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2576/2017

Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich, Haushaltsjahr 2017

Beschlussvorlage Ausschuss 23.08.2017

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 19.09.2017, TOP 5.3

Zuschüsse 2017_Anlage A

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Zuschüsse 2017_Anlage A

1788 Zeichen

Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2017 Stand: 18.08.2017 Anlage A 
 
Selbsthilfegruppe 
 
Zuschuss 
2016€ 
Beantragter 
Zuschuss 
2017€ 
Finanzie-
rungslücke lt. 
Antrag 
€ 
Miete oder 
Mietanteil 
 
€ 
Fördervorschlag 
Sachkosten 
 
€ 
Fördervorschlag  
Miete 
 
€ 
Fördervorschlag 
2017 insgesamt 
 
€ 
1. autismus Köln/Bonn  4.905,00 5.200,00 5.200,00 4.800,00 400,00 4.800,00 5.200,00 
2. FAAK (Kölner Förderverein für das Aller-
gie- und Asthmakranke Kind) 5.952,00 6.438,00 6.438,00 3.498,00 2.556,00 3.498,00 6.054,00 
3. Gesundheitsladen e. V. 15.684,00 21.687,00 21.687,00 13.487,00 2.556,00 13.487,00 16.043,00 
4. Rat und Tat (Hilfsgemeinschaft für Ange-
hörige v. psychisch Kranken) 10.906,00 10.000,00 18.900,00 7.500,00 2.500,00 7.500,00 10.000,00 
5. SeGeL (SHG Seelische Gesundheit Le-
ben) 800,00 1.800,00 1.800,00 0,00 800,00 0,00 800,00 
6. SHG Prostata Köln-Süd 1.200,00 1.200,00 1.200,00 0,00 1.200,00 0,00 1.200,00 
7. TXKöln – SHG für Transidenten 1.590,00 1.190,00 1.190,00 0,00 1.190,00 0,00 1.190,00 
8. Vision e.V. (früher Junkie-Bund) 2.556,00 2.556,00 2.556,00 0,00 2.556,00 0,00 2.556,00 
9. Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen  18.000,00 18.000,00 18.000,00 0,00 18.000,00 0,00 18.000,00 
10. SHG für Aphasiker ** 2.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
Summe 63.593,00 68.071,00 76.971,00 29.285,00 31.758,00 29.285,00 61.043,00 
 
Haushaltsansatz   2017 (2016: 100.000,00 €)    100.000,00 € 
Fördervorschläge  2017 (2016:  63.588,00 €)      61.043,00 € 
Restsumme           2017 (2015: 36.412,00 €)    38.957,00 € 
 
Die Restsumme wird der Selbsthilfe-Kontaktstelle für nicht städtisch geförderte originäre Selbsthilfegruppen (sog. KISS-Gruppen) im Gesundheitsbereich, 
zur Verfügung gestellt. 
** Diese Gruppe hat für 2017 keinen Antrag gestellt.

Beschlussvorlage Ausschuss

3187 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/53/530/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2576/2017 
Freigabedatum  23.08.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich, Haushaltsjahr 2017 
Beschlussorgan 
Gesundheitsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Gesundheitsausschuss beschließt, entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Unteraus-
schusses „Selbsthilfegruppen“ des Gesundheitsausschusses sowie des Ausschusses für Soziales 
und Senioren, im Haushaltsjahr 2017 die Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich gemäß der bei-
gefügten Anlage, zu fördern. Mittel stehen im Teilplan 0701 – Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15, 
Transferaufwendungen, zur Verfügung.  
Die Restmittel werden der Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln zur Unterstützung städtisch nicht geförderter, 
originärer Selbsthilfegruppen zur Verfügung gestellt. Sie dienen der Förderung von Aktivitäten, die 
aufgrund der geringen Antragshöhe, einmaliger Förderanfrage, o. Ä. nicht vom Gesundheitsamt be-
zuschusst werden.  
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschüsse, abzüglich der bereits gewährten Abschlagszahlun-
gen, zu bewilligen und auszuzahlen. 
 
Gesundheitsausschuss 19.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich stehen gemäß der am 30.06.2016 im 
Rat beschlossenen und von der Bezirksregierung Köln genehmigten Haushaltssatzung 2016/2017 im 
Teilplan 0701, Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen für 2016 Haushaltsmittel 
in Höhe von 100.000,00 € zur Verfügung.  
Die für 2017 gestellten Anträge der Selbsthilfegruppen wurden nach den geltenden Kriterien zur För-
derung von Selbsthilfegruppen im Sozial- und Gesundheitsbereich geprüft.  
Abschlagszahlungen in Höhe von max. 75% der Vorjahresförderung wurden in den Fällen geleistet, 
bei denen die Verwendungsnachweise 2016 und ein kompletter Förderantrag für 2017 vorgelegt wur-
de und die Gruppen in den Vorjahren bereits zweimal bezuschusst wurden.  
Die Finanzierungslücke ist manchmal größer als der Fördervorschlag der Verwaltung. Dies liegt da-
ran, dass bestimmte Ausgaben nicht förderfähig sind.  
In der Gesamtübersicht sind sämtliche Gruppen erfasst (Anlage A).  
Die Verwaltung schlägt vor, auch im Jahr 2017 die verbleibenden Restmittel gemäß der Anlage A der 
Selbsthilfe-Kontaktstelle zur Förderung städtisch nicht geförderter, originärer Selbsthilfegruppen zur 
Verfügung zu stellen.

Beratungsverlauf (1)

19.09.2017 Gesundheitsausschuss
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2576/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
23.08.2017
Erstellt
18.08.2017 11:49