0065/2019
Anhörungsrecht der Bezirksvertretungen bei Konzeptvergaben
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 Vorlagen-Nummer 0065/2019 Freigabedatum 21.01.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anhörungsrecht der Bezirksvertretungen bei Konzeptvergaben Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 05.11.2018 - AN/1429/2018 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt, der Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld aus ihrer Sitzung am 05.11.2018 – AN/1429/2018 – nicht zu folgen. Sie soll jedoch im Rahmen der Evaluation des Verfahrens der Konzeptvergabe mit bewertet werden. Alternative: Der Rat beschließt, die Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln (ZustO) künftig zu ändern und den Be- zirksvertretungen für die Vergabe städtischer Grundstücke nach Konzeptqualität ein Anhörungsrecht einzuräumen. Dafür soll § 2 Abs. 2 Ziffer 2.2 ZustO um folgenden Halbsatz ergänzt werden: …„Vergaben städtischer Grundstücke nach Konzeptqualität;“. Die Änderung wird bei der nächsten Änderung der ZustO mit aufgenommen. Liegenschaftsausschuss 05.02.2019 Rat 14.02.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sitzung am 05.11.2018 – AN/1429/2018 – folgenden Be- schluss gefasst: „Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, bei allen Vergaben nach Konzeptqualität die Bezirksvertretungen über die geplante Konzeptvergabe zu unterrichten und im Rahmen der Anhö- rungsrechte zu beteiligen, bevor der Liegenschaftsausschuss darüber entscheidet, ob und nach wel- chen Kriterien die Ausschreibung über einen Verkauf städtischer Liegenschaften erfolgt. Außerdem sind die Bezirksvertretungen über die Verkaufsentscheidung der politischen Gremien des Rates zeit- nah zu unterrichten.“ Die Anhörungsrechte der Bezirksvertretungen sind in § 37 Abs. 5 GO NRW geregelt und wurden in § 2 Abs. 2 ZustO der Stadt Köln konkretisiert. Die ZustO wurde vom Rat beschlossen. Ein generelles Anhörungsrecht für Konzeptvergaben ergibt sich nicht unmittelbar aus der Gemeinde- ordnung. Sofern ein solches Anhörungsrecht für Konzeptvergaben über die Zuständigkeitsordnung eingeräumt werden soll, kann die Bezirksvertretung dies nicht durch Beschluss eigenständig erwe i- tern. Das mit dem Beschluss zum Ausdruck gebrachte Anliegen der Bezirksvertretung wird daher in eine Anregung an den Rat umgedeutet, den Bezirksvertretungen ein solches Anhörungsrecht einzu- räumen. Die Anregung wird gemäß § 38 Abs. 13 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirks- vertretungen der Stadt Köln dem Rat vorgelegt. Gegen ein solches Anhörungsrecht spricht jedoch, dass - der Rat dem Liegenschaftsausschuss die Zuständigkeit für die Veräußerung von Grundstücken bei Beträgen von mehr als 50.000 € bis einschließlich 500.000 € übertragen hat, § 14 Nr. 1 ZustO. - Konzeptvergaben lediglich Veräußerungsvorgänge sind, bei denen nicht der Kaufpreis das En t- scheidungskriterium ist, sondern die beste Nutzungsidee („Wettbewerb der guten Ideen“). Daher ist auch nach erfolgter Konzeptausschreibung weiterhin ein formaler Verkaufsbeschluss des L ie- genschaftsausschusses oder des Rates erforderlich. - Konzeptvergaben nicht den Charakter eines „Planungsvorhabens“ haben, bei denen die Bezirks- vertretung aufgrund § 37 Abs. 5 GO anzuhören wäre. Sollte im Einzelfall vom Erwerber ein Pl a- nungsvorhaben durchzuführen sein, erfolgt dies in einem separaten Verfahren mit den vorgenann- ten Beteiligungsrechten. - sich das Instrument der Konzeptvergabe nach dem Grundsatzbeschluss des Rates vom 22.09.2016 noch in der Erprobungsphase befindet. Eine Evaluation ist für das Jahr 2020 vorgese- hen. - die Möglichkeit der Beteiligung von Mitgliedern der Bezirksvertretung im bisherigen Verfahren be- reits in adäquatem Umfang sichergestellt ist (vgl. Mitteilung 3539/2018, Anlage 1). Die Gewinner der abgeschlossenen Konzeptausschreibungen werden nach Vertragsabschluss auf der städtischen Internetseite veröffentlicht. Daher empfiehlt die Verwaltung, der Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld nicht zu folgen. Anlage: Mitteilung 3539/2018
