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0785/2017

Versorgungsquoten für Neuanmeldungen in Grundschulen für das Schuljahr 2017/18 im OGTS-Bereich - zu AN/0336/2017

Beantwortung einer Anfrage (BV) 17.03.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 20.03.2017, TOP 7.2.6.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2126 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/40/400/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0785/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.03.2017 
 
Versorgungsquoten für Neuanmeldungen in Grundschulen für das Schuljahr 2017/18 im 
OGTS-Bereich - zu AN/0336/2017 
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung um Beantwortung  
folgender Fragen: 
 
Wie ist die Versorgungsquote in den einzelnen Grundschulen im Stadtbezirk Rodenkirchen  
für das Schuljahr 2017/2018 im Offenen Ganztag (OGTS) und nach welchen Kriterien werden  
Ganztagsplätze vergeben? Gibt es besondere Kriterien, die eine vorrangige Aufnahme rechtfertigen 
und berücksichtigt werden müssen. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seinem Beschluss vom 10.05.2016 die Verwaltung damit beauftragt, 
jährlich eine Bedarfsanalyse vorzunehmen und den Mehrbedarf vor Beginn des jeweiligen Schuljah-
res dem Rat bekannt zu geben. Gemäß dem Ergebnis der Analyse steigt der Platzbedarf gesamtstäd-
tisch weiter an, deshalb ist zur Sicherstellung des finanziellen Mehrbedarfes eine entsprechende 
Ratsentscheidung erforderlich. Aus der sich in Vorbereitung befindlichen Vorlage, die dem Ausschuss 
für Schule und Weiterbildung am 18.04.2017 als erstem Gremium und dem Stadtrat am 18.05.2017 
zur endgültigen Entscheidung vorgelegt wird, können dann schulbezogen die für das kommende 
Schuljahr 2017/18 einzurichtenden Plätze und die jeweiligen Versorgungsquoten bezogen auf die 
Gesamtschülerzahl entnommen werden. 
 
Die Vergabe der OGS-Plätze erfolgt durch die jeweiligen Träger der OGS in Einvernehmen mit den 
Schulleitungen. Die Kriterien hierfür sind in den mit den Beteiligten abgeschlossenen Kooperations-
vereinbarungen festgelegt. Vorrangig sind dies die Berufstätigkeit der Eltern bzw. des alleinerziehen-
den Elternteils sowie pädagogische und soziale Gründe. Zudem besteht bei einem Schulwechsel ein 
Anspruch auf einen OGS-Platz, wenn das Kind an einer vorherigen Kölner Schule bereits an der OGS 
teilgenommen hat.

Beratungsverlauf (1)

20.03.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0785/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
17.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27