V/0506/2006
Schulstraße - Auslobung zum Landeswettbewerb 2006
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Beschlussvorlage
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V/0506/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Schulstraße - Auslobung zum Landeswettbewerb 2006 Beratungsfolge 15.08.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 17.08.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Den Auslobungsinhalten in Teil B der Wettbewerbsauslobung (s. Anlage 2) wird zugestimmt. Kosten/Folgekosten Keine. Begründung: Nach grundsätzlicher Zustimmung des ASSVW in seiner Sitzung am 11.05.2006 zur beabsichtig- ten Beteiligung an dem Landeswettbewerb 2006 „Junge Quartiere für das Wohnen im Alter“ wur- den in den Sitzungen der BV Mitte am 30.05.2006 und des Fachausschusses am 08.06.2006 die Modalitäten des Wettbewerbsverfahrens erörtert (s. Vorlage 403/2006 und Anlage 1 Bekanntma- chung des Landeswettbewerbs). Während die formalen und verfahrenstechnisc hen Bedingungen sowie die wesentlichen nutzungs- inhaltlichen Anforderungen des Wettbewerbs durch das Land vorgegeben wurden, ist die Formu- lierung der städtebaulichen, gestalterischen und sonstigen grundstücksbezogenen Rahmenbedin- gungen Aufgabe der Stadt. Die Auslobung besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen: einem forma- len Teil A, der das Verfahren darstellt (Landesvorgabe, wurde mit Vorlage 403/2006 vorgestellt), und den Auslobungsinhalten im Teil B, der die eigentliche Wettbewerbsaufgabe enthält. Mit dieser Vorlage werden die Auslobungsinhalte des Teils B vorgestellt und zum Beschluss empfohlen. Die darin enthaltenen Maßgaben wurden sowohl aus den Landesvorgaben als auch aus der politi- schen Beschlusslage entwickelt: a) Vorgaben des Landes Vorlagen-Nr.: V/0506/2006 Auskunft erteilt: Frau Voss-Schiffmann Ruf: 492 61 22 E-Mail: Voss-ScM@stadt-muenster.de Datum: 19.06.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0506/2006 - durchgängig barrierefreie Wohnformen - Möglichkeit von Service-Wohnen für Jung und Alt - Mischung aus Geschosswohnungen und Einfamilienhäusern - Zentraler Servicebereich mit Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Treffpunkt und Gastronomie - Seniorenwohnungen für 1-, 2- und 8-Personenhaushalte (Gruppenwohnungen) Durch den Landeswettbewerb werden die Belange von älteren Menschen und Menschen mit Be- hinderungen in besonderer Weise berücksichtigt. Der integrative Grundgedanke, der in der Nut- zungsmischung zum Ausdruck kommt, wird in der baulichen Ausführung durch die Vorgabe der durchgängigen Barrierefreiheit ergänzt. Diese Nutzungsvorgaben des Landes sind bindend und als feste Auslobungsbestandteile zu betrachten. Um die mit dem Thema des Landeswettbewerbs angestrebte Nutzungsmischung zwischen jungen Familien und Servicewohnen zu gewährleisten, wurden die inhaltlichen Landesvorgaben um quan- titative Maßgaben ergänzt: Mindestens die Hälfte der Wohnungen soll als Service-Wohnangebote für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen vorgesehen werden. Als Orientierungs- wert soll wiederum ein Drittel dieser Wohnungen nach den Förderrichtlinien des öffentlich geförder- ten Wohnungsbaus geplant werden (entspricht ca 17 % aller Wohnungen). Für die städtebaulichen Planungsvorgaben wurde die nachfolgend dargestellte Beschlusslage der politischen Gremien zugrunde gelegt. b) Bereits gefasste Ratsbeschlüsse im Rahmen der Vorlagen 47/2000 und 1215/2001 - Definition des Umfangs des Plangebietes und des prinzipiellen Bebauungskonzepts (Block- randbebauung unter Einbeziehung der heutigen Parallelstraße zur Grevener Straße) - Prüfaufträge an die Verwaltung zu den Themen Verkehrserschließung (möglichst auch von der Grevener Straße) und Parkraum für das umliegende Quartier - Ersatz für die heutigen Nutzer der ehemaligen Eichendorff-Schule am Standort - Entwicklung des Grundstücks durch einen Investor - städtebauliche Optimierung mit dem Ziel einer verträglichen Dichte durch einen Wettbe- werb Die beiden letztgenannten Maßgaben werden durch das zweigliedrige Verfahren zur Grundstücks- entwicklung umgesetzt: Der Landeswettbewerb wird zur städtebaulich-architektonischen Optimie- rung des Grundstücks ‚Baublock Schulstraße’ durchgeführt und auf liegenschaftlicher Seite von der öffentlichen Ausschreibung des Grundstücks flankiert, durch die ein Investor für die Realisie- rung ermittelt wird. Beide Verfahren werden im Reißverschlussprinzip zusammengeführt, indem einerseits Inhalt und Bedingungen des Wettbewerbs Bestandteil der Grundstücksausschreibung werden und andererseits der auszuwählende Erwerber an der Vorprüfung beteiligt und als Preis- richter in die Jury des Wettbewerbs berufen wird. Die Prüfaufträge zum Thema Verkehr und Parken wurden bearbeitet; als Ergebnis ist die Vorgabe in die Auslobung eingeflossen, den Tiefgaragenverkehr im Wesentlichen an die Grevener Straße anzuschließen und neben den bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätzen auch Stellplätze für das Quartier in einer privaten Quartiersgarage unter Kostenbeteiligung der Stadt nachzuwei- sen. Der Flächenbedarf der heutigen Nutzer ist im Nutzungsprogramm berücksichtigt. Ebenso ist der Nachweis eines öffentlich nutzbaren Spielplatzes auf dem Grundstück Bestandteil der Auslo- bung; dabei ist die vorhandene Lage jedoch nicht bindend vorgegeben worden, um den planeri- schen Spielraum nicht unnötig einzuschränken. c) Bebauungspläne für das Kreuzviertel Nr. 479, 480 und 481 (Aufstellungsbeschlüsse; Verfah- rensstand Offenlegung) - 3 - V/0506/2006 - Erhalt und Schutz der gründerzeitlichen Siedlungsstruktur und der „grünen Lungen“ - Vermeidung von baulicher Verdichtung und von Verkehr in den Blockinnenbereichen - Beschränkung der weiteren baulichen Entwicklung auf die Straßenrandbebauung - Bau von Tiefgaragen bei Neubauten obligatorisch - Art der baulichen Nutzung, Geschosszahl und Bauhöhe, grundstücksbezogene Dichte nach dem Maßstab der näheren Umgebung (§ 34 Baugesetzbuch) Der Baublock Schulstraße ist trotz seiner Randlage durch die städtebauliche Einbindung in die Blockstruktur und die architektonische Prägung der umgebenden Bebauung ein integrativer Be- standteil des Kreuzviertels. Das Planungsprinzip und der städtebauliche Anspruch der Bebau- ungspläne wurden deshalb für die Wettbewerbsaufgabe als verbindlich zugrunde gelegt. Außer- dem wurden besondere Ansprüche an die Freiraumgestaltung und die Berücksichtigung des Denkmalschutzes und der Erhaltungssatzung Nordviertel formuliert. So soll städtebaulich und ar- chitektonisch eine anspruchsvolle Lösung mit maßvoller Dichte und sensibler Einfügung in die his- torische Umgebung erzielt werden. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1 Bekanntmachung des Landeswettbewerbs 2 Wettbewerbsauslobung
Anlage 1
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Anlage 1 zur Vorlage V/0506/2006 BEKANNTMACHUNG über die Auslobung des Landeswettbewerbs 2006 „Junge Quartiere für das Wohnen im Alter“ auf der Grundlage der "Regeln für die Auslobung von Wettbewerben“ (RAW 2004) Anlass und Ziel: Mit dem Landeswettbewerb 2006 „Junge Quartiere für das Wohnen im Alter“ sollen Bebauungskonzepte zum Wohnen im Al ter auf in- nerstädtischen Brachflächen in gemischt strukturier ten Quartieren öffentlichkeitswirksam entwickelt werden. Mit diesem Thema sollen beispielgebende Impulse für das Wohnen im Alter gefunden werden. Dabei sind generationsübe rgreifende Wohnquartiere zu entwickeln, die eine hohe Wohnqualität für alle In- teressenten mit den Anforderungen an Unterstützung, Betreuung und Pflege für Ältere miteinander kombinieren. Es s ind unterschied- liche Wohnangebote an der Schnittstelle von Wohnen und Pflege zu entwickeln, die auch gemeinschaftliche Wohnformen b erücksichti- gen. Die Konzeption muss die Vielschichtigkeit der heutigen Le- bensstile widerspiegeln. Mit dem Wettbewerb sollen Lösungen entwickelt werde n, die durch ihre besondere bauliche Qualität (Städtebau und Woh nungsbau) ei- nen Beitrag zum innerstädtischen Wohnen leisten und Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit geben, auch im Alter im angestammten Quartier eine hochwertige Wohnform zu finden. Dabei ist die Aus- strahlwirkung der Planung auf umliegende Stadtquart iere zu berück- sichtigen. In diesem Kontext ist der Wettbewerb ein Projekt der StadtBauKultur Initiative NRW. Im Wettbewerb geht es primär