V/0910/2017
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 2. Halbjahr 2017
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Anlage 1
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Anlage 1
Nr. Verein Mit-
glieder
Jubiläum Einzelver-
anstaltung
Besondere gesell -
schaftliche
Anlässe und
Aktivitäten
Pflege des
Ortsbildes
Umwelt- und
Naturschutz-
maßnahmen
Kultur-
förderung
Zuschuss
in €
1
Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus
Seniorengemeinschaft
X 300
2
Bürgerschützen- und Heimatverein
Angelmodde e.V. 265 X
450
3 Gewerbeverein Wolbeck e.V. 127 X 1.500
4
Männerchor Sängerbund Münster von
1897 e.V. 19 X
300
5 Tennisclub 66 e.V. Wolbeck 304
X ./.
6 KG ZiBoMo Wolbeck e.V. 424 X ./.
Anlage 2
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Anlage 2 Präambel Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen de r allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen un d Bürger im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungs voller Partner und unterstützt die vielfältigen Proje kte, einzelne Ver- anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. Transparenz schafft Vertrauen. Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadt- bezirk Münster-Südost beschlossen. 1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Initia tiven im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die Be- zirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die be zirksbezogenen, der Allgemeinheit dienenden im Stadtt eil wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu förd ern und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekt e, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage d es § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse • für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind • für besondere Einzelveranstaltungen • für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktiv itäten • für die Pflege des Ortsbildes • für Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen • für Kulturförderung. Die Anträge müssen begründet werden und sollen vor D urchführung des zu bezuschussenden Ereignisses ein- gereicht werden. 4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und der Anzahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertre tung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ver - wendung des gewährten Zuschusses verlangen. 5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grun dsätzlich nicht gewährt, wenn • eine Einzelförderung durch andere städtische Stell en erfolgt • Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalt en, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Ak tivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden . 7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltung en gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen b esteht nicht. 9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüss en wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An- träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. Die wiederholte Förderung für den identischen Zwec k inner- halb eines Kalenderjahres ist ausgeschlossen. Antrags vordrucke sind in der Bezirksverwaltung Südost und im Internet verfügbar. 10. Die Änderungen der Richtlinien vom 01.07.2008 treten mit Wirkung vom 01.01.2016 in Kraft. Bezirksvertretung Münster-Südost
Beschlussvorlage
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V/0910/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Bezirksverwaltung Münster-Südost Betrifft Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 2. Halbjahr 2017 Beratungsfolge 14.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen mit Ausnahme der unter 2. bezeichneten Anträge erhalten die aufgeführten Zuschüsse für Jubiläen, besondere Einzelveranstaltungen, gesellschaftliche Anl ässe und Aktivi täten, die Pflege des Ortsbildes, Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen oder für Kulturförderung. 2. Folgende Anträge werden abgelehnt: 2.1 Antrag des Tennisclub 66 e.V. Wolbeck (laufende Nr. 5 laut Anlage 1) 2.2 Antrag des KG ZiBoMo Wolbeck e.V. (laufende Nr. 6 laut Anlage 1) II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 010 1 Bezirksvertretungen 2017 Zeile 15 Transferaufwendungen 2.550 Vorlagen-Nr.: V/0910/2017 Auskunft erteilt: Herr Stracke Ruf: 02506/9319167 u. 0251/21097-0 E-Mail: StrackeF@stadt-muenster.de Datum: 13.10.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0910/2017 Begründung: Termingerecht gingen insgesamt 6 Anträge in der Bezirksverwaltung Südost ein. Sie sind in der T a- belle (Anlage 1) zusammengefasst. Zuschüsse an Vereine und sonstige Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksvertr e- tung Münster -Südost am 03.06.2008 beschlossenen Richtlinien (in der Fassung des Beschlu sses vom 17.11.2015) für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Verein i- gungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost (Anlage 2) bewilligt. Zu 1. Alle Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien. Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins. Zu 2. Die Antragsinhalte entsprechen nicht den Richtlinien. Im Auftrag gez. Groh Anlagen: Anlage 1 Übersicht der eingegangenen Anträge Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0910/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.10.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37