Nutzungen des Maternusplatzes in 2024 - Korrektur zu AN/1154/2023, Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen
Gem. Dringlichkeitsantrag BV2 (Grüne) AN/2103/2023 vom 24.11.2023
Stand: Am 27.11.2023 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.
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Sachstandsbericht BV
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Gem. Dringlichkeitsantrag (Grüne BV2)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion FDP-Fraktion Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/2103/2023 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.11.2023 Nutzungen des Maternusplatzes in 2024 - Korrektur zu AN/1154/2023, Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU SPD, und FDP bitten, folgenden gemeinsa- men Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung der BV Rodenkirchen am 27.11.2023 zu setzen: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen möge Folgendes beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbe- zirk Köln-Rodenkirchen Folgendes – unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltungen ge- nehmigungsfähig sind – für 2024 zu regeln, A. Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen: 1.) Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals Die Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals ist am Samstag, den 03. Februar 2024 geplant. Dem Markt steht die Hälfte des Maternusplatzes zur Verfügung. Der Beschluss vom 25.09.2023 zu AN/1544/2023 Buchstabe A Ziffer 1 wird aufgeho- ben. - 2 - Begründung: Die Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals war durch das Festkomitee zunächst am Sonntag, den 04. Februar 2024 geplant. Dies hatte die Bezirksvertretung Rodenkirchen am 25.09.2023 mit Antrag AN/1544/2023 auch beschlossen. Hierbei wäre kein Markt betrof- fen gewesen. Die Planungen für die Straßenkarnevaleröffnung mussten jedoch zeitlich geän- dert werden. Es wird bei der Straßenkarnevaleröffnung auch nur die Hälfte des Maternus- platzes benötigt werden. So können sich beide Veranstaltungen - der Markt und die Stra- ßenkarnevalseröffnung - in Hinblick auf die Besucher ergänzen und kollidieren räumlich nicht. Begründung der Dringlichkeit: Um Planungssicherheit für die Karnevalseröffnung und die Marktschicker zu schaffen, kann nicht bis zur nächsten Sitzung am 22.01.2024 der Bezirksvertretung Rodenkirchen gewartet werden. Die Vorbereitungen sind bereits weit fortgeschritten und können nicht mehr verzö- gert werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Ismail gez. Schykowski gez. Dr. Klusemann gez. Wolters
Beratungsverlauf
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27.11.2023
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.9, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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