-
jektgruppe
Vorstellung, Diskussion und Verabschiedung des Konzeptentwur-
fes und des Vorschlages zur Ermittlung der Kosten und der Finan-
zierung
24.04.2012 Erweiterte Pro-
jektgruppe
Diskussion des Konzeptentwurfes mit der Sozialdezernentin und
dem Bürgermeister; Konkretisierung des Planungsauftrages im
Hinblick auf die Differenzierung und Intensivierung des Be-
treuungsangebotes an der Schule unter Einbeziehung der Hortka-
pazitäten
24.05.2012 4. Sitzung der
Projektgruppe
Umsetzung des erweiterten Planungsauftrages: Ergänzung der
Konzeption um die Beschreibung zusätzlicher Angebotselemente
zur Betreuung von Kindern mit besonderen Bedarfen
27.06.2012 5. Sitzung der
Projektgruppe
Umsetzung des erweiterten Planungsauftrages: Diskussion und
Verabschiedung der Aussagen zu der Erweiterung des Be-
treuungsangebotes; Sammlung von Aspekten, die bei der institu-
tionellen Zusammenführung der Hortangebote in die Betreuung
an der Schule zu beachten sind
4 Bestandserhebung
Im Rahmen einer Workshopveranstaltung am 04.11.2011wurde der Bestand an Betreuungsangebo-
ten für die Schülerinnen und Schüler der Käthe-Kollwitz-Schule in der Schule selbst und in ihrem Um-
feld erhoben. Die Angaben stammen von den beteiligten Fachkräften.
Die wesentlichen Erkenntnisse der Bestandserhebung lassen sich wie folgt zusammenfassen
Von den rd. 260 Kindern, die an der Schule unterrichtet werden, werden ca. 65 Kinder (25%)
außerhalb der Schule in Horten betreut
Innerhalb der Schule werden ca. 75 Kinder (30%) in unterschiedlichen Settings betreut
Knapp die Hälfte der Kinder nehmen keine Betreuung in Anspruch
Die Angebote sind stark differenziert bezüglich
o Qualität von Dauer, Intensität und Verlässlichkeit der Betreuung
o Höhe der Kostenbeiträge
o Zugangswege für Eltern zu Informationen über Inhalt und Auslastung sowie zur An-
meldung
Die Inanspruchnahme der Angebote zeigt, dass Bedarfe von Eltern und Kindern sehr unter-
schiedlich sind.
Das Nachfrageverhalten zeigt, dass der Bedarf an verlässlicher und intensiver Betreuung
derzeit nicht befriedigt werden kann.
Die Erfahrung der Fachkräfte zeigt, dass es für Eltern relativ schwierig, das richtige Angebot
auszusuchen und es zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung zu haben.
Es ist also davon auszugehen, dass mindestens die Hälfte der Kinder einen Betreuungsplatz in An-
spruch nimmt. Dabei ist zu beachten, dass die Ansprüche bezüglich Dauer und Intensität der Betreu-
ung stark variieren.
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Aus der Bestandserhebung ergaben sich keine eindeutigen Erkenntnisse dazu, wie Eltern und Kinder
den Standort der Betreuung (an der Schule oder im Umfeld der Schule) bewerten. Hierzu gab es bei
den VertreterInnen der Interessengruppen unterschiedliche Auffassungen.
5 Bedarfsermittlung
Ausgangspunkt für die Bedarfsermittlung war das im November 2011 vorhandene Betreuungsange-
bot für die Grundschulkinder. Es wurde in einem Workshop aus der Sicht der der Kinder, der Eltern,
der Schule und der Betreuungseinrichtungen bewertet und aus dieser Analyse wurden dann Perspek-
tiven für eine künftige Gestaltung abgeleitet. Diese Perspektiven lassen sich wie folgt zusammenfas-
sen:
Die Betreuungsangebote sind gegenwärtig nicht bedarfsgerecht, weder im Hinblick auf die Zahl der
Plätze noch im Hinblick auf die Qualität der Betreuung. Sowohl die Hortangebote als auch die Be-
treuung an der Schule kann nicht alle Betreuungsnachfragen befriedigen. Auch die Betreuung in den
Randzeiten und in den Ferien wird stärker nachgefragt als vorgehalten. Es ist davon auszugehen, dass
auch künftig mindestens die Hälfte, perspektivisch eher zwei Drittel der Grundschulkinder eine Be-
treuung in Anspruch nehmen werden. Die Ansprüche an Dauer und Intensität der Betreuung werden
stark variieren.
Ein besonderes Problem stellt der Zugang zu den Betreuungsangeboten dar. Da es von mehreren
Trägern in sehr unterschiedlichen Settings vorgehalten wird, ist es für die interessierten Familien
nahezu unmöglich, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, das für sie passende Angebot aus-
zuwählen und dann zeitnah eine verlässliche Zusage über den Umfang und die Intensität der Betreu-
ung zu bekommen. Künftig sollte das Angebot also transparenter dargestellt und der Zugang verläss-
lich gestaltet werden.
Ein künftiges Betreuungsangebot muss nach Ansicht der Planungsbeteiligten auch deutlich besser mit
dem Schulbetrieb verzahnt werden, insbesondere wenn es um die Begleitung bei der Erledigung der
Hausaufgaben und die Koppelung der Betreuungsangebote mit dem erweiterten Bildungsangebot
der Schule geht.
6 Erstellung der Konzeption
Nach der Bestands- und Bedarfserhebung wurden die Ziele der Konzeptionserarbeitung wie folgt
beschrieben:
Das Betreuungsangebot am Ort der Schule wird intensiviert: Es werden mehr Kinder als bisher
betreut, die verlässlichen Betreuungszeiten werden ausgedehnt und nach Zeiten und Be-
treuungsintensität weiter differenziert.
Die Betreuungsangebote am Ort der Schule werden zentral koordiniert, dies betrifft die Planung,
konzeptionelle Abstimmung und Weiterentwicklung, die Personal- und Ressourcenverwaltung
und das Anmeldeverfahren.
Das Betreuungsangebot wird mehr mit dem Schulbetrieb verknüpft und darin integriert; dazu
sind Absprachen über die Aufgabenteilung bzw. die Abgrenzung der Verantwortungsbereiche,
eine gemeinsame Planung und die Koppelung des erweiterten Bildungsangebotes und der Be-
treuungsangebote erforderlich.
