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V/0910/2017

Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 2. Halbjahr 2017

Vorlagen 19.10.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 14.11.2017, TOP 4.2

Anlage 1

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Ansehen

Anlage 2

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1

581 Zeichen

Anlage 1 
 
Nr.  Verein Mit-
glieder 
Jubiläum Einzelver- 
anstaltung 
Besondere gesell -
schaftliche 
Anlässe und 
Aktivitäten 
Pflege des 
Ortsbildes  
 
Umwelt- und 
Naturschutz-
maßnahmen  
Kultur-
förderung  
Zuschuss  
in € 
1 
Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus 
Seniorengemeinschaft 
   
 
X    300 
2 
Bürgerschützen- und Heimatverein 
Angelmodde e.V. 265  X 
 
   
450 
3 Gewerbeverein Wolbeck e.V. 127  X     1.500 
4 
Männerchor Sängerbund Münster von 
1897 e.V. 19 X  
 
    
300 
5 Tennisclub 66 e.V. Wolbeck 304    
X    ./.  
6 KG ZiBoMo Wolbeck e.V. 424    X   ./.

Anlage 2

3416 Zeichen

Anlage 2 
 
 
 
 
 
 
Präambel 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen de r allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen un d Bürger 
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. 
 
Sie sieht sich als verlässlicher  und verantwortungs voller Partner und unterstützt die vielfältigen Proje kte, einzelne Ver- 
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
 
Transparenz schafft Vertrauen. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden 
 
Richtlinien 
 für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadt- 
bezirk Münster-Südost 
 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Initia tiven im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die Be- 
zirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die be zirksbezogenen, der Allgemeinheit dienenden im Stadtt eil 
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu förd ern 
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. 
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekt e, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen, 
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 
 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage d es § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in  
Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse 
 
•   für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind 
•   für besondere Einzelveranstaltungen 
•   für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktiv itäten 
•   für die Pflege des Ortsbildes  
•   für  Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen 
•   für Kulturförderung. 
 
Die Anträge müssen begründet werden und sollen vor D urchführung des zu bezuschussenden Ereignisses ein- 
gereicht werden. 
 
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und 
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertre tung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ver - 
wendung des gewährten Zuschusses verlangen. 
 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grun dsätzlich nicht gewährt, wenn 
 
• eine Einzelförderung durch andere städtische Stell en erfolgt 
 
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalt en, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 
 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Ak tivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht  den 
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden . 
 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltung en gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 
 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen b esteht nicht. 
 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüss en wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An- 
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.  Die wiederholte Förderung für den identischen Zwec k inner- 
halb eines Kalenderjahres ist ausgeschlossen. Antrags vordrucke sind in der Bezirksverwaltung Südost und im  
Internet verfügbar. 
 
10.  Die Änderungen der Richtlinien vom 01.07.2008 treten mit Wirkung vom 01.01.2016 in Kraft. 
Bezirksvertretung Münster-Südost

Beschlussvorlage

2399 Zeichen

V/0910/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Südost 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-Südost für das 2. Halbjahr 2017 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen mit 
Ausnahme der unter 2. bezeichneten Anträge erhalten die aufgeführten Zuschüsse für Jubiläen, 
besondere Einzelveranstaltungen, gesellschaftliche Anl ässe und Aktivi täten, die Pflege des 
Ortsbildes, Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen oder für Kulturförderung. 
2. Folgende Anträge werden abgelehnt:  
2.1 Antrag des Tennisclub 66 e.V. Wolbeck (laufende Nr. 5 laut Anlage 1) 
 
2.2 Antrag des KG ZiBoMo Wolbeck e.V. (laufende Nr. 6 laut Anlage 1) 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 010
1 
Bezirksvertretungen 2017   
Zeile 15 Transferaufwendungen  2.550  
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0910/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Stracke 
Ruf: 
02506/9319167 u. 0251/21097-0 
E-Mail: 
StrackeF@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.10.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0910/2017 
 
Begründung: 
 
Termingerecht gingen insgesamt 6 Anträge in der Bezirksverwaltung Südost ein. Sie sind in der T a-
belle (Anlage 1) zusammengefasst. 
 
Zuschüsse an Vereine und sonstige Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksvertr e-
tung Münster -Südost am 03.06.2008 beschlossenen  Richtlinien (in der Fassung des Beschlu sses 
vom 17.11.2015)  für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Verein i-
gungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost (Anlage 2) bewilligt. 
 
Zu 1. 
 
Alle Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien. 
 
Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem 
Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins. 
 
Zu 2. 
 
Die Antragsinhalte entsprechen nicht den Richtlinien. 
 
 
Im Auftrag 
 
 
gez. 
Groh 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Übersicht der eingegangenen Anträge 
Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost

Beratungsverlauf (1)

14.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0910/2017
Typ
Vorlagen
Datum
19.10.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37