Anlage 01 Mitteilung 3539-2018
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Anlage 1 Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 Vorlagen-Nummer 3539/2018 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.11.2018 Information der BV Ehrenfeld über städtische Konzeptvergaben Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat folgenden Antrag für die Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 5. November 2018 gestellt: „Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, bei allen Vergaben nach Konzeptqualität die Bezirksvertretungen über die geplante Konzeptvergabe zu informieren, bevor der Liegenschafts- ausschuss darüber entscheidet, ob und nach welchen Kriterien die Ausschreibung über einen Verkauf städtischer Liegenschaften erfolgt. Außerdem sind die Bezirksvertretungen über die Verkaufsentscheidung der politischen Gremien des Rates zeitnah zu unterrichten.“ Zur Begründung hat die antragstellende Fraktion folgendes ausgeführt: „Mit Vorlage 1775/2016 hat der Rat der Stadt Köln einen Grundsatzbeschluss zur Vergabe städti- scher Grundstücke nach Konzeptqualität beschlossen. Im Liegenschaftsausschuss am 13.9.2018 wurde auf Nachfrage von Ratsmitglied Pakulat zur oben genannten Vorlage seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass die Bezirksvertretungen „selbstverständlich Vorschläge zu Grundstücken bzw. den konzeptionellen Inhalten machen können. Diese Vorschläge werden dem Liegenschaftsausschuss mitgeteilt, der letztlich über das ob und wie der Ausschreibung der einzelnen Grundstücke entschei- det“. Dies erscheint sinnvoll, und aufgrund der Kenntnisse der Bezirksvertretungen über die örtlichen Gegebenheiten auch unbedingt erforderlich. Bisher ist dies nicht möglich, da die Bezirksvertretungen nicht über die geplanten Vergaben und die dafür zugrunde gelegten Kriterien informiert werden. Über geplante Konzeptvergaben erfahren sie höchstens zufällig, die abschließende Vergabeentscheidung wird ihnen ebenfalls nicht mitgeteilt. Damit die Bezirksvertretungen besser in das Verfahren eingebunden werden, ist es notwendig, die Bezirksvertretungen im Vorfeld einer Ausschreibung bzw. des entsprechenden Beschlusses des Lie- genschaftsausschusses darüber zu informieren, welche städtischen Grundstücke als Konzeptverga- ben und nach welchen Kriterien diese ausgeschrieben werden sollen.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Entscheidung über das „ob“ einer Konzeptausschreibung sowie die Festlegung der anzulegenden Kriterien trifft gemäß Ratsbeschluss vom 22.09.2016 (Session-Nr. 1775/2016) der Liegenschaftsaus- schuss in öffentlicher Sitzung. Die jeweiligen Beschlussvorlagen sind öffentlich und daher über das Ratsinformationssystem nicht nur den Ratsmitgliedern oder den Mitgliedern der BV, sondern vielmehr allen Interessierten allge- mein zugänglich. 2 Das Ergebnis der Beschlussfassung ist ebenfalls über das Ratsinformationssystem und damit das Internet allgemein zugänglich. Die bisherige Praxis zeichnet sich durch folgende Aspekte aus: • Die im Rat vertretenen Parteien und Gruppierungen eröffnen Interessierten aber insbesondere ihren Mitgliedern aus anderen Gremien wie z.B. den Bezirksvertretungen die Möglichkeit, sich im Zuge der internen Vorberatung einzubringen. Dies verbindet Orts- mit Fachkenntnis. • Der Liegenschaftsausschuss entscheidet im Einzelfa ll, ob eine Beratung durch andere Gremi- en sinnvoll ist bzw. Mitglieder anderer Gremien an Fachgesprächen teilnehmen. Letzteres traf mehrfach auf Mitglieder von Bezirksvertretungen sowie des Stadtentwicklungsausschusses zu. • Bei Konzeptausschreibungen für Grundstücke bei den en erst noch Baurecht in Form eines Bebauungsplans oder VEP geschaffen werden muss, erfolgt die Beteiligung der jeweiligen Bezirksvertretung schon aufgrund der bauplanungsrechtlichen Aspekte. Aufgrund des Vorgesagten geht die Verwaltung davon aus, dass eine Möglichkeit der Beteiligung von Mitgliedern der Bezirksvertretung bereits in adäquatem Umfang besteht.
