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AFS/0003/2014

"Kiebitze in der Loddenheide"

Anfrage in der BV Südost 18.08.2014

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 26.08.2014, TOP 7.1

03- Kiebitze in der Loddenheide

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03- Kiebitze in der Loddenheide

2436 Zeichen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL
Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost
Reiner Borchert
Wiegandweg 61
48167  Münster
T el. 0251 / 67522 (priv.)
0251 / 2330-133 (Büro)
borchert@muenster.de
GAL-Fraktion BV-Südost • Wiegandweg 61 • 48167 Münster
Stadt Münster
Bezirksverwaltung Südost
Frau Groh
Am Steintor 50
48167  Münster
Münster, den 5.8.2014
Anfrage an die Verwaltung: „Kiebitze in der Loddenheide“
Für  die  Loddenheide  existiert  seit  1998  ein  gültiger  Bebauungsplan,  der  das  Gebiet  als
Gewerbefläche ausweist. Erst nach und nach füllt sich das Gebiet mit Gewerbebauten; viele
Flächen  liegen  seit  Jahren  brach.  In  diesem  Jahr  jedoch  wurden  eine  ganze  Reihe  der
Brachflächen bebaut (OFD, GWS, eucon, …).
Etwa  seit  der  Ausweisung  als  Gewerbegebiet  hat  sich  eine  Kiebitz-Kolonie  auf  den
Brachflächen angesiedelt. 2013 wurden ca. 40 Brutpaare festgestellt; das ist rund ein Viertel
des gesamten Kiebitzbestandes auf dem Gebiet der Stadt Münster. Darüber hinaus weist der
Bestand eine außergewöhnliche Populationsdichte bei hohem Bruterfolg aus.
Der  massive  Rückgang  der  Brachflächen  durch  Bebauung  lässt  allerdings  eine  akute
Gefährdung der Kiebitz-Population erwarten. 
Der Kiebitz zählt in NRW zu den „planungsrelevanten Arten“ (LANUV 2013). Er ist nach
§ 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt, wird als „gefährdet“ in der Roten Liste des
Landes NRW geführt (Kategorie 3) und ist nach Artikel 4(2) der EU-V ogelschutzrichtlinie
geschützt. Demnach ist der Kiebitz, sofern er von V orhaben betroffen ist, bei speziellen
artenschutzrechtlichen Prüfungen zu berücksichtigen. Selbst wenn der Kiebitz erst nach
Inkrafttreten des Bebauungsplans auftrat, ist der § 44 Abs. Nr. 1 BNatSchG anzuwenden
(Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung 2009).
Daraus ergeben sich folgende Fragen an das Grünflächenamt als Untere Landschaftsbehörde:
• Ist dem Amt die Entwicklung und der aktuelle Status der Kiebitz-Population bekannt?
• Werden regelmäßige Bestandserfassungen durchgeführt?
• Wurde das Kiebitzvorkommen bei der Genehmigung der Bauten für die jeweiligen
Flächen erfasst und berücksichtigt?
• Welche  Maßnahmen  unternimmt  das Amt, um den Bestand zu erhalten  oder ggf.
umzusiedeln (wenn das überhaupt möglich ist)?
• Wie  kommt  das  Amt  den  Verpflichtungen  nach,  die  sich  aus  der  genannten
Gesetzgebung ergibt?
Reiner Borchert
Fraktionssprecher

Beratungsverlauf (1)

26.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 7.1 Anfrage Entscheidung

Beschluss: entfällt

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Wiegandweg 61
  • Am Steintor 50
  • Loddenheide

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Details

Aktenzeichen
AFS/0003/2014
Typ
Anfrage in der BV Südost
Datum
18.08.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37