um innerstädtische Flä chen bzw. Brachflächen, die für eine Wohnbebauung mittlerer G rößenordnung von etwa 50 – 250 Wohneinheiten aktiviert werden so llen. Ange- strebt wird eine Mischung von öffentlich geförderte m und freifinan- ziertem Wohnungsbau. Die Teilnehmenden sollten sich insbesonde- re auch mit typischen innerstädtischen Standortkonf likten wie Lärm oder Altlasten auseinandersetzen. Gleichzeitig soll der Wettbewerb eine Vielfalt von Lösungsansätzen hervorbringen. Aus diesem Grunde wird der Wettbewer b an zwei konkreten Standorten zeitgleich ausgelobt und verwirklicht. Zur Darstellung der im Rahmen des Wettbewerbes gefun denen Lö- sungsansätze werden von den Teilnehmenden städtebaul iche Rah- menkonzepte, skizzenhafte Vorentwürfe und beispielh afte Objekt- planungen gefordert. Folgende Standorte stehen zur Auswahl: • Düsseldorf – Mindener Straße • Münster – Schulstraße Auslober/in: Ministerium für Bauen und Verkehr NRW in Kooperation mit der Architektenkammer NW für beide Standorte, für den Standort Düsseldorf die Stadt Düsseldorf und die Vivico Real Estate GmbH, für den Standort Münster die Stadt Münster Betreuung Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung und Bauwesen NRW (ILS NRW), Aachen Ansprechpartnerin: Frau Dipl.-Ing. Architektin Gabriele Mainz Telefon: 0241/455-472, Fax: 0241/455-453 E-Mail: gabriele.mainz@ils.nrw.de Bewerbung/Versand der Unterlagen Interessierte Bewerber können sich bis zum 23.08.06 schriftlich mit Nachweis der Mitgliedschaft in einer Architektenkammer, bei „jungen Büros“ zusätzlich mit Kopie des Personalausweises beim Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung und Bauwesen des Landes Nordrhein-Westfalen (ILS NRW) Theaterplatz 14, 52062 Aachen, E-Mail: ursula.cieminski@ils.nrw.de zur Teilnahme am Losverfahren für einen Standort bewerben. Die Losziehung findet unter juristischer Aufsicht am 24.08.06 statt. Die Auslobungstexte werden ab dem 25.08.06 versandt. Wettbewerbsart: Begrenzter Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbung sverfahren . Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RAW 200 4 (Regeln für die Auslobung von Wettbewerben) verbindlich zugrunde. Termine Bewerbungsschluss 23.08.2006 Ausgabe der Unterlagen ab 25.08.2006 Kolloquium Düsseldorf 14.09.2006 Kolloquium Münster 12.09.2006 Abgabe der Arbeiten 20.10.2006 Preisgericht Düsseldorf 12.12.2006 Preisgericht Münster 04.12.2006 Zulassungsbereich: Der Zulassungsbereich ist Nordrhein-Westfalen. Interessenten außerhalb des Zulassungsbereiches aus d en Mit- gliedstaaten des europäischen Wirtschaftsraumes (EW G) ist die Teilnahme mit Bezug auf Art. 49 des EWG-Vertrages mö glich. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt. Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechts- vorschrift ihres Heimatlandes zum Tage der Bekanntma chung zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin/Architekt bzw. Stadtpla- nerin/Stadtplaner berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeich nung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderu ngen als Archi- tekt/Stadtplaner, wer über ein Diplom, Prüfungszeug nis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384 EWG (EG-Architektenrichtlinie) der Richtlinie 89/48 EWG (EG-Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist. Arbeitsgemeinschaften mit Landschaftsarchitekten/innen werden be- grüßt. Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschafte n natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzu ngsgemäßen Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungs- leistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften sol cher juristi- schen Personen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten V ertreter zu be- nennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortl ich ist. Der be- vollmächtigte Vertreter sowie der (die) Verfasser d er Wettbewerbs- arbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an na türliche Perso- nen als Teilnehmende gestellt werden. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teiln ahmeberechtigt sein. Als Teilnahmehindernisse gelten die unter RAW 5.1 Re geln für die Auslobung von Wettbewerben beschriebenen. Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebestimmungen. Auswahl der Teilnehmenden Die Zahl der Teilnehmenden wird auf jeweils 35 pro St andort festge- setzt. Am Standort Düsseldorf , Mindener Straße werden folgende Büros um Teilnahme gebeten: • Astoc GmbH & Co. KG Architekts & Planners, Köln • Blauwerk Architekten Schneider und Kern, München • Sybille und Prof. Johann Ebe, München • Kramm + Strigl, Darmstadt • SOHOarchitekten, Düsseldorf Am Standort Münster , Schulstraße werden folgende Büros um Teilnahme gebeten: • Arbeitsgemeinschaft Baumewerd, Pfeiffer, Ellermann , Preckel, Kleihues + Kleihues, Münster • Burhoff, Münster • Behet Bondzio Lin, Münster • Architekturbüro Harter und Kanzler, Freiburg • Architekturbüro Schmidt, Bad Neuenahr Zusätzlich werden je Standort 15 Büros nach einer Tei lnahmebe- werbung ausgelost, dazu kommen 15 weitere „ junge B üros“. Diese Bewerberinnen und Bewerber dürfen am letzten Tag der Bewer- bungsfrist das 40. Lebensjahr nicht vollendet haben. Jeder Bewerber/Bewerberin oder jede Bürogemeinschaf t darf sich nur einmal bewerben. Sollten sie bis zum 01.09.2006 keine Nachricht erhalten haben, sind Sie nicht unter den gelosten Teilnehmern. Preisgericht: Preisrichter/innen für den Standort Düsseldorf Prof. Kunibert Wachten, Dortmund/Aachen Prof. Ingrid Krau, Institut für Städtebau und Wohnungswesen, München Dipl.-Ing. Architekt Hartmut Miksch, Architektenkammer NRW, Düs- seldorf MR Kay Noell, Ministerium für Bauen und Verkehr NRW, Düsseldorf Beigeordneter Dr. Gregor Bonin, Stadt Düsseldorf Dr. Alexander Fils, Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung, Düsseldorf Herr Jürgen Graupner, Vivico Real Estate GmbH, Düsseldorf Vertretung Prof. Christa Reicher, Aachen/Dortmund Prof. Benedikt Stahl, Düsseldorf/Detmold Dipl.-Ing. Architekt Fritz Heinrich, Architektenkammer NRW, Düssel- dorf MR Rainer Janssen, Ministerium für Bauen und Verkehr NRW, Düsseldorf Dipl.-Ing. Richard Erben, Leiter des Planungsamtes, Stadt Düssel- dorf Günter Wurm, Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung, Düs- seldorf Herr Martin Hüls, Vivico Real Estate GmbH, Düsseldorf Sachverständige ohne Stimmrecht Frau Kaiser, Kuratorium deutsche Altershilfe Frau Ulrike Rose, Leiterin des Europäischen Hauses der Stadtkultur, Gelsenkirchen Preisrichter/innen für den Standort Münster Prof. Kunibert Wachten, Dortmund/Aachen Prof. Johannes Schilling, Köln/Münster Dipl.-Ing. Architekt Hartmut Miksch, Architektenkammer NW, Düs- seldorf MR Kay Noell, Ministerium für Bauen und Verkehr NRW, Düsseldorf Ratsherr Wolfgang Heuer, Ausschuss für Stadtplanung, Stadtent- wicklung, Verkehr und Wirtschaft, Münster Dipl.-Ing. Hartwig Schultheiß, Stadtdirektor, Stadt Münster Investor N.N. Vertretung Dipl.-Ing. Architekt Christian Schaller, Köln Dipl.-Ing. Architekt Heiner Farwick, Ahaus Dipl.-Ing. Architekt Fritz Heinrich, Architektenkammer NRW, Düssel- dorf MR Rainer Janssen, Ministerium für Bauen und Verkehr NRW, Düs- seldorf Ratsherr Dieter Maager, Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwick- lung, Verkehr und Wirtschaft, Münster Dipl.-Ing. Christian Schowe, Leiter des Amtes für, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Stadt Münster Investor N.N. Sachverständige ohne Stimmrecht Dipl.-Ing. Siegfried Thielen, Leiter des Bauordnungsamtes, Stadt Münster Frau Kaiser, Kuratorium deutsche Altershilfe Frau Ulrike Rose, Leiterin des Europäischen Hauses der Stadtkultur, Gelsenkirchen Preise und Anerkennungen Für Preise und Anerkennungen am Standort Düsseldorf - Mindener Straße steht insgesamt eine Summe von 44.000,00 € zur Verfügung (einschl. der gesetzlich vorgegebenen MwSt.) Es ist beabsichtigt, die Preise wie folgt zu staffeln: 1. Preis 15.000,00 € 2. Preis 10.000,00 € 3. Preis 7.000,00 € 4. Preis 5.000,00 € Für Anerkennungen stehen 7.000,00 € zur Verfügung. Für Preise und Anerkennungen am Standort Münster - Schulstraße steht insgesamt eine Summe von 32.000,00 € zur Verfügung (einschl. der gesetzlich vorgegebenen MwSt.) Es ist beabsichtigt, die Preise wie folgt zu staffeln: 1. Preis 10.000,00 € 2. Preis 7.000,00 € 3. Preis 5.000,00 € 4. Preis 3.000,00 € Für Anerkennungen stehen 7.000,00 € zur Verfügung.