Aus diesen Zielsetzungen folgte unmittelbar, dass die organisatorische Struktur des Betreuungsange-
botes an der Schule neu gefasst werden musste. Die Schule selbst formulierte das Ziel, dass alle Be-
treuungsangebote unter einer Trägerschaft zusammengefasst und somit eine einheitliche und trans-
parente Kooperation und Steuerung ermöglicht wird. Es folgten Gespräche der beiden Träger unter
der Vermittlung des Schulverwaltungsamtes über die Gestaltung der Zusammenfassung beider An-
gebote unter dem Dach des SKA. Im Ergebnis konnten sich die Beteiligten einigen, dass die Betreuung
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ab dem Schuljahr 2012/2013 unter dem Dach des SKA angeboten wird. Den Eltern wurde zugesagt
dass alle bestehenden Betreuungsverhältnisse weitergeführt werden und dass sie zeitnah über das
Angebot nach den Ferien informiert werden.
Parallel dazu wurde die Rahmenkonzeption erstellt. Da diese Konzeption die Basis für die Gestaltung
der Betreuung an allen städtischen Grundschulen darstellen sollte, war es notwendig, sich bei der
Formulierung auf die wesentlichen inhaltlichen und strukturellen Merkmale zu konzentrieren. Es
sollte ein Rahmen beschrieben werden, der je nach den örtlichen Gegebenheiten unterschiedlich
ausgestaltbar ist.
Folgende zentralen Themen wurden definiert:
Grundsätze
Zeitlicher Rahmen
Personalkonzept
Raumkonzept
Finanzierung
Zusammenarbeit in der Schule
Die grundsätzlichen Rahmenvorgaben sowie die Festlegung der Betreuungszeiten konnten in großer
Übereinstimmung in den Arbeitsgruppen vereinbart werden. Hinsichtlich des Personal- und Raum-
konzeptes und der damit eng verknüpften Finanzierungsfragen wurden intensive Diskussionen ge-
führt. Insbesondere von Seiten der Träger und der Eltern wurde eine deutlich höhere Qualität der
Betreuung eingefordert, als sie bisher an der Schule gewährleistet werden kann. Diese Forderungen
fanden ihren Niederschlag in den Regelungen zum Fachkräfteanteil, zur Betreuungsintensität (Zeit-
abdeckung mit zwei Betreuungskräften) und zur Anzahl der verfügbaren Räume.
In einem nächsten Schritt wurden Ziele für die weitere Entwicklung des Betreuungsangebotes formu-
liert. Dabei ging es vorrangig darum, die bisher an unterschiedlichen Orten und in unterschiedlichen
Institutionen vorgehalten Betreuungsangebote für Kinder der Primarstufe am Ort der Schule zusam-
menzuführen. Damit soll erreicht werden, dass ein umfassendes und für unterschiedliche Bedarfe
flexibel gestaltbares Angebot vorgehalten wird; es soll allen Kindern, auch denjenigen mit besonde-
ren Betreuungsbedarfen, gerecht werden. Dazu ist es notwendig, Schritt für Schritt die bislang in den
Horten im Umfeld der Schule vorgehaltenen Kapazitäten in das Betreuungsangebot an der Schule zu
integrieren. Ziel ist es, sowohl hinsichtlich der Intensität der Betreuung als auch hinsichtlich der Be-
treuungszeiten hohe Flexibilität zu erreichen und den erwartbaren quantitativen Betreuungsbedarf
von 50-60% der Grundschulkinder zu befriedigen.
Wenn Kinder mit besonderen Belastungen, Verhaltensauffälligkeiten und Behinderungen in der Be-
treuung adäquat begleitet werden sollen, so sind hierfür zusätzliche personelle und sachliche Res-
sourcen erforderlich. Aufgrund von Erfahrungswerten ging die Projektgruppe davon aus, dass für
etwa 15% der zu betreuenden Kinder aufgrund ihrer besonderen Bedürfnisse die in der Basiskonzep-
tion vorgesehene personelle und sachliche Ausstattung nicht ausreichend ist. Eine Intensivbetreuung
soll dabei grundsätzlich so realisiert werden, dass das einzelne Kind in dem Betreuungsverband
(Gruppe) verbleibt und an seine speziellen Bedürfnisse angepasste zusätzliche Förderung erhält. Eine
Segregation von besonders bedürftigen Kindern wird vermieden. Es gilt der Grundsatz der „inklusi-
ven“ Betreuung.
Die Finanzierung der über das Basisangebot hinausgehenden Betreuung erfolgt über Leistungen der
Jugendhilfe, die auf einzelne Kinder bezogen sind. Ein Verfahren zur Feststellung dieser Bedarfe im
Einzelfall in Kooperation zwischen Schule, Jugendhilfe und Eltern, wird noch zu erarbeiten sein.
Die Projektgruppe stellte einhellig fest, dass die erweiterte Konzeption, die unter Einschluss der
Hortkapazitäten eine Betreuung sowohl der Hort-Kinder als auch der Kinder mit besonderen Bedar-
fen ermöglicht, erst dann umgesetzt werden kann, wenn zusätzlichen räumlichen Möglichkeiten an
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der Schule geschaffen sind und die notwendigen pädagogischen Fachkräfte in der Schulbetreuung
verfügbar sind.
7 Eckpunkte für die Kostenberechnung
Die qualitativen Aspekte der Betreuung wurden im gesamten Verlauf der Planung immer wieder
thematisiert. Dabei bestand in den Workshops und in der Projektgruppe hohe Übereinstimmung
darin, dass die gegenwärtige Ausstattung des Angebotes eine befriedigende Qualität nicht sicherstel-
len kann. Letztendlich verdichtete sich die Diskussion der Qualitätsmerkmale in der Ermittlung des
Kostenrahmens. Die Berechnung des Kosten erforderte eine Festlegung insbesondere der Personal-
kapazitäten hinsichtlich der Anzahl der Personalstellen und der Qualifizierung der Fachkräfte. Darü-
ber hinaus mussten die Betreuungszeiten, die Zeiten für Vor- und Nachbereitung sowie für Koopera-
tionskontakte innerhalb und außerhalb der Schule und letztlich auch der Personalschlüssel festgelegt
werden.
Die Berechnung der Personalkosten erfolgte auf der Basis der Angaben der KGST1 über die Arbeits-
platzkosten und der Verfügungszeit im kommunalen Diensten. Sie wurde so angelegt, dass sie eine
größtmögliche Flexibilität in der Ausgestaltung durch den Träger je nach den Gegebenheiten vor Ort
erlaubt.
