2576/2017
Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich, Haushaltsjahr 2017
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Zuschüsse 2017_Anlage A
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Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2017 Stand: 18.08.2017 Anlage A Selbsthilfegruppe Zuschuss 2016€ Beantragter Zuschuss 2017€ Finanzie- rungslücke lt. Antrag € Miete oder Mietanteil € Fördervorschlag Sachkosten € Fördervorschlag Miete € Fördervorschlag 2017 insgesamt € 1. autismus Köln/Bonn 4.905,00 5.200,00 5.200,00 4.800,00 400,00 4.800,00 5.200,00 2. FAAK (Kölner Förderverein für das Aller- gie- und Asthmakranke Kind) 5.952,00 6.438,00 6.438,00 3.498,00 2.556,00 3.498,00 6.054,00 3. Gesundheitsladen e. V. 15.684,00 21.687,00 21.687,00 13.487,00 2.556,00 13.487,00 16.043,00 4. Rat und Tat (Hilfsgemeinschaft für Ange- hörige v. psychisch Kranken) 10.906,00 10.000,00 18.900,00 7.500,00 2.500,00 7.500,00 10.000,00 5. SeGeL (SHG Seelische Gesundheit Le- ben) 800,00 1.800,00 1.800,00 0,00 800,00 0,00 800,00 6. SHG Prostata Köln-Süd 1.200,00 1.200,00 1.200,00 0,00 1.200,00 0,00 1.200,00 7. TXKöln – SHG für Transidenten 1.590,00 1.190,00 1.190,00 0,00 1.190,00 0,00 1.190,00 8. Vision e.V. (früher Junkie-Bund) 2.556,00 2.556,00 2.556,00 0,00 2.556,00 0,00 2.556,00 9. Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen 18.000,00 18.000,00 18.000,00 0,00 18.000,00 0,00 18.000,00 10. SHG für Aphasiker ** 2.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 63.593,00 68.071,00 76.971,00 29.285,00 31.758,00 29.285,00 61.043,00 Haushaltsansatz 2017 (2016: 100.000,00 €) 100.000,00 € Fördervorschläge 2017 (2016: 63.588,00 €) 61.043,00 € Restsumme 2017 (2015: 36.412,00 €) 38.957,00 € Die Restsumme wird der Selbsthilfe-Kontaktstelle für nicht städtisch geförderte originäre Selbsthilfegruppen (sog. KISS-Gruppen) im Gesundheitsbereich, zur Verfügung gestellt. ** Diese Gruppe hat für 2017 keinen Antrag gestellt.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53/530/1 Vorlagen-Nummer 2576/2017 Freigabedatum 23.08.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich, Haushaltsjahr 2017 Beschlussorgan Gesundheitsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Gesundheitsausschuss beschließt, entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Unteraus- schusses „Selbsthilfegruppen“ des Gesundheitsausschusses sowie des Ausschusses für Soziales und Senioren, im Haushaltsjahr 2017 die Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich gemäß der bei- gefügten Anlage, zu fördern. Mittel stehen im Teilplan 0701 – Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zur Verfügung. Die Restmittel werden der Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln zur Unterstützung städtisch nicht geförderter, originärer Selbsthilfegruppen zur Verfügung gestellt. Sie dienen der Förderung von Aktivitäten, die aufgrund der geringen Antragshöhe, einmaliger Förderanfrage, o. Ä. nicht vom Gesundheitsamt be- zuschusst werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschüsse, abzüglich der bereits gewährten Abschlagszahlun- gen, zu bewilligen und auszuzahlen. Gesundheitsausschuss 19.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich stehen gemäß der am 30.06.2016 im Rat beschlossenen und von der Bezirksregierung Köln genehmigten Haushaltssatzung 2016/2017 im Teilplan 0701, Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen für 2016 Haushaltsmittel in Höhe von 100.000,00 € zur Verfügung. Die für 2017 gestellten Anträge der Selbsthilfegruppen wurden nach den geltenden Kriterien zur För- derung von Selbsthilfegruppen im Sozial- und Gesundheitsbereich geprüft. Abschlagszahlungen in Höhe von max. 75% der Vorjahresförderung wurden in den Fällen geleistet, bei denen die Verwendungsnachweise 2016 und ein kompletter Förderantrag für 2017 vorgelegt wur- de und die Gruppen in den Vorjahren bereits zweimal bezuschusst wurden. Die Finanzierungslücke ist manchmal größer als der Fördervorschlag der Verwaltung. Dies liegt da- ran, dass bestimmte Ausgaben nicht förderfähig sind. In der Gesamtübersicht sind sämtliche Gruppen erfasst (Anlage A). Die Verwaltung schlägt vor, auch im Jahr 2017 die verbleibenden Restmittel gemäß der Anlage A der Selbsthilfe-Kontaktstelle zur Förderung städtisch nicht geförderter, originärer Selbsthilfegruppen zur Verfügung zu stellen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2576/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 23.08.2017
- Erstellt
- 18.08.2017 11:49