Anlage 2
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Anlage 2 zur Vorlage 506/2006 Landeswettbewerb 2006 Junge Quartiere für das Wohnen im Alter. Begrenzter Wettbewerb an zwei Standorten Auslobung Münster Düsseldorf Landeswettbewerb 2006 Junge Quartiere für das Wohnen im Alter . Gemeinschaftsprojekt des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen der Stadt Münster Begrenzter Wettbewerb an zwei Standorten Standort Münster Anlage 2 zur Vorlage 506/2006 Vorwort und Ziele Mit dem Landeswettbewerb 2006 „Junge Quartiere für das Wohnen im Al- ter“ sollen Bebauungskonzepte zum Wohnen im Alter a uf innerstädtischen Brachflächen in gemischt strukturierten Quartieren öffentlichkeitswirksam entwickelt werden. Mit diesem Thema sollen beispielgebende Impulse für das Wohnen im Alter gefunden werden. Dabei sind generationsübergreifend e Wohnquartiere zu entwickeln, die eine hohe Wohnqualität für alle Int eressenten mit den An- forderungen an Unterstützung, Betreuung und Pflege für Ältere miteinander kombinieren. Es sind unterschiedliche Wohnangebote an der Schnittstelle von Wohnen und Pflege zu entwickeln, die auch gemei nschaftliche Wohn- formen berücksichtigen. Die Konzeption muss die Vie lschichtigkeit der heu- tigen Lebensstile widerspiegeln. Mit dem Wettbewerb sollen Lösungen entwickelt werde n, die durch ihre be- sondere bauliche Qualität (Städtebau und Wohnungsba u) einen Beitrag zum innerstädtischen Wohnen leisten und Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit geben, auch im Alter im angestammten Qu artier eine hochwer- tige Wohnform zu finden. Dabei ist die Ausstrahlwir kung der Planung auf umliegende Stadtquartiere zu berücksichtigen. In di esem Kontext ist der Wettbewerb ein Projekt der StadtBauKultur Initiative NRW. Im Wettbewerb geht es primär um innerstädtische Flä chen bzw. Brachflä- chen, die für eine Wohnbebauung mittlerer Größenord nung von etwa 50 – 250 Wohneinheiten aktiviert werden sollen. Angestre bt wird eine Mischung von öffentlich gefördertem und freifinanziertem Woh nungsbau. Die Teil- nehmenden sollten sich insbesondere auch mit typisc hen innerstädtischen Standortkonflikten wie Lärm oder Altlasten auseinandersetzen. Die im Rahmen des Landeswettbewerbes entwickelten B ebauungskonzep- te sollen vorrangig mit Fördermitteln des sozialen Wohnungsbaus durch In- vestoren aus der Wohnungswirtschaft zeitnah umgeset zt werden. Gleich- zeitig soll der Wettbewerb verschiedene Lösungsansä tze hervorbringen. Aus diesem Grunde wird der Wettbewerb an zwei konkr eten Standorten zeitgleich ausgelobt und umgesetzt. In einem landesweit abgestimmten Verfahren werden s omit zwei erste Preise (je Standort ein Preis) vergeben. Bei der Au swahl der Standorte ist die Einbeziehung eines Investors und dessen Bereits chaft zur Umsetzung der Wettbewerbsergebnisse berücksichtigt worden. Um ein breites Spekt- rum von Lösungen mit dem Ziel der Übertragbarkeit a uf andere Standorte und der Entwicklung von weiteren Strategien für die Wohnraumförderung zu gewährleisten, wird die Gesamtzahl der Teilnehme nden auf 35 pro Standort festgesetzt. Neben den einzelnen Kommunen und Investoren ist die Architektenkammer NRW im Verfahren beteiligt. Der Landeswettbewerb 2006 wird nach den RAW 2004 (R egeln für die Auslobung von Wettbewerben) der Architektenkammer N RW (Ministerial- blatt Nr. 13 vom 30.03.2004,S. 344 ff.) durchgeführ t. An den Standorten ist ein begrenzter Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewer bungsverfahren vorgesehen, den Schwerpunkt bilden die städtebaulic hen und wohnkon- zeptionellen Ansätze. Folgende Standorte stehen zur Auswahl: • Düsseldorf - Mindener Straße • Münster - Schulstraße Anlage 2 zur Vorlage 506/2006 Die detaillierten Wettbewerbsaufgaben werden jeweil s im zweiten Teil der Auslobung beschrieben. Inhaltsverzeichnis A AUSLOBUNGSVERFAHREN SEITE 1. Auslober/Durchführung 5 2. Wettbewerbsart und Verfahren 5 3. Wettbewerbsinhalt 5 4. Zulassungsbereich 5 5. Übereinstimmungsvermerk 6 6. Kolloquium/Rückfragen 6 7. Bewerbungsverfahren 6 8. Teilnahmeberechtigung 6 9. Preisgericht und Vorprüfung für den Standort Münster, Schulstraße 7 10. Preisgerichtssitzung 7 11. Einlieferung und Kennzeichnung der Wettbewerbsarbeiten 8 12. Wettbewerbsleistungen 8 13. Anforderung/Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen 9 14. Bearbeitung 9 15. Preise und Anerkennungen 9 16. Weitere Bearbeitung, Eigentum und Urheberrecht, Erstveröffentlichung 9 17. Verfassererklärung 10 18. Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses und Ausstellung 10 19. Rückgabe der Wettbewerbsarbeiten, Haftung 10 20. Terminübersicht 10 B AUFGABENBESCHREIBUNG 1. Ausgangssituation, Anlass und Ziel des Wettbewe rbs 11 2. Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben 11 2.1 Städtebauliche Einbindung 11 2.2 Denkmalschutz 12 2.3 Städtebauliche Dichte 12 2.4 Nutzungskonzept 13 2.5 Nutzungstypen 13 2.6 Quantitative Nutzungsmischung 14 2.7 Stellplätze 14 2.8 Erschließung 15 2.9 Immissionen 15 2.10 Freiraumnutzung und- gestaltung 15 3. Zusammenfassung der Planungsvorgaben 16 4. Beurteilungskriterien 17 C ANHANG Verfassererklärung Anlage 2 zur Vorlage 506/2006 5 A Auslobungsverfahren 1. Auslober/Durchführung Auslober für beide Standorte ist das Ministerium fü r Bauen und Verkehr NRW in Kooperation mit der Architektenkammer NRW. Für den Standort Münster , Schulstraße, kommt die Stadt Münster hinzu. Das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforsc hung und Bauwesen NRW (ILS NRW), Aachen, führt den Wettbewerb im Auft rag des Ministeri- ums für Bauen und Verkehr NRW (MBV) durch. Anschrift: Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung und Bauwesen des Landes Nordrhein-Westfalen (ILS NRW) Theaterplatz 14, 52062 Aachen Telefon 0241/455-01 Ansprechpartnerin: Gabriele Mainz, Telefon: 0241/455-472 2. Wettbewerbsart und Verfahren Der Wettbewerb wird als begrenzter Wettbewerb mit v orgeschaltetem Be- werbungsverfahren durchgeführt. Die Zahl der Teilnehmenden wird auf jeweils 35 festgesetzt. Für den Standort Münster , Schulstraße wurden folgende Büros um Teil- nahme gebeten: • Architekturbüro Harter und Kanzler, Freiburg • Architekturbüro Schmidt, Bad Neuenahr • Arbeitsgemeinschaft Baumewerd, Pfeiffer, Ellermann , Preckel, Kleihues + Kleihues, Münster • Burhoff, Münster • Behet Bondzio Lin, Münster Zusätzlich wurden je Standort 15 Büros nach einer T eilnahmebewerbung ausgelost, dazu kamen 15 weitere „junge Büros“. Die se Bewerberinnen und Bewerber dürfen am letzten Tag der Bewerbungsfr ist das 40. Lebens- jahr nicht vollendet haben. Jeder Bewerber/jede Bew erberin oder jede Bü- rogemeinschaft darf sich nur einmal bewerben. 3. Wettbewerbsinhalt Für das Wettbewerbsgebiet ist ein städtebauliches K onzept zu entwickeln sowie beispielhafte Hochbaukonzepte, die eine Übert ragbarkeit auf andere Standorte ermöglicht. Die weitere planerische Detai llierung für die an- schließende Realisierung sollte im Anschluss an das Verfahren stattfinden. Weitere Informationen sind dem Teil B der Auslobung zu entnehmen. 4. Zulassungsbereich Der Zulassungsbereich ist Nordrhein-Westfalen. Inte ressenten außerhalb des Zulassungsbereiches aus den Mitgliedstaaten des europäischen Wirt- schaftsraumes (EWR) ist die Teilnahme mit Bezug auf Art. 49 des EWG- Vertrages möglich. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchge- führt. Anlage 2 zur Vorlage 506/2006 6 5. Übereinstimmungsvermerk Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RAW 200 4 (Regeln für die Auslobung von Wettbewerben) verbindlich zugrunde. D ie Übereinstimmung der Auslobung mit den RAW 2004 ist vom zuständigen Wettbewerbsaus- schuss der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen un ter der Registrier- Nummer W 20/06 bestätigt worden. Mit ihrer Teilnahm e am Wettbewerb erkennen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Inhalt dieser Auslobung an. 6. Kolloquium/Rückfragen Im Rahmen eines Kolloquiums werden die Ziele des La ndeswettbewerbs erläutert, die Aufgabe vorgestellt und den teilnehm enden Architekten/Stadt- planern Gelegenheit für Rückfragen gegeben. Schriftliche Rückfragen können bis zum 05.09.06 gestellt werden. Für den Standort Münster, Schulstraße findet das Ko lloquium am 12.09.2006 in Münster statt. Die Wettbewerbsteilnehmenden erh alten rechtzeitig vorher eine Einladung. Gelegenheit zur Grundstücksbesichtigung ist ebenfalls gegeben. 7. Bewerbungsverfahren Interessierte Bewerber konnten sich bis zum 23.08.06 schriftlich mit Nach- weis der Mitgliedschaft in einer Architektenkammer beim Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung und Bauwesen des Landes Nordrhein-Westfalen (ILS NRW) Theaterplatz 14, 52062 Aachen, zur Teilnahme am Losverfahren für einen Standort be werben. Die Loszie- hung fand unter juristischer Aufsicht am 24.08.06 statt. 8. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-Mitgliedstaaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatla ndes zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ar chitektin/Architekt bzw. Stadtplaner/in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeich nung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen a ls Architekt/Stadtplaner, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen son stigen Befähigungs- nachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384 EWG (EG-Architektenrichtlinie) der Richtlinie 89/48 EWG (EG-Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist. Arbeitsgemeinschaften mit Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitek- ten werden begrüßt. Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaft en natürlicher Perso- nen sowie juristische Personen, zu deren satzungsge mäßen Geschäfts- zweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungs leistungen gehö- ren, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischen Personen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten V ertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Ver- treter sowie der (die) Verfasser der Wettbewerbsarb eit müssen die Anfor- derungen erfüllen, die an natürliche Personen als T eilnehmende gestellt werden. Anlage 2 zur Vorlage 506/2006 7 Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Als Teilnahmehindernisse gelten die unter RAW 5.1 R egeln für die Auslo- bung von Wettbewerben beschriebenen. Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebestimmungen. 9. Preisgericht und Vorprüfung für den Standort Münster, Schulstraße Preisgericht Preisrichter/innen • Prof. Kunibert Wachten, Dortmund/Aachen • Prof. Johannes Schilling, Köln/Münster • MR Kay Noell, Ministerium für Bauen und Verkehr NR W, Düsseldorf • Dipl.-Ing. Architekt Hartmut Miksch, Architektenka mmer NRW, Düsseldorf • Ratsherr Wolfgang Heuer, Vorsitzender des Ausschus ses für Stadtpla- nung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Stadt Münster • Dipl.-Ing. Hartwig Schultheiß, Stadtdirektor, Stad t Münster • Investor N.N. Vertretung • Dipl.-Ing. Architekt Christian Schaller, Köln • Dipl.-Ing. Architekt Heiner Farwick, Ahaus • Dipl.- Ing. Architekt Fritz Heinrich, Architektenk ammer NRW, Düsseldorf • MR Rainer Janssen, Ministerium für Bauen und Verke hr NRW, Düsseldorf • Ratsherr Dieter Maager, Ausschuss für Stadtplanung , Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Stadt Münster • Dipl.-Ing. Christian Schowe, Leiter des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Stadt Münster • Investor N.N. Sachverständige ohne Stimmrecht • Dipl.-Ing. Siegfried Thielen, Leiter des Bauordnun gsamtes, Stadt Münster • Dipl.-Ing. Architektin Gudrun Kaiser, Kuratorium D eutsche Altershilfe, Köln • Ulrike Rose, Leiterin des Europäischen Hauses der Stadtkultur, Gelsenkirchen Vorprüfung Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung und Bauwesen des Landes NRW (ILS NRW), Theaterplatz 14, 52062 Aachen unter Mitwirkung der Stadt Münster und der Architektenkammer NRW, de s Investors N.N. sowie weiteren Sachverständigen. 10. Preisgerichtssitzung Die Preisgerichtssitzung für den Standort Münster f indet am 04.12.2006 in Münster statt. Anlage 2 zur Vorlage 506/2006 8 11. Einlieferung und Kennzeichnung der Wettbewerbsarbeiten Die Wettbewerbsarbeiten sind bis zum 20.10.2006 bis 16.00 Uhr beim ILS NRW in Aachen einzureichen. Als Zeitpunkt der Ablieferung gilt im Falle der Ein lieferung bei Post, Bahn oder anderen geeigneten Beförderungsmitteln der Tag esstempel vom 20.10.2006 , unabhängig von der Uhrzeit. Die Teilnehmenden hab en dafür zu sorgen, dass der Tagesstempel auf allen Versandp apieren und dem Versandgut einheitlich vermerkt ist. Ist die Rechtz eitigkeit der Einlieferung nicht erkennbar, weil der Aufgabestempel fehlt, unl eserlich oder unvoll- ständig oder das Aufgabedatum aus sonstigen Gründen unklar ist, werden solche Arbeiten vorbehaltlich des von den Teilnehme nden zu erbringenden Nachweises zeitgerechter Einlieferung mitbeurteilt. Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Ans chrift des Empfän- gers einzusetzen. Die Versandkosten trägt der Wettbewerbsteilnehmende. Die einzureichende Wettbewerbsarbeit ist in allen Teilen (Zeichnungen, Be- rechnungen, verschlossener Umschlag mit Teilnahmeer klärung) nur durch eine Kennzahl aus 6 arabischen Ziffern zu bezeichne n. Sie muss in der rechten oberen Ecke eines jeden Teils angebracht se in und nicht höher als 1 cm und nicht länger als 6 cm sein. 12. Wettbewerbsleistungen Dem Entwurf ist das Programm unter Berücksichtigung der gesamten Pla- nungshinweise zu Grunde zu legen. Jeder Wettbewerbs teilnehmende darf nur eine Wettbewerbsarbeit einreichen. Varianten si nd nur dann Gegen- stand der Beurteilung, wenn sie ausdrücklich geford ert werden. Die einge- reichten Planunterlagen werden für das Preisgericht auf Aufstellungstafeln aufgezogen. Jedem Teilnehmenden stehen max. zwei Ausstellungstafeln von 1,20 m Breite x 2,00 m Höhe zur Verfügung (es ist sinnvoll, die Ge- samthöhe von 1,50 m nicht zu überschreiten). Dies s ollte bei den Zuschnit- ten der Pläne unbedingt berücksichtigt werden. Bitte nur Planrollen, keine aufgezogenen Pläne einsenden! Folgende Leistungen sind für den Standort Münster, Schulstraße zu erbrin- gen: • Lageplan im M 1:1000 - skizzenhafte Darstellung der städtebaulichen Grun didee mit kurzen verbalen Erläuterungen als Schwarzplan • Lageplan im M 1:500 mit Darstellung - der Baukörper, deren Geschossigkeit und Dachausbi ldung - der Außenanlagen mit Differenzierung der öffentli chen und privaten Flächen - der Erschließung (innere und plangebietsübergreif ende Wegebezie- hungen) - der Flächen und baulichen Anlagen für den ruhende n Verkehr (einschl. Besucherstellplätze) - der Hauseingänge - der Anzahl der realisierten Einheiten • Schemaquerschnitt M 1:500 • Räumliche Darstellung eines Teilbereiches Anlage 2 zur Vorlage 506/2006 9 - in einer vom Verfasser zu wählenden Darstellungsf orm • Gebäudeplanung - räumliche skizzenhafte Darstellung eines typischen gebäudepla nerischen Ausschnitts, aus dem der integrative generationenüb ergreifende Planungs- ansatz deutlich hervorgeht, im M 1:200 Grundrisse, Schnitte, Ansichten - alle maßstäblich gezeichneten Pläne sind zusätzli ch mit einem grafischen Maßstab zu versehen (für spätere Dokumentationszwecke) - Berechnungen BGF, GRZ (Hochbauten), GFZ einschlie ßlich DG auf beige- fügtem Berechnungsblatt • Verfassererklärung (siehe Anhang) • Inhaltsverzeichnis der eingereichten Unterlagen 13. Anforderung/Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen Eine Information über den Wettbewerb ist Ende Juli im Internetauftritt der AKNW, des MBV NRW und des ILS NRW erschienen, sowie in der Au- gustausgabe des DAB. Die Auslobungsunterlagen werden ab dem 25.08.2006 versandt. 