Die Projektgruppe einigte sich auf folgenden Grundlagen für die Kostenberechnung:
Jährliche Arbeitgeber-Personalkosten für Fachkraft (nach KGST) 45.200
Jährliche Arbeitgeber-Personalkosten für Ergänzungskraft (nach KGST) 37.100
Jährliche Verfügungszeit für pädagogische Fachkräfte (nach KGST) (Anzahl der
Arbeitsstunden, die am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen nach Abzug von Ab-
wesenheit aufgrund von Sonn- und Feiertagen, Urlaubstagen, durchschnittlichen
Krankheits- und Fortbildungstagen.)
1.575
Anzahl Kinder pro Betreuungsgruppe 20
Schulwochen im Jahr 39
Betreuungstage in der Woche 5
Betreuungsstunden am Tag 5
Anteil der Fachkräfte an den Betreuungskräften (Fachkräfteanteil) 75%
Abdeckung der Betreuungszeit mit zwei Betreuungskräften 60%
Anteil der Arbeitszeit der Fachkräfte für Vorbereitung und Koordination 15%
Anteil der Arbeitszeit der Ergänzungskräfte für Vorbereitung und Koordination 10%
Anteil der Kosten für Sachmittel 15%
1 Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement; Materialien Nr. 4/2011: „Kosten eines Ar-
beitsplatzes
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Anteil der Kosten für Verwaltung (Träger) 5%
Die Projektgruppe orientierte sich bei der Kostenberechnung neben den qualitativen Aspekten an der
Vorgabe, dass der Elternbeitrag für die Betreuung den gegenwärtigen Hortbeitrag nicht überschrei-
ten darf.
8 Konzeptionsentwurf
8.1 Grundsätze
Kinder der Grundschule können auf Wunsch ihrer Eltern außerhalb des Unterrichts und außerhalb
der unterrichtsergänzenden Angebote an der Grundschule betreut werden. Die Eltern melden ihre
Kinder verbindlich für mindestens ein Schuljahr zur Betreuung an. Die Betreuung wird von einem
anerkannten Träger der freien Jugendhilfe organisiert und verantwortet. Im Rahmen des Angebotes
können Kinder eine warme Mittagsmahlzeit einnehmen, ihre Hausaufgaben erledigen und in den
dafür vorgesehenen und ausgestatteten Räumen und Freiflächen der Schule in strukturierten und
offenen Angebotsformen spielen, lernen und sich beschäftigen.
8.2 Zeitlicher Rahmen
Betreuung und Unterricht decken einen Zeitraum von 8 Stunden am Tag ab. Der Unterricht deckt
mindestens 3 Stunden, die Betreuung mindestens 5 Stunden pro Tag ab. Die Zeitstruktur wird nach
den Bedarfen vor Ort flexibel zwischen Eltern, Schule und Träger vereinbart. Nach Bedarf wird eine
Betreuung ab 7:00 Uhr und bis 17:00 angeboten. In den Schulferien wird für 6 Wochen eine Betreu-
ung von 8 Stunden pro Tag angeboten.
8.3 Personalkonzept
Die Betreuung findet in jahrgangsübergreifenden Gruppen mit bis zu 20 Kindern statt. Für jede Grup-
pe steht eine feste Betreuungsperson und zur Verfügung. In der Schulzeit werden in jeder Gruppe
70% der Betreuungszeit von zwei Betreuungskräften je Gruppe abgedeckt. Die Einrichtung wird von
einer Fachkraft geleitet. Der Fachkräfteanteil beträgt 0,75 Fachkraftstellen auf eine Vollzeitstelle. Als
Fachkräfte werden ErzieherInnen und SozialpädagogInnen eingesetzt.
8.4 Raumkonzept
Auf der Basis des Raumkonzeptes des Schulträgers für die Grundschulen wird für jede Gruppe ein
Betreuungsraum zur Verfügung gestellt. Ein weiterer Raum steht für das Essen und die Ausgabe des
Essens zur Verfügung. Die Räume werden vom Schulträger entsprechend der pädagogischen Konzep-
tion ausgestattet.
8.5 Finanzierung
Das Angebot wird finanziert durch Elternbeiträge und einen Förderzuschuss der Stadt. Die Elternbei-
träge für die Betreuung werden vom Träger für jeden Kalendermonat erhoben. Die Elternbeiträge für
die Betreuung in den Ferien werden vom Träger einmalig erhoben. Die Höhe des monatlichen El-
ternbeitrages für die Betreuung liegt unter dem Hortbeitrag.
8.6 Zusammenarbeit in der Schule
Der Träger arbeitet insbesondere im Rahmen der unterrichtsergänzenden Angebote eng mit der
Schule zusammen. Die Eltern wirken in festen Beteiligungsstrukturen an der Gestaltung des Angebots
mit. Die Zusammenarbeit der Beteiligten findet in zwei Gremien statt:
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1. Ein gewählter Elternbeirat mit VertreterInnen aus jeder Betreuungsgruppe berät über die
Grundsätze und Rahmenbedingungen des Betreuungsangebotes.
2. Eine Lenkungsgruppe bestehend aus VertreterInnen der Schule und des Trägers berät über
die Ausgestaltung des Betreuungsangebotes.
Das Engagement der Eltern in den Betreuungsangeboten wird von dem Träger gefördert.
8.7 Betreuung von Kindern mit besonderen Bedarfen (Intensivbe-
treuung)
8.7.1 Grundsätze
Die Betreuung an der Schule steht allen Kindern offen, auch wenn sie aufgrund von besonderen Be-
lastungen, Verhaltensauffälligkeiten oder Behinderung besondere Betreuung benötigen. Für diese
Kinder wird eine Intensivbetreuung angeboten. Besondere Betreuungsgruppen werden nicht gebil-
det. Die pädagogische Betreuung soll vielmehr je nach dem individuellen Bedarf der einzelnen Kinder
intensiviert und differenziert werden. Ziel ist es eine „inklusive“ Betreuung im Sinne einer Integration
von Kindern mit unterschiedlichen Betreuungsbedarfen und Belastungen zu verwirklichen.
8.7.2 Bedarf für Intensivbetreuung
Es ist davon auszugehen, dass 15% der Kinder eines Jahrgangs über das Basis-Angebot hinausgehen-
de Betreuung und Förderung benötigen. Dies gilt bezogen auf den Querschnitt der gesamten Stadt.
Abhängig von der Sozialstruktur der Schulbezirke ist eine schulbezogene Bedarfsdifferenzierung zu
erwarten. Der Bedarf an zusätzlicher Betreuung wird demnach für jede Schule in Abhängigkeit von
Sozialstrukturindikatoren des Schulbezirkes zu ermittelt sein. Innerhalb der Schule entscheiden Lehr-
kräfte und Jugendhilfe (Jugendamt und Träger) gemeinsam mit den Eltern, welche Kinder besondere
Betreuung und Förderung brauchen. Die Kindertageseinrichtungen werden dabei einbezogen. Für die
Feststellung des besonderen Betreuungsbedarfes wird ein einheitliches Verfahren entwickelt.