Anlage 2, Auszug Liegenschaftsausschuss vom 14.05.2019
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Geschäftsführung Liegenschaftsausschuss Herr Glebsattel Telefon: (0221) 23834 Fax : (0221) 24500 E-Mail: tim.glebsattel@stadt -koeln.de Datum: 16.05.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Liegenschaftsausschusses vom 14.05.2019 öffentlich 1.1 Anhörungsrecht der Bezirksvertretungen bei Konzeptvergaben Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 05.11.2018 - AN/1429/2018 0065/2019 1.1.1 Anhörungsrecht der Bezirksvertretungen bei Konzeptve rgaben Be- schluss der Be-zirksvertretung Ehrenfeld vom 05.11.2018 - AN/1429/2018 AN/0666/2019 RM Frank erklärt, dass die Grundlage des Änderungsantrages der CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (AN/0666/2019) der Beschluss der BV Ehrenfeld sei, der in der Anlage 1 dokumentiert ist. Ziel des Änderungsantrages ist es, dem Beschluss der BV Ehrenfeld mithilfe eines, im Verfahren festgeschriebenen, festen Informationsrecht sowohl vor Vergabe von Konzeptausschreibungen, als auch nach gefallener Entscheidung, nachzukommen. Zusätzlich soll dies und das Verfahren der Konzeptvergaben insgesamt evaluiert werden, wenn weitere Erfahrungen gesammelt werden konnten. Dabei ist auch das Beratungsverfahren zu betrachten. RM Weisenstein gibt an, dass seines Erachtens nach der Änderungsantrag dem Ansinnen der BV Ehrenfeld nicht gerecht wird, da er nur ein Informieren der Bezirks- vertretungen als Ziel hat. Er verstehe das Ansinnen der BV Ehrenfeld so, dass es sich auf die Mitwirkung und nicht nur auf die Information bezieht Er plädiert deshalb dafür, die Alternative des Beschlussvorschlags dem Rat zu empfehlen. RM Frank liest zur Verdeutlichung den Ursprungsantrag vor und weist auf die Nähe zum Änderungsantrag hin. Beschluss zum Änderungsantrag AN/0666/2019: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt: Der Rat beschließt, in Hinsicht auf die Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld aus ihrer Sitzung am 05.11.2018 – AN/1429/2018 – folgendes Verfahren für Konzeptaus- schreibungen für städtische Wohnungsbaugrundstücke: „Die Bezirksvertretungen werden über Vergaben von Wohnungsbaugrundstücken nach Konzeptqualität in ihrem Stadtbezirk in Form einer Mitteilung informiert, wenn die Entscheidung über eine Konzeptausschreibung im Liegenschaftsausschuss an- steht. Im Anschluss werden die Bezirksvertretungen über die Vergabeentscheidung des Liegenschaftsausschusses bzw. des Rates zeitnah unterrichtet. Im Rahmen der geplanten Evaluation des Verfahrens der Konzeptvergabe wird auch diese Vorgehensweise mit bewertet.“ Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss geändert zu be- schließen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion „Die Linke“ zugestimmt. Beschluss: Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt, in Hinsicht auf die Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld aus ihrer Sitzung am 05.11.2018 – AN/1429/2018 – folgendes Verfahren für Konzeptaus- schreibungen für städtische Wohnungsbaugrundstücke: „Die Bezirksvertretungen werden über Vergaben von Wohnungsbaugrundstücken nach Konzeptqualität in ihrem Stadtbezirk in Form einer Mitteilung informiert, wenn die Entscheidung über eine Konzeptausschreibung im Liegenschaftsausschuss an- steht. Im Anschluss werden die Bezirksvertretungen über die Vergabeentscheidung des Liegenschaftsausschusses bzw. des Rates zeitnah unterrichtet. Im Rahmen der geplanten Evaluation des Verfahrens der Konzeptvergabe wird auch diese Vorgehensweise mit bewertet.“ Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion „Die Linke“ zugestimmt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0065/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 21.01.2019
- Erstellt
- 07.01.2019 15:05