14. Bearbeitung Die Wettbewerbsarbeiten sind vollständig bis zum 20.10.2006 beim ILS NRW einzureichen (siehe Punkt 11). 15. Preise und Anerkennungen Für Preise und Anerkennungen steht für den Standort Münster insgesamt eine Summe von 32.000,00 € zur Verfügung (einschl. der gesetzlich vorge- gebenen MwSt.) Es ist beabsichtigt, die Preise wie folgt zu staffeln: 1. Preis 10.000,00 € 2. Preis 7.000,00 € 3. Preis 5.000,00 € 4. Preis 3.000,00 € Für Anerkennungen stehen 7.000,00 € zur Verfügung. Die Anerkennungen werden nach Beschluss des Preisge richtes standort- unabhängig für besondere Lösungsansätze mit übergeo rdnetem Charakter vergeben. Das Preisgericht kann einstimmig auch eine andere a ls in der Auslobung vorgesehene Verteilung der Preise und Anerkennungen beschließen. 16. Weitere Bearbeitung, Eigentum und Urheberrecht, Erstveröffentlichung Die Stadt Münster beabsichtigt, die am Standort Sch ulstraße geplanten Baumaßnahmen einem Investor zu übertragen. Die Stad t Münster wird da- für Sorge tragen, dass unter Würdigung der Empfehlu ng des Preisgerichts eine oder mehrere der im Wettbewerb mit Preisen aus gezeichneten Ent- würfe unter den in der RAW 2004, 8.3 genannten Vora ussetzungen zur Realisierung gelangen. Das Grundstück wird hierzu d em Investor unter der Voraussetzung überlassen, dass die zur Ausführung v orgesehene(n) Wett- bewerbsarbeit(en) unter vollständiger Wahrung des d em Verfasser oder den Verfassern zustehenden Urheberrechts realisiert werden. Zur Absiche- rung der Ausloberziele werden im Grundstücksüberlas sungsvertrag Rück- Anlage 2 zur Vorlage 506/2006 10 trittsrechte für den Fall vorgesehen, dass die zur Ausführung vorgesehe- ne(n) Wettbewerbsarbeit(en) nicht zur Ausführung gelangen. Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und An erkennungen ausge- zeichneten Arbeiten werden Eigentum der Auslober. D as Urheberrecht ein- schließlich des Schutzes gegen Nachbau des Entwurfs bleibt jedem Ver- fasser/jeder Verfasserin uneingeschränkt erhalten. Der Auslober hat innerhalb von sechs Monaten nach d er Entscheidung des Preisgerichts den Vorrang der Erstveröffentlichung der Wettbewerbsarbeit. 17. Verfassererklärung Die Erklärung ist nach der RAW 2004 der Wettbewerbs arbeit beizufügen. Der Vordruck des Anhanges C ist zu verwenden. 18. Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses und Ausstellung Die Auslober teilen den Wettbewerbsteilnehmenden da s Ergebnis des Wettbewerbs unter dem Vorbehalt der Prüfung der Tei lnahmeberechtigung unverzüglich mit. Die Wettbewerbsarbeiten werden nach der Entscheidun g durch das Preis- gericht mit den Namen der Verfasser ausgestellt. Or t, Datum und Dauer der Ausstellung werden allen Wettbewerbsteilnehmend en mit der Nieder- schrift über die Preisgerichtssitzung bekannt gegeb en. Die Auslober wer- den das Wettbewerbsergebnis in der Fachpresse veröf fentlichen und den Medien mitteilen. 19. Rückgabe der Wettbewerbsarbeiten, Haftung Wettbewerbsarbeiten, die nicht mit einem Preis ausg ezeichnet oder aner- kannt wurden, können nach Beendigung der Ausstellun g von dem Verfas- ser/der Verfasserin beim ILS NRW abgeholt werden. A rbeiten, die nach zwei Wochen nicht abgeholt sind, werden den Teilneh menden zu eigenem Risiko kostenlos zurückgesandt. Für Beschädigung oder Verlust von Wettbewerbsarbeit en haftet der Auslo- ber auf Kostenersatz für die Aufbesserung oder Wied erbeschaffung der beschädigten bzw. verlorenen Unterlagen, wenn er diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die er in eigenen Angelegenheiten pflegt. 20. Terminübersicht Terminrahmen für den Standort Münster, Schulstraße: - Veröffentlichung des Wettbewerbs Anfang August 20 06 - Bewerbungsschluss 23.08.2006 - Ausgabe der Unterlagen ab 25.08.2006 - Kolloquium 12.09.2006 - Abgabe der Arbeiten 20.10.2006 - Preisgericht 04.12.2006 Anlage 2 zur Vorlage 506/2006 11 B Aufgabenbeschreibung 1. Ausgangssituation, Anlass und Ziel des Wettbewerbs Das knapp 1 ha große Plangebiet ist Teil des gründe rzeitlichen Wohnge- bietes „Nordviertel“ bzw. „Kreuzviertel“. Es wird begrenzt durch Schulstra- ße, Grevener Straße, Altumstraße und Uppenbergstraß e. Die Altstadt Münsters, Schloss und Universität liegen in der Näh e, innerstädtische Nah- erholungsräume wie Promenade und Schlossgarten sowi e ein funktionie- rendes Netz von Infrastruktur- und Versorgungseinri chtungen sind in der unmittelbaren Umgebung gut erreichbar. Das Grundstü ck ist sowohl über die Hauptradiale Grevener Straße als auch über die Anliegerstraßen inner- halb des Wohngebietes erschlossen. Es handelt sich um eine nur an ihrer Südspitze mit einem Baudenkmal be- baute, im Übrigen nach Verlagerung der vorhandenen Schulräume nur noch durch einen Spielplatz sowie Verkehrsflächen u nd Stellplätze genutz- te innerstädtische Brachfläche. Die heutige Situati on wird dem Potenzial des Grundstücks und seiner Lage innerhalb des attra ktiven und städtebau- lich intakten Wohnumfeldes nicht gerecht. Seit Jahr en werden daher Be- mühungen unternommen, eine adäquate Grundstücksentw icklung im Sinne hochwertiger Nutzung und anspruchsvoller Bebauung v orzubereiten und dafür insbesondere die liegenschaftlichen Vorausset zungen zu schaffen. Nachdem diese Aufgabe nun gelöst und die Gesamtfläche im Eigentum der Stadt ist, kann die konkrete Projektentwicklung erfolgen. Dazu soll einerseits der Landeswettbewerb der städt ebaulich-architek- tonischen Optimierung dienen, während andererseits durch öffentliche Aus- schreibung des Grundstücks ein Investor für die Rea lisierung ermittelt wird. Beide Verfahren – Planungswettbewerb und Grundstücksvergabe – werden parallel begonnen und im Reißverschlussprinzip zusa mmengeführt. Dabei werden die jeweiligen Belange wechselseitig in die Verfahren eingebracht, indem einerseits Inhalt und Bedingungen des Wettbew erbs Bestandteil der Grundstücksausschreibung werden und andererseits de r auszuwählende Erwerber an der Vorprüfung beteiligt und als Preisr ichter in die Jury des Wettbewerbs berufen wird. 2. Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben 2.1 Städtebauliche Einbindung Das Grundstück gehört stadtgeschichtlich und strukt urell zu dem nördlich der Altstadt gelegenen Stadtteil „Kreuzviertel“, ei nem attraktiven histori- schen Wohnviertel aus dem Anfang des 20. Jahrhunder ts. Neben den aus der Zeit erhaltenen, zum großen Teil denkmalwerten Wohngebäuden be- stimmt vor allem die gründerzeitliche Blockstruktur mit ihrer klassischen Ab- folge von öffentlichen, halböffentlichen und privat en Freiräumen (Straße, Vorgarten, rückwärtiger Garten) seine besondere stä dtebauliche Qualität. Gemeinbedarfseinrichtungen (verschiedene Schulen bz w. Krankenhaus und Altenpflegeeinrichtungen im Bereich östlich der Coerdestraße) sind in das städtebauliche Muster vorwiegend in mäandrieren den Variationen der Blockrandbebauung integriert. In der Umgebung des G rundstücks sind so- wohl sehr enge und dicht bebaute Blöcke (wie Uppenb erg-/Mariental- straße) als auch Blöcke mit teilweise bebauten Inne nhöfen (wie Schul-/ Steinfurter Straße) als auch solche mit den genannt en schützenswerten Gartenhöfen vorhanden (wie Altum-/Kanonierstraße). Zurzeit werden für das Kreuzviertel Bebauungspläne aufgestellt, die die gründerzeitliche Siedlungsstruktur und die damit ve rbundenen „grünen Lungen“ erhalten und schützen sollen. Damit baulich e Verdichtung und Verkehr in den Blockinnenbereichen künftig vermiede n werden, sieht die Bauleitplanung hier restriktive Festsetzungen zu de n überbaubaren Anlage 2 zur Vorlage 506/2006 12 Grundstücksflächen und zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs vor. Die weitere bauliche Entwicklung wird auf die Straßenra ndbebauung be- schränkt und der Bau von Tiefgaragen bei Neubauten obligatorisch. Die Art der baulichen Nutzung, die Geschosszahl und Bauhöhe oder die grund- stücksbezogene Dichte im Bereich der Straßenrandbeb auung bleiben wei- terhin nach dem Maßstab des in der Umgebung Vorhand enen (§ 34 Bau- gesetzbuch) zu beurteilen. Für das Grundstück Schulstraße sind diese städtebau lichen Zielvorstellun- gen, die für das gesamte Kreuzviertel gelten, ebenf alls bindend: Die Be- bauung soll die o. g. typische Blockstruktur berück sichtigen; oberirdische Stellplätze sind in Vorgärten und Blockinnenbereich en zu vermeiden, Tief- garagen intensiv zu begrünen. Das Grundstück Schuls traße bietet die städ- tebauliche Chance, mit der Hochbauplanung die typis che gründerzeitliche Siedlungsstruktur wieder aufzunehmen und gleichzeit ig neu zu interpretie- ren. Die parallel zur Grevener Straße vorhandene Straßen verbindung zwischen Schulstraße und Altumstraße kann nach Osten verlage rt und als private Verkehrsfläche angelegt werden, so dass an dieser S telle sowohl der Stra- ßenraum der Grevener Straße gefasst als auch der da hinter liegende zu planende Baublock neu definiert werden kann. Die vo rhandenen, ohne Rücksicht auf die Blockstruktur implantierten Gebäu de werden abgerissen. Das zu erhaltende denkmalgeschützte Gebäude der ehe maligen Eichen- dorff-Schule, das sich mit seinen beiden am Verlauf der beiden angrenzen- den Straßen orientierten Flügeln hofartig öffnet, b ildet somit den Aus- gangspunkt für die bauliche Neuformulierung der städtebaulichen Situation. Zu den städtebaulichen Strukturmerkmalen des Kreuzv iertels gehört neben den durch historische Bauleitplanung gebildeten kla ssischen Straßenblö- cken auch die weitgehend durchgängige kleinteilige Parzellierung. Dabei haben die Gebäudefassaden häufig hochformatige Proportionen (Hausbrei- te geringer als Traufhöhe, siehe Altumstraße). Auf diesen das Stadtbild im Kreuzviertel stark prägenden Duktus ist ebenfalls R ücksicht zu nehmen; diese Charakteristik soll aufgenommen und neu interpretiert werden. 2.2 Denkmalschutz Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Erhaltu ngssatzung Nordvier- tel, deren Ziel die Erhaltung der prägenden histori schen Gestaltungsele- mente ist. Dazu gehören neben den Vorgärten und Ein friedungen vor allem die für das Kreuzviertel typischen vertikalen Fassa dengliederungen und Dachformen. Zumindest straßenseitig dominiert das s teil geneigte Dach, das häufig, insbesondere bei den zahlreichen denkma lgeschützten Wohn- häusern im Umfeld des Grundstücks, in Form von Mans arddächern ausge- bildet ist. Auch im Kontext der Nordviertelsatzung wird eine anspruchsvolle gestalterische Auseinandersetzung mit der historisc hen Umgebung erwar- tet. Das denkmalgeschützte Gebäude der ehemaligen Eichen dorff-Schule wird heute von der Hofseite aus mit zwei Zugängen erschl ossen. Ursprünglich befanden sich zwei Zugänge an der Südseite seitlich des Mittelteils am Kopf der Seitenflügel. Diese Eingänge können rekons truiert werden. An- bauten an das Baudenkmal in Fortsetzung der Flügel sind denkbar, aber wegen der vorhandenen Fenster nicht sinnvoll. Ein b ehutsamer Dachaus- bau ist nicht ausgeschlossen, jedoch dürfen Belicht ungselemente das Er- scheinungsbild der geschlossenen Dachhaut nicht beeinträchtigen. 2.3 Städtebauliche Dichte Versiegelungsgrad, Baumasse, Geschosszahlen und Höh en sollten sich an der näheren Umgebung orientieren und nach § 34 BauG B einfügen. Das Erfordernis, einen Bebauungsplan für das Vorhaben a ufzustellen, sollte sowohl aus Anlage 2 zur Vorlage 506/2006 13 städtebaulichen als auch aus investiven Gründen ver mieden werden. Aus dem Maßstab der Umgebung ergibt sich folgender Planungsrahmen: - Bebaute Fläche (GRZ aus Hochbauten) max. 0,5 - Zahl der Vollgeschosse III – IV - Traufhöhe ca. 10 - 12 m - Baumasse (GFZ einschl. Dachgeschosse) max. 1,6 - Grundstücksfläche ca. 9.300 m² - Grundfläche Hochbauten ca. 4.000 m² - erzielbare Bruttogrundrissfläche ca. 14.500 m² Bei der angegebenen GFZ sind sowohl Vollgeschosse a ls auch Dachge- schosse, die keine Vollgeschosse sind, berücksichti gt; dasselbe gilt für die erzielbare BGF. 2.4 Nutzungskonzept Ziel des Wettbewerbs ist die bauliche Umsetzung ein es innovativen, gene- rationsübergreifenden Wohnkonzepts mit dem Schwerpu nkt Wohnen im Al- ter. Es soll eine attraktive Wohnbebauung entwickel t werden, die sich ge- stalterisch und proportional gut in das räumliche U mfeld einfügt und den besonderen Belangen des Umfeldes in ihrer Ausformung Rechnung trägt. Von allen denkbaren Wohnformen sollen diejenigen an geboten werden, die ein sozial gemischtes, Rückzug und Kommunikation gl eichermaßen ermög- lichendes innerstädtisches Quartier entstehen lasse n. Die Planung soll un- terschiedliche Haushaltsgrößen und Nutzergruppen, s owohl junge Familien als auch Einzelpersonen, jüngere und ältere, sowie selbständige und betreuungsbedürftige Menschen berücksichtigen. Beso nderer Wert wird dabei auf eine Gesamtkonzeption gelegt, die auch di e Integration von Wohnungen neuen Typs für ältere pflegebedürftige un d behinderte Men- schen (siehe „Gruppenwohnungen“) in den traditionel len Geschosswoh- nungsbau vorsehen. Dabei sind die Grundsätze der Wo hnraumförderbe- stimmungen Fassung 2006 mit den entsprechenden Wohn flächenober- grenzen zu beachten. Das Wohnungsgemenge sollte sich aus Geschosswohnung en sowie auch in geeigneten Bereichen aus Stadthäusern zusammense tzen. Es soll ein vielfältiges, aber der städtebaulichen Situation an gemessenes Angebot gemacht werden (z.B. Stadthäuser als Einfamilienhäuser oder mit gestapel- ten Wohnungen, ggf. über mehrere Etagen, Geschosswo hnungen, integ- rierte, in sich geschlossen konzipierte Wohnanlagen). 