8.7.3 Finanzierung der Intensivbetreuung
Die Finanzierung der über das Basisangebot hinausgehenden Intensiv-Angebote erfolgt über fallbe-
zogene Leistungen der Jugendhilfe (nach § 27 ff SGB VIII). Zusätzliche Elternbeiträge werden hierfür
aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht erhoben.
8.7.4 Pädagogisches Konzept der Intensivbetreuung
Das pädagogische Konzept wird an der jeweiligen Schule entwickelt. Es enthält beispielsweise fol-
gende Bausteine
Intensive Elternarbeit
Soziales Training/Gewaltprävention
Krisenintervention
Einzelbetreuung, individuelle Förderung
Vermittlung von Alltagsfertigkeiten
Sprachförderung
8.7.5 Personal für Intensivangebote
Für 20 Kinder mit besonderen Bedarfen wird eine Personalkapazität von 1,5 Fachkraftstellen zur Ver-
fügung gestellt.
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8.7.6 Räume für Intensivangebote
Zusätzlich zu den Betreuungsräumen werden kleinere Gruppen- und Ruheräume sowie Räume für
Aktivitäten mit Eltern (Beratungszimmer, Elterncafé etc.) bereitgestellt.
8.7.7 Umsetzung der Betreuung von Kindern mit besonderen Bedarfen
Die Intensivierung des Betreuungsangebotes wird schrittweise umgesetzt. Zunächst werden die in-
frastrukturellen (Räumlichkeiten, Außengelände etc.) geschaffen und die personellen (Fachkräfte,
Leitungskräfte, Team- und Trägerstrukturen) Voraussetzungen geschaffen. Nach Maßgabe der Wei-
terentwicklung von Infrastruktur und Personalstruktur wird das Betreuungsangebot quantitativ und
qualitativ ausgeweitet. Ziel ist es, am Ort der Schule allen Kindern eine ihren Bedürfnissen entspre-
chende Betreuung anzubieten. Dazu ist es erforderlich, dass in der Schule stabile Organisationsstruk-
turen für die Fachkräfte der Jugendhilfe und tragfähige Kooperationsstrukturen mit der Schule ent-
stehen.
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Schule Plätze Zuschuss 651,83 Ferienbetreuung 1 Andersenschule 74 48.235,42 5.855,62 2 Astrid-Lindgren-Schule 122 79.523,26 9.653,86 3 Bessungerschule 159 103.640,97 12.581,67 4 Christian-Morgenstern-Schule 63 41.065,29 4.985,19 5 Elly-Heuss-Knapp-Schule 130 84.737,90 10.286,90 6 Erich-Kästner-Schule 100 65.183,00 7.913,00 7 Ernst-Elias-Niebergall-Schule 31 20.206,73 2.453,03 8 Frankensteinschule 95 61.923,85 7.517,35 9 Friedrich-Ebert-Schule 97 63.227,51 7.675,61 10 Georg-August-Zinn-Schule 90 58.664,70 7.121,70 11 Goetheschule 90 58.664,70 7.121,70 12 Heinrich-Heine-Schule 62 40.413,46 4.906,06 13 Heinrich-Hoffmann-Schule 53 34.546,99 4.193,89 14 Käthe-Kollwitz-Schule 65 42.368,95 5.143,45 15 Ludwig-Schwamb-Schule 75 48.887,25 5.934,75 16 Mornewegschule 77 50.190,91 6.093,01 17 Schillerschule 95 61.923,85 7.517,35 18 Wilhelm-Busch-Schule 72 46.931,76 5.697,36 19 Wilhelm-Hauff-Schule 40 26.073,20 3.165,20 1590 1.036.409,70 125.816,70 Gesamt Schuljahr 2014/2015 1.162.226,40 1.166.000,00 543.459,39 484.261,00 1.027.720,39 138.279,61 Mittel für Ausbau Platzkapazitäten 189 123.195,87 Ferien 95 14.955,57 1.165.871,83 Auszahlungen im Haushaltsjahr 2014 1. Schulhalbjahr 2014/2015 (5 Monate inkl. Ferienbetreuung) Verbleibende Mittel für Ausbau Platzkapazitäten Schulkinderbetreuung - Planungsprozess Umsetzung Umsetzung zum Schuljahr 2014/2015 Zuschuss pro Platz / pro Schuljahr 651,83 € Ferienbetreuung 6 Wochen 50 % der Plätze: pro Platz 158,26 € Auswirkungen auf den Haushalt 2014 Haushaltsanmeldung 2014 0,75 % Fachkräfte-Anteil; Koordination Fachkraft 15%; Koordination Ergänzungskraft 10% Kinder pro Gruppe: 30 2. Schulhalbjahr 2013/2014 (7 Monate) AG-Personalkosten Fachkraft/Jahr (TVÖD S6) 45.200 € AG-Personalkosten Ergänzungskraft/Jahr (TVÖD S2) 37.100 € AG-Personalkosten Hauswirtschaftskraft (TVöD E 3) 32.800 € Verfügungszeit im Jahr (Std.) 1.575 Anzahl der zu betreuuenden Schüler an der Schule 75 Anzahl der Gruppen an der Schule 2,50 Schul Tage pro Jahr 192 Schul-Wochen Pro Jahr 38,4 Betreuungsstunden pro Schultag 5 Betreuungsstunden pro Schuljahr 960 Kinder pro Gruppe 30 Abdeckung der Betreuungszeit je Gruppe mit 2 Personen 60% Betreuungsstunden pro Schuljahr für Betreuungspersonal 3.840 Wochenstunden Hauswirtschaftskraft pro Gruppe 5 Arbeitszeit Hauswirtschaftskraft pro Schuljahr 480 Fachkräfteanteil Betreuung 0,75 Anteil Fachkraft an der Betreuungszeit 75% Anteil Ergänzungskraft an der Betreuungszeit 25% Betreuungsstunden Fachkraft pro Schuljahr 2.880 Betreuungsstunden Ergänzungskraft pro Schuljahr 960 zzgl. Arbeitszeitanteil Vorbereitung/Koordination Fachkraft 15% zzgl. Arbeitszeitanteil Vorbereitung/Koordination Ergänzungskraft 10% Arbeitszeit Fachkraft pro Schuljahr 3.312 Arbeitszeit Ergänzungskraft pro Schuljahr 1.056 Stellenanteil Fachkraft 2,10 Stellenanteil Ergänzungskraft 0,67 Stellenanteil Hauswirtschaftskraft 0,30 Personalkosten Fachkraft pro Schuljahr 95.049,14 € Personalkosten Ergänzungskraft pro