Versorgungsquoten für Neuanmeldungen in Grundschulen für das Schuljahr 2017/18 im OGTS-Bereich - zu AN/0336/2017
Beantwortung einer Anfrage (BV) 0785/2017 vom 17.03.2017
Stand: Am 20.03.2017 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/400/1 Vorlagen-Nummer 0785/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.03.2017 Versorgungsquoten für Neuanmeldungen in Grundschulen für das Schuljahr 2017/18 im OGTS-Bereich - zu AN/0336/2017 Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: Wie ist die Versorgungsquote in den einzelnen Grundschulen im Stadtbezirk Rodenkirchen für das Schuljahr 2017/2018 im Offenen Ganztag (OGTS) und nach welchen Kriterien werden Ganztagsplätze vergeben? Gibt es besondere Kriterien, die eine vorrangige Aufnahme rechtfertigen und berücksichtigt werden müssen. Antwort der Verwaltung: Der Rat der Stadt Köln hat in seinem Beschluss vom 10.05.2016 die Verwaltung damit beauftragt, jährlich eine Bedarfsanalyse vorzunehmen und den Mehrbedarf vor Beginn des jeweiligen Schuljah- res dem Rat bekannt zu geben. Gemäß dem Ergebnis der Analyse steigt der Platzbedarf gesamtstäd- tisch weiter an, deshalb ist zur Sicherstellung des finanziellen Mehrbedarfes eine entsprechende Ratsentscheidung erforderlich. Aus der sich in Vorbereitung befindlichen Vorlage, die dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 18.04.2017 als erstem Gremium und dem Stadtrat am 18.05.2017 zur endgültigen Entscheidung vorgelegt wird, können dann schulbezogen die für das kommende Schuljahr 2017/18 einzurichtenden Plätze und die jeweiligen Versorgungsquoten bezogen auf die Gesamtschülerzahl entnommen werden. Die Vergabe der OGS-Plätze erfolgt durch die jeweiligen Träger der OGS in Einvernehmen mit den Schulleitungen. Die Kriterien hierfür sind in den mit den Beteiligten abgeschlossenen Kooperations- vereinbarungen festgelegt. Vorrangig sind dies die Berufstätigkeit der Eltern bzw. des alleinerziehen- den Elternteils sowie pädagogische und soziale Gründe. Zudem besteht bei einem Schulwechsel ein Anspruch auf einen OGS-Platz, wenn das Kind an einer vorherigen Kölner Schule bereits an der OGS teilgenommen hat.
Beratungsverlauf
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20.03.2017
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.6.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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