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AN/2103/2023

Nutzungen des Maternusplatzes in 2024 - Korrektur zu AN/1154/2023, Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen

Gem. Dringlichkeitsantrag BV2 (Grüne) 24.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 27.11.2023, TOP 8.1.9

Sachstandsbericht BV

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Gem. Dringlichkeitsantrag (Grüne BV2)

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Gem. Dringlichkeitsantrag (Grüne BV2)

2544 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  
CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
FDP-Fraktion 
 
Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/2103/2023 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.11.2023 
 
Nutzungen des Maternusplatzes in 2024 - Korrektur zu AN/1154/2023,  
Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
 
die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU SPD, und FDP bitten, folgenden gemeinsa-
men Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung der BV Rodenkirchen am 
27.11.2023 zu setzen:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen möge Folgendes beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
bei der Festsetzung der Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbe-
zirk Köln-Rodenkirchen Folgendes – unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltungen ge-
nehmigungsfähig sind – für 2024 zu regeln,  
 
A. Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen:  
 
1.) Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals  
Die Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals ist am Samstag, den 03. Februar 
2024 geplant. Dem Markt steht die Hälfte des Maternusplatzes zur Verfügung.  
Der Beschluss vom 25.09.2023 zu AN/1544/2023 Buchstabe A Ziffer 1 wird aufgeho-
ben.

- 2 - 
 
Begründung: 
Die Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals war durch das Festkomitee zunächst 
am Sonntag, den 04. Februar 2024 geplant. Dies hatte die Bezirksvertretung Rodenkirchen 
am 25.09.2023 mit Antrag AN/1544/2023 auch beschlossen. Hierbei wäre kein Markt betrof-
fen gewesen. Die Planungen für die Straßenkarnevaleröffnung mussten jedoch zeitlich geän-
dert werden. Es wird bei der Straßenkarnevaleröffnung auch nur die Hälfte des Maternus-
platzes benötigt werden. So können sich beide Veranstaltungen - der Markt und die Stra-
ßenkarnevalseröffnung - in Hinblick auf die Besucher ergänzen und kollidieren räumlich 
nicht.   
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Um Planungssicherheit für die Karnevalseröffnung und die Marktschicker zu schaffen, kann 
nicht bis zur nächsten Sitzung am 22.01.2024 der Bezirksvertretung Rodenkirchen gewartet 
werden. Die Vorbereitungen sind bereits weit fortgeschritten und können nicht mehr verzö-
gert werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. Ismail gez. Schykowski gez. Dr. Klusemann gez. Wolters

Beratungsverlauf (1)

27.11.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.9 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Industriestraße 161
  • Maternusplatz
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
AN/2103/2023
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag BV2 (Grüne)
Datum
24.11.2023
Erstellt
23.11.2023 15:54