Schuljahr 24.874,67 € Personalkosten Hauswirtschaftskraft pro Schuljahr 9.996,19 € Personalkosten gesamt 129.920,00 € zzgl. Sachkostenanteil 8,0% zzgl. Verwaltungskostenanteil 5,0% Gesamtkosten por Schuljahr 146.809,60 € Gesamtkosten pro Betreuungsplatz pro Schuljahr 1.957,46 € Gesamtkosten pro Betreuungsplatz im Kalendermonat 163,12 € Kinder pro Vollzeitstelle (Personalschlüssel) 27 Städtischer Kostenanteil 33,3% Städtischer Förderzuschuss pro Betreuungsplatz / Monat 54,32 € Elternbeitrag pro Kalendermonat 108,80 € Städtischer Zuschuss pro Platz/ pro Schuljahr 651,83 € Personalkosten und Arbeitszeit Kostenrechnung-Umsetzung Schuljahr 2014/2015 AG-Personalkosten Fachkraft/Jahr (TVÖD S6) 45.200 € AG-Personalkosten Ergänzungskraft/Jahr (TVÖD S2) 37.100 € AG-Personalkosten Hauswirtschaftskraft (TVöD E 3) 32.800 € Verfügungszeit im Jahr (Std.) 1.575 Anzahl der zu betreuenden Schüler an der Schule 75 Anzahl der Gruppen an der Schule 2,50 Schultage pro Jahr 30 Schulwochen pro Jahr 6 Betreuungsstunden pro Schultag 8 Betreuungsstunden pro Schuljahr 240 Kinder pro Gruppe 30 Abdeckung der Betreuungszeit je Gruppe mit 2 Personen 60% Betreuungsstunden pro Schuljahr für Betreuungspersonal 960 Wochenstunden Hauswirtschaftskraft pro Gruppe 5 Arbeitszeit Hauswirtschaftskraft pro Schuljahr 75 Fachkräfteanteil Betreuung 0,75 Anteil Fachkraft an der Betreuungszeit 75% Anteil Ergänzungskraft an der Betreuungszeit 25% Betreuungsstunden Fachkraft pro Schuljahr 720 Betreuungsstunden Ergänzungskraft pro Schuljahr 240 zzgl. Arbeitszeitanteil Vorbereitung/Koordination Fachkraft 15% zzgl. Arbeitszeitanteil Vorbereitung/Koordination Ergänzungskraft 10% Arbeitszeit Fachkraft pro Schuljahr 828 Arbeitszeit Ergänzungskraft pro Schuljahr 264 Stellenanteil Fachkraft 0,53 Stellenanteil Ergänzungskraft 0,17 Stellenanteil Hauswirtschaftskraft 0,05 Personalkosten Fachkraft pro Schuljahr 23.762,29 € Personalkosten Ergänzungskraft pro Schuljahr 6.218,67 € Personalkosten Hauswirtschaftskraft pro Schuljahr 1.561,90 € Personalkosten gesamt 31.542,86 € zzgl. Sachkostenanteil 8,0% zzgl. Verwaltungskostenanteil 5,0% Gesamtkosten por Schuljahr 35.643,43 € Gesamtkosten pro Betreuungsplatz pro 6 Wochen Ferienbetr. 475,25 € Gesamtkosten pro Ferien-Betreuungsplatz pro Woche 79,21 € Kinder pro Vollzeitstelle (Personalschlüssel) 108 Städtischer Kostenanteil 33,3% Städtischer Förderzuschuss pro Ferien-Betreuungsplatz/Woche 26,38 € Elternbeitrag pro Ferienwoche 52,83 € 6 Ferienwochen - Zuschuss Stadt 158,26 € Personalkosten und Arbeitszeit Kostenberechnung Ferienbetreuung 2014/2015
anlage 3
1686 Zeichen
Eltern stellen Antrag auf Schulbegleitung mit vorhandenen ärztlichen Gutachten und ggf. Schulbericht Überprüfung der Zugehörigkeit zum Personenkreis anhand der ärztlichen Gutachten, evtl. Anforderung eines weiteren Fachgutachtens Zugehörigkeit zum SGB XII wird festgestellt Zugehörigkeit zum SGB XII ist nicht gegeben, evtl. in Absprache mit den Eltern Weiterleitung der Unterlagen an andere Stellen (StSD, Krankenkasse) Ablehnungsbescheid , ggf. Widerspruchsverfahren Einladung der Elt ern, Schule und ggf. anderer Beteiligter zum gemeinsamen Gespräch: Erörterung der Notwendigkeit, des Umfangs und der Ausgestaltung der Unterstützung im Rahmen der angemessenen Schulbildung Erstellung Bewilligungs- bescheid und gleichzeitige Kontaktauf- nahme mit Hilfeanbieter Überein - stimmung Keine Überein - stimmung , Bedarf wird vom Jugendamt nicht gesehen Keine Überein - stimmung , Art und Umfang des Unterstützungs- bedarfs sind strittig Erstellung Ablehnungs- bescheid , ggf. Widerspruchs- verfahren Entscheidung des Jugendamtes Beratungsangebot der Erziehungsberechtigten über weitere Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Eingliederungshilfe Verfahrensablauf bei Hilfen zur angemessenen Schulbildung (Schulbegleitung) Bewilligungs - oder Ablehnungs- bescheid, ggf. Widerspruchs- verfahren Gemeinsamer Bericht mit weiterer Bedarfsplanung der Schule und der Schulbegleitung halbjährlich an Eltern und Jugendamt Träger lädt Eltern, Jugendamt und sonstige Beteiligte zu jährlich stattfindenden Hilfeplangesprächen ein Berichtswesen
2014/0202
14611 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
06.08.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II Dezernat V
Dezernat IV
Dezernat III
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Schulamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2014/0202
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 211020
Kostenstelle: 040-026-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 2110-21 Sachkonto: 7128620
Betreff: Planungsprozess Schulkinderbetreuung – Ergebnisse des Planungsprozesses
Vorlage vom: 24.07.2014
Beschlussvorschlag :
1. Der Abschlussbericht über den Planungsprozess Schulkinderbetreuung wird zur Kenntnis ge-
nommen.
