0863/2018
Transparenz von Beauftragungen externer Gutachen / Open Government
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Beantwortung einer Anfrage (Rat)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11/110 Vorlagen-Nummer 01.06.2018 0863/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 07.06.2018 Transparenz von Beauftragungen externer Gutachen / Open Government Zu der Anfrage der Ratsgruppe BUNT im Rat der Stadt Köln vom 15.03.2018 (AN/0418/2018) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1.: Welche Gutachten, Analysen oder Studien wurden von 2014 bis heute von der Stadt Köln oder den Betrieben mit städtischer Beteiligung in Auftrag gegeben? Gern mit Angabe der Stel- le, wo sie veröffentlicht sind. (Bitte Thema, Auftrag und Auftragnehmer angeben.) Eine rückwirkende Erfassung der extern vergebenen Gutachten, Analysen oder Studien ist nicht mög- lich. Auf die Beantwortung der Anfrage vom 10.05.2016 in der Ratssitzung am 17.11.2016 wird ver- wiesen (Vorlage 3764/2016), siehe Anlage. 2.: Wie hoch waren die Kosten, die die in Frage 1 abgefragten externen Beauftragungen verur- sacht haben? Es wird geprüft, inwieweit rückwirkend die Kosten für extern vergebene Gutachten, Analysen oder Studien noch zentral erfasst werden können. 3.: Welche Entscheidungen wurden auf Grundlage der in Frage 1 abgefragten externen Beauf- tragungen getroffen? Eine abschließende Beantwortung ist für den Zeitraum bis heute durch die Beantwortung der Anfrage vom 10.05.2016 in der Ratssitzung am 17.11.2016 erfolgt (Vorlage 3764/2016), siehe Anlage. 4.: Wann können die Bürgerinnen und Bürger damit rechnen, Gutachten, Analysen und Stu- dien, die von der Stadt in Auftrag gegeben wurden, unkompliziert einsehen zu können? Bürgerinnen und Bürger können aktuell bereits online nachvollziehen, welche Aufträge die Verwal- tung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - VOL – an wen vergeben hat, soweit ein Auftragswert von 25.000,00 EURO überschritten wird. (http://www.stadt- koeln.de/wirtschaft/ausschreibungsservice/vergebene-auftraege) Die Verwaltung beabsichtigt, dass die Dienststellen ab dem 01.09.2018 in einem ersten Schritt auch die Vergabe von Gutachten in diese Veröffentlichungsplattform einstellen. Erfasst werden soll die Vergabe von Gutachten, bei denen ein öffentliches Informationsinteresse besteht. Interessierte Per- sonen können dann im städtischen Internet einsehen, zu welchen Gutachten an Dritte Aufträge ver- geben worden sind, wer Auftragnehmer ist und wie hoch der Auftragswert angesetzt wird. Die Rege- lungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DGSVO) sind zu beachten. Zudem werden die Dienststellen in einem zweiten Schritt aufgefordert, ab dem 01.09.2018 aktiv sämt- liche extern erstellte Gutachten zu veröffentlichen, auf die Bürgerinnen und Bürger nach den Rege- 2 lungen des Informationsfreiheitsgesetzes des Landes NRW einen Anspruch auf Einsichtnahme haben und bei denen ein öffentliches Informationsinteresse anzunehmen ist. Die Gutachten sollen aufgrund der sachlichen Nähe auf der jeweiligen Internetseite der Dienststellen eingestellt werden. Ausge- schlossen ist nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW insbesondere die Veröffentlichung von In- halten, die dem Schutz von personenbezogenen Daten unterliegen, dem Schutz des behördlichen Entscheidungsfindungsprozesses dienen oder die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse ge- schützt sind. Die Verwaltung prüft zudem, ob durch eine zentrale Übersicht externer Gutachten eine weitergehen- de Transparenz des Verwaltungshandelns erreicht werden kann. Neben den rechtlichen und techni- schen Anforderungen werden dabei neue organisatorische Regelungen zu treffen sein. Sobald erste Erfahrungen mit der Veröffentlichung der durch die Verwaltung extern vergebenen Gut- achten, Analysen und Studien vorliegen, wird geprüft, ob in ein solches Verfahren auch die Vergaben durch die Beteiligungsgesellschaften einbezogen werden können.
Antwort-Transparenz-bei-Beauftragungen-externer-Gutachten
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11/110 110/1 Vorlagen-Nummer 17.11.2016 3764/2016 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 17.11.2016 Transparenz bei Beauftragungen externer Gutachten Zu einer Anfrage der Piratengruppe im Rat der Stadt Köln vom 10.05.2016 (AN/0846/2016) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1.: Welche Gutachten, Analysen oder Studien wurden von 2014 bis heute von der Stadt oder den Betrieben mit städtischer Beteiligung in Auftrag gegeben, gern mit Angabe der Stelle, wo sie veröffentlicht sind. (Bitte Thema, Auftraggeber und Auftragnehmer angeben) Eine allgemeine Veröffentlichung von Gutachten, Analysen oder Studien, die von der Stadt Köln oder von Betrieben mit städtischer Beteiligung in Auftrag gegeben werden, war bei der Stadt Köln bisher nicht vorgesehen. Die Entscheidung, ob Gutachten, Analysen oder Studien in Auftrag gegeben we r- den, erfolgt dezentral durch die städtischen Dienststellen bzw. die Beteiligungs gesellschaften. Soweit vergaberechtlich erforderlich, ist dabei das Zentrale Vergabeamt zu beteiligen. 2.: Wie hoch waren die Kosten, die die in Frage 1 abgefragten externen Beauftragungen verur- sacht haben? (Bitte einzeln aufführen) Für die Kosten der Gutachten kommen bei der Stadtverwaltung die Dienststellen auf, denen dazu ein Sachkostenbudget zur Verfügung steht. Eine zentrale Erfassung der in Auftrag gegebenen „Gutach- ten, Analysen oder Studien“ erfolgt nicht. 3.: Welche Entscheidungen wurden auf Grundlage der in Frage 1 abgefragten externen Beauf- tragungen getroffen? Es obliegt den jeweiligen zuständigen Dienststellen zu prüfen, ob und inwieweit sie ihre Entscheidu n- gen auf Grundlage der externen Beauftragungen treffen und/oder aufgrund anderer intern er Erw ä- gungen, die im Rahmen des Entscheidungsprozesses Berücksichtigung finden. 4.: Werden alle Gutachten, Analysen und Studien öffentlich zugänglich gemacht, und wenn nicht, welche Gründe gibt es für die Nichtveröffentlichung? Ob Gutachten, Analysen und Studien im Einzelfall öffentlich zugänglich gemacht werden, entscheiden die Dienststellen bzw. Beteiligungsgesellschaften in eigener Zuständigkeit. Sie haben dabei zu be- achten, ob und inwieweit eine Veröffentlichung im Einzelfall rechtlich zulässig ist. 5.: Kann sich die Stadt vorstellen, zukünftig alle Gutachten für die Öffentlichkeit auf einer Seite im Internet transparent und übersichtlich zugänglich zu machen? (Bitte mit Begründung) 2 Zur Frage der zukünftigen Verwaltungspraxis wird die Verwaltung ein Konzept kurzfristig erarbeiten, wie, in welcher Form und mit welchem Aufwand eine Verbesserung bei der Bereitstellung von Gut- achten im Rahmen des Konzepts Open Government erreicht werden kann. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0863/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 06.06.2018
- Erstellt
- 19.03.2018 08:30