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0065/2019

Anhörungsrecht der Bezirksvertretungen bei Konzeptvergaben

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 21.01.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.02.2019, TOP 3.2.1

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 01 Mitteilung 3539-2018

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Anlage 2, Auszug Liegenschaftsausschuss vom 14.05.2019

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Beschlussvorlage Rat

4129 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23/230 
 
Vorlagen-Nummer 
 0065/2019 
Freigabedatum 
21.01.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anhörungsrecht der Bezirksvertretungen bei Konzeptvergaben 
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 05.11.2018 - AN/1429/2018 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt, der Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld aus ihrer Sitzung am 05.11.2018   
– AN/1429/2018 – nicht zu folgen. Sie soll jedoch im Rahmen der Evaluation des Verfahrens der 
Konzeptvergabe mit bewertet werden. 
 
 
Alternative: 
 
Der Rat beschließt, die Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln (ZustO) künftig zu ändern und den Be-
zirksvertretungen für die Vergabe städtischer Grundstücke nach Konzeptqualität ein Anhörungsrecht 
einzuräumen. Dafür soll § 2 Abs. 2 Ziffer 2.2 ZustO um folgenden Halbsatz ergänzt werden: 
…„Vergaben städtischer Grundstücke nach Konzeptqualität;“. Die Änderung wird bei der nächsten 
Änderung der ZustO mit aufgenommen. 
 
Liegenschaftsausschuss 05.02.2019 
Rat 14.02.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sitzung am 05.11.2018 – AN/1429/2018 – folgenden Be-
schluss gefasst: 
„Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, bei allen Vergaben nach Konzeptqualität 
die Bezirksvertretungen über die geplante Konzeptvergabe zu unterrichten und im Rahmen der Anhö-
rungsrechte zu beteiligen, bevor der Liegenschaftsausschuss darüber entscheidet, ob und nach wel-
chen Kriterien die Ausschreibung über einen Verkauf städtischer Liegenschaften erfolgt. Außerdem 
sind die Bezirksvertretungen über die Verkaufsentscheidung der politischen Gremien des Rates zeit-
nah zu unterrichten.“ 
 
Die Anhörungsrechte der Bezirksvertretungen sind in § 37 Abs. 5 GO NRW geregelt und wurden in   
§ 2 Abs. 2 ZustO der Stadt Köln konkretisiert. Die ZustO wurde vom Rat beschlossen. 
Ein generelles Anhörungsrecht für Konzeptvergaben ergibt sich nicht unmittelbar aus der Gemeinde-
ordnung. Sofern ein solches Anhörungsrecht für Konzeptvergaben über die Zuständigkeitsordnung 
eingeräumt werden soll, kann die Bezirksvertretung dies nicht durch Beschluss eigenständig erwe i-
tern. Das mit dem Beschluss zum Ausdruck gebrachte Anliegen der Bezirksvertretung wird daher in 
eine Anregung an den Rat umgedeutet, den Bezirksvertretungen ein solches Anhörungsrecht einzu-
räumen. Die Anregung wird gemäß § 38 Abs. 13 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirks-
vertretungen der Stadt Köln dem Rat vorgelegt. 
Gegen ein solches Anhörungsrecht spricht jedoch, dass  
- der Rat dem Liegenschaftsausschuss die Zuständigkeit für die Veräußerung von Grundstücken bei 
Beträgen von mehr als 50.000 € bis einschließlich 500.000 € übertragen hat, § 14 Nr. 1 ZustO. 
- Konzeptvergaben lediglich Veräußerungsvorgänge sind, bei denen nicht der Kaufpreis das En t-
scheidungskriterium ist, sondern die beste Nutzungsidee („Wettbewerb der guten Ideen“). Daher 
ist auch nach erfolgter Konzeptausschreibung weiterhin ein formaler Verkaufsbeschluss des L ie-
genschaftsausschusses oder des Rates erforderlich. 
- Konzeptvergaben nicht den Charakter eines „Planungsvorhabens“ haben, bei denen die Bezirks-
vertretung aufgrund § 37 Abs. 5 GO anzuhören wäre. Sollte im Einzelfall vom Erwerber ein Pl a-
nungsvorhaben durchzuführen sein, erfolgt dies in einem separaten Verfahren mit den vorgenann-
ten Beteiligungsrechten. 
- sich das Instrument der Konzeptvergabe nach dem Grundsatzbeschluss des Rates vom 
22.09.2016 noch in der Erprobungsphase befindet. Eine Evaluation ist für das Jahr 2020 vorgese-
hen. 
- die Möglichkeit der Beteiligung von Mitgliedern der Bezirksvertretung im bisherigen Verfahren be-
reits in adäquatem Umfang sichergestellt ist (vgl. Mitteilung 3539/2018, Anlage 1). 
Die Gewinner der abgeschlossenen Konzeptausschreibungen werden nach Vertragsabschluss auf 
der städtischen Internetseite veröffentlicht. 
 
