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1382/2021

Glas- und Altkleiderstandorte (Anfrage der FDP)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 20.04.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 29.04.2021, TOP 9.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5173 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/V/6 
 
Vorlagen-Nummer 
 1382/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 29.04.2021 
 
Glas- und Altkleiderstandorte (Anfrage der FDP) 
Von der FDP in der Bezirksvertretung Porz wurde folgende Anfrage gestellt: 
 
1. Mit welchen Maßnahmen kann man den illegalen Müll/Sperrmüll etc. an den Standorten 
der Glas-Recyclingbehälter eindämmen? 
 
Die AWB reinigt im Auftrag der Dualen Systeme über die Stadt Köln die Glascontainerstandorte im 
Stadtgebiet. Diese Leistung erfolgt vertragsgemäß i.d.R. einmal pro Woche (bei Bedarf auch öfter).  
 
Die beschriebenen illegalen Müllablagerungen (Littering) an Glasontainerstandorten sind ein bekann-
tes Problem und werden häufig bewusst durch die betroffenen Personen verursacht, so dass präven-
tive Maßnahmen (Beratung und Sensibilisierung) oftmals nicht oder nur wenig greifen. 
 
Die AWB hat keine ordnungsbehördlichen Kompetenzen, um Verursacher belangen zu können und 
kann dementsprechend nur nachgelagert reagieren und Verunreinigungen beseitigen. Aktuell arbei-
ten Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, AWB und Ordnungsamt jedoch daran, die Zusammenarbeit weiter 
zu optimieren, um in den beschriebenen Fällen besser aktiv werden zu können. 
 
 
2. Inwieweit kann die Abholung der Container erhöht werden oder vielleicht nach Anruf 
von Bürgern wg. Überfüllung eine zusätzliche Leerung erfolgen? 
 
Die Sammlung des Altglases ist ein privatwirtschaftlicher Auftrag der Dualen Systeme, welcher nach 
erfolgter Ausschreibung über die Firma Remondis durchgeführt wird. Die Details (u.a. Sammelsyste-
me, Standorte Leerungshäufigkeiten) dieses Auftrages sind in einer Abstimmungsvereinbarung zwi-
schen der Stadt Köln und den Dualen Systemen geregelt.  
 
Die Glascontainer müssen bei Bedarf geleert werde, mindestens jedoch 14tätig. Auf den Glascontai-
ner befinden sich Aufkleber mit der Telefonnummer des Entsorgungsunternehmens. Hier können 
Bürger*innen bei vollen Containern anrufen. Wenn häufiger die Container überfüllt sind, muss die 
Entleerung angepasst werden. 
 
Auch können bei Bedarf zusätzliche Standorte oder eine Erweiterung von Standorten geprüft werden, 
was jedoch oft aufgrund der Flächenverfügbarkeit schwierig ist.  
 
 
3. Ist es möglich, Glas-/Altkleidercontainer mit Beleuchtungselementen (SolarBewe-
gungsmelder) auszustatten, dass die heimliche und illegale Ablage von Haus- und Sperrmüll 
erschwert wird. 
 
Wie dargestellt handelt es sich bei der Sammlung von Glas um eine privatwirtschaftliche Sammlung

2 
 
durch die Dualen Systeme. Die Erfassung der Altkleider erfolgt im Auftrag der Stadt Köln.  
 
Aus Sicht der Verwaltung wäre ein Beleuchtungssystem (SolarBewegungsmelder) um illegale Abla-
gerungen zu verhindern sehr kostenintensiv. Auch ist fraglich, ob die Verursacher von illegalen Abla-
gerungen sich hiervon abschrecken lassen, da die illegalen Ablagerungen erfahrungsgemäß auch 
tagsüber erfolgen.  
 
 
4. Im Internet gibt es viele Sammelaktionen für einen guten Zweck von Kronkorken und 
Verschlüssen. Besteht die Möglichkeit, einen zusätzlichen Behälter für die Flaschenverschlüs-
se aufzustellen? 
 
Flaschenverschlüsse können über die Wertstofftonne entsorgt werden, daher ist hierfür bereits ein 
Entsorgungssystem vorhanden. In der Regel werden die Verschlüsse auch über dieses System ent-
sorgt. 
 
Bei einem zusätzlichen Behälter besteht die Gefahr, dass diese als Abfallbehälter genutzt wird. Eine 
Finanzierung könnte auch nicht aus Abfallgebühren erfolgen, da die Dualen Systeme für die Samm-
lung und Verwertung dieser Materialien zuständig sind. 
 
 
5. In der Studie „Müllgebühren im Vergleich 2019“ der IW Consult im Auftrag von 
Haus&Grund Deutschland liegt die Stadt Köln von 100 Städten auf Platz 90 und von den Milli-
onenstädten, wie Berlin, Hamburg und München auf dem letzten Platz. Welche Maßnahmen 
ergreifen die kommunalen Verwaltungen, damit das Wohnen in Deutschland bezahlbar bleibt 
und welche Veränderungen kommen auf die Verbraucher in den nächsten Jahren zu? 
 
Eine Vergleichbarkeit der Abfallgebühren ist vor dem Hintergrund unterschiedlicher Gebührenmodelle 
(Grund- / Leistungsgebühren) und verschiedener Leistungsbestandteile sowie angesichts siedlungs-
struktureller Unterschiede nur bedingt aussagekräftig.  
 
So stehen den Kölner*innen beispielsweise eine kostenfreie Sperrmüllsammlung im Holystem, die 
Grünabfallsammlung und die Nutzung der Wertstoff-Center zur Verfügung, wie auch das Angebot der 
haushaltsnahen Papier-  und Bioabfallsammlung. Diese Leistungen werden über die Restmüllgebühr 
finanziert, was in anderen Städten nicht der Fall ist, so dass die einzelnen Gebührensätze nur schwer 
vergleichbar sind. 
 
Die Abfallgebühren sind – neben Nettokaltmieten – als Teil der Neben- bzw. Betriebskosten nicht die 
entscheidende Größe bei der Beurteilung von bezahlbarem Wohnraum. 
Eine moderate Gebührenentwicklung ist ein wichtiges Ziel. Dafür arbeiten Eigenbetrieb und AWB 
laufend an Optimierungsansätzen und auch aktuell in einem Projekt zur Untersuchung denkbarer 
alternativer Gebührenmodelle.

Beratungsverlauf (1)

29.04.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Remondis

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Details

Aktenzeichen
1382/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
20.04.2021
Erstellt
14.04.2021 07:40