2. Umsetzung zum Schuljahr 2014/2015 – Haushaltsjahr 2014
• Erhöhung des Fachkräfte-Anteils von 0,50 auf 0,75
• Erhöhung des Arbeitszeitanteils Vorbereitung/Koordination Fachkraft
von 10 % auf 15 %
• Erhöhung des Arbeitszeitanteils Vorbereitung/Koordination Ergänzungskraft
von 5 % auf 10 %
• Bezuschussung von 6 Wochen Ferienbetreuung für 50 % der Betreuungsplätze
Die Finanzierung erfolgt über die Kostenstelle 040-026-100, Sachkonto 7128620 Haushalts-
jahr 2014.
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3. Das von den hessischen Schulträgern erarbeitete Orientierungsprogramm für Grundschulen
wird um angemessene Flächenanteile für ganztägig arbeitende Schulen ergänzt und perspek-
tivisch im Rahmen von Neubauten, Erweiterungen sowie Sanierungen an Grundschulen suk-
zessive umgesetzt.
4. Die Bereitstellung der ab dem Haushaltsjahr 2015 benötigten Finanzmittel für den besonderen
pädagogischen Betreuungsbedarf in Höhe von insgesamt 1.370.000,- Euro erfolgt zu je
685.000,- Euro über die Kostenstelle 051-002-1010, Sachkonto 7250100, KT 3634-30 (§ 35a
SGB VIII) sowie die Kostenstelle 051-002-1020, Sachkonto 7230100, KT 3113-21 (§ 54 Abs. I
Nr. 1 SGB XII). Die Mittel werden über die vom Fachamt gemeldeten Ansätze hinaus etatisiert.
5. Ab dem Haushaltsjahr 2014 werden im Wirtschaftsplan IDA jährlich 28.000.- € für die zusätz-
lichen Betriebskosten während der Ferienbetreuung etatisiert. Die Umsetzung erfolgt im
Nachtrags-Wirtschaftsplan 2014 und im Wirtschaftsplan 2015.
6. Der Ansatz des Sachkontos 6701750 (Mieten an IDA aus Vermieter-Mieter-Modell) wird bei
der Kostenstelle 040-016-1000 entsprechend angepasst.
Anlagen: Abschlussbericht Planungsprozess Schulkinderbetreuung
Orientierungsleitlinie Schulbau, Grundschulbetreuung
Verfahrensabläufe bei Hilfen zur angemessenen Schulbildung
Umsetzung zum Schuljahr 2014 -2015
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.07.2014:
Der Abschlussbericht des Planungsprozesses Schulkinderbetreuung wurde am 4.10.2012 in
einer öffentlichen Sitzung in der Käthe-Kollwitz-Schule vorgestellt.
Bereits mit der Magistratsvorlage 2012/0180 „Betreuende Grundschulen/Neuer Verteiler-
schlüssel“ hat die Stadtverordnetenversammlung eine ausgewogene Basisfinanzierung be-
schlossen. Jetzt ist die weitere Umsetzung der Ergebnisse aus dem Abschlussbericht des
Planungsprozesses Schulkinderbetreuung in den Blick zu nehmen.
Basierend auf der Zielformulierung in der Magistratsvorlage 2012/0180 (Erreichen der Ver-
sorgungsquote von 45 % bis 2016) wurde für die Haushalte 2014 + 2015 eine Kapazitätser-
weiterung von jährlich 343 Betreuungsplätzen eingeplant. Dies wird in 2014 nicht umsetzbar
sein, da an fast allen Grundschulstandorten die räumlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
Bei den in der Magistratsvorlage priorisierten Grundschulstandorten, die eine bauliche Erwei-
terung erhalten, wird die Fertigstellung in 2014 nicht erfolgen.
Zudem ist es erforderlich, aufgrund der Erfahrungen mit den seit dem Schuljahr 2011/2012
erfolgten Kapazitätserweiterungen die inhaltliche Qualität (Fachkräfte–Anteil) zu verbessern.
Wenn langfristig durch den Ausbau der Schulkinderbetreuung eine qualitative Vergleichbar-
keit mit dem Hortangebot angestrebt wird, ist zum Wohle der Schülerinnen und Schüler so-
wie der Beschäftigten über die pädagogische Qualität nachzudenken.
Umsetzung zum Schuljahr 2014/2015
In einem ersten Umsetzungsschritt kann mit den für das Haushaltsjahr 2014 genehmigten
Mitteln die inhaltliche Qualität in folgendem Umfang verbessert werden:
• Erhöhung des Fachkräfte-Anteils von 0,50 auf 0,75 (bezogen auf 30 Kinder)
• Erhöhung des Arbeitszeitanteils Vorbereitung/Koordination Fachkraft von 10 % auf 15 %
• Erhöhung des Arbeitszeitanteils Vorbereitung/Koordination Ergänzungskraft
von 5 % auf 10 %
• Bezuschussung von 6 Wochen Ferienbetreuung für 50 % der Betreuungsplätze
Darüber hinaus können im Schuljahr 2014/2015 mindestens 189 Betreuungsplätze zusätz-
lich finanziert werden.
Ferienbetreuung
Zur guten Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist es unverzichtbar, verlässliche Betreuungs-
angebote in einem Teil der insgesamt 12-wöchigen Schulferien vorzuhalten.
Grundsätzlich stellt schon jetzt die Wissenschaftsstadt Darmstadt als Schulträger die Infra-
struktur für 6 Wochen während der Schulferien kostenfrei zur Verfügung und übernimmt die
zusätzlichen Energie- und Reinigungskosten.
Da sich unter diesen Voraussetzungen dennoch keine bedarfsgerechten Ferienangebote etab-
liert haben, gilt es hier nachzusteuern.
Ein grundlegender Faktor scheint die sehr unterschiedliche Bedarfsnachfrage zur Ferien-
betreuung zu sein. An einigen Standorten ist die Nachfrage eher gering und ein Angebot
kommt nicht zu Stande, dennoch sind diese Familien auf eine zuverlässige Betreuung in den
Ferien angewiesen. Dies betrifft vor allem kleine Grundschulen. Nicht immer finden Familien
aufgrund der Betreuungszeiten und Kosten bei den Ferienspielangeboten passende Alternati-
ven.
…
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Es ist davon auszugehen, dass ca. 50 % der Betreuungsplätze an Grundschulen eine be-
darfsgerechte Versorgung in der Hälfte der hessischen Schulferien ermöglichen.
