AFS/0003/2014
"Kiebitze in der Loddenheide"
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03- Kiebitze in der Loddenheide
2436 Zeichen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost Reiner Borchert Wiegandweg 61 48167 Münster T el. 0251 / 67522 (priv.) 0251 / 2330-133 (Büro) borchert@muenster.de GAL-Fraktion BV-Südost • Wiegandweg 61 • 48167 Münster Stadt Münster Bezirksverwaltung Südost Frau Groh Am Steintor 50 48167 Münster Münster, den 5.8.2014 Anfrage an die Verwaltung: „Kiebitze in der Loddenheide“ Für die Loddenheide existiert seit 1998 ein gültiger Bebauungsplan, der das Gebiet als Gewerbefläche ausweist. Erst nach und nach füllt sich das Gebiet mit Gewerbebauten; viele Flächen liegen seit Jahren brach. In diesem Jahr jedoch wurden eine ganze Reihe der Brachflächen bebaut (OFD, GWS, eucon, …). Etwa seit der Ausweisung als Gewerbegebiet hat sich eine Kiebitz-Kolonie auf den Brachflächen angesiedelt. 2013 wurden ca. 40 Brutpaare festgestellt; das ist rund ein Viertel des gesamten Kiebitzbestandes auf dem Gebiet der Stadt Münster. Darüber hinaus weist der Bestand eine außergewöhnliche Populationsdichte bei hohem Bruterfolg aus. Der massive Rückgang der Brachflächen durch Bebauung lässt allerdings eine akute Gefährdung der Kiebitz-Population erwarten. Der Kiebitz zählt in NRW zu den „planungsrelevanten Arten“ (LANUV 2013). Er ist nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt, wird als „gefährdet“ in der Roten Liste des Landes NRW geführt (Kategorie 3) und ist nach Artikel 4(2) der EU-V ogelschutzrichtlinie geschützt. Demnach ist der Kiebitz, sofern er von V orhaben betroffen ist, bei speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen zu berücksichtigen. Selbst wenn der Kiebitz erst nach Inkrafttreten des Bebauungsplans auftrat, ist der § 44 Abs. Nr. 1 BNatSchG anzuwenden (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung 2009). Daraus ergeben sich folgende Fragen an das Grünflächenamt als Untere Landschaftsbehörde: • Ist dem Amt die Entwicklung und der aktuelle Status der Kiebitz-Population bekannt? • Werden regelmäßige Bestandserfassungen durchgeführt? • Wurde das Kiebitzvorkommen bei der Genehmigung der Bauten für die jeweiligen Flächen erfasst und berücksichtigt? • Welche Maßnahmen unternimmt das Amt, um den Bestand zu erhalten oder ggf. umzusiedeln (wenn das überhaupt möglich ist)? • Wie kommt das Amt den Verpflichtungen nach, die sich aus der genannten Gesetzgebung ergibt? Reiner Borchert Fraktionssprecher
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: entfällt
Zur SitzungOrte (3)
- Wiegandweg 61
- Am Steintor 50
- Loddenheide
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Details
- Aktenzeichen
- AFS/0003/2014
- Typ
- Anfrage in der BV Südost
- Datum
- 18.08.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37