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0435/2023

Anfrage der SPD: Wie gelingt es, die Antidiskriminierungs-Meldestellen um den Phänomenbereich Frauenfeindlichkeit zu erweitern?

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 06.02.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 20.03.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6084 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/03 
 
Vorlagen-Nummer  06.02.2023 
 0435/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 06.02.2023 
 
Anfrage der SPD: Wie gelingt es, die Antidiskriminierungs-Meldestellen um den 
Phänomenbereich Frauenfeindlichkeit zu erweitern? 
Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, beim Land auf die Erweiterung des bisherigen 
Meldestellenkonzeptes um eine weitere Stelle zur Frauenfeindlichkeit hinzuwirken oder 
diese anzuregen?  
 
Das Land NRW plant einzelne Meldestellen zu zielgruppenspezifischen Diskriminierungsvor-
fällen einzurichten, die in der Tat das Thema Frauenfeindlichkeit auf den ersten Blick nicht 
involviert. Im Hinblick auf Intersektionalität von Diskriminierungsvorfällen ist es notwendig, das 
Konzept und die Umsetzung der Meldestellen näher zu betrachten. In Köln sind zwei Träger 
ansässig: Interkultur e.V./Coach e.V. (antimuslimischer Rassismus) und das QueereNetzwerk 
(Queerfeindlichkeit). Die Themen „Gleichstellung“ und „Diskriminierungen aufgrund des Ge-
schlechts“, finden sich auch in deren Arbeit wieder, so dass davon auszugehen ist, dass Mel-
dungen erfolgen werden.  
 
Ein gutes Beispiel ist die rheinland-pfälzische Meldestelle für menschenfeindliche, rassistische 
und antisemitische Vorfälle. Hier werden auch antifeministische Vorfälle registriert. Die Aufga-
be der Meldestelle ist es, ein breites Feld von einer Vielzahl unterschiedlicher Delikte und Vor-
fälle sowie eine Breite an ideologisch unterschiedlich motivierten Anfeindungen zu beleuchten 
und zu dokumentieren. Sie bezieht eine mehrdimensionale Betrachtung von Diskriminie-
rungserfahrungen mit in das Konzept ein.  
 
Diskriminierungsfälle werden in Köln derzeit durch Antidiskriminierungsberatungsstellen 
(ADB), wie das Antidiskriminierungsbüro & Servicestelle Antidiskriminierungsarbeit der Caritas 
oder das Antidiskriminierungsbüro (ADB) Köln/ Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V., sowie phä-
nomenbezogene Meldestellen, wie die Fachstelle [m²] / Meldestelle für Antisemitismus des 
NS-Dokumentationszentrums, erhoben. Das Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln 
arbeitet mit den Antidiskriminierungsstellen zusammen und hat auf Grundlage der dort erho-
benen Daten ein Antidiskriminierungsmonitoring erstellt.  
 
Für die künftigen Berichte soll die Datenlage kontinuierlich verbessert und weitere Stellen, die 
Diskriminierung erfassen, sollen gewonnen werden, sich an dem Bericht zu beteiligen. Dazu 
gehören auch die durch die Landesregierung eingesetzten Meldestellen. Das Antidis-
kriminierungsmonitoring macht zeitgleich darauf aufmerksam, die Antidiskriminierungs-
strukturen in Köln zu stärken und die Datenbasis dadurch zu verbessern. Daher sollen in der 
Fortschreibung des Berichts insbesondere intersektionale Aspekte wie beispielsweise Diskri-
minierungen gegen geflüchtete Frauen, muslimische Frauen oder ältere Frauen einbezogen 
werden. Eine diesbezügliche Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern und dem Amt für Integration und Vielfalt auf kommunaler Ebene wird 
zurzeit eruiert.

2 
 
 
Wie schätzt die Verwaltung den Bedarf an einer entsprechenden Meldestelle Frauen-
feindlichkeit ein- sowohl kommunal angesiedelt als auch auf Landesebene?  
 
Eine explizite Meldestelle für frauenfeindliche Vorfälle existiert in Köln nicht. Jedoch gibt es 
eine gut aufgestellte Frauenhilfenetzstruktur, in der die Beratungsstellen (https://www.stadt-
koeln.de/leben-in-koeln/soziales/gleichstellung/der-arbeitskreis-gegen-gewalt-an-frauen) 
über Zahlen zu den Beratungsfällen verfügen. Die Beratungsstellen und Gewaltschutzzentren 
sind Anlaufstellen, wenn die Polizei noch nicht gerufen wurde oder das Anliegen nicht im di-
rekten Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz steht. In einem geschützten Rahmen können 
sich Frauen in allen Lebenslagen unabhängig von ihrem Alter, ihrer Kultur oder ihrer sexuellen 
Orientierung kostenfrei Beratung suchen. Eine Meldestelle sollte diese Eigenschaften eben-
falls aufnehmen und intersektional ausgerichtet sein.  
 
Zur Beurteilung, inwiefern es notwendig ist, noch umfassender frauenfeindliche Diskriminie-
rungen und Sexismus darzustellen und auszuwerten, ist die Expertise der Frauenhilfenetz-
struktur in Köln notwendig. Eine Abfrage ist in der Planung.  
 
Kann sich die Verwaltung vorstellen, zusammen mit den Trägern „EDELGARD“ in Rich-
tung einer Meldestelle für Frauenfeindlichkeit auf kommunaler Ebene auszubauen?  
 
EDELGARD ist eine Kampagne, die aus der Zivilgesellschaft nach den Silvestervorfällen 
2015/16 entstanden ist (Kölner Initiative gegen sexualisierte Gewalt im öffentlichen Raum). 
Sie beschäftigt sich ausschließlich mit sexualisierter Gewalt im öffentlichen Raum und hat als 
Ziel, die Stadtgesellschaft zu sensibilisieren und miteinzubeziehen, um die strukturelle Be-
nachteiligung von Frauen zu bekämpfen. Das niedrigschwellige Angebot von EDELGARD 
möchte die Hemmschwelle von Frauen und Mädchen senken, um Hilfe in Anspruch zu neh-
men. Damit hat die Kölner Initiative eine andere Zielsetzung als eine Meldestelle, die dazu 
führen soll Öffentlichkeit herzustellen und das Ausmaß von Frauenfeindlichkeit in unserer Ge-
sellschaft darzustellen.  
 
Wie viel würde die Einrichtung einer solchen Stelle für Köln ca. kosten? 
 
Hierzu kann keine Aussage getroffen werden, da die mögliche Platzierung unter den oben 
genannten Gesichtspunkten noch nicht abschließend geklärt ist.  
 
In Dortmund gibt es einen kleinen Fonds zur Deckung von Kosten für Untersuchungen 
und Behandlungen bei Fällen sexualisierter Gewalt. Welche Möglichkeiten der finanzi-
ellen Unterstützung gibt es in Köln? 
 
Die Stadt Köln unterstützt das Programm der anonymen Spurensicherung (ASS) mit Öffent-
lichkeitskampagnen, so dass das Angebot in den letzten Jahren bekannter wurde. Die Fall-
zahlen stiegen in der Vergangenheit deutlich an. Die ASS ist kostenfrei, Behandlungskosten 
werden von den Krankenkassen übernommen.  
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

20.03.2023 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0435/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
06.02.2023
Erstellt
31.01.2023 11:58