Rahmenbedingungen zur Bezuschussung der Ferienbetreuung werden künftig sein:
• Die Grundschulen/Trägervereine kooperieren mit benachbarten Grundschu-
len/Trägervereinen und Angeboten von Ferienspielen im Stadtteil (Planungsräume wer-
den definiert, Kooperationsgespräche von Schulamt und Jugendamt mit den Beteiligten).
• Maximal 6 Wochen Ferienbetreuung werden pro Planungsraum bezuschusst.
• Die Mindestkapazität pro Standort mit Ferienbetreuung beträgt 50 Plätze/Kinder.
• Jeder Standort erhält eine Berechtigungskarte/einen Ferienspielpass zur kostenfreien
Nutzung der Darmstädter Schwimmbäder (außer Jugendstilbad) im Rahmen der Ferien-
betreuung. Hierfür zahlt das Schulamt an das Sportamt pauschal 1.000.- € jährlich.
Bereits mit der Magistratsvorlage 2012/0180 war die Übernahme der zusätzlichen Betriebs-
kosten während der Ferienbetreuung grundsätzlich vereinbart worden. Dies ist konkreter zu
definieren.
Ab 2015 soll die Finanzierung der durch die Ferienbetreuung zusätzlich anfallenden Be-
triebskosten (Reinigung, Wasser, Strom, Müll …) über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs
Immobilienmanagement sichergestellt werden.
Der Berechnung wird ein Kostenfaktor von 40.- € pro qm/Jahr/Betreuungsfläche zu Grunde
gelegt (Berechnung: Kosten pro Kalenderjahr/52 Wochen x 6 Wochen).
Damit erhöht sich der jährliche Zuschuss aus dem Kernhaushalt zur Abdeckung des Verlus-
tes beim Eigenbetrieb Immobilienmanagement, da die Mehrkosten innerhalb des Etats des
Eigenbetriebs Immobilienmanagement nicht finanziert werden können.
Mögliche Kooperationen in den Stadtteilen/Planungsräumen könnten sein:
1. Darmstadt Nord :
Astrid-Lindgren-/Wilhelm-Busch-/Georg-August-Zinn-Schule
2. Innenstadt
a) Erich Kästner-/Christian-Morgenstern-/Ernst-Elias-Niebergall-Schule
b) Käthe-Kollwitz-/Goethe-/Friedrich-Ebert-Schule
c) Schiller-/Elly-Heuss-Knapp-Schule
d) Heinrich-Hoffmann-/Mornewegschule
e) Bessunger -/Heinrich-Heine-Schule
3. Darmstadt Süd
Frankenstein-/Andersen-/Ludwig-Schwamb-/Wilhelm-Hauff-Schule
Die Finanzierung der Schulkinderbetreuung ab dem Schuljahr 2014/2015 inklusive Ferien-
betreuung ist im Detail der Anlage zu entnehmen.
Raumprogramm-Leitlinien Grundschule/Zusatzprogramm Betreuung
Bei der Planung von Grundschulneubauten oder -erweiterungsbauten wird vom Schulträger
ein als allgemeine Orientierungsleitlinie entwickeltes Raumprogramm zugrunde gelegt. Ab-
hängig von der Zügigkeit und dem Profil der Schule ergibt sich hieraus eine bestimmte An-
zahl von allgemeinen Unterrichtsräumen, Differenzierungsräumen, Fach- und Verwaltungs-
räumen.
…
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Die Programmfläche einer 3-zügigen Grundschule setzt sich z. B. aus folgenden Komponen-
ten zusammen:
• Allgemeine Unterrichtsräume (AUR): 12 Klassenräume (ca. 60 qm), 6 Differenzie-
rungsräume (30 qm), für je 2 Klassen 1 Differenzierungsraum
• Teilbarer Multifunktionsraum für Musik, Psychomotorik etc. (120 qm) + Nebenraum
• weitere Fachunterrichtsräume (FUR): Kunst und Werken (75 qm) + Nebenraum,
PC-Raum (75 qm) + Nebenraum, Forscherwerkstatt
• Informationsbereich: Schülerbibliothek (75 qm) und pädagogisch nutzbare Aufent-
haltsflächen in Foyer und Flurbereichen sowie
• Lehr- und Lernmittelräume, Lehrer- und Verwaltungsbereich, Wirtschaftsflächen sowie
möglichst abwechslungsreich gestaltete Sport- und Freiflächen
Die angegebenen Raumgrößen sind Orientierungsgrößen und können je nach Schul- und
Baukonzept durchaus innerhalb der Gesamtfläche von den genannten Größen abweichen.
Ein weiterer Bestandteil des Raumprogramms für Grundschulen ist eine additive Fläche für
Betreuungsangebote und ganztägig arbeitende Schulen. Hier wurde ein räumlicher Orientie-
rungsrahmen entwickelt, der zukünftig als Leitlinie bei Neu- oder Erweiterungsbauten der
Wissenschaftsstadt Darmstadt dienen wird. Der Umfang der zusätzlichen Fläche basiert
quantitativ auf einer angestrebten nachschulischen Betreuungsquote von bis zu 45 % der
Schülerinnen und Schüler an Grundschulen.
Rein rechnerisch bedeutet das am Beispiel einer 3-zügigen Grundschule eine Zuordnung von
6 weiteren Räumen für Betreuungsangebote (pro Zug 2 Räume). Die Räume werden mit un-
terschiedlichsten Funktionen belegt, so dass ein vielfältiges Nutzungsangebot entsteht, wel-
ches sowohl von Betreuung als auch von Schule genutzt wird.
Ebenso stehen Räume, die eigentlich dem Raumprogramm Grundschule zugeordnet sind (z.
B. Kunst und Werken, PC-Raum, Forscherwerkstatt etc.) in den Nachmittagsstunden den
Betreuungsangeboten zur Verfügung. Die Organisation und Ausstattung der Räume muss
eine Mehrfachnutzung gewährleisten.
Der Gemeinschaftsbereich des Zusatzprogramms Betreuung sieht eine Cafeteria/Mensa von
ca. 60 qm, eine Ausgabeküche von 40 qm + Nebenraum von 25 qm vor. Die Mensa kann bei
Neubauten evtl. mit dem Multifunktionsraum der Schule gekoppelt werden mit dem Ziel,
einen großen Raum für Veranstaltungen zur Verfügung zu haben.
Die bauliche, pädagogische und organisatorische Integration der Ganztagsbereiche ist eine
planerische Herausforderung und darf nicht mit einer additiven Zuordnung monofunktionaler
Nutzungen beantwortet werden. Im Zuge eines neu rhythmisierten Ganztagsangebotes geht
das vorgesehene Raumprogramm von aktivitätsorientierten Funktionszuordnungen (Lernpha-
sen, Erholung, Kommunikation, Bewegung, Essen etc.) und einer Mehrfachbelegung von
Räumen für Schule und Betreuung aus.