Daher empfiehlt die Verwaltung, der Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld nicht zu folgen. 
 
Anlage:   Mitteilung 3539/2018

Anlage 01 Mitteilung 3539-2018

4006 Zeichen

Anlage 1 
Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/23/230 
 
Vorlagen-Nummer 
 3539/2018  
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium  Datum  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.11.2018 
 
Information der BV Ehrenfeld über städtische Konzeptvergaben 
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat folgenden Antrag für die Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld am 5. November 2018 gestellt: 
 
„Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, bei allen Vergaben nach Konzeptqualität 
die Bezirksvertretungen über die geplante Konzeptvergabe zu informieren, bevor der Liegenschafts- 
ausschuss darüber entscheidet, ob und nach welchen Kriterien die Ausschreibung über einen Verkauf 
städtischer Liegenschaften erfolgt. 
 
Außerdem sind die Bezirksvertretungen über die Verkaufsentscheidung der politischen Gremien des 
Rates zeitnah zu unterrichten.“ 
 
Zur Begründung hat die antragstellende Fraktion folgendes ausgeführt: 
 
„Mit Vorlage 1775/2016 hat der Rat der Stadt Köln einen Grundsatzbeschluss zur Vergabe städti- 
scher Grundstücke nach Konzeptqualität beschlossen. Im Liegenschaftsausschuss am 13.9.2018 
wurde auf Nachfrage von Ratsmitglied Pakulat zur oben genannten Vorlage seitens der Verwaltung 
mitgeteilt, dass die Bezirksvertretungen „selbstverständlich Vorschläge zu Grundstücken bzw. den 
konzeptionellen Inhalten machen können. Diese Vorschläge werden dem Liegenschaftsausschuss 
mitgeteilt, der letztlich über das ob und wie der Ausschreibung der einzelnen Grundstücke entschei- 
det“. Dies erscheint sinnvoll, und aufgrund der Kenntnisse der Bezirksvertretungen über die örtlichen 
Gegebenheiten auch unbedingt erforderlich. Bisher ist dies nicht möglich, da die Bezirksvertretungen 
nicht über die geplanten Vergaben und die dafür zugrunde gelegten Kriterien informiert werden. Über 
geplante Konzeptvergaben erfahren sie höchstens zufällig, die abschließende Vergabeentscheidung 
wird ihnen ebenfalls nicht mitgeteilt. 
Damit die Bezirksvertretungen besser in das Verfahren eingebunden werden, ist es notwendig, die 
Bezirksvertretungen im Vorfeld einer Ausschreibung bzw. des entsprechenden Beschlusses des Lie- 
genschaftsausschusses darüber zu informieren, welche städtischen Grundstücke als Konzeptverga- 
ben und nach welchen Kriterien diese ausgeschrieben werden sollen.“ 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Entscheidung über das „ob“ einer Konzeptausschreibung sowie die Festlegung der anzulegenden 
Kriterien trifft gemäß Ratsbeschluss vom 22.09.2016 (Session-Nr. 1775/2016) der Liegenschaftsaus- 
schuss in öffentlicher Sitzung.  
 
Die jeweiligen Beschlussvorlagen sind öffentlich und daher über das Ratsinformationssystem nicht 
nur den Ratsmitgliedern oder den Mitgliedern der BV, sondern vielmehr allen Interessierten  allge- 
mein zugänglich.

2 
 
Das Ergebnis der Beschlussfassung ist ebenfalls über das Ratsinformationssystem und damit das 
Internet allgemein zugänglich. 
 
Die bisherige Praxis zeichnet sich durch folgende Aspekte aus:   
 
• Die im Rat vertretenen Parteien und Gruppierungen eröffnen Interessierten aber insbesondere 
ihren Mitgliedern aus anderen Gremien wie z.B. den Bezirksvertretungen die Möglichkeit, sich 
im Zuge der internen Vorberatung einzubringen. Dies verbindet Orts- mit Fachkenntnis. 
 
• Der Liegenschaftsausschuss entscheidet im Einzelfa ll, ob eine Beratung durch andere Gremi- 
en sinnvoll ist bzw. Mitglieder anderer Gremien an Fachgesprächen teilnehmen. Letzteres traf 
mehrfach auf Mitglieder von Bezirksvertretungen sowie des Stadtentwicklungsausschusses 
zu. 
 
• Bei Konzeptausschreibungen für Grundstücke bei den en erst noch Baurecht in Form eines 
Bebauungsplans oder VEP geschaffen werden muss, erfolgt die Beteiligung der jeweiligen 
Bezirksvertretung schon aufgrund der bauplanungsrechtlichen Aspekte.   
 