2.5 Nutzungstypen Neben dem traditionellen Wohnungsbau mit variablen Wohneinheiten für junge Familien sollen insbesondere auch Seniorenwoh nungen entstehen, in denen Pflege- oder Betreuungsangebote ambulanter Dienste frei wähl- bar in Anspruch genommen werden können. Dabei sind Ein- und Zweiper- sonenhaushalte zu berücksichtigen sowie Gruppenwohn ungen. Die Grup- penwohnungen stellen förderfähige Wohneinheiten neu en Typs für bis zu 8 Personen dar. Je Gebäude sollten nicht mehr als max imal drei Gruppen- wohnungen vorgesehen werden. Innerhalb der Gruppenw ohnungen sollte für jeden Bewohner, davon mindestens 2 Rollstuhlfah rer, ein angemessen großer individueller Wohnbereich geplant werden sow ie Flächen für Ge- meinschaftsnutzung, die den Wohnbereichen unmittelb ar zugeordnet sind. Die Wohnflächenobergrenze beträgt hier 50 qm pro Pe rson einschließlich anteiliger Gemeinschaftsflächen und Flächenmehrbeda rf für Rollstuhlfah- rer. Anlage 2 zur Vorlage 506/2006 14 In Ergänzung hierzu sollte in sinnvoller Lage mit g uter Orientierbarkeit ein angemessen großer Servicebereich vorgesehen werden, der Einrichtungen des Gesundheitswesens wie z. B. therapeutische Prax en sowie Einrichtun- gen der Altenbetreuung mit einem Treffpunkt und Gas tronomiebereich ent- hält. Dieser Bereich muss frei von Autoverkehr zugänglich sein. Darüber hinaus sollen zwei Wohnanlagen für private Wohninitiativen ge- plant werden. Innerhalb dieser Bereiche sind in kleinräumiger Mischung un- terschiedliche Wohnungsgrößen und -typen für je ca. 30 Personen vorzu- sehen. Die Anlagen sind in das Quartier zu integrie ren, aber jeweils mit i- dentifizierbarer Adresse zu erschließen. Ferner sollen Ersatzräumlichkeiten für die jetzigen Nutzer des Gebäudes der ehemaligen Eichendorff-Schule angeboten werden. Hierfür sind rund 15 Ateliers für Künstler mit einer Gesamtnettonutzf läche von ca 600 m² so- wie eine Büroeinheit von ca 80 m² für die Bürgerinitiative „Zukunftswerkstatt Kreuzviertel“ in das Konzept zu integrieren. 2.6 Quantitative Nutzungsmischung Von den im Quartier realisierbaren Wohneinheiten so llte mindestens die Hälfte als Service-Wohnangebote für ältere bzw. pfl egebedürftige Men- schen sowie für Menschen unterschiedlichen Alters m it Behinderungen konzipiert werden. Ein Drittel dieser barrierefreie n Wohnungen wiederum sollte der Versorgung einkommensschwacher Haushalte (Einkommens- gruppen A und B, anteilig 50:50) dienen und unter I nanspruchnahme finan- zieller Förderangebote des Landes NRW (Ziffern 2 un d 3 Wohnraumförde- rungsbestimmungen (WFB)) errichtet werden. Dies bez ieht sich insbeson- dere auf die Gruppenwohnungen. Die öffentlich geför derten Wohnungen sollen so in das Gesamtkonzept integriert werden, d ass sie baulich nicht gesondert in Erscheinung treten. Da das Wettbewerbsergebnis Grundlage für die Umsetz ung durch einen oder mehrere Investoren sein wird, muss die Planung darüber hinaus woh- nungswirtschaftlichen Kriterien genügen. Die Lösung muss marktfähig und so robust sein, dass eine Anpassung an wirtschaftli che Rahmenbedingun- gen ohne Einbußen bei der städtebaulichen Qualität möglich ist. Die ange- botene Wohnungsmischung muss unter Berücksichtigung der genannten Bedingungen in ausreichendem Umfang flexibel veränd erbar sein; dabei sind die Auswirkungen auf die Stellplatzanzahl zu b erücksichtigen. Auf wei- tere quantitative Vorgaben zu Wohnungsgrößen und -a nzahl sowie zu Mi- schungsverhältnissen wird im Rahmen des Wettbewerbs verzichtet. 2.7 Stellplätze Der Stellplatznachweis für die Hochbauten ist ohne Abschläge mit dem An- satz 1 Stpl./Wohneinheit und weitestgehend in einer Tiefgarage zu führen. Zusätzlich sind auf dem Grundstück oberirdisch mind estens 20 % der bau- ordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze als An gebot für Besucher und Behinderte unterzubringen und vorrangig im Zusammen hang mit der verla- gerten Verkehrsverbindung zwischen Schulstraße und Altumstraße anzu- ordnen. In Vorgärten und im Blockinnenbereich sind oberirdische Stellplät- ze zu vermeiden. Zum Grundstück gehören ca. 40 öffentliche Stellplät ze, die in Senkrecht- aufstellung entlang der Schulstraße und der Verbind ung parallel zur Gre- vener Straße angeordnet sind. Da der Parkstreifen a n der Schulstraße mit großkronigen Bäumen überstellt ist, ist es sinnvoll , ihn in der bestehenden Form zu erhalten. Die vorhandenen öffentlichen Park plätze an der o. g. Verbindungsstraße müssen planungsbedingt entfallen. Für sie ist in folgen- der Weise Ersatz zu schaffen: Anlage 2 zur Vorlage 506/2006 15 Die zu planende Tiefgarage ist so zu konzipieren, d ass über den Stellplatz- nachweis für das Projekt hinaus ca. 30 weitere öffe ntliche Stellplätze ent- stehen, die für das Quartier nutzbar sind. Hieraus leiten sich besondere bauliche Anforderungen an die Tiefgarage ab. Fahrga ssen und Stellplätze müssen so komfortabel dimensioniert werden, dass ih re Benutzung prob- lemlos auch für ungeübtere Autofahrer möglich ist, und die Tiefgarage muss unabhängig von den Treppenhäusern der Hochbaut en vom öffentli- chen Straßenraum auf kurzen Wegen zugänglich sein. 2.8 Erschließung Das Grundstück ist von Süden über die Schulstraße u nd von Norden über die Uppenbergstraße erschlossen. Die genannten Stra ßen sind reine An- liegerstraßen und Teil des Wohngebietes; dieser Cha rakter ist zu erhalten. Eine Anbindung des oberirdischen Kfz-Verkehrs an di e Grevener Straße ist daher ausgeschlossen, da andernfalls Schleichverkeh re durch das Wohn- gebiet entstehen können. Die zwischen der Schulstra ße und der Al- tumstraße bestehende Verbindung muss als Wendemögli chkeit für beide Straßen erhalten werden, sie kann diese Funktion ab er als private Ver- kehrsfläche an modifizierter Stelle ebenso erfüllen. Für die Serviceeinrichtungen und betreuten Wohngrup pen ist mit erhöhtem Verkehrsaufkommen durch ambulante Pflegedienste zu rechnen. Diese Be- reiche sind deshalb so anzuordnen, dass ihre Erschl ießung die Anlieger- straßen nicht belastet. Der Zu- und Abfahrtsverkehr der Tiefgarage ist e- benfalls nach Möglichkeit aus dem Gebiet herauszuha lten. Ihre Haupter- schließung soll daher von der Grevener Straße aus e rfolgen, wobei Ram- pen und deren Vorzonen so angelegt und platziert we rden müssen, dass der Verkehr auf der Grevener Straße nicht behindert wird. Die Grevener Straße wird in dem Bereich in beiden Richtungen zwe ispurig mit trennen- dem Mittelstreifen ausgebaut; die Tiefgarage kann s omit nur „rechts ´rein, ´rechts raus“ angebunden werden. Eine untergeordnet e Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage innerhalb des Quartiers ohne Durchfa hrtmöglichkeit zur Grevener Straße ist speziell für den öffentlichen Stellplatzanteil möglich. 