Ziel des Schulträgers ist, die Ganztagsbereiche nicht zu separieren, sondern sie in die Ler-
norte mit zu integrieren, um dadurch größtmögliche Synergien zu fördern.
...
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Besonderer pädagogischer Betreuungsbedarf
Grundlage der Förderung sind die „Verfahrensabläufe bei Hilfen zur angemessenen Schulbil-
dung“ – hier: Hortbetreuung, nachschulische Betreuung und Leistungen zur Teilhabe am Leben
in der Gemeinschaft (familienentlastende Maßnahmen, Therapien, Hilfsmittel gemäß Vorstel-
lung und Verabschiedung in der Trägerkonferenz Eingliederungshilfe am 05.09.2013 - siehe
Anlage).
Entsprechende Anträge werden nach § 35a SGB VIII oder § 54 Abs. I Nr. 1 SGB XII von den
Eltern beim Jugendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt gestellt und entsprechend zwischen
den freien Trägern und dem Jugendamt abgestimmten neuen Integrationsverfahren bearbeitet.
Im Abschlussbericht zum Modellprojekt Waldkolonie werden die verschiedenen Fördermöglich-
keiten benannt. Für Kinder der Stufe 1 wird eine Pauschale von 3 Stunden wöchentlicher Indi-
vidualbetreuung gewährt, für Kinder der Stufe 2 wird ein individueller Förderbedarf festgelegt.
Das Jugendamt geht unter Berücksichtigung der Ergebnisse des vorab benannten Modellpro-
jektes von einem Hilfebedarf von 15 % aus, dies entspricht bei ca. 5007 Grundschulkindern,
von denen 1779 (ab dem Schuljahr 2014/15) in der Schulkinderbetreuung sind, ca. 267 Kin-
dern. 168 Kinder (Stand November 2013) erhalten bereits eine anderweitige Förderung seitens
des Jugendamtes, somit dürfte bei ca. 99 Kindern ein zusätzlicher Bedarf bestehen.
Eine vergleichende Berechnung zeigt auf, dass bei momentanen durchschnittlichen jährlichen
Fallkosten in Höhe von 13.839,- Euro ein zusätzliches Ausgabenvolumen in Höhe von insge-
samt rund 1.370.000,- Euro für die Umsetzung notwendig werden wird.
Diese Mittel werden ab dem Haushaltsjahr 2015 jeweils hälftig auf der Kostenstelle 051-002-
1010, Sachkonto 7250100, KT 3634-30 (§ 35a SGB VIII) sowie die Kostenstelle 051-002-1020,
Sachkonto 7230100, KT 3113-21 (§ 54 Abs. I Nr. 1 SGB XII) über den gemeldeten Etat des
Fachamtes hinaus etatisiert.
Notwendige Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2014 werden über das zur Verfügung ste-
hende etatisierte Budget des Sozialdezernates zur Verfügung gestellt.
Die Umsetzung der weiteren Ergebnisse aus dem Planungsprozess wird aufgrund aktueller
Entwicklungen auf Landesebene – Betreuungsgarantie für Grundschulkinder/Pakt für den
Nachmittag – wird einer Neubetrachtung unterzogen, sobald verlässliche Informationen hier-
zu vorliegen.
Darmstadt, 24.07.2014
40 II kr
Dezernat II Dezernat III Dezernat IV Dezernat V
i. V. i. V.
Rafael Reißer Cornelia Zuschke Jochen Partsch Joc hen Partsch
Bürgermeister Stadträtin Oberbürgermeister Oberb ürgermeister
anlage 2
1845 Zeichen
Schulamt, Planungsreferat, Raumprogramme GS Wissenschaftsstadt Darmstadt Orientierungsraumprogramm für Grundschulen bei Neu- und Erweiterungsbauten* hier: Zusatzprogramm, Schulkinderbetreuung und Ganztag Ord. Nr. Bezeichnung der Räume Organisationsgröße Anzahl qm HNF Anzahl qm HNF Anzahl qm HNF Anzahl qm HNF in m² in m² in m² in m² gibt es nicht in Darmstadt 1.0 Schulkinderbetreuung / Ganztag (Summen) 6 210 m² 9 375 m² 11 515 m² 13 675 m² 1.1 Funktionsraum (bedarfsabhängig) 2 60 120 4 60 240 6 60 360 8 60 480 kombiniert mit Schulangeboten wie Psychomotorik Forscherwerkstatt, Mediothek… 1.2 Ruhe, Rückzug, Gespräch 1 20 20 1 20 20 1 20 20 1.3 Ausgabeküche 1 20 20 1 20 20 1 25 25 1 30 30 1.4 Lagerraum 1 10 10 1 15 15 1 15 15 1 20 20 1.5 Cafeteria/Speiseraum 1 40 40 1 60 60 1 75 75 1 100 100 1.6 Nebenraum, Besprechung, Verwaltung 1 20 20 1 20 20 1 20 20 1 25 25 Ord. Nr. Bezeichnung der Räume Organisationsgröße Anzahl qm HNF Anzahl qm HNF in m² in m² 1.0 Schulkinderbetreuung und Ganztag (Summen) 16 850 m² 19 1010 m² 1.1 Funktionsraum (bedarfsabhängig) 10 60 600 12 60 720 kombiniert mit Schulangeboten wie Psychomotorik Forscherwerkstatt, Mediothek… 1.2 Ruhe, Rückzug, Gespräch 2 20 40 2 20 40 1.3 Ausgabeküche 1 40 40 1 40 40 1.4 Lagerraum 1 20 20 1 30 30 1.5 Cafeteria/S peiseraum 1 125 125 1 150 150 1.6 Nebenraum, Besprechung, Verwaltung 1 25 25 2 15 30 * Bei Ausbau der Schulkinderbetreuung im Bestand findet dieses Orientierungsraumprogramm im Rahmen der örtlichen Möglichkeiten ebenfalls Anwendung. in 20 Klassen) in 24 Klassen) ------ 5-zügig ------ ------ 6-zügig ------ (max. 500 Schüler (max. 600 Schüler in 4 Klassen) in 8 Klassen) in 12 Klassen) in 16 Klassen) (max. 100 Schüler (max. 200 Schüler (max. 300 Schüler (max. 400 Schüler ------ 1-zügig ------ ------ 2-zügig ------ ------ 3-zügig ------ ------ 4-zügig ------
Beratungsverlauf (5)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0202
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.07.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00