Aufgrund des Vorgesagten geht die Verwaltung davon aus, dass eine Möglichkeit der Beteiligung von 
Mitgliedern der Bezirksvertretung bereits in adäquatem Umfang besteht.

Anlage 2, Auszug Liegenschaftsausschuss vom 14.05.2019

3685 Zeichen

Geschäftsführung  
Liegenschaftsausschuss 
Herr Glebsattel 
Telefon:  (0221) 23834  
Fax       :  (0221) 24500 
E-Mail:  tim.glebsattel@stadt -koeln.de 
Datum: 16.05.2019 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Liegenschaftsausschusses  vom 14.05.2019  
öffentlich 
1.1 Anhörungsrecht der Bezirksvertretungen bei Konzeptvergaben   
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 05.11.2018 - 
AN/1429/2018 
0065/2019 
1.1.1 Anhörungsrecht der Bezirksvertretungen bei Konzeptve rgaben Be-
schluss der Be-zirksvertretung Ehrenfeld vom 05.11.2018 - 
AN/1429/2018 
AN/0666/2019 
 
RM Frank erklärt, dass die Grundlage des Änderungsantrages der CDU und der 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (AN/0666/2019) der Beschluss der BV Ehrenfeld 
sei, der in der Anlage 1 dokumentiert ist. Ziel des Änderungsantrages ist es, dem 
Beschluss der BV Ehrenfeld mithilfe eines, im Verfahren festgeschriebenen, festen 
Informationsrecht sowohl vor Vergabe von Konzeptausschreibungen, als auch nach 
gefallener Entscheidung, nachzukommen. Zusätzlich soll dies und das Verfahren der 
Konzeptvergaben insgesamt evaluiert werden, wenn weitere Erfahrungen gesammelt 
werden konnten. Dabei ist auch das Beratungsverfahren zu betrachten.  
 
RM Weisenstein gibt an, dass seines Erachtens nach der Änderungsantrag dem 
Ansinnen der BV Ehrenfeld nicht gerecht wird, da er nur ein Informieren der Bezirks-
vertretungen als Ziel hat. Er verstehe das Ansinnen der BV Ehrenfeld so, dass es 
sich auf die Mitwirkung und nicht nur auf die Information bezieht Er plädiert deshalb 
dafür, die Alternative des Beschlussvorschlags dem Rat zu empfehlen. 
 
RM Frank liest zur Verdeutlichung den Ursprungsantrag vor und weist auf die Nähe 
zum Änderungsantrag hin.

Beschluss zum Änderungsantrag AN/0666/2019:  
 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt: 
 
Der Rat beschließt, in Hinsicht auf die Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld aus 
ihrer Sitzung am 05.11.2018 – AN/1429/2018 – folgendes Verfahren für Konzeptaus-
schreibungen für städtische Wohnungsbaugrundstücke:  
 „Die Bezirksvertretungen werden über Vergaben von Wohnungsbaugrundstücken 
nach Konzeptqualität in ihrem Stadtbezirk in Form einer Mitteilung informiert, wenn 
die Entscheidung über eine Konzeptausschreibung im Liegenschaftsausschuss an-
steht. Im Anschluss werden die Bezirksvertretungen über die Vergabeentscheidung 
des Liegenschaftsausschusses bzw. des Rates zeitnah unterrichtet.  
Im Rahmen der geplanten Evaluation des Verfahrens der Konzeptvergabe wird auch 
diese Vorgehensweise mit bewertet.“ 
 
Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss geändert zu be-
schließen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion „Die Linke“ zugestimmt. 
 
Beschluss: 
 
Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Beschluss zu 
fassen: 
 
Der Rat beschließt, in Hinsicht auf die Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld aus 
ihrer Sitzung am 05.11.2018 – AN/1429/2018 – folgendes Verfahren für Konzeptaus-
schreibungen für städtische Wohnungsbaugrundstücke:  
 „Die Bezirksvertretungen werden über Vergaben von Wohnungsbaugrundstücken 
nach Konzeptqualität in ihrem Stadtbezirk in Form einer Mitteilung informiert, wenn 
die Entscheidung über eine Konzeptausschreibung im Liegenschaftsausschuss an-
steht. Im Anschluss werden die Bezirksvertretungen über die Vergabeentscheidung 
des Liegenschaftsausschusses bzw. des Rates zeitnah unterrichtet.  
Im Rahmen der geplanten Evaluation des Verfahrens der Konzeptvergabe wird auch 
diese Vorgehensweise mit bewertet.“ 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion „Die Linke“ zugestimmt.

Beratungsverlauf (2)

05.02.2019 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
14.02.2019 Rat
TOP 3.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0065/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
21.01.2019
Erstellt
07.01.2019 15:05