2.9 Immissionen Die Grevener Straße ist eine Hauptradiale des städt ischen Verkehrsnetzes und durch örtlichen und überörtlichen Verkehr stark belastet. Durch die Planung soll für ausreichende Wohnruhe im Projekt s elbst und im Quartier Schulstraße/Altumstraße gesorgt werden. Dazu sollte zum einen eine stra- ßenbegleitende, abschirmende Bebauung zwischen Schu lstraße und Al- tumstraße vorgesehen werden. Zum andern sind neue B aukörper an der Grevener Straße selbst durch passive Lärmschutzmaßn ahmen zu schüt- zen. Als Anhaltspunkt hierfür können die Festsetzun gen in Bebauungsplä- nen im Bereich Grevener Straße dienen, nach denen a n den straßenseiti- gen Gebäudefassaden der Lärmpegelbereich V zugrunde zu legen ist. 2.10 Freiraumnutzung und -gestaltung Die Freiraumstruktur des Kreuzviertels weist neben den typischen zusam- menhängenden Blockinnenbereichen unterschiedlich ge prägte Erschlie- ßungsräume auf, deren Charakter entweder durch Vorg ärten (Schulstraße, Altumstraße) oder aber durch dicht an den Gehweg an schließende Bebau- ung (Uppenbergstraße, Grevener Straße) bestimmt wir d. In diesem städte- baulichen Kontext wird eine sensible Abstimmung zwi schen Bebauungs- formen und entstehenden Freiräumen erwartet. So sol l die Freiraumgestal- tung eine maßstäbliche Blockbildung und eine aus de m historischen Zu- sammenhang entwickelte Proportionierung der jeweili gen Straßen- und sonstigen Erschließungsräume unterstützen. Anlage 2 zur Vorlage 506/2006 16 Im nordwestlichen Grundstücksbereich befindet sich ein öffentlicher Spiel- platz mit ca. 800 m² Größe, der nicht entfallen, je doch - weiterhin als öffent- liche Nutzung und funktional gut erreichbar - räuml ich verlagert werden kann. Dabei sind freiraumplanerische Lösungen anzubieten, die gleichzeitig Kommunikation ermöglichen und Konflikte mit ruhebed ürftigen Nutzungen vermeiden. Städtebaulich bietet sich die Anordnung vorzugsweise im Zu- sammenhang mit den vorhandenen Bäumen bzw. als Aufw eitung eines der Straßenräume im Quartier an; eine Unterbauung durch die Tiefgarage ist jedoch nicht ausgeschlossen. Im Übrigen soll das Wo hnumfeld attraktive Grünbereiche für Jung und Alt beinhalten. Ein Netz von in die Blockstruktur integrierten Wegeverbindungen, Aufenthaltsbereichen und Grünflächen sollte auch für weniger mobile Bewohner des Gebietes erreichbar sein. Von den auf dem Grundstück vorhandenen Bäumen sind nur zwei Exemp- lare nicht erhaltenswert (der 1. Baum nördlich des Baudenkmals an der Uppenbergstraße bzw. der 3. östliche Baum in der Mi tte des Grundstücks). Mit Rücksicht auf die oben genannten städtebauliche n Ziele für das Kreuz- viertel sollten alle übrigen Bäume nach Möglichkeit in die Planung einbezo- gen und durch geschickte Baukörperanordnung, auch i m Bereich der Tief- garage, erhalten werden; dies darf überzeugende, qualitätsvolle und an den baustrukturellen Zielen und der gewünschten stä dtebaulichen Dichte orientierte städtebauliche Lösungen jedoch nicht in Frage stellen. 3. Zusammenfassung der Planungsvorgaben - neue Definition und Interpretation der Blockstruk tur (ergänzende Bebauung an der Grevener Straße, private Verkehrsfläche zwi- schen Schulstraße und Altumstraße, Einbindung Spielplatz, Bäume und Baudenkmal) - Rücksicht auf die historische Umgebung (Straßenra umproportionen, Vorgärten, Einfriedung, Parzellenstruktur, Fassadengliederung, Dachform) - Denkmalschutz Nordviertelsatzung, Baudenkmal - Grundstücksgröße ca 9.300 m² - GRZ (nur Hochbauten) 0,5 - GFZ (einschl. DG) 1,6 - Vollgeschosszahl III-IV - Traufhöhe 10 - 12 m - Grundfläche Hochbauten ca. 4.000 m² - Erzielbare BGF ca. 14.500 m² - Nutzungsmischung Stadthäuser mit 1 - 3 Wohneinheite n/ Geschosswohnungen und 2-Pers.- Wohnungen sowie 8-Pers.-Gruppen- wohnungen für Senioren - Servicebereich mit Praxen und Gastronomie - 2 Wohnanlagen mit unterschiedlichen Wohnungstypen - Ersatzflächen für heutige Mieter - Stellplatznachweis 1:1 + öffentlich nutzbarer Ant eil in Tiefgarage plus 20 % oberirdische private Besucher- und Behindertenstell- plätze - Erschließung TG vorrangig von Grevener Straße (ob erirdische Kfz- Anbindung jedoch ausgeschlossen) Anlage 2 zur Vorlage 506/2006 17 - öffentlich zugängliche Bereiche: Verkehrsfläche z wischen Schul- straße/Altumstraße, Spielplatz, Teil der Tiefgarage - Lärmschutz Grevener Straße - Spielplatz - Erhalt des Baumbestands soweit als möglich 4. Beurteilungskriterien Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung berücksichtigt: • Programmerfüllung - Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Nachprüfbarkei t des Wett- bewerbsbeitrags - Berücksichtigung der Zielvorstellungen und Rahmen bedin- gungen • Städtebau - Grundidee/gestalterische und räumliche Qualität, Einbindung in den stadträumlichen Kontext - Vernetzung und Qualität der Grün- und Freiflächen - Erschließung - Einhaltung der bauordnungs- und bauplanungsrechtl ichen Vorschriften • Wohnungsbau - Funktionalität und Programmerfüllung „Junge Quartiere für das Wohnen im Alter“ - Wirtschaftlichkeit der Gebäudetypen und -anordnun gen - Freianlagen, Erschließung, ruhender Verkehr - Gestalterische Qualität der Gebäude Anlage 2 zur Vorlage 506/2006 18 C Anhang Verfassererklärung zum offenen Wettbewerb A Verfasser Kennzahl Vor- und Zuname Berufsbezeichnung Anschrift Telefon, Telefax Architektenkammer EL-Nr. Bei auswärtigen Architekten: Heimatstaat Teilnehmerschaft in Partnerschaft/Arbeitsgemeinschaft (nicht Zutreffendes streichen) B Außerdem wirkten an der Wettbewerbsarbeit mit als Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis Vor- und Zuname Anschrift Vor- und Zuname Anschrift Vor- und Zuname Anschrift als freier Mitarbeiter (Erfüllung der Teilnahmevor aussetzung) Vor- und Zuname Anschrift Vor- und Zuname Anschrift Vor- und Zuname Anschrift C Landschaftsarchitekt/Innenarchitekt (nicht Zutreffendes streichen) (im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft) Vor- und Zuname Anschrift Telefon, Telefax Architektenkammer Reg. Nummer D Fachplaner Fachrichtung Vor- und Zuname Ort Fachrichtung Vor- und Zuname Ort Anlage 2 zur Vorlage 506/2006 19 E Teilnahmeerklärung (nicht Zutreffendes streichen) Ich erkläre - als bevollmächtigter Vertreter der Pa rtnerschaft/Arbeitsgemeinschaft/Firma (nicht Zutreffendes streichen) - verbindlich, dass - ich/wir/der/die Urheber der Wettbewerbsarbeit bin /sind und das Recht zur Nutzung und Änderung sowie zur Einräumung zweckentsprechender, die Änderungsbefug- nis einschließender Nutzungsrechte besitze(n); - ich/wir nach den Bedingungen der Auslobung teilna hmeberechtigt bin/sind; - Teilnahmehindernisse gem. Punkt 5.1 RAW 2004 für mich/uns nicht bestehen; - ich/wir im Fall einer Beauftragung durch den Ausl ober willens, berechtigt und in der Lage bin/sind, die Planung zu übernehmen und di e Planungsleistungen nach HOAI persönlich zu erbringen; - aus der Partnerschaft/Arbeitsgemeinschaft/Firma ( nicht Zutreffendes streichen) der bevollmächtigte Vertreter/Verfasser ................................................................................................................................................... berechtigt ist, im Falle einer Preiserteilung gegen über dem Auslober (Auftraggeber) als Partner für Vertragsverhandlungen und die Vertragsd urchführung aufzutreten, er diese Stellung auch für den Fall von gesellschaftsrechtli chen Veränderungen (Auflösung, Ände- rung der Zusammensetzung) behält. ................................................................................................................................................... (Ort, Datum) (Unterschrift) Bankverbindung Kreditinstitut BLZ Konto-Nr. IBAN-Code SWIFT-Code Anlage 2 zur Vorlage 506/2006 20 Auslober und Kooperationspartner
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Schulstraße 7
- Grevener Straße
- Mindener Straße
- Altumstraße
- Coerdestraße
- Steinfurter Straße
- Uppenbergstraße
- Schlossgarten
- Kanonierstraße
- In der Au
- Promenade
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0506/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 28.06.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37